Verletzung grundlegender arzneimittelrechtlicher Bestimmungen durch die in Italien geltende Kinderimpfpflicht nun Gegenstand von Prozessen nationaler und EU-weiter Tragweite vor dem Verwaltungsgerichtshof in Rom. In Anbetracht der nationalen Tragweite des Prozessgegenstandes verfügt der Staatsrat (Rom) auf Antrag Südtiroler Eltern die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts von Rom (Latium) für die vor dem Verwaltungsgericht Bozen begonnenen Prozesse. In Italien geltende Kinderimpfpflicht (10 Pflichtimpfungen) hätte seit 2017 mindestens dreimal einer vom Gesetz vorgesehenen Revision unterzogen werden müssen. Auch die Regierung Meloni mit ihrem Gesundheitsminister Orazio Schillaci ist dieser und anderen aus dem vorrangig geltenden Arzneimittelrecht hervorgehenden Verpflichtungen nicht nachgekommen
Verletzung grundlegender arzneimittelrechtlicher Bestimmungen durch die in Italien geltende Kinderimpfpflicht [...]









