Südtiroler Landeshauptmann und Südtiroler Gesundheitslandesrat in Unterhemd auf Werbetour für durch Geimpfte in die Umwelt übertragbaren gentechnischen Grippeimpfstoff

Südtiroler Landeshauptmann und Südtiroler Gesundheitslandesrat in Unterhemd auf Werbetour für durch Geimpfte in die Umwelt übertragbaren gentechnischen Grippeimpfstoff

EU-Kommission/EMA bestätigt: mit dem Kindergrippeimpfstoff FLUENZ von ASTRAZENECA behandelte Kinder übertragen den Grippevirus auf die Umwelt

Impf-PR Slogan „Schütz Dich und die anderen“ ad absurdum geführt

Sofortige Zivilschutzmaßnahme notwendig

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher und der Südtiroler Gesundheitslandesrat Hubert Messner posieren im fotoshooting im Unterhemd und angesetzter Nadel, um der offensichtlich dem Impfwahn zu Recht sehr kritisch gegenüberstehenden Südtiroler Bevölkerung mit angeblich „gutem Beispiel“ voranzugehen, und machen dabei folgende medizinisch-pharmakologisch unhaltbaren Behauptungen: „Die Grippeimpfung ist ein einfacher und wirksamer Weg, sich selbst und andere zu schützen (so Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit, Hubert Messner auf website des Südtiroler Sanitätsbetriebes: https://www.sabes.it/de/news/grippe-nicht-mit-uns-schutzedich-start-der-impfkampagne-2025) und Impfen heißt, Verantwortung zu übernehmen, und zwar für die eigene Gesundheit und zugleich auch für die Gemeinschaft. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto besser schützen wir uns gegenseitig. Ich hoffe, viele folgen diesem Beispiel.“ (so der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher, siehe https://www.sabes.it/de/news/mit-gutem-beispiel-voran-kompatscher-und-messner-lassen-sich-impfen).

Fakt ist aber, dass längst nachgewiesen ist, dass ein in den Oberarm gespritzter Impfstoff nicht wirkt (siehe dazu die im Detail dokumentierte Pressemitteilung

https://www.renate-holzeisen.eu/aufforderung-an-verantwortliche-der-suedtiroler-sanitaet-und-des-schutzes-der-kinderrechte-mit-vorbehalt-rechtlicher-schritte/

Nun verimpft der Sanitätsbetrieb den Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 24 Monaten und 18 Jahren den im Juni 2024 erstmalig von der Europäischen Kommission zugelassenen nasalen Grippeimpfstoff FLUENZ des Herstellers AstraZeneca:

https://www.sabes.it/de/suche-fragen-und-antworten/welche-impfstoffe-werden-fur-die-grippeimpfung-verwendet

Dieser Kinderimpfstoff wird mittels reverser Gentechnologie in VERO-Zellen (Zelllinie, die aus Nierenzellen von Grünen Meerkatzen gewonnen wurde) produziert und in befruchteten Hühnereiern vermehrt. Er enthält genetisch veränderte Organismen (GVO). Siehe Seite 2 der Anlagen zum Zulassungbeschluss der Europäischen Kommission:

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250709166912/anx_166912_de.pdf

Unter Punkt 4.4 (Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung) der aktuell gültigen Version von Anlage I des Zulassungsbeschlusses der Europäischen Kommission geht unter dem Titel „Immungeschwächte Personen“ wörtlich hervor, dass „Die Geimpften sollen informiert werden, dass Fluenz ein attenuierter Lebendvirus-Impfstoff ist und daher die Gefahr einer Virus-Übertragung auf immungeschwächte Personen besteht. Die Geimpften sollten sich bemühen, in den ersten 1-2 Wochen nach der Impfung soweit wie möglich jeden engen Kontakt zu stark immungeschwächten Personen zu vermeiden. In klinischen Studien wurde 2-3 Tage nach der Impfung die maximale Impfvirus-Konzentration beobachtet. In Situationen, in denen ein Kontakt zu stark immungeschwächten Personen unvermeidbar ist, sollte das potentielle Risiko, den Influenza-Impfvirus zu übertragen, abgewogen werden gegen das Risiko, sich mit dem Wildtyp-Influenzavirus zu infizieren, und diesen zu übertragen.“

Siehe Seite 4 der Anlagen zum Zulassungsbeschluss der Europäischen Kommission (link bereits oben).

Das ist der offizielle Hinweis direkt in der Markzulassungsdokumentation, dass Kinder, die mit diesem Grippeimpfstoff, der darüber hinaus gentechnisch veränderte Organismen enthält, behandelt werden, den gentechnisch veränderten Grippevirus auf die Umwelt übertragen und damit andere, auch immungeschwächte Personen, infizieren!

Der von unseren „Polit-Unterwäschemodels“ und sich als „Marketingbeauftragte der WHO und damit von big pharma“ gebärdenden Regierungsverantwortlichen bemühte Slogan „schütze Dich und die anderen“ ist damit endgültig ad absurdum geführt!

Es sei daran erinnert, dass die, das EU-Arzneimittelrecht verletzende Kinderimpfpflicht (Gerichtsverfahren behängen) in Italien damit begründet wird, dass man die gesunden Kinder durchimpfen müsse, um Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, nicht durch Ansteckung zu gefährden.

Abgesehen davon, dass dies eine völlig haltlose Argumentation ist, denn immungeschwächte nichtgeimpfte Kinder können sehr wohl auf andere Art und Weise und darüber hinaus besser geschützt werden (wie die Schweiz und Österreich zeigen, in denen es keine Kinderimpfpflicht gibt), verbreitet jetzt der Südtiroler Sanitätsbetrieb über die Verspritzung in Kinder eine für immungeschwächte Personen gefährliche Viruslast in die Umwelt, wie durch die Zulassungsbehörde (Europäische Kommission/EMA) selbst bestätigt!

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb begeht gemeinsam mit den für die Südtiroler Gesundheitspolitik und den Zivilschutz Verantwortlichen (Landesrat Hubert Messner und Landeshauptmann Arno Kompatscher) damit die bewusste In-Umlaufverbringung eines krankheitserregenden Virus mit gleichzeitiger totaler Irreführung der Bevölkerung! Das ist schwerwiegend und bedarf einer sofortigen Aussetzung der Anwendung dieses Grippeimpfstoffes!

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch dieser Grippeimpfstoff laut offizieller Zulassungsdokumentation (siehe Seite 14 der Anlagen zum Zulassungsbeschluss – siehe link oben) für die rechtskonforme Anwendung einer ärztlichen Verschreibung bedarf, jener Voraussetzung, die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb laufend und systematisch in grober Verletzung des Arzneimittelrechts missachtet wird.

Zu den seit der Zulassung im Juni 2024 bereits festgestellten und in der offiziellen Zulassungsdokumentation genannten Nebenwirkungen gehört auch das Guillan-Barré-Syndrom und die mitochondriale Enzephalomypathie.

Es ist daher umso schwerwiegender, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb die zwingende Voraussetzung der ärztlichen Verschreibung für die Anwendung dieses Impfstoffes systematisch verletzt.

Auch für diesen Impfstoff gilt, dass seine Wirksamkeit und Sicherheit nicht durch eine klinische Studie mit einer echten Kontrollgruppe geprüft und bestätigt wurden.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

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