HERBERT DORFMANN (Südtiroler Volkspartei) beteiligt sich – wie üblich – an fortschreitender Installierung von Orwellschen Mechanismen in der EU
Weiterer rabenschwarzer Tag im EU-Parlament
Die Vorab-Chatkontrolle (kleinseitiges scannen vor der Verschlüsselung der digitalen Nachricht) wurde heute im EU-Parlament durch einen höchst umstrittenen prozeduralen Trick durchgeboxt, obwohl die Mehrheit der EU-Abgeordneten bereits zweimal dagegen gestimmt hatte.
Herbert Dorfmann (Südtiroler Volkspartei) war – wie üblich – auch heute auf der Seite jener, die ohne mit der Wimper zu zucken, die Grund- und Freiheitsrechte der EU-Bürger mit nonchalance ausschalten.
Das heutige Abstimmungsergebnis im EU-Parlament (Mehrheit stimmte dagegen, aber aufgrund eines prozeduralen Tricks hätte es die absolute Mehrheit für die Zustimmung zur Aussetzung der Chat-Kontrolle gebraucht … siehe namentliches Abstimmungsverhalten anbei) hat inakzeptable gefährliche Folgewirkungen, und ist ein historisch wichtiges Zeitdokument der Errichtung eines Kontroll- und Zensurkomplexes des autoritären EU-Regimes, dem Herbert Dormann eifrigst zuarbeitet.
Demokratische Mehrheiten zählen im EU-Parlament nicht mehr.
Man setzt sich über alle demokratischen Spielregeln hinweg, um den Bürgern mit fadenscheinigen Begründungen immer mehr ihre Privatsphäre, Freiheit und den Wohlstand zu nehmen.
Die Unsinnigkeit der Maskenpflicht im Freien ist längst international und nun auch durch den Südtiroler Landeshauptmann und den Südtiroler Gesundheitslandesrat bestätigt.
Dennoch treibt die Südtiroler Landesregierung unter Androhung der Zwangsvollstreckung bei den Bürgern die wegen des Nichttragens der Maske im Freien vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen – darüber hinaus ohne die hierfür notwendige Befugnis/Kompetenz – auferlegten Strafen ein.
Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus!
Mit meinem Beschlussantrag Nr. 436/2026 habe ich den Südtiroler Landtag sowie die Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen aufgefordert, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen.
Abgesehen davon, dass sich im Dunstkreis der Politik Viele skrupellos durch den Handel mit den „Maulkörben“ (denn nichts anderes waren sie) bereichert haben, die für die Eindämmung der Virusausbreitung völlig nutzlos waren, wird weiterhin ein offensichtlicher Verstoß gegen das Grundrecht der Bürger auf Achtung ihrer Menschenwürde und auf psychische und physische Unversehrtheit begangen.
Bestätigung durch den Gesundheitslandesrat und den Landeshauptmanns der Autonomen Provinz Bozen des Fehlens von Zweckmäßigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit
der Maskenpflicht im Freien
Anlässlich der Anhörung des Gesundheitslandesrates Dr. med. Hubert Messner im Corona-Untersuchungsausschuss des Landtages der Autonomen Provinz Bozen, hat der Gesundheitslandesrat auf die folgende Frage:
„Die nächste Frage betrifft den künftigen Pandemieplan. Thema: Masken. Sicherlich kennen Sie unter anderem die Cochrane-Metastudie aus dem Jahr 2023, die endgültig bestätigt, dass kein Unterschied in der Virusübertragung mit oder ohne Maske festgestellt wurde. Daher lautet meine Frage: Sollte es zu einer nächsten Virusinfektion kommen – was wir hoffentlich nicht erleben werden –, die solche Ausmaße annimmt, wird die Versorgung mit Masken dann eine Grundsatzfrage und ein grundlegendes Instrument sein, obwohl wissenschaftlich nicht bewiesen ist, dass sie einen Einfluss auf die Virusübertragung haben?“
wie folgt wörtlich geantwortet:
„Was die Masken angeht, so stimmt es … Wir wissen, dass Masken sicherlich nicht die ideale Lösung sind. Wir werden sie im Freien nicht tragen, ich glaube, das sollte nicht mehr vorkommen – nicht im Freien, sondern in überfüllten Räumen.“
Siehe Auszug aus dem Protokoll der Untersuchungskommission vom 21.01.2026:
Die Tatsache, dass die Landesregierung im neuen Pandemieplan das Tragen von Masken im Freien nicht mehr vorsieht, ist der eindeutige Beweis dafür, dass die Auferlegung der Maskenpflicht im Freien weder damals, noch heute durch den wissenschaftlichen Nachweis des Nutzens, und somit der Zweckmäßigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der auferlegten Maßnahme gestützt war.
Auch der Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen bestätigte in der Anhörung durch die Corona-Untersuchungskommission des Landtages der Autonomen Provinz Bozen, die am 4. Juni 2026 stattfand, das Fehlen von Zweckmäßigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht im Freien.
Der Landeshauptmann erklärte bei der Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss zu den Covid-Maßnahmen wörtlich Folgendes:
„Was die Maskenpflicht im Freien betrifft, teile ich die Meinung meines Kollegen Messner. Heute würde man eine solche Maßnahme nicht mehr ergreifen. Schon damals gehörte diese Maßnahme zu den umstrittensten unter den verschiedenen getroffenen Maßnahmen.“
Die Unwirksamkeit des Maskentragens zur Verhinderung der Virusübertragung war bereits durch eine Metaanalyse des renommierten internationalen Wissenschaftsnetzwerks Cochrane bestätigt worden.
Hier das Original der Studie in englischer Sprache:
Die Unwirksamkeit des Maskentragens (vor allem im Freien, aber nicht nur dort) war bereits im Jahr 2020 (und schon früher) bekannt, wie auch aus dem Abschlussbericht des US-Repräsentantenhauses (House of Representatives) vom 4. Dezember 2024 hervorgeht.
Aus dem Abschlussbericht des Kontrollausschusses für Covid-Maßnahmen des US-Repräsentantenhauses geht wörtlich hervor (aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt):
„Im Verlauf der Pandemie erschienen weitere begutachtete wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Thema Masken. Im Mai 2020 kam eine in Emerging Infectious Diseases veröffentlichte Studie zu dem Ergebnis, dass „wir in der aggregierten Analyse keine signifikante Verringerung der Influenzaübertragung durch das Tragen von Masken feststellen konnten“. In dieser Studie führten die Forscher eine Literaturrecherche zu verschiedenen randomisierten kontrollierten Studien (RCTs) durch, die sich mit verschiedenen nicht-pharmazeutischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Influenza-Pandemie befassten, darunter zehn Studien zu Masken. Ebenfalls im Mai 2020 veröffentlichte das New England Journal of Medicine einen Artikel über die Verwendung von Masken in Krankenhäusern: Diese Untersuchungen ergaben, dass „wir wissen, dass das Tragen einer Maske außerhalb von Gesundheitseinrichtungen nur minimalen, wenn überhaupt, Schutz vor einer Infektion bietet …
Während einer Aussage im Rahmen des von den Generalstaatsanwälten von Louisiana und Missouri angestrengten Verfahrens, in dem der Biden-Regierung Absprachen zur Zensur von Beiträgen zu COVID-19 in den sozialen Medien vorgeworfen werden, fragte der Anwalt des Klägers Dr. Fauci, auf welche Studien sich die CDC gestützt habe, um die Maskenpflicht zu rechtfertigen. Sie fragten Dr. Fauci, wie viele Studien durchgeführt worden seien und ob einige davon auf Placebo-Kontrollen beruhten …
Zwischen Februar 2020 und April 2020 wurden randomisierte Doppelblindstudien durchgeführt. Dr. Fauci antwortete, er könne sich daran nicht erinnern. Es ist absolut unerlässlich, dass diese Entscheidungen, die Auswirkungen auf das reale Leben hatten, im Nachhinein überprüft werden können.
Dr. Fauci räumte ein, dass Masken auf Bevölkerungsebene keinen wirksamen Schutz bieten, …
Ende Januar 2023 veröffentlichte Cochrane die strengste und umfassendste Übersicht über die wissenschaftliche Literatur zu Masken während der COVID-19-Pandemie. Cochrane gilt als die weltweit angesehenste Organisation für die Bewertung von Gesundheitsmaßnahmen, ist bekannt als die beste Quelle für methodologische Forschung und wird als die Organisation mit dem höchsten Standard für evidenzbasierte Gesundheitsversorgung anerkannt.
Die Veröffentlichung vom Januar 2023 kam zu dem Ergebnis, dass das Tragen jeglicher Art von Gesichtsbedeckung „wahrscheinlich wenig oder gar keinen Unterschied“ bei der Eindämmung der Ausbreitung von Atemwegserkrankungen macht. Die Studie untersuchte 15 Studien, in denen die Ergebnisse der Verwendung von chirurgischen Masken mit dem Verzicht auf Masken sowie mit N95-Masken verglichen wurden, und zwar sowohl im Krankenhausumfeld als auch in der Bevölkerung während der Pandemie. Die Schlussfolgerung lautete, dass der Nutzen des Maskentragens annähernd null sei. „Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass sie einen Unterschied machen. Punkt.“
Die Verläufe der COVID-19-Infektionsraten in den Bundesstaaten, die eine Maskenpflicht eingeführt haben, und in denen, die dies nicht getan haben, sind praktisch identisch. Elf Bundesstaaten haben nie eine Maskenpflicht eingeführt, während die anderen in irgendeiner Form Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen haben …
Es ist offensichtlich, dass die CDC und die Biden-Regierung die Beobachtungsdaten sorgfältig ausgewählt haben, um sie ihrer Darstellung anzupassen, wonach Masken voll wirksam sind. Dies ist jedoch nicht die Aufgabe der CDC. Die CDC ist eine Behörde, deren Aufgabe es ist, die amerikanische Bevölkerung zu schützen, und zu dieser Verantwortung gehört es, klinische Studien durchzuführen, zu fördern oder zumindest zu prüfen, um tatsächlich über die besten verfügbaren Forschungsergebnisse zu verfügen, bevor sie ihre Leitlinien formuliert.“
Das Fehlen von Zweckmäßigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit bei der Auferlegung der Maskenpflicht – erst recht im Freien – ist somit offensichtlich und wurde auf institutioneller Ebene bestätigt.
Nicht nur die Nutzlosigkeit, sondern auch die Gesundheitsschädlichkeit der vorgeschriebenen Maskenpflicht für die Bürger wurde im März 2023 vom renommierten Pathologen Prof. Dr.med. Arne Burkhardt fachkundig dargelegt:
Der international bekannte Aerosolforscher Prof. Gerhard Scheuch, Berater des Robert-Koch-Instituts während der sogenannten Pandemie, bestätigte im Jahr 2023, dass das Tragen von Masken keinerlei Einfluss auf die Virusverbreitung hat:
Aus der bestätigten Unschädlichkeit des Verhaltens der sanktionierten Bürger, und der Schädlichkeit der Maßnahme unter Berücksichtigung des entsprechenden Rechts der Bürger auf Notwehr, ergibt sich die Rechtswidrigkeit wegen Verletzung der allgemeinen Prinzipien von Gesetz Nr. 689/1981 der vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen – im Übrigen ohne Zuständigkeit (ultra vires) – erlassenen Bußgeldbescheide
Nach den von der Rechtsprechung ausgearbeiteten allgemeinen Grundsätze (Gesetz Nr. 689/1981) setzen Verwaltungsstrafen voraus, dass das Verhalten nicht nur gegen das Gesetz verstößt (gesetzeswidrig ist), sondern auch konkretdas durch die Vorschrift geschützte Interesse verletzt.
Das durch die auferlegte Maskenpflicht im Freien geschützte Interesse bestand darin, die Virenzirkulation im Freien einzudämmen.
Abgesehen davon, dass Masken keinerlei Einfluss auf die Verbreitung des Virus haben (siehe oben), besteht im Freien ohnehin weder eine Notwendigkeit, noch eine Wirksamkeit.
Zudem hatte die vorgeschriebene Maskenpflicht auch im Freien negative Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit der Bürger (siehe oben), sodass auch das Recht auf Notwehr gemäß Art. 4 des Gesetzes Nr. 689/1981 bestand.
Da sowohl der Gesundheitslandesrat, als auch der Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen im Untersuchungsausschuss dieses Landtages zu den Covid-Maßnahmen bestätigt haben, dass die auferlegte Maskenpflicht im Freien nicht sinnvoll und verhältnismäßig war, haben die Bürger, die im Freien keine Maske getragen haben, kein Verhalten an den Tag gelegt, mit dem sie das zu schützende Interesse konkret verletzt hätten.
Daher waren und sind die entsprechenden Bußgeldbescheide rechtswidrig, da das Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen damit – zudem ohne die hierfür notwendig Zuständigkeit zu haben, die nur beim Präfekten lag – den Bürgern eine Sanktion für ein Verhalten auferlegt hat, welches das zu schützende Interesse nicht verletzt hat..
Grundrechte sind absolut, und ihre Einschränkung erfordert stets den strengen Nachweis der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit
Die den Bürgern auferlegte Verpflichtung zum Tragen einer Maske sogar im Freien, stellt – mangels nachgewiesener Zweckmäßigkeit der Maßnahme – eine klare Verletzung der Menschenwürde und der psycho-physischen Unversehrtheit dar.
Auch die Verletzung der Menschenwürde ist eine Form der Folter.
Die Auferlegung der Maskenpflicht ohne vorherigen Nachweis von Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit verstößt gegen die Artikel 2, 13 und 32 der Verfassung, den Artikel 3 der EMRK, sowie den Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Nichtigkeit der Sanktionen und der entsprechenden Bußgeldbescheide, die den Bürgern auferlegt bzw. zugestellt wurden, aufgrund des Fehlens der Befugnisse/Kompetenz im Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen
Mit dem am 3. Juli 2025 hinterlegten Urteil Nr. 97/2025 hat das Verfassungsgericht die vom Landesgericht in Bozen aufgeworfene Frage der Verfassungsmäßigkeit für unzulässig erklärt, da „die angefochtene Verfügung … in der Begründung ausschließlich auf Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 von 2020 in seiner umgewandelten Fassung Bezug nimmt, d. h. auf die staatliche Bestimmung, die Verstöße gegen die während der Pandemie auferlegten Verpflichtungen ahndete.
Daraus folgt, dass … die vor dem ordentlichen Gericht angefochtene Sanktion ausschließlich unter Anwendung des staatlichen Gesetzes verhängt wurde.
Da das vorlegende Gericht die beanstandeten Landesvorschrift nicht anwenden muss, sind die aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit unzulässig.“
Siehe hier das Urteil und am Ende der hervorgehobene entscheidende Text.
Da das Landesgericht Bozen die Verfassungsfrage allein auf die Kompetenzüberschreitung durch den Landesgesetzgeber aufgeworfen hat, und der Verfassungsgerichtshof – aufgrund des ausschließlichen Hinweises im Teil der Begründung der Geldbuße auf Art. 4 D.L. 19/2020 – befunden hat, dass das Landesgericht Bozen die Frage der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides in ausschließlicher Anwendung der nationalen Bestimmungen (D.L. 19/2020 art. 1 und 4) zu entscheiden hat, wurde die Frage der Verfassungsmäßigkeit als unzulässig (nicht als unbegründet!) zurückgewiesen, weil eben laut Verfassungsgerichtshof überflüssig. Das Landesgericht Bozen hatte die Frage der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Bestimmungen (D.L. 19/2020 art. 1 und 4) bezogen auf Zweckmäßigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht im Freien nicht aufgeworfen, und daher hat der Verfassungsgerichtshof darüber auch nicht befunden.
Das Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen hatte zwar im Vorspann der den Bürgern zugestellten Bußgeldbescheide auch das Gesetz Nr. 4 der Autonomen Provinz Bozen vom 8.05.2020
und die jeweils in Kraft befindliche Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes angeführt, aber dann im eigentlich begründenden Teil des Bescheides nur auf die nationale Bestimmung (Gesetzesdekret Nr. 19 vom 25.03.2020) Bezug genommen. Das war dafür ausschlaggebend, dass der Verfassungsgerichtshof befunden hat, dass die Landesgesetzgebung für die Entscheidung der Anfechtung dieser durch den Generalsekretär der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Bußgeldbescheide irrelevant ist.
Aufgrund dieses Urteils des Verfassungsgerichtshofes ist daher zu prüfen, ob die Autonome Provinz Bozen, in der Person des Generalsekretärs, auf der Grundlage der staatlichen Rechtsvorschriften befugt war, die in Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 (Sanktionen und Kontrollen) vorgesehene Sanktion zu verhängen.
Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 (Sanktionen und Kontrollen) sah folgendes vor:„1. … Die Nichteinhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Eindämmungsmaßnahmen, die durch die gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 bzw. Artikel 3 erlassenen Maßnahmen festgelegt und angewendet werden, wird mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 bis 1.000 Euro geahndet ….
Die Sanktionen für Verstöße gegen die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden vom Präfekten verhängt.
Angesichts der staatlichen Rechtsvorschriften (die jedoch aufgrund mangelnder Zweckmäßigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht im Freien verfassungswidrig sind – Anträge auf Verweisung an den Verfassungsgerichtshof der diesbezüglichen Frage der Verfassungsmäßigkeit wurden in bis heute anhängigen Prozessen gestellt, aber noch nicht an den Verfassungsgerichtshof verwiesen), liegt die Befugnis zur Verhängung der Geldbuße ausschließlich beim Präfekten und nicht beim Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen.
Daher sind die vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Bescheide zur Verhängung der Verwaltungsstrafe wegen absolutem Fehlens der Befugnis/Kompetenz nichtig.
Wenn der staatliche Gesetzgeber ausdrücklich ein bestimmtes Organ für die Verhängung der Sanktion vorsieht, kann sich ein anderes, im staatlichen Gesetz (jenem Gesetz, das nach Auffassung des Verfassungsgerichts die einzige und ausschließliche Rechtsgrundlage für die mit den vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Bußgeldbescheiden verhängten Sanktionen darstellt) für die Sanktionsverhängung nicht vorgesehenes Organ, nicht die Befugnis/Kompetenz für die Verhängung der Sanktionen anmaßen.
Hier kam es offensichtlich zu einem ultra vires Handeln (sprich über die Befugnisse/Kompetenzen hinausgehend) von Seiten des Generalsekretariats der Autonomen Provinz Bozen.
Die den Bürgern vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen zugestellten Bußgeldbescheide, die sich in ihrer Begründung ausschließlich auf staatliche Rechtsvorschriften beziehen, sind wegen absolutem Fehlen der Befugnis/Kompetenz nichtig.
Offensichtliche Verfassunswidrigkeit
der Artt. 1 und 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19/2020 bezüglich der Maskenpflicht im Freien
Auch angesichts der jüngst ergangenen Bestätigungen im institutionellen Rahmen durch den Gesundheitslandesrat und den Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen (siehe oben), sowie der Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht des Ausschusses zur Coronavirus-Pandemie des US-Repräsentantenhauses, ist der Verstoß gegen den Grundsatz der ZweckmäßigkeitAngemessenheit und Verhältnismäßigkeit, der durch die in Art. 1 des Gesetzesdekrets 19/2020 vorgesehene Maskenpflicht im Freien und die entsprechende in Art. 4 des Gesetzesdekrets 19/2020 vorgesehene Sanktion begangen wurde, offensichtlich.
Die Einschränkung der Grundrechte darf im Rahmen der italienischen und europäischen Verfassung nicht der Willkür der Politik überlassen bleiben, sondern muss die Grundsätze der ZweckmäßigkeitAngemessenheit und Verhältnismäßigkeit strikt respektieren. Diese Grundsätze stellen eine Grenze für die Befugnisse des Gesetzgebers und der Behörden dar und gewährleisten, dass die Einschränkungen notwendig, angemessen und im Verhältnis zu den verfolgten öffentlichen Zielen stehen.
Das Tragen einer Maske im Freien erfüllt keines dieser Kriterien.
Im Falle unverletzlicher Rechte (wie dem Recht, sich frei zu bewegen, ohne eine Maske tragen zu müssen, die die natürliche Atmung behindert und somit negative Auswirkungen physischer, aber auch psychischer Natur nach sich zieht, da der emotionale Teil des Gesichts verdeckt wird), sind Einschränkungen nur möglich, wenn sie gegen andere verfassungsmäßig geschützte Interessen (z. B. Menschenwürde, Gesundheit, Freiheit) abgewogen werden, und dabei sichergestellt ist, dass der wesentliche Kern des Rechts nicht beeinträchtigt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Einschränkung eines Grundrechts nur dann rechtmäßig ist, wenn sie durch ein verfassungsrechtliches Ziel gerechtfertigt ist und geeignet ist,dieses zu erreichen, sowie wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist.
In Italien und im europäischen Rechtssystem reicht es für die Rechtmäßigkeit einer Einschränkung eines Grundrechts nicht aus, dass sie gesetzlich vorgesehen ist (Gesetzesvorbehalt), sondern sie muss den sogenannten Verhältnismäßigkeitstest bestehen.
Die drei Eckpfeiler dieser Prüfung sind:
Eignung: Die Maßnahme muss tatsächlich geeignet sein, das angestrebte Ziel (ein legitimes und erstrebenswertes Ziel) zu erreichen.
Das Tragen von Masken hat selbst in geschlossenen Räumen keine nennenswerten Auswirkungen, wie die Cochrane-Metastudie belegt, geschweige denn im Freien.
Notwendigkeit: Die Einschränkung muss die geringstmögliche Maßnahme sein. Wenn es eine weniger einschneidende Alternative gibt, die das gleiche Ergebnis gewährleistet, ist diese zu wählen. Die Situation im Freien unterscheidet sich hinsichtlich der Virusverbreitung und -konzentration grundlegend von der in geschlossenen Räumen. Daher war die Maßnahme, das Tragen von Masken im Freien vorzuschreiben von vornherein nicht notwendig.
Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Angemessenheit): Es muss ein Kosten-Nutzen-Verhältnis bestehen. Das dem Einzelnen abverlangte Opfer darf im Verhältnis zum Nutzen für die Allgemeinheit nicht unverhältnismäßig sein.
Da im konkreten Fall der Nutzen für die Allgemeinheit nicht nur gleich Null, sondern sogar negativ ist (siehe die negativen Auswirkungen der Maßnahme auf die Gesundheit der Allgemeinheit), bleibt offensichtlich nur das dem einzelnen Bürger abverlangte Opfer übrig.
Zusammenfassend verhindert der Grundsatz der Angemessenheit, dass die Gesetzgebungsgewalt willkürlich handelt und die Einschränkung in eine unerträgliche Beeinträchtigung der Menschenwürde verwandelt.
Im konkreten Fall ist offensichtlich, dass die vorgeschriebene Maskenpflicht im Freien:
nicht geeignet war, das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich „die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen und einzudämmen“ (wörtlich die Prämissen des Gesetzesdekrets Nr. 19/2020: … Angesichts der außerordentlichen Notwendigkeit und Dringlichkeit, neue Bestimmungen zu erlassen, um dem epidemiologischen Notstand durch COVID-19 entgegenzuwirken, durch die Einführung angemessener und verhältnismäßiger Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung des genannten Virus“.
Die Maskenpflicht im Freien entspricht diesem Zweck offenkundig nicht.
Was die Notwendigkeit betrifft,
Abgesehen davon, dass sich das Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen zum Zwecke der Verhängung der Sanktion in den Bußgeldbescheiden „in der Begründung ausschließlich auf Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 von 2020 beruft“ (siehe Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 97/2025), d. h. auf die staatliche Bestimmung, die den Verstoß gegen die während der Pandemie auferlegten Verpflichtungen sanktionierte, wird zudem hervorgehoben, dass die Bestimmungen der Dringlichkeitsmaßnahmen des LH (die jedoch im eigentlichen Teil der Begründung der den Bürgern vom Generalsekretariat zugestellten Bußgeldbescheiden nicht herangezogen wurden, wie vom Verfassungsgerichtshof festgestellt und daher laut Verfassungsgerichtshof irrlevant sind) nicht durch die Voraussetzungen des Artikels 3 (dringende Maßnahmen auf regionaler oder inter-regionaler Ebene) des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25.03.2020 gestützt sind.
Tatsächlich sah die staatliche Regelung (Artikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25.03.2020 – dringende Maßnahmen auf regionaler oder inter-regionaler Ebene) vor, dass nur „bis zum Erlass der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Dekrete des Ministerpräsidenten und mit bis zu diesem Zeitpunkt begrenzter Gültigkeit, die Regionen im Zusammenhang mit spezifischen Situationen, in denen sich das Gesundheitsrisiko in ihrem Gebiet oder einem Teil davon verschärft hat, Maßnahmen einführen können, die über die derzeit geltenden hinausgehen und zu den in Artikel 1 Absatz 2 genannten gehören, und zwar ausschließlich im Rahmen der in ihre Zuständigkeit fallenden Tätigkeiten …“.
Der Ministerpräsident hatte bspw. bereits mit Dekret vom 13.10.2020 (DPCM) im Artikel 1 das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verfügt:
Dass in Südtirol keine Verschärfung, sondern eine Verbesserung der sog. Epidemiologischen Lage dem Landeshauptmann vom Südtiroler Sanitätsbetrieb wiederholt mitgeteilt worden war, und er dennoch das Tragen der Maske im Freien verfügte, geht bspw. ausdrücklich aus der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 20 vom 23.04.2021 und aus der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 25 vom 18.06.2021 hervor.
Aus den Prämissen (FESTGESTELLT) geht jeweils hervor, dass sich die empidemiologische Lage jeweils verbessert und nicht verschärft hat!
So steht in der Dringlichkeitsmaßnahme des LH Nr. 20 vom 23.04.2021 wörtlich: “FESTGESTELLT dass, so wie vom Generaldirektor und vom Sanitätsdirektor mit Schreiben vom 23.04.2017, Prot. Nr. 111058/21 mitgeteilt, und angesichts der Abnahme bei den Neuinfektionen auf dem Landesgebiet, des Trends der Reduzierung der Postivitätsrate bei den Abstrich-Tests und beim RT-Index, sowie des Prozentsatzes der belegten Betten in den Normal´- und Intensivstationen, die Risikoeinstufung des Landes Südtirol ein Typ-1-Szenario mit einem niedrigen Verbreitungsrisiko darstellt. Dies erlaubt eine Neubewertung der Sicherheitsmaßnahmen …”
Dennoch hat der LH in Punkt 26 den “SCHUTZ DER ATEMWEGE SOWIE SICHERHEITSABSTÄNDE” wie folgt verordnet:
“Es besteht die Pflicht, immer einen Schutz der Atemwege bei sich zu haben und diesen …zu tragen… an sämtlichen Orte nim Freien, mit Ausnahme jener Orte, an denen es aufgrund der Beschaffenheit und angesichts der Umstände gewährleistet ist, dass nicht zusammenlebende Personen dauerhaft voneinander isoliert bleiben”.
In der Dringlichkeitsmaßnahme des LH Nr. 25 vom 18.06.2021 steht wörtlich: “FESTGESTELLT dass, so wie vom Generaldirektor und vom stellvertretenden Sanitätsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes mit Schreiben vom 17.06.2021 Prot. Nr. 168284/21, mitgeteilt, sich die epidemiologische Situation in Südtirol positiv entwickelt hat.…es nun angesichts der epidemiologischen Entwicklung und des Fortschreitens der Impfkampagne im Landesgebiet für zweckmäßig erachtet wird, einige Änderungen an den derzeit geltenden Maßnahmen zu verfügen”
Dennoch hat der LH in Punkt 15 der Dringlichkeitsmaßnahme (SCHUTZ DER ATEMWEGE SOWIE SICHERHEITSABSTÄNDE) folgene Verordnung erlassen:
“Es besteht die Pflicht, immer einen Schutz der Atemwege bei sich zu haben und diesen … zu tragen … an allen Orte nim Freien, wenn der zwischenmenschliche Abstand nicht eingehalten werden kann, und jedenfalls bei Menschenansammlungen.”
Aufgrund der nachweislich positiven epidemiologischen Entwicklung lag die in Art. 3 des Gesetzesdekrets 19/2020 genannte unabdingbare Voraussetzung einer „spezifischen Situation einer Verschärfung des Gesundheitsrisikos, die im Gebiet der Provinz eingetreten ist“, sicherlich nicht vor.
Und da der staatliche Gesetzgeber in diesem Punkt bereits durch verschiedene Präsidialdekrete (DPCM) Vorkehrungen getroffen hatte (siehe oben), hat der Landeshauptmann seine Kompetenzen/Befugnisse eindeutig überschritten.
Es ist offensichtlich, dass die den Südtiroler Bürgern zugestellten Bußgeldbescheide nichtig sind, da sie vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen bei völligem Fehlen der hierfür notwendigen Kompetenz/Befugnis erlassen wurden.
Da der für die Allgemeinheit erzielte Nutzen nicht nur NULL ist, sondern das Tragen von Masken durch die Bevölkerung zweifellos negative physische und psychische Auswirkungen hatte (der gesamte emotionale Bereich des Gesichts wurde verdeckt), fällt das Ergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung zweifellos negativ aus.
Die gegen die Südtiroler Bürger aus den oben genannten Gründen verhängten Sanktionen verstoßen gegen die Artikel 2 (Garantie der unverletzlichen Menschenrechte), 13 (Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit) und 32 (Unantastbarkeit der Würde des Menschen) der Verfassung, gegen Artikel 1 (Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte) und Artikel 3 (Verbot der Folter) der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie gegen Art. 4 (Verbot der Folter) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Die genannten Bestimmungen schrieben nämlich die Verwendung einer Maske auch im Freien vor, obwohl der Nachweis für den Nutzen der auferlegten Maßnahme völlig fehlte und somit die Anforderungen an Zweckmäßigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit nicht erfüllt waren, die jedoch für jede Maßnahme, welche die Grundrechte und -freiheiten einschränkt, vorliegen müssen.
Trotz des absoluten Kompetenzmangels und trotz des mittlerweile institutionell festgestellten Fehlens von Sinnhaftigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit, lässt das Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen, die gegen Bürger verhängten Bußgelder wegen Nichttragens der Maske im Freien über die Südtiroler Einzugsdienste AG weiterhin eintreiben, mit Androhung der Zwangsvollstreckung.
Angesichts der vorstehenden Ausführungen wird die Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen in der Person des Landeshauptmanns aufgefordert:
der Südtiroler Einzugsdienste AG unverzüglich mitzuteilen, dass der Auftrag zur Einziehung der vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen gegen Bürger wegen Nichttragens der Maske im Freien verhängten Bußgelder ausgesetzt wird
dem Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen dringend anzuweisen, alle Bußgelder zu annullieren, die gegen Südtiroler Bürger wegen des Nichttragens einer Maske im Freien verhängt wurden, und den Südtiroler Bürgern in der Folge die bereits gezahlten Bußgeldbeträge zurückzuerstatten
2.1. weil es sich um ultra vires verhängte Bußgelder handelt, da dem Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen die Zuständigkeit/Befugnis für die Verhängung der in Art. 4 des Gesetzesdekrets 19/2020 vorgesehenen Verwaltungsstrafen gänzlich fehlt
2.2. jedenfalls, weil es sich um Sanktionen handelt, die gegen Bürger wegen ihres nicht schädlichen und das geschützte Interesse (Eindämmung der Viruszirkulation) nicht verletzende Verhalten verhängt wurden, und somit um Sanktionen, die mit offensichtlichem Verstoß gegen die Grundsätze der Zweckmäßigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit verhängt wurden.
Während sich der Landeshauptmann und die Mitglieder des Südtiroler Landtages, die damals für die Verhängung einer Sanktion durch die Autonome Provinz Bozen gegen Bürger, die im Freien keine Maske trugen, gestimmt haben, mit Nichtwissen des Fehlens von Zweckmäßigkeit/Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der beschlossenen Maßnahme rechtfertigen können, so ist heute jedes Mitglied dieses Landtages nachweislich darüber informiert.
Eine Ablehnung dieses Beschlussantrages würde daher nichts anderes bedeuten, als nun – trotz voller Kenntnis der Sachlage – in der aktuellen Funktion als Landtagsabgeordnete/r und/oder Mitglied der Landesregierung die politische und rechtliche Verantwortung für die bewusste ex-post-Bekräftigung und Bestätigung einer unvernünftigen, weil unzweckmäßigen und schädlichen autoritären Maßnahme zu übernehmen.
Pharmakovigilanz – eine Grundvoraussetzung für die Arzneimittelsicherheit – für Impfstoffe de facto inexistent.
Besonderer Handlungsbedarf bei den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ und generell bei den sog. „Impfstoffen“ auf mod-RNA gegeben
Oberster Verantwortlicher der Pharmakovigilanz in Südtirol und im Veneto – Prof. Ugo Moretti – in einem inakzeptablen Interessenskonflikt
Südtirol muss umgehend einen eigenständigen Weg gehen!
Die Anhörung im Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages ausgewiesener Experten des italienischen Gesundheitssystems (Univ.Prof.Dr.med. Mariano Bizzarri, ordentlicher Professor für klinische Pathologie, Weltraummedizin und experimentelle Medizin, Universität La Sapienza, Univ.Prof.Dr.med. Marco Cosentino, ordentlicher Professor für medizinische Pharmakologie an der Universität l’Insubria in Varese und Dr. Maurizio Federico, wissenschaftlicher Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità) sowie die Antworten des Gesundheitslandesrates Hubert Messner auf spezifische Anfragen haben ergeben, dass es keine Pharmakovigilanz zu den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ gibt.
So wird bspw.– systematisch bewusst – und damit absichtlich – bei sog. Long-Covid-„Patienten“ nicht unterschieden, ob ihre Beschwerden aufgrund einer natürlichen Virusinfektion oder einer sog. Covid-19-„Impfung“ aufgetreten sind, und sie daher im zweiten Fall als Post-Vac-Patienten einzustufen und zu behandeln wären.
Laut Gesundheitslandesrat Messner gäbe es keinen Nachweis eines Kausalzusammenhanges zwischen der Covid-19-„Impfung“ und schweren neurologischen Schäden, Autoimmun- und Krebserkrankungen: das exakte Gegenteil ist der Fall!
In Italien sind bspw. Fälle von transversaler Myelitis bereits durch die rechtsmedizinischen Kommissionen der Sanitätsbetriebe (Südtirol/Trentino) bzw. der INPS (im übrigen Staatsgebiet) und durch Gerichtsurteile als Konsequenz der sog. Covid-19-„Impfung“ im Sinne des Gesetzes 210/1992 (Entschädigungsanspruch) anerkannt worden.
Nur wird dies absichtlich konzertiert totgeschwiegen! Auch durch unsere Landesregierung.
Das ist auch weiter nicht verwunderlich, nachdem der oberste Verantwortliche für die „Pharmakovigilanz“ in der Autonomen Provinz Bozen Prof. Ugo Moretti ist:
Er steht in einem nicht akzeptablen Interessenskonflikt zur Bevölkerung.
Er hat nämlich persönlich die Covid-19-„Impfung“ für Kinder propagiert, und wird daher kaum ein Interesse daran haben, dass Nebenwirkungen dieser experimentellen gentechnischen Substanzen in ihrem effektiven Ausmaß festgestellt werden:
Ugo Moretti ist in Anbetracht des Umstandes, dass ein Großteil der Bevölkerung, darunter viele Kinder und Jugendliche, mit diesen experimentellen gentechnischen Substanzen behandelt wurden, als Verantwortlicher der Pharmakovigilanz nicht tragbar!
Im Südtiroler Corona-Untersuchungsausschuss wurde auch der ehemalige Chef-Toxikologe von Pfizer in Europa, Dr.med.vet. Helmuth Sterz angehört.
Er hat dargelegt, welche Tests in Anbetracht der effektiven Natur der sog. Covid-19-“Impfstoffe” (experimentelle gentechnische Substanzen) notwendig gewesen wären, und welche für die Garantie von Wirksamkeit und Sicherheit notwendigen Tests von den Herstellern der sog. Covid-19-“Impfstoffe” aber nicht gemacht wurden.
Er hat beispielsweise dargelegt, dass die für die Tierversuche verwendeten Ratten absolut ungeeignet sind, da weibliche Ratten bspw. keinen Menstruationszyklus haben.
Derweil gehen weltweit die Geburtenraten seit Ausrollen der sog. Covid-19-“Impfung” rapide zurück. Auch in Südtirol waren sie auch 2025 weit unter dem Wert von 2019.
Seine hohe Expertise als ehemaliger Chef-Toxikologe von Pfizer in Europa, sowie die Darstellung des unverkennbaren weltweit ausgerollten Menschenversuchs, wurde aufgrund seiner per Video aufgezeichneten Befragung durch Prof.Dr. Stefan Homburg in der Corona-Enquette-Kommission des Deutschen Bundestages mittlerweile europa- und weltweit verbreitet, und hat zur dringend notwendigen Aufmerksamkeit geführt:
Im US-Senat wurde am 29. April 2026 der Bericht der Mehrheit in der Ständigen Untersuchungskommission vorgestellt, aus dem anhand von offen gelegter FDA (Food & Drug Administration) interner Emailkorrespondenz hervorgeht, dass nach Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfung“ sofort massive, auch tödliche Nebenwirkungen (auch Kinder sind betroffen) im US-Arzneimittelnebenwirkungssystem VEARS gemeldet wurden, doch diese Meldungen und Daten vorsätzlich systematisch verborgen wurden:
Außerdem wurde vor wenigen Tagen die rechte Hand von Antony Fauci in den USA wegen der Vertuschung des Ursprungs des SARS-CoV-2-Virus (ein offensichtliches Produkt der sog. Gain-of-Funktion-Forschung) verhaftet:
Die selbe Vertuschung gravierender Nebenwirkungen passiert in Europa (zuständige Behörde ist die EMA – Europäische Arzneimittelagentur) und den allermeisten europäischen Mitgliedsländern, wie Italien (zuständige Behörde ist die AIFA – Italienische Arzneimittelbehörde) und Deutschland (PEI – Paul Ehrlich Institut), mit leider kräftiger Unterstützung einer freilich nicht mehr den Verfassungsprinzipien folgenden Rechtsprechung.
In Italien hat geleakte AIFA-interne Emailkorrespondenz – über die im nationalen Fernsehen in der Sendung „Fuori dal Coro“ (Mario Giordano) auf Rete 4 (Mediaset) und in der Tageszeitung „LaVerità“ über Monate hinweg 2023 berichtet wurde – offengelegt, wie die Verantwortlichen der italienischen Arzneimittelbehörde AIFA und des Gesundheitsministeriums absichtlich die sofort nach Ausrollen der Covid-19-„Impstoffkampagne“ sichtbare Unwirksamkeit und Gefährlichkeit (inklusive Todesfälle) der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf kriminellste Art und Weise vertuscht haben, um „die Impfkampagne nicht zu gefährden“.
Siehe einige Beispiele der Berichterstattung hier:
Da die Regierung Meloni mit ihrem „Gesundheits“-Minister Orazio Schillaci das System der absoluten Intransparenz u.a. zu den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ weiterführt, und die Justiz (mit wenigen Ausnahmen) in Italien diese kriminelle Intransparenz unterstützt, sind die Bürger (auch die Südtiroler) weiterhin mit den untragbaren Konsequenzen dieser absichtlichen konzertierten Unterlassung einer für die Arzneimittelsicherheit unabdingbaren Pharmakovigilanz konfrontiert.
Und das ist in Anbetracht des Umstandes, dass immer mehr auf modRNA basierte sog. „Impfstoffe“ in der EU zugelassen und in Italien Verwendung finden (siehe unlängst die Zulassung des kombinierten Grippe/Covid-19-„Impfstoffes mCOMBRIAX von Moderna) absolut unverantwortlich!
Die vom Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages angehörten wissenschaftlichen Experten haben die fehlende Pharmakovigilanz in Italien für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“, sowie die sich daraus ergebenden schwerwiegenden Folgenkritisiert.
Sie waren sehr deutlich darin aufzuzeigen, dass sich dieser unhaltbare Zustand auch unter der Regierung Meloni nicht geändert hat.
Die Antwort von Gesundheitslandesrat Hubert Messner, auf die Anfrage der diesen Beschlussantrag einbringenden Landtagsabgeordneten zur Pharmakovigilanz betreffend die sog. Covid-19-„Impfstoffe“, hat das Fehlen der für die Arzneimittelsicherheit notwendigen Pharmakovigilanz bestätigt.
Siehe hier die Videoaufzeichnung der Anfrage sowie der Antwort des Landesrates:
Univ.Prof.Dr.med. Marco Cosentino (Professor für medizinische Pharmakologie) hat im Rahmen seiner Anhörung durch die parlamentarische Untersuchungskommission in Rom zu den sog. Covid-Maßnahmen erklärt, dass
die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ de facto Gentherapeutika sind,
zu zeitlich und mengenmäßig unbegrenzter Produktion des toxischen und zelltötenden Spikeproteins in jeder Körperzelle der damit „behandelten“ Person,
sowie zu einer langen Palette an schweren z.T. bereits amtlich bestätigten Nebenwirkungen (wie z.B. die Herzmuskelentzündung) führen können.
In dieser für die Gesundheit der Bevölkerung höchst gefährlichen Situation, liegt die dringende Notwendigkeit einer auch retrospektiven aktiven Pharmakovigilanz auf der Hand!
Absolute Dringlichkeit ist gegeben,
in Anbetracht des Umstandes, dass der Nationale Impfplan vonPolitikern auf der Basis der Empfehlungen einer, von den Impfstoffherstellern und sog. Philanthropen (wie einer Gates Stiftung, die ihrerseits im Impfstoffgeschäft groß investieren) kontrollierten WHO und deren Handlanger bestimmt wird:
der kombinierte modRNA-„Impfstoff“ gegen Grippe und Covid-19 (mCOMBRIAX des Herstellers Moderna) von der EU-Kommission am 20. April 2026 ohne Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit zugelassen wurde und in Italien/Südtirol zur Anwendung kommen wird:
weitere sog. „Impfstoffe“ auf modRNA-Basis nächstens zugelassen werden und insgesamt der Umstieg auf diese de facto gentherapeutischen Substanzen im Rahmen der Immunisierungsagenda 2030 der WHO betrieben wird, u.a. weil die Hersteller einen sehr kostengünstigen Massenherstellungsprozess – freilich mit einem hohen Risiko an gesundheitsgefährdenden DNA-Rückständen – gewählt haben, und die Arzneimittelbehörden in krimineller Art und Weise dies so durchgehen lassen
die Geburtenrate besonders stark seit 2021 rückläufig ist.
auf das Einschreiten der Justiz und der nationalen Behörden aufgrund systemimmanenter offenkundiger Gründe nicht gehofft werden kann.
Es ist höchst an der Zeit, dass wir für die Gesundheit der Südtiroler Bürger politisch Verantwortlichen das machen, was in einer solchen Situation das Mindestnotwendige ist: sofort eine eigenständige aktive Pharmakovigilanz einrichten!
Und parallel dazu müssen wir die nationalen Behörden auffordern, die seit Jahren überfällige Erfüllung dieser fundamentalen Pflicht gegenüber den Bürgern zu liefern!
*
Daher habe ich folgenden Beschlussantrag in den Südtiroler Landtag eingebracht, der diese Woche im Südtirol Landtag diskutiert und in die Beschlussfassung geht:
„Möge der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung,
in der Person des Landeshauptmannes sowie des für die Gesundheit zuständigen Landesrates verpflichten, ein – zum bestehenden passiven und absolut unzureichenden Pharmakovigilanzsystem – zusätzliches aktives Südtiroler Pharmakovigilanz-System (auch retrospektiv) speziell bezogen auf die sog. Covid-19-“Impfstoffe” und generell auf die sog. modRNA-“Impfstoffe” unter der Leitung von nicht durch Interessenskonflikte konditionierte Experten einzurichten
in der Person des Landeshauptmannes verpflichten, dringend die Regierungspräsidentin aufzufordern, im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen zum Zwecke der dringend notwendigen Beschlussfassung über die Einrichtung eines aktiven Pharmakovigilanz-Systems (auch retrospektiv), bezogen auf die sog. Covid-19-“Impfstoffe” sowie generell auf die sog. modRNA-“Impfstoffe” und unter der Leitung von Experten, die in keinem Interessenskonflikt zum Grundrecht der Bürger auf wirksame und sichere Arzneimittel stehen, einzuberufen.
Für die institutionell belegten Details in den Prämissen meines Beschlussantrages Nr. 407/26 in deutscher Sprache anbei, und hier in der zweisprachigen auf der website des Südtiroler Landtages veröffentlichten Version:
Der Südtiroler Landtag braucht weniger „Perspektiven von außen“, als die Schärfung seiner eigenen Sinne
Im Anschluss an die fragwürdige Veranstaltung im Südtiroler Landtag vom vergangenen Freitag „Südtirol im Dialog – Perspektiven von außen“ und des in der Neuen Südtiroler Tageszeitung erschienen Artikels „Der Eklat“
betreffend meiner Wortmeldung zur äußerst fragwürdigen Rolle der Systemmedien für die Polarisierung in der Bevölkerung (siehe hier den betreffenden Ausschnitt der RAI Südtirol Sendung https://youtu.be/RVr1dHMuQzY?is=d1ot7d1iF_9e6Bb )
habe ich den nachfolgenden Offenen Brief an den scheidenden Landtagspräsidenten Arnold Schuler gesandt:
„Vergangenen Freitag nahmen auf Einladung der Südtiroler Volkspartei – ohne Absprache mit den Vertretern der anderen Fraktionen – Journalisten von Systemmedien, die durch brutale Desinformation (auch in Bezug auf den Ukrainekrieg) und Verunglimpfung der Corona-Maßnahmengegner geglänzt haben, an einer Podiumsdiskussion in der Aula des Landtages teil. Dabei wurden wiederholt die sozialen Medien (und damit letztendlich auch die Südtiroler Bürger, denn die sozialen „Medien“ sind reine Plattformen) für die Polarisierung in der Gesellschaft angeprangert.
Deshalb stellte ich – in Vertretung der vielen Südtiroler Bürger, die sich spätestens seit 2020 von den Systemmedien wegen ihrer kritischen und fragenden Haltung zu wesentlichen Themen wie Autoritarismus und Kriegstreiberei – verunglimpft sahen, die Frage, ob die drei anwesenden Journalisten nicht auch bei den Systemmedien selbst eine große Verantwortung für die Spaltung der Gesellschaft sehen.
Keiner der drei Angesprochenen hat letztendlich auf meine Frage geantwortet, sondern Alessio Lasta (La7) hat seine, mit einem „Qualitätsjournalismus nichts gemein habende, generelle Untergriffigkeit gegen Impfgegner ausgepackt (er war in den sog. Corona-Jahren als „ Impfgegnerjäger“ aufgefallen … es ist eine Schande, in einer Zeit wo es dem Südtiroler Landtag angeblich um die „Befriedung“ der Gesellschaft geht, einen solchen „Meinungsagitator“ als angeblichen Vorzeigejournalisten in die Aula des Landtages einzuladen) und Markus Lanz hat in seiner Intention durchschaubar mit einer völlig belanglosen Begegnung mit einem Irgendjemand im Nirgendwo in Texas demonstrieren wollen, dass die US-Amerikaner, weil zu zwei Drittel „nicht mehr den großen Networks folgend“ vorwiegend dem Irrglauben verfallen wären. Markus Lanz war in den vergangenen Jahren durch einen äußerst verwerflichen Umgang in seiner Sendung mit Kritikern der Regierung (letztendlich seinem Brotgeber) aufgefallen (siehe z.B. Ulrike Guérot).
Markus Lanz blendet freilich bewusst aus, dass einer der größten Journalisten der aktuellen Zeit, Tucker Carlson, das große US-Network Fox verlassen hat, weil man ihn dort politisch gängeln wollte, und auf X mit ca. 18 Millionen Followern echten Journalismus betreibt, und nicht ohne Grund mittlerweile als Staatsfeind Nr. 1 bei Trump und der Netanyahu-Regierung gilt.
Die Sendung wurde übertragen von Rai Südtirol, das sich bei wichtigen Themen ebenfalls durch Desinformation und Zensur kennzeichnet(hat die RAI bspw. darüber berichtet, dass ärztliche Leiter Südtiroler Krankenhäuser erklären, systematisch die Fachinformation zu den von ihnen eingesetzten und beworbenen Medikamenten nicht zu lesen? … in einer von echtem Journalismus gekennzeichneten Situation, würde diesem für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung enormen Skandal von Journalisten nachgegangen … in Südtirol herrscht – wie so oft – „omertà“).
Die Moderatorin wollte mir die Antwort auf eine mir von Alessio Lasta provokativ vor den Südtiroler Zuschauern gestellte Frage unterbinden. Dabei ist der Südtiroler Landtag freilich nicht der Ort, an dem wir von den Bürgern gewählten Landtagsabgeordnete uns von sich in Desinformation und Provokation übenden „Meinungsagitatoren“ in einer von Steuergeld aller Südtiroler finanzierten Sendung ohne Recht auf Antwort „vorführen“ lassen müssen.
Wenn dann diese Rai-Moderatorin, nach der mit offenkundiger manipulativer Intention von Lanz gebrachten skurrilen Geschichte der Begegnung mit einem Irgendjemand im Nirgendwo in Texas, die Sendung mit dem Hinweis darauf abschließt, dass 30 Prozent der US-Amerikaner nicht mehr der WISSENSCHAFT“ vertrauen, dann war dies das definitive outing dafür, wie tief der angebliche „Qualitätsjournalismus“ gefallen ist, denn die Erwartung an die Bürger von blindem „Vertrauen in die WISSENSCHAFT“ ist blanker Unsinn, nachdem es „die WISSENSCHAFT als Gral der Wahrhaftigkeit“ nicht gibt, die Wissenschaft in einer notwendigen Auseinandersetzung zwischen These und Antithese sich ständig fortentwickelt, und der „Systemjournalismus“ sich daher exakt so gebärdet, wie die Inquisition zu Zeiten Galileo Galileis … das Schlimme ist nur, sie merken es nicht.“
Ich musste gestern die Fraktionsführersitzung des Südtiroler Landtages wegen der Teilnahme an einer nationalen Sendung zu gesundheitspolitischen Maßnahmen vorzeitig verlassen, und konnte daher meine Kritik an dem Schauspiel, das sich vergangenen Freitag in der Aula des Südtiroler Landtages bot, dort leider nicht persönlich deponieren, hatte aber bereits vorher dem Landtagspräsidenten den Offenen Brief übermittelt, der freilich in der Fraktionsführersitzung nicht zur Sprache kam.
In der Gewissheit, dass ich nicht die einzige Fraktionsführerin bin, die nicht einstimmt in den Lobgesang auf den „Meinungsagitator“ Alessio Lasta und auf Markus Lanz – u.a. wegen dessen äußerst befremdlichen Umgang mit der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Guérot in seiner Sendung vom 2. Juni 2022, in der er gemeinsam mit zwei seiner Gäste, in einer ihn als Moderator zutiefst disqualifizierende Weise, eine gemeinsame massive verbale Front gegen die Politikwissenschaftlerin und Friedensaktivistin Ulrike Guérot eröffnete und sein eigenes kriegstreiberisches Credo offenbarte. Das was sich in dieser Sendung abspielte war für echte Demokraten einfach nur widerlich und hat mit Qualitätsjournalismus und einer fairen Moderation Nichts, aber auch Nichts zu tun. Auf so etwas brauchen wir Südtiroler sicher nicht stolz zu sein:
Aus diesem Grunde war ich nicht die einzige Landtagsabgeordnete (und Fraktionsvorsitzende), die alles andere als begeistert war, als uns der Landtagspräsident nach bereits vollzogener Einladung mitteilte, wer uns im Südtiroler Landtag „beehren“ und uns eine „Perspektive von außen“ geben sollte.
Perspektiven von Kriegstreibern und Meinungsagitatoren brauchen wir im Südtiroler Landtag mit Verlaub nicht!
Die Südtiroler Landesregierung (Südtiroler Volkspartei / Freiheitliche / Fratelli d’Italia / Forza Italia / Lista Civica), Grüne und Für Südtirol mit Widmann sehen kein Problem darin, dass sogar leitende Ärzte öffentlicher Südtiroler Krankenhäuser offen erklären, dass sie die Fachinformation zu von ihnen angewandten / verschriebenen / verwendeten Arzneimittel und Medizinprodukte systematisch nicht lesen
Die Südtiroler Gesundheitspolitik ist an einem Tiefpunkt angelangt
Die Südtiroler Landesregierung (Südtiroler Volkspartei, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia, Lista Civica) hat mit der Ablehnung meines Beschlussantrages Nr. 390/26 offen zum Ausdruck gebracht, dass sie kein Problem darin sieht, dass sogar medizinische Direktoren öffentlicher Krankenhäuser offen erklären, dass sie die Fachinformation zu von ihnen angewandten / verschriebenen / verwendeten Arzneimitteln und Medizinprodukte systematisch nicht lesen.
Die Grünen und Südtirol mit Widmann haben sich der Stimme enthalten, und damit ihre Stimme auch nicht zum Schutz der Bürger vor vorprogrammierten Falschbehandlungen abgegeben.
Alle anderen politischen Bewegungen und Kollegen im Südtiroler Landtag (TEAM K, Südtiroler Freiheit, Wir Bürger, JWA, Freie Fraktion und PD) haben für den von mir eingebrachten Beschlussantrag gestimmt, und dafür danke ich den Kollegen.
Siehe namentliche Abstimmung anbei.
Die unglaublichen, im Rahmen der Anhörung im Corona-Untersuchungsausschuss gemachten Aussagen der ärztlichen Leiter dreier Südtiroler Krankenhäuser, haben einen gewaltigen Skandal offen gelegt: selbst leitende Ärzte öffentlicher Krankenhäuser fühlen sich nicht verpflichtet, sich die Fachinformation zu den Medikamenten sowie Medizinprodukten (z.B. Prothesen) durchzulesen, bevor sie diese auf die Patienten zur Anwendung bringen oder gar flächendeckend empfehlen.
Dass dies ein unhaltbarer, die Sicherheit der Patienten in Gefahr bringender Zustand ist, dürfte jedem einleuchten, aber offensichtlich nicht den Abgeordneten der Südtiroler Volkspartei, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia, Lista Civica, Grüne und Südtirol mit Widmann.
Die gesetzliche Basis der Verpflichtung der Ärzte, sich angemessen über ein Medikament oder Medizinprodukt vor Anwendung / Empfehlung / Verschreibung zu informieren, sowie die Konsequenzen, die eine Verletzung dieser klaren Ärztepflicht nach sich zieht, wurden in meinem im Südtiroler Landtag eingebrachten Beschlussantrag Nr. 390/26
dokumentiert dargelegt, mit der Aufforderung an den Südtiroler Landtag folgenden Beschluss zu fassen:
„Möge der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung, in der Person des für die Gesundheit zuständigen Landesrates, verpflichten,
in geeigneter Form (etwa durch eine Pressemitteilung, einen offenen Brief an die Ärztekammer etc.) generell alle in Südtirol tätigen Ärzte daran zu erinnern, dass die Ärzte ihrer Verpflichtung, sich adäquat über die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels vor dessen Empfehlung / Verschreibung / Anwendung zu informieren, im Interesse der Öffentlichen Gesundheit und ihrer Patienten nachkommen müssen
den Südtiroler Sanitätsbetrieb, in der Person des Generaldirektors aufzufordern, in seiner Funktion als Arbeitgeber bzw. Auftraggeber, die im Südtiroler Sanitätsbetrieb beschäftigten Ärzten schriftlich an ihre Verpflichtung zu erinnern, sich adäquat über die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels vor dessen Empfehlung / Verschreibung / Anwendung im Interesse der Öffentlichen Gesundheit und ihrer Patienten zu informieren.
Obwohl selbst die ärztlichen Direktoren Südtiroler Krankenhäuser erklären, die Fachinformation systematisch nicht zu lesen, sehen die Südtiroler Volkspartei, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia, Lista Civica, Grüne und Südtirol mit Widmann keinen Handlungsbedarf, und liefern damit die Südtiroler Bürger dem Risiko von damit vorprogrammierten pharmakologischen und nicht pharmakologischen Falschbehandlungen aus.
Die Südtiroler Gesundheitspolitik ist an einem Tiefpunkt angelangt.
Wenn leitende Ärzte der öffentlichen Gesundheitsstruktur sich bewusst über Arzneimittel und Medizinprodukte nicht informieren, bevor sie diese einsetzen, muss die Politik intervenieren
Die unglaublichen, im Rahmen der Anhörung im Corona-Untersuchungsausschuss gemachten Aussagen der ärztlichen Leiter dreier Südtiroler Krankenhäuser, haben einen gewaltigen Skandal offen gelegt: selbst leitende Ärzte öffentlicher Krankenhäuser fühlen sich nicht verpflichtet, sich die Fachinformation zu den Medikamenten sowie Medizinprodukten (z.B. Prothesen) durchzulesen, bevor sie diese auf die Patienten zur Anwendung bringen oder gar flächendeckend empfehlen.
Dass dies ein unhaltbarer, die Sicherheit der Patienten in Gefahr bringender Zustand ist, dürfte jedem einleuchten.
Die gesetzliche Basis der Verpflichtung der Ärzte, sich angemessen über ein Medikament oder Medizinprodukt vor Anwendung / Empfehlung / Verschreibung zu informieren, sowie die Konsequenzen, die eine Verletzung dieser klaren Ärztepflicht nach sich zieht, werden in meinem im Südtiroler Landtag eingebrachten Beschlussantrag Nr. 390/26
dokumentiert dargelegt, mit der Aufforderung an die Südtiroler Landesregierung, u.a. dafür zu sorgen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb, die dort beschäftigten Ärzte schriftlich an deren Pflicht erinnert, sich vor Einsatz von Arzneimittel über diese angemessen zu informieren, wobei der Mindestinformationsstand, die von der Arzneimittelbehörde an das Gesundheitspersonal gerichtete offizielle Fachinformation zum jeweiligen Arzneimittelprodukt ist.
Das Gesundheitsministertreffen in Rom vom 25. Februar 2020 – das Schlüsselereignis für die in Italien und den meisten europäischen Ländern in der Folge ausgerollten schädlichen Corona-Maßnahmen
Wer hat die Gesundheitsminister „geleitet“?
Das Treffen der europäischen Gesundheitsminister in Rom Ende Februar 2020 erscheint bei genauer Betrachtung nicht nur als Wendepunkt, sondern als ein politisch hochgradig widersprüchlich dargestelltes Schlüsselereignis.
Bereits bei der Frage, wer dieses Treffen überhaupt initiiert hat, brechen die Darstellungen auseinander: Roberto Speranza beschreibt in seinem eigenen Buch, dass dieses Treffen aus seiner Perspektive heraus entstanden sei, als Reaktion auf die sich zuspitzende Lage in Norditalien, und stellt sich damit selbst als handelnden Akteur dar, der andere europäische Staaten informiert und einbindet.
Demgegenüber steht jedoch die Darstellung von Alain Berset, der klar festhält, dass das Treffen auf Initiative von Jens Spahn zustande kam, der darauf gedrängt habe, die Situation auf Ministerebene zu diskutieren, insbesondere im Hinblick auf Grenzmaßnahmen und politische Reaktionen.
Das ist kein Detail, sondern ein fundamentaler Widerspruch, denn je nachdem, welche Version zutrifft, ergibt sich ein völlig anderes Bild: entweder befand sich Italien in einer objektiv eskalierenden Lage und lud Europa zur Abstimmung ein, oder Deutschland – obwohl selbst kaum betroffen – trieb aktiv eine politische Eskalation auf europäischer Ebene voran. Beide Versionen gleichzeitig können nicht stimmen.
Noch gravierender wird dieser Widerspruch, wenn man die tatsächliche Datenlage zum Zeitpunkt dieses Treffens betrachtet:
Laut der Risikoanalyse des ECDC vom 23. Februar 2020 war das Risiko für die Bevölkerung in Europa lediglich „niedrig bis moderat“, die Fallzahlen waren begrenzt, und eine Überlastung der Gesundheitssysteme wurde ausdrücklich nicht gesehen.
Mit anderen Worten: Die offizielle europäische Fachbehörde sah keine akute Katastrophe.
Und dennoch berichten Teilnehmer dieses Treffens, dass sie dort „physisch gespürt“ hätten, die Situation sei außer Kontrolle geraten.
Hier klafft eine massive Lücke zwischen Wahrnehmung und Realität – und diese Lücke wurde nicht zufällig gefüllt.
Denn unmittelbar im Anschluss an dieses Treffen setzte europaweit eine zweite Welle der Einflussnahme ein: mathematische Modellierungen, die in nahezu allen Ländern mit drastischen Worst-Case-Szenarien arbeiteten und politischen Entscheidern als Handlungsgrundlage präsentiert wurden.
Die Botschaft war überall gleich strukturiert und von bemerkenswerter Übereinstimmung: Wenn jetzt nicht sofort geschlossen werde, drohten innerhalb kürzester Zeit katastrophale Todeszahlen.
In Schweden wurden bis zu 85.000 Tote prognostiziert, im Vereinigten Königreich bis zu 500.000, in Deutschland etwa 400.000 und in der Schweiz rund 100.000.
Diese Zahlen wurden nicht als theoretische Extremannahmen kommuniziert, sondern als realistische Erwartungsszenarien in den politischen Entscheidungsprozess eingespeist.
Damit entstand ein massiver Druck auf die Gesundheitsminister in ganz Europa.
Ob man dies als „Beratung“ oder als faktische Ermächtigung durch Modellierer beschreibt, ist im Ergebnis zweitrangig – entscheidend ist, dass sich die politische Entscheidungsfindung in kürzester Zeit von realen Daten entkoppelte und stattdessen an hypothetischen, modellierten Katastrophenszenarien ausgerichtet wurde.
Institutionen wie die Fondazione Bruno Kessler (Trient) lieferten genau diese Art von Modellen, die nicht primär der Beschreibung der Realität dienten, sondern der Begründung und Steuerung politischer Maßnahmen.
Parallel dazu begann in Italien eine staatlich unterstützte Anwendung nicht ausreichend geprüfter Medikamente, darunter antivirale Kombinationen wie Lopinavir/Ritonavir, die trotz fehlender Evidenz breit eingesetzt wurden – faktisch ein groß angelegter medizinischer Feldversuch unter realen Bedingungen.
In der Gesamtschau verdichtet sich das Bild zu einer strukturellen Eskalation: Ein politisch initiiertes oder zumindest politisch instrumentalisiertes Treffen, dessen Urheberschaft selbst widersprüchlich dargestellt wird, trifft auf eine objektiv moderate Risikobewertung, wird unmittelbar gefolgt von europaweit synchron verbreiteten Modellierungen mit extremen Todesprognosen und begleitet von experimentellen medizinischen Interventionen.
Aus dieser Kombination entsteht innerhalb weniger Tage eine Dynamik, die ganz Europa erfasst und den Weg für Lockdowns, Schulschließungen und tiefgreifende Eingriffe in das gesellschaftliche Leben ebnet.
Der entscheidende Punkt ist: Die Eskalation wurde nicht durch eindeutig belegte Daten ausgelöst, sondern durch ein Zusammenspiel aus politischer Initiative, subjektiven Eindrücken und modellierten Worst-Case-Szenarien, die als Entscheidungsgrundlage gesetzt wurden.
Dass bis heute nicht einmal eindeutig geklärt ist, wer dieses zentrale Treffen tatsächlich initiiert hat, unterstreicht, wie wenig transparent die Grundlage jener Entscheidungen war, die anschließend Millionen von Menschen betrafen.
Die Erkenntnisse und Daten von Tom Lausen, selbst Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages (https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107006-1107006) müssen in jeden europäischen Corona-Untersuchungsausschuss, allen voran in die Corona-Untersuchungskommission des italienischen Parlaments, denn in Italien hat das missbrauchte Schreckensszenario seinen Ursprung gehabt.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Mit einer Pandemie nicht zu erklärende Sterbepeaks in Bergamo und zahlreichen anderen Orten der EU
In seiner Anhörung durch den Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages hat der Datenanalyst Tom Lausen anhand offizieller statistischer Daten (Eurostat) aufgezeigt, dass die außergewöhnlichen Sterbepeaks in Bergamo und in einigen anderen Orten der Europäischen Union mit den natürlichen Auswirkungen einer Pandemie nicht erklärbar sind.
Die Sterbedaten aus Bergamo und zahlreichen europäischen Regionen im Frühjahr 2020 zeigen ein Muster, das in dieser Form weder epidemiologisch plausibel noch bislang ausreichend erklärt ist.
Über Jahre hinweg lag die wöchentliche Sterblichkeit in Bergamo stabil bei etwa 190 Todesfällen. Im März 2020 kommt es dann zu einem extremen, singulären Ausschlag, bei dem die Sterbefälle innerhalb weniger Tage auf ein Vielfaches ansteigen – und unmittelbar danach wieder auf das ursprüngliche Niveau zurückfallen. Ein solcher Verlauf ist für ein Infektionsgeschehen höchst ungewöhnlich. Klassische Epidemien zeigen Wellen, keine senkrechten Ausschläge mit sofortiger Normalisierung.
Die zentrale Frage ist daher: Was für ein Ereignis erzeugt einen derart kurzen und gleichzeitig massiven Peak, ohne jede nachhaltige Fortsetzung?
Um auszuschließen, dass es sich um statistische Fehler handelt, hat der Datenanalyst Tom Lausen gemeinsam mit einem Forscherteam vor Ort in Bergamo recherchiert. Auf 27 Friedhöfen wurden tausende Gräber gezählt und dokumentiert. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Sterbezahlen stimmen. Es handelt sich nicht um ein Artefakt der Statistik. Der Peak ist real. Damit verschiebt sich die Fragestellung grundlegend – weg von der Frage nach der Datenqualität hin zur Frage nach den tatsächlichen Ursachen dieses Ereignisses.
Besonders brisant ist, dass Bergamo kein Einzelfall ist. In Madrid, Paris, dem Elsass und in Kastilien und León zeigen sich nahezu zeitgleich in Kalenderwoche 12 des Jahres 2020 ähnliche Muster: kurze, extreme Sterbepeaks, die sich nicht in länger anhaltende Wellen fortsetzen.
Diese Synchronität über mehrere Länder hinweg ist erklärungsbedürftig. Unterschiedliche Gesundheitssysteme, unterschiedliche Bevölkerungsstrukturen und unterschiedliche politische Maßnahmen führen normalerweise nicht zu identischen, punktuellen Ausschlägen – wohl aber zu differenzierten Verläufen. Genau diese Differenzierung fehlt hier.
Nach dem Peak kehren die Sterbezahlen in allen betrachteten Regionen rasch auf ein Niveau zurück, das dem langjährigen Durchschnitt entspricht. In Bergamo sind es wieder rund 190 Todesfälle pro Woche.
Wenn ein Virus allein die Ursache gewesen wäre, stellt sich die Frage, warum es nach einem derart explosiven Ausbruch praktisch verschwindet, ohne eine verlängerte Phase erhöhter Sterblichkeit zu hinterlassen. Ein solches Verhalten ist mit bekannten epidemiologischen Modellen nur schwer vereinbar.
Damit rücken andere Einflussfaktoren in den Fokus, die bislang nicht ausreichend untersucht wurden. Dazu gehören medizinische Behandlungsstrategien in der Frühphase, mögliche Fehlbehandlungen, Versorgungsengpässe, Unterbrechungen der regulären medizinischen Betreuung sowie der Umgang mit besonders vulnerablen Gruppen, insbesondere in Pflegeeinrichtungen.
Ebenso stellt sich die Frage, ob politische Entscheidungen und organisatorische Maßnahmen selbst zur Dynamik beigetragen haben könnten.
Diese Aspekte sind keine Randfragen, sondern zentral für das Verständnis der beobachteten Ereignisse.
Die vorliegenden Daten erzwingen eine Neubewertung. Es geht nicht mehr darum, ob es einen außergewöhnlichen Sterbepeak gegeben hat – dieser ist unstrittig und empirisch belegt. Es geht darum, warum er genau diese Form angenommen hat: extrem steil, extrem kurz und ohne nachhaltigen Nachlauf. Die bisher dominierende Erklärung, ein neuartiges Virus habe dieses Muster allein verursacht, greift zu kurz und lässt wesentliche Fragen offen.
Wer diese Fragen nicht stellt, verzichtet auf Aufklärung. Wer sie stellt, kommt nicht umhin, auch unbequeme Hypothesen zu prüfen. Genau das ist die Aufgabe einer wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung.
Die zugrunde liegenden Daten stammen aus der offiziellen Datenbank von Eurostat und sind öffentlich zugänglich.
Da die Darstellung das erste Halbjahr 2020 umfasst, wird deutlich, dass diese extremen Übersterblichkeitscluster auf einen sehr kurzen Zeitraum innerhalb weniger Wochen zurückgehen und nicht das Ergebnis eines dauerhaft erhöhten Sterbegeschehens über Monate hinweg sind.
Da insbesondere das außergewöhnliche Sterbegeschehen in Bergamo (das erst mit der Verhängung des lockdowns eingetreten ist, wie ebenso von Tom Lausen anhand der offiziellen statistischen Daten im Südtiroler Corona-Untersuchungsausschuss aufgezeigt wurde – siehe PM von gestern) als Schreckensszenario für das europaweite Ausrollen von auch tödlichen und jedenfalls für die Menschen, die Gesellschaft und die Wirtschaft nachhaltig schädlichen Corona-Maßnahmen instrumentalisiert wurde, und die statistischen Daten sowie deren Entwicklung die vom Datenanalysten Tom Lausen aufgeworfenen Fragen aufdrängen, liegt es an jedem Corona-Untersuchungsausschuss europaweit, diesen Fragen nachzugehen.
Denn wenn wir die Ursachen dieser außergewöhnlichen punktuellen Sterbegeschehen nicht kennen, ist es unmöglich in Zukunft vernünftig und angemessen im Interesse der Bürger zu handeln.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Nicht die Realität, sondern von der Politik beauftragte Modellierer schufen absurde Schreckenszenarien, mit denen die Corona-Maßnahmen „gerechtfertigt“ wurden
Der Datenanalyst Tom Lausen, der im Südtiroler Landtag im Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Politik als Sachverständiger eingeladen war, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Rolle mathematischer Modellierungen während der Corona-Krise.
Nach Lausens Analyse wurden politische Entscheidungen weltweit nicht auf Basis realer Daten, sondern auf Grundlage von worst-case-Szenarien getroffen, die aus hochgradig unsicheren und verkürzten Modellannahmen hervorgingen. Diese Modelle standen von Beginn an in einem politischen Kontext und dienten ausdrücklich der Steuerung staatlicher Maßnahmen – nicht der neutralen Beschreibung der Realität.
Nach Auswertung der Präsentationen der Fondazione Bruno Kessler (FBK) zeigt sich zudem, dass diese Modellierungen in mehreren Ländern ausdrücklich auf politische Beauftragung hin erstellt wurden. Auch in Italien erfolgte die Modellierung im direkten Auftrag staatlicher Stellen, insbesondere im Kontext des technischen wissenschaftlichen Komitees (CTS), um konkrete Maßnahmenoptionen zu bewerten und zu steuern.
Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Schweiz. Nach Lausens Bewertung wurden solche Modellierungen faktisch als politisches Druckmittel eingesetzt: Szenarien mit extremen Todeszahlen wirkten wie eine bedrohende Kulisse, die auch auf höchste politische Entscheidungsträger erheblichen Handlungsdruck ausübte und alternative Strategien in den Hintergrund drängte. Der damalige Bundespräsident Alain Berset berichtet selbst, dass im Rahmen internationaler Abstimmungen ein Szenario diskutiert wurde, wonach ohne vollständige Schließung mit 100.000 Toten zu rechnen sei. Gleichzeitig räumt er ein, dass er sich nicht ausschließlich auf diese Modellrechnungen verlassen durfte.
Für Lausen zeigt dieses Zitat exemplarisch, unter welchem Druck politische Entscheidungsträger standen: Regierungen wurden frühzeitig mit extremen Prognosen konfrontiert, die geeignet waren, weitreichende Maßnahmen alternativlos erscheinen zu lassen.
Diese Dynamik bestätigt sich auch international. Modelle des Imperial College unter Leitung von Neil Ferguson prognostizierten in mehreren Ländern dramatische Todeszahlen. #Für Schweden wurden beispielsweise bis zu 85.000 Todesfälle angenommen, würde Schweden nicht in den Lockdown gehen. Tatsächlich lagen die Todeszahlen jedoch um ein Vielfaches darunter.
Selbst der schwedische Staatsepidemiologe Anders Tegnell erklärte rückblickend, dass die verwendeten Modellparameter, die weltweit kursierten, extrem gewesen seien und man deshalb bewusst auf eigene, datenbasierte Analysen gesetzt habe.
Lausen sieht darin ein strukturelles Problem: „Wir haben es mit einer globalen Kaskade von Modellannahmen zu tun, die sich gegenseitig verstärkt haben. Extreme Szenarien wurden politisch kommuniziert, ohne dass ihre Voraussetzungen ausreichend geprüft wurden und offenbar gerade deshalb für die Durchsetzung weitreichender Maßnahmen politisch benötigt wurden.“
Zugleich zeigen wissenschaftliche Analysen selbst, dass Modelle keine verlässlichen Vorhersagen liefern konnten und auf unsicheren Annahmen beruhen. Sie dienten vielmehr als Werkzeuge, um politische Optionen zu simulieren und Entscheidungen zu legitimieren. Damit verschob sich die Rolle der Wissenschaft: weg von empirischer Analyse, hin zu einem Instrument politischer Steuerung.
Besonders brisant sind Lausens eigene Auswertungen von Sterbedaten auf regionaler Ebene. Für Südtirol und weitere Regionen zeigen die Daten in den Wochen bis zum 1. März 2020 keinerlei Hinweise auf eine außergewöhnliche Sterblichkeit. Im Gegenteil: Die Sterblichkeit lag teilweise unter dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019.
Damit widersprechen reale Daten den später verbreiteten Annahmen, wonach das Virus bereits frühzeitig flächendeckend zirkuliert und zu einer unkontrollierten Ausbreitung geführt habe. Zugleich weist Lausen darauf hin, dass die Annahme einer bereits frühzeitig flächendeckenden Viruszirkulation im Widerspruch zu den beobachteten Sterbedaten steht. Ein Virus, das bereits über Wochen zirkuliert, ohne erhöhte Sterblichkeit zu verursachen, und erst zeitgleich mit politischen Maßnahmen plötzlich zu massiver Übersterblichkeit führt, ist epidemiologisch nicht plausibel. Für Lausen deutet dies darauf hin, dass die entsprechende Annahme in den FBK-Modellen selbst eine zentrale Fehlannahme darstellt.
Für Lausen ergibt sich daraus ein grundlegender Befund: „Die politischen Maßnahmen wurden nicht durch sichtbare Krisensignale ausgelöst, sondern durch modellierte Szenarien. Diese Szenarien basierten auf Annahmen – nicht auf Beobachtungen.“
Besonders kritisch bewertet er, dass Modelle systematisch vereinfachten und zentrale Einflussfaktoren wie regionale Unterschiede, Altersstruktur oder lokale Cluster nicht ausreichend abbildeten. Gleichzeitig wurden ihre Ergebnisse als scheinbar objektive Grundlage für tiefgreifende Eingriffe in Gesellschaft, Wirtschaft und Gesundheitsversorgung genutzt.
Lausen fordert daher eine umfassende Aufarbeitung der Rolle mathematischer Modellierungen in der Corona-Politik. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, wie politische Entscheidungsprozesse, wissenschaftliche Unsicherheit und mediale Kommunikation miteinander verknüpft wurden – und warum extreme Szenarien eine derart dominante Rolle spielen konnten.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Das für tödliche Corona-Maßnahmen europaweit instrumentalisierte Sterbegeschehen in Bergamo muss restlos aufgeklärt werden
Die statistischen Daten über die Entwicklung der Todesfälle widersprechen der offiziellen Darstellung einer gefährlichen Pandemie
Übersterblichkeit in der frühen Coronaphase 01.01.2020 bis 01.03.2020
SOLL = 61.836, Abweichung = – 4.586 Todesfälle (-7,4%)
Übersterblichkeit in den italienischen Regionen der NUTS-Gebiete „ITH“ und „ITC“ im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019
Diese Darstellung zeigt die Abweichung der Sterbefälle vom langjährigen Referenzwert und ermöglicht eine präzise Einordnung außergewöhnlicher Entwicklungen im zeitlichen Verlauf.
Die Auswertung der Sterbedaten aus Norditalien widerlegt zentrale Annahmen zur frühen Ausbreitung von SARS-CoV-2.
Der deutsche Datenanalyst Tom Lausen, Sachverständiger der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Corona-Aufarbeitung (Mandat bis Juni 2027), stellte diese Ergebnisse am 1. April 2026 im Landtag von Südtirol vor.
Im Fokus stehen die Regionen Lodi, Bergamo und Cremona.
wurde behauptet, das Virus sei bereits im November 2019 zirkuliert.
Die Daten zeigen das Gegenteil: Bis zum 1. März 2020 gab es keine Übersterblichkeit – weder in Lodi noch in Bergamo oder Cremona. Teilweise lag sogar Untersterblichkeit vor. Erst ab Anfang März explodieren die Todeszahlen – zeitgleich mit Lockdowns und drastischen Eingriffen.
Ein Virus, das monatelang keine messbare Sterblichkeit verursacht, kann nicht plötzlich innerhalb weniger Tage zu einer massiven Übersterblichkeit führen. Diese Diskrepanz ist wissenschaftlich nicht erklärbar und wurde bislang nicht überprüft.
Tom Lausen hat die Situation in Bergamo zudem selbst vor Ort untersucht und die offiziellen Zahlen durch Grabzählungen überprüft. Daraus ergibt sich eine klare Forderung: Bergamo muss umfassend aufgeklärt werden. Jeder Verstorbene hatte eine Geschichte. Wenn Menschen infolge von Isolation, Besuchsverboten oder unterbrochener Versorgung starben, dann müssen diese Ursachen benannt werden.
Sollte sich bestätigen, dass Lockdowns und Besuchsverbote selbst zur Sterblichkeit beigetragen haben, dann kehrt sich die Risikobewertung um: Nicht das Virus, sondern die Maßnahmen wären die eigentliche Gefahr – insbesondere für alte und pflegebedürftige Menschen.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano