unterschreiben Sie NICHT die Selbsterklärung, dass Sie für den Ersatz des Pflichtkindergartenjahres (gilt in Südtirol für alle 5-Jährigen) sorgen! Diese Erklärung könnte als Ihr Einverständnis zum Ausschluss Ihres Kindes aus dem Kindergarten gewertet werden!
Die Autonome Provinz Südtirol schließt Ihr Kind rechtswidrig aus dem Kindergarten aus, und da sind die Eltern nicht verpflichtet, für einen Ersatz zu sorgen! Sollten Sie die Selbsterklärung bereits eingereicht haben, dann ist es empfehlenswert diese per PEC oder Einschreiben mit R.A. zu richten an die Direktion des Kindergartensprengels zu widerrufen.
Wir haben Pilotprozesse laufen, und ein weiterer startet in Kürze.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA
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