Offener Brief an Prof.Dr. Christian Wiedermann – Institut für Allgemeinmedizin – Claudiana Bozen

Offener Brief an Prof.Dr. Christian Wiedermann

Institut für Allgemeinmedizin – Claudiana Bozen

Mit größtem Unverständnis habe ich, so wie viele im Sanitätsbereich Tätige (Ärzte, Hebammen, Apotheker etc.), Experten aus der Wissenschaft, sowie auch seit Jahren in Bezug auf dieses Thema sehr aufmerksame Bürger, die Behauptung des Leiters des Instituts für Allgemeinmedizin an der Claudiana (Bozen) zur Kenntnis genommen, wonach die sog. COVID-19-„Impfung“ insbesondere in der Schwangerschaft und Stillzeit sicher sei und die Risiken einer „ungeimpften SARS-CoV-2-Infektion“, für Schwangere und Ungeborene weitaus höher seien als potenzielle Nebenwirkungen der sog. Impfung.

Siehe hier die Aussagen von Prof. Wiedermann auf der website der Claudiana: https://www.institut-allgemeinmedizin.bz.it/covid-19-impfung-schwangerschaft-fruchtbarkeit-und-autismus-was-sagt-die-wissenschaft-wirklich/

Deshalb habe ich heute den anbei befindlichen Brief an Prof. Dr. Christian Wiedermann gesandt, mit dem ich ihm dokumentiert widerspreche, basierend auf den neuesten auch auf PubMed veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur offensichtlich enormen Genotoxizität, Kanzerognität und Mutagenität der sog. auf mod.RNA basierenden Covid-19-„Impfstoffe“, wie die derzeit in Südtirol auch auf Schwangere und Stillende angewandte experimentelle Substanz Comnirnaty von Pifzer/BioNTech.

Nun im Tagestakt veröffentllichte Studien zeigen, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna) enorme Rückstände an DNA-Plasmiden aufweisen und Comirnaty von Pfizer/BioNTech darüber hinaus einen den von FDA und WHO gesetzten Grenzwert weit übersteigenden Wert des SV40-Promoter-Enhancer.

Aus dem am 6. September 2025 in PubMed (die online Datenbank des National Institut of Health der US-Regierung) veröffentlichten weltweit mit größter Sorge zur Kenntnis genommenen wissenschaftliche Artikel dreier Top-US-Wissenschaftler geht hervor, dass

die beiden sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf modRNA-Basis – Comirnaty von Pfizer/BioNTech (aktuell in Südtirol/Italien auch auf Schwangere und Stillende zur Anwendung gebracht) und Spikevax von Moderna – Milliarden bis Hunderte von Milliarden DNA-Moleküle pro Dosis enthalten.

Beide Substanzen überschreiten die von der FDA und der WHO festgelegten Richtlinien für Rest-DNA von 10 ng/Dosis um das 36- bis 627-fache.

Darüber hinaus überschreitet die aktuell in Südtirol auch auf Schwangere und Stillende angewandte Substanz Corminaty von Pfizer/BioNTech den gesetzlichen Grenzwert für den SV40-Promotor-Enhancer, der bekanntlich hoch krebserregend wirkt.

SV40-Promotor-Enhancer wird in Laboren Versuchstieren zur Erzeugung von Krebszellen gespritzt, um Krebsmedikamente zu testen, da er mit einer Reihe von bösartigen Tumoren im Menschen in Verbindung gebracht wird.

Siehe die Studie in der Originalfassung in englischer Sprache hier:

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40913499/

und die Übersetzung in die deutsche Sprache hier:

https://drive.google.com/file/d/1O9RezZIX4tbeaVom2wD9UQ0WM1oYpUQ6/view

Die sog. modRNA Covid-19-„Impfstoffe“ sind also nachweislich hoch genotoxisch, krebserregend und mutagen, sprich: das menschliche Genom verändernd, denn nichts anderes bedeutet die enorme Menge an DNA-Rückständen und die Überschreibung des zulässigen Grenzwertes des bekanntlich hoch krebserregenden SV40-Promotor-Enhancers.

Und es ist erschütternd, dass Prof. Wiedermann als Leiter des Instituts für Allgemeinmedizin an der Claudiana, einer Ausbildungsstätte für Gesundheitspersonal, die Anwendung auf Schwangere und Stillende von Substanzen mit einem enormen Potential an Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität (Veränderung des menschlichen Genoms) als unbedenklich und empfehlenswert darstellt.

Comirnaty von Pfizer/BioNTech, sowie die anderen sog. Covid-19-„Impfstoffe“ sind, wie direkt aus der Zulassungsdokumentation hervorgeht, u.a. niemals auf ihre Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität geprüft worden, weil man annahm, dass diese experimentellen Substanzen diesbezüglich keine Risiken bergen würden!

Es wurden und es werden also der Bevölkerung – basierend auf einer reinen Annahme ihrer Unbedenklichkeit – hoch genotoxische, karzinogene und leider auch mutagene experimentelle Substanzen gespritzt.

Siehe Seite S. 29 der aktuellen Fachinformation in Anlage I des Zulassungsbeschlusses der Europäischen Kommission zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

und Schwangere waren aus den äußerst spärlichen und letztendlich abgebrochenen klinischen Studien von vornherein ausgeschlossen.

Mit einer vor wenigen Tagen veröffentlichten groß angelegten bevölkerungsbasierten retrospektiven Studie in Seoul, Südkorea, wurden die kumulativen Inzidenzen und nachfolgenden Risiken für Krebserkrankungen insgesamt ein Jahr nach der COVID-19-“Impfung“ dargelegt.

Daten von 8.407.849 Personen zwischen 2021 und 2023 wurden aus der Datenbank der koreanischen Krankenversicherung bezogen. Die Teilnehmer wurden anhand ihres COVID-19-Impfstatusses in zwei Gruppen eingeteilt.

Die Risiken für Schilddrüsenkrebs, Magenkrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs, Brustkrebs und Prostatakrebs nahmen ein Jahr nach der Impfung signifikant zu.

Hier die Studie in der englischen Originalfassung:

https://biomarkerres.biomedcentral.com/counter/pdf/10.1186/s40364-025-00831-w.pdf

und hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1kl-JSq1YofCuzK48JupAPxrsNoaF0WMn/view?usp=drivesdk

Nun ist erstmals in einer jüngst veröffentlichten Studie der Nachweis der RNA-Sequenz von Comirnaty von Pfizer/BioNTech in den Tumorzellen einer 31-jährigen erbracht worden, die nach wiederholter Injektion von Comirnaty von Pfizer/BioNTech einen bis dato höchst seltenen Blasen-Turbokrebs entwickelt hat.

Hier die Studie in der englischen Originalfassung:

https://zenodo.org/records/17122912

und hier in der deutschen Übersetzung:

https://drive.google.com/file/d/13rVFhbXguWp1MiEJaOGOPTgm86FDNmlw/view?usp=drivesdk

Das bedeutet, dass die „Impf“-RNA, die in den Nanolipiden die Zellen im gesamten Körper des Menschen erreicht, sich in die menschliche DNA integriert.

Die Veröffentlichung weiterer Studienergebnisse zur nunmehr nachgewiesenen Karzinogenität und Mutagenität sind für die kommenden Wochen von US-Forschern angekündigt.

Der Leiter des Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Oberste wissenschaftliche Gesundheitsbehörde Italiens), Dott. Maurizio Federico, warnt bereits seit 2024  in vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierten wissenschaftlichen Artikeln vor durch die aktuellen Covid-19-„Impfstoffe“ hervorgerufene Nebenwirkungen und deren de facto Unwirksamkeit.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39591184/

Hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/19RvgebC5L6DW0CXhG-xywITYWHYsstu8/view?usp=drivesdk

und in einer Zuschaltung direkt aus dem Istituto Superiore di Sanità in eine Pressekonferenz, die am 4. Dezember 2024 im Südtiroler Landtag stattgefunden hat, hat er auf die de facto Unwirksamkeit und die hohe Risikobehaftetheit der in den Oberarm gespritzten und auf modRNA basierten Covid-19-„Impfstoffe“ anhand von Studien hingewiesen.

Außerdem hat er betont, dass es bekannt ist, dass auch die Grippeimpfung nicht wirkt – wie selbst Antony Fauci in einer mit anderen 2022 veröffentlichten Studie  zugegeben hat – weil ein über den Atmungstrakt aufgenommenes Virus nicht durch einen in den Armmuskel injizierte Substanz blockiert werden kann!

Siehe dazu die Aufzeichnung seiner hochinteressanten Ausführungen in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag:

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/DottMaurizioFederico-ResponsabileCentroNazionaleSaluteGlobale%2CISS-InterventoinConferenzaStampaAvvDDrRenateHolzeisenpressoilConsiglioProvinciadiBolzano4dicembre2024:7

Siehe hier die vom Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag gezeigten Folien:

https://drive.google.com/file/d/1MwYBm7xlDJfSUXcQJ64GuFgcmJlgJXGD/view

Die Befürchtungen des Leiters des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità werden auch von der Bundesregierung der USA geteilt, die bereits im Mai für Schwangere und jetzt unlängst generell die Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfungen“ widerrufen hat.

Die Ergebnisse einer neuen, von israelischen und US-Top-Wissenschaftlern der US Forschungsstätten BRI und MIT, der Universitäten von Tel Aviv und Jerusalem (darunter Retsef Levi, Mitglied des neuen Advisory Boards der FDA – Food & Drug Administration – USA) veröffentlichten (noch im peer-review-Stadium befindlichen) Studie liefern besorgniserregende Hinweise auf eine höher als erwartete Rate an ungewollten Aborten im Zusammenhang mit mRNA-COVID-19-„Impfungen“, die während der frühen Schwangerschaft (Schwangerschaftswoche 8-13) verabreicht wurden.

Die Studie bezieht sich auf 226.000 Schwangerschaften im Zeitraum von 2016 bis 2022. Dabei hatten 94.251 Schwangere im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28.02.2022 eine sogenannte Covid-19-„Impfung“ auf RNA-Basis zwischen der 8. und 13. Schwangerschaftswoche erhalten. Die Anzahl der beobachteten Aborte war um 50% höher als die erwarteten Aborte und lag bei 13 ungewollten Aborten je 100 Schwangerschaften. Dabei haben in über 90 Prozent der Fälle die Frauen den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech erhalten (der in Südtirol auch aktuell zur Anwendung kommt) und der Rest Spikevax von Moderna.

In der Studie weisen die Wissenschaftler auch darauf hin, dass die Schwangeren von den an sich schon dürftigen und vorzeitig abgebrochenen klinischen Studien vor der Zulassung der sog. Covid-19-Studien ausgeschlossen waren.

Das Spikeprotein wurde in der Nabelschnur gefunden.

Siehe hier die Studie in der englischen Originalversion:

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2025.06.18.25329352v1.full.pdf

und hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1VCElQXx8lXAzgSmZocyzLaIFVD9102Au/view?usp=drivesdk

 

Die Föten werden also gemeinsam mit den Schwangeren dem zelltötenden und krebserregenden Toxin ausgesetzt.

Auch aus dem derzeit gültigen, bei der EMA hinterlegten Risk-Management-Plan des Produzenten geht eindeutig hervor, dass die Sicherheitsdaten gerade in Bezug auf die Anwendung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech auf Schwangere und Stillende fehlen.

Siehe Seite 187 des aktuellen RMP für Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://www.ema.europa.eu/en/documents/rmp/comirnaty-epar-risk-management-plan_en.pdf

Aus der aktuellen Fachinformation der EMA/Europäischen Kommission (und von AIFA übernommen) zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech geht ausdrücklich hervor, dass die auf mod.RNA-Basis beruhende Substanz zu einer Herzmuskelentzündung auch mit Todesfolge führen kann.

Anlässlich der Beantwortung am 9. September 2025 in der Aula des Südtiroler Landtages meiner aktuellen Frage zu den in Südtirol Covid-19-„geimpften“ Schwangeren verwies der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit (Hubert Messner) auf den Fall einer Schwangeren, die nach der Covid-19-„Impfung“ mit einer mod.RNA-Substanz an Myokarditis erkrankte und stationär betreut wurde.

Da Prof. Wiedermann Arzt ist, müsste ihm bekannt sein, dass die durch die Entzündung entstehenden Narben des Herzmuskels niemals richtig ausheilen und daher viele Kardiologen auf die damit einhergehende Verkürzung der Lebenszeit hinweisen.

Siehe Seite 5 der aktuellen Version der Anlage I zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission betreffend die Marktzulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

So wie Schwangere eine Herzmuskelentzündung und sonstige schwere Krankheiten (z.B. Krebs – siehe nachfolgend) aufgrund der Covid-19-„Impfung“ entwickeln können, ist das Ungeborene im Mutterleib direkt dem toxischen Spikeprotein ausgesetzt, wie eine peer-reviewedte Studie bestätigt: die mit den sog. Covid-19-„Impstoffen“ auf modRNA-Basis injizierten Nanolipide, in welche die modifizierte RNA verpackt ist, überwinden problemlos die Plazentabarriere und treffen im Tierversuch innerhalb einer Stunde auf den Fötus, reichern sich in dessen Organen an, entwickeln in allen Zellen des Fötus unkontrolliert das toxische Spikeprotein, das zur Zelltötung führt. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit längst bestätigt.

Hier die Originalfassung in englischer Sprache der Studie:

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2162253125000435

Und hier in der Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1B84hRL4xdvhcvp0wzMn6_vwLBMdxClN_/view?usp=drivesdk

Das erklärt die seit 2021 in Ländern mit hoher Covid-19-„Durchimpfungsrate“ abrupt abfallenden Geburtenzahlen.

Auch in Italien/Südtirol ist bekanntlich ein besonders starker Geburtenrückgang seit 2022 sichtbar. In Italien/Südtirol begann die Massenimpfung der fortpflanzungsfähigen Generation erst im Sommer 2021.

Das kann nicht allein mit wirtschaftlichen und soziologischen Problemen (die bereits in den Jahren zuvor bestanden haben) erklärt werden.

Detailauswertungen zu Fehlgeburten liegen für Italien/Südtirol leider nicht vor.

Siehe dazu die Daten des ASTAT.

https://statistics-astat.provinz.bz.it/atlas/de/atlas.html#!bev/bwz_bwz/bw_natur

Substanzen,

  • die nachweislich nicht gegen eine virale Infektion schützen,
  • die keine effektive Immunantwort in den Lungen erzeugen,
  • die enorme Rückstände an DNA-Plasmiden und einen den Grenzwert weit überschreitenden SV-40-Promoter-Inhalt haben,
  • die generell bereits bekannte schwerste Nebenwirkungen (Herzmuskelentzündung, auch mit Todesfolge)  und viele noch kaum untersuchte Nebenwirkungen aufweisen, wobei man die Langzeitwirkungen noch nicht kennt (wie auch die Hersteller in ihren RMP erklären)

in Schwangere zu spritzen und die sowohl durch Überwindung der Plazentabarriere als auch über die Nabelschnur – wie nachgewiesen – dem Ungeborenen weitergeben wird,

bedeutet, das Ungeborene, in dem ein besonders rasanter und heikler Vorgang der Zellteilung erfolgt, einem enormen nicht verantwortbaren genotoxischen, karzinogenen und mutagenen Risiko auszusetzen.

Aufgrund der offensichtlich katastrophalen Auswirkungen dieser experimentellen Substanzen auf unsere Geburtenrate, auf die Krebsentwicklung und damit auf die Entwicklung der Bevölkerung und deren Gesundheit, ist die offizielle Verlautbarung der angeblichen Unbedenklichkeit auch durch Prof.Dr. Christian Wiedermann schlichtweg unfassbar und an Verantwortungslosigkeit kaum zu toppen!

Abschließend sei noch daran erinnert, dass

alle Impfstoffe für ihre zulassungs- und rechtskonforme Anwendung das Vorhandensein eine ärztlichen Verschreibung voraussetzen!

Siehe bspw. Anlage II Punkt B) des Zulassungsbeschlusses der EU-Kommission für den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

Gleiches steht in der Determina der AIFA, mit der die zentral von der EU-Kommission mit Wirkung für die gesamte EU erteilte Marktzulassung in Italien rezipiert wird.

Die ärztliche Verschreibungspflicht für eine injizierte Substanz ist von Art. 71 EU-Richtlinie 2001/83/CE und Art. 88 D.Lgs. 219/2006 vorgesehen.

In Italien ist nur der Arzt zur Verschreibung eines Arzneimittels berechtigt.

Der nationale Impfplan, die Impfempfehlung der nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden ersetzen die ärztliche Verschreibung (die entsprechend Art. 4 und 13 des ärztlichen Deontologiekodexes zu erfolgen hat) nicht, denn sie beziehen sich weder auf die spezifisch zur Anwendung kommenden Impfstoffprodukte, noch auf den spezifischen Impfling, sondern auf eine anonyme Bevölkerung.

Der Arzt hat bei seiner Tätigkeit keinerlei Interessen, Aufoktroierungen oder Konditionierungen zu unterliegen.

Für die Verschreibung eines Arzneimittels (im konkreten Fall eines sog. Impfstoffes) muss der Arzt über das Wirksamkeits- und Risikoprofil des Arzneimittels Bescheid wissen und den Patienten aufklären und nicht als Marketingagent für die Pharmaindustrie wirken.

Auch aktuell wird systematisch in gröbster Verletzung der vom Arzneimittelgesetzgeber aus guten Gründen gesetzten Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung geimpft!

Diese grobe Verletzung des Arzneimittelrechts bedeutet, in Kombination mit der systematischen groben Desinformation und Täuschung der Bevölkerung, sprich der unglaublich dreisten Verharmlosung von offensichtlich  enormen Risiken (bis hin zur Todesfolge) ein Supergau an zivil- und strafrechtlicher Verantwortung, die dann schlagend wird, wenn auch die Justiz – aufgrund der Unmenge und Schwere der sich ständig häufenden Evidenz – sich ihrer Funktion und Verantwortung nicht mehr entziehen wird können.

Weitere Detailinformationen im Offenen Brief anbei.

Offener Brief an Leiter Institut für Allgemeinmedizin Claudiana BZ 01.10.2025

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

 

Ärztekammer Bozen als Ausbilder der Ärzte darin, wie sie als Marketingbeauftragte von big pharma fungieren, anstatt die Patienten über Wirksamkeit u. Sicherheit der Impfstoffprodukte aufklären sollen. Offene Diffamierung von US-Gesundheitsminister

Ärztekammer Bozen als Ausbilder der Ärzte darin, wie sie als Marketingbeauftragte von big pharma fungieren sollen, anstatt die Patienten über Wirksamkeit u. Sicherheit der Impfstoffprodukte aufzuklären

Bozener Ärztekammer diffamiert offen den US-Gesundheitsminister und dessen TOP-Wissenschaftlerteam und leugnet selbst den Inhalt der Beipackzettel der Impfstoffprodukte

Eine unhaltbare Situation, die institutionell dringend geklärt werden muss!

Mit größtem Unverständnis dafür, was ihnen von der Präsidentin der Ärztekammer Bozen zugeschickt wurde, haben mir viele Südtiroler Ärzte den Einladungstext zu einer Veranstaltung zum Thema Impfungen geschickt, die gestern Abend am Sitz der Ärztekammer Bozen mit spärlicher Teilnahme – wie mir Ärzte berichten – stattfand.

Hier finden Sie den zweisprachigen Text auf Italienisch/Deutsch:

https://mailchi.mp/71bf92dcdbac/62024-medicus-newsletter-17991209?e=d8ba347da7

U.a. schreibt die Präsidentin der Ärztekammer Bozen (Astrid Marsoner) in der Einladung Folgendes:

In der Corona Epidemie, kam es zu einer scheinbaren Trennung von Rechten und Pflichten im modernen Vorsorge- und Fürsorgestaat. Zugleich wurde in der Aufforderung sich mit den besonders Verletzlichen und Schwachen der Gesellschaft zu solidarisieren plötzlich “Faschismus” gewittert, ein sarkastischer Treppenwitz der Geschichte.“

Damit leugnet die Präsidentschaft der Ärztekammer Bozen weiterhin die Tatsache, dass die sogenannten Covid-19-„Impfstoffe“ nie zur Verhinderung der Virusübertragung zugelassen waren und dass sie tatsächlich keine solche Wirksamkeit hatten!

In den USA haben wir heute mit Robert F. Kennedy junior einen Gesundheitsminister, der wissenschaftlich widerlegte Verschwörungstheorien über Impfungen verbreitet und die Gelder für entsprechende wissenschaftliche Programme massiv kürzen will.“

Die Bozener Ärztekammer – die sogar den Inhalt der Beipackzettel der Impfstoffprodukte leugnet, und systematisch gegen die durch das EU- und nationale Arzneimittelgesetz vorgeschriebene Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung von Impfstoffen zum Zwecke ihrer rechtmäßigen Anwendung verstößt – geht so weit, den US-Gesundheitsminister und sein Team von TOP-Wissenschaftlern (Professoren der Stanford University, MIT-Professoren, Erfinder der modRNA-Technologie etc.) als Verschwörer, Verschwörungstheoretiker und Leugner zu diffamieren… wir sind in Italien an diesem erbärmlichen Niveau der Instrumentalisierung der Ärztekammern durch die WHO und eine Politik angelangt, die weiterhin in den alten, trüben Gewässern navigiert!

In Italien wurde die Ernennung von 2 als Impfgegner bekannten Mitgliedern der NITAG (=staatliche Expertengruppe für die technische Unterstützung des Gesundheitsministeriums), erst nach massiver Kritik aus Fachkreisen, wieder zurückgenommen“.

Die italienischen Ärztekammern wollen keine offene wissenschaftliche Debatte – im Gegenteil, sie arbeiten als verlängerter Arm der WHO im Totalitarismus mit, der abweichende Experten-Stimmen zum Schweigen bringt! Die Neubestellung des NITAG wird übrigens vom Gesundheitsministerium nicht mehr vorgenommen, nachdem bekannt wurde, dass die meisten Mitglieder auf der pay-roll von big-pharma stehen.

“Der Schutz der Gesundheit muss sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Arzt zu sein bedeutet, sich in der beruflichen Praxis an diesen zu orientieren”, meinte Filippo Anelli, der Präsident der nationalen Ärztekammer in diesem Zusammenhang.“

Es ist gerade Filippo Anelli, der Präsident der FNOMCEO (Vereinigung der italienischen Ärztekammern), der wissenschaftliche Erkenntnisse systematisch ignoriert und sich jeder ernsthaften wissenschaftlichen Debatte verschließt. Wahrscheinlich war er es, der alle Kammern aufgefordert hat, totalitäre Aufrufe dieser Art zu verbreiten.

„Wie wir diese Erkenntnisse auch der breiten Bevölkerung vermitteln und so einer wachsenden Impfskepsis entgegenwirken können, darüber wollen wir im Rahmen dieses Abends diskutieren“.

Die Ärztekammer Bozen fungiert offenbar als Ausbilder für Ärzte darin, wie sie als Marketingbeauftragte der großen Pharmaunternehmen fungieren sollen.

Und exakt das will die WHO, die von GAVI und damit von den Impfstoffherstellern kontrolliert wird … und in Südtirol/Italien führt man es geflissentlich zum Schaden der Patienten aus! Was für ein Skandal, was für eine unhaltbare Situation, die institutionell sowohl auf lokaler, als auch auf nationaler Ebene aufgeklärt werden muss!

Unter der kleinen Gruppe von Ärzten, die an der gestrigen Veranstaltung teilnahm, waren auch Vertreter der Ärztevereinigung „Medici ippocratici Ärzte“ (MIA) mit dem Vorsitzenden Dr.med. Rudolf Schöpf anwesend, die versuchten eine wissenschaftliche Debatte zu eröffnen und dabei die anbei befindliche zusammenfassende Kurzinformation verteilten, die heute auf elektronischem Wege der Ärztekammer übermittelt wurde (siehe anbei), mit der Aufforderung, sie allen in der Kammer eingetragenen Kollegen zukommen lassen zu wollen, damit eine Debatte zu diesem wichtigen Thema (siehe Kinderimpfpflicht und die ständig steigende Autismusrate) endlich stattfinden kann.

Ob die Präsidentin der Ärztekammer Bozen dieser Aufforderung nachkommt, wird sich zeigen.

Am 9. September 2025 war im Rahmen eines Hearing im US-Senat eine von den Leitern des Henry Ford Health System (Detroit – USA) – absolute Impfbefürworter – im Zeitraum 2000 bis 2016 an einer Gruppe von 18.468 Kindern vorgenommene Studie, die den Vergleich der kurz- und langfristigen Gesundheitsergebnisse von Kindern, die einer oder mehreren Impfungen ausgesetzt waren, mit denen von Kindern, die keiner Impfung ausgesetzt waren, offiziell vorgestellt worden.

Diese Studie ergab, dass die Impfung im Vergleich zu Kindern, die keiner Impfung ausgesetzt waren, unabhängig mit einer insgesamt 2,5-fachen Erhöhung der Wahrscheinlichkeit verbunden war, eine chronische Erkrankung zu entwickeln. Dieser Zusammenhang war in erster Linie auf Asthma, atopische Erkrankungen, Ekzeme, Autoimmunerkrankungen und neurologische Entwicklungsstörungen zurückzuführen. Dies deutet darauf hin, dass bei bestimmten Kindern die Impfung die Wahrscheinlichkeit erhöhen kann, eine chronische Erkrankung zu entwickeln.

https://www.hsgac.senate.gov/wp-content/uploads/Entered-into-hearing-record-Impact-of-Childhood-Vaccination-on-Short-and-Long-Term-Chronic-Health-Outcomes-in-Children-A-Birth-Cohort-Study.pdf

Details siehe in der Studie anbei auch in der deutschsprachigen Übersetzung.

Die Studie war von den Studienleitern bis dato nicht veröffentlicht worden, weil sie befürchteten ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Soweit zur Offenheit in der wissenschaftlichen Debatte, soweit zur Wissenschaft im 21. Jahrhundert!

Slides dimostrati da Dott. M. Federico in CS Consiglio Provincia Autonoma Bolzano 4.12.24

Entered-into-hearing-record-Impact-of-Childhood-Vaccination-on-Short-and-Long-Term-Chronic-Health-Outcomes-in-Children-A-Birth-Cohort-Study

DE-Entered-into-hearing-record-Impact-of-Childhood-Vaccination-on-Short-and-Long-Term-Chronic-Health-Outcomes-in-Children-A-Birth-

Information zum aktuellen Wissensstand modRNA- und pädiatrische Impungen 18.09.25

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Verpflichtendes Kindergartenjahr – Bürgermeister drohen Eltern von aus dem Kindergarten ausgeschlossenen Kindern mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht

 

Ich werde seit Tagen laufend von Eltern darüber informiert, dass sie vom Bürgermeister  ihrer Wohnsitzgemeinde ein Einschreiben zugestellt bekommen haben, mit dem dieser eine Unwahrheit (angeblich fehlende Einschreibung in den öffentlichen Kindergarten des 5-jährigen Kindes) „feststellend“, den Eltern völlig zu Unrecht mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht Bozen droht.

Es handelt sich dabei um Eltern, die ihre nunmehr fünfjährigen Kinder fristgerecht im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben, und deren Kinder –  weil „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ – mit Dekret der Direktion des entsprechenden Kindergartensprengels der Autonomen Provinz Bozen aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossen wurden.

Diese Eltern werden in Kürze gegen diesen Ausschluss aus dem Kindergarten vor den zuständigen Gerichten ihre und die Rechte ihrer Kinder geltend machen.

Es ist absolut inakzeptabel, dass Eltern, die ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten schicken wollen (was übrigens ihr gutes Recht als Steuerzahler und Bürger ist), sich mit einem solchen drohenden Einschreiben des Bürgermeisters ihrer Wohnsitzgemeinde konfrontiert sehen.

Ich habe heute den Präsidenten des Gemeindeverbandes Dominik Oberstaller sowie die drei zuständigen Landesräte für den Kindergarten (Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider) mit dem anbei befindlichen Einschreiben (welches auch an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht ging) aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese drohenden Einschreiben der Bürgermeister nicht  nur künftig unterlassen werden, sondern dass sich die entsprechenden Bürgermeister mit einem weiteren Einschreiben bei den entsprechenden Eltern umgehend entschuldigen.

Im Einschreiben erinnere ich die Verantwortlichen auch daran, dass es in Italien keine Kindergartenpflicht für 5-Jährige gibt.

Und die Republik Italien jedem Kind, das schulpflichtig ist, unabhängig von dessen Impfstatuts den Zugang zur Pflichtschule gewährt, weil nur dies den Grundprinzipien der Verfassung der Italienischen Republik entspricht.

Stattdessen werden in Südtirol von der Autonomen Provinz Bozen, in offenkundiger Verletzung verfassungsrechtlicher Grundprinzipien, laut Landesgesetz kindergartenpflichtige 5-jährige Kinder nicht nur aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossen, sondern obendrein wird den Eltern auch noch mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht gedroht!

Dass den 5-jährigen Kindern hier in Südtirol, die von einer nur in Südtirol bestehenden Kindergartenpflicht betroffen sind, der Kindergartenzugang nur in Abhängigkeit des Impfstatus gewährt wird, ist offenkundig verfassungswidrig.

Es kann keine Pflicht zum Kindergartenbesuch auferlegt und gleichzeitig eine drastische Diskriminierung (Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten) von Kindern aufgrund ihres Impfstatus vorgenommen werden, mit Androhung der Involvierung der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht!

Eltern, die ihre Kinder im öffentlichen Kindergarten fristgerecht angemeldet haben und ihre Kinder davon ausgeschlossen sehen, können auch nicht dazu verpflichtet werden, auf eigene Kosten und Bemühungen „Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen“.

Dies müsste jedem noch einigermaßen vernünftig und rechtstaatlich denkenden Verantwortlichen bewusst sein.

Ich fordere daher sowohl als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, als auch bereits von vielen dieser Eltern für die rechtlichen Schritte betraute Rechtsanwältin die Verantwortlichen auf, diesem rechtsstaatlichen vulnus umgehend Einhalt zu gebieten.

Einschreiben an Gemeindeverband, Landesräte und Staatsanwaltschaft am Landesgericht 12.09.25

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Abruptes Absinken der Geburtenrate in Südtirol ab 2022 – Der unübersehbare Elefant im Raum, den niemand sehen will

In Südtirol gibt es einen dramatischen abrupten Einbruch der Geburten ab 2022, der nicht allein mit wirtschaftlichen und soziologischen Gründen erklärbar ist, die bereits vorher bestanden haben und zu einem stetig verlaufenden Geburtenrückgang geführt haben.

Es ist auffällig, dass dieser abrupte Einbruch nach Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfkampagne“ auch auf die fortpflanzungsfähige Bevölkerung erfolgt ist.

Und dass diese zeitliche deutliche Korrelation einer Kausalität entspricht, dafür sprechen sowohl Erkenntnisse, die international von Top-Wissenschaftlern veröffentlicht wurden, als auch die zwischenzeitlich erfolgten Entscheidungen der US-Regierung.

Bereits Ende vergangenen Jahres wurde peer-reviewed nachgewiesen, dass das toxische Spikeprotein innerhalb kurzer Zeit nach „Impfung“ der Schwangeren auch das ungeborene Kind erreicht.

In einer groß angelegten Studie in Israel hat der MIT-Wissenschaftler Retslef Levi (vor wenigen Tagen vom US-Gesundheitsministeriums zum Leiter der Arbeitsgruppe zur Gesamtüberprüfung der Covid-19-„Impfung“ im Advisory Board für die Impfstrategie in den USA ernannt) gemeinsam mit Professoren der israelischen Universitäten von Tel Aviv und Jerusalem nachgewiesen, dass die „Impfung“ mit den mod.RNA Substanzen Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna von Schwangeren in der ersten Schwangerschaftswoche zu einer 50%igen höher als erwarteten Rate von spontanen Aborten geführt hat. Das toxische Spikeprotein wurde auch in der Nabelschnur gefunden.

Außerdem weisen US-Wissenschaftler anhand der offiziellen CDC-Daten darauf hin, dass die abrupte Abnahme der Geburtenrate seit Ausrollen der Covid-19-„Impfungen“ offensichtlich nachhaltig sind.

Diese Erkenntnisse sind höchst Besorgnis erregend, weil sie auch eine Generationen übergreifende Auswirkung der sog. Covid-19-„Impfungen“ auf die Fertilität der Bevölkerung und gesunde Entwicklung der Föten zeigen.

Und in der Tat ist der abrupte Einbruch der Geburtenrate auch in Südtirol anhaltend.

In den USA wurde die Empfehlung der Covid-19-„Imfpung“ für Schwangere unter der neuen Regierung bereits im Mai 2025 offiziell widerrufen und bekanntlich hat die US-Regierung Anfang Juni diesen Jahres verlautbart, die Investition in mRNA-„Impfstoffe“ gegen respiratorische Krankheiten (Grippe, Covid-19 etc.) einzustellen, da sich erwiesen hat, dass das Risiko den vermeintlichen Nutzen weitaus übersteigt.

Der höchst bedenkliche Umstand des fortbestehenden abrupten Abfalls der Geburtenrate stellt in Anbetracht des fortbestehenden unverantwortlichen Empfehlung in Südtirol/Italien speziell für Schwangere der sog. Covid-19-„Impfung“ auf modRNA-Basis (es kommt Comirnaty von Pfizer/BioNTech zur Anwendung) einen Grund für eine dringende Zivilschutzmaßnahme dar, da mit größter Wahrscheinlichkeit fortlaufend und nachhaltig die Fortpflanzungsfähigkeit der Südtiroler Bevölkerung geschädigt wird.

Aus diesem Grund habe ich mit Beschlussantrag Nr. 230/25 (https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_773278.pdf)

 der in der kommenden Landtagssitzung im September zur Abstimmung kommen wird (siehe anbei in der aktuellen Version in deutscher mit den entsprechenden Dokumenten) folgenden Antrag gestellt, wobei ich die getrennte und namentliche Abstimmung verlangen werde, denn jeder Abgeordnete, der sich durch gänzliche Ablehnung dieses Antrages für die weitere Verspritzung dieser auch für den Fortbestand der Bevölkerung höchst schädlichen Substanzen ausspricht, muss transparent, sprich für die Bevölkerung auch im Nachhinein nachvollziehbar, die Verantwortung für die damit einhergehenden Schäden übernehmen) folgende Anträge gestellt:

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung, aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und des offenkundig bestehenden Zivilschutznotstandes

1) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere und Stillende auszusetzen

2) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Covid-19-„Impfung“ der Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter auszusetzen

3) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke

  • 3.1 der dringend notwendigen Beschlussfassung über den Widerruf der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ für die Schwangeren
  • 3.2 der dringend notwendigen Beschlussfassung über die generelle Aussetzung der Covid-19-„Imfpung“ für die Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter
  • 3.3 der dringend notwendigen Detailauswertung und Veröffentlichung der Daten zu den Fehlgeburten – getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. Woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten einzuberufen.

DE Abänderungsantrag zu Beschlussantrag 230 25. vom 22.08.25 samt Anlagen

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Für alle Südtiroler Eltern von nun aus dem Kindergarten – weil nicht geimpft – ausgeschlossenen, obwohl rechtzeitig angemeldeten, 5-jährigen Kinder:

unterschreiben Sie NICHT die Selbsterklärung, dass Sie für den Ersatz des Pflichtkindergartenjahres (gilt in Südtirol für alle 5-Jährigen) sorgen! Diese Erklärung könnte als Ihr Einverständnis zum Ausschluss Ihres Kindes aus dem Kindergarten gewertet werden!

Die Autonome Provinz Südtirol schließt Ihr Kind rechtswidrig aus dem Kindergarten aus, und da sind die Eltern nicht verpflichtet, für einen Ersatz zu sorgen! Sollten Sie die Selbsterklärung bereits eingereicht haben, dann ist es empfehlenswert diese per PEC oder Einschreiben mit R.A. zu richten an die Direktion des Kindergartensprengels zu widerrufen.

Wir haben Pilotprozesse laufen, und ein weiterer startet in Kürze.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Kindergarten – Impfpflicht – was tun wenn das Kind nicht oder nur teilweise geimpft ist?

Diese Nachricht richtet sich an alle Südtiroler Eltern, die ihr Kind im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben und nun per Einschreiben vom jeweiligen Kindergartensprengel die Aufforderung erhalten, innerhalb des 10. Juli den Impfnachweis für ihr Kind vorzulegen.

Wie bereits berichtet, haben wir seit Herbst/Winter 2024 zwei Pilotprozesse am Verwaltungsgericht Bozen behängen, deren Ergebnis aber nicht vor Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 vorliegen wird. Wir sind aber bereits mit dem in den beiden Pilot-Gerichtsprozessen erbrachten Nachweis der Rechtswidrigkeit der aufoktroyierten Kinderimpfungen weit vorangeschritten.

Nun ist es aber notwendig, für alle anderen Kinder, die bei Nichtvorlage (innerhalb 10. Juli des laufenden Jahres) des Impfnachweises aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, rechtlich vorzugehen.

Zu diesem Zweck biete ich an, gemeinsam mit meinem Römischen Rechtsanwaltskollegen Avv. Alessandro Fusillo, beim Verwaltungsgericht in Bozen einen Sammelrekurs (sprich einen Gemeinschaftsrekurs für alle betroffenen Kinder/Familien) samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung gegen den bei Nichtvorlage des Impfnachweises zu erwartenden Ausschluss aus dem Kindergarten (sprich gegen den Verfall der Eintragung in den Kindergarten) einzureichen.

Die an der rechtlichen Verteidigung gegen den Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten ihres nicht oder teilweise nicht geimpften Kindes interessierten Eltern, bitte ich auf meine Landtagsemailadresse 

renate.holzeisen@landtag-bz.org

folgende Informationen und Dokumente so rasch als möglich geordnet zu senden: 

  1. Gut lesbare Kopie des Einschreibens mit dem die Eltern/Erziehungsberechtigten vom Kindergartensprengel aufgefordert werden, innerhalb 10. Juli den Impfnachweis des Kindes vorzulegen. Samt exakter Angabe des Datums der Entgegennahme des Einschreibens
  2. Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des betroffenen Kindes
  3. Kopie (vorne und hinten) des Ausweises sowie der Steuernummer des Kindes
  4. Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des/der Erziehungsberechtigten (im Regelfall sind es die Eltern)
  5. Kopie (vorne und hinten) des Ausweises und der Steuernummer der Eltern/Erziehungsberechtigten
  6. Gut lesbare Kopie des Dekrets des Kindergartensprengels, mit dem der Verfall der Eintragung in den Kindergarten aufgrund der unterlassenen Vorlage des Impfnachweises mitgeteilt wird. Dieses zweite Einschreiben wird voraussichtlich zwischen zweiter Julihälfte und August den Eltern per Einschreiben zugestellt werden, und daher bitte ich Sie dieses zweite Einschreiben bei Erhalt sofort nachzusenden per Email an die oben genannte Email-Adresse
  7. Telefonnummer unter der mein Sekretariat Sie erreichen kann.

Damit wir ab sofort die Prozessvollmachten und sämtliche formalrechtlichen Notwendigkeiten für die rasche Einreichung des Rekurses samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung vorbereiten können, bitte ich die an der rechtlichen Verteidigung interessierten Eltern, mir sofort sämtliche bereits jetzt vorliegenden Dokumente (samt angeforderte Informationen, siehe oben) auf meine oben genannte Email-Adresse zuzusenden.

Das erst ab der zweiten Julihälfte/August per Einschreiben zu erwartende Dekret der Kindergartensprengeldirektion über den Verfall der Einschreibung des Kindes in den Kindergarten ist dann sofort nach Erhalt zügig immer per Email auf die oben genannte Adresse nachzusenden.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

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