Kindergarten – Impfpflicht – was tun wenn das Kind nicht oder nur teilweise geimpft ist?

Diese Nachricht richtet sich an alle Südtiroler Eltern, die ihr Kind im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben und nun per Einschreiben vom jeweiligen Kindergartensprengel die Aufforderung erhalten, innerhalb des 10. Juli den Impfnachweis für ihr Kind vorzulegen.

Wie bereits berichtet, haben wir seit Herbst/Winter 2024 zwei Pilotprozesse am Verwaltungsgericht Bozen behängen, deren Ergebnis aber nicht vor Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 vorliegen wird. Wir sind aber bereits mit dem in den beiden Pilot-Gerichtsprozessen erbrachten Nachweis der Rechtswidrigkeit der aufoktroyierten Kinderimpfungen weit vorangeschritten.

Nun ist es aber notwendig, für alle anderen Kinder, die bei Nichtvorlage (innerhalb 10. Juli des laufenden Jahres) des Impfnachweises aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, rechtlich vorzugehen.

Zu diesem Zweck biete ich an, gemeinsam mit meinem Römischen Rechtsanwaltskollegen Avv. Alessandro Fusillo, beim Verwaltungsgericht in Bozen einen Sammelrekurs (sprich einen Gemeinschaftsrekurs für alle betroffenen Kinder/Familien) samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung gegen den bei Nichtvorlage des Impfnachweises zu erwartenden Ausschluss aus dem Kindergarten (sprich gegen den Verfall der Eintragung in den Kindergarten) einzureichen.

Die an der rechtlichen Verteidigung gegen den Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten ihres nicht oder teilweise nicht geimpften Kindes interessierten Eltern, bitte ich auf meine Landtagsemailadresse 

renate.holzeisen@landtag-bz.org

folgende Informationen und Dokumente so rasch als möglich geordnet zu senden: 

  1. Gut lesbare Kopie des Einschreibens mit dem die Eltern/Erziehungsberechtigten vom Kindergartensprengel aufgefordert werden, innerhalb 10. Juli den Impfnachweis des Kindes vorzulegen. Samt exakter Angabe des Datums der Entgegennahme des Einschreibens
  2. Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des betroffenen Kindes
  3. Kopie (vorne und hinten) des Ausweises sowie der Steuernummer des Kindes
  4. Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des/der Erziehungsberechtigten (im Regelfall sind es die Eltern)
  5. Kopie (vorne und hinten) des Ausweises und der Steuernummer der Eltern/Erziehungsberechtigten
  6. Gut lesbare Kopie des Dekrets des Kindergartensprengels, mit dem der Verfall der Eintragung in den Kindergarten aufgrund der unterlassenen Vorlage des Impfnachweises mitgeteilt wird. Dieses zweite Einschreiben wird voraussichtlich zwischen zweiter Julihälfte und August den Eltern per Einschreiben zugestellt werden, und daher bitte ich Sie dieses zweite Einschreiben bei Erhalt sofort nachzusenden per Email an die oben genannte Email-Adresse
  7. Telefonnummer unter der mein Sekretariat Sie erreichen kann.

Damit wir ab sofort die Prozessvollmachten und sämtliche formalrechtlichen Notwendigkeiten für die rasche Einreichung des Rekurses samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung vorbereiten können, bitte ich die an der rechtlichen Verteidigung interessierten Eltern, mir sofort sämtliche bereits jetzt vorliegenden Dokumente (samt angeforderte Informationen, siehe oben) auf meine oben genannte Email-Adresse zuzusenden.

Das erst ab der zweiten Julihälfte/August per Einschreiben zu erwartende Dekret der Kindergartensprengeldirektion über den Verfall der Einschreibung des Kindes in den Kindergarten ist dann sofort nach Erhalt zügig immer per Email auf die oben genannte Adresse nachzusenden.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

Nichtigkeitsklage mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz am Europäischen Gericht gegen Zulassung von KOSTAIVE-Zapomeran eingereicht

Nichtigkeitsklage am Europäischen Gericht gegen die Zulassung der experimentellen höchst gefährlichen auf selbstampflifizierender RNA basierenden Substanz KOSTAIVE-Zapomeran samt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht

Am 9. Juni 2025 habe ich in meiner institutionellen Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag beim Europäischen Gericht Nichtigkeitsklage laut Art. 263 AEUV gegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2025, mit welchem die experimentelle auf Gentechnik basierende und aus selbstamplifizierender RNA bestehende Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als „Covid-19-Impfstoff“ zugelassen wurde, eingereicht.

Die Zulassung von KOSTAIVE erfolgte ohne dass wesentliche für auf Gentechnik basierte Substanzen notwendige Studien gemacht wurden.

Für KOSTAIVE wurden weder die Genotoxizität, Karzinogenität, Mutagenität (Veränderung der DNA) noch die Übertragbarkeit auf die Umwelt in Studien geprüft und ausgeschlossen.

Dies war möglich, weil 2009 die Europäische Kommission unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Emanuel Barroso, Substanzen, die einfach formell als „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ deklariert wurden, von der Anwendung der strengen für die Gentherapeutika vorgesehenen Zulassungsbestimmungen, nach Intervention durch die Pharma-Industrie, ausgeschlossen hat.

Die Details und Dokumente zu diesem kriminellen Vorgang in der Nichtigkeitsklage.

Es überrascht in diesem Zusammenhang daher wenig, dass der damalige EU Kommissionspräsident Barroso nunmehr der CEO der Impfallianz GAVI und damit der oberste Lobbyvertreter der Impfindustrie ist.

KOSTAIVE birgt große Gefahren für die Gesundheit und das Leben der EU-Bevölkerung. Bereits aus dem Beipackzettel geht hervor, dass das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis besteht.

Experten in institutioneller Position, wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Obersten Italienischen Gesundheitsinstitut (Istituto Superiore di Sanità) befürchten, dass die selbstamplifizierende RNA von KOSTAIVE über extrazelluläre Veszikel (EVs) auf die gesamte Umwelt, inklusive auf nicht mit KOSTAIVE behandelte Personen und alle Tiere (die EV kennen keine Speziesbarriere) übertragen werden können.

Der entsprechende von Dott. Maurizio Federico veröffentlichte wissenschaftliche Artikel (finanziert vom italienischen Gesundheitsministerium) wurde als Dok. 6 der Nichtigkeitsklage beigelegt.

Damit ist das im internationalen, im EU-Recht und in den Verfassungen/Grundrechten der EU-Mitgliedsstaaten verankerte Prinzip der Notwendigkeit der freien Zustimmung zu einer pharmakologischen Behandlung de facto von der Europäischen Kommission durch Zulassung dieser gefährlichen experimentellen gentechnischen Substanz mit Strafrechtsrelevanz aufgehoben!

Die Gründe, weshalb in diesem Fall die Klagelegitimation am Europäischen Gericht jedes einzelnen EU-Bürgers vorliegt, können im Detail der Nichtigkeitsklage entnommen werden.

Aufgrund der äußersten Dringlichkeit der Angelegenheit (es geht um die Gesundheit und das Leben aller EU-Bürger!) wurde auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sowie ein Antrag auf beschleunigtes Verfahren gestellt.

Durch Rechtsanwälte vertretene EU-Bürger können sich in das Verfahren als Streithelfer einlassen.

T-375 25 Nichtigkeitsklage Zulassung Kostaive

A.1. Renate Holzeisen, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

A.2. Dekret Präsident Republik Italien Nr. 670 31.08.1972 art. 48 bis

A.3. Durchführungsbeschluss EU-Kommission 12.02.2025

A.4. Nachweis Datum Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union

A.5. Anlagen zum Durchführungsbeschluss EU Kommission vom 12.02.25

A.6. The Potential of Extracellular Vescicle-Mediated Spread of Self-Amplifying RNA Maurizio Federico

A.7. EPRS Arzneimittel in der EU Rechtsrahmen April 2015

A.8. EU Kommission Bericht über Arzneimittel für neuartige Therapien 28.3.14

A.9. EU Kommission Bericht COM(2017) 135 final l 22.3.2017

A.10 EC Impl. of the advanced Therapies Reg. 9.7.2008

A.11 EC Impl. of the advanced Therapies Reg. 8.4.2008

A.12. GAVI – CEO José Manuel Barroso

A.13 mRNA vaccine toxicity Palmer et al

A.14 Vaccines study mRNA vaccines Maurizio Federico ISS 14.11.2024

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

 

Die Abtretung von Kompetenzen an eine von Privaten über die Finanzierung gelenkte und weitestgehende Immunität genießende WHO, für Südtiroler Landtag kein Problem

Die Abtretung von Kompetenzen an eine von Privaten über die Finanzierung gelenkte und weitestgehende Immunität genießende WHO, sieht die Mehrheit des Südtiroler Landtages als unproblematisch.

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher erachtet meine Sorge als „lächerlich“

Heute hat der Südtiroler Landtag mehrheitlich meinen Beschlussantrag abgelehnt, mit dem ich zum Zwecke der Verhinderung der Aufgabe der Souveränität Italiens und damit der Südtiroler Autonomie, den Südtiroler Landtag dazu eingeladen habe, die Südtiroler Landesregierung zu verpflichten, in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, sie möge mit größter Dringlichkeit, im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen zum Zwecke der rechtswirksamen Zurückweisung durch die Republik Italien innerhalb der Frist 19. Juli 2025 der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einberufen, um damit nicht nur die laut Verfassung der Italienischen Republik aufrecht zu erhaltende Souveränität Italiens, sondern auch die davon derzeit in einer Schicksalsgemeinschaft abhängende Südtiroler Autonomie zu garantieren.

Am 1. Juni 2024 wurden auf der Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Abänderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen.

Siehe hier meinen Beschlussantrag: https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_756860.pdf

Die WHO-Mitgliedsstaaten (darunter Italien) können sich bis 19. Juli 2025 gegen diese Änderungen aussprechen. Wenn sich ein Mitgliedsstaat gegen diese Änderungen ausspricht, treten diese Änderungen für den betreffenden Mitgliedsstaat nicht in Kraft. Wird kein Einspruch ausgesprochen treten die Abänderungen automatisch, ohne Erfordernis der Ratifizierung durch das Parlament in Kraft.

Parallel zur Änderung der IGV wurde im Rahmen der WHO ein Pandemievertrag ausgehandelt, über den in der Weltgesundheitsversammlung mit Beginn am 19. Mai 2025 abgestimmt wurde. Italien hat sich dabei der Stimme enthalten, und sich damit den Weg freigehalten, den Pandemievertrag nicht zu ratifizieren (siehe Anlage Nr. 2 Beschlussantrag).

Im Gegensatz zu den Abänderungen der IGV muss der Pandemievertrag durch das Parlament ratifiziert werden.

Durch diese beiden WHO-Vertragsinstrumentarien wird die Souveränität der WHO-Mitgliedsstaaten durch ein Pandemiewirtschaftssystem mit enormen geballten Wirtschaftsinteressen und keinerlei Korruptionskontrolle und rechtlicher Sanktionierbarkeit der WHO bzw. ihrer Organe, insbesondere ihres Generaldirektors, ersetzt.

Wobei insbesondere die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten nicht nur im Gesundheitsbereich bei nicht fristgerechter Ablehnung der Änderungen der IGV, endgültig von den EU-Mitgliedsstaaten zugunsten eines, durch totale Immunität vor Rechtsverfolgung geschützten und offenkundig geballten Wirtschafts- und Kontrollinteressen dienenden Systems aufgegeben wird.

Der Generaldirektor der WHO wird, aufgrund der Änderungen der IGV, einen pandemischen Notstand bestimmen und erklären können, auch allein anhand eines clusters von – mit nicht standardisierten und bekanntlich meist entgegen dem wissenschaftlichen Goldstandard verwendeten PCR-Testprodukten festgestellten – Fällen angeblich schwerer akuter respiratorischer Krankheit unbekannten oder neuem Ursprungs (siehe Änderung in ANNEX 2 der IGV – Seite 47 des Dokuments), wobei die Beurteilung des „Schweregrads“ der Krankheit allein in den Ermessungsspielraum des Generaldirektors der WHO fällt.

Die WHO wird zu 80 Prozent mit privaten auftragsgebundenen Geldern, die in erster Linie von den Impfstoffherstellerallianzen (GAVI) und den parallel dazu agierenden Organisationen sog. Philantropen (die wiederum groß im Impfstoffbusiness tätig sind) wie eine Bill und Melinda Gates Foundation, finanziert.

Der enorme Interessenskonflikt ist offenkundig, unübersehbar!

Der WHO Generaldirektor wählt, ohne die Möglichkeit einer rechtlichen bzw. Korruptionskontrolle, mögliche Impfstoffhersteller aus.

Die WHO, mit Sitz in Genf-Schweiz, und dessen Generaldirektor genießen weitestgehende Immunität vor Rechtsverfolgung!

Die Lektüre der Änderungen der IGV zeigt zweifelsfrei, dass es darum geht, den privaten „Sponsoren“ der WHO ein perpetuum mobile in der Beschaffung von Absatzmärkten zu installieren, mit dem die WHO-Mitgliedsländer bzw. deren Bevölkerung zur cash cow von big pharma werden.

Die Änderungen der IGV sind durch den Leitspruch „Prävention, Vorsorge und Reaktion“ und die Verpflichtung der WHO-Mitgliedsstaaten zur Finanzierung der Vorab-Aufrüstung in Infrastruktur insbesondere für die Produktion von und die Aufstockung der Bestände an Impfstoff- und diagnostischen Produkten, gekennzeichnet.

Als angebliche „Impfstoffprodukte“ werden seit Ende 2020 de facto gentechnische pro-Pharmaka im Eilverfahren – ohne den Nachweis deren Wirksamkeit und Sicherheit – auf Empfehlung der WHO durch die in den Händen der Impfstoffhersteller befindlichen Arzneimittelbehörden (siehe Drehtürenmechanismus), wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), geschmissen. So wie unlängst der selbstreplizierende sog. Covid-19-mRNA„Impfstoff“ Kostaive (siehe Beschlussantrag Anlage Nr. 3), der neben den bereits bekannten enormen Gefahren der mRNA-Substanzen, durch den Selbstreplikationsmechanismus den Menschen zu einem kontinuierlichen Reaktor von nachweislich tödlichen Spike-Proteinen macht und das konkrete Risiko des spreadings des Spike-Proteins auf „Ungeimpfte“ besteht.

Jeder WHO-Mitgliedsstaat, der diese Änderungen nicht ablehnt, wird u.a. verpflichtet, „koordinierte Risikokommunikation“, inklusive Bekämpfung von sog. Desinformation“ zu betreiben (siehe S. 45 der abgeänderte IGV).

Was als „Wissenschaft“ gilt, wird autoritär von der WHO bestimmt, und alles andere wird als „Desinformation“ zensiert.

Und was die Bekämpfung der sog. „Desinformation“ unter dem WHO-Mantel bedeutet, haben wir in den vergangenen fünf Jahren eindrücklich erlebt. Weltweit wurde die wissenschaftliche Auseinandersetzung unterbunden, bis 2020 renommierte Wissenschaftler wurden diffamiert oder totgeschwiegen, wenn sie nicht der öffentlich von der WHO proklamierten „einzigen Wahrheit“ entsprachen, Studien wurden von den durch big pharma finanzierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften nicht veröffentlicht, wenn sie nicht der von der WHO vorgegebenen „Wahrheit“ entsprachen. Die global über die Nachrichtenagenturen wie Reuters bis in die Lokalredaktionen gesteuerten und dafür mit Extrageld beglückten Systemmedien haben sich an dieser „Zensur“ – denn nichts anderes ist es – systematisch beteiligt, und social media, wie Facebook, Twitter und Plattformen etc. haben alles, was nicht dem offiziellen Narrativ der WHO und der Impfstoffhersteller entsprach, zensiert!

Es ist absolut inakzeptabel, einer internationalen Organisation, die jeglicher Rechtskontrolle entzogen ist, weitere weitestgehende Befugnisse einzuräumen!

Die Änderungen der IGV und der neue Pandemievertrag wurde nicht von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten – obwohl WHO-Mitgliedsländer – ausverhandelt, sondern von der EU-Kommission unter dem Vorsitz einer Ursula von der Leyen.

Deren illegales Vorgehen bei der milliardenschweren Beschaffung von experimentellen angeblichen Impfstoffen – de facto Biowaffen – die einer enorm hohen Anzahl auch von italienischen Bürgern das Leben und die Gesundheit gekostet haben und noch kosten werden, wurde kürzlich mit Urteil des Europäischen Gerichts vom 14. Mai 2025 bestätigt (Anlage Nr. 4).

Die Bestrebungen der EU-Kommission unter dem Vorsitz von Ursula von der Leyen bestehen u.a. darin, auch das Stimmrecht der einzelnen EU-Mitgliedsländer in der Weltgesundheitsorganisation durch ein geballtes Stimmrecht der Europäischen Union zu ersetzen.

Die WHO hat nachweislich die sog. SARS-CoV-Pandemie alles andere als evidenzbasiert und im Interesse der Weltbevölkerung behandelt, sondern sich gemeinsam mit den längst schon von big pharma gekaperten Arzneimittelbehörden, wie die EMA, definitiv als Steigbügelhalter ihrer privaten Sponsoren, sprich der Herstellern von Impfstoffprodukten oder was als solches bezeichnet wird, erwiesen.

Das sieht die Mehrheit der Mitglieder des Südtiroler Landtages (der während der sog. Pandemie die Südtiroler Bevölkerung nicht evidenzbasierten menschenrechtsverachtenden Maßnahmen ausgeliefert hat) offensichtlich anders, und hat damit einmal mehr bewiesen, keinerlei Bewusstsein der globalpolitischen Vorgänge, sowie der Notwendigkeit, die Südtiroler Autonomie insbesondere durch Verhinderung der Abtretung durch die Republik Italien von Kompetenzen an supranationale Organisationen (EU, WHO etc.) zu schützen.

Und in all diesem Zeugnis eines für die Bevölkerung höchst gefährlichen armseligen rechtlichen u. politischen Verständnisses des Südtiroler Landtages, gefällt sich der Südtiroler Landeshauptmann darin, meine Anträge als lächerlich zu qualifizieren.

Siehe anbei das namentliche Abstimmungsverhalten der Mitglieder zum Südtiroler Landtag.

Für meinen Antrag haben Andreas Colli (Wir Bürger, Noi Cittadini) und die Mitglieder der Fraktion Südtiroler Freiheit gestimmt.

Dagegen haben gestimmt: SVP, TEAM K, Grüne, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, La Civica.

Abstimmung Prämissen – Votazione premesse – 277 25

Abstimmung Beschluss – Votazione delibera 277 25

Ersetzungsantrag zu Beschlussantrag 277 25 samt Anlagen

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Fordere Rücktritt des EU-Parlamentariers der SVP Herbert Dorfmann und aller EU-Parlamentarier die gegen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit gestimmt haben

Rücktritt von EU-Parlamentarier der SVP Herbert Dorfmann gefordert!

Europäisches Gericht annulliert Entscheidung der EU Kommission mit der die Offenlegung der zwischen der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer CEO Albert Bourla abgelehnt wurde

Mit dem heute bekannt gewordenen Urteil des Europäischen Gerichts, hat dieses der Klage der New York Times auf Annullierung der Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der diese die Herausgabe der zwischen der EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO der Pfizer Albert Bourla ergangenen SMS zu den Impfstoffkäufen abgelehnt hatte (u.a. mit der Stimme des SVP-Parlamentariers Herbert Dormann), angenommen und die Entscheidung aufgehoben.

Siehe die Pressemitteilung hier:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-05/cp250060de.pdf

Nicht nur die Präsidentin der EU-Kommission, sondern auch alle EU-Parlamentarier (u.a. SVP-EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann), die gegen die Offenlegung der sms-Nachrichten von Ursula von der Leyen an Albert Bourla (CEO der Pfizer, Produzent des für die EU wichtigsten sog. COVID-19-“Impfstoffes”), und damit gegen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit gestimmt haben, müssen zurücktreten!

Sie haben bewiesen, nicht im Interesse der Bürger, sondern im Interesse von big-Pharma und deren Marionetten zu handeln und als Vertreter eines autoritären Regimes in totaler Missachtung demokratischer Grundsätze tätig zu sein!

Ich fordere den Rücktritt des von der Leyen-Jüngers Herbert Dorfmann, der nicht die Interessen der Südtiroler Bevölkerung, sondern rein geballte Machtinteressen in Brüssel vertritt!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Südtiroler Landtag agiert weiterhin mehrheitlich in unverantwortlicher Verletzung des Vorsichtsprinzips und setzt die Gesundheit der Kinder wissentlich aufs Spiel

Mit meinem heute von der Mehrheit der Südtiroler Landtagsabgeordneten abgelehnten Beschlussantrag: https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_754142.pdf

habe ich den Landtagsabgeordneten und der Südtiroler Landesregierung den Weg aufgezeigt, das schlagende Problem der „Explosion der Autismus-Spektrum-Störungen“, wie es der Landesrat für die deutsche Schule Philipp Achammer unlängst am Runden Tisch von Rai Südtirol genannt hat, in die Ständige Konferenz zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen zu bringen, und dort für eine vorsorgliche Aussetzung der Kinderimpfpflicht zu plädieren.

Dies deshalb, weil unbestritten alle verwendeten Kinderimpfstoffe niemals in echten klinischen Studien mit echten Placebo-Gruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit getestet wurden (wie von Gesundheitslandesrat Hubert Messner bereits vor Monaten bestätigt) und mehrere peer-reviewed Studien auf einen Zusammenhang hinweisen.

In meinem Beschlussantrag habe ich im Detail und dokumentiert ausgeführt, weshalb eine umgehende Aussetzung der Kinderimpfpflicht notwendig ist, und jedwede andere Entscheidung absolut unverantwortlich ist.

Die in Südtirol verwendeten Kinderimpfstoffprodukte enthalten als Adjuvantien u.a. Aluminium, welches die Hirn-Blutschranke, die insbesondere bei Kleinkindern nicht ausgebildet ist, überschreitet. Es wurden keine Pharmakokinetik-Studien gemacht, wie aus den offiziellen Zulassungsdokumenten klar hervorgeht.

In der heutigen Diskussion im Landtag wurde mein Antrag insbesondere vom Team-K-Landtagsabgeordneten Dr. Franz Ploner als unwissenschaftlich, unverantwortlich und gesellschaftsspalterisch herabgewürdigt.

Mein Entsetzen darüber, mit welcher Arroganz und dogmatischen Voreingenommenheit, mit welcher Unwissenschaftlichkeit so wichtige Anträge insbesondere von Ärzten niedergeschmettert werden, hat heute einen weiteren Höhepunkt erreicht. Anbei finden Sie das namentliche Abstimmungsergebnis.

Es kam kein einziges sachlich-logisches Argument, sondern es wurden allein abwertende Bemerkungen gemacht, u.a. zum US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy, der in diesen Tagen angekündigt hat, dass in den USA kein neuer pädiatrischer Impfstoff zugelassen werden wird, dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht durch eine klinische Studie mit einer echten Placebo-Gruppe nachgewiesen wurde.

Während in den USA unter dem neuen Gesundheitsminister nicht die Interessen der Pharma-Industrie an erster Stelle stehen, sondern die Interessen der Bevölkerung, läuft dies in Südtirol offensichtlich völlig anders!

Hier nochmals meine Beschlussanträge, die Prämissen samt Dokumente können Sie dem anbei befindlichen Dokument entnehmen.

Die Ablehnung dieser Anträge kommt einer völligen unverantwortlichen Missachtung des Vorsichtsprinzips und der Verletzung unserer Verpflichtung, auf die Gesundheit der Kinder besonders Acht zu geben, gleich:

  1. in der Person des Landeshauptmannes der Regierungspräsidentin mit größter Dringlichkeit den Antrag zu übermitteln, sie möge mit größter Dringlichkeit, im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke der sofortigen Aussetzung der Kinderimpfpflicht einberufen;
  2. die der Autonomen Provinz Bozen zustehenden Kompetenzen unverzüglich zu nutzen, um de facto sofort die Umsetzung der pädiatrischen Impfpflicht zu vermeiden, indem der Südtiroler Sanitätsbetrieb angewiesen wird, den Vorrang des europäischen und des nationalen Arzneimittelrechts und somit die Verpflichtung zur ärztlichen Verschreibung zu respektieren, die von der Europäischen Kommission für jeden pädiatrischen Impfstoff im zentralisierten Beschluss 3) über die Marktzulassung auferlegt wird, wobei die ärztliche Verschreibungsplicht per se jede Impfpflicht ausschließt.
  3. dringend einen Krisenstab einzurichten, der sich ohne Tabus mit dem Problem der Autismus-Explosion in Südtirol befasst und auch die Vertreter der politischen Minderheit einbezieht.
  4. eine offene, tabufreie wissenschaftliche Debatte und objektive Informationen ohne Zensur zum Thema der Autismus-Epidemie und seiner Ursachen zu fördern.

Beschlussantrag 262 2025 Mozione

Abstimmungsergebnis Beschlussantrag 262 25 – namentliche und getrennte Abstimmung

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

AUTISMUS-EPIDEMIE Sofortige Aussetzung der Impfpflicht für Kinder mittels Einberufung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen Bozen und Trient beantragt – Aufforderung an alle Mitglieder des Trentiner Landtages und aller Regionalräte Italiens sich dieser Aktion anzuschließen

AUTISMUS-EPIDEMIE

Sofortige Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder, ihrer Familien und der Zukunft der gesamten Bevölkerung erforderlich

Sofortige Aussetzung der Impfpflicht für Kinder mittels Einberufung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen Bozen und Trient beantragt

Aufforderung an alle Mitglieder des Trentiner Landtages und an die Mitglieder aller Regionalräte Italiens sich dieser Aktion anzuschließen

Angesichts der Pressekonferenz des US-Gesundheitsministers vom 16. April 2025 zum Thema der dramatischen Autismus-Epidemie, in der Robert Kennedy Jr. erklärt hat, dass die Ursachen der Epidemie nicht genetischer Natur sind, sondern außerhalb der DNA der Kinder zu finden sind – wie z.B. die den Kindern injizierten Impfstoffe (das ist die Bedeutung in diesem Zusammenhang des Begriffs environmental); siehe hier den Artikel samt Video:

https://childrenshealthdefense.org/defender/hhs-secretary-kennedy-autism-research-environmental-causes/

und der Pressekonferenz der US-Regierung vom 10. April 2025, bei der US-Präsident Trump ausdrücklich auch „shots“, sprich Impfungen als mögliche Ursache genannt und die unverzichtbare Notwendigkeit betont hat, die Ursache(n) dieser Epidemie ohne Tabus zu ermitteln; siehe Artikel mit Video hier:

https://childrenshealthdefense.org/defender/rfk-jr-hhs-launch-research-autism-epidemic/?utm_source=telegram&utm_medium=social&utm_campaign=defender&utm_id=20250411

habe ich im Südtiroler Landtag einen Antrag gestellt, um die Landesregierung zu verpflichten:

🔹 in der Person des Landeshauptmannes der Regierungspräsidentin mit größter Dringlichkeit den Antrag zu übermitteln, sie möge sofort, im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen Bozen und Trient zum Zwecke der sofortigen Aussetzung der Kinderimpfpflicht einberufen

🔹 die der Autonomen Provinz Bozen zustehenden Kompetenzen unverzüglich zu nutzen, um de facto sofort die Umsetzung der pädiatrischen Impfpflicht zu vermeiden, indem der Südtiroler Sanitätsbetrieb angewiesen wird, den Vorrang des europäischen und des nationalen Arzneimittelrechts und somit die Verpflichtung zur ärztlichen Verschreibung zu respektieren, die von der Europäischen Kommission für jeden pädiatrischen Impfstoff im zentralisierten Beschluss über die Marktzulassung auferlegt wird, wobei die ärztliche Verschreibungsplicht per se jede Impfpflicht ausschließt

🔹 dringend einen Krisenstab einzurichten, der sich ohne Tabus mit dem Problem der Autismus-Explosion in Südtirol befasst und auch die Vertreter der politischen Minderheit einbezieht

🔹 eine offene, tabufreie wissenschaftliche Debatte und objektive Informationen ohne Zensur zum Thema der Autismus-Epidemie und ihrer Ursachen zu fördern.

Der nationale pädiatrische Impfplan Italiens wurde von der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen Bozen und Trient beschlossen und kontinuierlich erweitert, wobei seit Anfang der 1990er Jahre die Anwendung monovalenter Impfstoffe durch multivalente Impfstoffe ersetzt wurde, deren Sicherheit nie bestätigt wurde, um dann 2017 in Italien mit dem fatalen Lorenzin-Gesetz durch eine Impfpflicht durchgesetzt zu werden.

Und dies unter völliger Missachtung des Vorrangs des Arzneimittelgesetzes, das unter anderem für jede Anwendung von Kinderimpfstoffen eine ärztliche Verschreibung vorsieht, die von Ärzten ausgestellt werden muss und voraussetzt, dass diese – in voller Wissenschafts- und Gewissensfreiheit, d. h. ohne durch politische Entscheidungen konditioniert zu sein – nach einer sorgfältigen Bewertung der Wirksamkeit und Sicherheit und somit der Angemessenheit der Behandlung eines bestimmten Kindes mit einem bestimmten Impfstoffprodukt.

Für alle von der Europäischen Kommission zentral zugelassenen pädiatrischen Impfstoffe (jetzt werden nur noch multivalente Impfstoffe verwendet) gilt, dass ihre Sicherheit und Wirksamkeit nie in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen nachgewiesen wurde

Bei früheren Gelegenheiten hatten der Gesundheitslandesrat Hubert Messner und auch andere der Mehrheit angehörende Landesräte bzw. Landtagsabgeordnete im Plenum erklärt, dass sie für Kinderimpfungen, aber gegen die Impfpflicht seien, die jedoch in die Zuständigkeit des Staates falle, und daher die Südtiroler Landesregierung nichts machen könne.

Nun werden die Südtiroler Landtagsabgeordneten über meinen Beschlussantrag abstimmen müssen, der unmittelbare Möglichkeiten bietet, sofort die nationale Regierung zu aktivieren und, unabhängig davon, sofort die Umsetzung der Kinderimpfpflicht de facto auszusetzen. Es gibt keine Ausreden mehr!

Die dramatische Situation erfordert eine sofortige Aussetzung der Impfpflicht für Kinder und eine angemessene Aufklärung der Eltern!

Mein Beschlussantrag hat natürlich das Potenzial einer nationalen Wirkung, aber dennoch fordere ich alle Mitglieder des Trentiner Landtages sowie alle Mitglieder der Regionalräte ganz Italiens auf, ihrerseits mit den ihnen zustehenden institutionellen Instrumentarien zu verlangen, dass der jeweilige Regionenpräsident bzw. der Landeshauptmann der Provinz Trient die Regierungspräsidentin Giorgia Meloni auffordert, sofort im Sinne von Art. 12 Gesetz 400/1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen von Bozen und Trient zum Zwecke der dringenden Aussetzung der Kinderimpfpflicht einzuberufen.

Siehe hier mein zweisprachiger Beschlussantrag mit der gesamten Dokumentation, so wie er auf der website des Südtiroler Landtages veröffentlicht ist und auf die Tagesordnung für die nächste Landtagssitzungswoche vom 6. bis 9. Mai 2025 gegeben wurde:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_754142.pdf

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Autonomiereform: konkrete Gefahr des Abbaus auf Raten der Südtiroler Autonomie sowie der Autonomie der Region Trentino-Südtirol

 

Ich teile die Sorge von Alt-Senator Oskar Peterlini hinsichtlich der stillschweigenden Anpassung des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol  an die Reform der italienischen Verfassung von 2001.

Meine Sorge gilt aber darüber hinaus der nun expliziten Verankerung im Sonderstatut der Notwendigkeit der Beachtung der Zwänge („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben.

Denn dadurch hat das Land Südtirol und die Region Trentino-Südtirol keinerlei Möglichkeit mehr, sich gegen eine verfassungswidrige Übertragung von Kompetenzen durch die Republik Italien an die Europäische Union und eine damit einhergehende Aushöhlung unserer Autonomie zu wehren.

Ein solcher verfassungswidriger Verzicht, von dem Mitgliedsstaat Italien zustehender Kompetenzen, ist beispielsweise im November 2022 im Bereich der Gesundheits- und Wirtschaftspolitik erfolgt.

Durch die Einführung des unheilvollen „One Health“- Konzepts –  samt der Aufnahme des völlig politisierten und weitab von Evidenz behandelten Klimathemas – in den Bereich der Öffentlichen Gesundheit, mit expliziter Bezugnahme auf eine grundlegend von der Pharmaindustrie kontrollierten WHO als absolute Referenzinstitution, sowie der Verpflichtung der Mitgliedsländer zur Bekämpfung der sog. Desinformation (sprich zur Zensur kritischer Meinungen betreffend gesundheitspolitischer Entscheidungen/Maßnahmen im weitesten Sinne, inklusive Klima) sind weitestreichende Gefahren autoritärer zentralistisch auf EU-Ebene getroffener Maßnahmen gegeben.

Aufgrund der generell autoritären Entwicklung, des wirtschaftspolitischen suizidalen und kriegstreiberischen Kurses der Europäischen Union und der damit zu erwartenden zentralistischen Entwicklung der „Rechtsordnung der Europäischen Union“, führt diese Änderung des Autonomiestatuts zu einem vorhersehbaren Abbau auf Raten der Südtiroler Autonomie.

Wenn von einem angeblichen Erfolg gesprochen wird, weil für die Gesetzgebungskompetenz des Landes Südtirol und der Region Trentino-Südtirol, die Notwendigkeit der Achtung der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik Italien“ wegfällt, dann wird völlig außer Acht gelassen, dass die viel weiter reichende und gefährlichere explizite Verankerung im Autonomiestatut der Notwendigkeit der Beachtung der „Zwänge“ („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben, zu einem stetigen Abbau des Sonderstatuts führen wird.

Ich werde deshalb exakt aus diesem Grund dagegen stimmen.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Südtiroler Landtag wiederholt einen groben Verfassungsbruch sowie die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits wiederholt festgestellt, dass den Regionen und Provinzen mit Autonomiestatut keine Gesetzgebungskompetenz in der internationalen Prophylaxe (dazu gehören Maßnahmen zu einer Pandemiebekämpfung) zusteht (Verfassungsgerichtshof Urteile Nr. 37/2021 betreffend Autonome Region Aosta, Urteil Nr. 164/2022 und Urteil Nr. 50/2024, beide Südtirol betreffend). Der Verfassungsgerichtshof hat dabei auch klar gestellt, dass selbst wenn die autonome territoriale Körperschaft die nationale Bestimmung eins zu eins übernimmt, es nicht der autonomen territorialen Körperschaft zusteht, gesetzgeberisch und strafend aktiv zu werden.

Aber genau das haben der Südtiroler Landtag mit Landesgesetz Nr. 4 von 2020 und der Landeshauptmann mit Verordnung Nr. 20 vom 23. April 2021 gemacht, und ohne dass ihnen eine diesbezügliche Kompetenz zustünde, eine Geldstrafe von € 400 bis € 1.000 für das Nichttragen der Maske im Freien vorgesehen, welche dann auch ohne jegliche Kompetenz vom Generalsekretariat der Provinz Bozen auferlegt und teilweise schon kassiert wurden.

Aufgrund dieser Situation hat das Landesgericht Bozen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes Nr. 4/2020 spezifisch zum Verbot des Tragens der Maske im Freien und der entsprechenden vom Land Südtirol auferlegten Strafe an den Verfassungsgerichtshof verwiesen. Die entsprechende Gerichtsverhandlung findet am 10. Juni 2024 statt.

Abgesehen vom klaren Fehlen einer dem Land Südtirol zustehenden Kompetenz zur Auferlegung und zum Inkasso von Geldstrafen in diesem Bereich, entbehrte die Pflicht zum Maskentragen im Freien jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, wie seit geraumer Zeit u.a. die nationale Vereinigung der italienischen Ärztekammern (FNOMCEO) auf ihrer website, der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigen und Metastudien des renommierten Cochrane-Instituts sowie die RKI-Protokolle belegen.

Das bedeutet, dass die Autonome Provinz Bozen ohne jegliche ihr zustehende Kompetenz und in Verletzung des Prinzips der Vernünftigkeit und Angemessenheit, das stets bei der Einschränkung von Grundfreiheiten respektiert werden muss, den Südtiroler Bürgern, die zu Recht im Freien keine Maske getragen haben, amtsmissbräuchlich Geldstrafen auferlegt und im Rahmen einer ungerechtfertigten Bereicherung kassiert hat.

Denn, wenn überhaupt, hätten diese Strafen nur vom Präfekten auferlegt und vom Staat kassiert werden dürfen.

Obwohl bereits in zwei Monaten (10. Juni 2025) der Verfassungsgerichtshof spezifisch zum Thema der Südtiroler Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Freien ein Urteil fällen wird, hat der Landeshauptmann bzw. die Landesregierung den Südtiroler Einzugsdienst ausdrücklich angehalten, die offenen Geldstrafen nunmehr forciert einzutreiben.

D.h. die Südtiroler Bürger werden unter Androhung einer Zwangsvollstreckung aufgefordert, eine Geldstrafe zu bezahlen, die ohne jegliche Kompetenz vom Land Südtirol auferlegt wurde, und dessen Inkasso dem Land Südtirol nicht zusteht, was eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt.

Mit meinem wie immer institutionell mehrsprachig dokumentierten Beschlussantrag, habe ich die Mitglieder des Landtages aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, die verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen zu annullieren, bzw. die Landesregierung zumindest zu verpflichten, die Eintreibung dieser verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auszusetzen:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_750937.pdf

Meinem Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, FREIE FRAKTION

Meinem Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Juni haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, TEAM K.

Gegen meinen Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen, haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA, GRÜNE, TEAM K.

Nicht mit abgestimmt hat Anna Scarafoni von FdI

Gegen meinen Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, und damit für eine Wiederholung des groben Verfassungsbruches und die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA.

Sich der Stimme enthalten haben folgende Fraktionen: GRÜNE und Anna Scarafoni von FdI.

Siehe namentliches Abstimmungsverhalten anbei.

Absolut widersprüchlich zu leeren und mittlerweile endgültig unglaubwürdigen Ankündigungen ist wieder einmal die Position von FdI (Marco Galateo).

Diesmal hat er sich nicht nur zum wiederholten Male gegen die konkrete Aufarbeitung und Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit im Bereich der sog. „Corona-Maßnahmen“ und den konkreten Schutz der Bürger gegen verfassungswidrige autoritäre Maßnahmen gestellt, sondern sogar die Verletzung (durch die Autonome Provinz Bozen), der laut Verfassungsgerichtshof im Bereich der internationalen Prophylaxe klar ausschließlich dem Staat zustehenden Gesetzgebungs- und Sanktionskompetenz – durch sein im Gleichschritt mit SVP & Co. an den Tag gelegtes Abstimmungsverhalten – mitgetragen.

Für mich als Rechtsanwältin ist klar: sämtliche Geldstrafen, die die Autonome Provinz Bozen ohne eine ihr zustehende Kompetenz durch die Südtiroler Einzugsdienste AG eintreiben lässt, entspricht einer grob amtsmissbräuchlichen ungerechtfertigten Bereicherung der Autonomen Provinz Bozen, mit persönlicher Haftbarkeit der hierfür handelnden Amtspersonen (Landeshauptmann, Mitglieder der Landesregierung, Landtagsabgeordnete die gestern gegen die Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gestimmt haben, Verantwortliche der Südtiroler Einzugsdienst AG).

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RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Massiver Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen – aus welchem Grund auch immer – niemand kommt mehr hinterher mit dem Unterstützungspersonal (O-Ton Südtiroler Landesrat für deutsche Bildung Am Runden Tisch RAI Südtirol 7. April 2025) Wie lange will man den Elefanten im Raum noch ausblenden?

In der gestrigen Ausgabe des Runden Tisches im Sender RAI Südtirol hat der Südtiroler Landesrat für die deutsche Bildung und Kultur Philipp Achammer folgendes wörtlich gesagt: „Wir haben einen massiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen … aus welchem Grund auch immer … niemand kommt mehr hinterher mit dem Unterstützungspersonal.“

Im Rahmen der in der ersten Gesetzgebungskommission im Südtiroler Landtag im Herbst vergangenen Jahres von uns Kommissionsmitgliedern vorgenommenen Anhörung der Vertreter von Kindergarten und Schule aller drei Sprachgruppen, wurde uns mitgeteilt, dass mittlerweile in Südtirol auf 76 Kinder 1 autistisches Kind fällt, und der Anstieg rasant ist.

Da sehr oft der Einwand kommt, dass der starke Anstieg in der Autismusrate nicht der Realität entspräche, sondern allein durch neue Diagnosekriterien bedingt sei, habe ich die Anhörung genutzt, um den seit Jahrzehnten im Kindergarten und in der Schule Tätigen, die konkrete Frage zu stellen, ob sie einen effektiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen sehen, oder ob der vermeldete Anstieg allein von einer geänderten Diagnosepraxis abhängt. Unisono wurde uns in der Aula des Landtages von allen eingeladenen Vertretern der Kindergärten und Schulen aller drei Sprachgruppen bestätigt, dass der massive Anstieg einer reellen Situation entspricht.

D.h. wir haben es mit einem Supergau an Notstand bzw. Zivilschutzerfordernis zu tun, der täglich Gegenstand einer offenen und intensiven Diskussion in einer nicht durch Zensur gegängelten Wissenschaft, Politik, in den Medien und damit in der Gesellschaft insgesamt sein muss.

Da aber die Ursachenermittlung mit enormen Tabus belegt ist, ja der sog. „Elefant im Raum“ bewusst ausgeblendet wird – nach dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“ – wird diese unsere Gesellschaft generell betreffende extrem bedrohende Situation in einer Art von OMERTÀ meist im öffentlichen Diskurs verdrängt, und nur wenn die Verantwortlichen in Erklärungsnotstand kommen, wie gestern der Südtiroler Landesrat für die deutschsprachige Bildung, wird die dramatische Realität kommuniziert.

Sämtliche in der Europäischen Union zentral von der Europäischen Kommission zugelassenen Kinderimpfstoffe (es kommen mittlerweile nur mehr Mehrfachimpfstoffe zur Anwendung) sind niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit geprüft worden. Die darin enthaltenen Adjuvantien, wie Aluminium, überwinden die Blutgehirnschranke, die im Kindesalter nicht ausgebildet ist, erst recht nicht bei Säuglingen und Kleinkindern.

Immer wieder wird auch bei uns behauptet, es sei nachgewiesen, dass es zwischen Autismus und den Kinderimpfstoffen keinen Zusammenhang gäbe. Das Gegenteil ist der Fall.

Es kommen laufend peer-reviewdte Studien heraus, die einen klaren Zusammenhang aufzeigen, siehe z.B. diese Studie, die Ende Jänner 2025 veröffentlicht wurde:

https://publichealthpolicyjournal.com/vaccination-and-neurodevelopmental-disorders-a-study-of-nine-year-old-children-enrolled-in-medicaid/

Die derzeit auch in Südtirol zur Anwendung kommenden Kinderimpfstoffe wurden niemals mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit geteset, ein Umstand, den übrigens der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit H. Messner, aufgrund meiner im Landtag hierzu gemachten Anfragen, bereits öffentlich zugegeben hat.

Die Pharmakokinetik der Kinderimpfstoffe wurde überhaupt nicht getestet: d.h. man hat nie geprüft, wie sich diese Substanzen, die Adjuvantien wie Aluminium enthalten, das bekanntlich hochtoxisch ist und zu schweren neurologischen Schäden führen kann, im Körper verteilen und wo sie verbleiben.

Die wenigen klinischen Studien mit nicht echten Kontrollgruppen (d.h. die sog. „Kontrollgruppe“ bekommt einen anderen Impfstoff, der auch nicht echt geprüft wurde bzw. eine Substanz, die auf jeden Fall die Adjuvantien enthält) wurden übrigens meist nur auf Säuglinge und Kleinkinder im Alter bis zu 24 Monaten in Lateinamerika, Afrika und Asien durchgeführt. Auch das sollte uns zu denken geben, denn Kinder in diesem Alter können die Beschwerden, die nach der Impfung auftreten kaum artikulieren, bzw. fällt es nicht so sehr auf, wenn ein Kind, das in seiner Sprach- und Bewegungsentwicklung noch nicht weit fortgeschritten ist, eine Nebenwirkung davon trägt.

Ich werde nicht müde, auf den Wahnsinn einer Gesellschaft hinzuweisen, die auf dem Altar eines seit Jahrzehnten – von einer, die Arzneimittelzulassungsbehörden, Politik, Justiz und Medien kontrollierenden Lobby – aufgebauten Impfdogmas, die eigenen Kinder und die Zukunft einer selbstbestimmten Gesellschaft generell opfert und eine Verhaltensweise an den Tag legt, die wir im Geschichtsunterricht dem Mittelalter zuordnen.

Wissenschaft heißt dogmenlose Überprüfung aller nicht nachweislich ausgeschlossenen Ursachen. Aber genau exakt dies erfolgt beim Thema Impfen nicht!

Die Europäische Union treibt die Immunisierungs-Agenda 2030 voran (https://www.who.int/europe/initiatives/the-european-immunization-agenda-2030)

sodass selbst Länder, in denen keine Impfpflicht besteht (wie z.B. Österreich) mittlerweile eine relativ hohe Durchimpfungsrate aufweisen. Denn durch systematische Zensur und die Aufforderung von Politik und Sanität zur Bekämpfung von angeblicher Desinformation wurde in der Europäischen Union ein dem Autoritarismus verpflichteter Mechanismus installiert.

Und wie uns Landesrat Achammer gestern erklärt hat, haben auch sein Nordtiroler und Vorarlberger Kollege mit dem massiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen zu kämpfen und kämen, wie er, nicht mehr hinterher mit der Zurverfügungstellung von Unterstützungspersonal!

Wir haben es mit einem Supergau zu tun, der längst schon die Dimension eines auch zivilschutzrechtlichen Alarms hat, und ich frage mich, wie lange noch die Verantwortlichen in Politik, Sanität und Medien lieber ihre eigenen Kinder und Enkelkinder opfern, als der Wahrheit ins Gesicht zu sehen und endlich die Handbremse zu ziehen.

Dies erfordert als allererstes die Einhaltung der in den Zulassungsbeschlüssen der EU Kommission vorgesehenen ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe. Dies würde eine unmittelbare rechtswirksame Aushebelung der in Italien geltenden Kinderimpfpflicht bedeuten.

Ein von mir  im Februar hierzu im Südtiroler Landtag institutionell dokumentiert eingebrachter Beschlussantrag wurde leider mehrheitlich nicht nur von den Regierungsparteien (SVP, Freiheitliche & Co.), sondern auch von großen Oppositionsparteien wie dem Team-K abgelehnt.

https://www.renate-holzeisen.eu/suedtiroler-landtag-stimmt-mehrheitlich-gegen-die-einhaltung-arzneimittelrechtlicher-schutzbestimmungen-und-gegen-den-schutz-der-kindergesundheit/

Und somit, geht die Behandlung unserer Kinder mit niemals auf ihre Sicherheit getesteten, aber in peer-reviewdten Studien als Ursache für Autismus und weiteren neurologische Schäden ausgemachten Impfstoffen unter Anwendung massiver Desinformation und einer menschenrechtswidrigen Erpressung der Eltern (nicht geimpfte Kinder werden von Kitas, Tagesmutterdienst und Kindergarten erbarmungslos ausgeschlossen!) munter weiter … bis jedes Kind eine eigene Stützlehrkraft braucht und wir als Gesellschaft insgesamt keine Gefahr mehr einer auf Selbstbestimmung und Selbstfindung ausgerichteten Bevölkerung für jene „Elite“ darstellen, denen diese Entwicklung ganz offensichtlich zu Gute kommt.

13. Vaccination and Neurodevelopmental Disorders_ A Study of Nine-Year-Old Children 2019-2025.Jan_2025

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Südtiroler Landtag lehnt mehrheitlich Transparenz zu PCR-Test-Ergebnissen ab. Autoritärer Willkür auch in Zukunft Tür und Tor geöffnet

SVP, TEAM K, FREIHEITLICHE, FRATELLI D‘ITALIA, FORZA ITALIA, LISTA CIVICA lehnen eine rechtsstaatliche Grundvoraussetzung (Transparenz) gerade bei jenem Instrumentarium ab, dessen Missbrauch ab 2020 zu weitestgehenden Einschränkungen/Verletzungen  der persönlichen und kollektiven Freiheit geführt hat und die zunächst bedingte Genehmigung von experimentellen „Impfstoffen“ ermöglicht hat

Die nächste Pandemie kommt bestimmt, wie wissen nur nicht wann“: so der Tenor unlängst auch beim „Runden Tisch“ von RAI Südtirol.

Die Erfassung von Daten, die zur drastischen Einschränkung der Grundrechte und Grundfreiheiten und letztlich zur Genehmigung von experimentellen Substanzen, die massenhaft (sogar im Rahmen einer „Impf“-Pflicht wiederholt auf die Bevölkerung zur Anwendung kommen) geführt hat, muss absolute Transparenz gewährleisten.

Wenn das nicht gegeben ist, kann nicht mal im Ansatz von Rechtsstaatlichkeit gesprochen werden.

Aber genau diese für so weitreichende autoritäre Maßnahmen unabdingbare Transparenz fehlt beim Einsatz des labortechnischen PCR-Methode (Polymerase-Chain-Reaktion) total.

Der PCR-Test wurde in der sog. Corona-Pandemie zum angeblichen Goldstandard für den Nachweis einer Infektion mit Sars-CoV-2 erklärt.

Ein positives Ergebnis hatte weitestgehende Einschränkungen der persönlichen (Quarantäne) und kollektiven (Lockdown) Freiheit zur Folge. Und die Summe dieser sog. „positiven Testergebnisse“ war u.a. eine Voraussetzung für die bedingte Zulassung experimenteller auf Gentechnik basierter sog. „Impfungen“.

Für diesen Einsatzzweck waren die Tests aber nie gedacht, denn sie sind nicht in der Lage, Erbsubstanz von vermehrungsfähigen Erregern zu unterscheiden. Ein positives Ergebnis sagt nichts über die Infektiösität der getesteten Person aus.

Darüber hinaus besteht eine unangemessene hohe Wahrscheinlichkeit für falsch-positive Ergebnisse.

Da wir in Südtirol sehr gerne Österreich als Referenz nehmen, sei daran erinnert, dass der ehemalige Leiter der Abteilung für öffentliche Gesundheit AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit – vergleichbar mit dem Istituto Superiore di Sanità in Italien), Franz Allerberger, öffentlich im Herbst 2020 erklärt hat, dass es absolut unsinnig war, einen positiven PCR-Test als Covid-Fall zu zählen, dass es eine dermaßen falsche Definition eines Krankheitsfalles vorher in der Medizingeschichte niemals gegeben hat, und dass es ohne den PCR-Test in Österreich keinen Notfall gegeben hätte. Als Konsequenz wurde er medial zensiert, bevor er dann in Pension ging.

Auch ein anderer in Südtirol bekannter Experte und Kritiker des missbräuchlichen Einsatzes des PCR-Tests ist der Public Health Experte, Dr.med. Martin Sprenger (Universität Graz, Public Health, Epidemiologie, Sozialmedizin).

Er hat seine Kritik in Interviews (freilich nicht in den Systemmedien, da wurden diese Aussagen systematisch zensiert) sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Siehe u.a. meinbezirk.at. vom 03.09.2020 (https://www.meinbezirk.at/niederoesterreich/c-regionauten-community/public-health-experte-martin-sprenger-im-interview-corona-schon-seit-herbst-2019-in-europa_a4220202) wo er dazu folgendes sagt: „Es beginnt damit, dass man wissen muss, wie aussagekräftig ein Test ist. …Meine Hauptkritik ist, dass bisher positiv Getestete als Erkrankte bezeichnet wurden. Das ist vollkommen falsch, war immer falsch und wird immer falsch bleiben. … es wurde überhaupt nicht diskutiert, wie gut der Test erkennt, ob jemand infektiös ist oder nicht. Da gäbe es schon Wege das festzustellen. Aber auch das wird vollkommen unkritisch übernommen. Man kann Wochen oder Monate PCR-positiv sein, ist aber schon lange nicht mehr infektiös…. Auch der Virologe Drosten rudert jetzt schon langsam in diese Richtung. Er ist ja auch ein Phänomen in sich selber. Ich habe fast alle seine Podcasts gehört und staune immer wieder, wie er sich dreht und wendet und 180 Grad andere Dinge sagt als noch vor Wochen oder Monaten. Jeder darf seine Meinung ändern, aber Drosten, der ja ein PCR-Test-Spezialist ist, wusste von Anfang an, dass mittels des PCR-Tests eben keine Infektiösität festgestellt werden kann. Und er hätte das klar und deutlich kommunizieren müssen, in seinen öffentlichen Stellungnahmen, aber auch gegenüber der Politik. Dass er das nicht getan hat, finde ich persönlich sehr fragwürdig und erklärungsbedürftig. …..Er weiß, dass der PCR-Test nur eine Viruskontamination feststellen kann. … Aber noch entscheidender in einer Pandemie ist die Information, ob jemand infektiös ist oder nicht. …Der Goldstandard wäre die Virusisolation, also einen Nachweis des Virus selbst und nicht nur von Fragmenten davon. Es geht darum einen funktionstüchtigen Virus nachzuweisen, was man im Labor sehr wohl kann.

Es sei daran erinnert, dass es Christian Drosten war, der u.a. – wie sich jetzt endgültig herausgestellt hat (siehe Berichterstattung der letzten Tage) zusammen mit Fauci & Co. auch an der Vertuschung des ihm bekannten Laborursprungs des SARS-CoV-2 beteiligt war, und international anerkannte Wissenschaftler, wie den designierten NIH-Direktor Jay Bhattacharya (Professor für Gesundheitspolitik an der Stanford-University), öffentlich wegen deren Kritik an den schädlichen Maßnahmen herabgewürdigt hat.

In Italien war u.a. Prof. Dr.med. Mariano Bizzarri (Università La Sapienza – Professor für experimentelle Medizin) einer jener Experten, die den missbräuchlichen Einsatz des PCR-Tests u.a. im Rahmen von Anhörungen des Ausschusses für verfassungsrechtliche Angelegenheiten im Senat ausgeführt hat (https://www.senato.it/application/xmanager/projects/leg18/attachments/documento_evento_procedura_commissione/files/000/421/377/prof._Bizzarri.pdf)

PCR-Tests müssen also in differentialdiagnostischen Verfahren eingebettet werden.

Massentestungen von gesunden, symptomlosen Personen sind unsinnig!

Bei der sog. quantitativen PCR wird nicht nur das Vorliegen eines bestimmten Bereichs der Erbsubstanz nachgewiesen, sondern zugleich auch die Menge an viraler Erbsubstanz. Dementsprechend wir die quantitative PCR vor allem im Rahmen der Infektionsdiagnostik eingesetzt wird, um die sog. Viruslast zu ermitteln.

Der CT-Wert (Zyklusgrenzwert) gibt an, wie viele Verfältigungs-Zyklen notwendig sind, damit ein Detektor im Fall einer quantitativen PCR ein Signal gibt. Je niedriger dieser liegt, desto weniger Vervielfachungen waren bis zum ersten Signal nötige, desto mehr Erbsubstanz (DNA oder RNA) vorliegt, war von Anfang an da.

Die Anwesenheit von viraler Erbsubstanz ist kein Nachweis für einen vermehrungsfähigen Erreger, es kann sich nämlich auch um reine Viruspartikel handeln.

Dies hat vor längerer Zeit bereits der Erfinder des PCR-Verfahren Kary Mullis betont, der leider 2019 verstorben ist und daher nicht selbst dem Missbrauch seiner labordiagnostischen Methode entgegen treten konnte.

Zum Nachweis eines vermehrungsfähigen Virus müsste man eine Kultur im Labor anlegen. Es ist nachgewiesen, dass die Kulturfähigkeit des Virus nur dann gegeben ist, wenn Krankheitssymptome vorhanden sind, diese vor nicht mehr als zehn Tagen begonnen haben und ein entsprechend niedriger CT-Wert vorhanden ist.

Der PCR-Test ist darüber hinaus darauf ausgelegt, nur  bestimmte Abschnitte der Virus-RNA zu erkennen und nicht die gesamte Virus-RNA. So kann es nicht nur passieren, dass ein vorhandener Erreger übersehen wird, sondern auch, dass andere Erbsubstanz für den Erreger gehalten wird. Auf diese Weise wird ein sog. falsch-positives Signal erzeugt. Das ist eines der Grundprobleme des sog. Corman-Drosten Protokolls (genannt auch Charitè Protokoll, das extensiv gerade auch in Südtirol zur Anwendung kam), denn es spricht auch auf die Erbsubstanz anderer Organismen an, das hatte zur Folge, dass auch nicht-Covid-19-infizierte Menschen unrechtmäßig in Quarantänte geschickt wurden. Dieses im Jänner 2020 freigegebenen Test-Protokoll ist auch aus anderen Gründen (u.a. ein enorm hoher CT-Wert von über 40) stark kritisiert worden.

Auf meine Frage in der aktuellen Fragestunde vom 8. Oktober 2024 hat Landesrat Hubert Messner sowohl mündlich, als schriftlich bestätigt, dass der CT-Wert (Anzahl der Auswertungszyklen des entnommenen DNA-Materials) bei der schriftlichen Übermittlung des PCR-Test-Ergebnisses von den Südtiroler Laboren, sprich den Laboren des Südtiroler Sanitätsbetriebes nicht angeführt wird.

Das bedeutet, dass weiterhin keinerlei Transparenz darüber vorliegt, ob von den Südtiroler Laboren der wissenschaftliche Standard bei der Anwendung der quantitativen PCR-Tests eingehalten wird.

Aufgrund der völlig missbräuchlichen Anwendung der PCR-Tests während der sog. Corona-Pandemie (die zu einer enormen Schaffung falsch positiver Sars-Cov2-Fälle geführt hat), u.a. weil das sog. Corman-Drosten-PCR-Test-Protokoll Auswertungszyklen von 40 und mehr vorsah (siehe dazu das Gutachten einer internationalen Wissenschaftlergruppe, die im Herbst 2020 den Rückzug des Corman-Drosten-PCR-Test-Protokolls verlangt hat in Anlage Nr. 1, und das Gutachten von Frau Univ.Prof.Dr. Ulrike Kämmerer, Würzburg, zu den PCR-Tests in Anlage Nr. 2),

hat die WHO, wenn auch mit enormer Verspätung, im Dezember 2020 und Jänner 2021 in ihrem Bulletin die Benutzer der PCR-Tests u.a. darauf hingewiesen, dass eine hohe Anzahl der Auswertungszyklen, die notwendig ist, um überhaupt DNA-Material des Virus nachzuweisen, nicht auf einen aktives Virus schließen lässt, und grundsätzlich immer die klinische Symptomatik berücksichtigt werden muss.

Außerdem hat die WHO – aufgrund der internationalen massiven Proteste bei der Vorgehensweise der Labore und der Feststellung der sog. positiven SARS-CoV2-Fälle – wenngleich mit unverzeihlicher Verspätung, darauf hingewiesen, dass der CT-Wert, sprich die Anzahl der Auswertungszyklen, die notwendig war, um Virus-DNA-Material festzustellen, im Testergebnis von den Laboren angeführt werden muss.

Siehe hierzu:

WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 vom 13.01.2021 (Anlage Nr. 3), mit der die WHO die Labore auffordert, im Bericht über das PCR-Test-Ergebnis den CT-Wert anzuführen, und endlich darauf aufmerksam macht, dass der CT-Wert invers mit der Viruslast korreliert (sprich: je höhere Viruslast, desto geringere CT-Wert und umgekehrt) und dass natürlich auch die Krankheitssymptome berücksichtigt werden müssen. Stattdessen wurden sog. „Asymptomatische“ sprich Gesunde getestet!

WHO Information Notice for IVD Users 2020/05

Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2

20 January 2021 |Medical product alert |Geneva |Reading time: 1 min (370 words)

Omissis

health care

providers must consider any result in combination with timing of sampling,

specimen type, assay specifics, clinical observations, patient history, confirmed

status of any contacts, and epidemiological information

Actions to be taken by IVD users:

  1. Please read carefully the IFU in its entirety.
  2. Contact your local representative if there is any aspect of the IFU that is unclear to
  3. Check the IFU for each incoming consignment to detect any changes to the
  4. Provide the Ct value in the report to the requesting health care

Die für die PCR-Testung autorisierten Südtiroler Labore entsprechen daher spätestens seit dem 31. Jänner 2021 nicht dem international durch die WHO (freilich viel zu spät und höchst auffällig nach Zulassung der ersten Covid-19-„Impfungen“) vorgegebenen Standard in der Ausweisung der PCR-Test-Ergebnisse.

Dass das Italienische Gesundheitsministerium, laut Aussage von Gesundheitslandesrat Hubert Messner, diesbezüglich angeblich nichts anweise, ist völlig unerheblich.

Für die wissenschaftlich korrekte und rechtsstaatlich notwendige transparente Vorgehensweise der Südtiroler Labore bzw. der Labore des Südtiroler Sanitätsbetriebes ist die Autonome Provinz Bozen zuständig!

Da darüber hinaus die diversen PCR-Test-Produkte unterschiedlich sind, da es bis dato überhaupt keine Standardisierung gibt (allein für den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus gibt es mehr als 400 kommerzielle teilweise sehr unterschiedliche PCR-Test-Produkte), ist es für die Nachvollziehbarkeit der Aussagekraft eines PCR-Test-Ergebnisses neben der Ausweisung des CT-Wertes, auch notwendig, dass die Labore im Testergebnis, das jeweils zur Anwendung gebrachte PCR-Test-Produkt mit Handelsnamen und Produzenten anführen.

Daher hatte ich den Beschlussantrag (https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_747618.pdf) gestellt, die Landesregierung zu verpflichten,

dafür Sorge zu tragen, dass die Labore des Südtiroler Sanitätsbetriebes, sowie alle Labore, die PCR-Tests im Auftrage des Südtiroler Sanitätsbetriebes machen, den CT-Wert sowie den Handelsnamen und Produzenten des verwendeten PCR-Test-Produkts in der schriftlichen Testergebnisbestätigung ausweisen.

Meinem Antrag haben ich ein zweisprachiges wissenschaftliches Gutachten von Frau Univ.Prof. Dr. Ulrike Kämmerer (Universität Würzburg) – Zell- und Humanbiologin (Krebsforschung an der Frauklinik der Universität Würzburg), einer ausgewiesenen Expertin zur PCR-Technologie, beigelegt.

SVP, TEAM K, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia, Lista Civica haben GEGEN meinen Antrag, diesen rechtsstaatlich notwendigen Standard an Transparenz zu garantieren, gestimmt.

Die Grünen haben sich der Stimme enthalten. Der PD-Abgeordnete hat – obwohl anwesend – an der Abstimmung nicht teilgenommen, so wie übrigens auch der Landeshauptmann und der Abgeordnete Walcher (siehe Abstimmungsergebnis anbei).

Ich hatte bereits im November 2020 in einem Video die Südtiroler Bevölkerung auf den missbräuchlichen Einsatz der PCR-Tests, auf der Basis der mir schon damals vorliegenden internationalen wissenschaftlichen Erkenntnisse aufmerksam gemacht. Die Reaktionen auf dieses Video waren heftig. U.a. hatte mich damals der TEAM-K-Abgeordnete Dr.med. Franz Ploner wiederholt aufgefordert, mich nicht weiter zu den PCR-Tests öffentlich zu äußern. Das war für mich der Anlass, aus der angeblich „liberalen und der Wissenschaft verpflichteten“ Partei auszutreten.

So hat mich dann die harsche, ja aggressive Reaktion von Dr.med Franz Ploner am vergangenen Mittwoch im Landtag auf meinen Beschlussantrag nicht wirklich verwundert, sondern es war für mich die Bestätigung dafür, dass jene, die in den Jahren 2020 etc. für nicht evidenz-basierte Corona-Maßnahmen, wie die Massentestungen der Bevölkerung, geworben haben, nicht zur kritischen Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen beitragen, sondern, im Gegenteil, nach wie vor gegen offen und transparent, auf wissenschaftlicher Grundlage vorgetragene Anträge und Kritik letztendlich mit rein persönlichen Angriffen reagieren. Denn alles, was Dr.med. Ploner in seiner Stellungnahme zu meinem Beschlussantrag im Landtag von sich gegeben hat, ging an meinen Beschlussantrag völlig vorbei.

Es ging in meinem Beschlussantrag nicht darum, ein labordiagnostisches Instrumentarium zu diskreditieren, sondern es ging darum – ganz im Sinne des Erfinders der PCR-Methode – den Missbrauch dieser Methode zu verhindern, auf die Grenzen dieser Methode hinzuweisen und die notwendige rechtstaatliche Transparenz im Interesse Aller einzufordern.

Und dagegen hat sich leider das TEAM K ausgesprochen. Bei der Abstimmung gestern war Dr.med. Franz Ploner nicht dabei, aber die anderen drei Abgeordneten haben mit der SVP geschlossen gegen die rechtstaatlich notwendige, autoritärem Missbrauch vorbeugende Transparenz gestimmt.

Ebenso der Fratelli d’Italia-Abgeordnete Marco Galateo, der offensichtlich einer Partei angehört, die zwar Anzeigen in Südtiroler Medien (STOL) schaltet,  nach dem Motto „Stiamo smascherando la malagestione Covid- Ora tutta la Verità“, faktisch aber in Südtirol bis dato im Landtag für die Fortführung fataler Fehler (Verhinderung PCR-Test-Transparenz und weitere Bewerbung der Covid-19-„Impfungen“ für Schwangere etc.) steht: kurzum die Widersprüchlichkeit in sich. Kohärente Politik sieht freilich anders aus.

Ich danke den Abgeordnetenkollegen im Südtiroler Landtag, die für die künftige Gewährleistung von Transparenz bei den PCR-Test-Ergebnissen gestimmt haben: Wir Bürger-Noi Cittadini-Neus Zitadins, Südtiroler Freiheit, JWA, Freie Fraktion, Für Südtirol mit Widmann.

Bin gespannt darauf, ob Landtagsabgeordneter (und ehemaliger Gesundheitslandesrat in der sog. Corona-Zeit) Thomas Widmann seine Zustimmung zu meinem Beschlussantrag wieder als ein Versehen bei der Abstimmung erklärt, oder ob er die Notwendigkeit der Gewährleistung der Transparenz erkannt hat und daher mitträgt. Im letzteren Fall wäre das ein Beispiel einer positiv stimmenden Entwicklung im gemeinsamen Bemühen um die zukünftige Verhinderung von für die Bevölkerung nachhaltig schädlichen Maßnahmen.

Transparenz ist insbesondere zur Verhinderung übergriffiger autoritärer Maßnahmen erforderlich: diese Erkenntnis ist leider bei den meisten Abgeordneten im Südtiroler Landtag noch nicht angekommen, oder es ist ihnen schlichtweg egal, ob in Zukunft die Bürger wieder völlig zu Unrecht ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten beraubt werden. Für mich jedenfalls Grund zu großer Sorge, und Antrieb für weitere Aufklärungsarbeit.

Es wäre übrigens angebracht, dass unser öffentlich rechtlicher Sender RAI Südtirol diesem grundlegenden Thema seine Aufmerksamkeit „schenkt“. Bis dato sehe ich auch dort, nicht mehr als ein zaghaftes, alibimäßiges an der Oberfläche bleibendes Umgehen mit so grundlegend, auch für die Zukunft, wichtigen Themen, denn man sagt uns ja voraus: „Die nächste Pandemie wird kommen, wir wissen nur nicht wann“ ….

Beschlussantrag Transparenz PCR Test 216 25 Mozione Trasparenza test molecolare

Abstimmungsergebnis Südtiroler Landtag Beschlussantrag 216 2025

1. ReviewCorman_Drosten_Paper_Final_Version_10-3-Public_final

2. Univ.Prof.Dr. Ulrike Kämmerer Gutachten RT-PCR 250122 aktuelle Version mit RKI-Quellen

3. WHO Information Notice for IVD Users 2020_05

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

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