PRESSEMITTEILUNG

 

Für die Südtiroler Landesregierung haben die nicht Covid-19“-Geimpften“ selbst Schuld für ihre Suspendierung von Arbeit und Einkommen

Eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen laut Regierungsprogramm der Südtiroler Landesregierung ist nicht in Sicht

Südtiroler Bürger, die vom WOBI eine Wohnung zum sozialen Mietzins zugewiesen erhielten und stets fristgerecht die Miete bezahlt haben, erfuhren in den Jahren 2021/2022 aufgrund der über mehrere Monate andauernden Suspendierung von der Arbeit wegen der nicht erfolgten sog. Covid-19-„Impfung“ eine fundamentale Reduzierung ihrer Wirtschaftskraft.

Die Monate lang kein Gehalt beziehenden Südtiroler, die bereits vorher von der Hand in den Mund gelebt haben u. deshalb Anspruch auf eine Mietwohnung zum sozialen Mietzins hatten, haben um die, laut Landesbestimmungen zustehende Mietpreisreduzierung angesucht.

 

Das WOBI hat diese Mietpreisreduzierung abgelehnt, mit der Begründung, dass sich diese Südtiroler die Suspendierung von der Arbeit u. damit den über Monate andauernden Gehaltsverlust selbst zuzuschreiben hätten. Südtiroler Bürgern wurde mittlerweile sogar die Zwangsräumung zugestellt.

Auch das Dekret des LH Nr. 28 vom 23. August 2023 sieht im Art. 29 (Reduzierung des sozialen Mietzinses) vor, dass in außerordentlichen Fällen, die eine andauernde, ungewollte, unvorhersehbare und erhebliche Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) der Familiengemeinschaft bedingen, der soziale Mietzins reduziert werden kann.

Daher habe ich der aktuellen Landesregierung und zuständigen Landesrätin die Frage gestellt, ob auch sie der Meinung sind, dass der Umstand der Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) aufgrund der Suspendierung von der Arbeit wegen der legitimen Weigerung, sich eine experimentelle auf Gentechnik basierende Substanz spritzen zu lassen, als „gewollte“ Minderung des Faktor wirtschaftliche Lage (FWL) einzustufen ist?

Mit anbei befindlicher Antwort bestätigt die für den Wohnbau zuständige Landesrätin Ulli Mair, dass die Suspendierung der nicht Covid-19-„Geimpften“ nicht als unverschuldete Arbeitslosigkeit gewertet wird!

https://drive.google.com/file/d/154wTEevebVxkIpPbYJ2N-gySMcGiEcip/view?usp=drivesdk

Die klare Antwort der „Freiheitlichen“-Landesrätin Ulli Mair zeigt, dass es die Südtiroler Landesregierung, und die Landesrätin selbst, absolut nicht ernst meinen mit ihrer programmatischen Ankündigung einer Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.

 

Die Antwort der für den sozialen Wohnbau zuständigen Landesrätin Ulli Mair ist eine Schande für die Südtiroler Landesregierung, die, obwohl sie es mittlerweile besser wissen müsste, auch nachhaltig absolut evidenzlos autoritär zum Schaden der Schwachen der Gesellschaft agiert.

 

Der Südtiroler Landesregierung ist die Offenlegung tausender Seiten der institutionellen Dokumente und Protokolle des Robert-Koch-Instituts, auf das sich gerade die Südtiroler Landesregierung so beflissentlich während der sog. Pandemie bezogen hatte, offensichtlich völlig entgangen.

 

Derweil werfen Gerichte in Deutschland – aufgrund des unmissverständlichen Inhalts der RKI-Protokolle – wieder die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Covid-19-Pflicht-„Impfung“ vor dem Bundesverfassungsgerichtshof auf.

 

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/steilvorlage-fuer-die-corona-aufarbeitung-richter-in-osnabrueck-wuerdigen-rki-protokolle-li.2251612

 

Und insgesamt werden in Deutschland sehr profunde Fragen aufgeworfen,

 

https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-justiz-pandemie-der-unmenschlichkeit-rki-files

 

mit denen sich offensichtlich die Südtiroler Landesregierung, in klarer Verletzung ihres Regierungsprogramms, nicht beschäftigt.

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

VITA: Resümee unserer Pressekonferenz vom 25.09.23 zum Thema „Das was im Aufdeckungsbuch „Geschäft mit der Angst“ (von C.F. und A.O.) nicht steht, was aber jeder Südtiroler Bürger wissen muss“

„DAS WAS IM AUFDECKUNGSBUCH „GESCHÄFT MIT DER ANGST“ (von Ch.F. und A.O.) NICHT STEHT, WAS ABER JEDER SÜDTIROLER BÜRGER WISSEN MUSS“

VORAUSGESCHICKT:

VITA ist selbstverständlich für eine ernsthafte und eine nicht aus subjektiven Gründen (politischer, wirtschaftlicher Einfluss etc.) selektive strafrechtliche Verfolgung jener, die unter Verwendung öffentlicher Gelder die Bürger aufs Gröbste betrogen haben, um sich bzw. andere zu bereichern.

Daher begrüßen wir es, wenn die medialen Scheinwerfer in Südtirol auf betrügerische Spekulationen zum Schaden von uns Bürger gerichtet werden.

Auch wir haben mit Interesse das, vergangene Woche erschienene Aufdeckungsbuch „Geschäft mit der Angst“ gelesen und gratulieren den Autoren für ihre Arbeit.

Allerdings müssen wir feststellen, dass auch in diesem Buch wesentliche Fakten, die zu einer notwendigen „Gesamtschau“ des auch in Südtirol gemachten „Geschäfts mit der Angst“ nicht vorkommen.

Aber wir werden es hier nicht nur bei einer Vervollständigung des „beklemmenden Sittenbildes“ (wie es die beiden Autoren bezeichnen) und dieses Südtiroler Wirtschaftskrimis belassen, sondern wir werden aufzeigen, dass das kriminelle Vorgehen der Südtiroler Verantwortungsträger – im Geschäft mit der Angst der Bürger – viel größer, vielschichtiger und mit weitaus dramatischeren Konsequenzen verbunden ist.

Masken sind grundsätzlich als Virenschutz absolut ungeeignet. Es konnte bisher weltweit keine randomisierte peer-reviewte Studie vorgelegt werden, die das Gegenteil behauptet

Untersuchungen der höchsten Qualitätsstufe Cochrane

https://de.wikipedia.org/wiki/Cochrane_(Organisation)

haben nachgewiesen, dass Masken keinen oder allenfalls eine ganz geringfügige Schutzwirkung gegen virale Atemwegsinfektionen haben.

https://www.cochrane.org/CD006207/ARI_do-physical-measures-such-hand-washing-or-wearing-masks-stop-or-slow-down-spread-respiratory-viruses

Den Grund dafür erläutert einer der „Studienprüfer des weltweit renommierten Cochrane-Instituts (Tom Jefferson) in einem Interview mit der italienischen nationalen Tageszeitung LaVerità vom 22.09.2023:

(„Gli Studi smontano le mascherine: nessuna prova che limitino i contagi“ – L’epidemiologo: „Il virus è troppo piccolo per essere fermato dai dispositivi. Le ricerche parlano chiaro, ma sono censurate, perché la scienza è ormai un derby https://drive.google.com/file/d/1K58uwhsKJf6ACdCAk_lLWqSf3QxoUkUg/view?usp=drivesdk)

Wie von Beginn an, bereits 2020 von sehr vielen – allerdings dann totgeschwiegenen oder sogar als rechtsradikal abgestempelten, aber bis dahin hochgeschätzten – Experten und Ärzten erklärt, bestätigt auch dieser international renommierte Epidemiologe, folgendes: die Viren sind so klein, dass die Gewebe der Masken (inklusive der FFP2-Masken) sie durchlassen. Das ist ein ganz banales Gesetz der Physik, das in den letzten beinahe vier Jahren vorsätzlich und bewusst von den für die öffentliche Gesundheit und den Zivilschutz Verantwortlichen zum Schaden der Bevölkerung negiert wurde!

Worin der Schaden für uns Bürger liegt?

  • Wirtschaftlicher Schaden Es ist absolut inakzeptabel, dass für diesen für den Infektionsschutz völlig nutzlosen sog. „Mund-Nasen-Schutz“ enorme Beträge ausgegeben wurden und auch weiterhin ausgegeben werden! Hier sind sämtliche Entscheidungsträger insbesondere auch auf lokaler Ebene zur Verantwortung zu ziehen, die – ohne auf die Einwände, dass diese Masken nicht nur schädlich (siehe nachfolgend), sondern auch völlig nutzlos für den angeblichen Zweck sind, ohne Einhalt und Pardon, der gesamten Bevölkerung, auch den Kindern in den Schulen, diesen gesundheitsschädlichen Schwachsinn aufoktroyiert haben!
  • Gesundheitlicher Schaden Masken schaden der physischen Gesundheit, u.a. deshalb, weil sie drastisch den Anteil von Kohlendioxid in der Atemluft durch Rückatmung erhöhen. Kinder leiden darunter ganz besonders, aber auch für Erwachsene war das stundenlange Tragen am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Transportmitteln extrem belastend. Ganz besonders schädlich sind FFP2 Masken, da sie den Anteil über jeden zulässigen Grenzwert steigern. In Südtirol galt in den Geschäften eine FFP2-Maskenpflicht für die Bediensteten. Außerdem hat die Südtiroler Landesregierung sogar eine Maskenpflicht im Freien verhängt. Zum physischen Schaden kommt noch der psychische Schaden dieser Maßnahme, die von Anfang an jeglicher wissenschaftlichen Evidenz entbehrte, aber ganz offensichtlich ein Mittel war, um der Bevölkerung die angebliche Gefährlichkeit des „einen“ Virus tagtäglich ins Gedächtnis zu rufen, und sie zu „unterwerfen“. Diese Masken haben als psychologisches Druck- und Unterwerfungsmittel für weitere autoritäre, menschenverachtende Maßnahmen gedient. 
  • Wir fordern die Staatsanwaltschaft am Landesgericht und die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof auf, umgehend echte Ermittlungen aufzunehmen! Wenn dies nicht geschieht, erachten wir diese Institutionen der Justiz als mitverantwortlich für weiteren schweren Betrug am Bürger (zugunsten jener, die sich auch weiterhin damit bereichern und/oder ihre autoritäre Macht zur Aushebelung der Demokratie ausüben) und der nicht dem erklärten Zweck (Unterbindung der Virusverbreitung) entsprechenden Verwendung öffentlicher Gelder!
  • Und wir fordern das Regierungskommissariat und die Südtiroler Landesregierung auf, sofort sämtliche Geldstrafen zu annullieren, die den Bürgern verhängt wurden, wenn sie sich ihr Menschenrecht nicht nehmen haben lassen (u.a. im Freien!) frei, ohne diese Masken zu atmen! Durch die Aufrechterhaltung auch nur einer dieser Geldstrafen würden sich diese beiden Institutionen definitiv einer Menschenrechtsverletzung schuldig machen.

 Die Sondereinheit der Carabinieri für die Überwachung der Lebensmittel und Sanität (N.A.S.) sowie die Staatsanwaltschaft sind ihren Pflichten in keinster Weise nachgekommen

Dies gilt nicht nur in Bezug auf die wiederholt angezeigte Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Masken (insbesondere für die Kinder), für die wiederholt angezeigte missbräuchliche Anwendung der PCR-Tests und Antigenschnelltests die zur Schaffung einer enormen Anzahl falsch positiver sog. Covid-19-Fallzahlen geführt hat, sondern v.a. in Bezug auf die absolut kriminelle Anwendung der sog. Covid-19-„Impfungen.“

Die Sondereinheit der Carabinieri (N.A.S.), unter der Führung von Ten.Col. Davide Perasso (jetzt TEAM K Landtagswahl-Kandidat) war im Jänner 2022 von der Bozener Staatsanwaltschaft (damals Staatsanwalt dott. Sacchetti) aufgrund einer bereits im November 2021 für ca. 100 (hundert) vom Dienst suspendierter Ärzte, Krankenpfleger und Hebammen (wegen ihrer Weigerung sich die experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen spritzen zu lassen) eingereichten umfangreichen Strafanzeige samt Beantragung einer Sicherungsbeschlagnahmung (u.a. wegen der Straftaten der Urkundenfälschung im Sanitätsbereich (falso ideologico Art. 479 StGB, versuchter Körperverletzung Art. 610 StGB, Amtsmissbrauch Art. 323 StGB) mit dringenden Ermittlungen betraut worden.

Hier die Kopie der Strafanzeige: https://drive.google.com/file/d/1zDWs0YIRKNABtffBve_c2t_6W09LR1FH/view?usp=drivesdk

Hier die Integrierung der Strafanzeige samt Antrag auf Sicherungsbeschlagnahmung: https://drive.google.com/file/d/1DPfRevRqAqql9aZkH3Dron7cFVMQ-vlm/view

Dabei ordnete der Staatsanwalt an, dass die Ermittlungsergebnisse innerhalb von 30 Tagen nach Beauftragung (also innerhalb 27.02.2022) mit absoluter Dringlichkeit an den Staatsanwalt zu übergeben gewesen wären.

https://drive.google.com/file/d/1FmBWBBrZp4YWbQEJRBdjrJUZgmthJ-Gw/view?usp=drivesdk

Anstatt mit Dringlichkeit den in der Strafanzeige angezeigten gröbsten Verletzungen des Arzneimittelrechts und der Menschenrechte auf den Grund zu gehen, hat die N.A.S. erst am 16.11.2022 (also 9 Monate später!) ein von Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagswahlenkandidat) unterzeichnetes Schriftstück hinterlegt, das einer reinen Collage von Inhalten der Webseite der italienischen Arzneimittelbehörde (AIFA) und des Istituto Superiore della Sanità (ISS) besteht.

https://www.aifa.gov.it/vaccini

https://www.epicentro.iss.it/vaccini/covid-19-sviluppo-valutazione-approvazione

 Wobei der Inhalt der „Internetcollage“ von Ten.Col. DAVIDE PERASSO sich zu einem überwiegenden Teil auf die herkömmlichen „Impfungenbezieht, die absolut nichts mit den sog. Covid-19-„Impfungen“ zu tun haben.

 Von einer Recherche bezüglich der schwerwiegenden angezeigten Rechtsverletzungen keine Spur!

 Anstatt auf die schwerwiegenden angezeigten Rechtsverletzungen einzugehen, hat Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagswahlkandidat) einfach und simpel Auszüge der Webseiten exakt jener administrativen Organe kopiert, deren Handeln (gemeinsam mit jenem der auf lokaler Südtiroler Ebene verantwortlichen Behörden) in der Strafanzeige dokumentiert dargelegt und angezeigt wurde!

 https://drive.google.com/file/d/1R1WDkWyBsuW8Bk140qUQ_CcUn_8o6HbO/view?usp=drivesdk 

  • Dabei war in der Strafanzeige die unglaubliche Falschinformation und damit Täuschung der Bevölkerung (u.a. durch den damaligen Gesundheitslandesrat THOMAS WIDMANN, die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der von diesen eingesetzten Testimonials, darunter der in den deutschsprachigen Südtiroler Medien in den Jahren 2020, 2021und 2022 omnipräsente BERNHARD GÄNSBACHER, jetzt Kandidat zu den Landtagswahlen auf der Liste des ehemaligen Gesundheitslandesrates THOMAS WIDMANN, sowie der ex Primar HUBERT MESSNER, jetzt Kandidat der SVP zu den Landtagswahlen) in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen dargelegt und dokumentiert worden.
  • Die sog. Covid-19-„Impfungen“, wurden der Bevölkerung, entgegen der von Beginn an aus der offiziellen Dokumentation der EMA (u.a. Assessment Report, sprich Bewertungsbericht zum jeweiligen Covid-19-„Impfstoff“) und der Hersteller (Risk Management Plan = RMP zum jeweiligen Covid-19-„Impfstoff“) als für die Unterbrechung der Infektionskette (und damit für den Fremdschutz) wirksam und darüber hinaus als sicher vorgegaukelt, und die Bevölkerung wurde täglich mit einer aggressiven „Impfkampagne“ aufgefordert, sich diese experimentellen Substanzen spritzen zu lassen! Ja es wurden sogar diejenigen, die sich begründet dagegen ausgesprochen haben, als unverantwortlich, als asoziale „Virenschleudern“ (Lieblingsbegriff u.a. von Bernhard Gänsbacher) bezeichnet, gemobbt und gedemütigt.
  • Auch jetzt wurde wieder eine Covid-19-„Impfkampagne“ ausgerollt!
  • Seit Anfang September diesen Jahres wird in den Beipackzetteln von Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna endlich angeführt, dass diese experimentellen gentechnischen Substanzen zu einem erhöhten Risiko eine Miokardities und Perikardities zu erleiden, führen, und dass es auch zu Todesfällen kommt!

Aufgrund der enormen Anzahl an Todesfällen und sonstigen schweren irreversiblen Folgewirkungen dieser experimentellen Spritzungen, kamen die – freilich kriminell agierende EMA und Europäische Kommission – nicht mehr umhin, darauf hinzudeuten, dass diese Injektionen auch zum Tod führen können!

Gewusst hatte man das bereits vor der Marktzulassung dieser Substanzen!

Hier der neue Punkt 4.4. der Anlage I zum Beschluss der EU-Kommission für die Inmarktversetzung von Comirnaty

Und hier das gesamt Dokument:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2023/20230831160389/anx_160389_de.pdf

Analoges wurde von der EMA/EU-Kommission nun für Spikevax von Moderna veröffentlicht.

  • Dabei sind die offiziellen Daten extremst untererfasst, denn es gibt keine aktive Pharmakovigilanz. Auch in Südtirol wird bei plötzlichen unerwarteten Todesfällen im Regelfall nicht die Covid-19-„Impfung“ als mögliche Ursache von den Behörden ins Spiel gebracht. Im Gegenteil! Den Bürgern wird systematisch ein Zusammenhang ausgeredet!

Die aus der europäischen Datenbank (EUROSTAT) hervorgehenden Daten zeugen von einer klaren Korrelation zwischen der Übersterblichkeitsrate und der Covid-19-„Durchimpfungsrate“. Jene Länder mit einer hohen Covid-19-Durchimpfungsrate“ haben eine deutlich hohe Übersterblichkeitsrate!

  • Auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes steht nach wie vor Folgendes, obwohl wir vor Monaten den Südtiroler Sanitätsbetrieb aufgefordert haben, dies endlich von der Webseite zu nehmen. Es wird hier nämlich nach wie vor die Falschinformation verbreitet, man solle Kinder mit diesen experimentellen Substanzen behandeln lassen, nicht nur zum angeblichen Schutz vor einer Infektion (diese Substanzen wurden nie auf Infektionsschutz getestet und wirken auch dafür nicht, und die Kinder haben im Regelfall kein Problem mit dem Sars-Cov-2-Virus fertig zu werden, werden aber durch die „Spikung“ einem enormen Risiko für Gesundheit und leben ausgesetzt!) sondern auch um am sozialen Leben teilnehmen zu können! Unverfrorener und krimineller geht es nicht mehr!

Warum sollen Kinder geimpft werden?

Laut der wissenschaftlichen technischen Kommission der italienischen Arzneimittelbehörde AIFA (CTS) kann bei Kindern – obwohl Infektionen mit SARS-CoV-2 bei Kindern meist milder verlaufen – das damit zusammenhängende sogenannte pädiatrische inflammatorische Multiorgansysdrom (PIMS) auftreten, welches oft sogar eine Behandlung auf der Intensivstation zur Folge hat.

Außerdem betont die CTS, dass die Impfung, abgesehen davon, dass sie eine Infektion sowie mögliche damit zusammenhängende Konsequenzen verhindert, andere positive Aspekte mit sich bringt, wie die Möglichkeit die Schule zu besuchen und an einem normalen sozialen Leben mit Freizeit- und Erziehungsangeboten teilzuhaben. Dies ist besonders für die psychische und Persönlichkeits-Entwicklung im Kindheitsalter von Bedeutung.

Abgesehen von diesen unmittelbaren Vorteilen trägt die Impfung von Kindern zu einer Erhöhung der Impfquote der Gesamtbevölkerung bei und damit einhergehend auch zu einem größeren Schutz von gefährdeten Personen aller Altersgruppen, besonders von jenen, die mit den Kindern zusammenleben.
Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 07.12.2021

Wir fordern diesmal nicht nur die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebes auf, diesen Hinweis und analoge Hinweise auch für Erwachsene umgehend vom Netz zu nehmen, sondern wir fordern nun öffentlich, auch über die Medien, die Justizbehörden auf, umgehend aktiv zu werden, um sicherzustellen, dass unsere Kinder, aber auch die sonstige Bevölkerung keiner weiteren Gefahr aus diesen Substanzen ausgesetzt wird!

Reagiert die Staatsanwaltschaft samt N.A.S. jetzt nicht, macht sie sich endgültig mitschuldig für Tod und schwerste Körperverletzung!

Aus der Website des Südtiroler Sanitätsbetriebes kann man die unglaubliche „Falschinformation“ lesen, dass für diese Substanzen alle Studien gemacht worden wären, wie für alle anderen Impfstoffe. Fakt ist hingegen, dass für diese Substanzen, die nichts mit den herkömmlichen Impfstoffen zu tun haben, keine klinische Studien zum Nachweis bzw. Bestätigung der Wirksamkeit und Sicherheit gemacht wurden.

 Siehe dazu die am Europäischen Gericht mit T-108/23 und T-109/23 behängenden Nichtigkeitsklagen bezüglich der Zulassung der beiden mRNA-Substanzen Comirnaty von Pfizer/BionTech und Spikevax von Moderna.

Hier die Nichtigkeitsklage T-109/23:

https://drive.google.com/file/d/1pEQ0hy5nadQhKC-odpQQ2XIPn-KRh4bX/view?usp=drivesdk

Hier die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union:

https://drive.google.com/file/d/15RL7JCFplNIKAd8EGehIKAsvC3X-fk6A/view?usp=drivesdk

 Darüber hinaus ging von Anfang an aus dem Beipackzettel hervor, dass keine Studien zur Karzinogenität und Gentoxizität gemacht wurden.

Außerdem wurden diese Substanzen niemals auf ihre Mutagenität, sprich auf das Risiko der Änderung des menschlichen Genoms geprüft!

Das ist besonders schwerwiegend im Falle von auf Gentechnik beruhenden experimentellen Substanzen, wie die sog. Covid-19-„Impstoffe“.

Und derweil schießen weltweit die beobachteten Fälle von Turbokrebs in die Höhe und man beobachtet eine rasante Zunahme, insbesondere bei jungen Menschen, seltener oder für das junge Alter früher nicht beobachteten Tumorerkrankungen. Immer mehr Wissenschaftler – sogar unter jenen die sich zunächst für diese „Impfung“ ausgesprochen hatten – gehen an die Öffentlichkeit, um auch auf das konkrete Risiko der Änderung der DNA, sprich des menschlichen Genoms hinzuweisen, was katastrophale, in seiner Dimension noch gar nicht fassbare Auswirkungen haben kann.

Nicht umsonst gilt ein, auch auf Ebene der Vereinten Nationen, verankertes Verbot der Änderung des menschlichen Genoms!

Plasmid-Rückstände (Fremd-DNA) in den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ wurden in diesen Substanzen weltweit von diversen Laboren festgestellt, und darüber hinaus ist aus den 1970er Jahren bekannt, dass RNA in DNA retrotranskribieren kann.

Darüber berichten mittlerweile auch nationale Medien (LaVerità, Cresce l’allarme sul Dna nei vaccini: „I residui si concentrano nelle ovaie … Si rischia vegano colpiti geni soppressori del cancro. Necessari controlli a campione … Più tumori nei giovani”. 24.09.2023)

https://drive.google.com/file/d/1nahb1cBGsWJ3CiLq91AKCkfDLZaelyGl/view?usp=drivesdk

Dass diese Substanzen weder wirksam, noch sicher waren, ging von Anfang an, direkt aus den offiziellen Dokumenten der EMA (Assessment Report)

https://drive.google.com/file/d/1cmRH8gK_jNltFjUdNEDdHyKWliLClf40/view?usp=drivesdk

und der Produzenten (Risk Management Plan)

https://drive.google.com/file/d/1zoAYNntPxrbyC5giCfCMDuCrKOyiOtEp/view?usp=drivesdk

hervor, wie in der Strafanzeige und im Einspruch zum Archivierungsantrag im Detail ausgeführt wurde.

Zudem waren von Beginn der sog. „Impfkampagne“ an, eine hohe Anzahl auch an tödlichen Nebenwirkungen in ganz Europa und Italien gemeldet worden.

Siehe dazu die Daten der EMA-Arzneimittelnebenwirkungsdatenbank EudraVigilance.

Aus der auf Rete4 (Mediaset) in der wöchentlichen Aufdeckungssendung FuoridalCoro (Mario Giordano) veröffentlichten Email-Korrespondenz zwischen den Verantwortlichen der italienischen Arzneimittelbehörde (AIFA) und dem italienischen Gesundheitsministerium sowie den Verantwortlichen der in den Provinzen und Regionen zuständigen Gesundheitsbehörden, geht hervor, dass auch die lokalen Behörden von Beginn an wussten, dass diese Substanzen keinen Infektionsschutz bewirkten und v.a., dass sie in vielen Fällen zu schwersten irreversiblen Nebenwirkungen, bis hin zum Tode führen.

Aus den in prime-time des italienischen Fernsehens über Wochen hinweg gezeigten Dokumenten geht außerdem hervor, dass sich die lokalen für die Gesundheit Verantwortlichen (also wohl auch die Südtiroler Verantwortlichen) von der nationalen Behörde anwiesen ließen, über diese Fakten absolutes Stillschweigen zu bewahren, um die „Impfkampagne“ nicht zu gefährden!

Hier die Aufzeichnungen der Sendungen FuoridalCoro:

https://mediasetinfinity.mediaset.it/video/fuoridalcoro20222023/puntata-del-28-marzo_F312336201001201

https://mediasetinfinity.mediaset.it/video/fuoridalcoro20222023/puntata-del-4-aprile_F312336201001301

 https://mediasetinfinity.mediaset.it/video/fuoridalcoro20222023/vaccini-le-pressioni-di-speranza-per-nascondere-la-verita_F312336201015C07

 https://mediasetinfinity.mediaset.it/video/fuoridalcoro20222023/martedi-11-aprile_F312336201001401

https://mediasetinfinity.mediaset.it/video/fuoridalcoro20222023/puntata-del-25-aprile_F312336201001601

https://mediasetinfinity.mediaset.it/video/fuoridalcoro20222023/puntata-del-9-maggio_F312336201001801

https://mediasetinfinity.mediaset.it/video/fuoridalcoro20222023/puntata-del-16-maggio_F312336201001901

https://mediasetinfinity.mediaset.it/video/fuoridalcoro20222023/vaccini-le-verita-nascoste-dallaifa_F312336201020C09

In den an den Südtiroler Gerichten behängenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren hat es bis dato kein Richter oder Staatsanwalt für notwendig befunden, trotz der wiederholt gestellten Anträge, diese Emailkorrespondenz, sprich diese wichtigen Beweismittel, einzuholen!

Wir stellen hiermit der Südtiroler Justiz auch die politische Frage, wieso sie systematisch die Beweisaufnahme unterlässt? Führt auch die Südtiroler Justiz, wie offensichtlich die Verantwortlichen der Südtiroler Sanität, reine politische Anweisungen aus? Derzeit deutet alles darauf hin, denn anders lässt sich diese unglaubliche, verfassungsbrechende und auch strafrechtlich relevante Unterlassung der wesentlichen Funktion des Justizapparates nicht erklären!

 Wir fordern die Südtiroler Justiz auf, endlich ihre vom Verfassungsgesetzgeber vorgesehene für den Bestand eines demokratischen, die Menschenrechte achtenden Rechtsstaates, wesentliche Funktion auszuüben!

Für die Spritzung der sog. Covid-19-„Impfungen“ war und ist die ärztliche Verschreibung eine laut EU-Arzneimittelgesetz und den von der zentralen Zulassungsbehörde (EMA/EU-Kommission) festgelegten Bedingungen unerlässliche Voraussetzung

Dies geht unmissverständlich aus der Anlage II Punkt b) der Durchführungsbeschlüsse der EU-Kommission zur Inmarktversetzung dieser experimentellen Substanzen und Art. 71 Richtlinie 2001/83 des EU Parlaments und des Rates (Europäischer Arzneimittelkodex) hervor.

In der Strafanzeige vom November 2021 von ca. einhundert (100) Sanitätsbediensteten, und auch weiterer im Auftrage insbesondere von suspendierten Ärzten bei der Bozener Staatsanwaltschaft eingereichten Strafanzeigen, wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass den Bürgern diese experimentellen Substanzen absolut gesetzeswidrig ohne jegliche ärztliche Verschreibung gespritzt wurden und weiterhin werden!

Wenn ein Arzneimittel einer ärztlichen Verschreibungspflicht laut Art. 71 Richtlinie 2001/83 unterliegt, bedeutet das, dass dieses Arzneimittel (dazu gehören auch die als „Impfung“ deklarierten Substanzen)

  • niemals im Rahmen einer für ganze Berufskategorien oder für ganze Altersgruppen (über 50-Jährige) oder durch indirekte „Impflicht (greenpass) de facto für fast die gesamte Bevölkerung vorgesehene „Impfpflicht“ zur Anwendung kommen darf, denn die Sinnhaftigkeit und Verantwortbarkeit der Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels muss laut Art. 71 Richtlinie 2001/83 des EU-Parlaments und des Rates (Arzneimittelkodex), sowie Art. 13 des nationalen Deontologiekodexes der Ärzte, von einem Arzt, auf der Basis einer einzelfallbezogenen akkuraten Beurteilung der individuellen Situation des Patienten/Impflings, sowie der aus den offiziellen Dokumenten der Zulassungsbehörde und der Hersteller hervorgehenden effektiven Natur des Arzneimittels, seiner Wirksamkeit und Sicherheit beurteilt werden.
  • Aus den im offiziellen Zulassungsverfahren wesentlichen und öffentlich zugänglichen Assessment Report der Europäischen Arzneimittelbehörde/EMA zu den einzelnen Covid-19-„Impfstoffen“ ging von Anfang an hervor, dass keine Nachweise vorliegen, dass diese Substanzen eine Verhinderung von Infektion und Infektiösität der damit behandelten Personen bringen. Außerdem ging aus diesen Berichten hervor, dass selbst bezogen auf die Verhinderung von schweren Krankheitsverläufen, nur die Hoffnung bestand, aber statistisch kein signifikanter Nachweis in den spärlichen klinischen Studien erbracht werden konnte!

https://drive.google.com/file/d/1cmRH8gK_jNltFjUdNEDdHyKWliLClf40/view?usp=drivesdk

Aus diesem Grund hätte festgestellt werden müssen, dass es absolut unzulässig war, nicht nur dem Gesundheitspersonal, sondern auch anderen Berufsgruppen, wie Lehrpersonen, Ordnungskräfte, sowie den über 50-Jährigen etc. diese experimentelle Spritzung mit der Lüge aufzuoktroyieren, es würde wegen des Fremdschutzes notwendig sein! Das ist der unverschämteste Betrug an den Bürgern, den man sich vorstellen kann!

  • Aus den im offiziellen Zulassungsverfahren wesentlichen und öffentlichen Risiko Management Plan der Hersteller zu den einzelnen Substanzen (RMP) ging von Anfang an hervor, dass den Herstellern, wesentliche Informationen zu diesen Substanzen fehlten!

https://drive.google.com/file/d/1zoAYNntPxrbyC5giCfCMDuCrKOyiOtEp/view?usp=drivesdk

In der Strafanzeige war all dies im Detail ausgeführt worden. Dies hat allerdings weder die N.A.S. unter der Führung von Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagswahlkandidat), noch die Staatsanwaltschaft interessiert! So haben sie, z.B. zu der für eine rechtskonforme und damit zugelassene Injektion der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ notwendigen ärztlichen Verschreibung, in keinster Weise Stellung bezogen!

Aufgrund der schwerwiegenden Desinformation der Bürger zu Wirksamkeit und Sicherheit dieser experimentellen Injektion durch die Behörden, konnten die Bürger/“Impflinge“ auch keine informierte, und daher jedenfalls (unabhängig davon ob ein „Impfzwang“ vorlag oder nicht) auch keine freie Zustimmung abgeben. Denn eine Zustimmung zu einer Injektion ist nur dann frei, wenn sie auf einer korrekten Informationsbasis beruht. Getäuschte, betrogene Bürger können keine „freien“ Entscheidungen treffen!

Sämtliche, seit dem 27. Dezember 2020 von den arglistig getäuschten Bürgern unterzeichnete Zustimmungserklärungen sind daher NULL und NICHTIG, ja INEXISTENT!

Auch dieses wesentliche Faktum hat weder die N.A.S. unter der Führung von Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagskandidat), noch die Staatsanwaltschaft interessiert!

Warum haben die N.A.S.-Carabinieri unter Ten.Col. DAVIDE PERASSO zu diesen enormen Verletzungen des zwingenden Arzneimittelrechts, zu der von der europäischen Arzneimittelbehörde und der EU-Kommission vorgesehenen Bedingung für die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ nicht ermittelt?

Wer hat ihnen die Anweisung gegeben,

  • nicht zur gesetzlich und regulatorisch vorgesehenen Notwendigkeit der ärztlichen Verschreibung,
  • nicht zur offenkundigen systematischen Desinformation, ja zur fundamentalen Täuschung der Bürger/„Impflinge“, und damit zur brutalen Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Verantwortlichen der Sanitätsbehörde (FLORIAN ZERZER & Co.) und deren Testimonials (u.a. BERND GÄNSBACHER, Landtagskandidat der Liste Widmann – HUBERT MESSNER, Landtagskandidat der SVP) durch die Verantwortlichen in der Politik (ex Landesrat für Sanität THOMAS WIDMANN, den Verantwortlichen für den Zivilschutz, LR ARNOLD SCHULER, durch den LH und jetzigen Gesundheitslandesrat ARNO KOMPATSCHER), durch die Verantwortlichen der Impfzentren, durch die Verantwortlichen der Ärztekammer,

zu ermitteln, oder wurden die Ermittlungsergebnisse – wegen des desaströsen Bildes, das sie ergebn – unter den Teppich gekehrt?

Nach den bekannten skandalösen Urteilen des Verfassungsgerichtshofes, der aber auf die von den ca. 100 Südtiroler Sanitätsbediensteten aufgeworfenen und dokumentierten Fakten in seinen Urteilen nicht eingegangen ist (!), und daher von Seiten der N.A.S. und der Staatsanwaltschaft jedenfalls ermittelt hätte werden müssen, hat die Staatsanwaltschaft, auf der Basis der „scholastischen Internet-Kopie-Collage“ des Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagskandidat) die Einstellung der Ermittlungen, die de facto niemals begonnen wurden (… oder müssen wir davon ausgehen, dass die Ermittlungsergebnisse wegen der desaströsen Brisanz unterschlagen werden? … beides ist natürlich absolut inakzeptabel!) beantragt.

https://drive.google.com/file/d/1QN9rrgTuKudTdfN8yi0SAkeUbWKUB7S4/view?usp=drivesdk

Gegen diesen Antrag wurde im Dezember 2022 Einspruch erhoben.

https://drive.google.com/file/d/1K6buEILAtH6e2Q9AA05S4z8hS_IVfO5r/view?usp=drivesdk

Wir warten nun seit 9 Monaten auf eine Verhandlungsfestsetzung vor dem Richter der strafrechtlichen Vorerhebungen. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Frist von 3 Monaten vor!

Das ist übrigens nicht die einzige Strafanzeige, die eingereicht worden war. In der Folge wurden weitere Strafanzeigen für diverse suspendierte Ärzte eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat diese jeweils mit skandalösen Begründungen, nach einer offenkundig nicht geführten Ermittlung (die Ermittlungsfaszikel sind de facto leer), die Archivierung beantragt. In allen Fällen wurde Einspruch erhoben.

Nur zwei Fälle wurden bereits vor einem Richter der strafrechtlichen Vorerhebungen verhandelt.

Aufgrund der in Südtirol immer schon unzulässig zu engen verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zwischen Richtern und Staatsanwälten einerseits und Verantwortlichen in Politik und sonstigen Institutionen andererseits, und der in einer Jahrzehnte währenden Vorherrschaft einer einzigen Partei gewachsenen Politdomestizierung der Justiz, sowie der zusätzlich ganz besonderen Situation, wurde auch in diesen beiden Verfahren sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Richterin aufgefordert, etwaige Unvereinbarkeiten offen zu legen.

Obwohl – wie erst nach der Verhandlung festgestellt wurde – die Richterin sich selbst als Testimonial in ihrer damaligen Funktion als Landesgerichtspräsidentin für die Covid-19-„Impfkampagne“ für Artikel in den beiden Athesia- Tageszeitungen ablichten ließ und sich öffentlich positiv über die Organisation der Covid-19-„Impf“-zentren äußerte, und ihr Ehemann, in dessen Funktion als Vertreter des Industriellenverbandes, öffentlich gegenüber den Medien erklärte, dass er für eine generelle Covid-„Impfpflicht“ der Angestellten war, und damit eine offensichtliche schwerwiegende Befangenheit der Richterin vorliegt, sah sich diese Richterin nicht verpflichtet, sich der Entscheidung in den beiden Fällen zu enthalten

https://drive.google.com/file/d/1LGt05ulnC2W3rnmRyl9epapb5b5ftOEv/view?usp=drivesdk

Auch dies ist ein eklatantes Beispiel der unglaublichen Dysfunktion der Südtiroler Justiz!

Wir stellen abschließend fest, dass

  • die N.A.S.- Carabinieri-Einheit und die Bozener Staatsanwaltschaft nicht ermittelt haben,
  • und die für ihr Menschenrecht, sich nicht mit einer experimentellen Injektion spritzen zu lassen, kämpfenden Bürger. es mit einer Richterschaft zu tun haben, die offensichtlich stark voreingenommen ist, und sich trotz offenkundiger Befangenheit nicht der Entscheidung enthält, sondern, offizielle Daten und Fakten ignorierend, die Menschenrechte der Südtiroler außer Kraft setzt.

Auch hier stellt sich die Frage: auf wessen Anweisung hin, passiert das? Oder hängt das nur von der rein persönlichen Voreingenommenheit des jeweiligen Richters ab? Beides ist natürlich inakzeptabel und entspricht weder dem vom Verfassungsgesetzgeber im Art. 111 verankerten Prinzip der notwendigen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter, noch dem Prinzip des fairen Prozesses (Art. 111 Verfassung und Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention).

Wir fordern eine umgehende Klärung dieser unhaltbaren Zustände, und eine sofortige Aufnahme ernsthafter Ermittlungen gegen alle Verantwortlichen, unabhängig vom gesellschaftlichen Status und politischen Einfluss, denn „Vor dem Gesetz sind alle gleich“!

Es geht um Leben und Tod! Um den ultimativen Schutz der Menschen und ihrer Würde!

Und von unseren Journalisten/Medien erwarten wir uns gerade deshalb, dass sie ihren Fokus endlich und mit äußerster Dringlichkeit auf dieses FÜR ALLE ÜBERLEBENSNOTWENDIGE THEMA richten.

Denn hier geht es um weitaus mehr, als um, freilich enorme Beträge an öffentlichen Geldern für, aber allemal, den proklamierten Zweck völlig nutzlose Masken!

RA DDr. Renate Holzeisen

 

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand” – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

Spitzenkandidatin von VITA für die Wahl zum Südtiroler Landtag – Capolista di VITA per le elezioni al Consiglio Provinciale del Sudtirolo

 

https://www.renate-holzeisen.eu

Slobodni Podcast | Interview mit Renate Holzeisen auf dem Internationalen COVID-Gipfel III

Slobodni Podcast | Interview mit Renate Holzeisen auf dem Internationalen COVID-Gipfel III

„Pandemie-Lügen-Retrospektive“,

Rechtsanwältin Renate Holzeisein: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befindet sich in einem Interessenkonflikt. Alle 18 Richter werden auf unterschiedliche Weise von Soros-Stiftungen finanziert. So steht es im offiziellen Bericht der Europäischen Kommission.“

Alles über die Pandemie war eine Lüge und Manipulation und Sie können sehen, was die Experten der Welt sagen.

Anlässlich des 3. International COVID Summit im EU-Parlament in Brüssel im Mai 2023 habe ich einem kroatischen Informationsmedium dieses Interview gegeben Die ganze Folge des SLOBODNI-Podcast-Spezials aus Brüssel anlässlich des ICS des Internationalen Covid-Gipfels können Sie hier ansehen

https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Ftube.childrenshealthdefense.eu%2Fw%2FuP2PUuhKkNinh11qpJr1Eq&e=ed7461d6&h=0ff9b7e4&f=y&p=n

Hey Teachers! Leave the kids alone!

Übersetzung in die deutsche Sprache der von der Anwaltsvereinigung für die Wahrung der Menschenrechte, Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo, den für die Schule zuständigen obersten Behörden, Regierungs- und Parteienvertretern zugestellte Aufforderung zur Unterlassung der Auferlegung einer FFP2-Pflicht in den Bildungseinrichtungen

Der Beginn des Schuljahres war nicht durch das Ende der Beschränkungen gemäß Artikel 3 des Gesetzesdekretes 52/2021 gekennzeichnet, sondern durch ihre Wiederaufnahme in anderer und abwegiger Form durch die Verwendung von Rundschreiben, Vademekums und anderer ähnlicher Modalitäten, die keinerlei Gesetzgebungswert und Bindungswirkung haben. Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo weist darauf hin und fordert die angesprochenen Institutionen dazu auf, Folgendes gebührend zur Kenntnis zu nehmen: – dass die Einschränkungen im Schulbereich mit dem Ende des Schuljahres 2021/2022 gemäß und für die Zwecke von Artikel 3 des Gesetzesdekrets 52/2021 ebenfalls beendet sind; – dass die einzige noch geltende Maßnahme die in Artikel 10 bis des Gesetzesdekrets 52/2021 enthaltene Selbstkontrolle ist, die für die Festsetzung der Isolation eine Feststellung der Covid-19- Krankheit und eine Maßnahme der Gesundheitsbehörde, nämlich des Bürgermeisters vorschreibt,; – dass die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske für enge Kontaktpersonen von Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden – abgesehen von ihrer Verfassungswidrigkeit aufgrund der offensichtlichen Verletzung des Grundsatzes der Achtung der menschlichen Person -nicht für Schüler gelten kann, die lediglich leichte Symptome (Husten, Kopfschmerzen) ohne andere Symptome, die auf eine Gefährdung anderer Schüler hindeuten, aufweisen sowie für gesunde Schüler, die nur das Pech haben, in der Klasse Mitschüler zu haben, die einige Symptome haben oder positiv sind vorbehalten natürlich das Recht des Einzelnen, Masken zu tragen, wenn er oder sie dies wünscht; – dass es sich bei den FFP2-Masken nicht um medizinische Hilfsmittel und nicht um persönliche Schutzausrüstungen handelt, geschweige denn, dass sie für Kinder und Minderjährige getestet und zugelassen wurden im Allgemeinen

https://www.altroconsumo.it/salute/dal-medico/speciali/ffp2-bambini 

https://misterprotezione.it/ffp2-per-bambini/

https://www.orizzontescuola.it/mascherine-ffp2-non-adatte-ai-bambini-troppo-affaticamento- respiratorio-lo-dice-altroconsumo/

– dass darüber hinaus die längere Verwendung von Masken nachweislich mit ernsthaften Risiken für die Gesundheit verbunden ist, also mit weitaus schwerwiegenderen Gesundheitsrisiken als die leichten und für junge Menschen irrelevanten Risiken einer Ansteckung mit Grippesymptomen wie auch immer diese bezeichnet werden; – dass, ein Kind oder Jugendlichen zu zwingen, eine FFP2-Maske über einen längeren Zeitraum zu tragen, den Straftatbestand des Missbrauchs von Erziehungsmaßnahmen, der Misshandlung und in besonders schweren Fällen der Folter darstellt, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es keine wissenschaftlichen Daten gibt, die ihre Nützlichkeit und Wirksamkeit für die Begrenzung oder Verhinderung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus beweisen; – dass solche Maßnahmen unlogisch, ungerechtfertigt und widersprüchlich erscheinen, da in anderen potenziell risikoreicheren Umgebungen als Schulen, z. B. Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen und künstlerischen Veranstaltungen in Innenräumen keine Pflicht mehr besteht, Masken zu tragen; – dass schließlich die Bildungseinrichtungen nicht befugt sind, die Verwendung von Masken und die Entfernung von Bediensteten und Schülern anzuordnen, die sich weigern, Masken zu tragen.

Confederazione Legale per i Diritti dell‘Uomo

FORDERT AUF UND VERWARNT

in Anbetracht der obigen Ausführungen, die Universitäten und Bildungseinrichtungen jeglicher Art und jeden Grades, die amtierende Regierung und die Parteien die nach den jüngsten Wahlen im Parlament vertreten sein werden, so wie sie in der

Anrede erwähnt sind, zur sofortigen Aufhebung aller Beschränkungen für Schüler in Schulen und Universitäten da sie unrechtmäßig, illegal und allenfalls geeignet sind, der schulischen Bevölkerung einen sehr schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zuzufügen. Vorbehaltlich der Anzeige der Verantwortlichen bei der zuständigen Strafgerichtsbarkeit.

CONFEDERAZIONE LEGALE PER I DIRITTI DELL’UOMO

Die Präsidentin

RA Renate Holzeisen

 

Der Vizepräsident

RA Alessandro Fusillo

Covid-19-„Impfstoffe“: Wo sind die Studien zur Gentoxizität, Karzinogenität und Mutagenität?

Am 7. September 2022 hat RA DDr. Renate Holzeisen beim Verwaltungsgerichtshof in Rom/Latium einen Rekurs samt Beantragung einer Kautelarverfügung (R.Holzeisen ricorso con istanza cautelare) gegen die stillschweigende Verwehrung von Seiten der zuständigen italienischen Behörden (Gesundheitsministerium, AIFA – italienische Arzneimittelbehörde und ISS – Istituto Superiore della Sanità) der von RA Holzeisen (auch im Auftrage von Children’s Health Defense, einer von Robert Kennedy Jr. gegründeten Organisation zum Schutze der Gesundheit der Kinder)  beantragten Herausgabe der Dokumente zu den Studien betreffend die Gen-Toxizität, Kanzerogenität und Mutagenität der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis, Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna, (CHD Avv. R. Holzeisen Istanza di ostensione 22.07.22) eingereicht.

Laut EU-Arzneimittelrecht müssen diese Art von Studien verpflichtend für jegliche neue Substanz, und erst recht für eine Substanz, die unmittelbar in die Funktion unserer menschlichen Zellen eingreift, vor Inverkehrsbringung gemacht werden. Genau dies ist aber im Falle der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ nicht gemacht worden, und damit wird die gesamte Bevölkerung seit 27.12.2020 einem immensen Risiko für Gesundheit und Leben ausgesetzt.

Hier der Scientific Report, der die gesamten wissenschaftlichen Erkenntnisse der mit dieser Art von Produkten verbundenen Risiken zusammenfasst.

Über den weiteren Verlauf dieser wichtigen rechtlichen Aktion werden wir Sie auch über die website renate-holzeisen.eu auf dem Laufenden halten.

Anleitung zur Verteidigung gegen Geldstrafe für die Ü50 Jährigen nicht „Geimpften“ (+ Vorlage für Archivierungsantrag)

Für die über 50-Jährigen, denen die Mitteilung über den Beginn des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zugestellt wird, weil sie sich nicht der vom Gesetzesdekret 44/2021 vorgesehenen sog. „Impfung“ unterzogen haben.

Erklärungen für den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe:

Anbei finden Sie den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe (istanza di autotutela), der innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über den Beginn des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zu stellen ist. Der Antrag ist entweder mittels elektronischem Einschreiben, sprich pec (und auch an die angeführten Email-Adressen) oder mittels Einschreiben mit Rückantwort (und vorzugsweise auch an die angeführten Email-Adressen) zu richten.

Bewahren Sie eine Kopie des elektronischen Einschreiben oder des Papiereinschreiben mit Rückantwort für die etwaige nachfolgend notwendige Anfechtung der Verwaltungsstrafe auf.

Für die Anfechtung der Verwaltungsstrafe werde ich, sobald die ersten Verwaltungsstrafen zugestellt werden, einen Entwurf des Rekurses an den Friedensrichter vorbereiten, der von jedem Bürger selbstständig, ohne die Notwendigkeit der technischen Vertretung durch einen Rechtsanwalt, mit Abführung an den Staat der Gerichtsgebühr in Höhe von Euro 43 eingereicht werden kann.

Ebenso werde ich einen Entwurf für die Strafanzeige zur Verfügung stellen, die erst nach der etwaigen Zustellung der Verwaltungsstrafe eingereicht werden sollte, denn wenn die Verantwortlichen des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe trotz des ihnen zugestellten Antrages auf Archivierung des Verfahrens in ihrem illegalen Vorgehen insistieren, bestätigen und verfestigen sie ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Laden Sie den Antrag auf Archivierung hier herunter: Istanza di autotutela per ALTO ADIGE

Nachricht an das Gesundheitspersonal

Eine bestärkende Mitteilung für das Sanitätspersonal. Die aus den offiziellen Dokumenten der EMA, der Europäischen Kommission sowie der Produzenten hervorgehenden klaren Fakten, belegen die fehlende Wirksamkeit und Sicherheit der sog. COVID-19-“Impfstoffe”. Darüberhinaus ist mittlerweile auch durch eine über ein Jahr andauernde internationale Beobachtung bestätigt, dass diese experimentellen Substanzen die Infektion und damit die Infektiösität der damit behandelten Personen nicht verhindern. Jetzt liegt es am italienischen Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” in Anbetracht des mit den hierfür eingesetzten experimentellen Substanzen verbundenen klaren Risikos eines irreversiblen Schadens (einschließlich Tod) zu erklären.

Sizilianisches Verwaltungsgericht stellt die Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe in Frage

Ein erstes wichtiges Zwischenergebnis im Kampf gegen die obligatorische Behandlung mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” – Verfügung der zweitinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien mit Verweis an den italienischen Verfassungsgerichtshof der Frage der Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe.

Aufgrund der irreversiblen Nebenwirkungen (bis hin zum Tod), des Fehlens einer effektiven Pharmakovigilanz, des Fehlens einer klinischen Untersuchung vor Behandlung mit diesen Substanzen jeder einzelnen mit den sogenannten COVID-19-“Impfstoffen” zu behandelnden Person, hat die zweitinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien, aufgrund des seit Jahrzehnten vom italienischen Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigten Prinzips, dass eine medizinische Behandlung nur dann obligatorisch sein kann, wenn keine schwere Nebenwirkung zu erwarten sind, die Frage der Verfassungsmäßigkeit des italienischen COVID-19-“Impfpflicht”-Gesetzes aufgeworfen. Nachdem in Italien bereits am 1. April 2021 die COVID-19-“Impfpflicht” für den Gesundheitsbereich eingeführt worden war, und Ärzte, Krankenpfleger/innen etc. teilweise seit Juni 2021 ohne Gehaltsbezug von der Arbeit suspendiert sind, muss nun der Verfassungsgerichtshof endlich “Farbe bekennen”. Es wird die definitive Nagelprobe sein, ob wir italienische Staatsbürger noch auf ein Minimum an rechtlichem Schutz gegen menschenrechtswidrige Maßnahmen vertrauen können. Der Verfassungsgerichtshof kann, ohne eine jahrzehntelange Rechtsprechung über Bord zu werfen, nur die Verfassungswidrigkeit bestätigen.

CGA Sicilia Ordinanza pubb. 22.03.2022

Bosnisches Verfassungsgericht erteilt eine Lektion in Sachen Grundrechte

Mit Urteil vom 23. Februar 2022 erklärte das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 2, Recht auf Leben, und Artikel 8, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowohl das digitale COVID-Zertifikat als auch die von der Regierung auferlegte Covid-19-Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. Beschäftigte im Gesundheitswesen und über 60-Jährige) für verfassungswidrig.

Im Rahmen der Klage führten die Beschwerdeführer auch die Verletzung des Nürnberger Kodex an, wonach für jegliche medizinische Behandlung eine freie und aufgeklärte Einwilligung erforderlich ist.

Der EU-Abgeordnete Ivan Sinčić forderte in seiner Rede die Organe der Europäischen Union sowie die einzelnen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Beispiel des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina zu folgen und damit die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass ich am 21. Januar 2022 auf Einladung des Ausschusses für Verfassungsfragen des Senats der Italienischen Republik meine juristischen Bedenken hinsichtlich der groben Verletzung des Nürnberger Kodex hinterlegt habe.

Mein Rechtsgutachten, das nunmehr auch durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina bestätigt wurde, kann auf der Website des Senats der Italienischen Republik eingesehen werden: https://www.senato.it/3485

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