Abschaffung der Kinderimpfpflicht im Südtiroler Pflichtkindergartenjahr scheitert denkbar knapp an den doppelzüngigen Vertretern von Fratelli d’Italia und Freiheitlichen

 

Mit meinem Beschlussantrag Nr. 344/25 https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_780840.pdf

habe ich gefordert, dass die Bestimmungen im Beschluss zum Südtiroler Pflichtkindergartenjahr der Südtiroler Landesregierung Nr. 1111 vom 3.12.2024 gestrichen werden

https://assets-eu-01.kc-usercontent.com/26bf2097-6663-0117-02e1-6cf39b4d6c12/b0c687e0-749c-421e-9338-40c6718cda56/Beschluss%20Nr.%201111-2024.PDF

wonach auch für das Pflichtkindergartenjahr (gilt in der Autonomen Provinz Bozen für die 5-jährigen) die Erfüllung der Kinderimpfpflicht (10 Pflichtimpfungen) Voraussetzung für den Besuch des öffentlichen Kindergartens ist, und Kinder, die aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, weil sie (auch nur teilweise) nicht geimpft sind, bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht gemeldet werden.

Dieser Antrag war umso dringender, als seit einer Woche das CDC (Centers for Disease Control and Prevention) bestätigt, dass die seit Jahrzehnten von den Gesundheitsbehörden dogmatisch propagierte Aussage, der Autismus sei definitiv nicht durch Kinderimpfungen hervorgerufen, jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt, und die Gesundheitsbehörden seit Jahrzehnten, allein um jegliche Impfskepsis im Keim zu ersticken, dies mit Zensur von Studien, die diese Kausalität nachweisen, ausgeschlossen haben.

https://www.cdc.gov/vaccine-safety/about/autism.html

Die Opposition im Südtiroler Landtag (mit Ausnahme des Vertreters des PD – Sandro Repetto) war sich diesmal mit mir darüber einig, dass es in Anbetracht der Verpflichtung der 5-Jährigen den Kindergarten zu besuchen, der Impfstatus des Kindes nicht als Zulassungs- bzw. Ausschlusskriterium für den Kindergarten gelten kann. Analog den nationalen Bestimmungen zum Besuch der Pflichtschule.

Außerdem war sich die gesamte Opposition darüber einig, dass eine Meldung bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht von rechtzeitig im Kindergarten angemeldeten Kindern, die vom Kindergarten ausgeschlossen werden, weil sie nicht oder nur teilweise geimpft sind, einfach absurd ist.

Das Pflichtkindergartenjahr wurde als notwendiges pädagogisches Angebot für die Vorbereitung auf die Grundschule in Südtirol mit dem Kindergartenjahr 2025/2026 eingeführt.

Besonders ärgerlich und absolut nicht nachvollziehbar ist die Position von Fratelli d’Italia auf Landesebene sowie die Position der sog. FREIHEITLICHEN.

FDI-Bildungslandesrat Marco Galateo (zuständig für den italienischen Kindergarten) hat – in der ihm eigenen Doppelzüngigkeit – in seiner Stellungnahme zu meinem Beschlussantrag erklärt, Fratelli d’Italia würde für das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Zusammenhang mit den Impfungen stehen und das Grundrecht der Kinder auf Bildung schützen, hat dann aber gegen meinen Beschlussantrag gestimmt, und zwar sogar auch gegen jenen Teil, der die Meldung bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht der aus dem Kindergarten wegen ihres Impfstatus ausgeschlossenen Kinder!

FDI-Abgeordnete Anna Scarafoni war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Mein Beschlussantrag ist damit an der doppelzüngigen Position von FRATELLI D‘ITALIA und den FREIHEITLICHEN gescheitert, deren Südtiroler Vertreter es hier verpasst haben, von Südtirol aus den notwendigen Anstoß zur längst überfälligen generellen Revision der Kinderimpfpflicht zu geben.

Denn laut Art. 1 Abs. 1-ter von Gesetzesdekret Nr. 73/2017 muss die Kinderimpfpflicht alle drei Jahre, unter Einbindung der Ständigen Staaten-Regionen-Autonome-Provinzen-Konferenz einer Revision unterzogen werden!

D.h. die Kinderimpfplicht hätte bereits zweimal durch eine transparente Diskussion mit Einbindung der Vertreter der Autonomen Provinz Bozen von der italienischen Regierung einer eingehenden Revision unterzogen werden müssen. Das ist nicht passiert! Auch nicht unter der Regierung Meloni!

Und daher gehe ich davon aus, dass die bis dato nicht erfolgte Beantwortung meiner in der Aktuellen Fragestunde vom 25.11.2025 gestellten Anfrage zu dieser Unterlassung (siehe anbei), kein Zufall ist, denn man hätte von Seiten des Landeshauptmanns bzw. seiner Stellvertreter in der mündlichen Beantwortung in der Landtagssitzung zugeben müssen, dass sich auch die Autonome Provinz Bozen nicht darum bemüht hat, die Ständige Staaten-Regionen-Konferenz zum Zwecke dieser gesetzlich verpflichtend vorgesehenen Revision einberufen zu lassen!

Das für die Gesundheit und das Grundrecht auf Bildung der Kinder fundamentale Thema ist noch längst nicht vom Tisch, und weitere Beschlussanträge und rechtliche Schritte sind bereits in Vorbereitung bzw. im Gange.

Ich danke den Kollegen im Südtiroler Landtag, die diesmal die Absurdität der Position der Südtiroler Landesregierung fast mehrheitlich korrekt erkannt haben.

Das Abstimmungsergebnis war denkbar knapp (1 Stimme fehlte) und die politischen Bemühungen zur Ausräumung einer nicht haltbaren Kinderdiskriminierung ist am Abstimmungsvotum von SVP, Freiheitlichen, Fratelli d’Italia, Lista Civica und Forza Italia gescheitert, wobei für mich die Doppelzüngigkeit von FDI und Freiheitlichen Ausdruck extremer politischer Inkohärenz ist, die insbesondere wenn sie Kinder betrifft, bei mir auf tiefstes Unverständnis trifft.

In Anbetracht der Wichtigkeit des Themas habe ich die getrennte und namentliche Abstimmung verlangt. Die Ergebnisse finden Sie anbei.

147197

147196

Seconda Interrogazione Novembre 2025

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA