Offener Brief an Prof.Dr. Christian Wiedermann – Institut für Allgemeinmedizin – Claudiana Bozen

Offener Brief an Prof.Dr. Christian Wiedermann

Institut für Allgemeinmedizin – Claudiana Bozen

Mit größtem Unverständnis habe ich, so wie viele im Sanitätsbereich Tätige (Ärzte, Hebammen, Apotheker etc.), Experten aus der Wissenschaft, sowie auch seit Jahren in Bezug auf dieses Thema sehr aufmerksame Bürger, die Behauptung des Leiters des Instituts für Allgemeinmedizin an der Claudiana (Bozen) zur Kenntnis genommen, wonach die sog. COVID-19-„Impfung“ insbesondere in der Schwangerschaft und Stillzeit sicher sei und die Risiken einer „ungeimpften SARS-CoV-2-Infektion“, für Schwangere und Ungeborene weitaus höher seien als potenzielle Nebenwirkungen der sog. Impfung.

Siehe hier die Aussagen von Prof. Wiedermann auf der website der Claudiana: https://www.institut-allgemeinmedizin.bz.it/covid-19-impfung-schwangerschaft-fruchtbarkeit-und-autismus-was-sagt-die-wissenschaft-wirklich/

Deshalb habe ich heute den anbei befindlichen Brief an Prof. Dr. Christian Wiedermann gesandt, mit dem ich ihm dokumentiert widerspreche, basierend auf den neuesten auch auf PubMed veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur offensichtlich enormen Genotoxizität, Kanzerognität und Mutagenität der sog. auf mod.RNA basierenden Covid-19-„Impfstoffe“, wie die derzeit in Südtirol auch auf Schwangere und Stillende angewandte experimentelle Substanz Comnirnaty von Pifzer/BioNTech.

Nun im Tagestakt veröffentllichte Studien zeigen, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna) enorme Rückstände an DNA-Plasmiden aufweisen und Comirnaty von Pfizer/BioNTech darüber hinaus einen den von FDA und WHO gesetzten Grenzwert weit übersteigenden Wert des SV40-Promoter-Enhancer.

Aus dem am 6. September 2025 in PubMed (die online Datenbank des National Institut of Health der US-Regierung) veröffentlichten weltweit mit größter Sorge zur Kenntnis genommenen wissenschaftliche Artikel dreier Top-US-Wissenschaftler geht hervor, dass

die beiden sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf modRNA-Basis – Comirnaty von Pfizer/BioNTech (aktuell in Südtirol/Italien auch auf Schwangere und Stillende zur Anwendung gebracht) und Spikevax von Moderna – Milliarden bis Hunderte von Milliarden DNA-Moleküle pro Dosis enthalten.

Beide Substanzen überschreiten die von der FDA und der WHO festgelegten Richtlinien für Rest-DNA von 10 ng/Dosis um das 36- bis 627-fache.

Darüber hinaus überschreitet die aktuell in Südtirol auch auf Schwangere und Stillende angewandte Substanz Corminaty von Pfizer/BioNTech den gesetzlichen Grenzwert für den SV40-Promotor-Enhancer, der bekanntlich hoch krebserregend wirkt.

SV40-Promotor-Enhancer wird in Laboren Versuchstieren zur Erzeugung von Krebszellen gespritzt, um Krebsmedikamente zu testen, da er mit einer Reihe von bösartigen Tumoren im Menschen in Verbindung gebracht wird.

Siehe die Studie in der Originalfassung in englischer Sprache hier:

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40913499/

und die Übersetzung in die deutsche Sprache hier:

https://drive.google.com/file/d/1O9RezZIX4tbeaVom2wD9UQ0WM1oYpUQ6/view

Die sog. modRNA Covid-19-„Impfstoffe“ sind also nachweislich hoch genotoxisch, krebserregend und mutagen, sprich: das menschliche Genom verändernd, denn nichts anderes bedeutet die enorme Menge an DNA-Rückständen und die Überschreibung des zulässigen Grenzwertes des bekanntlich hoch krebserregenden SV40-Promotor-Enhancers.

Und es ist erschütternd, dass Prof. Wiedermann als Leiter des Instituts für Allgemeinmedizin an der Claudiana, einer Ausbildungsstätte für Gesundheitspersonal, die Anwendung auf Schwangere und Stillende von Substanzen mit einem enormen Potential an Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität (Veränderung des menschlichen Genoms) als unbedenklich und empfehlenswert darstellt.

Comirnaty von Pfizer/BioNTech, sowie die anderen sog. Covid-19-„Impfstoffe“ sind, wie direkt aus der Zulassungsdokumentation hervorgeht, u.a. niemals auf ihre Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität geprüft worden, weil man annahm, dass diese experimentellen Substanzen diesbezüglich keine Risiken bergen würden!

Es wurden und es werden also der Bevölkerung – basierend auf einer reinen Annahme ihrer Unbedenklichkeit – hoch genotoxische, karzinogene und leider auch mutagene experimentelle Substanzen gespritzt.

Siehe Seite S. 29 der aktuellen Fachinformation in Anlage I des Zulassungsbeschlusses der Europäischen Kommission zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

und Schwangere waren aus den äußerst spärlichen und letztendlich abgebrochenen klinischen Studien von vornherein ausgeschlossen.

Mit einer vor wenigen Tagen veröffentlichten groß angelegten bevölkerungsbasierten retrospektiven Studie in Seoul, Südkorea, wurden die kumulativen Inzidenzen und nachfolgenden Risiken für Krebserkrankungen insgesamt ein Jahr nach der COVID-19-“Impfung“ dargelegt.

Daten von 8.407.849 Personen zwischen 2021 und 2023 wurden aus der Datenbank der koreanischen Krankenversicherung bezogen. Die Teilnehmer wurden anhand ihres COVID-19-Impfstatusses in zwei Gruppen eingeteilt.

Die Risiken für Schilddrüsenkrebs, Magenkrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs, Brustkrebs und Prostatakrebs nahmen ein Jahr nach der Impfung signifikant zu.

Hier die Studie in der englischen Originalfassung:

https://biomarkerres.biomedcentral.com/counter/pdf/10.1186/s40364-025-00831-w.pdf

und hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1kl-JSq1YofCuzK48JupAPxrsNoaF0WMn/view?usp=drivesdk

Nun ist erstmals in einer jüngst veröffentlichten Studie der Nachweis der RNA-Sequenz von Comirnaty von Pfizer/BioNTech in den Tumorzellen einer 31-jährigen erbracht worden, die nach wiederholter Injektion von Comirnaty von Pfizer/BioNTech einen bis dato höchst seltenen Blasen-Turbokrebs entwickelt hat.

Hier die Studie in der englischen Originalfassung:

https://zenodo.org/records/17122912

und hier in der deutschen Übersetzung:

https://drive.google.com/file/d/13rVFhbXguWp1MiEJaOGOPTgm86FDNmlw/view?usp=drivesdk

Das bedeutet, dass die „Impf“-RNA, die in den Nanolipiden die Zellen im gesamten Körper des Menschen erreicht, sich in die menschliche DNA integriert.

Die Veröffentlichung weiterer Studienergebnisse zur nunmehr nachgewiesenen Karzinogenität und Mutagenität sind für die kommenden Wochen von US-Forschern angekündigt.

Der Leiter des Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Oberste wissenschaftliche Gesundheitsbehörde Italiens), Dott. Maurizio Federico, warnt bereits seit 2024  in vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierten wissenschaftlichen Artikeln vor durch die aktuellen Covid-19-„Impfstoffe“ hervorgerufene Nebenwirkungen und deren de facto Unwirksamkeit.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39591184/

Hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/19RvgebC5L6DW0CXhG-xywITYWHYsstu8/view?usp=drivesdk

und in einer Zuschaltung direkt aus dem Istituto Superiore di Sanità in eine Pressekonferenz, die am 4. Dezember 2024 im Südtiroler Landtag stattgefunden hat, hat er auf die de facto Unwirksamkeit und die hohe Risikobehaftetheit der in den Oberarm gespritzten und auf modRNA basierten Covid-19-„Impfstoffe“ anhand von Studien hingewiesen.

Außerdem hat er betont, dass es bekannt ist, dass auch die Grippeimpfung nicht wirkt – wie selbst Antony Fauci in einer mit anderen 2022 veröffentlichten Studie  zugegeben hat – weil ein über den Atmungstrakt aufgenommenes Virus nicht durch einen in den Armmuskel injizierte Substanz blockiert werden kann!

Siehe dazu die Aufzeichnung seiner hochinteressanten Ausführungen in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag:

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/DottMaurizioFederico-ResponsabileCentroNazionaleSaluteGlobale%2CISS-InterventoinConferenzaStampaAvvDDrRenateHolzeisenpressoilConsiglioProvinciadiBolzano4dicembre2024:7

Siehe hier die vom Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag gezeigten Folien:

https://drive.google.com/file/d/1MwYBm7xlDJfSUXcQJ64GuFgcmJlgJXGD/view

Die Befürchtungen des Leiters des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità werden auch von der Bundesregierung der USA geteilt, die bereits im Mai für Schwangere und jetzt unlängst generell die Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfungen“ widerrufen hat.

Die Ergebnisse einer neuen, von israelischen und US-Top-Wissenschaftlern der US Forschungsstätten BRI und MIT, der Universitäten von Tel Aviv und Jerusalem (darunter Retsef Levi, Mitglied des neuen Advisory Boards der FDA – Food & Drug Administration – USA) veröffentlichten (noch im peer-review-Stadium befindlichen) Studie liefern besorgniserregende Hinweise auf eine höher als erwartete Rate an ungewollten Aborten im Zusammenhang mit mRNA-COVID-19-„Impfungen“, die während der frühen Schwangerschaft (Schwangerschaftswoche 8-13) verabreicht wurden.

Die Studie bezieht sich auf 226.000 Schwangerschaften im Zeitraum von 2016 bis 2022. Dabei hatten 94.251 Schwangere im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28.02.2022 eine sogenannte Covid-19-„Impfung“ auf RNA-Basis zwischen der 8. und 13. Schwangerschaftswoche erhalten. Die Anzahl der beobachteten Aborte war um 50% höher als die erwarteten Aborte und lag bei 13 ungewollten Aborten je 100 Schwangerschaften. Dabei haben in über 90 Prozent der Fälle die Frauen den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech erhalten (der in Südtirol auch aktuell zur Anwendung kommt) und der Rest Spikevax von Moderna.

In der Studie weisen die Wissenschaftler auch darauf hin, dass die Schwangeren von den an sich schon dürftigen und vorzeitig abgebrochenen klinischen Studien vor der Zulassung der sog. Covid-19-Studien ausgeschlossen waren.

Das Spikeprotein wurde in der Nabelschnur gefunden.

Siehe hier die Studie in der englischen Originalversion:

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2025.06.18.25329352v1.full.pdf

und hier die Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1VCElQXx8lXAzgSmZocyzLaIFVD9102Au/view?usp=drivesdk

 

Die Föten werden also gemeinsam mit den Schwangeren dem zelltötenden und krebserregenden Toxin ausgesetzt.

Auch aus dem derzeit gültigen, bei der EMA hinterlegten Risk-Management-Plan des Produzenten geht eindeutig hervor, dass die Sicherheitsdaten gerade in Bezug auf die Anwendung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech auf Schwangere und Stillende fehlen.

Siehe Seite 187 des aktuellen RMP für Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://www.ema.europa.eu/en/documents/rmp/comirnaty-epar-risk-management-plan_en.pdf

Aus der aktuellen Fachinformation der EMA/Europäischen Kommission (und von AIFA übernommen) zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech geht ausdrücklich hervor, dass die auf mod.RNA-Basis beruhende Substanz zu einer Herzmuskelentzündung auch mit Todesfolge führen kann.

Anlässlich der Beantwortung am 9. September 2025 in der Aula des Südtiroler Landtages meiner aktuellen Frage zu den in Südtirol Covid-19-„geimpften“ Schwangeren verwies der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit (Hubert Messner) auf den Fall einer Schwangeren, die nach der Covid-19-„Impfung“ mit einer mod.RNA-Substanz an Myokarditis erkrankte und stationär betreut wurde.

Da Prof. Wiedermann Arzt ist, müsste ihm bekannt sein, dass die durch die Entzündung entstehenden Narben des Herzmuskels niemals richtig ausheilen und daher viele Kardiologen auf die damit einhergehende Verkürzung der Lebenszeit hinweisen.

Siehe Seite 5 der aktuellen Version der Anlage I zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission betreffend die Marktzulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

So wie Schwangere eine Herzmuskelentzündung und sonstige schwere Krankheiten (z.B. Krebs – siehe nachfolgend) aufgrund der Covid-19-„Impfung“ entwickeln können, ist das Ungeborene im Mutterleib direkt dem toxischen Spikeprotein ausgesetzt, wie eine peer-reviewedte Studie bestätigt: die mit den sog. Covid-19-„Impstoffen“ auf modRNA-Basis injizierten Nanolipide, in welche die modifizierte RNA verpackt ist, überwinden problemlos die Plazentabarriere und treffen im Tierversuch innerhalb einer Stunde auf den Fötus, reichern sich in dessen Organen an, entwickeln in allen Zellen des Fötus unkontrolliert das toxische Spikeprotein, das zur Zelltötung führt. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit längst bestätigt.

Hier die Originalfassung in englischer Sprache der Studie:

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2162253125000435

Und hier in der Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1B84hRL4xdvhcvp0wzMn6_vwLBMdxClN_/view?usp=drivesdk

Das erklärt die seit 2021 in Ländern mit hoher Covid-19-„Durchimpfungsrate“ abrupt abfallenden Geburtenzahlen.

Auch in Italien/Südtirol ist bekanntlich ein besonders starker Geburtenrückgang seit 2022 sichtbar. In Italien/Südtirol begann die Massenimpfung der fortpflanzungsfähigen Generation erst im Sommer 2021.

Das kann nicht allein mit wirtschaftlichen und soziologischen Problemen (die bereits in den Jahren zuvor bestanden haben) erklärt werden.

Detailauswertungen zu Fehlgeburten liegen für Italien/Südtirol leider nicht vor.

Siehe dazu die Daten des ASTAT.

https://statistics-astat.provinz.bz.it/atlas/de/atlas.html#!bev/bwz_bwz/bw_natur

Substanzen,

  • die nachweislich nicht gegen eine virale Infektion schützen,
  • die keine effektive Immunantwort in den Lungen erzeugen,
  • die enorme Rückstände an DNA-Plasmiden und einen den Grenzwert weit überschreitenden SV-40-Promoter-Inhalt haben,
  • die generell bereits bekannte schwerste Nebenwirkungen (Herzmuskelentzündung, auch mit Todesfolge)  und viele noch kaum untersuchte Nebenwirkungen aufweisen, wobei man die Langzeitwirkungen noch nicht kennt (wie auch die Hersteller in ihren RMP erklären)

in Schwangere zu spritzen und die sowohl durch Überwindung der Plazentabarriere als auch über die Nabelschnur – wie nachgewiesen – dem Ungeborenen weitergeben wird,

bedeutet, das Ungeborene, in dem ein besonders rasanter und heikler Vorgang der Zellteilung erfolgt, einem enormen nicht verantwortbaren genotoxischen, karzinogenen und mutagenen Risiko auszusetzen.

Aufgrund der offensichtlich katastrophalen Auswirkungen dieser experimentellen Substanzen auf unsere Geburtenrate, auf die Krebsentwicklung und damit auf die Entwicklung der Bevölkerung und deren Gesundheit, ist die offizielle Verlautbarung der angeblichen Unbedenklichkeit auch durch Prof.Dr. Christian Wiedermann schlichtweg unfassbar und an Verantwortungslosigkeit kaum zu toppen!

Abschließend sei noch daran erinnert, dass

alle Impfstoffe für ihre zulassungs- und rechtskonforme Anwendung das Vorhandensein eine ärztlichen Verschreibung voraussetzen!

Siehe bspw. Anlage II Punkt B) des Zulassungsbeschlusses der EU-Kommission für den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

Gleiches steht in der Determina der AIFA, mit der die zentral von der EU-Kommission mit Wirkung für die gesamte EU erteilte Marktzulassung in Italien rezipiert wird.

Die ärztliche Verschreibungspflicht für eine injizierte Substanz ist von Art. 71 EU-Richtlinie 2001/83/CE und Art. 88 D.Lgs. 219/2006 vorgesehen.

In Italien ist nur der Arzt zur Verschreibung eines Arzneimittels berechtigt.

Der nationale Impfplan, die Impfempfehlung der nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden ersetzen die ärztliche Verschreibung (die entsprechend Art. 4 und 13 des ärztlichen Deontologiekodexes zu erfolgen hat) nicht, denn sie beziehen sich weder auf die spezifisch zur Anwendung kommenden Impfstoffprodukte, noch auf den spezifischen Impfling, sondern auf eine anonyme Bevölkerung.

Der Arzt hat bei seiner Tätigkeit keinerlei Interessen, Aufoktroierungen oder Konditionierungen zu unterliegen.

Für die Verschreibung eines Arzneimittels (im konkreten Fall eines sog. Impfstoffes) muss der Arzt über das Wirksamkeits- und Risikoprofil des Arzneimittels Bescheid wissen und den Patienten aufklären und nicht als Marketingagent für die Pharmaindustrie wirken.

Auch aktuell wird systematisch in gröbster Verletzung der vom Arzneimittelgesetzgeber aus guten Gründen gesetzten Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung geimpft!

Diese grobe Verletzung des Arzneimittelrechts bedeutet, in Kombination mit der systematischen groben Desinformation und Täuschung der Bevölkerung, sprich der unglaublich dreisten Verharmlosung von offensichtlich  enormen Risiken (bis hin zur Todesfolge) ein Supergau an zivil- und strafrechtlicher Verantwortung, die dann schlagend wird, wenn auch die Justiz – aufgrund der Unmenge und Schwere der sich ständig häufenden Evidenz – sich ihrer Funktion und Verantwortung nicht mehr entziehen wird können.

Weitere Detailinformationen im Offenen Brief anbei.

Offener Brief an Leiter Institut für Allgemeinmedizin Claudiana BZ 01.10.2025

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

 

Verpflichtendes Kindergartenjahr – Bürgermeister drohen Eltern von aus dem Kindergarten ausgeschlossenen Kindern mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht

 

Ich werde seit Tagen laufend von Eltern darüber informiert, dass sie vom Bürgermeister  ihrer Wohnsitzgemeinde ein Einschreiben zugestellt bekommen haben, mit dem dieser eine Unwahrheit (angeblich fehlende Einschreibung in den öffentlichen Kindergarten des 5-jährigen Kindes) „feststellend“, den Eltern völlig zu Unrecht mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht Bozen droht.

Es handelt sich dabei um Eltern, die ihre nunmehr fünfjährigen Kinder fristgerecht im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben, und deren Kinder –  weil „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ – mit Dekret der Direktion des entsprechenden Kindergartensprengels der Autonomen Provinz Bozen aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossen wurden.

Diese Eltern werden in Kürze gegen diesen Ausschluss aus dem Kindergarten vor den zuständigen Gerichten ihre und die Rechte ihrer Kinder geltend machen.

Es ist absolut inakzeptabel, dass Eltern, die ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten schicken wollen (was übrigens ihr gutes Recht als Steuerzahler und Bürger ist), sich mit einem solchen drohenden Einschreiben des Bürgermeisters ihrer Wohnsitzgemeinde konfrontiert sehen.

Ich habe heute den Präsidenten des Gemeindeverbandes Dominik Oberstaller sowie die drei zuständigen Landesräte für den Kindergarten (Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider) mit dem anbei befindlichen Einschreiben (welches auch an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht ging) aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese drohenden Einschreiben der Bürgermeister nicht  nur künftig unterlassen werden, sondern dass sich die entsprechenden Bürgermeister mit einem weiteren Einschreiben bei den entsprechenden Eltern umgehend entschuldigen.

Im Einschreiben erinnere ich die Verantwortlichen auch daran, dass es in Italien keine Kindergartenpflicht für 5-Jährige gibt.

Und die Republik Italien jedem Kind, das schulpflichtig ist, unabhängig von dessen Impfstatuts den Zugang zur Pflichtschule gewährt, weil nur dies den Grundprinzipien der Verfassung der Italienischen Republik entspricht.

Stattdessen werden in Südtirol von der Autonomen Provinz Bozen, in offenkundiger Verletzung verfassungsrechtlicher Grundprinzipien, laut Landesgesetz kindergartenpflichtige 5-jährige Kinder nicht nur aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossen, sondern obendrein wird den Eltern auch noch mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht gedroht!

Dass den 5-jährigen Kindern hier in Südtirol, die von einer nur in Südtirol bestehenden Kindergartenpflicht betroffen sind, der Kindergartenzugang nur in Abhängigkeit des Impfstatus gewährt wird, ist offenkundig verfassungswidrig.

Es kann keine Pflicht zum Kindergartenbesuch auferlegt und gleichzeitig eine drastische Diskriminierung (Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten) von Kindern aufgrund ihres Impfstatus vorgenommen werden, mit Androhung der Involvierung der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht!

Eltern, die ihre Kinder im öffentlichen Kindergarten fristgerecht angemeldet haben und ihre Kinder davon ausgeschlossen sehen, können auch nicht dazu verpflichtet werden, auf eigene Kosten und Bemühungen „Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen“.

Dies müsste jedem noch einigermaßen vernünftig und rechtstaatlich denkenden Verantwortlichen bewusst sein.

Ich fordere daher sowohl als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, als auch bereits von vielen dieser Eltern für die rechtlichen Schritte betraute Rechtsanwältin die Verantwortlichen auf, diesem rechtsstaatlichen vulnus umgehend Einhalt zu gebieten.

Einschreiben an Gemeindeverband, Landesräte und Staatsanwaltschaft am Landesgericht 12.09.25

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Südtiroler Landesrat für die Gesundheit Hubert Messner bestreitet den rasanten Abfall der Südtiroler Geburtenrate seit 2022 ASTAT-Daten widersprechen ihm klar TEAM-K-Abgeordneter Franz Ploner behauptet Covid-19-„Impfstoffe“ seien sicher für Ungeborene Südtiroler Landtag stimmt für weitere Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere und Stillende

Aufgrund

  1. der neuesten peer-reviewedten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den enorm hohen DNA-Plasmidrückständen (bis zum 700-fachen der von FDA vorgegebenen Grenzwerte) in den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ auf modRNA-Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna) und aufgrund des weit den Grenzwert überschreitenden Anteils des unbestritten krebserregenden SV-40-Promoter (betrifft die in Südtirol auch aktuell verwendete Substanz Comirnaty von Pfizer/BioNTech), was international zu größter Sorge führt (siehe Details und Anlagen im Beschlussantrag, dies gilt auch für die nachfolgenden Punkte)
  2. der bereits seit fast einem Jahr peer-reviewedten Erkenntnis, dass diese sog. Covid-19-„Imfpstoffe“ nach Verspritzung in die Schwangere innerhalb von einer Stunde den Fötus erreichen
  3. laut aktueller ASTAT-Daten die Geburtenrate in Südtirol seit 2022 rasant abfällt

siehe: https://statistics-astat.provinz.bz.it/atlas/de/atlas.html#!bev/bwz_bwz/bw_natur

4) der Auswertung detaillierter signifikanter CDC-Daten zur Geburtenrate, zur Neugeborenen- und Kleinkindersterblichkeit (die seit Ausrollen der Covid-19-„Impfkampagne“ nach jahrzehntelangem Rückgang wieder ansteigt), sowie zu den Fehlgeburten seit Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfung“, die eine generationenübergreifende negative Auswirkung der Covid-19-„Impfung“ befürchten lässt

5) des Umstandes, dass die Hersteller dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA-Basis nach wie vor in ihren Risiko-Managementplänen explizit erklären, dass ihnen die Sicherheitsdaten gerade zu den Schwangeren und Stillenden fehlen

6) des Umstandes, dass in den USA im Mai 2025 die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere und Stillende aus den oben genannten Gründen zurückgenommen wurde und insgesamt die Investition in die modRNA-Technologie für virale Infektionskrankheiten (Covid-19, Grippe) von der Regierung eingestellt wurden, weil das mit diesen experimentellen Substanzen verbundene Risiko für Gesundheit und Leben die behauptete Wirksamkeit weitaus übersteigt

7) des Umstandes, dass Südtirol sowohl autonomierechtlich, aber auch innerhalb der Ständigen Konferenz zwischen Staat-Regionen und Autonome Provinzen Handlungsspielraum hätte, um die Bevölkerung vor generationenübergreifende nachhaltige negative Konsequenzen aktiv zu schützen

habe ich mit dem Beschlussantrag Nr. 230/25

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_773568.pdf

folgende Anträge gestellt:

 

  1. im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere, im Wochenbett befindliche Frauen und stillende Frauen auszusetzen
  2. im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Covid-19-„Impfung“ der Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter auszusetzen
  3. in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke
  • 3.1 der dringend notwendigen Beschlussfassung über den Widerruf der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ für die Schwangeren, im Wochenbett befindlichen Frauen und stillenden Frauen
  • 3.2 der dringend notwendigen Beschlussfassung über die generelle Aussetzung der Covid-19-„Imfpung“ für die Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter
  • 3.3 der dringend notwendigen Detailauswertung und Veröffentlichung der Daten zu den Fehlgeburten – getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. Woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten

einzuberufen.

Der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit und Arzt Hubert Messner leugnete gestern im Landtag sogar explizit den rasanten Abfall in Südtirol der Geburtenrate seit 2022, obwohl dieser eindeutig aus den ASTAT-Daten hervorgeht.

https://statistics-astat.provinz.bz.it/atlas/de/atlas.html#!bev/bwz_bwz/bw_natur

So etwas kann ich  nur mit kognitiver Dissonanz oder Fehlen von gutem Glauben erklären

Und der TEAM-K-Abgeordnete und Arzt Franz Ploner meinte in seiner ablehnenden Stellungnahme explizit, dass es erwiesen sei, dass die sog. Covid-19-„Impstoffe“ für Ungeborene sicher seien!

Landeshauptmann Kompatscher hat – wieder einmal – die uns aufgrund unserer Autonomie zustehenden Befugnisse nicht wahrgenommen, und weigert sich sogar, die Ständige Konferenz zwischen Staat-Regionen-Autonome Provinzen mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen, was er jederzeit nicht nur tun könnte, sondern – in Anbetracht der allarmierenden Daten – tun muss!

Die Mehrheit im Südtiroler Landtag, sprich die gesamte Landesregierung und die entsprechenden Parteiabgeordneten (mit Ausnahme der FdI-Abgeordneten Anna Scarafoni, die den Punkt 3 meines Beschlussantrages unterstützt) sowie die Oppositionsparteien TEAM K, Grüne und PD haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt.

Auf der Strecke bleibt die Bevölkerung, die ganz offensichtlich nicht auf die für die Öffentliche Gesundheit zuständigen Verantwortlichen vertrauen kann, wenn sogar statistisch belegte und veröffentlichte Daten öffentlich – zwecks Niederstimmung eines unangenehmen Beschlussantrages – verleugnet werden.

Die Abstimmung im Landtag erfolgte – wie von mir gefordert – getrennt und namentlich, da jede/r Landtagsabgeordnete hier transparent für den Bürger die Verantwortung für die Entscheidung gegen meinen Beschlussantrag verantworten muss.

Beschlussantrag 230 25 samt Anlagen 9.9.25 zu Ersetzungsantrag zu Beschlussantrag 230 25 09.09.2025

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

Abruptes Absinken der Geburtenrate in Südtirol ab 2022 – Der unübersehbare Elefant im Raum, den niemand sehen will

In Südtirol gibt es einen dramatischen abrupten Einbruch der Geburten ab 2022, der nicht allein mit wirtschaftlichen und soziologischen Gründen erklärbar ist, die bereits vorher bestanden haben und zu einem stetig verlaufenden Geburtenrückgang geführt haben.

Es ist auffällig, dass dieser abrupte Einbruch nach Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfkampagne“ auch auf die fortpflanzungsfähige Bevölkerung erfolgt ist.

Und dass diese zeitliche deutliche Korrelation einer Kausalität entspricht, dafür sprechen sowohl Erkenntnisse, die international von Top-Wissenschaftlern veröffentlicht wurden, als auch die zwischenzeitlich erfolgten Entscheidungen der US-Regierung.

Bereits Ende vergangenen Jahres wurde peer-reviewed nachgewiesen, dass das toxische Spikeprotein innerhalb kurzer Zeit nach „Impfung“ der Schwangeren auch das ungeborene Kind erreicht.

In einer groß angelegten Studie in Israel hat der MIT-Wissenschaftler Retslef Levi (vor wenigen Tagen vom US-Gesundheitsministeriums zum Leiter der Arbeitsgruppe zur Gesamtüberprüfung der Covid-19-„Impfung“ im Advisory Board für die Impfstrategie in den USA ernannt) gemeinsam mit Professoren der israelischen Universitäten von Tel Aviv und Jerusalem nachgewiesen, dass die „Impfung“ mit den mod.RNA Substanzen Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna von Schwangeren in der ersten Schwangerschaftswoche zu einer 50%igen höher als erwarteten Rate von spontanen Aborten geführt hat. Das toxische Spikeprotein wurde auch in der Nabelschnur gefunden.

Außerdem weisen US-Wissenschaftler anhand der offiziellen CDC-Daten darauf hin, dass die abrupte Abnahme der Geburtenrate seit Ausrollen der Covid-19-„Impfungen“ offensichtlich nachhaltig sind.

Diese Erkenntnisse sind höchst Besorgnis erregend, weil sie auch eine Generationen übergreifende Auswirkung der sog. Covid-19-„Impfungen“ auf die Fertilität der Bevölkerung und gesunde Entwicklung der Föten zeigen.

Und in der Tat ist der abrupte Einbruch der Geburtenrate auch in Südtirol anhaltend.

In den USA wurde die Empfehlung der Covid-19-„Imfpung“ für Schwangere unter der neuen Regierung bereits im Mai 2025 offiziell widerrufen und bekanntlich hat die US-Regierung Anfang Juni diesen Jahres verlautbart, die Investition in mRNA-„Impfstoffe“ gegen respiratorische Krankheiten (Grippe, Covid-19 etc.) einzustellen, da sich erwiesen hat, dass das Risiko den vermeintlichen Nutzen weitaus übersteigt.

Der höchst bedenkliche Umstand des fortbestehenden abrupten Abfalls der Geburtenrate stellt in Anbetracht des fortbestehenden unverantwortlichen Empfehlung in Südtirol/Italien speziell für Schwangere der sog. Covid-19-„Impfung“ auf modRNA-Basis (es kommt Comirnaty von Pfizer/BioNTech zur Anwendung) einen Grund für eine dringende Zivilschutzmaßnahme dar, da mit größter Wahrscheinlichkeit fortlaufend und nachhaltig die Fortpflanzungsfähigkeit der Südtiroler Bevölkerung geschädigt wird.

Aus diesem Grund habe ich mit Beschlussantrag Nr. 230/25 (https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_773278.pdf)

 der in der kommenden Landtagssitzung im September zur Abstimmung kommen wird (siehe anbei in der aktuellen Version in deutscher mit den entsprechenden Dokumenten) folgenden Antrag gestellt, wobei ich die getrennte und namentliche Abstimmung verlangen werde, denn jeder Abgeordnete, der sich durch gänzliche Ablehnung dieses Antrages für die weitere Verspritzung dieser auch für den Fortbestand der Bevölkerung höchst schädlichen Substanzen ausspricht, muss transparent, sprich für die Bevölkerung auch im Nachhinein nachvollziehbar, die Verantwortung für die damit einhergehenden Schäden übernehmen) folgende Anträge gestellt:

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung, aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und des offenkundig bestehenden Zivilschutznotstandes

1) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere und Stillende auszusetzen

2) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Covid-19-„Impfung“ der Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter auszusetzen

3) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke

  • 3.1 der dringend notwendigen Beschlussfassung über den Widerruf der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ für die Schwangeren
  • 3.2 der dringend notwendigen Beschlussfassung über die generelle Aussetzung der Covid-19-„Imfpung“ für die Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter
  • 3.3 der dringend notwendigen Detailauswertung und Veröffentlichung der Daten zu den Fehlgeburten – getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. Woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten einzuberufen.

DE Abänderungsantrag zu Beschlussantrag 230 25. vom 22.08.25 samt Anlagen

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzes Nr. 4/2020 der Autonomen Provinz Bozen über die Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien

Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzes Nr. 4/2020 der Autonomen Provinz Bozen über die Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien

Mit Urteil Nr. 97/2025 hat der Verfassungsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil Nr. 50/2024) geändert, und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes 4/2024 zur Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig erklärt, da im Bescheid mit dem die im Ausgangsverfahren angefochtene Geldstrafe von der Autonomen Provinz Bozen verhängt wurde, auch auf die staatlichen Vorschriften Bezug genommen wurde und die angefochtene Sanktion nach Ansicht des Verfassungsgerichts „ausschließlich in Anwendung des staatlichen Gesetzes verhängt wurde”.

Gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 (Sanktionen und Kontrollen) „1. … Wird die Nichteinhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Eindämmungsmaßnahmen, die mit den gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 oder Artikel 3 erlassenen Maßnahmen festgelegt und angewendet wurden, mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 bis 1.000 Euro geahndet ….

  1. Die Sanktionen für Verstöße gegen die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden vom Präfekten verhängt.

Aufgrund der staatlichen Rechtsvorschriften zur Verpflichtung des Maskentragens im Freien (die verfassungswidrig sind, siehe nachfolgend) liegt die Kompetenz und Befugnis zur Verhängung der Geldstrafe ausschließlich beim Präfekten und nicht beim Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen.

Daher sind die vom Sekretariat der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Verwaltungsstrafen aufgrund des absoluten Mangels von Kompetenz und Befugnis rechtswidrig.

Wir werden nun die diversen in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzten Gerichtsverfahren wieder aufnehmen. Auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der die Anwendung der Verwaltungsstrafe als ausschließlich auf der Grundlage der staatlichen Rechtsvorschriften erfolgt betrachtet – und daher die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes wegen Irrelevanz für unzulässig hält – werden wir das jeweilige Gericht ersuchen, das Fehlen der Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen für die Anwendung der Geldstrafe auf der Basis des laut Verfassungsgerichtshof allein zu berücksichtigenden Staatsgesetztes festzustellen, das die Befugnis für die Strafgeldauferlegung allein dem Präfekten zugeordnet hat!

Außerdem werden wir weiterhin darauf bestehen, dass endlich auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Regelung der Maskenpflicht im Freien aufgeworfen wird, da die Verpflichtung zum Tragen einer Maske offensichtlich nicht angemessen und verhältnismäßig war, weil es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass die chirurgische Maske die Ausbreitung des Virus verhindert, insbesondere im Freien.

Wenn der staatliche Gesetzgeber ausdrücklich eine bestimmte Behörde für die Verhängung der von ihm vorgesehenen Geldstrafe vorsieht, darf keine andere Behörde sich die Befugnis zur Verhängung der Sanktion anmaßen.

Das Urteil des Verfassungsgerichts schafft somit die Grundlage für die Aufhebung aller von der Autonomen Provinz Bozen verhängten Sanktionen, da die Autonome Provinz Bozen ultra vires, srich in völliger Ermangelns der dazu notwendigen Befugnis gehandelt hat.

97-2025_fd

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Berufung von Bernd Gänsbacher zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für neuartige Therapien der EMA lässt tief in den Pharma-EMA-Sumpf blicken

Bernd Gänsbacher war während der sog. Corona-Pandemie in den deutschsprachigen Südtiroler Medien allgegenwärtig. Von früh morgens bis abends, im Radio und Fernsehen, sowie in den Print- und Onlinemedien, animierte er die Südtiroler zur sog. Covid-19-Impfung und bezeichnete fundierte Einwände als fakenews.

So hat Gänsbacher bspw. die Südtiroler Bevölkerung niemals darüber informiert, dass für die sog. Covid-19-Impfstoffe, die in Südtirol/Italien/EU zur Anwendung kamen und nach wir vor kommen, aufgrund deren Wirkungsweise (gentechnischer Eingriff) und Zusammensetzung (Nukleinsäure u. Nanolipidpartikel) für die Feststellung der Wirksamkeit und Sicherheit eine Reihe von sowohl präklinischen als auch klinischen Studien notwendig gewesen wären, die aber niemals gemacht wurden.

2009 hat die Europäische Kommission, unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Manuel Barroso, auf Drängen der im Bereich der Gentechnologie tätigen Pharma-Industrie, Substanzen, die formell als „Impfstoffe gegen eine virale Infektionskrankheit“ deklariert werden, von den im Vergleich zu den Impfstoffen weitaus strengeren Anforderungen, die der EU-Gesetzgeber (noch) für die Zulassung von Gentherapeutika und auf Gentechnik basierende neue Therapieprodukte generell vorsieht – einfach unabhängig von effektiver Zusammensetzung und Wirkungsweise ausgenommen,

Genau dies ist mit den als Covid-19-„Impfstoffe“ deklarierten Substanzen geschehen.

Es wundert in diesem Zusammenhang nicht sonderlich, dass der damalige EU-Kommissionspräsident Josè Manuel Barroso der aktuelle CEO von GAVI, sprich der Impfallianz und damit der Lobbyorganisation der Impfstoffhersteller ist.

Abgesehen davon, dass für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ von vornherein wesentliche Studien, wie jene zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität nicht einmal geplant wurden, sind die klinischen Studien, die zunächst den Herstellern im Rahmen der bedingten Zulassung von der EMA auferlegt wurden, dann – mit stillschweigender Zustimmung der EMA – einfach kurze Zeit nach Beginn der „Verimpfung“ abgebrochen worden.

Weil laut WHO (bekanntlich im Wesentlichen von den Lobbyorganisationen der Hersteller dieser Substanzen – Bill Gates Stiftung, Gavi etc. – finanziert und strategisch bestimmt) „es ethisch nicht vertretbar gewesen wäre“, diese sog. Impfstoffe nicht auch den Mitgliedern der Kontrollgruppe in den zunächst für die Erteilung der nicht mehr bedingten Zulassung auferlegten klinischen Studien anzubieten.

Damit wurden die Kontrollgruppen kurzerhand aufgelöst und die sog Covid-19-Impfstoffe – im Gegensatz zur nicht der Wahrheit entsprechenden Aussagen von Bernd Gänsbacher – niemals auf deren Sicherheit und Wirksamkeit geprüft.

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA ist zum Exekutor der Aufträge von big pharma mutiert. Durch das sog. Drehtürensystem kommen und gehen die Vertreter der Pharmaindustrie von der Pharmaindustrie in die EMA bzw. von der EMA in die Pharmaindustrie, sofern sie den Erwartungen der Pharmaindustrie entsprechen.

Sicherheit und Wirksamkeit der „Arzneimittel“, an denen die großen player im Pharmabereich ein Interesse haben, spielen überhaupt keine Rolle mehr.

So wurde im Februar – ohne Notwendigkeit – ein weiterer sog. Covid-19-„Impfstoff“ mit dem Namen KOSTAIVE-Zapomeran ohne die notwendigen Studien und damit ohne Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit auf den Markt gebracht. Diese neue Substanz birgt zusätzliche wahnsinnige Risiken.

Sie beruht auf selbstreplizierender RNA (sa-RNA), die den menschlichen Körper zu einer Spikeprotein-Fabrik auf unbestimmte Zeit macht. Das Spike-Protein ist bekanntlich ein Toxin das zum Zelltod (überall im Körper) führt.

Der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) erklärt in einem unlängst veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel, die Gefahr der Übertragung über die Ausatmungsluft dieser experimentellen Substanz über extrazelluläre Veszikel auf damit nicht behandelte Personen.

Nachdem bereits aus dem Beipackzettel das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis hervorgeht, das mit dieser Substanz einhergeht, bringt die Europäische Kommission auf Empfehlung der EMA nun sogar höchst gefährliche experimentelle Substanzen als Impfung auf den Markt, mit denen das Prinzip der freien informierten Zustimmung zur Behandlung de facto untergraben wird, nachdem auch nicht direkt damit behandelte Personen über das sog. shedding damit ungewollt behandelt werden!

Gegen die Zulassung dieser experimentellen, die Bevölkerung insgesamt bedrohenden Substanz. habe ich eine Nichtigkeitsklage mit Antrag auf Dringlichkeitsverfügung am Europäischen Gericht eingebracht (das Verfahren behängt mit der Nummer T-375/25) und für diese Woche einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag.

Siehe den Beschlussantrag hier:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_763972.pdf

 

In Anbetracht der skandalös kriminellen Zustände in der Arzneimittelzulassung insbesondere auf EU-Ebene, wundert daher die Berufung von Bernd Gänsbacher zum Ersatzmitglied in einem grundsätzlich wichtigen Ausschuss der EMA nicht.

In der EMA sind nur mehr solche Leute willkommen.

Experten, die auf den notwendigen Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit zum Schutze von Gesundheit und Leben der Bevölkerung pochen, sind bei der EMA – sprich der von big pharma gekaperten Behörde – unerwünscht.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Überprüfung der Einhaltung der Impfpflicht durch die Schulen

Überprüfung der Einhaltung der Impfpflicht durch die Schulen

Mich erreichen sehr viele Anfragen von Eltern, wie sie auf das Einschreiben der Schuldirektion reagieren sollen, mit der diese den Nachweis der Kinderimpfungen für den/die betreffenden Schüler/Schülerin fordert, reagieren sollen.

Da für den Schulbesuch (im Gegensatz zum Besuch des Kindergartens und der Kleinkinderbetreuungsstätten) keine Kinderimpfpflicht besteht, brauchen die Eltern überhaupt nicht zu reagieren bzw. zu antworten!

Unsere Bemühungen laufen u.a. auch darauf hin, diese rechtlich absurde Kontrolltätigkeit der Schulen – die weiß Gott Besseres zu tun hätten – einstellen zu lassen.

Da der zu Recht unterlassene Nachweis der erfolgten Kinderimpfungen für den Schulbesuch keinerlei Auswirkungen hat, ist die beste Reaktion der Eltern von Schulkindern, solche Schreiben zu ignorieren.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

Beschlussantrag im Südtiroler Landtag zu dringenden Zivilschutzmaßnahmen gegen KOSTAIVE-spreading

Im Februar hat die Europäische Kommission die experimentelle hoch gefährliche Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als sog. Covid-19-„Impfstoff“ zugelassen. AIFA hat bereits diese zentralisierte Zulassung in Italien umgesetzt.

Diese Substanz birgt im Vergleich zu den bereits seit Ende 2020 zugelassenen modRNA Covid-19-„Impfstoffen“ weitere absolut inakzeptable Risiken.

KOSTAIVE besteht aus einer sog. selbstreplizierenden modRNA. Damit wird der menschliche Körper zu einem stetigen das tödliche Spike-Protein herstellenden „Reaktor“, was zum unweigerlichen Zelltod des Gewebes im gesamten menschlichen Körpers führen wird. Es wurden für diese gentechnische Substanz, die genauso wie die bereits vorher eingesetzten modRNA-Substanzen niemals hätte als „Impfstoff“ zugelassen werden dürfen, keinerlei Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität durchgeführt.

Darüber hinaus weisen Experten in institutionell wichtigen Positionen darauf hin, dass diese Substanz das konkrete Risiko des spreading, sprich der Übertragung auf die Umwelt und damit auch auf damit nicht behandelte Personen birgt.

Und damit wird das Erfordernis der notwendigen Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung de facto außer Kraft gesetzt.

Da bereits aus dem Beipackzettel von KOSTAIVE das Risiko einer Herzmuskelentzündung hervorgeht, und wir wissen, dass die Behandlung mit modRNA-Substanzen zu vielen irreversiblen Schäden bis hin zum Tode führt, ist aufgrund der spreading-Gefahr die Notwendigkeit des umgehenden Zivilschutzes gegeben.

Ich habe daher mit einem Beschlussantrag, der im Südtiroler Landtag in der ersten Juliwoche behandelt wird, folgende Anträge gestellt:

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Südtiroler Landesregierung dazu,

1) umgehend durch geeignete Zivilschutzmaßnahmen zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung gegen die Gefahr der Übertragung auf die Umwelt, durch mit KOSTAIVE-Zapomeran behandelte Personen, der selbstreplizierenden, in den durch die Substanz KOSTAIVE-Zapomeran produzierten extrazellulären Vesikel (EVs) inkapsulierten und für die Gesundheit und das Leben höchst gefährlichen mRNA tätig zu werden;

2) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen

2.1) zum Zwecke der dringend notwendigen Beschlussfassung über die Aussetzung der Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran in Italien,

2.2) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der Europäischen Kommission von Seiten der Republik Italien, umgehend die Zulassung in der Europäischen Union von KOSTAIVE-Zapomeran auszusetzen bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit von KOSTAIVE durch Vorlage der für Gentherapeutika und analog wirkender neuwertiger Substanzen laut EU-arzneimittelrechtlicher Prinzipien vorzulegender Studien,

2.3) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der WHO, durch die Republik Italien in deren Eigenschaft als WHO-Mitgliedsstaat, in der Person ihres Generaldirektors umgehend eine Sicherheitswarnung an alle WHO-Mitgliedsstaaten auszugeben, damit die Anwendung  von KOSTAIVE-Zapomeran weltweit bis zum rechtskonformen Nachweis ihrer (wohl nicht vorliegenden) Unbedenklichkeit ausgesetzt wird,

2.4) zum Zwecke der Beschlussfassung aller eventuell dringend notwendigen rechtlichen Schritte, die bei mangelnder Kooperation der Europäischen Kommission und der WHO umgehend notwendig werden, einzuberufen.

Siehe hier den Beschlussantrag:

Ersetzungsantrag zu Beschlussantrag Nr. 284 25 samt Anlagen

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

Südtiroler Landtag wiederholt einen groben Verfassungsbruch sowie die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits wiederholt festgestellt, dass den Regionen und Provinzen mit Autonomiestatut keine Gesetzgebungskompetenz in der internationalen Prophylaxe (dazu gehören Maßnahmen zu einer Pandemiebekämpfung) zusteht (Verfassungsgerichtshof Urteile Nr. 37/2021 betreffend Autonome Region Aosta, Urteil Nr. 164/2022 und Urteil Nr. 50/2024, beide Südtirol betreffend). Der Verfassungsgerichtshof hat dabei auch klar gestellt, dass selbst wenn die autonome territoriale Körperschaft die nationale Bestimmung eins zu eins übernimmt, es nicht der autonomen territorialen Körperschaft zusteht, gesetzgeberisch und strafend aktiv zu werden.

Aber genau das haben der Südtiroler Landtag mit Landesgesetz Nr. 4 von 2020 und der Landeshauptmann mit Verordnung Nr. 20 vom 23. April 2021 gemacht, und ohne dass ihnen eine diesbezügliche Kompetenz zustünde, eine Geldstrafe von € 400 bis € 1.000 für das Nichttragen der Maske im Freien vorgesehen, welche dann auch ohne jegliche Kompetenz vom Generalsekretariat der Provinz Bozen auferlegt und teilweise schon kassiert wurden.

Aufgrund dieser Situation hat das Landesgericht Bozen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes Nr. 4/2020 spezifisch zum Verbot des Tragens der Maske im Freien und der entsprechenden vom Land Südtirol auferlegten Strafe an den Verfassungsgerichtshof verwiesen. Die entsprechende Gerichtsverhandlung findet am 10. Juni 2024 statt.

Abgesehen vom klaren Fehlen einer dem Land Südtirol zustehenden Kompetenz zur Auferlegung und zum Inkasso von Geldstrafen in diesem Bereich, entbehrte die Pflicht zum Maskentragen im Freien jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, wie seit geraumer Zeit u.a. die nationale Vereinigung der italienischen Ärztekammern (FNOMCEO) auf ihrer website, der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigen und Metastudien des renommierten Cochrane-Instituts sowie die RKI-Protokolle belegen.

Das bedeutet, dass die Autonome Provinz Bozen ohne jegliche ihr zustehende Kompetenz und in Verletzung des Prinzips der Vernünftigkeit und Angemessenheit, das stets bei der Einschränkung von Grundfreiheiten respektiert werden muss, den Südtiroler Bürgern, die zu Recht im Freien keine Maske getragen haben, amtsmissbräuchlich Geldstrafen auferlegt und im Rahmen einer ungerechtfertigten Bereicherung kassiert hat.

Denn, wenn überhaupt, hätten diese Strafen nur vom Präfekten auferlegt und vom Staat kassiert werden dürfen.

Obwohl bereits in zwei Monaten (10. Juni 2025) der Verfassungsgerichtshof spezifisch zum Thema der Südtiroler Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Freien ein Urteil fällen wird, hat der Landeshauptmann bzw. die Landesregierung den Südtiroler Einzugsdienst ausdrücklich angehalten, die offenen Geldstrafen nunmehr forciert einzutreiben.

D.h. die Südtiroler Bürger werden unter Androhung einer Zwangsvollstreckung aufgefordert, eine Geldstrafe zu bezahlen, die ohne jegliche Kompetenz vom Land Südtirol auferlegt wurde, und dessen Inkasso dem Land Südtirol nicht zusteht, was eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt.

Mit meinem wie immer institutionell mehrsprachig dokumentierten Beschlussantrag, habe ich die Mitglieder des Landtages aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, die verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen zu annullieren, bzw. die Landesregierung zumindest zu verpflichten, die Eintreibung dieser verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auszusetzen:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_750937.pdf

Meinem Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, FREIE FRAKTION

Meinem Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Juni haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, TEAM K.

Gegen meinen Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen, haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA, GRÜNE, TEAM K.

Nicht mit abgestimmt hat Anna Scarafoni von FdI

Gegen meinen Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, und damit für eine Wiederholung des groben Verfassungsbruches und die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA.

Sich der Stimme enthalten haben folgende Fraktionen: GRÜNE und Anna Scarafoni von FdI.

Siehe namentliches Abstimmungsverhalten anbei.

Absolut widersprüchlich zu leeren und mittlerweile endgültig unglaubwürdigen Ankündigungen ist wieder einmal die Position von FdI (Marco Galateo).

Diesmal hat er sich nicht nur zum wiederholten Male gegen die konkrete Aufarbeitung und Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit im Bereich der sog. „Corona-Maßnahmen“ und den konkreten Schutz der Bürger gegen verfassungswidrige autoritäre Maßnahmen gestellt, sondern sogar die Verletzung (durch die Autonome Provinz Bozen), der laut Verfassungsgerichtshof im Bereich der internationalen Prophylaxe klar ausschließlich dem Staat zustehenden Gesetzgebungs- und Sanktionskompetenz – durch sein im Gleichschritt mit SVP & Co. an den Tag gelegtes Abstimmungsverhalten – mitgetragen.

Für mich als Rechtsanwältin ist klar: sämtliche Geldstrafen, die die Autonome Provinz Bozen ohne eine ihr zustehende Kompetenz durch die Südtiroler Einzugsdienste AG eintreiben lässt, entspricht einer grob amtsmissbräuchlichen ungerechtfertigten Bereicherung der Autonomen Provinz Bozen, mit persönlicher Haftbarkeit der hierfür handelnden Amtspersonen (Landeshauptmann, Mitglieder der Landesregierung, Landtagsabgeordnete die gestern gegen die Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gestimmt haben, Verantwortliche der Südtiroler Einzugsdienst AG).

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RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

ACHTUNG – Betrifft ehemals von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ Suspendierte! Unbedingt die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt etc. unterbrechen!

Ich empfehle Allen, die ohne Gehaltszahlung von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ suspendiert waren, SOFORT mit einem Einschreiben mit Rückantwort, oder einem elektronischen Einschreiben laut beiliegender Vorlage, die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt zu unterbrechen.

Dies gilt für Alle, die nicht bereits ein arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gemacht haben, mit dem Sie diese Forderungen eingeklagt haben.

Strafanzeigen, irgendwelche Sammelklagen, die nicht spezifisch arbeitsrechtliche Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber betreffen, haben die Verjährungsfrist nicht unterbrochen! Also unbedingt dieses Schreiben angepasst dringend absenden.

Ich empfehle derzeit allen Betroffenen erst dann vor Gericht zu ziehen um die ausständigen Gehälter etc. einzuklagen, wenn die Justiz sich endlich mehrheitlich dazu entscheidet, die sog. „materielle Wahrheit“ zu ermitteln um Recht sprechen zu können. Derzeit ist das Prozessrisiko aufgrund einer Justizverweigerung noch zu groß.

Daher geht es derzeit darum, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, um den Fortbestand der Forderungen gewährleistet zu sehen.

Aufforderung-Bezahlung-der-wegen-Covid-Suspendierung-nicht-bezahlten-Gehaelter einfach

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

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