Renate Holzeisen: Keine Beteiligung an Cateno De Lucas EU-Wahlliste

Bozen, den 6. April 2024 – Den Medien entnehme ich, ich würde eine EU-Kandidatur mit der von Cateno De Luca (ehemaliger Bürgermeister von Messina) und Gründer der Partei „Sud chiama Nord“ organisierten „Kühlschrankliste“ (Libertà) anpeilen.

Das ist eine Falschmeldung, nachdem ich mich persönlich von dieser Liste in erster Linie wegen deren Organisators distanziere.

Cateno De Luca war als ehemaliger Bürgermeister von Messina massivst wiederholt öffentlich für die allgemeine Covid-19-„Impfpflicht“ und Schulschließungen noch im Jänner 2022 äußerst medienwirksam aufgetreten.

Als Bürgerin, die von Anfang an faktenbezogen gegen die absolut nicht wissenschaftlich begründeten Covid-19-Maßnahmen (siehe RKI-files) öffentlich sowohl als Anwältin bei Gericht, als auch als Beraterin von (viel zu wenigen) vernünftigen EU-Parlamentariern seit nunmehr vier Jahren aufgetreten und tätig bin, kann und will ich mich nicht vor den Karren eines solchen Agglomerats spannen lassen, das von einer Person organisiert wird, deren Kohärenz mehr als fragwürdig ist.

Mit größter Sorge  und Befremden nehme ich zur Kenntnis, dass für eine so wichtige Wahl, wie jene zum Europäischen Parlament, für die es eine glaubwürdige Alternative für all jene Menschen, die kohärent für Freiheit und Menschenwürde einstehen, gebraucht hätte, es in Italien – wie so oft – keine echt glaubwürdige Alternative gibt.

Daher werden viele Wähler, auch ich, nach dem Motto, „das weniger Schlimme“, ihre Stimme bei dieser Wahl abgeben müssen.

Als Europäerin, der die Zukunft unseres Landes und unseres Kontinents in international äußerst schwierigen Zeiten am Herzen liegt, werde ich – auch dank meiner zahlreichen europaweiten Kontakte zu EU-Parlamentariern, die in den vergangenen vier Jahren bewiesen haben, ihren Verstand und ihren Respekt vor der Würde des Menschen nie abgelegt zu haben – meine Bemühungen auf EU-Ebene als Rechtsberaterin weiter führen, und aus dem Südtiroler Landtag heraus und als auf gesamtstaatlicher und internationaler Ebene tätige und für mein klares politisches standing bekannte öffentliche Person, mit Kohärenz und im Bemühen um glaubhafte politische Argumentation tätig sein.

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

PRESSEMITTEILUNG – COMUNICATO STAMPA

UNGLAUBLICHE DESINFORMATION – FAKE NEWS – DER SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG (GESUNDHEITSLANDESRAT HUBERT MESSNER) HEUTE IM LANDTAG VOR LAUFENDER KAMERA

Heute nachmittag habe ich im Südtiroler Landtag dem Landeshauptmann Arno Kompatscher und dem Landesrat für Gesundheit HUBERT MESSNER u.a. folgende Frage gestellt:

    • Ist Ihnen der aktuelle Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos bekannt?
    • Wenn ja:

    Ist die Autonome Provinz Bozen bzw. die Landesregierung in der Prävention und Verhinderung der Verbreitung von sog. „Desinformation“ und „fake news“ eingebunden?

    • Wenn ja:

    In welcher Form ist die Autonome Provinz Bozen bzw. die Landesregierung eingebunden?

    • Und sofern die Autonome Provinz bzw. die Landesregierung in der aktiven Prävention und Verhinderung der Verbreitung von sog. „Desinformation“ und „fake news“ eingebunden ist:

    Wer entscheidet was eine „Desinformation“ bzw. „fake news“ ist/sind?

Der Landeshauptmann hat sich der Beantwortung komplett entzogen und diese an den angeblich dafür zuständigen und angeblich informierten Landesrat für Gesundheit HUBERT MESSNER delegiert.

HUBERT MESSNER hat dann vor laufender Kamera eine klare Desinformation, sog. FAKE NEWS, zum Besten gegeben!

Er behauptete, trotz meiner Nachfrage, dass es den Nationalen Kommunikationsplan des pandemischen Risikos nicht gäbe und dass daher Südtirol in dieser Sache noch nichts unternommen hätte.

Fakt ist, dass in der Sitzung der Regionen-Staat-Konferenz vom 20. Dezember 2023 der Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos ad interim beschlossen und zur Kenntnis genommen wurde und in der veröffentlichten Form in Italien zur Anwendung kommt!

https://www.statoregioni.it/it/conferenza-stato-regioni/sedute-2023/seduta-del-20-dicembre-2023/report-della-seduta-del-20-dicembre-2023/

https://www.salute.gov.it/imgs/C_17_pagineAree_722_0_file.pdf

Die Südtiroler Landesregierung, in der Person des Gesundheitslandesrates behauptet aber, es gäbe diesen Kommunikationsplan noch nicht.

Diese unglaubliche Antwort ist eine klare DESINFORMATION: der Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos ist ad interim in Kraft und auf der website des Italienischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht!

Es fragt sich, ob die nicht der Wahrheit entsprechende Antwort des Landesrates für Gesundheit HUBERT MESSNER absichtlich erfolgt ist, um der Beantwortung meiner wichtigen Fragen auszuweichen, oder ob blanke Ignoranz der Grund ist.

Beides ist absolut inakzeptabel! Wir haben einen weitern Tiefpunkt in der Südtiroler Politik erreicht!

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Presidente di Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo

https://www.renate-holzeisen.eu

PRESSEMITTEILUNG

Die Autonome Provinz Bozen verlangt von einer Ärztin die Rückzahlung des Stipendiums für die Facharztausbildung, weil die Ärztin sich keine dritte Dosis der sog. Covid-19-„Impfung“ spritzen lassen wollte.

Ist dies die „Strategie“ des neuen Landesrates für Gesundheit, Südtirol als Ausbildungs- und Arbeitsplatz junger Ärzte attraktiv zu machen?

An den Taten wird man sie messen!“, das hatte ich anlässlich der Wahl der neuen Landesregierung im Landtag verkündet.

Und die von der neuen Landesregierung gesetzten Taten zeigen, dass man den Südtirolern weiterhin Schwarz für Weiß verkaufen will.

Eine Ärztin hat im Rahmen eines zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Universität Triest geschlossenen Abkommens, eine Facharztausbildung in Neurologie angetreten und wahrgenommen, für welche sie ein Stipendium (zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung) für den Zeitraum der effektiven Ausbildung von der Autonomen Provinz Bozen bekommen hat.

Nachdem immer mehr durch sog. Covid-19-„Impfungen“ verursachte Todesfälle und sonstige irreversible Schäden (speziell auch neurologischer Natur) bekannt wurden, hat sich die bereits zweimal Covid-19-„geimpfte“ Ärztin geweigert, sich ein drittes Mal diese gefährliche experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanz spritzen zu lassen.

Als Konsequenz wurde ihre Facharztausbildung  kurzerhand von der Universität Triest vorzeitig und definitiv beendet.

Es wurde ihr nicht einmal die Möglichkeit gewährt, nach Aufhebung dieser menschenrechtswidrigen Aufoktroyierung einer experimentellen Injektion, die weder auf Genotoxizität, noch Karzinogentität, geschweige denn auf Mutagenität (sprich Änderung des menschlichen Genoms) getestet wurde (siehe den Beipackzettel von Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna), die Ausbildung fortzuführen.

Das allein schon war ein inakzeptabler Schaden, der einer auszubildenden Ärztin zugefügt wurde, die übrigens die Facharztausbildung Monate vor Einführung der Covid-19-„Impfpflicht“ angetreten hatte.

Der experimentelle Charakter dieser hochgefährlichen Substanzen geht übrigens auch aus den auf der Webseite der RAI veröffentlichten zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Herstellern abgeschlossenen Rahmenkaufverträge hervor. Siehe hier z.B. für Comirnaty von Pfizer/BioNTech unter Anlage I Punkt 4

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Nun verlangt aber die Autonome Provinz Bozen, auch unter der neuen Landesregierung, von dieser Ärztin die Rückzahlung des Stipendiums, das sie für den Zeitraum, in dem sie ihre Ausbildung wahrgenehmen durfte und entsprechend tätig war, erhalten hat (ca. Euro 27.000.-), bevor sie wie ein räudiger Hund aus dem Facharztausbildungsprogramm geschmissen wurde.

Eine solche Rückzahlungsverpflichtung ist aber laut den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen nur dann vorgesehen, wenn Auszubildende aus freien Stücken ihre Ausbildung abbrechen. Was hier ganz offensichtlich nicht der Fall war.

Die Autonome Provinz Bozen hat, wenn schon, einen Anspruch gegenüber der Universität Triest auf Schadenersatz, weil diese die Facharztausbildung der Ärztin abrupt und definitiv beendet hat.

Das unerhörte Vorgehen der Landesverwaltung wird offensichtlich auch von der neuen Südtiroler Landesregierung in der Person des neuen Gesundheitslandesrates HUBERT MESSNER gutgeheißen. Auch an ihn persönlich war der Antrag auf Annullierung durch die Autonome Provinz Bozen der an die Ärztin gerichteten Forderung auf Rückzahlung des Betrages von ca. Euro 27.000.-  gerichtet.

Durch die Ablehnung dieses faktisch und rechtich im Detail begründeten Annullierungsantrages (siehe anbei), machen sich die Verantwortlichen der Autonomen Provinz Bozen und der Landesregierung (gemeinsam mit den Verantwortlichen der Universität Triest) mitschuldig für eine menschenverachtende autoritäre Maßnahme, die sicher nicht dazu dienlich ist, Südtirol für neue junge Ärzte attraktiv zu machen!

Außerdem bestätigt die neue Südtiroler Landesregierung mit dieser Vorgehensweise selbst, dass sie es mit der Aufarbeitung der in der sog. „Corona-Zeit“ getroffenen Maßnahmen alles andere als ernst meint.

Es sei daran erinnert, dass während der sogenannten „pandemischen“ Zeit, in Österreich, in der Schweiz und in den meisten Krankenhäusern und Kliniken der Bundesrepublik Deutschland, die Ärzte auch ohne diese experimentelle gentechnische Injektion arbeiten durften! Und in Anbetracht der ständig neuen schwerwiegenden Informationen, die zu diesen Tod und schwerste Behinderung bringenden Injektionen herauskommen (auch Südtiroler Medizinstudenten und Ärzte sind leider davon betroffen!), werden sich junge Ärzte, wenn sie das Zeug haben, sich selbstständig und kritisch zu informieren, auch in Zukunft gut überlegen, wo sie ihre Ausbildung beginnen und wo sie unter Wahrung ihrer Menschenwürde zu arbeiten gedenken.

Das was unsere Landesverwaltung und Landesregierung machen, verletzt das große Interesse der Südtiroler Bevölkerung auf ein Sanitätswesen, in welches junge fähige Ärzte einsteigen können, ohne Angst davor haben zu müssen, irgendwann mit der Forderung nach Rückzahlung von hohen Geldbeträgen konfrontiert zu sein, nur weil sie ihr Menschenrecht auf Schutz ihrer Gesundheit und ihres Lebens in Anspruch nehmen.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

 

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Presidente di Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo

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Pressemitteilung

 

Grundrecht auf Verteidigung gegen totalitäre Maßnahmen steht auch einer Landtagsabgeordneten zu

Bekanntlich war es in Südtirol (im Gegensatz zum restlichen Italien) während der sog. pandemischen Zeit nicht erlaubt, sich im Freien ohne Maske unter die Menschen zu begeben.

Diese totalitäre, jeglicher wissenschaftlichen Evidenz entbehrende Vorschrift hatte der Landeshauptmann Arno Kompatscher verfügt.

Aus der Website der Italienischen Nationalen Vereinigung der Ärzte (FNOMCEO) geht hervor, dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Masken die Viruszirkulation unterbinden.

Siehe hier:

https://drive.google.com/file/d/1b7w-VBubHt8I2udh7JUr4HlM8oEcMSDk/view

So wie die spanische Regierung (siehe Artikel von LaVerità vom heutigen Tage) bereits zugeben musste, so wird auch in Italien offiziell die Feststellung kommen müssen, dass die Verpflichtung zum Maskentragen jeglicher Evidenz entbehrt. Außer enormen Spesen/Kosten für den Steuerzahler und enormen Schäden an den Menschen, nichts gewesen!

Maßnahmen, die Grundrechte verletzten und ,jeglicher Rationalität und Verhältnismäßigkeit entbehren, sind klar verfassungswidrig!

In der Tat haben umfangreiche Cochrane-Studien längst schon bewiesen, dass die Verpflichtung des Maskentragens jeglicher Evidenz entbehrt, und letztendlich zu physischen und psychischen Schäden insbesondere bei Kindern führt! Was den Schulkindern in den von Totalitarismus und unglaublichen Übergriffen gekennzeichneten vergangenen Jahren angetan wurde, davon können kompetente Kinderpsychiater berichten, und ist unverzeihlich!

Die wahren Experten, die freilich von den totalitär agierenden Regimen, so auch von der Südtiroler Regierung, nicht angehört wurden, haben sofort erklärt, dass die minimalste Größe der Viren es unmöglich macht, sie durch Masken abzuhalten, es sei denn es handelt sich um eine FFP3-Maske, die nur kürzester Zeit unter strengster Aufsicht getragen werden darf, sonst wird man ohnmächtig!

Ich habe als Rednerin und für den Kampf gegen solche totalitäre Maßnahmen seit 2020 eintretende Rechtsanwältin gemeinsam mit anderen Südtirolern im Mai 2021 auf den Talferwiesen und im Juni und Juli 2021 auf dem Waltherplatz an Demonstrationen friedlicher Bürger (von Senioren bis hin zu jungen Eltern mit Kleinkindern) gegen die totalitären Maßnahmen auch der Südtiroler Landesregierung logischerweise ohne Maske teilgenommen.

Dafür wurden mir und vielen anderen Südtirolern für die Nichteinhaltung der totalitären vom Landeshauptmann eingeführten Verpflichtung der Maske im Freien eine Geldstrafe in Höhe von jeweils Euro 400.- auferlegt.

Dagegen habe ich und viele Südtiroler Rekurs eingereicht.

Es steht jedem Bürger laut Art. 24 Verfassung das Grundrecht zu, sich gegen eine Strafe zu wehren! Erst recht bei offenkundig totalitären menschenverachtenden Maßnahmen!

Das Landesgesetz Nr. 4/2020 wurde vom Landesgericht Bozen an den Verfassungsgerichtshof verwiesen, weil sich die Frage gestellt hat, ob der Landeshauptmann überhaupt die notwendige Kompetenz für die Einführung solcher Maßnahmen hatte. Und als Konsequenz wurden sämtliche behängenden Prozesse, in denen es um die Anfechtung von Strafen geht, die aufgrund dieses Landesgesetzes Nr. 4/2020 verhängt wurden, im Sinne von Art. 295 Ital. ZGB ausgesetzt.

So auch die Verfahren, die behängen, weil ich mich gegen die Strafen mit Rekurs, in Ausübung des mir laut Art. 24 Ital. Verfassung als Bürgerin  zustehenden Grundrechtes (auch wenn ich zur Landtagsabgeordneten gewählt wurde –übrigens von Südtirolern, die sich ein auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufbauendes und nicht totalitäres Südtirol wünschen) eingereicht habe.

Es ist allein schon der Gedanke, dass ein Landtagsmandat mit einer konsequenten Verteidigung der Menschenrechte (auch des eigenen!) unvereinbar sei, absurd und führt letztendlich dieses totalitäre Regime ex post in einer sich aufbauenden Posse ad absurdum!

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Präsidentin der Rechtsanwaltsvereinigung CONFEDERAZIONE LEGALE PER I DIRITTI DELL’UOMO (Mailand)

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PRESSEMITTEILUNG

VITA STAND UND STEHT FÜR DIE MEDIEN- UND MEINUNGSFREIHEIT EIN

VITA hat sich stets für die FREIHEIT DER MEDIEN und der MEINUNGSFREIHEIT eingesetzt, gerade auch in sehr schwierigen in Zeiten, in denen sich leider auch die lokalen Medien – mit spärlichsten Ausnahmen – zu einem Propaganda-Instrumentarium der Regierung über Jahre hinweg degradieren haben lassen.

VITA unterstützt die Journalisten und Medienverantwortlichen, die sich nun zu Recht gegen die im Regierungsprogramm der neuen Südtiroler Regierung in Grundzügen festgeschriebenen Zensurabsicht und Einschränkung der Medienfreiheit mit Vehemenz verwehren.

Auch uns ist dieser Passus sofort sauer aufgestoßen und er stellt einer jener Punkte des Regierungsprogramms dar, der unsere absolute Wachsamkeit erfordert.

VITA hofft, dass aus den vergangenen dunklen Jahren der Mediengeschichte, die leider längst nicht beendet sind, zumindest bei den Journalisten und so manchem Medienverantwortlichen die Sensibilität für die fatalen Übergriffe der Politik (im weitesten Sinne) gewachsen ist. Diese notwendige Sensibilität erfordert aber auch ein vehementes Eintreten auf EU-Ebene gegen die von Brüssel aus bereits voll im Gang befindlichen Zensuraktivitäten, die offensichtlich dermaßen abfärben, dass sie nunmehr sogar offiziell im Regierungsprogramm der neuen Südtiroler Landesregierung ihren Niederschlag gefunden haben.

Wir, als eine für die Grundrechte einstehende Partei, werden deshalb politisch und wenn notwendig auch rechtlich alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um der Zensur – egal von welcher politischen Seite sie kommt – entgegenzuwirken.

Demokratie steht und fällt mit der sogenannten unabhängigen Vierte Gewalt, und wir hoffen auf eine, unabhängig von politischen Ideologien, ehrlich um Information (die stets frei sein muss) bemühte Medienlandschaft.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

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Verhandlung am 15. Jänner 2024 vor dem Richter der strafrechtlichen Vorerhebungen am Landesgericht Bozen – Einspruch von 83 Mitgliedern der Gesundheitsberufe gegen den Antrag auf Archivierung niemals geführter Ermittlungen

Am kommenden 15. Jänner 2024 findet um 9.30 Uhr vor dem Richter der strafrechtlichen Vorerhebungen am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung zum Einspruch von 83 Mitgliedern der Gesundheitsberufe gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft Bozen auf Archivierung der de facto niemals geführten Ermittlungen über äußerst schwerwiegende Tatbestände (Falschbeurkundung im Zusammenhang mit Arzneimittel, Nötigung, Verabreichung nicht rechtskonformer Arzneimittel etc. ) bereits im November 2021 vom Südtiroler Gesundheitspersonal, das sich nicht mit den experimentellen auf Gentechnik beruhenden sog. Covid-19-„Impstoffen“, die von den lokalen und nationalen Behörden aber als wirksam (für viralen Infektionsschutz) und sicher propagiert und mit der Androhung des Ausschlusses von Arbeit und Gesellschaft aufgezwungen wurden, zur Anzeige gebracht wurden..

Ich werde in diesen Tagen, in meiner Eigenschaft als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag Auszüge des letzten bei Gericht vor der Verhandlung am kommenden Montag hinterlegten Schriftsatzes veröffentlichen, da die schwerwiegenden Fakten/Straftatbestände direkt auch den ZIVILSCHUTZ, für den der Autonome Provinz Bozen primäre Kompetenz zusteht, betrifft.

In Anbetracht des Umstandes, dass Opfer der schwerwiegenden angezeigten und z.T. bis heute andauernden Fakten/Straftatbestände alle Bürger sind, denen zum überwiegenden Teil Fakten, im Gegensatz zu den lokal und national verantwortlichen Behörden nicht bekannt sind, bin ich als Mitglied des Südtiroler Landtages, und somit als institutionelle Vertreterin der Südtiroler Bevölkerung verpflichtet, auch im Sinne des Zivilschutzes aktiv zu werden, da die hierfür eigentlich Zuständigen, in dieser auch für kommende Generationen höchst dringenden Angelegenheit weiterhin ihre Pflichten aufs Ärgste verletzen und die Bevölkerung weiterhin einem nachhaltigen, auch generationenübergreifenden Risiko für Gesundheit und Leben aussetzen.

 

Das der Prozess in italienischer Sprache geführt wird, kann der umfangreiche Text derzeit leider nur in italienischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Mitglied des Südtiroler Landtages – Fraktion VITA

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PRESSEMITTEILUNG

Am 15. Jänner 2024 findet um 9.30 Uhr für vierundachtzig (84) ehemals suspendierte Mitglieder der Südtiroler Gesundheitsberufe sowie für alle Bürger, die für die Achtung der Menschenrechte und Menschenwürde einstehen, eine wichtige strafrechtliche Gerichtsverhandlung am Landesgericht Bozen statt

Anfang November 2021 hatte ich im Auftrage von 84 Mitglieder des Südtiroler Gesundheitspersonals bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen eine umfassende Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Covid-19-“Impfpflicht” sowie der Suspendierung ohne Gehaltsbezug von der Arbeit des nicht “geimpften” Südtiroler Gesundheitspersonals eingereicht.

Der damals mit dem Faszikel betraute Staatsanwalt hat in der Folge die Carabinieri-Einheit N.A.S. mit dringenden Ermittlungen betraut.

Die N.A.S.-Carabinieri ließen sich aber fast ein Jahr Zeit, ermittelten zu den zur Anzeige gebrachten schwerwiegenden, auch den Zivilschutz der gesamten Bevölkerung betreffenden Fakten nicht, sondern hinterlegten eine Abhandlung zu konventionellen Impfstoffen, die mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” nichts gemein haben.

Die Staatsanwaltschaft hat dennoch im Dezember vergangenen Jahres, obwohl (trotz des von ihr ursprünglich erteilten dringenden Ermittlungsauftrages) zu den zur Anzeige gebrachten Fakten und Umstände nicht ermittelt worden war, den Antrag auf Archivierung der (nicht geführten) Ermittlungen gestellt.

Dagegen habe ich für diese große Gruppe von Mitgliedern des Südtiroler Gesundheitspersonals Ende Dezember 2022 Einspruch beim Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen erhoben.

Am 15. Jänner 2024 um 9.30 Uhr  findet nun vor dem Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung über unseren Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Bozener Staatsanwaltschaft statt. 

Über die eingereichten Anträge und Beweismittel werden wir noch vor der Gerichtsverhandlung die interessierten Bürger durch Online-Veröffentlichungen im Detail informieren.

Die Gerichtsverhandlung ist nicht öffentlich. Unterstützer des ehemals suspendierten Gesundheitspersonals dürfen sich am Gerichtsplatz vor dem Landesgericht einfinden, haben aber keinen Zugang zum Gerichtssaal bzw. Gerichtsgebäude.

Auch die richterliche Entscheidung in diesem Verfahren wird zeigen, ob wir noch mit der rechtstaatlichen Garantie der Menschenrechte rechnen dürfen, oder ob dies einer besseren Vergangenheit angehört.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

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PRESSEMITTEILUNG

WENN „WISSENSCHAFT“ ALS UNANTASTBARES DOGMA, ALS BERECHTIGUNG FÜR POLITISCHES FRAMING UND ZENSUR VERSTANDEN UND GEFÖRDERT WIRD, DANN IST DIE DEMOKRATIE AM ENDE

 

Wir sind eine dem Umweltschutz und einer die Menschenwürde achtende freie Wissenschaft verpflichtete Partei.

Deshalb setzen wir uns nachdrücklich gegen die systematische Verhinderung (u.a. durch politisches framing und Zensur) einer offenen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ein.

Gerade diese offene Debatte, die eine Wissenschaft per se auszeichnen muss, denn ansonsten haben wir es nicht mit Wissenschaft zu tun, vermissen wir seit Jahren.

Die systematisch global konzertierte Verhinderung einer öffentlichen demokratischen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist seit 2020, sprich seit Ausrufung der sog. Pandemie und der autoritär – unter Ausschaltung jeglichen wissenschaftlichen Diskurses – verhängten Maßnahmen für Jeden sichtbar.

Jene bis Anfang 2020 auch im sog. mainstream angesehenen Wissenschaftler mit jahrzehntelanger höchst erfolgreicher universitärer Laufbahn, die sofort begründet und logisch nachvollziehbar in aller Transparenz vor, sich immer eindrücklicher als nachhaltig schädlich erweisende Covid-19-Maßnahmen gewarnt haben, wurden in Lächerliche gezogen, politisch als „rechtsradikal“ abgestempelt und generell mit einer systematischen Zensur mundtot gemacht.

Diese Zensur wurde auf EU- und WHO-Ebene beschlossen und massiv auch mit Steuergeldern finanziert.

Aktuell wird in Ausführung der sog. ONE HEALTH und HEALTH IN ALL POLICIES-Strategie, welche das Klima in das Konzept der Öffentlichen Gesundheit integriert, auf WHO- und EU-Ebene eine systematisch strategische Kampagne, in Kooperation u.a. mit dem Bildungssektor (allen voran den Universitäten) gegen all das gefördert, was dem zur „alleinigen Wahrheit“ erkorenen Dogma widerspricht.

Insbesondere viele Europäische Universitäten sind seit 2020 nicht mehr Stätten der offenen wissenschaftlichen Debatte, sondern haben sich als Vollstrecker einer autoritären „Meinungsbildung“ auch durch Ausschaltung frei denkender wissenschaftlicher Mitarbeiter erwiesen. Und diese Entwicklung besorgt uns sehr.

Wenn die „scientists for future” über „wissenschaftliche Erkenntnisse des Klimawandels“ sprechen, dann wohl nur über jene „Erkenntnisse“, die in das bediente politische Narrativ passen.

Wir fordern aber eine offene transparente demokratische wissenschaftliche Auseinandersetzung, der eine persönliche Herabwürdigung und Zensur fremd sind.

Es kann nicht sein, dass, bspw., über Programmverantwortliche der öffentlichen italienischen Rundfunkanstalt RAI sich ein regelrechter shitstorm ergießt, wenn sie im Sinne der freien Information, Meinungsäußerung und Meinungsbildung, auch Kritiker der zentral gesteuert propagierten „einen Wahrheit“ bspw. zu den Covid-Maßnahmen und zum Klimawandel zu Wort kommen lassen. So unlängst wiederholt auch dem früheren RAI-Präsidenten Marcello Foa passiert, der in seiner Sendung „Giù la maschera“ auf Rai Radio1 Vertreter der verschiedenen wissenschaftlichen Meinungen zu einer Diskussion eingeladen hat.

Gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender, einer zumindest noch auf dem Papier bestehenden demokratischen, den Grundrechten verpflichteten Republik, hat den klaren Auftrag einer vollumfänglichen Information, die wir bereits seit Jahren schmerzlich vermissen.

Aktuell laufen wir, mehr denn je, größte Gefahr, dass immer mehr weitreichende politische Entscheidungen auf der Basis von einer als unantastbare „alleinige Wahrheit“ propagierte „wissenschaftliche Erkenntnis“ getroffen und autoritär, mit Einsatz von Zensur, durchgepeitscht werden.

Wenn nun die „scientists for future“ die EU als ein „Integrations- und Friedensprojekt“ feiern, dann sehen wir darin die völlige Ausblendung der brutalen Realität einer EU, die sich für einen Ukrainekrieg insbesondere zum Schaden der Ukrainer, aber auch zum Schaden von uns EU-Bürgern instrumentalisieren ließ, anstatt als selbstbestimmt auftretende ernsthafte Friedensstiftern zu wirken.

Wenn die „scientists for future” nun vor der „zusätzlichen Spaltung der Gesellschaft, vor der Schwächung der Demokratie“ warnen und die Notwendigkeit der „Achtung der Menschenwürde“ hervorheben, ja wo waren diese „scientists for future“ in den vergangenen Jahren, als all das, vor was sie prinzipiell zu Recht warnen, zentral gesteuert politisch mit brutalster Verletzung der Menschenrechte umgesetzt wurde?

Wo waren diese „scientists for future“ bspw. als ein Nobelpreisträger Luc Montagnier als seniler crétin diffamiert wurde, weil er mit seiner wissenschaftlichen Expertise sofort zu Beginn 2020 den mittlerweile nicht mehr zu leugnenden nicht natürlichen Ursprung des Sars-CoV-2-Viruses öffentlich argumentativ erklärt hat?

Wo waren diese „scientists for future” als bis 2020 europaweit und international hochangesehene Wissenschaftler politisch als rechtsradikal abgestempelt, diffamiert und totgeschwiegen wurden, nur weil sie dem autoritär verordneten Narrativ in aller Transparenz mit logisch nachvollziehbaren Argumenten widersprachen und um einen offenen wissenschaftlichen Diskurs baten?

Und wieso stoßen sich diese „scientists for future“ nicht an den bereits auf EU-Ebene gefassten Beschlüssen, eine systematische Zensur gegen all jene Meinungen zu betreiben, die nicht dem „einen Narrativ“, der „einen Wahrheit“ entsprechen“?

Ja sind denn diese „scientists for future“ vielleicht gar Teil dieser global gesteuerten autoritären Propagandamaschinerie, die eine offene wissenschaftliche Debatte unterminiert?

