PRESSEMITTEILUNG

EMA BESTÄTIGT: COVID-19-IMPFSTOFFE SIND NIEMALS FÜR DIE VERHINDERUNG DER VIRUSÜBERTRÄGUNG VON MENSCH ZU MENSCH ZUGELASSEN WORDEN – COVID-19-„IMPFPFLICHT“ BERUHT AUF EINEN ILLEGALEN OFF-LABEL USE DER VON DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZENTRAL ZUGELASSENEN SOG. COVID-19-„IMPFSTOFFE“

COVID-19-„IMPF“-KAMPAGNE GENERELL AUF LUG UND TRUG AUFGEBAUT

 WIR FORDERN VON DEN SÜDTIROLER VERANTWORTLICHEN, IN ANWENDUNG DER PRIMÄRRECHTLICHEN KOMPETENZ IN ZIVILSCHUTZFRAGEN, DIE SOFORTIGE AUSSETZUNG DER „IMPF“-KAMPAGNE

 

Mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) auf Anfrage einer Gruppe von EU-Parlamentariern ausdrücklich bestätigt, dass die sog. COVID-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Virusübertragung von Mensch zu Mensch, sprich für den Fremdschutz, und damit niemals für die Verhinderung der viralen Ansteckung zugelassen worden sind.

Siehe hier das Schreiben der EMA vom 18.10.2023:

https://drive.google.com/file/d/1gDfGrb8wFQWnMSOolgm87sX6Xqy_X4S0/view?usp=drivesdk

Die von der italienischen Regierung mit Ges.Verordnung Nr. 44/2021 für viele Berufsgruppen (Gesundheitsbereich, Erziehungs- und Bildungssektor, Ordnungskräfte, Militär etc.) und alle über 50-Jährigen verfügte Covid-19-„Impfpflicht“ beruhte aber auf der im Gesetz verankerten Pflicht zum „Fremdschutz“ („ai fini della prevenzione del contagio da Sars-CoV-2“). Diesen Zweck können aber die von der EU-Kommission auf Empfehlung der EMA zentral mit Wirkung für alle EU-Mitgliedstaaten zugelassenen sog. Covid-19-„Impfstoffe“ nicht erfüllen, wie von der EMA jetzt ausdrücklich bestätigt.

Den Bürgern wurde von den Vertretern der höchsten institutionellen Vertreter der Republik Italien (Ministerpräsident, Staatspräsident etc.) sowie der nationalen und lokalen Verantwortlichen der Sanität und der Ärztekammern erklärt, dass wenn sie sich nicht „impfen“ lassen, sie nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Leben der Anderen gefährden würden.

Der als größter Betrug in die Geschichte der Republik Italien eingehende Spruch von Mario Draghi „se non ti vaccini, muori e fai morire gli altri“ ist uns Allen noch nicht frischester Erinnerung!

Für den Rest ist die Antwort der Direktorin der EMA (Emer Cooke) ein Versuch sich aus der eigenen persönlichen Verantwortung zu stehlen, was ihr und wesentlichen anderen Verantwortlichen der Europäischen Arzneimittelbehörde aber nicht gelingen wird. Dazu wird es nächstens eigene Pressekonferenzen und Pressemitteilungen geben, denn die eindeutigen Nachweise, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auch für den reinen Selbstschutz (Schutz vor der Krankheit Covid-19) nicht funktionieren und darüber hinaus Gesundheit und Leben einem enormen Risiko aussetzen, sind jetzt definitiv da.

Zwischenzeitlich musste aufgrund der enormen Anzahl von Todesfällen auch sehr junger Menschen (inklusive Kinder) nach der Injektion dieser experimentellen Substanzen, die Todesfolge als mögliche Nebenwirkung in den Beipackzettel dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ aufgenommen werden. Siehe hier der Hinweis für Comirnaty von Pfizer/BioNTech, so wie er seit September 2023 offiziell im Anhang I zum aktuellen Zulassungsbeschluss der EU-Kommission auf der website der in Europa zugelassenen Humanen Arzneitmittel aufscheint (human medicinal register). Dasselbe gilt für den Covid-19-„Impfstoff“ Spikevax von Moderna:

Es ist glasklar, dass niemand zu einer Injektion, die schwerste irreversible Schäden bis hin zur Todesfolge nach sich ziehen kann und die nicht einmal einen Fremdschutz bietet, unter Androhung des Entzugs der Berechtigung zur Berufsausübung und damit der wirtschaftlichen Überlebensbasis auch der eigenen Familie, gezwungen werden kann!

Die Urteile des italienischen Verfassungsgerichtshofes haben sich allesamt nicht auf die wesentlichen institutionellen Dokumente der EMA, der Europäischen Kommission und der Hersteller, sondern allein auf durch kriminelle Datenfälschung charakterisierte Mitteilungen des italienischen Gesundheitsministeriums, der italienischen Arzneimittelbehörde (AIFA) und des italienischen obersten Gesundheitsministeriums bezogen. Dies, obwohl die Zulassung zentral auf EU-Ebene und nicht durch die nationalen Behörden erfolgt ist.

Die bekannten skandalösen Urteile des Verfassungsgerichtshofes sind allein schon deshalb absolut wertlos und MÜSSEN von allen Richtern, die sich als solche in einer auf den Schutz der Menschenrechte und der materiellen Wahrheit aufgebauten Republik anerkannt und respektiert sehen wollen, missachtet werden!

Jedem aufmerksamen Leser der Antwort der EMA-Direktorin, die ganz offensichtlich darum bemüht ist, „sich aus der Affäre zu stehlen“ wird auffallen, dass sich Emer Cooke in Bezug auf den berechtigten Vorwurf der EU-Parlamentarier, dass es sich bei den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ um Gentechnik-Produkte handelt, die niemals wie einfache „Impfstoffe“ zugelassen hätten wären dürfen, sondern den strengsten für die sog. neuartigen Therapieprodukte vorgesehenen Zulassungsbedingungen unterworfen hätten werden müssen, nicht wissenschaftlich einlässt, sondern sich nur hinter die Bestimmung der Richtlinie 2009/120 der EU-Kommission versteckt, wonach Substanzen, die einfach formell – unabhängig von ihrer Zusammensetzung und Wirkungsweise –  als Impfstoffe gegen virale Infektionskrankheiten erklärt werden, von der Anwendung der strengen Zulassungsbestimmungen für die sog. neuartigen Therapieprodukte (darunter Gentherapieprodukte) ausgeschlossen werden, auch wenn sie wie diese wirken!

Derzeit behängen beim Europäischen Gericht u.a. wegen dieser offenkundigen Verletzung übergeordneter EU-rechtlicher Arzneimittelprinzipien zwei Nichtigkeitsklagen (T-108/23 und T-109/23)

Hier für all Jene, die an der derzeit mit T-109/23 am EU-Gericht behängenden Nichtigkeitsklage gegen die nicht mehr bedingte Zulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech im Detail interessiert sind, die gesamte Abschrift. Im Rahmen dieser Nichtigkeitsklagen wurde auch die strafrechtliche Relevanz dieser Zulassungen aufgeworfen!

https://drive.google.com/file/d/1uUkHs5kKjklOaqvoidfZVcW8RKAGzk7a/view?usp=drivesdk

Aus den zwischen der Europäischen Kommission im Namen und für Rechnung aller EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien, und der Italienischen Republik mit den Herstellern dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ abgeschlossenen Verträgen geht klar hervor, dass den gutgläubigen aufs Gröbste betrogenen Bürgern wiederholt experimentelle Substanzen gespritzt wurden und nach wie vor werden.

Laut explizierter Erklärung der Hersteller fehlen die Informationen zu den Langzeitwirkungen, zur Wirksamkeit und zu den Nebenwirkungen, weil ganz einfach die Zeit, diese festzustellen, vor der Zulassung und Anwendung fehlte.

Siehe Anhang I Punkt 4 des zwischen der Europäischen Kommission und den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien mit Pfizer/BioNTech am 21.11.2020, sprich ein Monat vor Beginn der Covid-19-„Impfkampagne“ mit Comirnaty von Pfizer/BioNTech (21.12.2020) abgeschlossenen nunmehr in total ungeschwärzter Form auch auf der website der RAI veröffentlichten Rahmenkaufvertrages (Advanced Purchase Agreement), wo der Hersteller ausdrücklich erklärt, dass er die Substanz nach Lieferung und Anwendung weiter „studieren“ muss. Der Hersteller hat sich daher auch weitestgehende Befreiung von jeglicher Haftung für Schäden aus der Anwendung dieser experimentellen Substanzen ausbedungen.

Die EU-Bürger, auch die Südtiroler, wurden ohne ihr Wissen und ohne ihr ausdrückliches Einverständnis, und damit unter brutaler Verletzung ihrer Menschenwürde, zu Teilnehmern (Versuchskaninchen) eines  für ihre Gesundheit und ihr Leben höchst gefährlichen Experiments degradiert!

Das entspricht einer unerhörten Verletzung der EU-rechtlichen und nationalen Bestimmungen betreffend

  • die Voraussetzungen für die legale Durchführung einer klinischen Studie,
  • die freie und informierte Zustimmung (Gesetz 219/2017) zu einer medikamentösen Behandlung generell und darüber hinaus,
  • die freie und informierte Zustimmung (die keinerlei geringsten, auch nur indirekten Zwang, erlaubt!) zur Anwendung einer experimentellen Substanz,
  • die notwendige ärztliche Verschreibung, welche laut Art. 71 Richtlinie 2001/83/EU des Parlaments und des Rates der EU als unabdingbare Voraussetzung für die Anwendung dieser „Impfstoffe“ im Anhang II Punkt B „Bedingungen und Beschränkungen der Anwendung“ der Zulassungsbeschlüsse von der EU Kommission zwingend vorgesehen wurde.

Wir sind mit einem enormen Verbrechen gegen die Menschheit konfrontiert!

https://drive.google.com/file/d/1uMZpd_yqA6dMpmwRlv64j9d8tdAonpEt/view?usp=drivesdk

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Aufgrund der nunmehr endgültigen ausdrücklichen Bestätigung von Seiten der EMA, dass die Regierungen bestimmter EU-Mitgliedslänger, allen voran Italien, ihren Bürgern einen illegalen off-label use (Art. 3 Ges.V. 23/1998) dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen im Rahmen einer allgemeinen „Impfkampagne“ (bis hin zu unseren Kleinsten und Schwangeren) aufoktroyiert haben, muss es umgehend zu einer radikalen Änderung der „Rechtsprechung“ in den an den italienischen Gerichten behängenden Fällen betreffend die  Covid-19-„Impfpflicht“ kommen!

Bis dato haben nur wenige Richter ihrer ihnen von der Verfassung auferlegten Pflicht, die materielle Wahrheit zu ermitteln (u.a. auf der Basis der von Anfang an vorliegenden und bei Gericht – zumindest in Bozen und Trento – vorgelegten Assessment Reports der EMA und Risk Management Plans der Hersteller), und darauf geltendes Recht anzuwenden, entsprochen! Wir erleben seit nunmehr fast vier Jahren einen dramatischen Notstand des Rechtsstaates und damit der Demokratie, und dafür trägt die Justiz leider eine wesentliche Verantwortung!

Wir fordern zum wiederholten Male auf lokaler Ebene, im Rahmen der Südtirol zustehenden primären Kompetenz im Bereich des Zivilschutzes:

  • eine sofortige Aussetzung der Covid-19-„Impfkampagne“,
  • eine lückenlose Aufklärung der Bevölkerung und
  • die sofortige Einsetzung einer Covid-19-„Maßnahmen“-Untersuchungskommission

Dieselbe Forderung stellen wir natürlich auch an die nationalen Behörden.

Jeder weitere Tag der vergeht, kostet weiteren Bürgern die Gesundheit und fordert weitere Menschenleben!

Wir werden uns daher mehr denn je dafür einsetzen, dass sich alle Verantwortlichen, die auch jetzt noch, trotz der nunmehr bekannten Sachlage in Bezug auf die Nichtwirksamkeit und das enorme Risikopotential dieser experimentellen Substanzen (auch für die Fortpflanzungsfähigkeit und damit Überlebensfähigkeit der Bevölkerung!) vorsätzlich (bedingter Vorsatz) nicht ihrer klaren Verpflichtung nachkommen, die Bevölkerung zu schützen – allen voran die für den Zivilschutz der Bevölkerung politisch und operativ Verantwortlichen, die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Ärztekammer, sowie jene Ärzte, die eine auf Lug und Trug aufgebaute „Impfkampagne“ weiterhin unterstützen und damit das Menschenleben auch sehr junger Menschen und Ungeborener auf Spiel setzten –  ihrer schwerwiegenden Verantwortung stellen müssen!

Weltweit kommt die dramatische Wahrheit endlich ans Licht, und daher können sich auch die in Italien und in Südtirol für dieses unglaubliche Verbrechen an der Menschheit Verantwortlichen auf Dauer sicher nicht der Verantwortung entziehen!

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Belgien

Präsidentin der Anwaltsvereinigung Confederazione Legale die Diritti dell’Uomo – Mailand