Top-Experten des italienischen Gesundheitssystems beklagen im Rahmen der Anhörung durch den Corona-Untersuchungsausschuss im Südtiroler Landtag das Fehlen einer Pharmakovigilanz zu den sog. Covid-19-„Impfstoffen“.
Auch unter der Regierung Meloni hat sich diesbezüglich Nichts geändert.
Eine autonom in Südtirol einzurichtende Pharmakovigilanz ist dringend notwendig
Ebenso wurde der PCR-Test-Missbrauch sowie die Unwirksamkeit der Masken zur Eindämmung der Virenzirkulation von den Experten bestätigt
Gestern wurden im Rahmen der Expertenanhörung durch den Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages drei Top-Experten (siehe CV anbei) des italienischen Gesundheitssystems angehört:
Univ.Prof. Dott.med. Mariano Bizzarri, Ordentlicher Professor für klinische Pathologie an der Universität La Sapienza (Rom), Weltraummedizinische Forschung und Leiter des Biotechnologielaboratoriums
Univ.Prof. Dott. Marco Cosentino, Ordentlicher Professor für Pharmakologie an der Universität Insubria (Varese), Leiter des medizinischen Pharmakologieforschungszentrums
Dott. Maurizio Federico, Forschungsleiter des Zentrums für Globale Gesundheit des Istituto Superiore di Sanità (Oberstes Gesundheitsinstitut der italienischen Republik).
Die drei ausgewiesenen Experten haben folgendes dargelegt:
1) die grundsätzliche Unwirksamkeit der sog. Covid-19-„Impfstoffe“. Der Forschungsleiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (oberstes italienisches Gesundheitsinstitut) – Dott. Maurizio Federico – erläuterte im Detail, dass eine in den Oberarmmuskel injizierte Substanz nicht zu einer nennenswerten Immunantwort im Eintrittsbereich des respiratorischen Virus, sprich im Atmungstrakt führt. Dies ist ein Faktum, das bereits seit jeher für die Grippeimpfstoffe bekannt war, und die deshalb auch nicht wirken. Daher ist nicht nur die Unwirksamkeit der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ bezüglich der Unterbrechung der Virenübertragungskette gegeben, sondern auch hinsichtlich der Verhinderung von schweren Verläufen. Als die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf den Markt kamen, war der ursprüngliche Virus darüber hinaus bereits x-mal mutiert.
2) den experimentellen Charakter der sog. Covid-19-„Impfstoffe“, für die – entgegen der sich aus ihrer Zusammensetzung und Wirkungsweise, die jener eines Gentherapeutikum entspricht, ergebenden Notwendigkeit – weder Genotoxizitäts- noch Karzinogenitäts- sowie Mutagenitätsstudien gemacht wurden.
Univ.Prof. Cosentino hat sehr deutlich aufgezeigt, dass es absolut unverantwortlich war und ist, einem Großteil der Bevölkerung auch wiederholt solche, wie Gentherapeutika aufgebaute und wirkende Substanzen, ohne die Abklärung des Vorliegens dieser enormen Gesundheitsrisiken (Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität, sprich Änderung des menschlichen Genoms) zu spritzen.
Prof. Bizzarri, ein ausgewiesener Experte auch im Bereich der Onkologie, wies darauf hin, dass ein besonders verstärkter Anstieg der Tumorerkrankungen gerade auch unter den jungen Menschen seit Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfung“ beobachtet wird, und das Ausmaß des Einflusses der wiederholten Anwendung auf einen Großteil der Bevölkerung von nicht auf Karzinogenität und Genotoxizität getesteter Substanzen auf die Tumorinzidenz erst in den kommenden Jahren erkennbar sein wird.
3) Alle drei Experten haben darauf hingewiesen, dass es keinerlei adäquate Pharmakovigilanz zu diesen sog. Covid-19-„Impfstoffen“ gibt. D.h. es wird auch unter der Regierung Meloni in keinster Weise gezielt und systematisch die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen der sog. Covid-19-„Impfung“ und einer breiten Palette von Erkrankungen, die bis zum Tode reichen können, erfasst bzw. untersucht. Was in Anbetracht der in absoluten Zahlen großen Anzahl an Menschen mit einer auch sehr schweren Erkrankung nach der sog. Covid-19-„Impfung“ an zusätzlicher dreister Unverantwortlichkeit kaum zu toppen ist.Denn gibt es keine Pharmakovigilanz, die diese Bezeichnung verdienen würde, dann werden Nebenwirkungen in ihrer Qualität und Quantität nicht festgestellt. Was zur Folge hat, dass gefährliche Substanzen weiterhin „verimpft“ werden – sogar auf Schwangere – und vielen von Nebenwirkungen Betroffenen niemals wirklich geholfen werden kann.
Für die Autonome Provinz Bozen ist Prof. Ugo Moretti der oberster Verantwortliche für die „Pharmakovigilanz“. Er steht allerdings in einem nicht vertretbaren Interessenskonflikt zur Bevölkerung. Er hat nämlich persönlich die Covid-19-„Impfung“ für Kinder propagiert und wird daher kaum ein Interesse daran haben, dass Nebenwirkungen dieser experimentellen gentechnischen Substanzen in ihrem effektivwn Ausmaß festgestellt werden:
Ugo Moretti ist in einer Situation, in der ein Großteil der Bevölkerung, darunter viele Kinder und Jugendliche mit diesen experimentellen Substanzen behandelt wurden, als Verantwortlicher der Pharmakovigilanz absolut nicht tragbar!
4) Dott. Federico hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene die Studien zum sog. Long-Covid in keinster Weise die Studienteilnehmer entsprechend ihrem Covid-19-„Impfstatus“ unterscheiden.
D.h. es wird bewusst (sprich absichtlich) nicht unterschieden, ob jemand die Beschwerden aufgrund einer sog. Covid-19-„Impfung“ oder einer natürlichen Covid-19-Infektion erlitten hat. Deshalb sind sämtliche Daten zum sog. Long-Covid meist wertlos, nachdem davon auszugehen ist, dass ein sehr großer Teil von sog. Long-Covid-Fällen durch die sog. Covid-19-„Impfung“ verursacht wurde. Und da dies in den meisten Fällen (bewusst und damit absichtlich) offiziell nicht zur Kenntnis genommen wird, ist auch hier sehr oft keine adäquate Behandlung für die Betroffenen gegeben. Denn die fortlaufende Persistenz des Impfspikeproteins (das im Gegensatz zum natürlichen viralen Spikeprotein stabilisiert ist und durch die Verpackung in den Nanolipid-Partikeln sämtliche Teile des Körpers auch durch Überwindung der Hirn-Blut-Schranke (und den Fötus durch die Überwindung der Plazentaschranke erreichen kann) erfordert selbstverständlich eine adäquate und besondere Behandlung.
5) Univ.Prof. Bizzarri wies ausdrücklich darauf hin, dass die neuesten Varianten der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf der Basis von keinerlei (sprich NULL) Studien zugelassen wurden. Die Europäische Kommission (unter der Leitung einer selbst persönlich im ärgsten Interessenskonflikt zur Bevölkerung stehenden Ursula von der Leyen, deren Ehemann exakt in diesem Pharmabereich tätig ist) verweist in der Zulassung allein, auf die „Erfahrungswerte“ der bereits ihrerseits ohne die notwendigen Studien und die notwendige Pharmakovigilanz 2020 und 2021 zugelassenen modRNA Covid-19-„Impfstoffe“.
Der Irrsinn und die Verantwortungslosigkeit kennt in der Ära der in den Händen der kriminellen Bande um Epstein, Gates & Co. befindlichen Arzneimittelbehörden offensichtlich keine Grenzen. Und die Politik scheint dies – mit wenigen Ausnahmen – nicht zu interessieren. Die Gründe dafür, zeigen wohl die Epstein-Files, deren unser Gesundheitssystem betreffenden Inhalt von Politik, Behörden und Medien totgeschwiegen wird … die Gründe finden sich wiederum in den Epstein-Files:
6) Es ist für alle drei Experten absolut unvertretbar, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auch weiterhin insbesondere Schwangeren gespritzt werden.
7) Prof. Bizzarri wies darüber hinaus auch auf die durch die Cochrane-Studie bestätigte Nutzlosigkeit des Maskentragens für die Verhinderung der Virenübertragung sowie auf den unsäglichen PCR-Test-Missbrauch hin.
In dieser für die Gesundheit der Bevölkerung höchst bedenklichen Situation verlange ich von der Südtiroler Landesregierung die dringende autonome Einrichtung einer geeigneten aktiven Pharmakovigilanz unter der Leitung eines/r von Interessenskonflikten freien Verantwortlichen.
Ärzte müssen sich über die Natur, Wirkung und Sicherheit von Arzneimittel vor deren Empfehlung / Verschreibung / Anwendung adäquat informieren.
Die Landesregierung sowie der Südtiroler Sanitätsbetrieb müssen die Erfüllung dieser Pflicht im Interesse der Bürger einfordern
In Italien, wie in allen EU-Mitgliedstaaten, hat der Arzt eine klare gesetzliche und berufsethische Verpflichtung, sich ständig und gründlich über die von ihm empfohlenen / verschriebenen / angewandten Arzneimittel zu informieren.
Die Informationen, derer sich der Arzt bedient, müssen in erster Linie aus offiziellen Quellen stammen:
in erster Linie aus der sog. Fachinformation, die aus folgenden Informationen besteht:
Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Anhang I zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission über die Marktzulassung eines zentral für die gesamte EU zugelassenen Arzneimittels)
Angaben zum Hersteller, Bedingungen und Einschränkungen für die Anwendung (wie z.B. die ärztliche Verschreibungspflicht), spezifische Verpflichtungen zum Abschluss von Maßnahmen nach der Zulassung unter „besonderen Bedingungen“ (Anhang II zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission über die Marktzulassung eines zentral für die gesamte EU zugelassenen Arzneimittels).
Die Fachinformation ist eine detaillierte Dokumentation, die unter anderem Daten über die Zusammensetzung, Anwendungsgebiete, Wirkung, Darreichungsform und Stärke, Dosierung, Nebenwirkungen, Arzneimittelwechselwirkungen und Gegenanzeigen (Kontraindikationen) des Präparats, eineetwaige Verschreibungspflicht (für Impfstoffe immer vorgesehen) enthält.
Die Fachinformation wendet sich vorwiegend an die Fachkreise der Heilberufe, ist grundsätzlich für alle Bürger zugänglich und online auf Seiten der Arzneimittelbehörden abrufbar:
Der Text der Fachinformation wird laufend ajourniert und vor der Veröffentlichung von der zuständigen Arzneimittelbehörde genehmigt: d. h. von der Europäischen Kommission (auf Vorschlag der Europäischen Arzneimittelagentur EMA) für die zentral zugelassenen Arzneimittel, oder von der entsprechenden nationalen Arzneimittelbehörde (in Italien ist das die AIFA) für nur national zugelassene Arzneimittel.
Diese Pflicht der Ärzte, sich adäquat über ein Arzneimittel vor dessen Einsatz zu informieren, ist von grundlegender Bedeutung, um die Sicherheit des Patienten, die Wirksamkeit der Therapie und die korrekte Anwendung des Arzneimittels zu gewährleisten.
Der Arzt ist verpflichtet, über ausreichende Kenntnisse zur Beschaffenheit, die Wirkungen (Indikationen, Kontraindikationen, Wechselwirkungen) und die vorhersehbaren individuellen Reaktionen der Arzneimittel zu verfügen. Er muss außerdem über die angemessene, wirksame und sichere Anwendung der therapeutischen Mittel auf dem Laufenden sein. Dazu gehört auch die Information darüber, ob für ein Arzneimittel bestimmte Studien vor seiner Marktzulassung gemacht wurden oder nicht.
So sind z.B. für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ weder Studien zur Genotoxizität, noch zur Karzinogenität und Mutagenität, und schon gar nicht zu den Langzeitwirkungen gemacht worden, wie ausdrücklich aus der Fachinformation des jeweiligen Covid-19-„Impfstoffes“ hervorgeht.
Außerdem geht aus der Fachinformation hervor, dass die Covid-19-„Impfstoffe“, so wie übrigens auch die konventionellen Impfstoffe, nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung zur Anwendung gebracht werden dürfen.
Eine ärztliche Verschreibung setzt die Beurteilung der Sinnhaftigkeit der Behandlung eines spezifischen Patienten / Impflings mit einem spezifischen Arzneimittelprodukt voraus.
Die ärztliche Verschreibung eines Impfstoffes (oder was als solches in einem dreisten und höchst gefährlichen – von der Europäischen Kommission 2009 unter dem damaligen Präsidenten Josè Manuel Barroso, aktuell GAVI-Vorstandsvorsitzender –ermöglichten Etikettenschwindel bezeichnet wird) kann nicht durch den mit einer politischen Entscheidung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen beschlossenen nationalen Impfplan ersetzt werden. Denn dieser bezieht sich nicht auf eine spezifische Einzelperson, sondern für auf anonyme Bevölkerungsgruppen, sowie auf Impfungstypen, und nicht auf bestimmte Impfstoffprodukte.
Eine ärztliche Verschreibung muss sich aber auf den individuellen Impfling und auf ein bestimmtes Impfstoffprodukt beziehen.
Der Arzt ist verpflichtet, sich an die therapeutischen Indikationen, Verabreichungswege und -methoden zu halten, die in der Zulassungsdokumentation des Arzneimittels vorgesehen sind. Dies setzt die Kenntnis der Fachinformation zum Arzneimittel voraus.
Beabsichtigt der Arzt ein Arzneimittel außerhalb der Zulassungsindikation (d.h. off-label) einzusetzen, dann muss er dies dem Patienten / Impfling mitteilen, und hierfür eine spezifische zusätzliche Behandlungszustimmung des Patienten/Impflings einholen (Art. 3 Gesetzesdekret Di Bella Nr. 23/1998).
Während der sog. Corona-Zeit wurden die Bürger in die Impfzentren oder zu den Hausärzten geschickt (in Italien auch mit einer weitest gehenden direkten und indirekten Impflicht), um sich experimentelle gentechnische Substanzen auch für einen angeblichen Fremdschutz spritzen zu lassen.
Ein Blick in die Fachinformation hätte genügt, um die Lüge vom „Fremdschutz“ erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Außerdem hätte ein Blick in die Fachinformation (Anlage II Punkt B – Bedingungen und Einschränkungen für die Abgabe zum Beschluss der EU Kommission über die Marktzulassung) gereicht, um festzustellen, dass die Anwendung auch dieser sog. „Impfstoffe“ ohne eine ärztliche auf die spezifische Einzelperson gerichtete Verschreibung unzulässig war und ist.
Die Verschreibung eines Arzneimittels muss sich auf wissenschaftlicher Evidenz und nicht auf partiellen Informationen stützen.
Ärzte sind verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden (Pharmakovigilanz), um die Sicherheit der Arzneimittel auch nach der Markteinführung zu gewährleisten. Auch dies setzt die Kenntnis der sog. Fachinformation des Arzneimittels voraus. Denn nur ein informierter Arzt ist imstande, einen begründeten Verdacht zu einer Nebenwirkung eines Arzneimittels zu entwickeln.
Bei den sog.Covid-19-„Impfstoffen“ weiß nur ein zumindest aus der Fachinformation informierter Arzt, dass für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals Genotoxizitäts-, Karzinogenitäts-, Mutagenitätsstudien und Langzeitstudien gemacht wurden. Dies geht ausdrücklich so aus der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Anhang I zum Marktzulassungsbeschluss der EU-Kommission) hervor.
Aufgrund dieser grundlegenden Information muss jeder Arzt, im Falle des plötzlichen Auftretens von Autoimmunerkrankungen, Tumoren (seit Ausrollen der Covid-19-„Impfkampagne“ treten vermehrt sog. Turbokrebse bzw. Tumorarten, die bis dato als extrem selten galten, verstärkt auf) oder sonstigen Pathologien (neurologischer Art etc.) bei mit diesen Substanzen behandelten Personen, in Erwägung ziehen, dass die Krankheit möglicherweise durch diese experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen hervorgerufen wurde.
Diese Erwägung ist notwendig, weil für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ – obwohl wie Gentherapeutika zusammengesetzt und wirkend – die für die Zulassung von Gentherapeutika notwendigen Studien nicht gemacht wurden, und daher die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ letztendlich eine Unzahl von auch bis dato unbekannten Krankheitsbildern verursachen können.
Die Erwägung ist auch unabdingbar, um die notwendigen Abklärungen (z.B. Prüfung auf Vorhandensein des Impfspikeproteins, das laut peer-reviewten Studien auch sehr lange Zeit im Körper der „Geimpften“ verbleiben bzw. produziert werden kann) zu veranlassen und um damit, überhaupt die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, den Patienten angemessen behandeln zu können.
Im Falle eines nur bedingt zugelassenen oder eines völlig neuwertigen Arzneimittels ist es darüber hinaus notwendig, dass der Arzt auch den Bewertungsbericht der Arzneimittelbehörde (Assessment Report) und den von der Arzneimittelbehörde genehmigten Risiko-Management Plan liest.
Nur Ärzte, die Kenntnis vom Inhalt dieser offiziellen Informationsquellen haben – Inhalt, der leider längst nicht immer einer korrekten bzw. kompletten Darstellung der faktischen Lage entspricht, aber den Mindeststandard, einer auch rechtlich von einem Arzt einforderbaren Kenntnis darstellt – können darauf aufbauend, sich ein gründlicheres Bild durch die Lektüre von Studien und wissenschaftlichen Artikeln verschaffen.
Und dabei u.U. – so wie bei den Covid-19-„Imstoffen“ – feststellen, dass die Zulassung als „Impfstoffe“ für die breite Anwendung dieser, wie Gentherapeutika zusammengesetzten und wirkenden Substanzen, niemals hätte erfolgen dürfen, und daher die Ärzte gut beraten sind, diesem Faktum im Rahmen der ärztlichen Verschreibungs- und Informationspflicht, Rechnung zu tragen.
Aber wer die Fachinformation, und bei neuen Arzneimitteln den Assessment Report und den Risk Management Plan eines Arzneimittels nicht kennt, der kann als Arzt nicht eigenverantwortlich die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels und damit die Sinnhaftigkeit und Vertretbarkeit der Anwendung bei einem bestimmten Patienten / Impfling beurteilen.
Gerade bei neuen Arzneimitteln sind die Ärzte aufgefordert, wenn sie diese einsetzen wollen, sich umfassend zu informieren.
Anlässlich der im Februar im Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages vorgenommenen Anhörungen der ärztlichen Leiter dreier Südtiroler Krankenhäuser mussten wir feststellen, dass diese allesamt keinerlei fundierte Informationen zu den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ haben.
Auf die Frage, ob man denn die Fachinformation hierzu gelesen hätte, antworteten zwei mit „nein“ und der dritte meinte, er hätte sie „teilweise“ gelesen, und alle drei verwiesen darauf, dass sie sich auf die medizinischen „Fachgesellschaften“ verlassen hätten.
Aber exakt diese sog. medizinischen „Fachgesellschaften“ wurden längst von der Pharmaindustrie, und noch spezifischer von Epstein, Gates & Co. im Rahmen derer sog. Global Health – Aktivitäten gekapert.
Gleichzeitig betonten die drei ärztlichen Leiter Südtiroler Krankenhäuser mit einer Inbrunst der Überzeugung, dass nur die Covid-19-„Impfstoffe“ uns aus der Krise gebracht hätten, und brachten generell zum Ausdruck, dass für sie die Impfung wohl ein unantastbares Dogma ist.
Einer der Direktoren antwortete auf die Nachfrage, warum man denn die Meinung renommierter Experten, wie jene von Prof. Sucharit Bhakdi nicht berücksichtigt hätte, dass er nicht auf „irgendwelche Schwurbler“ höre.
Prof.Dr.med. Sucharit Bhakdi ist emeritierter Universitätsprofessor für Molekularbiologie, jahrelanger Leiter des Instituts für Mikrobiologie und Hygiene an der Uniklinik Mainz. Er war einer der ersten, die wissenschaftlich fundiert, 2020 im wissenschaftlichen internationalen Verbund mit anderen Experten auf die Gefahren und den Wahnsinn der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ in aller Transparenz mit Veröffentlichungen und offenen Briefen an die Behörden (EMA etc.) hinwies, und mehrere Bücher zum Thema veröffentlicht hat, die allesamt Bestseller sind.
Auf die Nachfrage, ob der Krankenhausdirektor denn die Fachinformation zum jeweiligen Covid-19-„Impfstoff“ kenne, meinte dieser „nein“, er lese ja auch nicht die Fachinformation der Prothesen, die er den Patienten einsetzt … sic!
Und nach einer weiteren Frage an die drei ärztlichen Leiter der Krankenhäuser, wie sie denn das beurteilen, dass die auf Gentechnik beruhenden experimentellen Covid-19-„Impfstoffe“ niemals auf Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität sowie Langzeitwirkungen getestet, aber dem Großteil der Bevölkerung, auch unter Zwang (direkte und indirekte Impfpflicht), mehrmals gespritzt wurden, antwortete jener Verantwortliche, der nicht auf „Schwurbler“ wie den emeritierten Universitätsprofessor für klinische Mikrobiologie Prof. Dr. Bakhdi hört, er könne und wolle darauf nicht antworten, denn er ist ein Orthopäde … sic!
In Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu diesem skandalösen und untragbaren Zustand, meinte der Südtiroler Gesundheitslandesrat zwar, dass er dieser Situation nicht den Charakter eines Skandals abspreche, sich aber nicht persönlich dafür verantwortlich sehe, weil dies im persönlichen Ermessen und der Entscheidung jedes einzelnen Arztes liegen würde, und er daher keinen Handlungsbedarf, weder für sich selbst, noch für den Südtiroler Sanitätsbetrieb (dem Arbeitgeber dieser ärztlichen Krankenhausleiter) sieht.
Da irrt sich der Gesundheitslandesrat und damit die Südtiroler Landesregierung jedoch gewaltig, denn es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen
der gesetzlichen und berufsethischen Pflicht der Ärzte, zumindest die sog. Fachinformation zu kennen, bevor sie die Entscheidung über den Einsatz eines Arzneimittels treffen
und der Freiheit und Eigenverantwortlichkeit der Ärzte, ein Arzneimittel – in Kenntnis der aus der Fachinformation und weiteren offiziellen Informationen (Assessment Report, Risk Management Plan), sowie bestenfalls weiterer Fachliteratur (veröffentlichte Studien und wissenschaftliche Artikel) hervorgehenden Informationen – einzusetzen oder nicht einzusetzen.
Laut Prämisse Nr. 52 des Europäischen Arzneimittelkodexes (Richtlinie/EG 2001/83) müssen die zur Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Personen über eine neutrale und objektive Informationsquelle zu den, auf dem Markt angebotenen Arzneimittel verfügen. Und es obliegt den Mitgliedstaaten, die dafür geeigneten Maßnahmen zu treffen.
Das bedeutet, wenn Ärzte (darüber hinaus ärztliche Leiter von öffentllichen Krankenhäusern) erklären, sie empfehlen Arzneimittel, obwohl sie nicht einmal die entsprechende Fachinformation kennen, sondern sich auf die Meinung von “Fachgesellschaften” verlassen, dann müssen die für die öffentliche Gesundheit auf nationaler, regionaler und in Südtirol (und im Trentino) auf Landesebene Verantwortlichen einschreiten, und die Ärzte sofort dazu aufrufen, sich über eingesetzte / empfohlene / verschriebene Arzneimittel zumindest anhand der offiziellen Fachinformation zu informieren, und die Ärzte daran erinnern, dass sie ansonsten einer wesentlichen ärztlichen Verpflichtung nicht nachkommen!
Dass die Ärzte sich adäquat über die von ihnen eingesetzten Arzneimittel informieren (zumindest anhand der Fachinformation, das ist der absolute Mindeststandard und leider aufgrund der Kaperung der Arzneimittelbehörden EMA, AIFA & Co. durch die Pharmaindustrie und die Politik gängelnde “Pseudophilantropen” wie Bill Gates & Co, längst nicht mehr ausreichend) ist von öffentlichem Interesse, und geht uns Alle etwas an!
Das ist nicht die Privatangelegenheit eines zugelassenen Arztes, erst recht nicht, wenn er im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig ist, und schon gar nicht, wenn er in der Funktion des ärztlichen Leiters einer Krankenhausstruktur tätig ist!
Der Arzt ist letztendlich für die Verschreibung / Anwendung eines Arzneimittels verantwortlich, und muss sicherstellen, dass er über die notwendigen Informationen für eine bewusste und fundierte Therapieentscheidung und für die Aufklärung / Information des Patienten / Impflings verfügt.
Denn nur so kann der Patient / Impfling eine informierte und damit freie Entscheidung und Zustimmung zur pharmakologischen Behandlung geben.
Die kontinuierliche Aktualisierung der Arzneimittelkenntnisse durch den Arzt (Ausgangspunkt, sprich Mindeststandard, ist die Kenntnis der sog. „Fachinformation“) ist nicht nur eine gute Praxis, sondern eine gesetzliche und berufsethische Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit der Patienten.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb kann in seiner Funktion als Arbeitgeber nicht untätig bleiben, wenn sogar in leitender Funktion tätige Ärzte frei von der Leber weg erklären, sie lesen die Fachinformation zu pharmakologischen Behandlungen nicht, die sie aber empfehlen.
Laut dem für in Italien praktizierende Ärzte verbindlichen Deontologiekodex(bei Zuwiderhandlung drohen Disziplinarverfahren), gilt folgendes:
Art. 6Berufliche und verwaltungstechnische Qualität
Der Arzt stützt die Ausübung seiner fachlichen und beruflichen Kompetenzen auf die Grundsätze der Wirksamkeit und Angemessenheit, indem er sie anhand der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert und seine Handlungen ständig überprüft und überarbeitet.
Art. 13 Verschreibung zu Präventions-, Diagnose-, Behandlungs- und Rehabilitationszwecken
Die Verschreibung zu Präventions-, Diagnose-, Behandlungs- und Rehabilitationszwecken ist eine direkte, spezifische, ausschließliche und nicht übertragbare Kompetenz des Arztes, die seine Autonomie und Verantwortung in Anspruch nimmt und auf eine detaillierte Diagnose oder einen begründeten diagnostischen Verdacht folgen muss. Die Verschreibung muss auf den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen, der optimalen Nutzung der Ressourcen und der Einhaltung der Grundsätze der klinischen Wirksamkeit, Sicherheit und Angemessenheit beruhen.
Der Arzt berücksichtigt die von maßgeblichen und unabhängigen Quellen akkreditierten diagnostisch-therapeutischen Leitlinien als Empfehlungen und bewertet deren Anwendbarkeit auf den konkreten Fall.
Die Anwendung von Diagnose- und Therapieprotokollen oder klinischen Behandlungsabläufen verpflichtet den Arzt zur direkten Verantwortung für die Überprüfung der Verträglichkeit und Wirksamkeit bei den betroffenen Personen.
Der Arzt ist verpflichtet, über angemessene Kenntnisse über die Art und Wirkung der verschriebenen Medikamente, ihre Indikationen, Kontraindikationen, Wechselwirkungen und vorhersehbaren individuellen Reaktionen sowie über die angemessene, wirksame und sichere Anwendung der diagnostischen und therapeutischen Mittel zu verfügen. Der Arzt meldet der zuständigen Behörde unverzüglich Nebenwirkungen oder vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln sowie unerwünschte oder vermutete unerwünschte Ereignisse, die sich aus der Verwendung biomedizinischer Hilfsmittel ergeben.
Der Arzt kann Arzneimittel verschreiben, die noch nicht registriert oder nicht zum Handel zugelassen sind, oder für Indikationen oder Dosierungen, die nicht in der Fachinformation vorgesehen sind, wenn ihre Verträglichkeit und Wirksamkeit wissenschaftlich fundiert sind und die Risiken in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen; in solchen Fällen begründet er die Maßnahme, holt die schriftliche Einwilligung des Patienten ein und bewertet die Auswirkungen im Laufe der Zeit. Der Arzt kann unter seiner direkten Verantwortung und in Einzelfällen Arzneimittel verschreiben, die ausschließlich die Phasen der Prüfung der Sicherheit und Verträglichkeit durchlaufen haben, unter strikter Einhaltung der Rechtsvorschriften. Der Arzt gibt dem Wunsch des Patienten nach einer Verschreibung nicht nach, nur um ihm einen Gefallen zu tun.
Der Arzt wendet keine diagnostischen oder therapeutischen Verfahren an und verbreitet diese auch nicht, für die keine geeigneten wissenschaftlichen und klinischen Unterlagen vorliegen, die von der Fachwelt und der zuständigen Behörde bewertet werden können. Der Arzt darf keine geheimen Therapien anwenden oder verbreiten.
Art. 14 Prävention und Management von unerwünschten Ereignissen und Sicherheit der Behandlung
Der Arzt handelt mit dem Ziel, die bestmöglichen Sicherheitsbedingungen für den Patienten und die beteiligten Mitarbeiter zu gewährleisten, indem er zu diesem Zweck die Anpassung der Organisation der Tätigkeiten und des beruflichen Verhaltens fördert und zur Prävention und zum Management des klinischen Risikos beiträgt durch: – die Einhaltung bewährter klinischer Praktiken; – die Aufmerksamkeit für den Prozess der Information und Einholung der Einwilligung sowie für die Kommunikation eines unerwünschten Ereignisses und seiner Ursachen; die kontinuierliche Entwicklung von Schulungs- und Bewertungsmaßnahmen zu Sicherheitsverfahren in der Behandlung; – 6 die Erfassung, Meldung und Bewertung von Sentinel-Ereignissen, Fehlern, „Beinahefehlern” und unerwünschten Ereignissen unter Bewertung der Ursachen und Gewährleistung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung der gesammelten Informationen.
Art. 15Nichtkonventionelle Systeme und Methoden der Prävention, Diagnose und Behandlung
Der Arzt kann unter seiner direkten Verantwortung nichtkonventionelle Systeme und Methoden der Prävention, Diagnose und Behandlung unter Wahrung des Ansehens und der Würde des Berufsstandes verschreiben und anwenden. Der Arzt darf den Patienten nicht von wissenschaftlich fundierten und nachweislich wirksamen Behandlungen abhalten. Der Arzt gewährleistet sowohl die Qualität seiner spezifischen Ausbildung in der Anwendung unkonventioneller Systeme und Methoden als auch eine ausführliche Aufklärung zur Einholung der Einwilligung. Der Arzt darf nicht mit Nicht-Ärzten zusammenarbeiten oder deren Tätigkeit in anerkannten unkonventionellen Disziplinen fördern, die ausschließlich dem Arztberuf vorbehalten sind.
Art. 16 Unverhältnismäßige diagnostische Verfahren und therapeutische Maßnahmen
Unter Berücksichtigung des Willens des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters und der Grundsätze der Wirksamkeit und Angemessenheit der Behandlung führt der Arzt keine klinisch unangemessenen und ethisch unverhältnismäßigen diagnostischen Verfahren und therapeutischen Maßnahmen durch und besteht auch nicht darauf, von denen kein tatsächlicher Nutzen für die Gesundheit und/oder eine Verbesserung der Lebensqualität zu erwarten ist. Eine wirksame Schmerzbekämpfung gilt unter allen klinischen Umständen als angemessene und verhältnismäßige Behandlung. Der Arzt, der von unverhältnismäßigen Behandlungen absieht, begeht in keinem Fall eine Handlung, die auf den Tod abzielt.
Art. 18 Behandlungen, die die psychophysische Integrität beeinträchtigen
Behandlungen, die die psychophysische Integrität beeinträchtigen, werden ausschließlich zum Zweck durchgeführt, dem Patienten einen konkreten klinischen Nutzen zu verschaffen.
Art. 33 Information und Kommunikation mit der betreuten Person
Der Arzt garantiert der betreuten Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter verständliche und umfassende Informationen über Prävention, den Diagnoseweg, die Diagnose, die Prognose, die Therapie und mögliche diagnostische und therapeutische Alternativen, die vorhersehbaren Risiken und Komplikationen sowie das Verhalten, das der Patient während der Behandlung einhalten muss.
Art. 35 Einwilligung und informierte Ablehnung
Die Einholung der Einwilligung oder Ablehnung ist eine spezifische und ausschließliche Aufgabe des Arztes, die nicht delegiert werden kann.
Die allermeisten Mediziner haben im Bereich der Impfung, oder was als solches bezeichnet wird, keinerlei Ausbildung, werden allein über Propaganda-Aktionen der Impflobby (Pharmaunternehmen, GAVI, WHO und seit 2009 auch EU-Kommission) indoktriniert und darauf trainiert, jegliche Kritik als unbegründete Desinformation und fake news abzutun, ohne auch nur im Ansatz über eine adäquate medizinische Ausbildung und Fachinformation in diesem Bereich zu verfügen.
Laut Prämisse Nr. 52 des Europäischen Arzneimittelkodexes (EU-Richtlinie 2001/83/EG, in Italien umgesetzt mit Ges.v.V. 219/2006) müssen die zur Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Personen über eine neutrale und objektive Informationsquelle über die auf dem Markt angebotenen Arzneimittel verfügen, und es obliegt den Mitgliedstaaten, die dafür geeigneten Maßnahmen zu treffen.
Die WHO verlangt von ihren Mitgliedern in ihrer European Immunization Agenda 2030 unverblümt sogar die Korruption des Gesundheitspersonals vor (man nennt dies „incentives“), damit das Gesundheitspersonal die von Gates und GAVI gepushte „Impfpropaganda“ unkritisch voll mitträgt:
siehe Seite 13 der Europäischen Immunisierungsagenda 2030 der WHO, wo folgendes als Aktionsplan den WHO-Mitgliedstaaten (darunter Italien) nahegelegt wird:
Aber “Leistungsbezogene Anreize”, um das Gesundheitspersonal zu motivieren, sich für die Impfung einzusetzen und sie zu fördern – wie dies eine von Gates und GAVI gegängelte WHO in ihrer Immunisierungs-Agenda 2030 ihren Mitgliedsstaaten nahelegt, verletzten aufs Gröbste das Arzneimittelrecht der Europäischen Union.
Siehe die Prämisse Nr. 50 des Arzneimittelkodexes der Europäischen Union (Richtlinie 83/2001 EG):
mit welcher der EU-Gesetzgeber 2001 (zu einer Zeit, als die EU-Organe noch nicht von Epstein, Gates & Co. gekapert waren) vernünftigerweise Folgendes zum Schutze der Patienten und Bürger vorgesehen hat:
“Die zur Verschreibung von Arzneimittel berechtigten Personen müssen ihre Aufgabe absolut objektiv erfüllen können, ohne direkten oder indirekten finanziellen Anreizen ausgesetzt zu sein.”
Die WHO fordert hingegen – in gröbster Verletzung des Europäischen Arzneimittelrechts – die Mitgliedsstaaten dazu auf, ihr Gesundheitspersonal im offenkundigen Interesse der Impfstoffhersteller auch finanziell zu korrumpieren.
Das hat bspw. zur Folge, dass Hausärzte und Kinderärzte nicht für die notwendige adäquate Aufklärung ihrer Patienten bzw. deren Erziehungsberechtigten über die Impfstoffe (oder was als solches bezeichnet wird) und die im spezifischen Fall vorliegende oder nicht vorliegende Sinnhaftigkeit der Impfung ein Extra-Geld bekommen, sondern nur pro effektiv vorgenommener Impfung.
Der Interessenskonflikt ist damit vorprogrammiert.
Der nationale Impfkalender weitet sich ständig aus. In Italien sogar mit einer pädiatrischen Impfpflicht, die 10 Impfungen betrifft.
Wobei diese Kinderimpfpflicht längst schon – weil auch gesetzlich so vorgeschrieben (Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017) – einer Revision unterzogen hätte werden müssen.
Gerade auch in Anbetracht der seit 2020 im „Namen der Öffentlichen Gesundheit“ von den Behörden getroffenen unmenschlichen autoritären und nicht evidenzbasierten nachhaltig schädlichen Maßnahmen – die sich u.a. nur weil sich die Ärzteschaft zum überwiegenden Teil von der Pharmaindustrie und sog. Philantropen ans Gängelband nehmen ließ, ereignen konnten – fürchten sich immer mehr Bürger davor, medizinische Betreuung in Anspruch nehmen zu müssen. Das Vertrauen in die Ärzteschaft hat in den vergangenen Jahren bei vielen Bürgern rapide abgenommen.
Und dieses Unbehagen gegenüber der Professionalität und fachlichen Kompetenz der Ärzteschaft wird durch die „Ankündigung“ von Gates & Co. von mit Sicherheit bevorstehenden weiteren Pandemien, und damit zu befürchtenden abermaligen brutalen Grundrechts- und Freiheitsverletzungen mit weitestgehenden Impflichten, verstärkt.
Denn die Bürger beobachten und stellen auch aufgrund des Inhalts der Epstein-Files fest, dass auch das Gesundheitssystem zunehmend von privaten Wirtschaftsinteressen gekapert ist und nicht primär der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dient.
*
Daher folgender Beschlussantrag:
„Möge der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung, in der Person des für die Gesundheit zuständigen Landesrates, verpflichten,
1) in geeigneter Form (etwa durch eine Pressemitteilung, einen offenen Brief an die Ärztekammer etc.) generell alle in Südtirol tätigen Ärzte daran zu erinnern, dass die Ärzte ihrer Verpflichtung, sich adäquat über die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneitmittels vor dessen Empfehlung / Verschreibung / Anwendung zu informieren, im Interesse der Öffentlichen Gesundheit und ihrer Patienten nachkommen müssen
2) den Südtiroler Sanitätsbetrieb, in der Person des Generaldirektors aufzufordern, in seiner Funktion als Arbeitgeber bzw. Auftraggeber, die im Südtiroler Sanitätsbetrieb beschäftigten Ärzten schriftlich an ihre Verpflichtung zu erinnern, sich adäquat über die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels vor dessen Empfehlung / Verschreibung / Anwendung im Interesse der Öffentlichen Gesundheit und ihrer Patienten zu informieren.
Die große Mehrzahl der Abgeordneten im Südtiroler Landtag liefert die Bevölkerung weiterhin bewusst der kriminellen internationalen Gang um Epstein, Gates & Co. aus
Und dabei wissen sie sehr wohl was sie tun, denn sie wurden im Detail informiert
Mein im Detail mit institutionellen Dokumenten belegter Beschlussantrag Nr. 386/26
wurde heute nach einer befremdlichen Wortmeldung des Team-K-Abgeordneten Dr.med. Franz Ploner (der sich in die rechtliche Beurteilung der diversen Zuständigkeiten für die Gesundheitspolitik auf EU-, Staats- und Landesebene verirrte und dabei die mittlerweile wesentliche Zuständigkeit der EU, bspw. in der Feststellung und Ausrufung einer Pandemie auf EU-Ebene, in der zentralen Beschaffung von Arzneimitteln und Testprodukten, in der Ausbildung des Gesundheitspersonals, in der Festlegung des Arzneimittelrechts völlig verkannte und offensichtlich kein Problem damit hat, dass wesentliche gesundheitspolitische Maßnahmen von einer kriminellen internationalen Gang bestimmt und vorbereitet werden) und einer noch befremdlicheren Stellungnahme des Südtiroler Landeshauptmannes Arno Kompatscher (… der Rest des Landtages zog es vor zu schweigen) mit überwiegender Mehrheit von allen Abgeordneten der Südtiroler Volkspartei, des TEAM K, der Grünen, von Marco Galateo der Fratelli d’Italia (Anna Scarafoni fehlte aus gesundheitlichen Gründen), der Freiheitlichen, des PD, der Lista Civica und Forza Italia abgelehnt.
Siehe das namentliche Abstimmungsergebnis anbei.
Für den Südtiroler Landeshauptmann (und offensichtlich auch für die anderen Landtagsabgeordneten die gegen meinen Antrag auf Revision der im Interesse der „Pandemieindustrie“ u. Impfstoffhersteller auch aktuell und für die Zukunft beschlossenen gesundheitspolitischen Maßnahmen) sind folgende von mir in meinem Beschlussantrag mit institutionellen Dokumenten belegte Fakten eine Verschwörungstheorie:
dass die Gates Stiftung zusammen mit GAVI (der Lobbyorganisation der Hersteller von Impfstoffen oder was als solches bezeichnet wird) mittlerweile der größte Finanzier der WHO ist, obwohl dies die offiziellen Daten belegen
dass die WHO deshalb in einem eklatanten Interessenskonflikt zu uns Bürgern steht, weil dort längst schon der Bock (Gates, Gavi & Co) zum Gärtner avanciert ist
dass die Covid-19-„Impfstoffe” Gentherapeutika sind – wie ausdrücklich vom Vorsitzenden der europäischen Pharmaindustrie auf dem World Health Summit 2021 bestätigt wurde
dass, obwohl faktisch Gentherapeutika entsprechend, für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ die strengen, für Gentherapeutika vorgesehenen Zulassungsbedingungen, nicht zur Anwendung gekommen sind,
dass die Europäische Kommission 2009 unter dem damaligen Vorsitz von Josè Manuel Barroso (nach 2014 offiziell Goldman Sachs Mann und Vorsitzender des Vorstandes von GAVI) Substanzen, die wie die Gentherapeutika zusammengesetzt sind und wie Gentherapeutike wirken, aufgrund der Forderung der Pharmaindustrie, durch die nominelle Bezeichnung als „Impfstoff gegen eine Infektionskrankheit“ von den strengen für Gentherapeutika vorgesehenen Zulassungsvoraussetzungen ausgenommen wurden, und deshalb der Bevölkerung weltweit experimentelle gentechnikbasierte und höchst gefährliche Substanzen wiederholt (auch mit Impfzwang) injiziert wurden, obwohl keine Gentoxizitäts-, Karzinogenitäts- und Mutagenitätsstudien gemacht wurden
dass die Tumorinzidenz in allen Länden mit einer hohen Covid-19-„Impfquote“ angestiegen und die Geburtenrate gesunken ist
dass 2009 die sog. Schweinegrippe durch damals noch nicht von der Pharmaindustrie gekaperte Ärzteschaft, Medien und Politik rechtzeitig als falscher Pandemieallarm aufgedeckt wurde, und damit der damals von der WHO (auf Betreiben von Gates & Co.) ausgerollte „Imfpstoff“ Pandemrix, der die Schlafkrankheit hervorruft, z.B. in Italien nicht eingesetzt wurde
dass aus den vom US-Justizministerium auf Druck von Kongressmitgliedern und der US-Bevölkerung veröffentlichten Epstein-files engste persönliche, wirtschaftliche, kontrollstrategische und generell kriminelle Beziehungen zwischen dem wegen der Prostitution Minderjähriger verurteilten und zwischenzeitlich unter misteriösen Umstanden angeblich im Gefängnis verstorbenen Jeffrey Epstein, Bill Gates, US-Großbanken und institutionellen Vertretern u.a. der Europäischen Union hervorgehen
dass aus den vom US-Justizministerium veröffentlichten Epstein-Files hervorgeht, dass Epstein für Bill Gates in Zusammenarbeit mit den US-Großbanken eine System entwickelt hat, wie die Steuergelder der öffentlichen Hand über angeblich dem gemeinnützigen Zweck dienende Strukturen im großen Stil in die Taschen von Bill Gates & Co. umgelenkt wurden und wohl noch werden
dass der Ehemann der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Heiko von der Leyen) medizinischer Direktor des US-amerikanischen Pharmaunternehmens Orgensis inc. ist, das sich auf Zell- und Gentherapie spezialisiert hat, und Ursula von der Leyen in einem offenkundigen Interessenskonflikt gleichzeitig milliardenschwere Verträge über Gentherapeutika darstellende sog. Impfstoffe in Verletzung der Transparenznotwendigkeiten abschließt und generell die Verwendung von auf Gentechnik beruhenden sog. „Impfstoffen“ bei jeder sich bietenden Gelegenheit pusht
dass die Europäische Immunisierungsagenda 2030 der WHO auf Seite 13 die Korrumpierung der Politik und des Gesundheitspersonals für die Unterstützung der stets im Ausbau befindlichen Impfagenda vom Muterleib bis zum Sarg vorsieht (wörtlich:„Identifizierung und Etablierung von Impfverfechtern oder Impfhelden, die sich in nationalen Regierungen und/oder Gemeinden für Impfungen einsetzen“„für leistungsbezogene Anreize sorgen, um das Gesundheitspersonal zu motivieren, sich für die Impfung einzusetzen und sie zu fördern“)
dass der Europäische Arzneimittelkodex (Richtlinie EG 83/2001, umgesetzt in Italien mit Ges.v.D. 219/2006) in der Prämisse Nr. 50 vorsieht, dass „Die zur Verschreibung von Arzneimitteln berechtigten Personen müssen ihre Aufgabe absolut objektiv erfüllen können, ohne direkten oder indirekten finanziellen Anreizen ausgesetzt zu sein.“
dass die WHO – in klarer Verletzung des Europäischen Arzneimittelrechts – die Mitgliedsstaaten dazu aufruft, ihr Gesundheitspersonal im offenkundigen Interesse der Impfstoffhersteller finanziell zu korrumpieren
dass dies zur Folge hat, dass Hausärzte und Kinderärzte nicht für die notwendige adäquate Aufklärung ihrer Patienten über die Impfstoffe (oder was als solches bezeichnet wird) ein Extra-Geld bekommen, sondern nur pro effektiv vorgenommener „Impfung“, und damit der wirtschaftliche Interessenskonflikt vorprogrammiert ist
dass der nationale Impfkalender sich ständig ausweitet, in Italien sogar mit einer pädiatrischen Impfpflicht, die 10 Pflichtimpfungen mit Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus KITA und Kindergarten umfasst
dass diese pädiatrische in Italien geltende Impfpflicht alle drei Jahre laut geltendem Gesetz einer Überprüfung unterzogen werden müsste, dies aber seit 10 Jahren nicht gemacht wird
dass der sog. Covid-19-„Impfstoff“ aus modifizierter RNA (Comirnaty von Pfizer/BioNTech) vom italienischen Gesundheitsministerium und der Südtiroler Landesregierung nach wie vor den Schwangeren empfohlen wird, obwohl er nachweislich hohe Anteile an karzinogenen DNA-Fragmenten enthält, die Plazentabarriere überwindet und damit auch den Fötus dem toxischen und zelltötenden Spike-Protein aussetzt
dass die Geburtenrate auch in Südtirol seit 2021 rapide abgenommen hat
dass die Sanitätsdirektoren der Südtiroler Krankenhäuser erklären, dass sie zwar die sog. Covid-19-„Imfpung“ empfohlen/angewandt, aber die von der Arzneimittelbehörde, für die korrekte Anwendung des Impfstoffes durch das Gesundheitspersonal, veröffentlichte Fachinformation nicht gelesen haben, sondern den von Epstein, Gates & Co. korrumpierten sog. „Fachgesellschaften“ vertraut haben
dass Gates von den höchsten institutionellen Vertretern der Europäischen Union aber auch Italiens (offiziell das letzte Mal im Jänner 2024 durch den italienischen Staatspräsidenten Sergio Mattarella und die Regierungschefin Giorgia Meloni u.a.) empfangen, u. insbesondere im Hinblick auf seine Forderung nach weiterer Investition in „Impfstoffe“ angehört und offensichtlich in seinem Ansinnen befriedigt wurde und wird.
Der Südtiroler Landeshauptmann desinformierte heute darüber hinaus den Südtiroler Landtag über den Umfang der Funktionen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen.
Denn er erklärte, mein Antrag, die Südtiroler Landesregierung möge im Rahmen der Ständigen Staaten-Regionen-Aut.Provinzen-Konferenz eine Beurteilung und Überprüfung der offenkundig durch Epstein, Gates & Co. hervorgerufenen und von der italienischen und Südtiroler Landesregierung auch für die Gegenwart und Zukunft beschlossenen gesundheitspolitischen Maßnahmen, auf das Vorhandensein eines positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die Bürger vornehmen, sei nicht durch die Kompetenzen der Ständigen Konferenz gedeckt.
Dabei sieht z.B. Art. 7 des Ges.v.Dekrets Nr. 281 vom 28.08.1997 (welches die Ständige Staaten-Regionen-Autonome Provinzen Konferenz regelt) ausdrücklich vor, dass die Konferenz Arbeitsgruppen und Komitees mit der Beteiligung der Vertreter der Regionen, der Autonomen Provinzen von Trient und Bozen und der betroffenen Verwaltungen bilden kann, u.a. mit ermittelnden Funktionen.
Vor der namentlichen Abstimmung hatte ich die Südtiroler Landtagsabgeordneten noch darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich durch die Ablehnung der Antrages auf offenkundig notwendige dringende Überprüfung der gesundheitspolitischen Maßnahmen, in Anbetracht der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, persönlich dafür verantwortlich machen, wenn sie diese Überprüfung zum Schaden der Bevölkerung nicht vornehmen. Sie wussten daher sehr genau, was sie mit der Ablehnung dieser Antrages auf dringende Überprüfung verursachen.
Ich danke den Abgeordneten von Wir Bürger, JWA und Südtiroler Freiheit für die Unterstützung des Antrages.
Mit einer jüngst, auch in der online-Bibliothek des NIH veröffentlichten Studie wurde Impfspikeprotein in der Plazenta von während der Schwangerschaft und sogar vor der Schwangerschaft gegen Covid-19-„geimpfte“ Frauen nachgewiesen (Studie anbei auch in deutscher maschineller Übersetzung und hier im englischen Originaltext):
Insgesamt erhielten 87 % der Studienteilnehmerinnen mindestens eine Impfdosis gegen SARS-CoV-2, und 56 Frauen (42 geimpfte, 14 nicht geimpfte) erkrankten an COVID-19. Insgesamt wurden 31 Plazenten positiv auf das Spike-Protein getestet.
Aufgrund der veröffentlichten Epstein-Files ist evident, dass eine kriminelle Gruppe um Epstein, Gates & Co, nicht nur das Pandemiegeschehen bestimmt hat, sondern unter Einbindung gewissenloser Wissenschaftler auch eugenische Ziele verfolgt hat bzw. nach wie vor verfolgt.
Siehe dazu die Veröffentlichung auf Substack des Investigativjournalisten Sayer Ji (anbei auch in maschineller Übersetzung in die deutsche Sprache und hier im englischen Originaltext):
Mit meinem Beschlussantrag 386/26(hier in der aktuellen für die Beschlussfassung in dieser Woche im Südtiroler Landtag eingereichte Version vom 06.03.2026) weiseich in den Prämissen anhand institutioneller Dokumente nach, wie die Gesundheitspolitik der Europäischen Union, der Republik Italien, und damit auch des Landes Südtirol, von der kriminellen Bande um Epstein, Gates & Co. (die u.a. hohe institutionelle Vertreter sowie Verantwortliche von Großbanken umfasst) bestimmt wurde und nach wie vor bestimmt wird, und dass es daher unerlässlich ist, zum Schutze von Gesundheit und Leben der Bevölkerung und vor finanzieller Ausbeutung der öffentlichen Hand (und damit der Steuerzahler), sofort eine Bestandsaufnahme und Überprüfung all jener gesundheitspolitischen Maßnahmen vorzunehmen, von denen in erster Linie die Impfstoffhersteller und die Pandemieindustrie profitieren.
Wer bedingt die europäische, italienische und damit die Südtiroler Gesundheitspolitik?
Der Inhalt der unlängst veröffentlichten Epstein-Files erfordert
eine umgehende Klärung und wesentliche Korrekturmaßnahmen
Schon lange ist beobachtbar, dass die Gesundheitspolitik ganzer Kontinente von Privaten, angeblichen Philanthropen, maßgeblich bestimmt wird, und dass die Vermittlung von angeblich notwendigen und angeblich für die Bevölkerung sich positiv auswirkenden gesundheitspolitischen Maßnahmen einer blanken Business-PR-Kommunikation ohne echte wissenschaftliche Evidenz gleichkommt.
Besonders eklatant wurde diese Situation dann ab 2020.
Aus den unlängst vom US-Justizministerium veröffentlichten Eptstein-Files
geht hervor, dass der Pädophile, wegen der Förderung der Prostitution Minderjähriger verurteilte und offensichtlich auch für Kinderhandel im großen Stil sowie Tötungen von Jugendlichen und Kindern verantwortliche (2019 unter mysteriösen Umständen im Gefängnis verstorbene) Jeffrey Epstein, in Zusammenarbeit mit Bill Gates, der Weltbankund Investmentbanken (Goldman Sachs, JB Morgan Chase etc.) sowie des Pentagon (DARPA) die Pandemien als DAS BUSINESS definiert, programmiert und geplant hat.
Mit meinem im Südtiroler Landtag für die Märzlandtagssitzungswoche eingebrachtenBeschlussantrag Nr. 386/26 (siehe hier in der heute als Ersatzantrag eingebrachten aktuellen Fassung und anbei
habe ich im Detail anhand der vom US-Justizministerium veröffentlichten Epstein-Files und institutioneller Dokumente nachgewiesen, dass die Südtiroler Landesregierung im Interesse der Südtiroler Bevölkerung umgehend aktiv werden muss,
In der ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat-Regionen und Autonome Provinzen werden wesentliche Aspekte der italienweiten Gesundheitspolitik besprochen und beschlossen, wie u.a. der nationale Impfplan, aber nicht nur.
In Anbetracht des Umstandes, dass auch Italiens Gesundheitspolitik offensichtlich seit geraumer Zeit von den wirtschaftlichen Privatinteressen der kriminellen Bande um Epstein, Gates & Co. gekapert wurde (siehe die Einführung der pädiatrischen Impfpflicht 2017 für die es bis dato – obwohl gesetzlich vorgeschrieben – niemals zu einer Revision gekommen ist, die nicht evidenzbasierten absurden und für die Bevölkerung schädlichen Covid-19-„Maßnahmen, die aktuellen Beschaffungsverpflichtungen im Rahmen der Prepardness, Prevention, Reaction-Verpflichtungen auf EU-Ebene, die zu enormen Ausgaben für die EU-Mitgliedsstaaten und damit zu unausweichlicher Steuerbelastung der Bürger führen),
ist es unabdingbar, dass die Südtiroler Landesregierung sofort eine Untersuchung über die offenkundige Beeinflussung der italienischen und damit Südtiroler Gesundheitspolitik durch Gates & Co. im Interesse und zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung fordert.
Hier geht es neben gesundheitlichen und überlebenswichtigen Aspekten auch darum zu verhindern, dass der Staat finanziell von Privaten ausgenommen wird, und die damit verbundene enorme Ausgabenlast auch von den Südtiroler Bürgern durch höhere Steuerbelastung bzw. Streichung wichtiger öffentlicher Leistungen getragen werden muss.
*
Aus diesen Gründen habe ich folgenden Beschlussantrag in den Südtiroler Landtag eingebracht:
„Verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, aufgrund der neuesten Erkenntnisse, in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen einzuberufen
zum Zwecke der dringenden Beurteilung der Konsequenzen einer nunmehr – auch zuletzt aufgrund der Epstein-Files – nicht mehr zu übersehenden Kaperung – durch eine kriminelle Bande – der europäischen, italienischen und damit auch Südtiroler Gesundheitspolitik
mit dem Ziel, im Rahmen einer – mit Beteiligung der Regionen und Autonomen Provinzen – einzurichtenden Untersuchungskommission, die derzeit in Italien gesundheitspolitisch getroffenen Maßnahmen, von denen insbesondere die Impfstoffhersteller und Investoren im Impfbusiness und Pandemiebusiness profitieren – unter Einbeziehung unabhängiger Experten – auf Vorliegen eines evidenzbasierten positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die Bevölkerung zu überprüfen bzw. einer Revision zu unterziehen.”
Aus meinem Beschlussantrag ist u.a. im Detail dokumentiert ersichtlich, wie 2009 bis 2013 die sog. Qualitätsmedien noch kritisch zum damaligen Versuch der kriminellen Bande (Gates, Epstein, WHO etc.) die Schweinegrippe aufzubauschen, berichtet haben, währenddessen sie dann ab 2015 offensichtlich zunehmend von Gates, Epstein & Co. mit Geldzuwendungen und über die im Eigentum der großen Investmentfonds stehenden Nachrichtenagenturen wie REUTERS gekapert wurden.
Expertenanhörung im Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages
Bestätigung des PCR-Test-Missbrauchs sowie der Unwirksamkeit der Masken zur Eindämmung der Virenzirkulation
Gestern wurden im Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages der Public Health Experte und Universitätsdozent Dr.med Martin Sprenger sowie der Molekolarbiologe Univ.Prof. Dr. Klaus Steger angehört.
Dabei wurde von beiden Experten im Detail erklärt, dass durch die absolut unwissenschaftliche Anwendung des PCR-Tests während der sog. Corona-Pandemie bis zu 90 Prozent falsch positive „Fallzahlen“ kreiert wurden.
Ein PCR-Test (und so auch der Antigenschnelltest) macht nur zur Abklärung vorliegender Krankheitssymptome einen Sinn, aber ist niemals auf asymptomatische Personen anzuwenden.
Außerdem führt eine Anzahl von PCR-Auswertungszyklen, die über 30 liegt, zu keinem ernst zu nehmenden Ergebnis.
In Südtirol wurden aber die PCR-Tests mit Auswertungszyklen auch von über 40 zur Anwendung gebracht, wie uns im Corona-Ausschuss bereits die hierfür im Südtiroler Sanitätsbetrieb zuständige Frau Dr. Elisabeth Pagani bestätigt hatte.
Außerdem wurden in Südtirol, entgegen der Anweisung – die freilich zu spät, aber Ende 2020 und Anfang 2021 von der WHO in ihrem Bulletin veröffentlicht wurde – niemals die Anzahl der PCR-Auswertungszyklen in den schriftlichen Labortestergebnis angeführt.
Auch heute noch weigert sich die Südtiroler Landesregierung den in Südtirol tätigen Laboren die Anweisung zur notwendigen Angabe im schriftlichen Laborergebnis der im Einzelfall zur Anwendung gebrachten Auswertungszyklen zu geben.
Ein entsprechender Beschlussantrag, den ich vergangenes Jahr im Südtiroler Landtag eingebracht hatte, wurde neben den Regierungsparteien, auch von weiten Teilen der Opposition (inklusive TEAM K, Grüne, Freiheitliche) abgelehnt.
Bereits am 18. November 2020 hatte ich mit einem Video –
anlässlich des vom Landeshauptmann Arno Kompatscher mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 70 vom 17 November 2020 angeordneten Massentests der Südtiroler Bevölkerung (fand im Zeitraum vom 20. bis 22. November 2020 statt),
sowie des von Mike Yeadon (ehemaliger Vize-Präsident sowie Wissenschaftsvorstand von Pfizer – eine der größten Pharmafirmen der Welt, die dann in Kooperation mit BioNTech die erste sog. Covid-19-„Impfung“ in der EU auf den Markt brachte) in einem Interview dargelegten kriminellen PCR-Test-Missbrauchs – welcher durch die Schaffung enormer falscher Fallzahlen die bedingte Zulassung der experimentellen Covid-19-„Impfung“ ermöglichte –
die Südtiroler Bevölkerung von diesem strafrechtlich relevanten Missbrauch informiert, und die Unternehmer darauf aufmerksam gemacht, dass sie ohne Weiteres ihre gesunden (sprich asymptomatischen) Mitarbeiter ohne Test zur Arbeit lassen können.
Ich wurde in der Folge von vielen Südtiroler Unternehmern (teilweise mit Hunderten von Mitarbeitern) kontaktiert, die ihre Mitarbeiter dieser offenkundig nicht dem Schutz der Gesundheit dienenden Maßnahme (die sog. Epstein-Files geben uns mittlerweile noch tieferen Einblick hierzu) nicht unterwerfen wollten. Und dies dann auch so gehandhabt haben. Teilweise mit ausdrücklicher von mir vorbereiteter Ankündigung an die Behörden mit detaillierter Erklärung. Diesen Unternehmen wurde niemals eine Strafe zugestellt, denn die Verteidigung dagegen hätte den enormen Betrug, dem auch unsere Landesregierung und offensichtlich der gesamte Landtag „aufgesessen“ ist, zu Tage gebracht.
Hätte die Mehrzahl der Bürger und Unternehmer den Test-Unfug nicht mitgemacht, wäre die sog. Pandemie rasch zu Ende gewesen.
Außerdem haben die beiden Experten bestätigt, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit der chirurghischen Masken für die Unterbindung der Viren-Zirkulation gibt, sondern im Gegenteil, die auch von mir in Beschlussanträgen zu den verfassungs- und menschenrechtswidrig wegen des Nichttragens der Maske im Freien auferlegten Geldstrafe angeführte Cochrane-Studie bestätigt, dass Masken keinen nennenswerten Einfluss auf die Virenübertragung haben (siehe anbei).
Siehe hier meinen im April vergangenen Jahres neben den Regierungsparteien auch von den Oppositionsparteien TEAM K, Grüne und Freiheitliche abgelehnte Beschlussantrag betreffend die Aufhebung und Rückzahlung der Geldstrafen für das Nichttragen der Maske im Freien:
In Anbetracht der Bestätigung der Unwirksamkeit der Masken durch die Experten, hat der Südtiroler Landtag – obwohl von mir mit institutionellen Dokumenten vergangenes Jahr im Detail unterrichtet – widerholt die Grundrechte der Südtiroler verletzt.
Südtiroler Landtag mehrheitlich gegen eine explizite Stellungnahme für den Schutz der Meinungsfreiheit
Die Mehrheit der Abgeordneten im Südtiroler Landtag hat einmal mehr gezeigt, dass ihr Demokratieverständnis mehr formaler aber nicht konkreter Natur ist
Scheindemokratie geht weiter
Der Südtiroler Landtag hat heute mehrheitlich meinen Beschlussantrag abgelehnt, mit dem ich eine explizite Stellungnahme des Südtiroler Landtages zur notwendigen Achtung der Meinungsfreiheit und der Aufforderung der mit Öffentlichen Mitteln finanzierten Medien zur Wahrnehmung ihrer Funktion als Vierte Gewalt verlangt habe.
In seiner Neujahransprache im Vatikan vor den beim Heiligen Stuhl akkreditierten Botschaftern hat Papst Leo XIV sehr deutlich seine Sorge hinsichtlich der massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit im Westen zum Ausdruck gebracht.
Wörtlich sagte er:
„Es ist schmerzlich zu sehen, wie insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.
Aus dieser Fehlentwicklung ergeben sich leider weitere, die dazu führen, dass die Grundrechte des Menschen beschnitten werden, angefangen bei der Gewissensfreiheit.“
In diesen Tagen wurden weitere ca. 3 Millionen Dokumente der Epstein Files veröffentlicht. Deren bereits oberflächliche Prüfung eröffnet einen Blick in einen unglaublichen Abgrund.
Ein international mit Regierungsverantwortlichen, Wirtschaftsbossen auf höchstem Niveau, Medienverantwortlichen und generell unser Leben in den vergangenen Jahrzehnten bestimmende Personen bestens vernetzter hochkrimineller Pädophiler, und wie es aussieht sogar Kindermörder, hat über sein auf sexueller Perversion, Erpressung, Geilheit auch auf Macht und wirtschaftlichen Erfolg, die internationale Politik, die uns alle betrifft, bestimmt.
So hat Epstein bspw. mit einem Finanzberater von Bill Gates – unter Einbindung der WHO – 2017 die sog. Pandemien als DAS Geschäftsmodell für die Zukunft ausgearbeitet, und siehe da, 2020 war es dann Bill Gates der in Tagesschauen direkt zugeschaltet den Bürgern erklärte, dass nur die sog. „Impfung“ die Weltbevölkerung aus der Pandemie führen würde.
Auch die Hintergründe des Ukraine-Krieges werden zusätzlich klarer.
Jene Personen, die bereits seit Jahren auf diesen unglaublichen Abgrund hinweisen, wurden als Verschwörungstheoretiker, Spinner ja Staatsgefährder totgeschwiegen oder zum Staatsfeind gestempelt.
Seit 2020 hat sich urplötzlich eine enorme Einengung des Diskussionskorridors, der Meinungsfreiheit und damit der Demokratie manifestiert.
Wissenschaft wurde von einem Tag auf den anderen auf die von den Regierungen propagierte Meinung reduziert.
Bürger, die eine der, von autoritär handelnden Regierungen vorgegebenen und von den Systemmedien verbreiteten „einen Wahrheit“ verschiedene Meinung äußerten, wurden per se oft als „rechtsradikal“ herabgewürdigt und damit meist mundtot gemacht bzw. oftmals nachhaltig auch wirtschaftlich geschädigt.
Die Gesellschaft wurde durch diese perfide, ja diabolische Strategie des Gegeneinander-Aufhetzens nachhaltig gespalten.
Auch sechs Jahre nach Implementierung von nie für möglich gehaltener systematischer Zensur, werden Meinungen und Positionen, die dem sog. „mainstream“ bzw. was als solches propagiert wird, von den nach wie vor in ihrer Zensursystematik behafteten System- bzw. sog. Leitmedien zensiert bzw. auch jetzt noch teilweise als „rechtsradikal“ abgestempelt, mit der offenkundigen Absicht sie „salonunfähig“ zu machen,
Und generell findet der Angriff auf die Meinungsfreiheit, einem Grundpfeiler der Demokratie, wenn nicht DERGrundpfeiler, ungebrochen statt.
Ja noch schlimmer: die Europäische Union hat längst schon die Order zum Generalangriff auf die Meinungsfreiheit gegeben.
Während der sog. Corona-Zeit haben sowohl die Biden-Administration (sprich die ehemalige US-Regierung unter den sog. „Demokraten“), als auch die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedsstaaten den Medien– gegen beträchtliches Entgelt – die zu propagierende Wahrheit vorgegeben und sie zur brutalen Zensur gegensätzlicher Meinungen angehalten. Mit wenigen Ausnahmen spielten alle mit. Das war das Ende des sog. „Qualitätsjournalismus“, wenn nicht des Journalismus.
Über zentral von den großen Investmentfonds kontrollierte Pressagenturen wie REUTERS wurden die kleineren nationalen Agenturen, sowie die TV-Radio- und Zeitungsredaktionen bis in die Provinz Bozen hinein, mit vorgegebenen „Wahrheiten“ gefüttert … und man hat diese „vorgekaute Kost“ meist ohne jegliches „Wenn und Aber“ geschluckt und verbreitet.
Gegenteile Meinungen wurden beflissentlich in einer ganz neuen globalen „Omertà“ entweder von vornherein totgeschwiegen, oder durch ein politisches framing (mit ungerechtfertigter Zuweisung von Attributen wie „rechtsradikal“, „antisemitisch“ etc.) oder durch sonstige persönliche Herabwürdigung („seniler alter Depp“ wie es der mittlerweile im 90. Lebensjahr verstorbene Nobelpreisträger Luc Montagnier erfahren hat).
Mark Zuckerberg (CEO von META) hat in einem Schreiben vom 26. August 2024 an die damalige Biden-Administration beklagt, dass er 2021 von der Biden-Administration dazu gedrängt/genötigt wurde, Inhalte zu Covid-19 zu zensieren.
So war es dann auch. Facebook-Accounts – wie das der diesen Beschlussantrag einbringenden Landtagsabgeordneten, die seit 2020 versucht hat, u.a. über Facebook wichtige Informationen der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, nachdem diese von den sog. Leitmedien verschwiegen oder ins Lächerliche gezogen oder gar als „rechtsextrem“ diffamiert worden sind – wurden auf Zuruf von sich lokal auch in Südtirol speziell damals gebildeten Zensur-Schergen-Gruppen von META gesperrt, und erst im Laufe des Jahres 2024 wieder entsperrt.
In den sog. Corona-Jahren war eigentlich nur die Soziale-Plattform TELEGRAM für freie und demokratische Meinungsäußerung zugänglich.
Aufgrund seiner Weigerung sich den von der Europäischen Union auferlegten Zensur-Funktionen zu beugen, wurde Pavel Durov, der Gründer von Telgram, 2024 in Frankreich verhaftet und unter Hausarrest gestellt.
Vor zwei Tagen wurde bekannt, dass das Pariser Büro von „X“ auf Anweisung der französischen Regierung einer Durchsuchung unterworfen wurde. Die Regierung Macron zeigt einmal mehr, den Einschüchterungskurs gegenüber freier Meinungsäußerung fortzufahren. Von den Ergebnissen der französischen Revolution ist nicht mehr viel übrig. Wir werden wohl in Zukunft sehen, was Macron & Co. zu verbergen haben.
In der von RAI Südtirol am 25. Oktober 2023 nach den Landtagswahlen ausgestrahlten Sendung „Landtagswahlen 2023 – Analyse und Kommentare“ konnte dann von allen Anwesenden unwidersprochen, der Chefredakteur der ff-Wochenzeitung (Georg Mair) auf die Frage der Moderatorin, ob denn die Systemmedien nicht auch die „andere Seite“ hätten anhören und zu Wort kommen lassen müssen, und ob die Spaltung der Gesellschaft nicht auch darauf zurückzuführen ist, dass die Systemmedien insbesondere den Corona-19-„Impf“-gegnern kein Gehör, ja keinen Platz eingeräumt haben, doch tatsächlich wie folgt wörtlich antworten: „Die „Impf“gegner hatten andere Kanäle sich auszudrücken. Schauen Sie nur auf Telegram, also da gibt es genug Möglichkeiten für „Impf“gegner, für die No-Vax sich zu dem Thema zu äußern. Aber ich bin dagegen, als Medien eine false balance, also ein falsches Gleichgewicht zu schaffen, etwa wenn es ums Thema Klima geht, wenn 99 Prozent der „Wissenschaft“ feststellt, es gibt die Erderwärmung, und 1 Prozent, ein Spinner das leugnet, sagt, das gibt es nicht, dann hier ins Studio der Rai den Wissenschaftler zu stellen und den Klimaleugner. Denn das weckt den Eindruck, als würden beide auf der gleichen Ebene argumentieren. Und ähnlich war es ja auch beim Impfen. Das heißt nicht, dass man den Leuten nicht zuhören muss, wenn sie Ängste und Sorgen haben. Aber wir als Medium müssen nicht sozusagen die Schwurbeleien widergeben. Da bin ich jetzt absolut dagegen, denn da sind wir nur ein Verstärker von fakenews“. Und das wollen wir nicht sein.“
An dieser extrem undemokratischen sich seit Jahren nun manifestierten und festgefrorenen Einstellung in den Redaktionen der sog. „Leitmedien“, hat sich (mit wenigen Ausnahmen) de facto kaum was bei uns in Südtirol und in Europa insgesamt geändert.
Ein schlagendes Beispiel dafür, dass Europa, und im Speziellen der deutschsprachige Raum, in eine extrem gefährliche Richtung abgedriftet ist, ist die unglaubliche Forderung nach Zensur und bei Bedarf Verbot unliebsamer Medien durch den CDU Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Daniel Günter in der ZDF-talk-show des gebürtigen Südtirolers Markus Lanz:
Richard David Precht, der Popstar unter den deutschen lebenden Philosophen (u.a. Pod-Cast-Partner von Markus Lanz), hat auf diese unglaubliche Episode angesprochen, zwischenzeitlich erklärt, dass wir seit geraumer Zeit eine höchst gefährliche Einengung des Debattenraums erleben. Precht ist sehr deutlich darin aufzuzeigen, dass der Debattenraum für eine durch Orientierungslosigkeit gekennzeichnete Gesellschaft, in einer Zeit, in der die größten Umbrüche seit 1945 stattfinden, nicht groß genug sein kann. Er nennt drei Beispiele, in denen diese demokratische Debatte massiv unterdrückt wurde: 1. Corona-Krise, 2. Ukrainekrieg, 3. Palästina-Gaza-Israel.
Jene wenigen Medien, die ihrem Auftrag als Vierte Gewalt entsprechend, insbesondere die Regierungen beobachten und kritisieren, werden speziell in Europa mit der Zensurkeule bedacht. Das ist die Realität.
In Deutschland stehen regelmäßig frühmorgens Polizeieinheiten vor der Haustüre von Regierungskritikern, ja selbst von Karikaturisten und Satirikern. So weit ist es in der Bunderepublik Deutschland gekommen. Was wohl der verstorbene Altkanzler Helmut Schmidt dazu gesagt hätte?
In der Europäischen Union werden vermehrt Bankkonten jener Menschen, Organisationen und Medien, die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ausüben, unbegründet geschlossen, und dies ohne dass gegen sie eine strafrechtlich relevante Tat oder Äußerung vorläge.
In der Europäischen Union werden über immer mehr Menschen Ausreise- oder Einreiseverbote verhängt, nur weil sie den Regierenden nicht genehm sind, aber nicht weil sie Straftaten begangen haben.
Hier fallen insbesondere Großbritannien, Deutschland und die Europäische Union auf.
Besonders gefährlich bzw. vogelfrei leben Kritiker der EU-Position im Ukraine-Krieg.
Sie werden sehr rasch der pro-russischen Propaganda bezichtigt (ohne dass ihnen konkrete Kontakte nachgewiesen werden) und ihrer Grundrechte beraubt.
Diese unglaubliche Zensurspirale wurde von der Europäischen Union unter der Führung von Ursula von der Leyen angeschoben und nach wie vor befeuert mit dem „Digital Services Act (DAS)“ und mit dem „European Democracy Shield“.
Was als Schutz der europäischen Demokratien gegen Desinformation und sog. fake news den Bürgern verkauft wird, ist in Wahrheit die schamlose Propaganda für brutale Zensur gegen Regimegegner.
Während die EU-Kommissionspräsidentin die fundamentalsten Prinzipien von Transparenz und Legalität mit Füßen tritt – und die Regierungschefs der meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie (noch) die Mehrheit des EU-Parlamentsabgeordneten (inklusive Herbert Dorfmann der Südtiroler Volkspartei) der Kommissionpräsidenten dieses fundamental illegale Vorgehen durchgehen lassen, verlangt Ursula von der Leyen, dass in Europa die Zensurkeule gegen die Bürger sowie Medien/Journalisten mit aller Kraft geschwungen wird.
Vorgestern haben Mitglieder des US-Justizausschusses im Repräsentantenhaus die „EU-Censorship-Files“ veröffentlicht, die nachweisen, dass die Europäische Kommission in den sog. Pandemiejahren massiv zensiert hat und direkt in die Wahlen von mindesten 6 Staaten eingegriffen hat.
Dieser fatalen und gefährlichen Entwicklung kann nur dann Einhalt geboten werden, wenn demokratische Werte zu verkörpernde Institutionen, wie der Südtiroler Landtag, sich explizit und demonstrativ für den Schutz der Meinungsfreiheit, und damit auch für den nötigen Pluralismus der vertretenen Meinungen, insbesondere in den mit öffentlichen Geldern finanzierten bzw. unterstützten Medien aussprechen.
Jetzt ware der Zeitpunkt gekommen, in dem es in der Verantwortung von uns Volksvertretern liegt, dafür zu sorgen, dass die immer mehr als das „new normal“ durchgehende blanke Zensur, unser politisches System, ja unseren Lebensraum nicht definitiv zu einer reinen Scheindemokratie verkommen lässt.
Wer nur dem sog. „mainstream“ Platz gewährt, hat der Demokratie von vornherein entsagt.
Die Mehrheit der Abgeordneten im Südtiroler Landtag hat einmal mehr gezeigt, dass ihr Demokratieverständnis mehr formaler aber nicht konkreter Natur ist.
Südtiroler Landesethikkomittee – Informationsabend zum Impfen in der EURAC
Propaganda anstatt objektiver Information
Landesethikkomittee kommt seiner wichtigen Funktion einmal mehr nicht nach
Vorgestern, am 21. Jänner fand abends in der EURAC ein vom Landesethikkomittee organisierter „Informationsabend statt zum Thema „Gesundheit: Freiheit auf dem Prüfstand – IMPFEN – eine medizinisch – soziale oder rein persönliche Entscheidung?“
Vier Referenten, ein Innsbrucker Mediziner, eine Juristin, ein Theologe/Philosoph und die Verantwortliche der Abteilung Prävention und Hygiene des Südtiroler Sanitätsbetriebes hielten Vorträge.
Dabei wurde sehr rasch klar, dass „die Mission“ dieser vier Vortragenden (zwei davon selbst Mitglieder der Ethikkommission) ganz im Sinne der Europäischen Immunisierungsagenda 2030 der WHO das „Nudging“ (wie es ohne Umschweife der Theologe/Philosoph offen sagte) der Zuhörenden in Richtung Impfbefürwortung war, ohne dass die enormen Defizite des wissenschaftlichen Kenntnisstandes betreffend Wirksamkeit und Sicherheit der aktuell verwendeten Impfstoffe, sowie grundlegende Rechts- und Ethikfragen erörtert worden wären.
Anstatt der interessierten Bevölkerung und den auf Weiterbildung bestrebten Ärzten (es gab Weiterbildungspunkte) einen Informationsabend zu bieten, der notwendigerweise auf einem soliden aktuellen Stand der Wissenschaft fußen sollte, wurde erklärt, dass es im Grund nur darum geht, der Bevölkerung das Gefühl zu vermitteln, dass sie eigenständig die Entscheidung für die Impfung trifft.
Der Mediziner Jürgen Brunner (Ethikkommissionsmitglied) erklärte, dass die Kinderimpfungen geringe Impfnebenwirkungen und einen großen Schutz aufweisen würden.
Dazu habe ich ihn dann im Rahmen der halbstündigen Diskussionsrunde am Ende der Veranstaltung gefragt, ob er an dieser Aussage festhalten könne, in Anbetracht:
des Umstandes, dass die CDC (Centers for Disease Control and Prevention) seit November 2025 offiziell auf ihrer website erklärt, dass ein Zusammenhang zwischen den Kinderimpfungen und den explosionsartig steigenden Fällen von Autismus-Spektrum-Störungen nicht ausgeschlossen werden kann, und dass in der Vergangenheit dieser Zusammenhang, der in einigen Studien nachgewiesen wurde, einfach kategorisch von den Gesundheitsbehörden ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz verneint wurde, um die Impfskepsis in der Bevölkerung zu unterbinden, und dass dieses höchst unethische Verhalten eingestellt wird und dem von vielen Medizinern und Wissenschaftlern behaupteten Zusammenhang nun mit gezielten Studien von Seiten des CDC nachgegangen wird
des Inhalts des Anfang Jänner veröffentlichten Berichts der Experten des CDC, FDA, NIH zum ersten Zwischenergebnis der Überprüfung der aktuellen Kinderimpfstrategie der USA kennt, wo diese Experten ausdrücklich erklären, dass es keine klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen zu den Kinderimpfstoffen gibt, dass deshalb der Wissensstand äußerst lückenhaft ist und solche Studien schnellstens gemacht werden müssen, dass grundsätzlich die Erfassung der Impfnebenwirkungen äußerst lückenhaft und nur zu einem ganz geringen Prozentsatz erfolgt, damit die Fälle der effektiven Impfnebenwirkungen um ein Vielfaches höher sind, als die gemeldeten
des WHO-Algorithmus zur Feststellung der Impfnebenwirkungen, der einen Zusammenhang zwischen einer Nebenwirkung und einer Impfung von vornherein per se im Interesse der Impfstoffhersteller ausschließt, wenn auch nur EINE mögliche andere Ursache für die Nebenwirkung vorliegt.
Auf Frage 1 antwortete Herr Prof. Dr. Brunner, der gern auf von der Pharmaindustrie gesponserten Fachtagungen als Referent auftritt, dass es keine Studie gäbe, die den Zusammenhang zwischen Autismus und Kinderimpfungen nachweist. Aus der aktuellen website des CDC geht das Gegenteil hervor.
Auf Frage 2 antwortete der Pädiater, dass er das Dokument der Top-Experten von CDC, FDA und NIH nicht kennt, dabei handelt es sich um eine wissenschaftliche Stellungnahme, die jeder, der als „Experte“ in Impffragen auftritt, kennen muss.
Auf Frage 3 ist er gar nicht eingegangen.
Die Juristin Marta Tomasi (selbst Ethikkommissionsmitglied) lieferte einen Vortrag, der banal auf der Oberfläche blieb und die „Wissenschaft“ als den Ausgangs- sowie Schlusspunkt ihrer Überlegungen darstellte. Zu keinem Zeitpunkt war der Juristin offenbar das grundlegende Thema „wer und was ist die Wissenschaft?“ bewusst.
Die Tatsache, dass – wie es auch aus der website der größten westlichen und wichtigsten Gesundheitsbehörde seit November 2025 im Zusammenhang mit dem Thema Autismus/Impfungen, sowie aus dem Zwischenbericht der Experten des CDC, FDA und NIH hervorgeht, im Bereich des Impfens peer-reviewte (d.h. von anderen unabhängigen Wissenschaftlern überprüfte und für fundiert befundene) Wissenschaft systematisch von Regierungen und Behörden ausgeblendet wurde und wird, war der Juristin offenbar nicht bewusst. Genauso wenig, dass die großen Wissenschaftsjournale von der Impfstoffindustrie finanziert werden.
Und gerade dieser unglaubliche, nunmehr von der CDC bestätigte Umstand, hätte Gegenstand dieses „Informationsabends“ des Ethikkomittees zum Impfen sein sollen.
Die Juristin zeigte dann auch große Wissenslücken in Bezug auf das mit den Impfungen eng verknüpfte europäische und von Italien rezipierte Arzneimittelrecht, das für Impfungen als notwendige Voraussetzung eine ärztliche Verschreibung vorsieht.
Die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung schließt von vornherein jegliche Impfpflicht aus.
Denn, eine ärztliche Verschreibung setzt voraus, dass der Arzt, auf der Basis von ärztlichem Wissen und Gewissen, ohne von der Politik konditioniert zu sein, gemeinsam mit seinem Patienten/Impfling frei entscheiden kann, ob eine Impfung im betreffenden Einzelfall sinnvoll ist und durchgeführt wird oder nicht.
Eine Impfpflicht kollidiert mit dieser vom Arzneimittelgesetzgeber verlangten Freiheit von Arzt und Impfling. Eine Impfpflicht gibt dem Arzt nur ganz wenige klinische Situationen vor, in denen er einen Impfling von der Impfung befreien kann. Dies ist juristisch und faktisch exakt das Gegenteil der Funktion des Arztes bei einer ärztlichen Verschreibung.
Dieses nicht nur juristisch, sondern gerade auch für die Medizinethik wesentliche Grundsatzthema, wäre ein würdiger Informations- und Diskussionsgegenstand einer auch als Fortbildung für die Ärzte gewerteten Veranstaltung des Ethikrates gewesen.
Stattdessen erwies sich, dass der vom Landesethikkomitee eingeladenen Juristin das für die rechtskonforme Anwendung von Impfstoffen wesentliche Arzneimittelrecht UNBEKANNT war, und sie zudem nicht wusste, dass die Impfstoffzulassungsbeschlüsse der Europäischen Kommission als Voraussetzung für die Anwendung der Impfstoffe eine ärztliche Verschreibung vorsehen, weil so vom Arzneimittelgesetzgeber verlangt.
Der Theologe/Philosoph erklärte den anwesenden Ärzten letztendlich, dass es im Grunde darauf ankommt, die Impfungen so gut zu verkaufen, dass die „Impflinge“ glauben, eigenständig eine Entscheidung für die Impfung getroffen zu haben. Dass es aber um umfassende Aufklärung im ausschließlichen Interesse der Impflinge und nicht um Marketingstrategie mit Wohlfühlansatz geht, ließ auch dieses Referat – ganz im Sinne der WHO-Impfagenda 2030 – freilich außen vor.
Auf den Seiten 13 ff. der European Immunization Agenda 2030 (Impfagenda 2030) der WHO
wird die gesamte Strategie der WHO dargelegt, Gesundheitsfachkräfte und politische Entscheidungsträger zu Propagandisten für Impfprogramme und damit für das Umsatzwachstum der Impfstoffhersteller zu machen, die mittlerweile die Tätigkeit der WHO bestimmen.
Bezeichnend ist das auf Seite 13 der WHO-Immunisierungsagenda vorgegebene Ziel:
„Vorbildliche Maßnahmen: Identifizierung und Ernennung von ‚Champions‘ oder ‚Impfhelden‘ und Vorbildern für bewährte Praktiken zur Förderung von Impfungen innerhalb nationaler Regierungen und/oder Gemeinschaften“ … „Sicherstellung optimaler Arbeitsbedingungen und Einsatz leistungsbezogener Anreize, um das Gesundheitspersonal zu motivieren, Impfungen zu unterstützen und zu fördern“ … „Schulung von Gesundheitspersonal und Sprechern in Kommunikationsfähigkeiten und Gewährleistung einer effizienten und reibungslosen Interaktion mit Medien und Journalisten“
Die WHO fordert die Regierungen auf, Gesundheitspersonal, das sich der Propaganda für Impfungen bedingungslosanschließt, zu belohnen, während der Arzneimittelgesetzgeber verlangt, dass die Tätigkeit des Arztes bei der Verschreibung eines Impfstoffs frei von jeglicher Beeinflussung, auch finanzieller Natur, sein muss!
Siehe Punkt 50 der Beweggründe der Richtlinie (EG) 2001/83 (Europäischer Arzneimittelkodex): „Die zur Verschreibung von Arzneimitteln berechtigten Personen müssen ihre Aufgabe absolut objektiv erfüllen können, ohne direkten oder indirekten finanziellen Anreizen ausgesetzt zu sein.“
Die vierte Vortragende, Sivlia Spertini hat ja bereits vor Monaten bewiesen, dass sie die Grenzen des ethisch Vertretbaren bei der Kinderimpfung überschritten hat. Sie hat doch tatsächlich erklärt, dass man Kinder impfen soll, weil sie Virenverbreiter sind. Die „pharmakologische Verzweckung von Kindern“ überschreitet klar Grenzen der Ethik und hätte Gegenstand einer kritischen Diskussion an diesem Abend sein müssen. Dass gerade diese Dame aber vom Ethikrat als Vortragende eingeladen wurde, lässt tief blicken.
Nach mir stellten dann weitere anwesende Zuhörer (darunter auch Ärzte) Fragen bzw. gaben berechtigte Statements zur äußerst fragwürdigen Propagandaveranstaltung ab.
Letztendlich zeigten sich die Vortragenden über den Umstand überrascht, dass ihre Vorträge es nicht geschafft haben, alle Zuhörer – ganz im Sinne der WHO-Impfagenda 2030 und der angewandten „Nudging-Strategie“ zufriedenzustellen, ja es fielen von juristischer Seite sogar die Worte „Komplottismus“ und der Mediziner meinte, dass die Fragen und Statements nichts mit der Veranstaltung zu tun hätten.
Da könnte er wohl recht haben, denn die Veranstaltung war als reine „Impfpropaganda-Veranstaltung“ im Rahmen der WHO-Immunisierungs-Agenda 2030 angelegt.
Als Landtagsabgeordnete und Juristin, die sich seit Jahren intensiv mit arzneimittel- und verfassungsrechtlichen Thematiken rund ums Impfen in enger Kooperation mit Wissenschaftlern und Ärzten international auseinandersetzt, kann ich dem Landesethikkomitee zu dieser Veranstaltung nicht gratulieren.
Das Landesethikkomittee ist bereits in den sog. Corona-Jahren seiner wichtigen Aufgabe nicht gerecht geworden, und hat mit dieser Veranstaltung einmal mehr gezeigt, dass es als Handlanger politischer Entscheidungsträger fungiert und nicht als Organ, das im Interesse der Bürger grundlegende ethische Fragen aufwirft und dazu eine objektive nicht tendenziöse Diskussion führt.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Bernd Gänsbacher – in den sog. Pandemiejahren in den deutschsprachigen Südtiroler Medien als sog. „Experte“ allgegenwärtig, auf den sich auch die Landespolitik berief – weicht der gemeinsamen Anhörung mit anderen Experten im Rahmen des Corona-Untersuchungsausschusses im Südtiroler Landtag aus
Echte Wissenschaft scheut keine Fragen und Gegenüberstellungen
RAI Südtirol hat gestern diesem vermeintlichen Experten wieder einmal eine exklusive Sendezeit gewährt, in der er unwidersprochen seine Desinformation der Südtiroler fortsetzen konnte.
Das entspricht nicht dem Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt!
Eine weitestgehende Debatte und Bestandsaufnahme über die inakzeptable Haltung der sog. „Leitmedien“ in der Berichterstattung zu den Covid-Maßnahmen unausweichlich
Einer der Hauptverantwortlichen für die 2020 bis 2022 in den Südtiroler „Leitmedien“ erfolgte massive Desinformation der Südtiroler Bevölkerung – der Immunologe Bernd Gänsbacher – war gestern wieder einmal – zu bester Sendezeit Gast bei RAI Südtirol und konnte unwidersprochen sein Tun in der sog. Pandemie „rechtfertigen“.
Für die Zuschauer, die Kenntnis der Fakten haben, war es freilich keine Rechtfertigung, sondern ein jämmerliches Schauspiel von „Wortklauberei mit Rezeptoren“ und bewusster Ausblendung aller wesentlichsten Aspekte.
Bernd Gänsbacher, zu „Corona-Zeiten“ von morgens bis abends insbesondere (aber nicht nur) bei RAI-Südtirol als der „eine wahre Experte“ allgegenwärtig, behauptet doch tatsächlich, man hätte zum Zeitpunkt der Eröffnung der Impfkampagne (zur Erinnerung – ab 27. Dezember 2020 und dann richtig massiv im Laufe des Jahres 2021) keine ausreichenden Informationen über den Grad der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Viruses gehabt.
Fakt ist hingegen, dass längst bekannt war, dass dieses Virus eine im Schnitt geringe Sterblichkeit (vergleichbar mit einer schweren Grippe) aufwies, und dass bei rechtzeitiger Behandlung mit gängigen Medikamenten, es so gut wie zu keinen Ableben kam.
Fakt ist, dass bereits im Frühjahr 2020 die wahren Ärzte ihre Patienten – entgegen dem haarsträubenden vom italineischen (Nicht-)Gesundheitsministerium herausgegeben Behandlungsprotokoll mit der kriminellen Anweisung der Behandlung mit Paracetamol und alleine gelassenen Abwartens der Patienten zuhause (sog. protocollo tachiprina e vigile attesa) ihre Patienten rechtzeitig zuhause aufsuchten und mit gängigen Medikamenten erfolgreich behandelt haben! Solche – viel zu wenigen ÄRZTE – gab es auch in Südtirol.
Es wäre an der Zeit, dass RAI Südtirol diese wahren Helden der sog. Pandemie zu Wort kommen lässt und die Südtiroler nicht weiter desinformiert!
Jene Patienten, die nicht das Glück hatten, eine echte ärztliche Betreuung zu haben, riskierten – bei geschwächtem Immunsystem – in der Tat einen Zytokinsturm und kamen dann auf die Intensivstation, wo ihnen mit einer systematisch vorgenommenen Intubierung Aller durch Hochdrucksauerstoffzufuhr „der Rest für die Reise ins Jenseits gegeben“ wurde.
Gänsbacher, der stets zur „Impfung“ auch über Ferndiagnose im Fernsehen und Radio den Zuschauern und Zuhörern geraten hat (ein absolutes no go!) verschweigt tunlichst,
dass es bereits im März 2021 (also vor Einführung der „Impfpflicht“) unter den Experten bekannt war, dass diese sog. „Impfung“ nicht funktioniert.
und dass aus der Fachinformation zu diesen sog. Impfstoffen von vornherein hervorging, dass sie nicht zum Fremdschutz zugelassen waren und dass eine ganze Reihe von wesentlichen Studien nicht gemacht worden sind (Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität), die aber für die Beurteilung insbesondere einer gentechnischen Substanz notwendig sind! Gänsbacher hat als von den Südtiroler Medien auch jetzt noch hochstilisierter „Experte“ die vertrauensselige Südtiroler Bevölkerung als Versuchskaninchen in ein höchst gefährliches Experiment geführt und alles andere als korrekt aufgeklärt!
siehe die Ausführungen des wissenschaftlichen Leiters des Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità Maurizio Federico in der Pressekonferenz im Dezember 2024 im Südtiroler Landtag, bei der die RAI mit Abwesenheit glänzte. Hier der Link zur Aufzeichnung er Erläuterungen des leitenden Wissenschaftlers an der Obersten italienischen Gesundheitsbehörde:
Und jetzt will Gänsbacher sich total aus der Verantwortung nehmen, indem er auf die Verantwortung der Politik für die Einführung der Impfpflicht verweist, und sich nicht dem Vergleich mit den Aussagen von Wissenschaftlern stellt, fast durchwegs Universitätsprofessoren, die sich auf Einladung den Fragen der Abgeordneten zum Südtiroler Landtag stellen werden.
Allein das, spricht Bände für die „Qualität“ des „Experten“ Gänsbacher, der nur dann bereit ist öffentlich aufzutreten, wenn er sich sicher sein kann, keinen Einspruch oder Widerrede zu erfahren.
Auch die Landespolitik hat leider auf angebliche „Experten“ wie Gänsbacher gehört und vertraut.
Das werden ehrliche Politiker, die selbst dem Narrativ dieser „Experten“ auf den Leim gegangen sind, wohl auch eingestehen.
Wann beginnt RAI Südtirol endlich ihrem Auftrag als öffentlich-rechtliche vom Steuerzahler bezahlte Rundfunkanstalt gerecht zu werden?
Wieso gibt man Gänsbacher, der sich der parlamentarischen Anhörung entzieht, die Möglichkeit unwidersprochen in bester Sendezeit seine Desinformationsstrategie auch jetzt noch fortzusetzen? Mir kommt da nur eine Erklärung in den Sinn: vielleicht ist man bei der RAI in erster Linie bemüht, die eigene unrühmliche Haltung während der „Corona-Zeit“ zu decken, anstatt endlich ihrem Informationsauftrag nachzukommen?
Das ist absolut inakzeptabel und erfordert eine weitestgehende offizielle Debatte gerade auch zum Versagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RAI Südtirol bei der Berichtserstattung zu den sog. Corona-Maßnahmen.
Wetten, dass man diese meine Pressemitteilung – so wie übrigens 99,9 Prozent meiner Pressemitteilungen zu diesem und andere demokratiepolitische Themen – insbesondere von der RAI Südtirol in keinster Weise aufnehmen und dem Bürger mitteilen wird?
Meinungsfreiheit im Westen – speziell in Europa – massiv unter Druck – sogar der Papst zeigt sich besorgt
Beschlussantrag im Südtiroler Landtag eingebracht zum Zwecke eines klaren Bekenntnisses der gewählten Volksvertreter zur Meinungsfreiheit und damit zu Demokratie und Schutz der Menschenrechte
Der Aufruf des ehemaligen grünen EU-Parlamentariers Sepp Kusstatscher zum Schutz der Meinungsfreiheit und Menschenrechte – am konkreten Beispiel des vom Rat der Europäischen Union (sprich der Regierungsvertreter der EU-Mitgliedsstaaten) mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 mit härtesten Sanktionen belegten Oberst der Schweizer Armee und ehemaligen strategischen Analysten und Sachverständigen für Geheimdienste und Terrorismus Jacques Baud – veranlassen mich dazu, darauf aufmerksam zu machen, dass das wichtige Thema der offensichtlichen Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Europa Gegenstand eines in der kommenden Februarlandtagswoche zu behandelnden Beschlussantrages ist.
Die massive Unterdrückung der Meinungsfreiheit ist insbesondere in Europa mittlerweile so offenkundig, dass sich sogar Papst Leo XIV in seiner Neujahransprache im Vatikan vor den beim Heiligen Stuhl akkreditierten Botschaftern sehr deutlich seine Sorge ob der massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit im Westen zum Ausdruck gebracht.
Wörtlich sagte er:
„Es ist schmerzlich zu sehen, wie insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.
Aus dieser Fehlentwicklung ergeben sich leider weitere, die dazu führen, dass die Grundrechte des Menschen beschnitten werden, angefangen bei der Gewissensfreiheit.“
Seit 2020 hat sich urplötzlich eine enorme Einengung des Diskussionskorridors, der Meinungsfreiheit und damit der Demokratie manifestiert.
Wissenschaft wurde von einem Tag auf den anderen auf die von den Regierungen propagierte Meinung reduziert.
Bürger, die eine der, von autoritär handelnden Regierungen vorgegebenen und von den Systemmedien verbreiteten „einen Wahrheit“ verschiedene Meinung äußerten, wurden per se oft als „rechtsradikal“ herabgewürdigt und damit meist mundtot gemacht bzw. oftmals nachhaltig auch wirtschaftlich geschädigt.
Die Gesellschaft wurde durch diese perfide, ja diabolische Strategie des Gegeneinander-Aufhetzens nachhaltig gespalten.
Auch sechs Jahre nach Implementierung von nie für möglich gehaltener systematischer Zensur, werden Meinungen und Positionen, die dem sog. „mainstream“ bzw. was als solches propagiert wird, von den nach wie vor in ihrer Zensursystematik behafteten System- bzw. sog. Leitmedien zensiert bzw. auch jetzt noch teilweise als „rechtsradikal“ abgestempelt, mit der offenkundigen Absicht sie „salonunfähig“ zu machen,
Auch heute noch tut man sich auch in diesem Landtag mit der sachlichen Behandlung gewisser Themen blutig schwer.
Auch heute noch hallt der Angriff auf die Meinungsfreiheit, einem Grundpfeiler der Demokratie, wenn nicht DERGrundpfeiler, in der Gesellschaft nach.
Ja noch schlimmer: die Europäische Union hat längst schon die Order zum Generalangriff auf die Meinungsfreiheit gegeben.
Während der sog. Corona-Zeit haben sowohl die Biden-Administration (sprich die ehemalige US-Regierung unter den sog. „Demokraten“), als auch die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedsstaaten den Medien die – gegen beträchtliches Entgelt – zu propagierende Wahrheit vorgegeben und sie zur brutalen Zensur gegensätzlicher Meinungen angehalten. Mit wenigen Ausnahmen spielten alle mit. Das war das Ende des sog. „Qualitätsjournalismus“, wenn nicht des Journalismus.
Über zentral von den großen Investmentfonds kontrollierte Pressagenturen wie REUTERS wurden die kleineren nationalen Agenturen, sowie die TV-Radio- und Zeitungsredaktionen bis in die Provinz Bozen hinein, mit vorgegebenen „Wahrheiten“ gefüttert … und man hat diese „vorgekaute Kost“ meist ohne jegliches „Wenn und Aber“ geschluckt und verbreitet.
Gegenteile Meinungen wurden beflissentlich in einer ganz neuen globalen „Omertà“ entweder von vornherein totgeschwiegen, oder durch ein politisches framing (mit ungerechtfertigter Zuweisung von Attributen wie „rechtsradikal“, „antisemitisch“ etc.) oder durch sonstige persönliche Herabwürdigung („seniler alter Depp“ wie es der mittlerweile im 90. Lebensjahr verstorbene Nobelpreisträger Luc Montagnier erfahren hat, der mit seiner Fachexpertise auf höchstem Niveau sofort zu Beginn 2020 auf den mittlerweile klaren Laborursprung des SARS-Cov-Viruses hinwies und darauf, dass sich die sog. „Pandemie“ innerhalb kürzester Zeit, ohne Bedarf an lockdowns und schon gar nicht einer sog. „Impfung“ von alleine erledigt hätte, und dass die sog. Covid-19-„Impfungen“ gefährliche gentechnische Substanzen sind, die zu Tod und schwersten Körperverletzungen führen).
Mark Zuckerberg (CEO von META) hat in einem Schreiben vom 26. August 2024 an die damalige Biden-Administration beklagt, dass er 2021 von der Biden-Administration dazu gedrängt/genötigt wurde, Inhalte zu Covid-19 zu zensieren:
So war es dann auch. Facebook-Accounts – wie das der diesen Beschlussantrag einbringenden Landtagsabgeordneten, die seit 2020 versucht hat, u.a. über Facebook wichtige Informationen der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, nachdem diese von den sog. Leitmedien verschwiegen oder ins Lächerliche gezogen oder gar als „rechtsextrem“ diffamiert worden sind – wurden auf Zuruf von sich lokal auch in Südtirol speziell damals gebildeten Zensur-Schergen-Gruppen (in Südtirol waren das bspw. die sog. inoffiziellen „RATIONALS“ unter der Leitung eines bekannten Videofilmers) von META gesperrt, und erst im Laufe des Jahres 2024 wieder entsperrt.
In den sog. Corona-Jahren war eigentlich nur die Soziale-Plattform TELEGRAM für freie und demokratische Meinungsäußerung zugänglich.
Aufgrund seiner Weigerung sich den von der Europäischen Union auferlegten Zensur-Funktionen zu beugen, wurde Pavel Durov, der Gründer von Telgram, 2024 in Frankreich verhaftet und unter Hausarrest gestellt.
In der von RAI Südtirol am 25. Oktober 2023 nach den Landtagswahlen ausgestrahlten Sendung „Landtagswahlen 2023 – Analyse und Kommentare“ konnte dann von allen Anwesenden unwidersprochen, der Chefredakteur der ff-Wochenzeitung (Georg Mair) auf die Frage der Moderatorin, ob denn die Systemmedien nicht auch die „andere Seite“ hätten anhören und zu Wort kommen lassen müssen, und ob die Spaltung der Gesellschaft nicht auch darauf zurückzuführen ist, dass die Systemmedien insbesondere den Corona-19-„Impf“-gegnern kein Gehör, ja keinen Platz eingeräumt haben, doch tatsächlich wie folgt wörtlich antworten: „Die „Impf“gegner hatten andere Kanäle sich auszudrücken. Schauen Sie nur auf Telegram, also da gibt es genug Möglichkeiten für „Impf“gegner, für die No-Vax sich zu dem Thema zu äußern. Aber ich bin dagegen, als Medien eine false balance, also ein falsches Gleichgewicht zu schaffen, etwa wenn es ums Thema Klima geht, wenn 99 Prozent der „Wissenschaft“ feststellt, es gibt die Erderwärmung, und 1 Prozent, ein Spinner das leugnet, sagt, das gibt es nicht, dann hier ins Studio der Rai den Wissenschaftler zu stellen und den Klimaleugner. Denn das weckt den Eindruck, als würden beide auf der gleichen Ebene argumentieren. Und ähnlich war es ja auch beim Impfen. Das heißt nicht, dass man den Leuten nicht zuhören muss, wenn sie Ängste und Sorgen haben. Aber wir als Medium müssen nicht sozusagen die Schwurbeleien widergeben. Da bin ich jetzt absolut dagegen, denn da sind wir nur ein Verstärker von fakenews“. Und das wollen wir nicht sein.“
An dieser extrem undemokratischen sich seit Jahren nun manifestierten und festgefrorenen Einstellung in den Redaktionen der sog. „Leitmedien“, hat sich (mit wenigen Ausnahmen) de facto kaum was bei uns in Südtirol und in Europa insgesamt geändert.
Ein schlagendes Beispiel dafür, dass Europa, und im Speziellen der deutschsprachige Raum, in eine extrem gefährliche Richtung abgedriftet ist, ist die unglaubliche Forderung nach Zensur und bei Bedarf Verbot unliebsamer Medien durch den CDU Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Daniel Günter in der ZDF-talk-show des gebürtigen Südtirolers Markus Lanz:
Der CDU-Mann forderte die autoritäre Regulation von, den Regierungen unliebsamen Medien. Im konkreten Fall speziell des als „rechtsextrem“ von den sich in Zensur übenden Systemmedien abgestempelten und vom ehemaligen Chefredakteur der BILD gegründeten Nachrichtenportals NIUS – https://www.nius.de/.
Besonders erschütternd ist, darüber hinaus, der Umstand, dass der gebürtige Südtiroler und ZDF-Star-Moderator Lanz im Nachhinein, die in seiner Sendung unwidersprochen durch den CDU-Ministerpräsidenten Günter vorgebrachte Zensurforderung, in der darauffolgenden Sendung durch plumpe, anhand der Originalaufzeichnungen leicht aufdeckbare Manipulation der Zuschauer zu widerlegen versuchte.
NIUS hat mit dem bekanntesten deutschen Medienrechtsanwalt gerichtliche Verfahren eingeleitet, nachdem der CDU-Ministerpräsident Günter sogar das Verbot von unliebsamen Medien in der Lanz-Sendung unwidersprochen gefordert hat.
Was wohl der Pop-Star unter den aktuellen deutschen Philosophen und ZDF-Podcast-Partner von Markus Lanz, Richard David Precht über diese Sache denkt, nachdem er seine Stimme zur Notwendigkeit der Verteidigung der Meinungsfreiheit nach Jahren des Verstummens endlich wiedergefunden hatte.
Jene wenigen Medien, die ihrem Auftrag als Vierte Gewalt entsprechend, insbesondere die Regierungen beobachten und kritisieren, werden speziell in Europa mit der Zensurkeule bedacht. Das ist die Realität.
In Deutschland stehen regelmäßig frühmorgens Polizeieinheiten vor der Haustüre von Regierungskritikern, ja selbst von Karikaturisten und Satirikern. So weit ist es in der Bunderepublik Deutschland gekommen. Was wohl der verstorbene Altkanzler Helmut Schmidt dazu gesagt hätte?
In Europa werden vermehrt Bankkonten jener Menschen, Organisationen und Medien, die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ausüben, unbegründet geschlossen, und dies ohne dass gegen ihnen eine strafrechtlich relevante Tat oder Äußerung vorläge (siehe den Fall von Jacques Baud).
In Europa werden über immer mehr Menschen Ausreise- oder Einreiseverbote verhängt, nur weil sie den Regierenden nicht genehm sind, aber nicht weil sie Straftaten begangen haben.
Hier fallen insbesondere Großbritannien und Deutschland auf.
Besonders gefährlich bzw. vogelfrei leben Kritiker der EU-Position im Ukraine-Krieg.
Diese unglaubliche Zensurspirale wurde von der Europäischen Union unter der Führung von Ursula von der Leyen angeschoben und nach wie vor befeuert mit dem „Digital Services Act (DAS)“ und mit dem „European Democracy Shield“.
„ist regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen. Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten. Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie.“
Sehr aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang dieses Interview mit Jacques Baud:
Als „pro-russisch“ werden jene Medien abgestempelt, die sich ihrem journalistischen Auftrag entsprechend, kritisch mit den EU-Sanktionen gegen Russland beschäftigen, sowie die Entwicklung des Ukraines-Krieges anhand der nachweisbaren Interventionen der USA bzw. GB mit ihren jeweiligen Geheimdiensten darlegen.
Nach diesem absurden, mit Meinungsfreiheit und damit Demokratie direkt kollidierendem Prinzip, müsste bspw. auch ein international hoch angesehener Wirtschaftsprofessor und Berater von Regierungen Goeffrey Sachs von der EU mit Sanktionen bestraft werden:
Was als Schutz der europäischen Demokratien gegen Desinformation und sog. fake news den Bürgern verkauft wird, ist in Wahrheit die schamlose Propaganda für brutale Zensur und gegen „Regimegegner“.
Denn wer blanke Zensur vertritt, vertritt ein Regime.
Während die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die fundamentalsten Prinzipien von Transparenz und Legalität mit Füßen tritt und die EU-Wirtschaft an die Wand fährt – und die Regierungschefs der meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie (noch) die Mehrheit des EU-Parlamentsabgeordneten (inklusive der „von der Leyen-Jünger2 Herbert Dorfmann der Südtiroler Volkspartei) der Kommissionpräsidenten dieses fundamental illegale Vorgehen durchgehen lassen, verlangt Ursula von der Leyen, dass in Europa die Zensurkeule gegen die Bürger sowie Medien/Journalisten mit aller Kraft geschwungen wird.
Diese Antidemokratie-Schraube wird laufend proportional zum wachsenden Grad des Zusammenfallens des auf Lüge und Täuschung gebauten Narrativs der EU-Verantwortlichen angezogen.
Ein schlagendes Beispiel ist dafür das Narrativ, man könne Russland durch Wirtschaftssanktionen in die Knie zwingen: Fakt ist, dass die Europäische Union ihre Kernindustrien an die Wand gefahren hat.
Dieser fatalen und gefährlichen Entwicklung kann nur dann Einhalt geboten werden, wenn demokratische Werte zu verkörpernde Institutionen, wie der Südtiroler Landtag, sich explizit und demonstrativ für den Schutz der Meinungsfreiheit, und damit auch für den nötigen Pluralismus der vertretenen Meinungen aussprechen.
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, in dem es in der Verantwortung von uns Volksvertretern liegt, dafür zu sorgen, dass die immer mehr als das „new normal“ durchgehende blanke Zensur und Bestrafung von regierungskritischer Berichterstattung unser politisches System, ja unseren Lebensraum nicht definitiv zu einer reinen Scheindemokratie verkommen lässt.
Wer nur dem sog. „mainstream“ Platz gewährt, hat der Demokratie von vornherein entsagt.
Die Mütter und Väter der italienischen Verfassung haben das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Art. 21 der Verfassung festgeschrieben:
Aus diesen Gründen, habe ich im Südtiroler Landtag den Beschlussantrag gestellt, mit dem ich
die Mitglieder des Südtiroler Landtages einlade, in einer gemeinsamen, von den Fraktionsvorsitzenden aufzusetzenden und medial im Anschluss daran vom Präsidenten des Südtiroler Landtages zu verbreitenden Grundsatzerklärung, ein klares Bekenntnis zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Sinne von Art. 21 italienische Verfassung, Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention und Art. 11 Charta der Europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten abzugeben, und die Medien daran zu erinnern, dass es ihr Auftrag ist, den in der Gesellschaft vertretenen Meinungen, gerade auch den (oftmals auch nur vermeintlich) minderheitlichen Meinungen, einen Platz einzuräumen, um eine multipolare Gesellschaft im urdemokratischen Sinne zu ermöglichen und zu schützen.