Die Autonome Provinz Bozen verlangt von einer Ärztin die Rückzahlung des Stipendiums für die Facharztausbildung, weil die Ärztin sich keine dritte Dosis der sog. Covid-19-„Impfung“ spritzen lassen wollte.

Ist dies die „Strategie“ des neuen Landesrates für Gesundheit, Südtirol als Ausbildungs- und Arbeitsplatz junger Ärzte attraktiv zu machen?

An den Taten wird man sie messen!“, das hatte ich anlässlich der Wahl der neuen Landesregierung im Landtag verkündet.

Und die von der neuen Landesregierung gesetzten Taten zeigen, dass man den Südtirolern weiterhin Schwarz für Weiß verkaufen will.

Eine Ärztin hat im Rahmen eines zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Universität Triest geschlossenen Abkommens, eine Facharztausbildung in Neurologie angetreten und wahrgenommen, für welche sie ein Stipendium (zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung) für den Zeitraum der effektiven Ausbildung von der Autonomen Provinz Bozen bekommen hat.

Nachdem immer mehr durch sog. Covid-19-„Impfungen“ verursachte Todesfälle und sonstige irreversible Schäden (speziell auch neurologischer Natur) bekannt wurden, hat sich die bereits zweimal Covid-19-„geimpfte“ Ärztin geweigert, sich ein drittes Mal diese gefährliche experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanz spritzen zu lassen.

Als Konsequenz wurde ihre Facharztausbildung  kurzerhand von der Universität Triest vorzeitig und definitiv beendet.

Es wurde ihr nicht einmal die Möglichkeit gewährt, nach Aufhebung dieser menschenrechtswidrigen Aufoktroyierung einer experimentellen Injektion, die weder auf Genotoxizität, noch Karzinogentität, geschweige denn auf Mutagenität (sprich Änderung des menschlichen Genoms) getestet wurde (siehe den Beipackzettel von Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna), die Ausbildung fortzuführen.

Das allein schon war ein inakzeptabler Schaden, der einer auszubildenden Ärztin zugefügt wurde, die übrigens die Facharztausbildung Monate vor Einführung der Covid-19-„Impfpflicht“ angetreten hatte.

Der experimentelle Charakter dieser hochgefährlichen Substanzen geht übrigens auch aus den auf der Webseite der RAI veröffentlichten zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Herstellern abgeschlossenen Rahmenkaufverträge hervor. Siehe hier z.B. für Comirnaty von Pfizer/BioNTech unter Anlage I Punkt 4

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Nun verlangt aber die Autonome Provinz Bozen, auch unter der neuen Landesregierung, von dieser Ärztin die Rückzahlung des Stipendiums, das sie für den Zeitraum, in dem sie ihre Ausbildung wahrgenehmen durfte und entsprechend tätig war, erhalten hat (ca. Euro 27.000.-), bevor sie wie ein räudiger Hund aus dem Facharztausbildungsprogramm geschmissen wurde.

Eine solche Rückzahlungsverpflichtung ist aber laut den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen nur dann vorgesehen, wenn Auszubildende aus freien Stücken ihre Ausbildung abbrechen. Was hier ganz offensichtlich nicht der Fall war.

Die Autonome Provinz Bozen hat, wenn schon, einen Anspruch gegenüber der Universität Triest auf Schadenersatz, weil diese die Facharztausbildung der Ärztin abrupt und definitiv beendet hat.

Das unerhörte Vorgehen der Landesverwaltung wird offensichtlich auch von der neuen Südtiroler Landesregierung in der Person des neuen Gesundheitslandesrates HUBERT MESSNER gutgeheißen. Auch an ihn persönlich war der Antrag auf Annullierung durch die Autonome Provinz Bozen der an die Ärztin gerichteten Forderung auf Rückzahlung des Betrages von ca. Euro 27.000.-  gerichtet.

Durch die Ablehnung dieses faktisch und rechtich im Detail begründeten Annullierungsantrages (siehe anbei), machen sich die Verantwortlichen der Autonomen Provinz Bozen und der Landesregierung (gemeinsam mit den Verantwortlichen der Universität Triest) mitschuldig für eine menschenverachtende autoritäre Maßnahme, die sicher nicht dazu dienlich ist, Südtirol für neue junge Ärzte attraktiv zu machen!

Außerdem bestätigt die neue Südtiroler Landesregierung mit dieser Vorgehensweise selbst, dass sie es mit der Aufarbeitung der in der sog. „Corona-Zeit“ getroffenen Maßnahmen alles andere als ernst meint.

Es sei daran erinnert, dass während der sogenannten „pandemischen“ Zeit, in Österreich, in der Schweiz und in den meisten Krankenhäusern und Kliniken der Bundesrepublik Deutschland, die Ärzte auch ohne diese experimentelle gentechnische Injektion arbeiten durften! Und in Anbetracht der ständig neuen schwerwiegenden Informationen, die zu diesen Tod und schwerste Behinderung bringenden Injektionen herauskommen (auch Südtiroler Medizinstudenten und Ärzte sind leider davon betroffen!), werden sich junge Ärzte, wenn sie das Zeug haben, sich selbstständig und kritisch zu informieren, auch in Zukunft gut überlegen, wo sie ihre Ausbildung beginnen und wo sie unter Wahrung ihrer Menschenwürde zu arbeiten gedenken.

Das was unsere Landesverwaltung und Landesregierung machen, verletzt das große Interesse der Südtiroler Bevölkerung auf ein Sanitätswesen, in welches junge fähige Ärzte einsteigen können, ohne Angst davor haben zu müssen, irgendwann mit der Forderung nach Rückzahlung von hohen Geldbeträgen konfrontiert zu sein, nur weil sie ihr Menschenrecht auf Schutz ihrer Gesundheit und ihres Lebens in Anspruch nehmen.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

 

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Presidente di Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo

https://www.renate-holzeisen.eu