Gesetzlich vorgeschriebene Revision der Kinderimpfpflicht längst überfällig

Die Autonome Provinz Bozen muss sofort aktiv werden und die Revision sowie eine transparente Diskussion hierzu einfordern.

Beschlussantrag im Südtiroler Landtag Nr. 351/2025 – Abstimmung diese Woche

Laut Art. 1 Abs. 1-ter des Gesetzesdekrets Nr. 73/2017 muss die Kinderimpfpflicht alle drei Jahre, unter Einbindung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen einer Revision unterzogen werden.

Die Kinderimpfplicht hätte mittlerweile bereits mindestens zweimal, im Rahmen einer transparenten Diskussion mit Einbindung der Vertreter der Autonomen Provinz Bozen, von der italienischen Regierung einer eingehenden Revision unterzogen werden müssen.

Das ist nicht passiert. Auch nicht unter der Regierung Meloni.

Die aktuelle italienische Regierung hat sich allein darauf beschränkt, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, den von – durch die Impfstoffhersteller korrumpierten – Mitglieder des seit August 2025 stillgelegten NITAG (Nationales Beratungskomitee für die Impfstoffstrategie) vorgeschlagenen nationalen Impfplan PNPV 2023-2025

https://www.trovanorme.salute.gov.it/norme/dettaglioAtto?id=95963&completo=true

zu beschließen, bzw. im Dezember 2025 einfach um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Siehe Punkt 22 des am 18. Dezember 2025 in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen getroffenen Übereinkommen, den nationalen Impfplan einfach um ein weiteres Jahr zu verlängern.

https://www.statoregioni.it/media/mepdt121/report-csr-18dic20251-1-signed.pdf

Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass der nationale Impfplan keine Impfpflichten vorsieht, sondern allein die staatlich empfohlenen Impfungen.

Die Kinderimpfpflicht wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 73/2017 (konvertiert mit Gesetz Nr. 119/2017) eingeführt, und muss laut Art. 1 Abs. 1-ter des selben Gesetzesdekrets alle drei Jahre, oder bei Notwendigkeit auch innerhalb des Dreijahreszeitraums, einer Überprüfung/Revision unterzogen werden.

https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2017/08/05/17A05515/sg

Das Faktum, dass die Impfpflicht nicht im nationalen Impfplan vorgesehen ist, sondern mit Gesetzesdekret Nr. 73/2017 beschlossen wurde, scheint dem Landeshauptmann nicht bekannt zu sein.

Diese Schlussfolgerung ergibt sich aufgrund seiner Antwort auf die Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 39-11bis-25.

Mit dieser Anfrage wurde der Landeshauptmann gefragt, ob die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen seit Inkrafttreten am 06.08.2017 des Gesetzesdekrets 73/2017, mit welchem in Italien die Kinderimpfpflicht bezogen auf zehnt (10) Impfungen eingeführt wurde, vom Gesundheitsministerium zum Zwecke einer Revision der Kinderimpfpflicht zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert wurde. Außerdem richtete sich die Anfrage auf den Wortlaut der Stellungnahme der Ständigen Konferenz, sowie auf den Umstand, ob der Stellungnahme eine Debatte in der Ständigen Konferenz vorausgegangen war, und was die von der Autonomen Provinz Bozen zu diesem Thema vertretene Position war bzw. ist.

Aus der schriftlichen Antwort des Landeshauptmanns

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_783027.pdf

geht eindeutig hervor, dass dieser in seinen Antworten ausschließlich auf den Nationalen Impfplan Bezug nimmt, der aber nichts mit der vom Gesetzesdekret Nr. 73/2017 eingeführten Kinderimpfpflicht und der im Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017 vorgesehenen Verpflichtung zur periodischen (alle 3 Jahre), und bei Bedarf auch sofortigen Revision der Kinderimpfpflicht zu tun hat.

Es muss also davon ausgegangen werden, dass der Südtiroler Landesregierung die Verpflichtung der italienischen Regierung zur Revision der Kinderimpfplicht laut Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017 nicht bekannt ist.

Die Südtiroler Landesregierung muss aus den nachfolgend angeführten Gründen umgehend aktiv werden und im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen eine transparente Revision der in Italien seit Einführung mit Gesetzesdekret Nr. 73/2017 geltenden Kinderimpfpflicht einfordern.

Italien gehört zu einer Minderheit von Staaten, in denen es eine weitestgehende Kinderimpfpflicht gibt. Länder wie z.B. Österreich, Schweiz und das nunmehr von den USA für die Impfstrategie als Referenzland gewählte Dänemark haben keine Kinderimpfpflicht. Deutschland sieht allein für die Masernimpfung eine Pflicht vor.

Absolute Dringlichkeit der Revision der Kinderimpfpflicht in Italien ist u.a. deshalb gegeben, weil

  • der Nationale Impfplan von Politikern auf der Basis der durch die WHO vorgegebenen Impfstrategie erstellt wurde,
  • und die WHO von den Impfstoffherstellern und sog. Philanthropen (Bill & Melinda Gates Stiftung), die ihrerseits ins Impfstoffgeschäft groß investieren, kontrolliert wird.

Hier der Link zum unlängst im British Medical Journals erschienen Artikel in englischer Sprache  https://gh.bmj.com/content/10/10/e015343

und hier der link zur Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1MDP-2GUhiPChSPMvBK9DS5ufbsR-j6uh/view?usp=drivesdk

  • und die in Italien geltende Kinderimpfpflicht nur ganz wenige, letztendlich von der Politik auf Einflüsterung der WHO-Handlanger bestimmte Fälle vorsieht, in denen das Kind von der Impfpflicht behördlich befreit wird.

Dies ist in Anbetracht des Umstandes, dass kein Kinderimpfstoff jemals auf seine Wirksamkeit und Sicherheit in einer klinischen Studie mit einer echten Kontrollgruppe getestet wurde, grundsätzlich unhaltbar.

Die Tatsache, dass es keine klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen (d. h. Kontrollgruppen, denen ein echtes Placebo und kein anderer Impfstoff injiziert wird) zu den Kinderimpfstoffen von behördlicher Seite aus gibt, wurde am 4. Juni 2024 in der Aula des Südtiroler Landtags vom Landesrat für die Gesundheit Hubert Messner in Beantwortung einer Anfrage, im Anschluss daran auch den Medien bestätigt (siehe Neue Südtiroler Tageszeitung, Abschaffung ist ein Muss, vom 10. Juli 2024).

Das Dogma der WHO ist die Impfung vom Mutterleib (mittlerweile ist es en vogue Schwangere zu impfen) bis zum Sarg, mit einer kontinuierlichen Ausweitung des Impfplans, was innerhalb von 20 Jahren zu einer enormen Zunahme der Impfstoffe und Dosen im pädiatrischen Impfprogramm geführt hat. Und diese Entwicklung setzt sich fort!

Und aufgrund eines von der WHO definierten Algorithmus (WHO Causality assessment of an adverse event following immunization,

(hier der link zur Originalversion in englischer Sprache:

https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/2a09fc09-127c-47e7-b289-e20523ded26b/content

und hier der link zur Übersetzung in die deutsch Sprache

https://drive.google.com/file/d/15Qt5bdjjuK9Mlr9PPJcCJ8rPcTJLcpmA/view

der eindeutig zugunsten der Impfstoffhersteller ausfällt, wird der Kausalzusammenhang mit dem verabreichten Impfstoff bei Vorliegen einer anderen möglichen Ursache für die Nebenwirkung von vornherein von den Gesundheitsbehörden ausgeschlossen.

Im Zuge der skandalösen Vorgänge rund um die Neubesetzung und darauffolgende Annullierung des italienischen NITAG (national immunization technical advisory group) wurde bekannt, dass eine Vielzahl der Mitglieder des italienischen NITAG offensichtlich Geld von der Pharma-Industrie direkt beziehen, bzw. die Institute, in denen sie tätig sind, von der Pharma-Industrie Zuwendungen erhalten

https://drive.google.com/file/d/15F6xWUJtSzr1FEULxgPwx_eOwI-9iyfJ/view?usp=drivesdk

Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Personen als Lobbyisten der Impfstoffe herstellenden Pharmaindustrie im NITAG fungierten.

Während in den USA die Mitglieder des Beratungskomitees für die Impfstrategie der US-Regierung, die von der Pharmaindustrie direkt oder indirekt Zuwendungen beziehen, aus dem Beratergremium ausgeschlossen und mit Experten ersetzt wurden, die keine Interessenskonflikte haben, hat das italienische Gesundheitsministerium – nach Bekanntwerden der Nominierung von zwei Kritikern der aktuellen Impfstrategie und dem deshalb durch die Pharmaindustrielobbyisten öffentlich im August 2025 aufgebauten enormen Drucks gegen die Nominierung dieser einzigen zwei nicht von der Pharmaindustrie kontrollierten Mitglieder – den NITAG einfach stillgelegt.

Derzeit gibt es in Italien kein offizielles Beratergremium der Regierung zur nationalen Impfstrategie.

https://drive.google.com/file/d/1wlqR_BtP3rgqBQbeHXbBW0MGNsxa7E_v/view?usp=drivesdk

https://www.quotidianosanita.it/governo-e-parlamento/nitag-travolto-dalle-polemiche-schillaci-revoca-la-commissione-vaccini-dopo-appena-dieci-giorni/

Während in Italien die italienische Regierung, anstatt für Transparenz und von Interessenskonflikten freie Berater für die Impfstrategie zu sorgen, kurzerhand einfach das Beratergremium stilllegt, wurde in den USA das Beratergremium der US-Regierung für die Impfstrategie (ACIP) mit von Interessenskonflikten freien Experten besetzt, und die Sitzungen des Beratergremiums ACIP werden online vom CDC (Centers for Disease Control and Prevention) übertragen, damit sich jeder Bürger selbst ein Bild über die diversen Meinungen und die mehrheitlich getroffenen Entscheidungen machen kann.

https://www.cdc.gov/acip/meetings/index.html

Die Bürger können sogar Fragen stellen, wenn sie diese rechtzeitig entsprechend den auf der website des CDC gegebenen Anweisungen stellen.

Hier die Aufzeichnung der online-Übertragung der Sitzung des ACIP vom 4. und 5. Dezember 2025:

https://www.youtube.com/watch?v=LpthhPBFAgI

https://www.youtube.com/watch?v=kUgXRUpKal4

Im Rahmen dieses zweitägigen Meetings im Dezember 2025 des Beratergremiums der US-Regierung zur nationalen Impfstrategie wurde der Widerruf der allgemeinen Empfehlung für die Neugeborenen der Hepatitis-B-Impfung beschlossen, weil Hepatits-B eine in erster Linie durch sexuelle Kontakte oder kontaminierte Nadeln übertragbare Krankheit ist, und Babys nur dann sinnvollerweise davor zu schützen sind, wenn die Mutter positiv auf Hepatits-B getestet wurde.

Die generelle Empfehlung dieser Impfung für alle Babys und Kleinkinder entbehrt, aufgrund des nicht positiven Nutzen-Risiko-Profils für die Allgemeinheit der Kinder auch dieser Impfung, jeglicher Vernunft und Angemessenheit.

In Italien ist die Impfung gegen Hepatits-B aber, ebenso wie es in den USA bis vor kurzem der Fall war, eine Pflichtimpfung.

Sie wird im Rahmen des beginnend im Säuglingsalter wiederholt den Kindern gespritzten Sechsfachimpfstoffeses (in Südtirol ist es HEXYON von Sanofi-Pasteur) verabreicht.

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2024/20241204164684/anx_164684_de.pdf

Im Rahmen des online übertragenen zweitätigen Meetings des ACIP kam ganz klar zum Ausdruck, dass es für keinen derzeit zur Anwendung kommenden pädiatrischen Impfstoff, Studien mit echten Kontrollgruppen gibt.

Im Anschluss an dieses in aller Transparenz und für die Bürger online zugänglichen Meetings, hat der US-Präsident den Auftrag erteilt, mit Dringlichkeit den gesamten US-Kinderimpfplan zu überprüfen, nachdem das Ergebnis der US-Kinderimpfstrategie, die im Kern der italienischen Impfstrategie ähnelt, im Vergleich zur Impfstrategie von Ländern – wie Dänemark – die viel weniger Kinderimpfungen und vor allem keine Kinderimpfpflicht vorsehen – katastrophal schlecht ausfällt.

In den USA ist mittlerweile ein Kind auf 36 Kinder von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen.

Italien steht mit einem Kind auf 76 Kinder (Daten des Istituto Superiore di Sanità aus dem Jahr 2019), das von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen ist, auch nicht wesentlich besser da,

Man geht davon aus, dass mittlerweile die Autismus-Spektrum-Störungs-Prävalenz in Italien weiter angestiegen ist.

Sehr aufschlussreich ist die am 2. Jänner 2026 veröffentlichte Zwischenbewertung des Impfplans für Kinder und Jugendliche in den USA durch die amtierende Direktorin des Zentrums für Arzneimittelbewertung und -forschung sowie Mitglied des ACIP, sowie des Chief Science und Data Officer des stellvertretenden Ministers für Planung und Bewertung, sowie der Experten von CDC, FDA, NIH und CMS:

https://www.hhs.gov/sites/default/files/assessment-of-the-us-childhood-and-adolescent-immunization-schedule-compared-to-other-countries.pdf

Hier übersetzt in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1DEU1G78JFb-9IuP_wwINJ4YO-qTk5iTV/view?usp=drivesdk

Darin erklären die US-Experten folgendes wörtlich:

„… wie alle Medikamente bergen auch Impfstoffe Risiken, die gegen ihren Nutzen abgewogen werden müssenVor und nach der Zulassung haben die Hersteller unzureichende Anreize, die Nebenwirkungen von Impfstoffen zu untersuchen. Aufsichtsbehörden wie die FDA und die CDC haben Nebenwirkungen in Studien nach der Markteinführung manchmal nur langsam erkannt.  Die Sicherheit und Risiken von Impfstoffen werden daher oft nur unzureichend charakterisiert, quantifiziert oder verstanden. Wissenschaftlich fundierte Daten zu Nebenwirkungen sind selten verfügbar, um den Zusammenhang zwischen dem Impfplan der USA und der zunehmenden Prävalenz chronischer Krankheiten bei amerikanischen Kindern zu bestimmenMedizinische Interventionen, die bei gesunden Kindern zur Vorbeugung von Krankheiten und nicht zu deren Behandlung oder Heilung durchgeführt werden, sollten vor und nach der Markteinführung den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen

Es wird allgemein als Verstoß gegen die medizinische Grundethik angesehen, eine medizinische Intervention zu erzwingen oder zu verlangen, und die Einwilligung nach Aufklärung ist ein Grundpfeiler der medizinischen Versorgung in den USA und im Ausland.   In ihrem Kodex für medizinische Ethik erklärt die American Medical Association, dass die medizinische Behandlung nach dem Prinzip der „freien informierten Zustimmung“ sowohl in ethischer als auch in rechtlicher Hinsicht von grundlegender Bedeutung ist …

Ein erfolgreiches Impfprogramm für Kinder erfordert gegenseitiges Vertrauen zwischen Patienten/Eltern und  Ärzten sowie Gesundheitsbehörden. Dieses Vertrauen basiert auf vier Säulen:

  1. Wissenschaftliche Ehrlichkeit in Bezug auf Impfstoffe, einschließlich dessen, was bekannt ist und was nicht bekannt ist.
  2. Informierte Einwilligung, kein Zwang.
  3. Ein Impfstoffzulassungsverfahren, das sich auf evidenzbasierte Wissenschaft und eine gründliche Bewertung der Impfstoffsicherheit und -risiken nach der Zulassung stützt.
  4. Empfehlungen, die die Erfahrungen anderer Länder berücksichtigen…

Die Systeme zur Überwachung der Impfnebenwirkungen weisen gravierende Mängel auf, da sie nicht ausreichend genutzt werden, unter anderem für die Bewertung der Langzeitwirkungen von Impfstoffen, die Monate oder Jahre nach der Impfung diagnostiziert und auftretenden können, sowie die Auswirkungen verschiedener kombinierter Aspekte des Impfplans.

Ein erfolgreiches Impfprogramm für Kinder muss auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Das bedeutet:

  1. Die Zulassung neuer Impfstoffe, die für eine Massenanwendung vorgesehen sind, sollte auf doppelblinden, placebokontrollierten, randomisierten Studien basieren. Dies war bisher selten der Fall.
  2. Für neue Impfstoffe muss ein System nach der Markteinführung vorhanden sein, um unerwartete Nebenwirkungen schnell zu erkennen.
  3. Zusätzlich zu akuten Nebenwirkungen müssen wir die langfristigen Auswirkungen auf das Immunsystem bewerten, wie z. B. Asthma, Autoimmunerkrankungen, neurologische Störungen und unspezifische Infektionen.
  4. Zusätzlich zu einzelnen Impfstoffen müssen wir die Sicherheit des gesamten Impfplans gründlich bewerten, einschließlich kumulativer Effekte, Impfstofftypen und -inhaltsstoffe, Zeitpunkt und Reihenfolge der Impfungen sowie Wechselwirkungen. Das IOM fordert solche Studien seit langem.

Während man in den USA, evidenzbasiert den gesamten pädiatrischen Impfplan auf seine Sinnhaftigkeit hin überprüft, und bereits mit ersten Änderungen des Impfplans begonnen hat, sowie die Notwendigkeit der freien Impfentscheidung unterstreicht, kommt die italienische Regierung spätestens seit Anfang 2021 (Fälligkeit des ersten Drei-Jahreszeitraums) ihrer Verpflichtung zur Revision, sprich Überprüfung des pädiatrischen Impfplans nicht nach, sondern hat Ende 2025 einfach um ein weiteres Jahr den 2023 von, durch die Pharmaindustrie korrumpierten, „Experten“ des italienischen NITAG (Beratergremium der Regierung für die Impfstrategie) empfohlenen Impfplan, verlängert.

Und dies obwohl dieser NITAG seit August 2025 still gelegt ist, weil die italienische Regierung – im Gegensatz zur US-Regierung – es vorzieht, die Auseinandersetzung mit der geballten Lobby-Macht der Pharmaindustrie zu vermeiden, und weiterhin – hinter für die Bürger verschlossenen Türen ohne jegliche Transparenz und mittlerweile sogar ohne öffentlich bekannte Berater für die nationale Impfstrategie – einfach die von korrumpierten Regierungsberatern vor Jahren empfohlene Impfstrategie fortzusetzen.

Dies ist umso inakzeptabler, als die wichtigste westliche Gesundheitsbehörde, das CDC (Centers for Disease Control and Prevention – die führende US-Bundesgesundheitsbehörde) seit 19.11.2025 offiziell auf seiner website erklärt, dass die Kinderimpfungen als Ursache des Autismus nicht ausgeschlossen werden können.

https://www.cdc.gov/vaccine-safety/about/autism.html

Von den Vertretern der in der Landesregierung sitzenden Parteien (allen voran SVP, Fratelli d’Italia) wird immer eingewandt, die Autonome Provinz Bozen könne Nichts gegen die Kinderimpfpflicht unternehmen, währenddessen die Landesregierung aber sehr wohl im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen diesbezüglich nicht nur aktiv werden kann, sondern in Anbetracht der im Gesetzesdekret Nr. 73/2017 Art. 1 Abs. 1-ter vorgesehenen Verpflichtung zur Revision der Kinderimpfpflicht im Drei-Jahres-Rhythmus, bzw. bei außerordentlichen Umständen jederzeit, mit Dringlichkeit aktiv werden muss!

*

Aufgrund des oben Dargelegten, habe ich für die Beschlussfassung in dieser Woche folgenden Beschlussantrag (https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_787008.pdf)

gestellt:

Möge der Südtiroler Landtag die Landesregierung verpflichten,

  1. in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen einzuberufen:
    • 1.1 zum Zwecke der von Art. 1 Abs.1-ter D.L. 73/2017 vorgesehenen Revision der Kinderimpfpflicht
    • 1.2 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, eine transparente, auf wissenschaftlicher Evidenz und nicht auf dogmatischer Propaganda fußende, dem Staatsbürger zugängliche Diskussion über die Kinderimpfpflicht zu führen
    • 1.3 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung eines von Interessenskonflikten freien Beratergremiums für die Entscheidungen zur nationalen Impfstrategie einzutreten
    • 1.4 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung der notwendigen Transparenz der Diskussion. sowohl über die nationale Impfstrategie, als auch über die Kinderimpfpflicht im Speziellen, auf welche die Bürger ein Grundrecht haben, einzutreten und bspw. Online-Übertragungen dieser Diskussion zu verlangen
    • 1.5 im Besonderen mit dem Ziel – in Anbetracht des Umstandes, dass weder die Sicherheit, noch die Wirksamkeit der derzeit in Italien Verwendung findenden Kinderimpfstoffe in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen geprüft und bestätigt wurden, sowie in Anbetracht des Umstandes, dass seit 19. November 2025 das CDC (Centers for Disease Control and Prevention) einen Zusammenhang zwischen den Kinderimpfungen und dem Autismus nicht mehr ausschließt – umgehend vorsorglich die Kinderimpfpflicht auszusetzen
    • 1.6 im Besonderen mit dem Ziel, die Entscheidung über die Kinderimpfung den Eltern zu überlassen, denen hierzu eine umfassende objektive, auf wissenschaftliche Evidenz basierte Information – ohne jegliche Zensur – garantiert werden muss, um eine freie und informierte Entscheidung treffen zu können
  2. bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen, und in Ausübung der autonomen primären Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kindergartens, kein nicht dem nationalen Impfplan entsprechendes Kind aus dem Kindergarten auszuschließen, und die Annullierung der, den betroffenen Familien bereits zugestellten Dekrete über den Verfall der Einschreibung in den Kindergarten zu veranlassen, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten, auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.
  3. bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen dafür zu sorgen, dass kein nichtgeimpftes Kleinkind aus den Kleinkinderbetreuungsstätten, inklusive Tagesmutterdienst, ausgeschlossen wird, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.

EA zum EA zum BA 351 2025 – Gesetzlich vorgeschriebene Revision der Kinderimpfpflicht längst überfällig 11.01.26

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA