Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzes Nr. 4/2020 der Autonomen Provinz Bozen über die Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien

Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzes Nr. 4/2020 der Autonomen Provinz Bozen über die Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien

Mit Urteil Nr. 97/2025 hat der Verfassungsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil Nr. 50/2024) geändert, und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes 4/2024 zur Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig erklärt, da im Bescheid mit dem die im Ausgangsverfahren angefochtene Geldstrafe von der Autonomen Provinz Bozen verhängt wurde, auch auf die staatlichen Vorschriften Bezug genommen wurde und die angefochtene Sanktion nach Ansicht des Verfassungsgerichts „ausschließlich in Anwendung des staatlichen Gesetzes verhängt wurde”.

Gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 (Sanktionen und Kontrollen) „1. … Wird die Nichteinhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Eindämmungsmaßnahmen, die mit den gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 oder Artikel 3 erlassenen Maßnahmen festgelegt und angewendet wurden, mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 bis 1.000 Euro geahndet ….

  1. Die Sanktionen für Verstöße gegen die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden vom Präfekten verhängt.

Aufgrund der staatlichen Rechtsvorschriften zur Verpflichtung des Maskentragens im Freien (die verfassungswidrig sind, siehe nachfolgend) liegt die Kompetenz und Befugnis zur Verhängung der Geldstrafe ausschließlich beim Präfekten und nicht beim Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen.

Daher sind die vom Sekretariat der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Verwaltungsstrafen aufgrund des absoluten Mangels von Kompetenz und Befugnis rechtswidrig.

Wir werden nun die diversen in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzten Gerichtsverfahren wieder aufnehmen. Auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der die Anwendung der Verwaltungsstrafe als ausschließlich auf der Grundlage der staatlichen Rechtsvorschriften erfolgt betrachtet – und daher die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes wegen Irrelevanz für unzulässig hält – werden wir das jeweilige Gericht ersuchen, das Fehlen der Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen für die Anwendung der Geldstrafe auf der Basis des laut Verfassungsgerichtshof allein zu berücksichtigenden Staatsgesetztes festzustellen, das die Befugnis für die Strafgeldauferlegung allein dem Präfekten zugeordnet hat!

Außerdem werden wir weiterhin darauf bestehen, dass endlich auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Regelung der Maskenpflicht im Freien aufgeworfen wird, da die Verpflichtung zum Tragen einer Maske offensichtlich nicht angemessen und verhältnismäßig war, weil es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass die chirurgische Maske die Ausbreitung des Virus verhindert, insbesondere im Freien.

Wenn der staatliche Gesetzgeber ausdrücklich eine bestimmte Behörde für die Verhängung der von ihm vorgesehenen Geldstrafe vorsieht, darf keine andere Behörde sich die Befugnis zur Verhängung der Sanktion anmaßen.

Das Urteil des Verfassungsgerichts schafft somit die Grundlage für die Aufhebung aller von der Autonomen Provinz Bozen verhängten Sanktionen, da die Autonome Provinz Bozen ultra vires, srich in völliger Ermangelns der dazu notwendigen Befugnis gehandelt hat.

97-2025_fd

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Berufung von Bernd Gänsbacher zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für neuartige Therapien der EMA lässt tief in den Pharma-EMA-Sumpf blicken

Bernd Gänsbacher war während der sog. Corona-Pandemie in den deutschsprachigen Südtiroler Medien allgegenwärtig. Von früh morgens bis abends, im Radio und Fernsehen, sowie in den Print- und Onlinemedien, animierte er die Südtiroler zur sog. Covid-19-Impfung und bezeichnete fundierte Einwände als fakenews.

So hat Gänsbacher bspw. die Südtiroler Bevölkerung niemals darüber informiert, dass für die sog. Covid-19-Impfstoffe, die in Südtirol/Italien/EU zur Anwendung kamen und nach wir vor kommen, aufgrund deren Wirkungsweise (gentechnischer Eingriff) und Zusammensetzung (Nukleinsäure u. Nanolipidpartikel) für die Feststellung der Wirksamkeit und Sicherheit eine Reihe von sowohl präklinischen als auch klinischen Studien notwendig gewesen wären, die aber niemals gemacht wurden.

2009 hat die Europäische Kommission, unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Manuel Barroso, auf Drängen der im Bereich der Gentechnologie tätigen Pharma-Industrie, Substanzen, die formell als „Impfstoffe gegen eine virale Infektionskrankheit“ deklariert werden, von den im Vergleich zu den Impfstoffen weitaus strengeren Anforderungen, die der EU-Gesetzgeber (noch) für die Zulassung von Gentherapeutika und auf Gentechnik basierende neue Therapieprodukte generell vorsieht – einfach unabhängig von effektiver Zusammensetzung und Wirkungsweise ausgenommen,

Genau dies ist mit den als Covid-19-„Impfstoffe“ deklarierten Substanzen geschehen.

Es wundert in diesem Zusammenhang nicht sonderlich, dass der damalige EU-Kommissionspräsident Josè Manuel Barroso der aktuelle CEO von GAVI, sprich der Impfallianz und damit der Lobbyorganisation der Impfstoffhersteller ist.

Abgesehen davon, dass für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ von vornherein wesentliche Studien, wie jene zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität nicht einmal geplant wurden, sind die klinischen Studien, die zunächst den Herstellern im Rahmen der bedingten Zulassung von der EMA auferlegt wurden, dann – mit stillschweigender Zustimmung der EMA – einfach kurze Zeit nach Beginn der „Verimpfung“ abgebrochen worden.

Weil laut WHO (bekanntlich im Wesentlichen von den Lobbyorganisationen der Hersteller dieser Substanzen – Bill Gates Stiftung, Gavi etc. – finanziert und strategisch bestimmt) „es ethisch nicht vertretbar gewesen wäre“, diese sog. Impfstoffe nicht auch den Mitgliedern der Kontrollgruppe in den zunächst für die Erteilung der nicht mehr bedingten Zulassung auferlegten klinischen Studien anzubieten.

Damit wurden die Kontrollgruppen kurzerhand aufgelöst und die sog Covid-19-Impfstoffe – im Gegensatz zur nicht der Wahrheit entsprechenden Aussagen von Bernd Gänsbacher – niemals auf deren Sicherheit und Wirksamkeit geprüft.

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA ist zum Exekutor der Aufträge von big pharma mutiert. Durch das sog. Drehtürensystem kommen und gehen die Vertreter der Pharmaindustrie von der Pharmaindustrie in die EMA bzw. von der EMA in die Pharmaindustrie, sofern sie den Erwartungen der Pharmaindustrie entsprechen.

Sicherheit und Wirksamkeit der „Arzneimittel“, an denen die großen player im Pharmabereich ein Interesse haben, spielen überhaupt keine Rolle mehr.

So wurde im Februar – ohne Notwendigkeit – ein weiterer sog. Covid-19-„Impfstoff“ mit dem Namen KOSTAIVE-Zapomeran ohne die notwendigen Studien und damit ohne Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit auf den Markt gebracht. Diese neue Substanz birgt zusätzliche wahnsinnige Risiken.

Sie beruht auf selbstreplizierender RNA (sa-RNA), die den menschlichen Körper zu einer Spikeprotein-Fabrik auf unbestimmte Zeit macht. Das Spike-Protein ist bekanntlich ein Toxin das zum Zelltod (überall im Körper) führt.

Der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) erklärt in einem unlängst veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel, die Gefahr der Übertragung über die Ausatmungsluft dieser experimentellen Substanz über extrazelluläre Veszikel auf damit nicht behandelte Personen.

Nachdem bereits aus dem Beipackzettel das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis hervorgeht, das mit dieser Substanz einhergeht, bringt die Europäische Kommission auf Empfehlung der EMA nun sogar höchst gefährliche experimentelle Substanzen als Impfung auf den Markt, mit denen das Prinzip der freien informierten Zustimmung zur Behandlung de facto untergraben wird, nachdem auch nicht direkt damit behandelte Personen über das sog. shedding damit ungewollt behandelt werden!

Gegen die Zulassung dieser experimentellen, die Bevölkerung insgesamt bedrohenden Substanz. habe ich eine Nichtigkeitsklage mit Antrag auf Dringlichkeitsverfügung am Europäischen Gericht eingebracht (das Verfahren behängt mit der Nummer T-375/25) und für diese Woche einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag.

Siehe den Beschlussantrag hier:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_763972.pdf

 

In Anbetracht der skandalös kriminellen Zustände in der Arzneimittelzulassung insbesondere auf EU-Ebene, wundert daher die Berufung von Bernd Gänsbacher zum Ersatzmitglied in einem grundsätzlich wichtigen Ausschuss der EMA nicht.

In der EMA sind nur mehr solche Leute willkommen.

Experten, die auf den notwendigen Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit zum Schutze von Gesundheit und Leben der Bevölkerung pochen, sind bei der EMA – sprich der von big pharma gekaperten Behörde – unerwünscht.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Überprüfung der Einhaltung der Impfpflicht durch die Schulen

Überprüfung der Einhaltung der Impfpflicht durch die Schulen

Mich erreichen sehr viele Anfragen von Eltern, wie sie auf das Einschreiben der Schuldirektion reagieren sollen, mit der diese den Nachweis der Kinderimpfungen für den/die betreffenden Schüler/Schülerin fordert, reagieren sollen.

Da für den Schulbesuch (im Gegensatz zum Besuch des Kindergartens und der Kleinkinderbetreuungsstätten) keine Kinderimpfpflicht besteht, brauchen die Eltern überhaupt nicht zu reagieren bzw. zu antworten!

Unsere Bemühungen laufen u.a. auch darauf hin, diese rechtlich absurde Kontrolltätigkeit der Schulen – die weiß Gott Besseres zu tun hätten – einstellen zu lassen.

Da der zu Recht unterlassene Nachweis der erfolgten Kinderimpfungen für den Schulbesuch keinerlei Auswirkungen hat, ist die beste Reaktion der Eltern von Schulkindern, solche Schreiben zu ignorieren.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

Beschlussantrag im Südtiroler Landtag zu dringenden Zivilschutzmaßnahmen gegen KOSTAIVE-spreading

Im Februar hat die Europäische Kommission die experimentelle hoch gefährliche Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als sog. Covid-19-„Impfstoff“ zugelassen. AIFA hat bereits diese zentralisierte Zulassung in Italien umgesetzt.

Diese Substanz birgt im Vergleich zu den bereits seit Ende 2020 zugelassenen modRNA Covid-19-„Impfstoffen“ weitere absolut inakzeptable Risiken.

KOSTAIVE besteht aus einer sog. selbstreplizierenden modRNA. Damit wird der menschliche Körper zu einem stetigen das tödliche Spike-Protein herstellenden „Reaktor“, was zum unweigerlichen Zelltod des Gewebes im gesamten menschlichen Körpers führen wird. Es wurden für diese gentechnische Substanz, die genauso wie die bereits vorher eingesetzten modRNA-Substanzen niemals hätte als „Impfstoff“ zugelassen werden dürfen, keinerlei Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität durchgeführt.

Darüber hinaus weisen Experten in institutionell wichtigen Positionen darauf hin, dass diese Substanz das konkrete Risiko des spreading, sprich der Übertragung auf die Umwelt und damit auch auf damit nicht behandelte Personen birgt.

Und damit wird das Erfordernis der notwendigen Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung de facto außer Kraft gesetzt.

Da bereits aus dem Beipackzettel von KOSTAIVE das Risiko einer Herzmuskelentzündung hervorgeht, und wir wissen, dass die Behandlung mit modRNA-Substanzen zu vielen irreversiblen Schäden bis hin zum Tode führt, ist aufgrund der spreading-Gefahr die Notwendigkeit des umgehenden Zivilschutzes gegeben.

Ich habe daher mit einem Beschlussantrag, der im Südtiroler Landtag in der ersten Juliwoche behandelt wird, folgende Anträge gestellt:

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Südtiroler Landesregierung dazu,

1) umgehend durch geeignete Zivilschutzmaßnahmen zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung gegen die Gefahr der Übertragung auf die Umwelt, durch mit KOSTAIVE-Zapomeran behandelte Personen, der selbstreplizierenden, in den durch die Substanz KOSTAIVE-Zapomeran produzierten extrazellulären Vesikel (EVs) inkapsulierten und für die Gesundheit und das Leben höchst gefährlichen mRNA tätig zu werden;

2) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen

2.1) zum Zwecke der dringend notwendigen Beschlussfassung über die Aussetzung der Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran in Italien,

2.2) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der Europäischen Kommission von Seiten der Republik Italien, umgehend die Zulassung in der Europäischen Union von KOSTAIVE-Zapomeran auszusetzen bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit von KOSTAIVE durch Vorlage der für Gentherapeutika und analog wirkender neuwertiger Substanzen laut EU-arzneimittelrechtlicher Prinzipien vorzulegender Studien,

2.3) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der WHO, durch die Republik Italien in deren Eigenschaft als WHO-Mitgliedsstaat, in der Person ihres Generaldirektors umgehend eine Sicherheitswarnung an alle WHO-Mitgliedsstaaten auszugeben, damit die Anwendung  von KOSTAIVE-Zapomeran weltweit bis zum rechtskonformen Nachweis ihrer (wohl nicht vorliegenden) Unbedenklichkeit ausgesetzt wird,

2.4) zum Zwecke der Beschlussfassung aller eventuell dringend notwendigen rechtlichen Schritte, die bei mangelnder Kooperation der Europäischen Kommission und der WHO umgehend notwendig werden, einzuberufen.

Siehe hier den Beschlussantrag:

Ersetzungsantrag zu Beschlussantrag Nr. 284 25 samt Anlagen

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

Südtiroler Landtag wiederholt einen groben Verfassungsbruch sowie die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits wiederholt festgestellt, dass den Regionen und Provinzen mit Autonomiestatut keine Gesetzgebungskompetenz in der internationalen Prophylaxe (dazu gehören Maßnahmen zu einer Pandemiebekämpfung) zusteht (Verfassungsgerichtshof Urteile Nr. 37/2021 betreffend Autonome Region Aosta, Urteil Nr. 164/2022 und Urteil Nr. 50/2024, beide Südtirol betreffend). Der Verfassungsgerichtshof hat dabei auch klar gestellt, dass selbst wenn die autonome territoriale Körperschaft die nationale Bestimmung eins zu eins übernimmt, es nicht der autonomen territorialen Körperschaft zusteht, gesetzgeberisch und strafend aktiv zu werden.

Aber genau das haben der Südtiroler Landtag mit Landesgesetz Nr. 4 von 2020 und der Landeshauptmann mit Verordnung Nr. 20 vom 23. April 2021 gemacht, und ohne dass ihnen eine diesbezügliche Kompetenz zustünde, eine Geldstrafe von € 400 bis € 1.000 für das Nichttragen der Maske im Freien vorgesehen, welche dann auch ohne jegliche Kompetenz vom Generalsekretariat der Provinz Bozen auferlegt und teilweise schon kassiert wurden.

Aufgrund dieser Situation hat das Landesgericht Bozen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes Nr. 4/2020 spezifisch zum Verbot des Tragens der Maske im Freien und der entsprechenden vom Land Südtirol auferlegten Strafe an den Verfassungsgerichtshof verwiesen. Die entsprechende Gerichtsverhandlung findet am 10. Juni 2024 statt.

Abgesehen vom klaren Fehlen einer dem Land Südtirol zustehenden Kompetenz zur Auferlegung und zum Inkasso von Geldstrafen in diesem Bereich, entbehrte die Pflicht zum Maskentragen im Freien jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, wie seit geraumer Zeit u.a. die nationale Vereinigung der italienischen Ärztekammern (FNOMCEO) auf ihrer website, der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigen und Metastudien des renommierten Cochrane-Instituts sowie die RKI-Protokolle belegen.

Das bedeutet, dass die Autonome Provinz Bozen ohne jegliche ihr zustehende Kompetenz und in Verletzung des Prinzips der Vernünftigkeit und Angemessenheit, das stets bei der Einschränkung von Grundfreiheiten respektiert werden muss, den Südtiroler Bürgern, die zu Recht im Freien keine Maske getragen haben, amtsmissbräuchlich Geldstrafen auferlegt und im Rahmen einer ungerechtfertigten Bereicherung kassiert hat.

Denn, wenn überhaupt, hätten diese Strafen nur vom Präfekten auferlegt und vom Staat kassiert werden dürfen.

Obwohl bereits in zwei Monaten (10. Juni 2025) der Verfassungsgerichtshof spezifisch zum Thema der Südtiroler Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Freien ein Urteil fällen wird, hat der Landeshauptmann bzw. die Landesregierung den Südtiroler Einzugsdienst ausdrücklich angehalten, die offenen Geldstrafen nunmehr forciert einzutreiben.

D.h. die Südtiroler Bürger werden unter Androhung einer Zwangsvollstreckung aufgefordert, eine Geldstrafe zu bezahlen, die ohne jegliche Kompetenz vom Land Südtirol auferlegt wurde, und dessen Inkasso dem Land Südtirol nicht zusteht, was eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt.

Mit meinem wie immer institutionell mehrsprachig dokumentierten Beschlussantrag, habe ich die Mitglieder des Landtages aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, die verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen zu annullieren, bzw. die Landesregierung zumindest zu verpflichten, die Eintreibung dieser verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auszusetzen:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_750937.pdf

Meinem Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, FREIE FRAKTION

Meinem Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Juni haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, TEAM K.

Gegen meinen Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen, haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA, GRÜNE, TEAM K.

Nicht mit abgestimmt hat Anna Scarafoni von FdI

Gegen meinen Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, und damit für eine Wiederholung des groben Verfassungsbruches und die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA.

Sich der Stimme enthalten haben folgende Fraktionen: GRÜNE und Anna Scarafoni von FdI.

Siehe namentliches Abstimmungsverhalten anbei.

Absolut widersprüchlich zu leeren und mittlerweile endgültig unglaubwürdigen Ankündigungen ist wieder einmal die Position von FdI (Marco Galateo).

Diesmal hat er sich nicht nur zum wiederholten Male gegen die konkrete Aufarbeitung und Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit im Bereich der sog. „Corona-Maßnahmen“ und den konkreten Schutz der Bürger gegen verfassungswidrige autoritäre Maßnahmen gestellt, sondern sogar die Verletzung (durch die Autonome Provinz Bozen), der laut Verfassungsgerichtshof im Bereich der internationalen Prophylaxe klar ausschließlich dem Staat zustehenden Gesetzgebungs- und Sanktionskompetenz – durch sein im Gleichschritt mit SVP & Co. an den Tag gelegtes Abstimmungsverhalten – mitgetragen.

Für mich als Rechtsanwältin ist klar: sämtliche Geldstrafen, die die Autonome Provinz Bozen ohne eine ihr zustehende Kompetenz durch die Südtiroler Einzugsdienste AG eintreiben lässt, entspricht einer grob amtsmissbräuchlichen ungerechtfertigten Bereicherung der Autonomen Provinz Bozen, mit persönlicher Haftbarkeit der hierfür handelnden Amtspersonen (Landeshauptmann, Mitglieder der Landesregierung, Landtagsabgeordnete die gestern gegen die Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gestimmt haben, Verantwortliche der Südtiroler Einzugsdienst AG).

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RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

ACHTUNG – Betrifft ehemals von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ Suspendierte! Unbedingt die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt etc. unterbrechen!

Ich empfehle Allen, die ohne Gehaltszahlung von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ suspendiert waren, SOFORT mit einem Einschreiben mit Rückantwort, oder einem elektronischen Einschreiben laut beiliegender Vorlage, die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt zu unterbrechen.

Dies gilt für Alle, die nicht bereits ein arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gemacht haben, mit dem Sie diese Forderungen eingeklagt haben.

Strafanzeigen, irgendwelche Sammelklagen, die nicht spezifisch arbeitsrechtliche Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber betreffen, haben die Verjährungsfrist nicht unterbrochen! Also unbedingt dieses Schreiben angepasst dringend absenden.

Ich empfehle derzeit allen Betroffenen erst dann vor Gericht zu ziehen um die ausständigen Gehälter etc. einzuklagen, wenn die Justiz sich endlich mehrheitlich dazu entscheidet, die sog. „materielle Wahrheit“ zu ermitteln um Recht sprechen zu können. Derzeit ist das Prozessrisiko aufgrund einer Justizverweigerung noch zu groß.

Daher geht es derzeit darum, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, um den Fortbestand der Forderungen gewährleistet zu sehen.

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RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Die schlimmsten Befürchtungen bestätigen sich: die sog: covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis erreichen innerhalb einer Stunde nach Injektion den Fötus und setzen das ungeborene Kind der unkontrollierten Produktion des schädlichen Spikeproteins aus – die Covid-19-„Impfkampagne“ muss insbesondere für Schwangere sofort ausgesetzt werden!

Eine neue peer-reviewte Studie bestätigt, was Experten von Beginn an erklärt haben: die mit den sog. Covid-19-„Impstoffen“ injizierten Nanolipide, in welchen die modifizierte RNA verpackt ist, überwinden problemlos die Plazentabarriere und treffen innerhalb einer Stunde auf den Fötus, reichern sich in dessen Organen an, entwickeln in allen Zellen des Fötus unkontrolliert das toxische Spikeprotein, das zur Zelltötung führt.

Die schlimmsten Befürchtungen bestätigen sich damit.

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https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2162253125000435

Das erklärt auch die seit 2021 in Ländern mit hoher Codvid-19-„Durchimpfungsrate“ gestiegene Rate an unbeabsichtigten Aborten, Totgeburten, Fehlbildungen und Infertilität.

Es ist an Unverantwortlichkeit kaum zu toppen, dass den Schwangeren vom italienischen Gesundheitsministerium und den lokalen Gesundheitsämtern, auch vom Südtiroler Sanitätsbetrieb, nach wie vor die sog. Covid-19-„Impfung“ empfohlen wird!

Hier haben wir es mit einem Zivilschutznotstand zu tun, der eine umgehende Aussetzung der Anwendung dieser experimentellen Substanzen insbesondere auf Schwangere erfordert! Südtirol hat primäre Kompetenz für den Zivilschutz! Und Südtirol ist verantwortlich für die Auswahl und gesetzeskonforme Anwendung von Impfstoffen.

Aus diesem Grund hatte ich am 15. Jänner 2025 einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag zur Abstimmung gebracht, um diese Aussetzung insbesondere für Schwangere zu erwirken.

Doch trotz meiner detaillierten Informationen, hat es die Mehrheit der Landtagsabgeordneten (auch der sog. Opposition, TEAM K, Grüne, PD) nicht für notwendig befunden, meinen Beschlussantrag mitzutragen!

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https://www.renate-holzeisen.eu/suedtiroler-landtagsabgeordnete-der-regierungsparteien-svp-freiheitliche-lega-fratelli-ditalia-galateo-la-civica-sowie-der-oppositionsparteien-team-k-gruene-und-pd-stimmen-g/?amp=1

Ich kann hiermit nur nochmals öffentlich an das Gewissen der Verantwortlichen der Südtiroler Gesundheitspolitik, des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Ärzte appellieren: setzen Sie sofort die Anwendung dieser schädlichen und nachweislich unnützlichen (es sei denn man will die Bevölkerungsreduktion) gentechnischen Injektionen aus!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Südtiroler Landtagsabgeordnete der Regierungsparteien (SVP, Freiheitliche, LEGA, Fratelli d’Italia – Galateo, La Civica), sowie der Oppositionsparteien TEAM K, GRÜNE und PD stimmen geschlossen gegen die vom Gesetzgeber vorgesehene Informationspflicht über Sicherheit und Wirksamkeit der sog. Covid-19-„Impstoffe“, gegen die Einhaltung der ärztlichen Verschreibungspflicht und für die weitere aktive Empfehlung der experimentellen COVID-19-mRNA-„Impfungen“ auch für Schwangere

Mit einem auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Leiters des Instituts für Globale Gesundheit der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) beruhenden Beschlussantrag (Nr. 202/24 – siehe anbei unten), habe ich gestern die Kollegen im Südtiroler Landtag, aufgrund der längst (seit 2021 wie von Dott. Federico in der im Südtiroler Landtag am 4.12.2024 abgehaltenen Pressekonferenz erklärt) nachgewiesenen Unwirksamkeit und enormen Gefährlichkeit (Herzmuskelentzündungen, Autoimmun- und Krebserkrankungen) der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ aufgefordert, die Landesregierung mit Beschluss zur Einhaltung in erster Linie von vom Arzneimittelgesetzgeber vorgesehenen Pflichten, wie folgt zu verpflichten:

  1. über den Südtiroler Sanitätsbetrieb umgehend eine umfassende Information der Bürger im Bereich der (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu gewährleisten, wobei die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt werden muss, dass die vermeintliche Wirksamkeit und Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 nicht nachgewiesen wurde, sondern dass diese Substanzen mitunter sogar zum Tod führen können (was schon aus dem Beipackzettel hervorgeht) und andere schwere irreversible Nebenwirkungen verursachen können;
  2. gemeinsam mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb die derzeit auch für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal geltende Empfehlung der Verabreichung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 umgehend aufzuheben;
  3. die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebs dazu aufzufordern, die Bedingungen für die Genehmigung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 einzuhalten und somit jede weitere Verabreichung dieser sogenannten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu unterlassen, falls keine ärztliche Verschreibung vorliegt und der Bürger nicht umfassend über die (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 informiert wurde.

Die Mehrheit der Südtiroler Landtagsabgeordneten (alle Abgeordneten von SVP, Freiheitliche, TEAM K, Grüne, Lega, PD, La Civica und Galateo von Fratelli d’Italia) haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt und haben damit die politische Verantwortung dafür übernommen, dass diese experimentellen auf Gentechnik beruhenden sog. „Impfstoffe“ auch weiterhin Schwangeren aktiv vom Südtiroler Sanitätsbetrieb empfohlen werden, obwohl längst bekannt ist, dass die Nanolipid-Partikel, in der die mRNA verpackt ist, die Plazentaschranke überwinden und damit bereits der Fötus dieser experimentellen gentechnischen Injektion und einer unkontrollierbaren Spikeproteinproduktion (siehe dazu wissenschaftliche Studie von Dott. Federico im Beschlussantrag) ausgesetzt wird und u.a. eine vorzeitige Plazentaablösung induziert werden kann.

Die gestern im Südtiroler Landtag getroffene politische Entscheidung ist umso schwerwiegender, als in Ländern mit einer hohen Covid-19-„Duchimpfungsrate“, seit Beginn der Covid-19-„Impfungkampagne“ im Jahr 2021 die Geburtenrate drastisch abgesackt ist und der Trend nach wie vor anhält, bei gleichbleibendem Kinderwunsch, wie jüngste Umfragen in Frankreich und Deutschland zeigen.

Es verdichten sich immer mehr die Daten, dass mit diesen gentechnischen experimentellen Substanzen behandelte junge Frauen vermehrt mit Unfruchtbarkeitsproblemen zu kämpfen haben und die Anzahl von Totgeburten und Fehlbildungen merklich angestiegen ist.

Der Umstand dass diese experimentellen Substanzen von der internationalen Wissenschaft, die laut Eingeständnis des CEO von META, Mark Zuckerberg von der scheidenden Biden-US-Administration auf brutalste Weise gerade zum Thema der Covid-19-„Impfstoffe“ zensiert wurde, nicht nur für Herzmuskelentzündungen (seit 2023 in den Beipackzettel als mögliche Nebenwirkung mit Todesfolge aufgenommen), die auch erst Jahre nach der „Impfung“ zum „plötzlichen und unerwarteten Tod“ führen kann (wie Kardiologen weltweit erklären), sondern für eine Vielzahl von Krankheitsbildern verantwortlich gemacht werden, und Wissenschaftler und Ärzte u.a. auch wegen der weiltweit festgestellten enorm hohen Konzentration an DNA-Plasmiden in diesen Substanzen mit der konkreten Gefahr der Integration ins menschlichen Genom Allarm schlagen (auch darauf bezog sich mein Beschlussantrag), scheint die Mehrheit der Südtiroler Landtagsabgeordneten nicht weiter zu interessieren und zu beunruhigen.

Die Mehrheit der im Südtiroler Landtag sitzenden Abgeordneten ziehen es vor, selbst die Einhaltung der von der Zulassungsbehörde (Europäische Kommission) für die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ laut zwingendem Arzneimittelrecht für die Anwendung dieser Substanzen vorgesehene ärztliche Verschreibung, nicht vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zu verlangen!

Dott. Federico hat in seiner im November 2024 veröffentlichten Studien, auf der Basis des aktuellen internationalen wissenschaftlichen Standes, darauf hingewiesen, dass die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ auf mRNA-Basis insbesondere auch für die sog. vulnerable Bevölkerungsgruppe höchst problematisch ist, da deren bereits instabiles Immunsystem durch diese experimentellen Injektionen einem weiteren massiven Destabilisierungsangriff ausgesetzt wird.

Das gestrige Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten zum Südtiroler Landtag (siehe anbei unten das Abstimmungsergebnis im Detail) hat eine historisch-dokumentarische Bedeutung, da aller Voraussicht nach, in den kommenden Monaten, die in den USA nicht mehr zensierten wissenschaftlichen Erkenntnisse, und damit die dramatische Wahrheit zu diesen experimentellen Substanzen, in behördlichen Feststellungen (FDA, NIH, CDC) mit weltweiter Relevanz (also auch für Südtirol) verlautbart werden.

Und dann werden die Abgeordneten der SVP, TEAM K, Grüne, Freiheitliche, Lega, PD, Lista Civica und der Fratelli-Assessor nicht sagen können, „mit dem Wissen von heute, würden wir anders entscheiden“ … denn das Wissen wurde ihnen im Detail spätestens mit meinem Beschlussantrag 202/24 im Detail präsentiert. Und die unglaubliche Negierung arzneimittelrechtlicher Schutzvorschriften (wie die Aufklärungs- und ärztliche Verschreibungspflicht) ist allemal nicht nachvollziehbar und jedenfalls unentschuldbar!

Ich habe den Eindruck, dass man sich der Tragweite der Verantwortung, die man mit einem solchen Abstimmungsverhalten auf sich nimmt, noch nicht bewusst ist.

Der Südtiroler Tageszeitung entnehme ich, dass der ehemalige Gesundheitslandesrat Thomas Widmann nur „aus Versehen“ meinem Beschlussantrag zugestimmt hat, währenddessen die Landtagsabgeordnete Anna Scarafoni, entgegen der Meldungen in der Neuen Südtiroler Tageszeitung, für die Prämissen und den Punkt 2) meines Beschlussantrages (also die Aussetzung der aktiven Bewerbung der Covid-19-„Impfstoffe“ für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal) laut anbei befindlichem Abstimmungsprotokoll gestimmt hat.

Anbei das protokollierte Abstimmungsverhalten, sowie der Beschlussantrag, mit dem ich eine Beschlussfassung zwecks Einhaltung klarer arzneimittelrechtlicher und von der Zulassungsbehörde auferlegter Pflichten zum Schutze der Bevölkerung herbeiführen wollte.

Beschlussantrag 202 24 Mozione

Abstimmungsergebnis Punkt 1 – Risultato voto premesse – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 1 – Risultato voto punto 1 – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 2 – Risultato voto punto 2 – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 3 – risultato voto punto 3 – 202 24

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Stehen der Herausgeberin Athesia Druck GmbH der Tageszeitung „Dolomiten“, die seit Jahrzehnten von den Ebner-Brüdern zum Totschweigen und/oder Diffamieren der ihnen, ihrem persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Umfeld widrigen Personen eingesetzt wird, die jährlichen millionenschweren aus Steuergeld gespeisten Staatsbeiträge für die Tageszeitung einer sprachlichen Minderheit zu? Wohl kaum

Seit Jahrzehnten beobachte ich – wie viele Südtiroler – den Missbrauch der Tageszeitung „Dolomiten“ zum Zwecke des Totschweigens und/oder der Diffamierung von den Ebner-Brüdern und ihrem familiären, politischen und wirtschaftlichen Umfeld widrigen Personen.

Nun wäre dies kein Anlass einer politischen Intervention, würde das „Tagblatt der Südtiroler“ nicht seit Jahrzehnten jährlich millionenschwere aus Steuergeld gespeiste Staatsbeiträge erhalten.  

Solche Beiträge stehen mit Sicherheit nicht jenen als Tageszeitung sprachlicher Minderheiten deklarierte Zeitungen zu, die nachweislich im persönlichen Interesse ihrer Herausgeber zur Rufschädigung oder zum Totschweigen unliebsamer Personen bzw. Themen verwendet werden.

Der Missbrauch dieser Steuergelder – letztendlich handelt es sich darum – zeigt sich laufend in der „Berichterstattung“ der „Dolomiten“.

So war in der gestrigen Ausgabe der Dolomiten auf Seite 18 ein Artikel mit dem Titel „Ärzte im Wahlkampfmodus“ erschienen, der einmal mehr eine offenkundige, für ein mit Steuergeld finanziertes Blatt illegale Wahlwerbung für die scheidende Vize-Präsidentin der Ärztekammer Bozen Monica Oberrauch – die sich in den vergangenen Jahren durch illegal autoritärste Vorgehensweise nicht nur zum Schaden vieler in der Ärztekammer Bozen eingetragenen Ärzte „ausgezeichnet“ hat – darstellt.

Nicht nur dass ganz offenkundig Monica Oberrauch medial gepusht wird, sondern es wird die von Dr.med Rudolf Schöpf angeführte Kandidatenliste „Medici Ippocratici Ärzte“, die zu der an diesem Wochenende stattfindenden Ärztekammerratswahl antritt, nur beiläufig in einem Satz erwähnt, um sie als „No-Vax-Liste“ zu diskreditieren.

Dass Dr.med. Rudolf Schöpf, auch in Vertretung sämtlicher Kandidaten auf dieser Liste, gestern – unter Androhung rechtlicher Schritte wegen der offenkundigen rechtswidrigen Manipulation einer Ärztekammerwahl durch die Ebner-Familie unter Missbrauch der mit Steuergeld finanzierten Tageszeitung Dolomiten und des online-Portals STOL – eine Richtigstellung verlangen musste – zeigt einmal mehr, dass der Herausgeber der Tageszeitung „Dolomiten“ (Athesia Druck GmbH) längst schon das Anrecht auf die jährlichen millionenschweren Staatsbeiträge für eine als „Tageszeitung einer sprachlichen Minderheit“ deklarierten, aber tatsächlich seit Jahrzehnten für die persönlichen Interessen der Familie Ebner eingesetzten Zeitung „verwirkt“ hat.

Denn die millionenschweren Staatsbeiträge für Herausgeber von Tageszeitungen sprachlicher Minderheiten stehen sicher nicht für die Manipulation der öffentlichen Meinung im Eigeninteresse der Herausgeber, sowie der von diesen protegierten Personen, und zur Verletzung des allgemeinen Interesses und Anrechts der Bürger und Steuerzahler, und damit der sprachlichen Minderheiten unseres Landes Südtirol, auf transparente und objektive Berichterstattung zu!

Dolomiten-05.12.2024-18

Dolomiten-06.12.2024-18

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ müssen sofort vom Markt genommen und die Impfkampagne umgehend eingestellt werden Alles andere ist unverantwortlich!

 

Die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ müssen sofort vom Markt genommen und die Impfkampagne umgehend eingestellt werden

Alles andere ist unverantwortlich!

PRESSEKONFERENZ
Beginn der Corona-Aufarbeitung

  1. Dezember 2024 im Südtiroler Landtag, Repräsentationssaal

organisiert von RA DDr. Renate Holzeisen, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag in Anwesenheit von Vertretern der Gesundheitsberufe und der Sozialunion WIR-NOI sowie mit Zuschaltung aus Rom von Dr. Maurizio Federico, Leiter des National Center for Global Health des Istituto Superiore di Sanità (Oberste Italienische Gesundheitsbehörde)

Hier der Link zur kompletten Pressemappe mit sämtlicher auch wissenschaftlicher Dokumentation:

Pressemappe PK VITA

Link zum Video der PK:

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/Die-Covid-19-Impfstoffe-sofort-vom-Markt-nehmen-Ritiro-immediato-dal-mercato-dei-vaccini-Covid-19:a

Die Aufarbeitung der sog. Corona-Maßnahmen ist auch für die Vermeidung von weiteren katastrophalen politischen Entscheidungen aktuell und zukünftig notwendig.

Die Südtiroler Landesregierung hat bis dato diesbezüglich nicht nur gar nichts gemacht, sondern zeigt klar, dass man an einer Aufarbeitung nicht interessiert ist.

Der Gesundheitslandesrat Hubert Messner leugnet in aller Öffentlichkeit im Südtiroler Landtag sogar die aus dem Beipackzettel der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ hervorgehenden für Gesundheit und Leben gravierenden Risiken, und würdigt eine erst unlängst erschienene wichtige Studie des Leiters des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore di Sanità), Dr. Maurizio Federico, herab.

Es wird weiterhin für die Covid-19-Impfung auch mit Einsatz von Steuergeld regelrecht geworben, und die Bürger werden nach wie vor komplett desinformiert. Insbesondere Schwangeren wird diese experimentelle hoch gefährliche Injektion nach wie vor nahegelegt.

Das Thema des signifikanten Geburtenrückgangs (viele Totgeburten) wird offiziell in keinerlei Zusammenhang mit den Covid-19-„Impfungen“ gebracht, obwohl es bekannt ist, dass diese Substanzen die Plazentabarriere durchbrechen. Das hat es vorher noch nie gegeben, dass Ungeborene systematisch mit der Mutter „geimpft“ bzw. einer experimentellen Substanz systematisch ausgesetzt werden.

Eine Gruppe von Südtiroler und Trentiner Ärzten, Pharmazeuten und ein Psychologe haben gleich zu Beginn des Ausrollens der sog. Covid-19-„Impfkampagne“ (Anfang 2021) mit einem Video den Bürgern wichtige Informationen zukommen lassen. Die Reaktion darauf in wenigen Worten: Herabwürdigung, Beschimpfung, Rufschädigung bis hin zu disziplinarrechtlicher Verfolgung durch die entsprechenden Berufskammern.

Die Zeitungsartikel aus dieser Zeit zeigen, wie Meinungsmacher der Südtiroler Gesellschaft, u.a. auch der aktuelle Landesrat für Gesundheit, Hubert Messner, anstatt sich mit dem Inhalt der wichtigen Botschaften auseinanderzusetzen, diese einfach als unwissenschaftlich, gefährlich und verantwortungslos abgetan haben.

Heute habe ich zu dieser Pressekonferenz geladen, um gemeinsam mit diesen – der wissenschaftlichen Evidenz und dem Prinzip „primun non nocere“ verpflichteten Vertreter der Gesundheitsberufe fast vier Jahre nach ihrer, als „Schock-Video“ herabgewürdigten Informationsinitiative zum Schutze der Bevölkerung – ein factchecking, das ja seit nunmehr fünf Jahren so en vogue ist, vorzunehmen.

Direkt zugeschalten in diese PK ist der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit an der Italienischen Obersten Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità), Dr. Maurizio Federico, der nachfolgend die erschütternden Ergebnisse seiner am 14. November im Wissenschaftsjournal „Vaccines“ veröffentlichten Studie präsentieren wird.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Mitglied des Südtiroler Landtages – Membro del Consiglio della Prov. Autonoma di Bolzano

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