Mit Urteil vom 23. Februar 2022 erklärte das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 2, Recht auf Leben, und Artikel 8, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowohl das digitale COVID-Zertifikat als auch die von der Regierung auferlegte Covid-19-Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. Beschäftigte im Gesundheitswesen und über 60-Jährige) für verfassungswidrig.

Im Rahmen der Klage führten die Beschwerdeführer auch die Verletzung des Nürnberger Kodex an, wonach für jegliche medizinische Behandlung eine freie und aufgeklärte Einwilligung erforderlich ist.

Der EU-Abgeordnete Ivan Sinčić forderte in seiner Rede die Organe der Europäischen Union sowie die einzelnen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Beispiel des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina zu folgen und damit die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass ich am 21. Januar 2022 auf Einladung des Ausschusses für Verfassungsfragen des Senats der Italienischen Republik meine juristischen Bedenken hinsichtlich der groben Verletzung des Nürnberger Kodex hinterlegt habe.

Mein Rechtsgutachten, das nunmehr auch durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina bestätigt wurde, kann auf der Website des Senats der Italienischen Republik eingesehen werden: https://www.senato.it/3485