Ich werde seit Tagen laufend von Eltern darüber informiert, dass sie vom Bürgermeister  ihrer Wohnsitzgemeinde ein Einschreiben zugestellt bekommen haben, mit dem dieser eine Unwahrheit (angeblich fehlende Einschreibung in den öffentlichen Kindergarten des 5-jährigen Kindes) „feststellend“, den Eltern völlig zu Unrecht mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht Bozen droht.

Es handelt sich dabei um Eltern, die ihre nunmehr fünfjährigen Kinder fristgerecht im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben, und deren Kinder –  weil „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ – mit Dekret der Direktion des entsprechenden Kindergartensprengels der Autonomen Provinz Bozen aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossen wurden.

Diese Eltern werden in Kürze gegen diesen Ausschluss aus dem Kindergarten vor den zuständigen Gerichten ihre und die Rechte ihrer Kinder geltend machen.

Es ist absolut inakzeptabel, dass Eltern, die ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten schicken wollen (was übrigens ihr gutes Recht als Steuerzahler und Bürger ist), sich mit einem solchen drohenden Einschreiben des Bürgermeisters ihrer Wohnsitzgemeinde konfrontiert sehen.

Ich habe heute den Präsidenten des Gemeindeverbandes Dominik Oberstaller sowie die drei zuständigen Landesräte für den Kindergarten (Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider) mit dem anbei befindlichen Einschreiben (welches auch an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht ging) aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese drohenden Einschreiben der Bürgermeister nicht  nur künftig unterlassen werden, sondern dass sich die entsprechenden Bürgermeister mit einem weiteren Einschreiben bei den entsprechenden Eltern umgehend entschuldigen.

Im Einschreiben erinnere ich die Verantwortlichen auch daran, dass es in Italien keine Kindergartenpflicht für 5-Jährige gibt.

Und die Republik Italien jedem Kind, das schulpflichtig ist, unabhängig von dessen Impfstatuts den Zugang zur Pflichtschule gewährt, weil nur dies den Grundprinzipien der Verfassung der Italienischen Republik entspricht.

Stattdessen werden in Südtirol von der Autonomen Provinz Bozen, in offenkundiger Verletzung verfassungsrechtlicher Grundprinzipien, laut Landesgesetz kindergartenpflichtige 5-jährige Kinder nicht nur aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossen, sondern obendrein wird den Eltern auch noch mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht gedroht!

Dass den 5-jährigen Kindern hier in Südtirol, die von einer nur in Südtirol bestehenden Kindergartenpflicht betroffen sind, der Kindergartenzugang nur in Abhängigkeit des Impfstatus gewährt wird, ist offenkundig verfassungswidrig.

Es kann keine Pflicht zum Kindergartenbesuch auferlegt und gleichzeitig eine drastische Diskriminierung (Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten) von Kindern aufgrund ihres Impfstatus vorgenommen werden, mit Androhung der Involvierung der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht!

Eltern, die ihre Kinder im öffentlichen Kindergarten fristgerecht angemeldet haben und ihre Kinder davon ausgeschlossen sehen, können auch nicht dazu verpflichtet werden, auf eigene Kosten und Bemühungen „Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen“.

Dies müsste jedem noch einigermaßen vernünftig und rechtstaatlich denkenden Verantwortlichen bewusst sein.

Ich fordere daher sowohl als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, als auch bereits von vielen dieser Eltern für die rechtlichen Schritte betraute Rechtsanwältin die Verantwortlichen auf, diesem rechtsstaatlichen vulnus umgehend Einhalt zu gebieten.

Einschreiben an Gemeindeverband, Landesräte und Staatsanwaltschaft am Landesgericht 12.09.25

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA