Wenn leitende Ärzte der öffentlichen Gesundheitsstruktur sich bewusst über Arzneimittel und Medizinprodukte nicht informieren, bevor sie diese einsetzen, muss die Politik intervenieren

Die unglaublichen, im Rahmen der Anhörung im Corona-Untersuchungsausschuss gemachten Aussagen der ärztlichen Leiter dreier Südtiroler Krankenhäuser, haben einen gewaltigen Skandal offen gelegt: selbst leitende Ärzte öffentlicher Krankenhäuser fühlen sich nicht verpflichtet, sich die Fachinformation zu den Medikamenten sowie Medizinprodukten (z.B. Prothesen) durchzulesen, bevor sie diese auf die Patienten zur Anwendung bringen oder gar flächendeckend empfehlen.

Dass dies ein unhaltbarer, die Sicherheit der Patienten in Gefahr bringender Zustand ist, dürfte jedem einleuchten.

Die gesetzliche Basis der Verpflichtung der Ärzte, sich angemessen über ein Medikament oder Medizinprodukt vor Anwendung /  Empfehlung / Verschreibung zu informieren, sowie die Konsequenzen, die eine Verletzung dieser klaren Ärztepflicht nach sich zieht, werden in meinem im Südtiroler Landtag eingebrachten Beschlussantrag Nr. 390/26

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_793602.pdf

dokumentiert dargelegt, mit der Aufforderung an die Südtiroler Landesregierung, u.a. dafür zu sorgen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb, die dort beschäftigten Ärzte schriftlich an deren Pflicht erinnert, sich vor Einsatz von Arzneimittel über diese angemessen zu informieren, wobei der Mindestinformationsstand, die von der Arzneimittelbehörde an das Gesundheitspersonal gerichtete offizielle Fachinformation zum jeweiligen Arzneimittelprodukt ist.

EA zu EA zu BA 390 26 Pflicht der Ärzte sich über Natur Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimittel zu informieren 13.4.26

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA