Südtiroler Landtag stimmt gegen den Schutz der Kinder

SÜDTIROLER LANDTAG STIMMT GEGEN DEN SCHUTZ DER KINDER

DAS BEMÜHEN EIGENE VERANTWORTLICHKEITEN ZU VERTUSCHEN IST DEN MEISTEN ABGEORDNETEN ZUM SÜDTIROLER LANDTAG WICHTIGER ALS DER KINDERSCHUTZ

Ein äußerst bedenkliches Zeugnis dafür, die eigenen Interessen bzw. jener von Parteikollegen vor jenen der Kinder zu stellen, haben die allermeisten Abgeordneten zum Südtiroler Landtag mit der Ablehnung meines Beschlussantrages Nr. 328/2025 gegeben.

Hier die auf der website des Südtiroler Landtages veröffentlichte zweisprachige Version meines Beschlussantrages (bestehend aus 16 Seiten samt den in zwei oftmals drei Sprachen gelieferten Anlagen):

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_777229.pdf

Nachdem die Verantwortliche des Südtiroler Sanitätsbetriebes für den Bereich Hygiene und Prävention, Dr. Silvia Spertini (Mitglied der dreiköpfigen Südtiroler Impfkommission) auf der Pressekonferenz zum Auftakt der Covid- und Grippeimpfung 2025/2026 dazu aufgerufen hat, auch Kleinkinder zu impfen, weil sie zur Verbreitung der Infektion beitrügen, die Kinder auf dieser Pressekonferenz als Virenmultiplikatoren bezeichnet wurden, habe ich mit meinem -sowohl arzneimittelrechtlich, als auch mit den institutionellen Zulassungsdokumenten der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb verwendeten Impfstoffsubstanzen, und nicht zuletzt mit Verweis auf den international verankerten Kinderrechtsschutz (Art. 3 UN Kinderrechtskonvention) begründeten und belegten – Beschlussantrag gefordert, dass der Südtiroler Landtag die Landesregierung dazu verpflichtet, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die für die Südtiroler Gesundheitspolitik Verantwortlichen es umgehend unterlassen, die Kinder als vermeintliches pharmazeutisch generiertes Schutzschild für die Gesellschaft zu missbrauchen, sprich zur Impfung der Kinder gegen Covid-19 und Grippe aufzurufen weil sie Virenmultiplikatoren seien.

In den Prämissen zum Beschlussantrag, habe ich anhand der Zulassungsdokumente von Comirnaty von Pfizer/BioNTech (der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb aktuell verwendete sog. Corona-Impfstoff) zum wiederholten Male den Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Landesregierung dargelegt, dass diese Substanz niemals für den sog. Fremdschutz zugelassen wurde (habe hierfür auch eine Abschrift des Briefes der EMA-Direktorin an EU-Abgeordnete in den Beschlussantrag eingepflegt), für den Fremdschutz de facto ungeeignet ist, und darüber hinaus zu schwerstwiegenden Nebenwirkungen bis hin zur Todesfolge führt.

Ich habe auch darauf hingewiesen, dass nunmehr laufend Urteile von italienischen Landesgerichten bekannt werden, mit denen diese, nach Feststellung schwerster Nebenwirkungen der sog. Covid-19-„Impfung“ – und speziell Comirnaty von Pfizer/BioNTech – wie z.B. eine transversale Myelitis, schwerste Herzmuskelentzündung, die laut Beipackzettel des „Impfstoffs“ auch zum Tod führen kann, etc. – den Betroffenen eine vergleichsweise bescheidene Entschädigung zusprechen. Für den Schadenersatz müssten sich die Geschädigten – und derlei gibt es Viele – an den Hersteller wenden, der aber von der Republik Italien und der Europäischen Union weitestgehend von der Haftung befreit wurde.

Ich habe außerdem anhand einer von Anthony Fauci (wohl kaum als Impfgegner einordenbar) im Jahr 2022 veröffentlichten Studie und den Ausführungen des Leiters des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit an der Italienischen Obersten Gesundheitsbehörde Dott. Maurizio Federico dargelegt, dass die Grippeimpfung ebenso wie die Corona-„Impfung“ nicht wirkt.

Es dürfte daher jedem einigermaßen vernünftig und verantwortungsvoll Handelnden klar sein, dass man die Eltern nicht dazu aufrufen darf, ihre Kinder gegen Corona und Grippe zu impfen, um andere zu schützen.

Diese vernünftige und verantwortungsvolle Vorgehensweise ist aber offensichtlich im Südtiroler Landtag bei Regierung und Opposition nicht angekommen.

Für meinen Beschlussantrag haben mit mir, nur weitere 4 Abgeordnete zum Südtiroler Landtag gestimmt. Dagegen gestimmt haben SVP, Freiheitliche, TEAM K, Grüne, PD, Lista Civica, Fratelli d’Italia (Kollegin Anna Scarafoni war bei der Abstimmung nicht anwesend) und Forza Italia.

Ich habe, in Anbetracht der fundamentalen Wichtigkeit dieses Themas die namentliche Abstimmung verlangt. Hier können die Südtiroler Bürger nachvollziehen, wie die Abgeordneten zu diesem Beschlussantrag gestimmt haben (Grün bedeutet Zustimmung zum Beschlussantrag, Rot Ablehnung, Gelb Stimmenthaltung):

Besonders unverständlich war die Stellungnahme von Dr.med. Franz Ploner (TEAM K), der wohl bewusst völlig am Thema vorbeigeredet hat. Er hielt eine dogmatische Abhandlung zu den Kinderimpfungen (um die es bei diesem Beschlussantrag nicht ging) und stieg auf das mit diesem Beschlussantrag von mir aufgeworfene wichtige Thema der medizinischen Ethik und des Missbrauchs der Kinder zum Schutz anderer gegen Covid und Grippe, überhaupt nicht ein. Das scheint Methode zu sein. Auch seine Behauptung, mein Beschlussantrag sei 500 Seiten lang und nur schwer lesbar.

Nun, was Herr Dr. Franz Ploner und Zeno Oberkofler der Grünen, der dieselbe leicht durchschaubare und armselige Argumentation für die gerade für einen Grünen nicht nachvollziehbare Ablehnung meines Beschlussantrages fährt, den Zuhörern verschweigen ist, dass mein Antrag aus 16 (sechszehn) Seiten besteht, und der Rest jeweils zweisprachig (in Deutsch und Italienisch), oftmals sogar dreisprachig (in englischer Originalsprache zur Überprüfbarkeit der Korrektheit der von mir zur Verfügung gestellten Übersetzung des Originaldokuments in die deutsche und italienische Sprache) zur Verfügung gestellte Dokumente für den Nachweis der Begründetheit meines Beschussantrages besteht.

Mir ist es nämlich ein Anliegen, dass jeder Abgeordnete in seiner Muttersprache, die von mir meinen Anträgen als Nachweis beigelegten, oftmals institutionellen Dokumente lesen kann.

So wichtige Beschlussanträge müssen begründet und dokumentiert sein.

Das scheint man im Südtiroler Landtag nicht gewöhnt zu sein.

Und daher fahren sowohl die Abgeordneten der Regierungsparteien, als auch die meisten der sog. Opposition jene „Masche“, unbequeme Anträge, wo es auch um die eigenen Verantwortlichkeiten bzw. jener von Parteikollegen in der Vergangenheit geht (es sei daran erinnert, dass LR Messner letztendlich für die Covid-19-„Impfung“ der Kinder war, und die allermeisten auch heute noch im Landtag sitzenden Abgeordneten sich nicht gegen den Missbrauch der Kinder um angeblich vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen, ausgesprochen hat), meine bis ins Detail belegten Beschlussanträge mit solch armseligen Bemerkungen als nicht „lesbar“ abzutun.

Freilich ist es eine schwere Kost, zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass man wahrscheinlich eine schwere Last für in der Vergangenheit mitgetragene Maßnahmen zu tragen hat.

Umso verwerflicher ist es aber, durch ein Fortfahren – im Eigeninteresse – in offenkundig fatalen politischen Fahrwassern, weiter Kinder zu gefährden!

Wer hier ein unqualifiziertes und unverantwortliches Verhalten an den Tag legt, sind all jene, denen der Schutz der Kinder offensichtlich nicht am Herzen liegt und Politik betreiben, um in erster Linie die eigenen Verantwortlichkeiten (bzw. jener von Parteikollegen) zu vertuschen und die eigenen Befindlichkeiten bzw. jene von Parteikollegen dem Wohl der Kinder voranstellen.

Ich werde weiterhin solche, offensichtlich der Mehrheit der Abgeordneten äußerst unangenehmen Beschlussanträge stellen, da es zumindest zu einer Offenlegung ihrer aktuellen Verantwortung kommt, denn wer trotz der institutionell belegten Sachlage, sich selbst gegen den Schutz der Kinder ausspricht, darf nicht erwarten, dass ihm/ihr das in Zukunft nicht von Geschädigten vorgehalten wird.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

Gestern in den USA veröffentlichte Meta-Studie bestätigt das ausufernde Kinderimpfprogramm als fundamentalen Driver der Explosion der Autismus-Spektrumstörungen In den USA wurde eine umfassende META-Analyse aller bis dato veröffentlichten und bekannten Studien zu den Ursachen der Autismus-Spektrumstörungen veröffentlicht.

In den USA wurde eine umfassende META-Analyse aller bis dato veröffentlichten und bekannten Studien zu den Ursachen der Autismus-Spektrumstörungen veröffentlicht.

Siehe hier die englische Originalversion

https://zenodo.org/records/17451259

und hier die Übersetzung in die deutsche Sprache

https://drive.google.com/file/d/1ToZ19O-0CrRAjcwjwnEpUqMFuBBJUnPQ/view?usp=drivesdk

Diese wichtige und in ihrer Dimension noch nie vorher gemachte Meta-Studie – die epidemiologische, klinische und mechanistische Studien, die potenzielle Autismus-Spektrumstörungs-Risikofaktoren bewerten, umfassend untersucht – kommt wörtlich zu folgender detailliert begründeter und belegter Schlussfolgerung:

Die Gesamtheit der Beweise stützt ein multifaktorielles Modell der Autismus-Spektrumstörungen, in dem genetische Veranlagung, Neuroimmunbiologie, Umweltgifte, perinatale Stressfaktoren und iatrogene Expositionen zusammenwirken.

Kombinierte und frühzeitige Routineimpfungen im Kindesalter stellen den bedeutendsten modifizierbaren Risikofaktor der Autismus-Spektrumstörungen dar, was durch übereinstimmende mechanistische, klinische und epidemiologische Befunde gestützt wird und durch eine intensivierte Anwendung, die Häufung mehrerer Dosen während kritischer Phasen der Neuroentwicklung und den Mangel an Forschung zur kumulativen Sicherheit des vollständigen pädiatrischen Impfplans gekennzeichnet ist.

Da die Prävalenz der Autismus-Spektrum-Störungen weiterhin in beispiellosem Tempo zunimmt, bleibt die Klärung der mit der kumulativen Impfstoffdosierung und dem Zeitpunkt der Impfung verbundenen Risiken eine dringende Priorität für die öffentliche Gesundheit.“

In den USA hat mittlerweile 1 von 36 Kindern eine Autismus-Diagnose, in Italien/Südtirol waren wir im vergangenen Jahr bei 1 auf 76 Kinder! Tendenz steigend!

In einer im Herbst 2024 im Südtiroler Landtag stattgefundenen Anhörung (durch die Erste Gesetzgebungskommission, der ich angehöre) der Vertreter der deutsch-, italienisch- und ladinischsprachigen Kindergärten und aller Schulstufen, haben auf meine konkrete Nachfrage, ob die Fälle von Autismus-Spektrum-Störungen effektiv zugenommen haben, oder durch eine verfeinerte Diagnostik erklärbar sind, alle anwesenden Vertreter unisono erklärt, dass die explosionsartige Zunahme im Vergleich zur Vergangenheit effektiv vorliegt und nicht geänderten Diagnosekriterien zugeordnet werden kann.

Die aufgrund der CDC-Daten in der umfangreichen META-Studie dargelegte Entwicklung der Autismusprävalenz in Bezug auf die Impfstoffdosen bis zum zweiten Geburtstag spricht eine klare Sprache!

Italien hat ein Kinderimpfprogramm, das im Wesentlichen jenem der USA entspricht.

Jenes der USA ist ein wenig umfangreicher, daher die noch höhere Autismusrate in den USA.

Es sei daran erinnert, dass keines der derzeit in Verwendung befindlichen Kinderimpfstoffprodukte (in Südtirol kommt zur „Erfüllung der Impfpflicht“ der Sechsfachimpfstoff HEXYON und der Vierfachimpfstoff PROQUAD zur Anwendung, außerdem gibt es dann noch eine Reihe von empfohlenen Impfungen) im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen auf Wirksamkeit und Sicherheit getestet wurde. Gesundheitslandesrat Hubert Messner hat dies in Beantwortung einer konkreten Anfrage von mir in der Aula des Landtages und gegenüber Journalisten bestätigt.

Außerdem dürfen alle in der Europäischen Union zentral von der EU Kommission zugelassenen Kinderimpfstoffe nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung zur Anwendung kommen. Diese Pflicht wird aber systematisch auch vom Südtiroler Sanitätsbetrieb verletzt!

Das Vorhandensein eines Arztes in der Impfstation, der meist das Kind gar nicht sieht, entspricht nicht der von Artt. 70 u. ff. Richtlinie 2001/83 EG (rezipiert in Art. 88 und ff. Ges.v.V. 219/2006) vorgesehenen Pflicht der ärztlichen Verschreibung von Impfstoffen. Bei einer ärztlichen Verschreibung übernimmt der Arzt bei nicht erfolgter Aufklärung der Eltern (z.B. darüber, dass keine klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen gemacht wurden, dass der Sechsfachimpfstoff HEXYON auf Kinder im Alter von über 24 Monaten illegal off label angewandt wird) die Verantwortung für etwaige Folgeschäden der Anwendung des Impfprodukts, wie vom Arzneimittelgesetzgeber vorgesehen.

Die Verantwortlichen für die Öffentliche Gesundheit, allen voran die Regierung Meloni, aber auch die lokal in Südtirol zuständigen Verantwortlichen, sind in Anbetracht der Ergebnisse dieser Meta-Studie aufgefordert, umgehend die Aussetzung der Kinderimpfpflicht zu veranlassen und für eine umfassende Aufklärung der Eltern zu sorgen!

Die Südtiroler Landesregierung kann hierzu über den Landeshauptmann die Regierungschefin Meloni auffordern, umgehend die Ständige Staaten-Regionen-Autonome Provinzen-Konferenz für eine Diskussion und Beschlussfassung zur vorsorglichen Aussetzung der Kinderimpfpflicht einzuberufen.

Wenn dies unterlassen wird, sind die Verantwortlichen in Politik und Sanitätsbetrieb als persönlich für alle weiteren auftretenden Schäden zu bewerten, da anhand dieser META-Analyse klar ist, dass absoluter Handlungsbedarf besteht.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Südtiroler Landeshauptmann und Südtiroler Gesundheitslandesrat in Unterhemd auf Werbetour für durch Geimpfte in die Umwelt übertragbaren gentechnischen Grippeimpfstoff

Südtiroler Landeshauptmann und Südtiroler Gesundheitslandesrat in Unterhemd auf Werbetour für durch Geimpfte in die Umwelt übertragbaren gentechnischen Grippeimpfstoff

EU-Kommission/EMA bestätigt: mit dem Kindergrippeimpfstoff FLUENZ von ASTRAZENECA behandelte Kinder übertragen den Grippevirus auf die Umwelt

Impf-PR Slogan „Schütz Dich und die anderen“ ad absurdum geführt

Sofortige Zivilschutzmaßnahme notwendig

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher und der Südtiroler Gesundheitslandesrat Hubert Messner posieren im fotoshooting im Unterhemd und angesetzter Nadel, um der offensichtlich dem Impfwahn zu Recht sehr kritisch gegenüberstehenden Südtiroler Bevölkerung mit angeblich „gutem Beispiel“ voranzugehen, und machen dabei folgende medizinisch-pharmakologisch unhaltbaren Behauptungen: „Die Grippeimpfung ist ein einfacher und wirksamer Weg, sich selbst und andere zu schützen (so Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit, Hubert Messner auf website des Südtiroler Sanitätsbetriebes: https://www.sabes.it/de/news/grippe-nicht-mit-uns-schutzedich-start-der-impfkampagne-2025) und Impfen heißt, Verantwortung zu übernehmen, und zwar für die eigene Gesundheit und zugleich auch für die Gemeinschaft. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto besser schützen wir uns gegenseitig. Ich hoffe, viele folgen diesem Beispiel.“ (so der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher, siehe https://www.sabes.it/de/news/mit-gutem-beispiel-voran-kompatscher-und-messner-lassen-sich-impfen).

Fakt ist aber, dass längst nachgewiesen ist, dass ein in den Oberarm gespritzter Impfstoff nicht wirkt (siehe dazu die im Detail dokumentierte Pressemitteilung

https://www.renate-holzeisen.eu/aufforderung-an-verantwortliche-der-suedtiroler-sanitaet-und-des-schutzes-der-kinderrechte-mit-vorbehalt-rechtlicher-schritte/

Nun verimpft der Sanitätsbetrieb den Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 24 Monaten und 18 Jahren den im Juni 2024 erstmalig von der Europäischen Kommission zugelassenen nasalen Grippeimpfstoff FLUENZ des Herstellers AstraZeneca:

https://www.sabes.it/de/suche-fragen-und-antworten/welche-impfstoffe-werden-fur-die-grippeimpfung-verwendet

Dieser Kinderimpfstoff wird mittels reverser Gentechnologie in VERO-Zellen (Zelllinie, die aus Nierenzellen von Grünen Meerkatzen gewonnen wurde) produziert und in befruchteten Hühnereiern vermehrt. Er enthält genetisch veränderte Organismen (GVO). Siehe Seite 2 der Anlagen zum Zulassungbeschluss der Europäischen Kommission:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250709166912/anx_166912_de.pdf

Unter Punkt 4.4 (Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung) der aktuell gültigen Version von Anlage I des Zulassungsbeschlusses der Europäischen Kommission geht unter dem Titel „Immungeschwächte Personen“ wörtlich hervor, dass „Die Geimpften sollen informiert werden, dass Fluenz ein attenuierter Lebendvirus-Impfstoff ist und daher die Gefahr einer Virus-Übertragung auf immungeschwächte Personen besteht. Die Geimpften sollten sich bemühen, in den ersten 1-2 Wochen nach der Impfung soweit wie möglich jeden engen Kontakt zu stark immungeschwächten Personen zu vermeiden. In klinischen Studien wurde 2-3 Tage nach der Impfung die maximale Impfvirus-Konzentration beobachtet. In Situationen, in denen ein Kontakt zu stark immungeschwächten Personen unvermeidbar ist, sollte das potentielle Risiko, den Influenza-Impfvirus zu übertragen, abgewogen werden gegen das Risiko, sich mit dem Wildtyp-Influenzavirus zu infizieren, und diesen zu übertragen.“

Siehe Seite 4 der Anlagen zum Zulassungsbeschluss der Europäischen Kommission (link bereits oben).

Das ist der offizielle Hinweis direkt in der Markzulassungsdokumentation, dass Kinder, die mit diesem Grippeimpfstoff, der darüber hinaus gentechnisch veränderte Organismen enthält, behandelt werden, den gentechnisch veränderten Grippevirus auf die Umwelt übertragen und damit andere, auch immungeschwächte Personen, infizieren!

Der von unseren „Polit-Unterwäschemodels“ und sich als „Marketingbeauftragte der WHO und damit von big pharma“ gebärdenden Regierungsverantwortlichen bemühte Slogan „schütze Dich und die anderen“ ist damit endgültig ad absurdum geführt!

Es sei daran erinnert, dass die, das EU-Arzneimittelrecht verletzende Kinderimpfpflicht (Gerichtsverfahren behängen) in Italien damit begründet wird, dass man die gesunden Kinder durchimpfen müsse, um Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, nicht durch Ansteckung zu gefährden.

Abgesehen davon, dass dies eine völlig haltlose Argumentation ist, denn immungeschwächte nichtgeimpfte Kinder können sehr wohl auf andere Art und Weise und darüber hinaus besser geschützt werden (wie die Schweiz und Österreich zeigen, in denen es keine Kinderimpfpflicht gibt), verbreitet jetzt der Südtiroler Sanitätsbetrieb über die Verspritzung in Kinder eine für immungeschwächte Personen gefährliche Viruslast in die Umwelt, wie durch die Zulassungsbehörde (Europäische Kommission/EMA) selbst bestätigt!

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb begeht gemeinsam mit den für die Südtiroler Gesundheitspolitik und den Zivilschutz Verantwortlichen (Landesrat Hubert Messner und Landeshauptmann Arno Kompatscher) damit die bewusste In-Umlaufverbringung eines krankheitserregenden Virus mit gleichzeitiger totaler Irreführung der Bevölkerung! Das ist schwerwiegend und bedarf einer sofortigen Aussetzung der Anwendung dieses Grippeimpfstoffes!

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch dieser Grippeimpfstoff laut offizieller Zulassungsdokumentation (siehe Seite 14 der Anlagen zum Zulassungsbeschluss – siehe link oben) für die rechtskonforme Anwendung einer ärztlichen Verschreibung bedarf, jener Voraussetzung, die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb laufend und systematisch in grober Verletzung des Arzneimittelrechts missachtet wird.

Zu den seit der Zulassung im Juni 2024 bereits festgestellten und in der offiziellen Zulassungsdokumentation genannten Nebenwirkungen gehört auch das Guillan-Barré-Syndrom und die mitochondriale Enzephalomypathie.

Es ist daher umso schwerwiegender, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb die zwingende Voraussetzung der ärztlichen Verschreibung für die Anwendung dieses Impfstoffes systematisch verletzt.

Auch für diesen Impfstoff gilt, dass seine Wirksamkeit und Sicherheit nicht durch eine klinische Studie mit einer echten Kontrollgruppe geprüft und bestätigt wurden.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Aufforderung an Verantwortliche der Südtiroler Sanität und des Schutzes der Kinderrechte mit Vorbehalt rechtlicher Schritte

Kinder sollen geimpft werden weil sie Multiplikatoren der Viren seien und eine relevante Rolle bei der Verbreitung der Infektion hätten?!

Beitrag zur PK des Südtiroler Sanitätsbetriebes zum Auftakt der Corona- und Grippeimpfung in der Tagesschau RAI Südtirol vom 14.10.2025 und Artikel in der heutigen (15. Oktober 2025) Ausgabe der Tageszeitung Dolomiten

Aufforderung zur sofortigen Klärung mit Vorbehalt rechtlicher Schritte zum Schutze der Kinderrechte

 

Aufgrund der schwerwiegenden Bedeutung der unglaublichen Aussagen von Gesundheitslandesrat Hubert Messner und der Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes in der gestrigen Pressekonferenz zum Auftakt der Corona- und Grippeimpfung, habe ich die anbei befindliche Aufforderung zur sofortigen Klärung mit Vorbehalt rechtlicher Schritte zum Schutze der Kinderrechte an die für die Gesundheitspolitik in Südtirol Zuständigen, an die Kinder- und Jugendanwältin, an den Ethikrat und an die beiden mit öffentlichem Geld finanzierten größten Südtiroler Medien (RAI Südtirol und Tageszeitung Dolomiten) gesandt, welche die unglaublichen Aussagen der Sanitätsverantwortlichen ohne jegliche kritische Rückfrage oder Kommentar gestern bzw. heute wiedergegeben haben.

Hier nachfolgend der Text der heute zugestellten Aufforderung:

Mit absolutem Unverständnis habe ich, so wie viele Südtiroler, vernommen, dass laut

  • 1) der gestern /14. Oktober 2025) ausgestrahlten Tagesschau der RAI Südtirol, die Verantwortliche Direktorin des Amtes für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Frau Dr. Siliva Spertini, die Position vertritt, dass für Kleinkinder die Impfung (vorher wird im Bericht generell von Grippe- und Corona-Impfung gesprochen) wichtig sei, „weil sie zur Verbreitung der Infektion beitragen“.

Wörtlich im Bericht „die Direktorin des Dienstes für Hygiene und Öffentliche Gesundheit Silvia Spertini rät Menschen ab sechzig zur Impfung, sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Auch für Kleinkinder sei die Impfung wichtig, weil sie zur Verbreitung der Infektion beitragen.

  • 2) Des heute auf Seite 15 in der Tageszeitung Dolomiten erschienen Artikel „Mit einem Termin zum doppelten Schutz“ die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes sowie der Landesrat für Gesundheit Hubert Messner in Bezug auf die Grippe- und die sog. Corona-Schutzimpfung auf der gestrigen Pressekonferenz erklärt haben Auch Kinder sollten geimpft werden, da sie als sogenannte Multiplikatoren der Viren gelten und eine relevante Rolle bei der Verbreitung von Infektionen spielen“.

Sollte die Berichterstattung in der RAI Südtirol Tagesschau und in der Tageszeitung Dolomiten korrekt sein, betrachten der Südtiroler Sanitätsbetrieb und der Südtiroler Landesrat für Gesundheit Hubert Messner die Kinder als Virenverbreiter, die es zu impfen gilt, um andere zu schützen!

Das entbehrt jeglicher medizinischen Ethik! Eine Impfung ist, wenn überhaupt, nur dann für Kinder zu empfehlen, wenn die Kinder selbst die Impfung benötigen sollten, aber nicht deshalb, weil die Kinder an der Verbreitung von Viren beteiligt sind!

Laut der mir vorliegenden Berichterstattung im Öffentlichen Rundfunksender RAI Südtirol und in der größten Südtiroler Tageszeitung ruft der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Eltern dazu auf, Kinder zu impfen, und damit in ihr natürliches Immunsystem einzugreifen, um andere zu schützen.

Sprich, man missbraucht die Kinder (bis hin zu den Kleinkindern) als (darüber hinaus nur angeblichen) physischen Schutzwall für die Gesellschaft.

Das ist eine klare Verletzung der auch international verankerten Kinderrechte!

Ich verlange in meiner Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, die wegen dieser unglaublichen Aussagen der Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und des Landesrates für die Gesundheit in der gestrigen Pressekonferenz bereits von vielen Eltern, Großeltern sowie Sanitätspersonal kontaktiert wurde, eine sofortige Klärung, ob der gestern in der Tagesschau gezeigte Bericht und der heute in der Tageszeitung Dolomiten erschienene Artikel in der Aussage zur Impfung der Kinder korrekt ist, oder ob er einer journalistischen Fehlinterpretation entspricht.

Sollte Letzteres (Fehlinterpretation durch die Medien) zutreffen, verlange ich in meiner institutionellen Funktion als Vertreterin der Autonomen Provinz Bozen (Art. 48/bis Dekret des Präsidenten der Republik Italien Nr. 670 vom 31.08.1972 – Autonomiestatut) eine umgehende Richtigstellung im selben Format mit derselben Tragweite, denn hier geht es um eine, die Gesundheit der Kinder und deren Grundrechte betreffende über den öffentlichen Rundfunk und die mit Steuergeld finanzierte größte Südtiroler Tageszeitung verbreitete Meldung.

Sollten hingegen die von RAI Südtirol und der Tageszeitung Dolomiten vermeldeten Äußerungen zur Notwendigkeit die Kinder zu impfen effektiv gestern in der PK von den Verantwortlichen der Südtiroler Gesundheitspolitik und des Südtiroler Sanitätsbetriebes verlautbart worden sein, dann erwarte ich, im Sinne einer ausgewogenen der Informationspflicht der mit Steuergeld finanzierten Medien entsprechenden Berichterstattung, die Veröffentlichung einer Meldung zu meinem mit der Verletzung der Kinderrechte und der fundamentalsten Prinzipien der Medizinethik begründeten Protest gegen diese unglaubliche Vorgehensweise der Südtiroler Sanitätspolitik.

Ich mache in diesem Zusammenhang darüber hinaus darauf aufmerksam, dass es international bekannt ist, dass

  • 1) die Grippeschutzimpfung nicht wirkt, weil eine in den Arm gespritzte Substanz keine Immunantwort in den Schleimhäuten des respiratorischen Trakts hervorruft, wie selbst Anthony Fauci in einem 2022 veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel für die sog. Corona-Schutzimpfung und für die Grippeimpfung bestätigt:

https://www.cell.com/action/showPdf?pii=S1931-3128%2822%2900572-8

Hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1tc44moEQH6BfqBKM6L81gKHclkDcLz6Z/view?usp=drivesdk

  • 2) das Risiko zu erkranken, für die Grippe-Geimpften wesentlich höher ist, als für die Nichtgeimpften, wie eine ganz neue Studie an über 53.000 Sanitäts-Mitarbeitern der Cleveland-Clinic (Ohio-USA) bezogen auf die Impfsaison 2024-25 deutlich zeigt:

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2025.01.30.25321421v3

Hier die Übersetzung in die deutsche Sprache

https://drive.google.com/file/d/1gKO_ooe8dummq3C-jhwn0VQhbMnvmvBR/view?usp=drivesdk

  • 3) die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Virenübertragung, sondern allein für einen etwaigen Schutz vor der Krankheit Covid-19 der mit diesen experimentellen Substanzen behandelten Personen zugelassen wurden. Also von Fremdschutz keine Rede sein kann! Umgekehrt aber diese sog. Impfstoffe enorme Risiken für Leben und Gesundheit mit sich bringen, wie mittlerweile hinlänglich bekannt sein sollte. Mit Schreiben vom 18.10.2023 wurde dies auf explizite Anfrage von EU-Parlamentariern durch die Direktorin der EMA, Emer Cooke ausdrücklich wie folgt bestätigt:

Übersetzung in die deutsche Sprache:

  1. Die zugelassenen Indikationen

Sie geben an, dass die Impfstoffe gemäß den zugelassenen Indikationen nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen möchten, und dass sie nicht zum Zweck der Verringerung der Übertragungs- oder Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind. Sie geben außerdem an, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von Pharmaunternehmen, Politikern und Gesundheitsexperten beworbenen Verwendungszwecken übereinstimmt.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen dienen ausschließlich dem Schutz der geimpften Personen.

In den Produktinformationen zu COVID-19-IMPFSTOFFEN wird eindeutig angegeben, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung von COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA zur Zulassung der Impfstoffe auf den Mangel an Daten zur Übertragbarkeit hingewiesen.

Die EMA wird weiterhin Transparenz hinsichtlich der zugelassenen Verwendungszwecke von COVID-19-Impfstoffen walten lassen und Bereiche identifizieren, in denen wir Missverständnisse ausräumen müssen.

 

Der Südtiroler Gesundheitslandesrat und die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes rufen daher zu einer illegalen off-label-Anwendung der (Klein-)Kinder mit einer experimentellen auf Gentechnik basierten und höchst gefährlichen Substanz (Cormirnaty von Pfizer/BioNTech) auf.

Das Landesgericht von Asti hat mit Urteil vom 26. September 2025 einer Frau, die seit der Behandlung mit dem sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von BioNTech/Pfizer an einer transversalen Myelitis erkrankt ist (kann nicht mehr gehen), eine monatliche Entschädigung von Euro 3.000.- zugesprochen. Für den Schadenersatz muss sich die Frau an den Produzenten wenden, der eine totale Haftungsbefreiung von der Republik Italien und der EU erhalten hatte!

Hier das Urteil: https://drive.google.com/file/d/1vtzg9NutlrKkdLVAu5AHt0721c2sbHm2/view?usp=drivesdk

In Südtirol setzt man die (Klein-)Kinder willentlich einem solchen unverantwortbaren Risiko aus, für nichts! Nachdem nicht einmal ein Fremdschutz vorliegt, wie die EMA selbst bestätigt!

  • 4) Nun im Tagestakt veröffentlichte Studien zeigen, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna) enorme Rückstände an DNA-Plasmiden aufweisen und Comirnaty von Pfizer/BioNTech darüber hinaus einen den von FDA und WHO gesetzten Grenzwert weit übersteigenden Wert des SV40-Promoter-Enhancer.

Aus dem am 6. September 2025 in PubMed (die online Datenbank des National Institut of Health der US-Regierung) veröffentlichten weltweit mit größter Sorge zur Kenntnis genommenen wissenschaftliche Artikel dreier Top-US-Wissenschaftler geht hervor, dass

die beiden sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf modRNA-Basis – Comirnaty von Pfizer/BioNTech (aktuell in Südtirol zur Anwendung gebracht) und Spikevax von Moderna – Milliarden bis Hunderte von Milliarden DNA-Moleküle pro Dosis enthalten.

Beide Substanzen überschreiten die von der FDA und der WHO festgelegten Richtlinien für Rest-DNA von 10 ng/Dosis um das 36- bis 627-fache.

Darüber hinaus überschreitet die aktuell in Südtirol auch auf die Kinder angewandte Substanz Corminaty von Pfizer/BioNTech den gesetzlichen Grenzwert für den SV40-Promotor-Enhancer, der bekanntlich hoch krebserregend wirkt.

SV40-Promotor-Enhancer wird in Laboren Versuchstieren zur Erzeugung von Krebszellen gespritzt, um Krebsmedikamente zu testen, da er mit einer Reihe von bösartigen Tumoren im Menschen in Verbindung gebracht wird.

Siehe die Studie in der Originalfassung in englischer Sprache hier:

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40913499/

und die Übersetzung in die deutsche Sprache hier:

https://drive.google.com/file/d/1O9RezZIX4tbeaVom2wD9UQ0WM1oYpUQ6/view

Die sog. modRNA Covid-19-„Impfstoffe“ sind also nachweislich hoch genotoxisch, krebserregend und mutagen, sprich: das menschliche Genom verändernd, denn nichts anderes bedeutet die enorme Menge an DNA-Rückständen und die Überschreibung des zulässigen Grenzwertes des bekanntlich hoch krebserregenden SV40-Promotor-Enhancers.

Comirnaty von Pfizer/BioNTech, sowie die anderen sog. Covid-19-„Impfstoffe“ sind, wie direkt aus der Zulassungsdokumentation hervorgeht, u.a. niemals auf ihre Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität geprüft worden, weil man annahm, dass diese experimentellen Substanzen diesbezüglich keine Risiken bergen würden!

Es wurden und es werden also den Kindern – basierend auf einer reinen Annahme ihrer Unbedenklichkeit – hoch genotoxische, karzinogene und leider auch mutagene experimentelle Substanzen gespritzt.

Siehe Seite S. 29 der aktuellen Fachinformation in Anlage I des Zulassungsbeschlusses der Europäischen Kommission zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

Mit einer vor wenigen Tagen veröffentlichten groß angelegten bevölkerungsbasierten retrospektiven Studie in Seoul, Südkorea, wurden die kumulativen Inzidenzen und nachfolgenden Risiken für Krebserkrankungen insgesamt ein Jahr nach der COVID-19-“Impfung“ dargelegt.

Daten von 8.407.849 Personen zwischen 2021 und 2023 wurden aus der Datenbank der koreanischen Krankenversicherung bezogen. Die Teilnehmer wurden anhand ihres COVID-19-Impfstatusses in zwei Gruppen eingeteilt.

Die Risiken für Schilddrüsenkrebs, Magenkrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs, Brustkrebs und Prostatakrebs nahmen ein Jahr nach der Impfung signifikant zu.

Hier die Studie in der englischen Originalfassung:

https://biomarkerres.biomedcentral.com/counter/pdf/10.1186/s40364-025-00831-w.pdf

und hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1kl-JSq1YofCuzK48JupAPxrsNoaF0WMn/view?usp=drivesdk

Nun ist erstmals in einer jüngst veröffentlichten Studie der Nachweis der RNA-Sequenz von Comirnaty von Pfizer/BioNTech in den Tumorzellen einer 31-jährigen erbracht worden, die nach wiederholter Injektion von Comirnaty von Pfizer/BioNTech einen bis dato höchst seltenen Blasen-Turbokrebs entwickelt hat.

Hier die Studie in der englischen Originalfassung:

https://zenodo.org/records/17122912

und hier in der deutschen Übersetzung:

https://drive.google.com/file/d/13rVFhbXguWp1MiEJaOGOPTgm86FDNmlw/view?usp=drivesdk

Das bedeutet, dass die „Impf“-RNA, die in den Nanolipiden die Zellen im gesamten Körper des Menschen erreicht, sich in die menschliche DNA integriert.

Die Veröffentlichung weiterer Studienergebnisse zur nunmehr nachgewiesenen Karzinogenität und Mutagenität sind für die kommenden Wochen von US-Forschern angekündigt.

Der Leiter des Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Oberste wissenschaftliche Gesundheitsbehörde Italiens), Dott. Maurizio Federico, warnt bereits seit 2024  in vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierten wissenschaftlichen Artikeln vor durch die aktuellen Covid-19-„Impfstoffe“ hervorgerufene Nebenwirkungen und deren de facto Unwirksamkeit.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39591184/

Hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/19RvgebC5L6DW0CXhG-xywITYWHYsstu8/view?usp=drivesdk

und in einer Zuschaltung direkt aus dem Istituto Superiore di Sanità in eine Pressekonferenz, die am 4. Dezember 2024 im Südtiroler Landtag stattgefunden hat, hat er auf die de facto Unwirksamkeit und die hohe Risikobehaftetheit der in den Oberarm gespritzten und auf modRNA basierten Covid-19-„Impfstoffe“ anhand von Studien hingewiesen.

Außerdem hat er betont, dass es bekannt ist, dass auch die Grippeimpfung nicht wirkt – wie selbst Antony Fauci in einer mit anderen 2022 veröffentlichten Studie  zugegeben hat – weil ein über den Atmungstrakt aufgenommenes Virus nicht durch einen in den Armmuskel injizierte Substanz blockiert werden kann!

Siehe dazu die Aufzeichnung seiner hochinteressanten Ausführungen in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag:

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/DottMaurizioFederico-ResponsabileCentroNazionaleSaluteGlobale%2CISS-InterventoinConferenzaStampaAvvDDrRenateHolzeisenpressoilConsiglioProvinciadiBolzano4dicembre2024:7

Siehe hier die vom Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag gezeigten Folien:

https://drive.google.com/file/d/1MwYBm7xlDJfSUXcQJ64GuFgcmJlgJXGD/view

Die Befürchtungen des Leiters des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità werden auch von der Bundesregierung der USA geteilt, die bereits im Mai für Schwangere und Kinder und dann nachfolgend generell die Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfungen“ widerrufen hat.

Auch aus dem derzeit gültigen, bei der EMA hinterlegten Risk-Management-Plan des Produzenten geht eindeutig hervor, dass die Sicherheitsdaten auf die Langzeitfolgen fehlen, was i eine Anwendung dieser Substanzen insbesondere auf Kinder absolut nicht vertretbar macht!

Siehe Seite 187 des aktuellen RMP für Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://www.ema.europa.eu/en/documents/rmp/comirnaty-epar-risk-management-plan_en.pdf

Aus der aktuellen Fachinformation der EMA/Europäischen Kommission (und von AIFA übernommen) zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech geht ausdrücklich hervor, dass die auf mod.RNA-Basis beruhende Substanz zu einer Herzmuskelentzündung auch mit Todesfolge führen kann.

Landesrat Messner und den Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes dürfte bekannt sein, dass die durch die Entzündung entstehenden Narben des Herzmuskels niemals richtig ausheilen und daher viele Kardiologen auf die damit einhergehende Verkürzung der Lebenszeit hinweisen.

Siehe Seite 5 der aktuellen Version der Anlage I zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission betreffend die Marktzulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

Substanzen,

  • die nachweislich nicht gegen eine virale Infektion schützen,
  • die keine effektive Immunantwort in den Lungen erzeugen,
  • die enorme Rückstände an DNA-Plasmiden und einen den Grenzwert weit überschreitenden SV-40-Promoter-Inhalt haben,
  • die generell bereits bekannte schwerste Nebenwirkungen (Herzmuskelentzündung, auch mit Todesfolge)  und viele noch kaum untersuchte Nebenwirkungen aufweisen, wobei man die Langzeitwirkungen noch nicht kennt (wie auch die Hersteller in ihren RMP erklären)

in (Klein-)Kinder zu spritzen

bedeutet junges Leben, in dem ein besonders rasanter und heikler Vorgang der Zellteilung erfolgt, einem enormen nicht verantwortbaren genotoxischen, karzinogenen und mutagenen Risiko auszusetzen.

Das ist schlichtweg kriminell!

 

Abschließend sei noch daran erinnert, dass

alle Impfstoffe für ihre zulassungs- und rechtskonforme Anwendung das Vorhandensein einer ärztlichen Verschreibung voraussetzen!

Siehe bspw. Anlage II Punkt B) des Zulassungsbeschlusses der EU-Kommission für den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

Die ärztliche Verschreibungspflicht für eine injizierte Substanz ist von Art. 71 EU-Richtlinie 2001/83/CE und Art. 88 D.Lgs. 219/2006 vorgesehen.

In Italien ist nur der Arzt zur Verschreibung eines Arzneimittels berechtigt.

Impfungen in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung sind von vornherein illegal!

Der nationale Impfplan, die Impfempfehlung der nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden ersetzen die ärztliche Verschreibung (die entsprechend Art. 4 und 13 des ärztlichen Deontologiekodexes zu erfolgen hat) nicht, denn sie beziehen sich weder auf die spezifisch zur Anwendung kommenden Impfstoffprodukte, noch auf das spezifische zu impfende Kind oder den Impfling generell, sondern auf eine anonyme Bevölkerung.

Der Arzt hat bei seiner Tätigkeit keinerlei Interessen, Aufoktroierungen oder Konditionierungen zu unterliegen.

Für die Verschreibung eines Arzneimittels (im konkreten Fall eines sog. Impfstoffes) muss der Arzt über das Wirksamkeits- und Risikoprofil des Arzneimittels Bescheid wissen und den Patienten aufklären und nicht als Marketingagent für die Pharmaindustrie wirken.

 

Auch aktuell wird systematisch in gröbster Verletzung der vom Arzneimittelgesetzgeber aus guten Gründen gesetzten Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung geimpft!

Diese grobe Verletzung des Arzneimittelrechts bedeutet, in Kombination mit der systematischen groben Desinformation und Täuschung der Bevölkerung, sprich der unglaublich dreisten Verharmlosung von offensichtlich  enormen Risiken (bis hin zur Todesfolge) ein Supergau an zivil- und strafrechtlicher Verantwortung, die dann schlagend wird, wenn auch die Justiz – aufgrund der Unmenge und Schwere der sich ständig häufenden Evidenz – sich ihrer Funktion und Verantwortung nicht mehr entziehen wird können.

Sollte daher die Empfehlung, (Klein-)kinder zu „impfen“ (laut Berichterstattung richtet sich die Empfehlung sowohl auf die sog. Coronaschutzimpfung als auch auf die Grippeimpfung) weil sie zur Verbreitung der Infektion beitrügen, sprich sog. Virenmultiplikatoren seien, tatsächlich vom Sanitätsbetrieb und vom Südtiroler Landesrat für die Gesundheit kommen, bzw. in der gestrigen Pressekonferenz geäußert worden sein, dann stellt diese Aufforderung/Empfehlung eine klare Verletzung der Kinderrechte, des Medizinrechts sowie der Medizinethik dar, die einer ärztlichen  Entscheidung stets zugrunde liegen muss, erst recht wenn es um Kinder geht, dar.

Bereits in der sog. Pandemie wurden die Kinder in den lockdown geschickt, am freien Atmen und der Erfassung der visuellen Empathie durch unnütze und schädliche Masken gehindert, und anschließend mit experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen „geimpft“ um sog. vulnerable Personengruppen zu schützen.

Es ist schlichtweg unfassbar, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Südtiroler „Gesundheitspolitik“ diese, die fundamentalsten Prinzipien der medizinischen Ethik und die Kinderrechte verletzende Handlungsweise, die auch wissenschaftlich jeglicher Grundlage entbehrt, fortsetzt.

In Erwartung einer dringenden Klärung, und mit Vorbehalt rechtlicher Schritte

Kinder vom Südtiroler Sanitätsbetrieb als vermeintlicher physischer Schutzwall für die Gesellschaft missbraucht 15.10.2025 (003)

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

 

Offener Brief an Prof.Dr. Christian Wiedermann – Institut für Allgemeinmedizin – Claudiana Bozen

Offener Brief an Prof.Dr. Christian Wiedermann

Institut für Allgemeinmedizin – Claudiana Bozen

Mit größtem Unverständnis habe ich, so wie viele im Sanitätsbereich Tätige (Ärzte, Hebammen, Apotheker etc.), Experten aus der Wissenschaft, sowie auch seit Jahren in Bezug auf dieses Thema sehr aufmerksame Bürger, die Behauptung des Leiters des Instituts für Allgemeinmedizin an der Claudiana (Bozen) zur Kenntnis genommen, wonach die sog. COVID-19-„Impfung“ insbesondere in der Schwangerschaft und Stillzeit sicher sei und die Risiken einer „ungeimpften SARS-CoV-2-Infektion“, für Schwangere und Ungeborene weitaus höher seien als potenzielle Nebenwirkungen der sog. Impfung.

Siehe hier die Aussagen von Prof. Wiedermann auf der website der Claudiana: https://www.institut-allgemeinmedizin.bz.it/covid-19-impfung-schwangerschaft-fruchtbarkeit-und-autismus-was-sagt-die-wissenschaft-wirklich/

Deshalb habe ich heute den anbei befindlichen Brief an Prof. Dr. Christian Wiedermann gesandt, mit dem ich ihm dokumentiert widerspreche, basierend auf den neuesten auch auf PubMed veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur offensichtlich enormen Genotoxizität, Kanzerognität und Mutagenität der sog. auf mod.RNA basierenden Covid-19-„Impfstoffe“, wie die derzeit in Südtirol auch auf Schwangere und Stillende angewandte experimentelle Substanz Comnirnaty von Pifzer/BioNTech.

Nun im Tagestakt veröffentllichte Studien zeigen, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna) enorme Rückstände an DNA-Plasmiden aufweisen und Comirnaty von Pfizer/BioNTech darüber hinaus einen den von FDA und WHO gesetzten Grenzwert weit übersteigenden Wert des SV40-Promoter-Enhancer.

Aus dem am 6. September 2025 in PubMed (die online Datenbank des National Institut of Health der US-Regierung) veröffentlichten weltweit mit größter Sorge zur Kenntnis genommenen wissenschaftliche Artikel dreier Top-US-Wissenschaftler geht hervor, dass

die beiden sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf modRNA-Basis – Comirnaty von Pfizer/BioNTech (aktuell in Südtirol/Italien auch auf Schwangere und Stillende zur Anwendung gebracht) und Spikevax von Moderna – Milliarden bis Hunderte von Milliarden DNA-Moleküle pro Dosis enthalten.

Beide Substanzen überschreiten die von der FDA und der WHO festgelegten Richtlinien für Rest-DNA von 10 ng/Dosis um das 36- bis 627-fache.

Darüber hinaus überschreitet die aktuell in Südtirol auch auf Schwangere und Stillende angewandte Substanz Corminaty von Pfizer/BioNTech den gesetzlichen Grenzwert für den SV40-Promotor-Enhancer, der bekanntlich hoch krebserregend wirkt.

SV40-Promotor-Enhancer wird in Laboren Versuchstieren zur Erzeugung von Krebszellen gespritzt, um Krebsmedikamente zu testen, da er mit einer Reihe von bösartigen Tumoren im Menschen in Verbindung gebracht wird.

Siehe die Studie in der Originalfassung in englischer Sprache hier:

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40913499/

und die Übersetzung in die deutsche Sprache hier:

https://drive.google.com/file/d/1O9RezZIX4tbeaVom2wD9UQ0WM1oYpUQ6/view

Die sog. modRNA Covid-19-„Impfstoffe“ sind also nachweislich hoch genotoxisch, krebserregend und mutagen, sprich: das menschliche Genom verändernd, denn nichts anderes bedeutet die enorme Menge an DNA-Rückständen und die Überschreibung des zulässigen Grenzwertes des bekanntlich hoch krebserregenden SV40-Promotor-Enhancers.

Und es ist erschütternd, dass Prof. Wiedermann als Leiter des Instituts für Allgemeinmedizin an der Claudiana, einer Ausbildungsstätte für Gesundheitspersonal, die Anwendung auf Schwangere und Stillende von Substanzen mit einem enormen Potential an Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität (Veränderung des menschlichen Genoms) als unbedenklich und empfehlenswert darstellt.

Comirnaty von Pfizer/BioNTech, sowie die anderen sog. Covid-19-„Impfstoffe“ sind, wie direkt aus der Zulassungsdokumentation hervorgeht, u.a. niemals auf ihre Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität geprüft worden, weil man annahm, dass diese experimentellen Substanzen diesbezüglich keine Risiken bergen würden!

Es wurden und es werden also der Bevölkerung – basierend auf einer reinen Annahme ihrer Unbedenklichkeit – hoch genotoxische, karzinogene und leider auch mutagene experimentelle Substanzen gespritzt.

Siehe Seite S. 29 der aktuellen Fachinformation in Anlage I des Zulassungsbeschlusses der Europäischen Kommission zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

und Schwangere waren aus den äußerst spärlichen und letztendlich abgebrochenen klinischen Studien von vornherein ausgeschlossen.

Mit einer vor wenigen Tagen veröffentlichten groß angelegten bevölkerungsbasierten retrospektiven Studie in Seoul, Südkorea, wurden die kumulativen Inzidenzen und nachfolgenden Risiken für Krebserkrankungen insgesamt ein Jahr nach der COVID-19-“Impfung“ dargelegt.

Daten von 8.407.849 Personen zwischen 2021 und 2023 wurden aus der Datenbank der koreanischen Krankenversicherung bezogen. Die Teilnehmer wurden anhand ihres COVID-19-Impfstatusses in zwei Gruppen eingeteilt.

Die Risiken für Schilddrüsenkrebs, Magenkrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs, Brustkrebs und Prostatakrebs nahmen ein Jahr nach der Impfung signifikant zu.

Hier die Studie in der englischen Originalfassung:

https://biomarkerres.biomedcentral.com/counter/pdf/10.1186/s40364-025-00831-w.pdf

und hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1kl-JSq1YofCuzK48JupAPxrsNoaF0WMn/view?usp=drivesdk

Nun ist erstmals in einer jüngst veröffentlichten Studie der Nachweis der RNA-Sequenz von Comirnaty von Pfizer/BioNTech in den Tumorzellen einer 31-jährigen erbracht worden, die nach wiederholter Injektion von Comirnaty von Pfizer/BioNTech einen bis dato höchst seltenen Blasen-Turbokrebs entwickelt hat.

Hier die Studie in der englischen Originalfassung:

https://zenodo.org/records/17122912

und hier in der deutschen Übersetzung:

https://drive.google.com/file/d/13rVFhbXguWp1MiEJaOGOPTgm86FDNmlw/view?usp=drivesdk

Das bedeutet, dass die „Impf“-RNA, die in den Nanolipiden die Zellen im gesamten Körper des Menschen erreicht, sich in die menschliche DNA integriert.

Die Veröffentlichung weiterer Studienergebnisse zur nunmehr nachgewiesenen Karzinogenität und Mutagenität sind für die kommenden Wochen von US-Forschern angekündigt.

Der Leiter des Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Oberste wissenschaftliche Gesundheitsbehörde Italiens), Dott. Maurizio Federico, warnt bereits seit 2024  in vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierten wissenschaftlichen Artikeln vor durch die aktuellen Covid-19-„Impfstoffe“ hervorgerufene Nebenwirkungen und deren de facto Unwirksamkeit.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39591184/

Hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/19RvgebC5L6DW0CXhG-xywITYWHYsstu8/view?usp=drivesdk

und in einer Zuschaltung direkt aus dem Istituto Superiore di Sanità in eine Pressekonferenz, die am 4. Dezember 2024 im Südtiroler Landtag stattgefunden hat, hat er auf die de facto Unwirksamkeit und die hohe Risikobehaftetheit der in den Oberarm gespritzten und auf modRNA basierten Covid-19-„Impfstoffe“ anhand von Studien hingewiesen.

Außerdem hat er betont, dass es bekannt ist, dass auch die Grippeimpfung nicht wirkt – wie selbst Antony Fauci in einer mit anderen 2022 veröffentlichten Studie  zugegeben hat – weil ein über den Atmungstrakt aufgenommenes Virus nicht durch einen in den Armmuskel injizierte Substanz blockiert werden kann!

Siehe dazu die Aufzeichnung seiner hochinteressanten Ausführungen in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag:

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/DottMaurizioFederico-ResponsabileCentroNazionaleSaluteGlobale%2CISS-InterventoinConferenzaStampaAvvDDrRenateHolzeisenpressoilConsiglioProvinciadiBolzano4dicembre2024:7

Siehe hier die vom Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag gezeigten Folien:

https://drive.google.com/file/d/1MwYBm7xlDJfSUXcQJ64GuFgcmJlgJXGD/view

Die Befürchtungen des Leiters des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità werden auch von der Bundesregierung der USA geteilt, die bereits im Mai für Schwangere und jetzt unlängst generell die Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfungen“ widerrufen hat.

Die Ergebnisse einer neuen, von israelischen und US-Top-Wissenschaftlern der US Forschungsstätten BRI und MIT, der Universitäten von Tel Aviv und Jerusalem (darunter Retsef Levi, Mitglied des neuen Advisory Boards der FDA – Food & Drug Administration – USA) veröffentlichten (noch im peer-review-Stadium befindlichen) Studie liefern besorgniserregende Hinweise auf eine höher als erwartete Rate an ungewollten Aborten im Zusammenhang mit mRNA-COVID-19-„Impfungen“, die während der frühen Schwangerschaft (Schwangerschaftswoche 8-13) verabreicht wurden.

Die Studie bezieht sich auf 226.000 Schwangerschaften im Zeitraum von 2016 bis 2022. Dabei hatten 94.251 Schwangere im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28.02.2022 eine sogenannte Covid-19-„Impfung“ auf RNA-Basis zwischen der 8. und 13. Schwangerschaftswoche erhalten. Die Anzahl der beobachteten Aborte war um 50% höher als die erwarteten Aborte und lag bei 13 ungewollten Aborten je 100 Schwangerschaften. Dabei haben in über 90 Prozent der Fälle die Frauen den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech erhalten (der in Südtirol auch aktuell zur Anwendung kommt) und der Rest Spikevax von Moderna.

In der Studie weisen die Wissenschaftler auch darauf hin, dass die Schwangeren von den an sich schon dürftigen und vorzeitig abgebrochenen klinischen Studien vor der Zulassung der sog. Covid-19-Studien ausgeschlossen waren.

Das Spikeprotein wurde in der Nabelschnur gefunden.

Siehe hier die Studie in der englischen Originalversion:

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2025.06.18.25329352v1.full.pdf

und hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1VCElQXx8lXAzgSmZocyzLaIFVD9102Au/view?usp=drivesdk

 

Die Föten werden also gemeinsam mit den Schwangeren dem zelltötenden und krebserregenden Toxin ausgesetzt.

Auch aus dem derzeit gültigen, bei der EMA hinterlegten Risk-Management-Plan des Produzenten geht eindeutig hervor, dass die Sicherheitsdaten gerade in Bezug auf die Anwendung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech auf Schwangere und Stillende fehlen.

Siehe Seite 187 des aktuellen RMP für Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://www.ema.europa.eu/en/documents/rmp/comirnaty-epar-risk-management-plan_en.pdf

Aus der aktuellen Fachinformation der EMA/Europäischen Kommission (und von AIFA übernommen) zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech geht ausdrücklich hervor, dass die auf mod.RNA-Basis beruhende Substanz zu einer Herzmuskelentzündung auch mit Todesfolge führen kann.

Anlässlich der Beantwortung am 9. September 2025 in der Aula des Südtiroler Landtages meiner aktuellen Frage zu den in Südtirol Covid-19-„geimpften“ Schwangeren verwies der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit (Hubert Messner) auf den Fall einer Schwangeren, die nach der Covid-19-„Impfung“ mit einer mod.RNA-Substanz an Myokarditis erkrankte und stationär betreut wurde.

Da Prof. Wiedermann Arzt ist, müsste ihm bekannt sein, dass die durch die Entzündung entstehenden Narben des Herzmuskels niemals richtig ausheilen und daher viele Kardiologen auf die damit einhergehende Verkürzung der Lebenszeit hinweisen.

Siehe Seite 5 der aktuellen Version der Anlage I zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission betreffend die Marktzulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

So wie Schwangere eine Herzmuskelentzündung und sonstige schwere Krankheiten (z.B. Krebs – siehe nachfolgend) aufgrund der Covid-19-„Impfung“ entwickeln können, ist das Ungeborene im Mutterleib direkt dem toxischen Spikeprotein ausgesetzt, wie eine peer-reviewedte Studie bestätigt: die mit den sog. Covid-19-„Impstoffen“ auf modRNA-Basis injizierten Nanolipide, in welche die modifizierte RNA verpackt ist, überwinden problemlos die Plazentabarriere und treffen im Tierversuch innerhalb einer Stunde auf den Fötus, reichern sich in dessen Organen an, entwickeln in allen Zellen des Fötus unkontrolliert das toxische Spikeprotein, das zur Zelltötung führt. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit längst bestätigt.

Hier die Originalfassung in englischer Sprache der Studie:

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2162253125000435

Und hier in der Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1B84hRL4xdvhcvp0wzMn6_vwLBMdxClN_/view?usp=drivesdk

Das erklärt die seit 2021 in Ländern mit hoher Covid-19-„Durchimpfungsrate“ abrupt abfallenden Geburtenzahlen.

Auch in Italien/Südtirol ist bekanntlich ein besonders starker Geburtenrückgang seit 2022 sichtbar. In Italien/Südtirol begann die Massenimpfung der fortpflanzungsfähigen Generation erst im Sommer 2021.

Das kann nicht allein mit wirtschaftlichen und soziologischen Problemen (die bereits in den Jahren zuvor bestanden haben) erklärt werden.

Detailauswertungen zu Fehlgeburten liegen für Italien/Südtirol leider nicht vor.

Siehe dazu die Daten des ASTAT.

https://statistics-astat.provinz.bz.it/atlas/de/atlas.html#!bev/bwz_bwz/bw_natur

Substanzen,

  • die nachweislich nicht gegen eine virale Infektion schützen,
  • die keine effektive Immunantwort in den Lungen erzeugen,
  • die enorme Rückstände an DNA-Plasmiden und einen den Grenzwert weit überschreitenden SV-40-Promoter-Inhalt haben,
  • die generell bereits bekannte schwerste Nebenwirkungen (Herzmuskelentzündung, auch mit Todesfolge)  und viele noch kaum untersuchte Nebenwirkungen aufweisen, wobei man die Langzeitwirkungen noch nicht kennt (wie auch die Hersteller in ihren RMP erklären)

in Schwangere zu spritzen und die sowohl durch Überwindung der Plazentabarriere als auch über die Nabelschnur – wie nachgewiesen – dem Ungeborenen weitergeben wird,

bedeutet, das Ungeborene, in dem ein besonders rasanter und heikler Vorgang der Zellteilung erfolgt, einem enormen nicht verantwortbaren genotoxischen, karzinogenen und mutagenen Risiko auszusetzen.

Aufgrund der offensichtlich katastrophalen Auswirkungen dieser experimentellen Substanzen auf unsere Geburtenrate, auf die Krebsentwicklung und damit auf die Entwicklung der Bevölkerung und deren Gesundheit, ist die offizielle Verlautbarung der angeblichen Unbedenklichkeit auch durch Prof.Dr. Christian Wiedermann schlichtweg unfassbar und an Verantwortungslosigkeit kaum zu toppen!

Abschließend sei noch daran erinnert, dass

alle Impfstoffe für ihre zulassungs- und rechtskonforme Anwendung das Vorhandensein eine ärztlichen Verschreibung voraussetzen!

Siehe bspw. Anlage II Punkt B) des Zulassungsbeschlusses der EU-Kommission für den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

Gleiches steht in der Determina der AIFA, mit der die zentral von der EU-Kommission mit Wirkung für die gesamte EU erteilte Marktzulassung in Italien rezipiert wird.

Die ärztliche Verschreibungspflicht für eine injizierte Substanz ist von Art. 71 EU-Richtlinie 2001/83/CE und Art. 88 D.Lgs. 219/2006 vorgesehen.

In Italien ist nur der Arzt zur Verschreibung eines Arzneimittels berechtigt.

Der nationale Impfplan, die Impfempfehlung der nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden ersetzen die ärztliche Verschreibung (die entsprechend Art. 4 und 13 des ärztlichen Deontologiekodexes zu erfolgen hat) nicht, denn sie beziehen sich weder auf die spezifisch zur Anwendung kommenden Impfstoffprodukte, noch auf den spezifischen Impfling, sondern auf eine anonyme Bevölkerung.

Der Arzt hat bei seiner Tätigkeit keinerlei Interessen, Aufoktroierungen oder Konditionierungen zu unterliegen.

Für die Verschreibung eines Arzneimittels (im konkreten Fall eines sog. Impfstoffes) muss der Arzt über das Wirksamkeits- und Risikoprofil des Arzneimittels Bescheid wissen und den Patienten aufklären und nicht als Marketingagent für die Pharmaindustrie wirken.

Auch aktuell wird systematisch in gröbster Verletzung der vom Arzneimittelgesetzgeber aus guten Gründen gesetzten Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung geimpft!

Diese grobe Verletzung des Arzneimittelrechts bedeutet, in Kombination mit der systematischen groben Desinformation und Täuschung der Bevölkerung, sprich der unglaublich dreisten Verharmlosung von offensichtlich  enormen Risiken (bis hin zur Todesfolge) ein Supergau an zivil- und strafrechtlicher Verantwortung, die dann schlagend wird, wenn auch die Justiz – aufgrund der Unmenge und Schwere der sich ständig häufenden Evidenz – sich ihrer Funktion und Verantwortung nicht mehr entziehen wird können.

Weitere Detailinformationen im Offenen Brief anbei.

Offener Brief an Leiter Institut für Allgemeinmedizin Claudiana BZ 01.10.2025

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

 

Südtiroler Landesrat für die Gesundheit Hubert Messner bestreitet den rasanten Abfall der Südtiroler Geburtenrate seit 2022 ASTAT-Daten widersprechen ihm klar TEAM-K-Abgeordneter Franz Ploner behauptet Covid-19-„Impfstoffe“ seien sicher für Ungeborene Südtiroler Landtag stimmt für weitere Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere und Stillende

Aufgrund

  1. der neuesten peer-reviewedten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den enorm hohen DNA-Plasmidrückständen (bis zum 700-fachen der von FDA vorgegebenen Grenzwerte) in den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ auf modRNA-Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna) und aufgrund des weit den Grenzwert überschreitenden Anteils des unbestritten krebserregenden SV-40-Promoter (betrifft die in Südtirol auch aktuell verwendete Substanz Comirnaty von Pfizer/BioNTech), was international zu größter Sorge führt (siehe Details und Anlagen im Beschlussantrag, dies gilt auch für die nachfolgenden Punkte)
  2. der bereits seit fast einem Jahr peer-reviewedten Erkenntnis, dass diese sog. Covid-19-„Imfpstoffe“ nach Verspritzung in die Schwangere innerhalb von einer Stunde den Fötus erreichen
  3. laut aktueller ASTAT-Daten die Geburtenrate in Südtirol seit 2022 rasant abfällt

siehe: https://statistics-astat.provinz.bz.it/atlas/de/atlas.html#!bev/bwz_bwz/bw_natur

4) der Auswertung detaillierter signifikanter CDC-Daten zur Geburtenrate, zur Neugeborenen- und Kleinkindersterblichkeit (die seit Ausrollen der Covid-19-„Impfkampagne“ nach jahrzehntelangem Rückgang wieder ansteigt), sowie zu den Fehlgeburten seit Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfung“, die eine generationenübergreifende negative Auswirkung der Covid-19-„Impfung“ befürchten lässt

5) des Umstandes, dass die Hersteller dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA-Basis nach wie vor in ihren Risiko-Managementplänen explizit erklären, dass ihnen die Sicherheitsdaten gerade zu den Schwangeren und Stillenden fehlen

6) des Umstandes, dass in den USA im Mai 2025 die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere und Stillende aus den oben genannten Gründen zurückgenommen wurde und insgesamt die Investition in die modRNA-Technologie für virale Infektionskrankheiten (Covid-19, Grippe) von der Regierung eingestellt wurden, weil das mit diesen experimentellen Substanzen verbundene Risiko für Gesundheit und Leben die behauptete Wirksamkeit weitaus übersteigt

7) des Umstandes, dass Südtirol sowohl autonomierechtlich, aber auch innerhalb der Ständigen Konferenz zwischen Staat-Regionen und Autonome Provinzen Handlungsspielraum hätte, um die Bevölkerung vor generationenübergreifende nachhaltige negative Konsequenzen aktiv zu schützen

habe ich mit dem Beschlussantrag Nr. 230/25

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_773568.pdf

folgende Anträge gestellt:

 

  1. im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere, im Wochenbett befindliche Frauen und stillende Frauen auszusetzen
  2. im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Covid-19-„Impfung“ der Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter auszusetzen
  3. in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke
  • 3.1 der dringend notwendigen Beschlussfassung über den Widerruf der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ für die Schwangeren, im Wochenbett befindlichen Frauen und stillenden Frauen
  • 3.2 der dringend notwendigen Beschlussfassung über die generelle Aussetzung der Covid-19-„Imfpung“ für die Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter
  • 3.3 der dringend notwendigen Detailauswertung und Veröffentlichung der Daten zu den Fehlgeburten – getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. Woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten

einzuberufen.

Der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit und Arzt Hubert Messner leugnete gestern im Landtag sogar explizit den rasanten Abfall in Südtirol der Geburtenrate seit 2022, obwohl dieser eindeutig aus den ASTAT-Daten hervorgeht.

https://statistics-astat.provinz.bz.it/atlas/de/atlas.html#!bev/bwz_bwz/bw_natur

So etwas kann ich  nur mit kognitiver Dissonanz oder Fehlen von gutem Glauben erklären

Und der TEAM-K-Abgeordnete und Arzt Franz Ploner meinte in seiner ablehnenden Stellungnahme explizit, dass es erwiesen sei, dass die sog. Covid-19-„Impstoffe“ für Ungeborene sicher seien!

Landeshauptmann Kompatscher hat – wieder einmal – die uns aufgrund unserer Autonomie zustehenden Befugnisse nicht wahrgenommen, und weigert sich sogar, die Ständige Konferenz zwischen Staat-Regionen-Autonome Provinzen mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen, was er jederzeit nicht nur tun könnte, sondern – in Anbetracht der allarmierenden Daten – tun muss!

Die Mehrheit im Südtiroler Landtag, sprich die gesamte Landesregierung und die entsprechenden Parteiabgeordneten (mit Ausnahme der FdI-Abgeordneten Anna Scarafoni, die den Punkt 3 meines Beschlussantrages unterstützt) sowie die Oppositionsparteien TEAM K, Grüne und PD haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt.

Auf der Strecke bleibt die Bevölkerung, die ganz offensichtlich nicht auf die für die Öffentliche Gesundheit zuständigen Verantwortlichen vertrauen kann, wenn sogar statistisch belegte und veröffentlichte Daten öffentlich – zwecks Niederstimmung eines unangenehmen Beschlussantrages – verleugnet werden.

Die Abstimmung im Landtag erfolgte – wie von mir gefordert – getrennt und namentlich, da jede/r Landtagsabgeordnete hier transparent für den Bürger die Verantwortung für die Entscheidung gegen meinen Beschlussantrag verantworten muss.

Beschlussantrag 230 25 samt Anlagen 9.9.25 zu Ersetzungsantrag zu Beschlussantrag 230 25 09.09.2025

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

Abruptes Absinken der Geburtenrate in Südtirol ab 2022 – Der unübersehbare Elefant im Raum, den niemand sehen will

In Südtirol gibt es einen dramatischen abrupten Einbruch der Geburten ab 2022, der nicht allein mit wirtschaftlichen und soziologischen Gründen erklärbar ist, die bereits vorher bestanden haben und zu einem stetig verlaufenden Geburtenrückgang geführt haben.

Es ist auffällig, dass dieser abrupte Einbruch nach Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfkampagne“ auch auf die fortpflanzungsfähige Bevölkerung erfolgt ist.

Und dass diese zeitliche deutliche Korrelation einer Kausalität entspricht, dafür sprechen sowohl Erkenntnisse, die international von Top-Wissenschaftlern veröffentlicht wurden, als auch die zwischenzeitlich erfolgten Entscheidungen der US-Regierung.

Bereits Ende vergangenen Jahres wurde peer-reviewed nachgewiesen, dass das toxische Spikeprotein innerhalb kurzer Zeit nach „Impfung“ der Schwangeren auch das ungeborene Kind erreicht.

In einer groß angelegten Studie in Israel hat der MIT-Wissenschaftler Retslef Levi (vor wenigen Tagen vom US-Gesundheitsministeriums zum Leiter der Arbeitsgruppe zur Gesamtüberprüfung der Covid-19-„Impfung“ im Advisory Board für die Impfstrategie in den USA ernannt) gemeinsam mit Professoren der israelischen Universitäten von Tel Aviv und Jerusalem nachgewiesen, dass die „Impfung“ mit den mod.RNA Substanzen Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna von Schwangeren in der ersten Schwangerschaftswoche zu einer 50%igen höher als erwarteten Rate von spontanen Aborten geführt hat. Das toxische Spikeprotein wurde auch in der Nabelschnur gefunden.

Außerdem weisen US-Wissenschaftler anhand der offiziellen CDC-Daten darauf hin, dass die abrupte Abnahme der Geburtenrate seit Ausrollen der Covid-19-„Impfungen“ offensichtlich nachhaltig sind.

Diese Erkenntnisse sind höchst Besorgnis erregend, weil sie auch eine Generationen übergreifende Auswirkung der sog. Covid-19-„Impfungen“ auf die Fertilität der Bevölkerung und gesunde Entwicklung der Föten zeigen.

Und in der Tat ist der abrupte Einbruch der Geburtenrate auch in Südtirol anhaltend.

In den USA wurde die Empfehlung der Covid-19-„Imfpung“ für Schwangere unter der neuen Regierung bereits im Mai 2025 offiziell widerrufen und bekanntlich hat die US-Regierung Anfang Juni diesen Jahres verlautbart, die Investition in mRNA-„Impfstoffe“ gegen respiratorische Krankheiten (Grippe, Covid-19 etc.) einzustellen, da sich erwiesen hat, dass das Risiko den vermeintlichen Nutzen weitaus übersteigt.

Der höchst bedenkliche Umstand des fortbestehenden abrupten Abfalls der Geburtenrate stellt in Anbetracht des fortbestehenden unverantwortlichen Empfehlung in Südtirol/Italien speziell für Schwangere der sog. Covid-19-„Impfung“ auf modRNA-Basis (es kommt Comirnaty von Pfizer/BioNTech zur Anwendung) einen Grund für eine dringende Zivilschutzmaßnahme dar, da mit größter Wahrscheinlichkeit fortlaufend und nachhaltig die Fortpflanzungsfähigkeit der Südtiroler Bevölkerung geschädigt wird.

Aus diesem Grund habe ich mit Beschlussantrag Nr. 230/25 (https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_773278.pdf)

 der in der kommenden Landtagssitzung im September zur Abstimmung kommen wird (siehe anbei in der aktuellen Version in deutscher mit den entsprechenden Dokumenten) folgenden Antrag gestellt, wobei ich die getrennte und namentliche Abstimmung verlangen werde, denn jeder Abgeordnete, der sich durch gänzliche Ablehnung dieses Antrages für die weitere Verspritzung dieser auch für den Fortbestand der Bevölkerung höchst schädlichen Substanzen ausspricht, muss transparent, sprich für die Bevölkerung auch im Nachhinein nachvollziehbar, die Verantwortung für die damit einhergehenden Schäden übernehmen) folgende Anträge gestellt:

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung, aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und des offenkundig bestehenden Zivilschutznotstandes

1) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere und Stillende auszusetzen

2) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Covid-19-„Impfung“ der Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter auszusetzen

3) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke

  • 3.1 der dringend notwendigen Beschlussfassung über den Widerruf der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ für die Schwangeren
  • 3.2 der dringend notwendigen Beschlussfassung über die generelle Aussetzung der Covid-19-„Imfpung“ für die Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter
  • 3.3 der dringend notwendigen Detailauswertung und Veröffentlichung der Daten zu den Fehlgeburten – getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. Woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten einzuberufen.

DE Abänderungsantrag zu Beschlussantrag 230 25. vom 22.08.25 samt Anlagen

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzes Nr. 4/2020 der Autonomen Provinz Bozen über die Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien

Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzes Nr. 4/2020 der Autonomen Provinz Bozen über die Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien

Mit Urteil Nr. 97/2025 hat der Verfassungsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil Nr. 50/2024) geändert, und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes 4/2024 zur Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig erklärt, da im Bescheid mit dem die im Ausgangsverfahren angefochtene Geldstrafe von der Autonomen Provinz Bozen verhängt wurde, auch auf die staatlichen Vorschriften Bezug genommen wurde und die angefochtene Sanktion nach Ansicht des Verfassungsgerichts „ausschließlich in Anwendung des staatlichen Gesetzes verhängt wurde”.

Gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 (Sanktionen und Kontrollen) „1. … Wird die Nichteinhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Eindämmungsmaßnahmen, die mit den gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 oder Artikel 3 erlassenen Maßnahmen festgelegt und angewendet wurden, mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 bis 1.000 Euro geahndet ….

  1. Die Sanktionen für Verstöße gegen die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden vom Präfekten verhängt.

Aufgrund der staatlichen Rechtsvorschriften zur Verpflichtung des Maskentragens im Freien (die verfassungswidrig sind, siehe nachfolgend) liegt die Kompetenz und Befugnis zur Verhängung der Geldstrafe ausschließlich beim Präfekten und nicht beim Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen.

Daher sind die vom Sekretariat der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Verwaltungsstrafen aufgrund des absoluten Mangels von Kompetenz und Befugnis rechtswidrig.

Wir werden nun die diversen in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzten Gerichtsverfahren wieder aufnehmen. Auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der die Anwendung der Verwaltungsstrafe als ausschließlich auf der Grundlage der staatlichen Rechtsvorschriften erfolgt betrachtet – und daher die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes wegen Irrelevanz für unzulässig hält – werden wir das jeweilige Gericht ersuchen, das Fehlen der Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen für die Anwendung der Geldstrafe auf der Basis des laut Verfassungsgerichtshof allein zu berücksichtigenden Staatsgesetztes festzustellen, das die Befugnis für die Strafgeldauferlegung allein dem Präfekten zugeordnet hat!

Außerdem werden wir weiterhin darauf bestehen, dass endlich auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Regelung der Maskenpflicht im Freien aufgeworfen wird, da die Verpflichtung zum Tragen einer Maske offensichtlich nicht angemessen und verhältnismäßig war, weil es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass die chirurgische Maske die Ausbreitung des Virus verhindert, insbesondere im Freien.

Wenn der staatliche Gesetzgeber ausdrücklich eine bestimmte Behörde für die Verhängung der von ihm vorgesehenen Geldstrafe vorsieht, darf keine andere Behörde sich die Befugnis zur Verhängung der Sanktion anmaßen.

Das Urteil des Verfassungsgerichts schafft somit die Grundlage für die Aufhebung aller von der Autonomen Provinz Bozen verhängten Sanktionen, da die Autonome Provinz Bozen ultra vires, srich in völliger Ermangelns der dazu notwendigen Befugnis gehandelt hat.

97-2025_fd

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Berufung von Bernd Gänsbacher zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für neuartige Therapien der EMA lässt tief in den Pharma-EMA-Sumpf blicken

Bernd Gänsbacher war während der sog. Corona-Pandemie in den deutschsprachigen Südtiroler Medien allgegenwärtig. Von früh morgens bis abends, im Radio und Fernsehen, sowie in den Print- und Onlinemedien, animierte er die Südtiroler zur sog. Covid-19-Impfung und bezeichnete fundierte Einwände als fakenews.

So hat Gänsbacher bspw. die Südtiroler Bevölkerung niemals darüber informiert, dass für die sog. Covid-19-Impfstoffe, die in Südtirol/Italien/EU zur Anwendung kamen und nach wir vor kommen, aufgrund deren Wirkungsweise (gentechnischer Eingriff) und Zusammensetzung (Nukleinsäure u. Nanolipidpartikel) für die Feststellung der Wirksamkeit und Sicherheit eine Reihe von sowohl präklinischen als auch klinischen Studien notwendig gewesen wären, die aber niemals gemacht wurden.

2009 hat die Europäische Kommission, unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Manuel Barroso, auf Drängen der im Bereich der Gentechnologie tätigen Pharma-Industrie, Substanzen, die formell als „Impfstoffe gegen eine virale Infektionskrankheit“ deklariert werden, von den im Vergleich zu den Impfstoffen weitaus strengeren Anforderungen, die der EU-Gesetzgeber (noch) für die Zulassung von Gentherapeutika und auf Gentechnik basierende neue Therapieprodukte generell vorsieht – einfach unabhängig von effektiver Zusammensetzung und Wirkungsweise ausgenommen,

Genau dies ist mit den als Covid-19-„Impfstoffe“ deklarierten Substanzen geschehen.

Es wundert in diesem Zusammenhang nicht sonderlich, dass der damalige EU-Kommissionspräsident Josè Manuel Barroso der aktuelle CEO von GAVI, sprich der Impfallianz und damit der Lobbyorganisation der Impfstoffhersteller ist.

Abgesehen davon, dass für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ von vornherein wesentliche Studien, wie jene zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität nicht einmal geplant wurden, sind die klinischen Studien, die zunächst den Herstellern im Rahmen der bedingten Zulassung von der EMA auferlegt wurden, dann – mit stillschweigender Zustimmung der EMA – einfach kurze Zeit nach Beginn der „Verimpfung“ abgebrochen worden.

Weil laut WHO (bekanntlich im Wesentlichen von den Lobbyorganisationen der Hersteller dieser Substanzen – Bill Gates Stiftung, Gavi etc. – finanziert und strategisch bestimmt) „es ethisch nicht vertretbar gewesen wäre“, diese sog. Impfstoffe nicht auch den Mitgliedern der Kontrollgruppe in den zunächst für die Erteilung der nicht mehr bedingten Zulassung auferlegten klinischen Studien anzubieten.

Damit wurden die Kontrollgruppen kurzerhand aufgelöst und die sog Covid-19-Impfstoffe – im Gegensatz zur nicht der Wahrheit entsprechenden Aussagen von Bernd Gänsbacher – niemals auf deren Sicherheit und Wirksamkeit geprüft.

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA ist zum Exekutor der Aufträge von big pharma mutiert. Durch das sog. Drehtürensystem kommen und gehen die Vertreter der Pharmaindustrie von der Pharmaindustrie in die EMA bzw. von der EMA in die Pharmaindustrie, sofern sie den Erwartungen der Pharmaindustrie entsprechen.

Sicherheit und Wirksamkeit der „Arzneimittel“, an denen die großen player im Pharmabereich ein Interesse haben, spielen überhaupt keine Rolle mehr.

So wurde im Februar – ohne Notwendigkeit – ein weiterer sog. Covid-19-„Impfstoff“ mit dem Namen KOSTAIVE-Zapomeran ohne die notwendigen Studien und damit ohne Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit auf den Markt gebracht. Diese neue Substanz birgt zusätzliche wahnsinnige Risiken.

Sie beruht auf selbstreplizierender RNA (sa-RNA), die den menschlichen Körper zu einer Spikeprotein-Fabrik auf unbestimmte Zeit macht. Das Spike-Protein ist bekanntlich ein Toxin das zum Zelltod (überall im Körper) führt.

Der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) erklärt in einem unlängst veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel, die Gefahr der Übertragung über die Ausatmungsluft dieser experimentellen Substanz über extrazelluläre Veszikel auf damit nicht behandelte Personen.

Nachdem bereits aus dem Beipackzettel das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis hervorgeht, das mit dieser Substanz einhergeht, bringt die Europäische Kommission auf Empfehlung der EMA nun sogar höchst gefährliche experimentelle Substanzen als Impfung auf den Markt, mit denen das Prinzip der freien informierten Zustimmung zur Behandlung de facto untergraben wird, nachdem auch nicht direkt damit behandelte Personen über das sog. shedding damit ungewollt behandelt werden!

Gegen die Zulassung dieser experimentellen, die Bevölkerung insgesamt bedrohenden Substanz. habe ich eine Nichtigkeitsklage mit Antrag auf Dringlichkeitsverfügung am Europäischen Gericht eingebracht (das Verfahren behängt mit der Nummer T-375/25) und für diese Woche einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag.

Siehe den Beschlussantrag hier:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_763972.pdf

 

In Anbetracht der skandalös kriminellen Zustände in der Arzneimittelzulassung insbesondere auf EU-Ebene, wundert daher die Berufung von Bernd Gänsbacher zum Ersatzmitglied in einem grundsätzlich wichtigen Ausschuss der EMA nicht.

In der EMA sind nur mehr solche Leute willkommen.

Experten, die auf den notwendigen Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit zum Schutze von Gesundheit und Leben der Bevölkerung pochen, sind bei der EMA – sprich der von big pharma gekaperten Behörde – unerwünscht.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Überprüfung der Einhaltung der Impfpflicht durch die Schulen

Überprüfung der Einhaltung der Impfpflicht durch die Schulen

Mich erreichen sehr viele Anfragen von Eltern, wie sie auf das Einschreiben der Schuldirektion reagieren sollen, mit der diese den Nachweis der Kinderimpfungen für den/die betreffenden Schüler/Schülerin fordert, reagieren sollen.

Da für den Schulbesuch (im Gegensatz zum Besuch des Kindergartens und der Kleinkinderbetreuungsstätten) keine Kinderimpfpflicht besteht, brauchen die Eltern überhaupt nicht zu reagieren bzw. zu antworten!

Unsere Bemühungen laufen u.a. auch darauf hin, diese rechtlich absurde Kontrolltätigkeit der Schulen – die weiß Gott Besseres zu tun hätten – einstellen zu lassen.

Da der zu Recht unterlassene Nachweis der erfolgten Kinderimpfungen für den Schulbesuch keinerlei Auswirkungen hat, ist die beste Reaktion der Eltern von Schulkindern, solche Schreiben zu ignorieren.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

Exit mobile version