Diese Frage drängt sich auf, nachdem diese „scientists for future“ es zwar für notwendig erachten, gegen die laufende Regierungsbildung der autonomen Provinz Südtirol zwischen demokratisch gewählten Volksvertretern (darunter auch FdI und Lega) einzuwirken, es aber offensichtlich nicht für notwendig erachten, gegen die Ausschaltung eines freien wissenschaftlichen Diskurses aufzustehen, der aber der Garant für einen zukunftsorientierten nachhaltigen Fortschritt im Interesse der Menschheit ist und zum Grundverständnis einer Demokratie gehört.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

 

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PRESSEMITTEILUNG

WO WAREN DIE KUNST- UND KULTURSCHAFFENDEN IN DEN VERGANGENEN JAHREN ALS INSBESONDERE DIE SCHWÄCHSTEN DER GESELLSCHAFT GEZWUNGEN WAREN, SICH EXPERIMENTELLE AUF GENTECHNIK BERUHENDE LEBENSGEFÄHRLICHE SUBSTANZEN SPRITZEN ZU LASSEN, UM IHREN LEBENSUNTERHALT NICHT ZU VERLIEREN UND AM GESELLSCHAFTLICHEN LEBEN TEILNEHMEN ZU KÖNNEN?

Als Kunst- und Kulturliebhaber, die wir es als ein besonders wertvolles Südtiroler Privileg wertschätzen, ein reges Kulturangebot in allen Landessprachen genießen zu können, haben wir, wie viele andere Südtiroler auch, die kritischen und mahnenden Stimmen der Kunst- und Kulturschaffenden gegen einen, mit der Zeit für Jedermann, der sich nicht stur einem plakativen Narrativ verschrieben hatte, sichtbaren Autoritarismus vermisst.

Von Kulturschaffenden sollte man eigentlich erwarten dürfen, dass sie eine besondere Sensibilität und Achtsamkeit gerade für Entwicklungen hinter den Kulissen haben.

Wenn Kunst- und Kulturschaffende (die sich jetzt im Namen des Schutzes der Menschenrechte, der demokratischen Grundordnung, gegen Polarisierung und angeblich „wissenschaftsfeindliche“ Positionen stellen) in den vergangenen Jahren, in denen gerade die Schwächsten unserer Gesellschaft (weil sie es sich wirtschaftlich nicht leisten konnten für unbestimmte Zeit ohne Einkommen dazustehen und nicht am öffentlichen Leben teilzunehmen) sich entgegen ihrem Willen eine unbestritten experimentelle und höchst gefährliche Substanz auch mehrmals spritzen lassen mussten, offensichtlich keine Notwendigkeit sahen, gegen diese extremste Verletzung von Menschenrechten aufzuschreien, dann ist das für uns der Ausdruck einer Gesellschaft, die ihren ethischen Kompass verloren hat, und nur mehr zentral gesteuert konstruierten Narrativen aufsitzt.

Eine Gesellschaft, in der sich „Eliten“, darunter auch die „Kulturelite“ (mit ganz wenigen Ausnahmen), trotz mittlerweile klarer Evidenz, weiterhin dem größtem Verbrechen an der Menschheit (deren Auswirkungen sich mittel- und langfristig erst noch in ihrer gewaltigen Dimension, über die nun auch ansatzweise im sog. „mainstream“ berichtet wird, zeigen müssen) nicht stellen, sondern ihre „ethische“ Attitüde mit plakativem „framing“ auf all jene loslassen, die sich teilweise, zumindest in Ansätzen (wenn auch längst nicht zufrieden stellend), gegen dieses ungeheuerliche Verbrechen gegen die Menschheit äußern, ist eine Gesellschaft, die uns größte Sorge bereitet.

Es sei daran erinnert, dass die Europäische Arzneimittelagentur definitiv mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 bestätigt hat, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Virusübertragung zugelassen worden waren, weil sie diesen Zweck nicht erfüllen. Ein Umstand, der von Anfang an aus den offiziellen Bewertungsberichten der EMA (Assessment-Reports) zu diesen „Impfstoffen“ hervorging. Außerdem  geht aus den  zwischen der EU-Kommission und den Herstellern dieser sog. „Impfstoffe“ geschlossenen Verträge hervor, dass die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich akzeptiert haben, dass diese sog. Covid-19-„Impfstoffe“, obwohl die Hersteller weder die Wirksamkeit noch die Sicherheit garantieren konnten, der ahnungslosen Bevölkerung, auch unter Androhung des Ausschlusses aus Arbeitswelt und öffentlichem Leben, wiederholt gespritzt wurden.

Der Umstand, dass diese ohne Zweifel experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen auch den Tod zur Folge haben, geht seit September 2023 ausdrücklich aus deren Beipackzettel hervor.

Es sei darüber hinaus daran erinnert, dass die EU die Mitgliedsländer mit Verordnung des EU Parlaments und des EU-Rats vom 23. November 2022 de facto bereits dazu verpflichtet hat, die für Mai 2024 geplanten Abänderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des neuen Pandemievertrages der WHO mitzutragen und umzusetzen, obwohl in diesen beiden Rechtsinstrumentarien de facto die Übertragung der Souveränität der Mitgliedstaaten auf die WHO, einer zu 80 Prozent privat finanzierten (von Pharmaindustrie und privaten Stiftungen) im klaren Interessenskonflikt zu uns Bürgern stehenden Organisation, mitsamt einer umfassenden Zensurverpflichtung in den derzeit verhandelten Entwürfen vorgesehen ist.

Wenn also unsere Kunst- und Kulturschaffenden zu Recht um die Südtiroler Autonomie, um die Menschenrechte, um die demokratische Grundordnung bangen, dann sollten sie sich dieser der Bevölkerung von den Systemmedien und der Politik vorenthaltenen dramatischen Entwicklung schleunigst annehmen, denn aufgrund dieser Entwicklungen wird die Autonomie Südtirols nicht mehr in Rom entschieden und garantiert, sondern sie würde weggefegt werden, im Namen eines autoritären globalen Regimes, das bereits in den vergangenen Jahren bewiesen hat, zu was es fähig ist. Nämlich zu einer brutalen, auf Lug und Trug („sicher und wirksam“ – „wer sich nicht impfen lässt, gefährdet die vulnerable Bevölkerungsgruppe“ – „nur die Impfung hilft uns aus der Pandemie“ etc.etc.) Verletzung unserer fundamentalsten Menschenrechte.

VITA ist wahrlich nicht die moralische Verteidigerin der derzeit am Koalitionstisch für die Bildung der Südtiroler Landesregierung sitzenden Parteien, da durchaus große Unterschiede im politischen Credo bestehen, aber wir hätten –  in der derzeit für die Menschenrechte und die demokratische Grundordnung dramatischen globalen Entwicklung – weitaus größere Sorgen um die Südtiroler Autonomie und um unsere Menschenrechte, säßen am Verhandlungstisch mit der SVP jene politischen Kräfte, die in den vergangenen Jahren, und auch weiterhin auf nationaler und EU-Ebene, die treibenden Kräfte dieser gerade für uns Südtiroler doppelt gefährlichen Entwicklung hin zu einem anonymen menschenverachtenden globalen Zentralismus sind.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

https://www.renate-holzeisen.eu

VITA: PRESSEMITTEILUNG – EMA BESTÄTIGT: COVID-19-IMPFSTOFFE SIND NIEMALS FÜR DIE VERHINDERUNG DER VIRUSÜBERTRÄGUNG VON MENSCH ZU MENSCH ZUGELASSEN WORDEN

PRESSEMITTEILUNG

EMA BESTÄTIGT: COVID-19-IMPFSTOFFE SIND NIEMALS FÜR DIE VERHINDERUNG DER VIRUSÜBERTRÄGUNG VON MENSCH ZU MENSCH ZUGELASSEN WORDEN – COVID-19-„IMPFPFLICHT“ BERUHT AUF EINEN ILLEGALEN OFF-LABEL USE DER VON DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZENTRAL ZUGELASSENEN SOG. COVID-19-„IMPFSTOFFE“

COVID-19-„IMPF“-KAMPAGNE GENERELL AUF LUG UND TRUG AUFGEBAUT

 WIR FORDERN VON DEN SÜDTIROLER VERANTWORTLICHEN, IN ANWENDUNG DER PRIMÄRRECHTLICHEN KOMPETENZ IN ZIVILSCHUTZFRAGEN, DIE SOFORTIGE AUSSETZUNG DER „IMPF“-KAMPAGNE

 

Mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) auf Anfrage einer Gruppe von EU-Parlamentariern ausdrücklich bestätigt, dass die sog. COVID-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Virusübertragung von Mensch zu Mensch, sprich für den Fremdschutz, und damit niemals für die Verhinderung der viralen Ansteckung zugelassen worden sind.

Siehe hier das Schreiben der EMA vom 18.10.2023:

https://drive.google.com/file/d/1gDfGrb8wFQWnMSOolgm87sX6Xqy_X4S0/view?usp=drivesdk

Die von der italienischen Regierung mit Ges.Verordnung Nr. 44/2021 für viele Berufsgruppen (Gesundheitsbereich, Erziehungs- und Bildungssektor, Ordnungskräfte, Militär etc.) und alle über 50-Jährigen verfügte Covid-19-„Impfpflicht“ beruhte aber auf der im Gesetz verankerten Pflicht zum „Fremdschutz“ („ai fini della prevenzione del contagio da Sars-CoV-2“). Diesen Zweck können aber die von der EU-Kommission auf Empfehlung der EMA zentral mit Wirkung für alle EU-Mitgliedstaaten zugelassenen sog. Covid-19-„Impfstoffe“ nicht erfüllen, wie von der EMA jetzt ausdrücklich bestätigt.

Den Bürgern wurde von den Vertretern der höchsten institutionellen Vertreter der Republik Italien (Ministerpräsident, Staatspräsident etc.) sowie der nationalen und lokalen Verantwortlichen der Sanität und der Ärztekammern erklärt, dass wenn sie sich nicht „impfen“ lassen, sie nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Leben der Anderen gefährden würden.

Der als größter Betrug in die Geschichte der Republik Italien eingehende Spruch von Mario Draghi „se non ti vaccini, muori e fai morire gli altri“ ist uns Allen noch nicht frischester Erinnerung!

Für den Rest ist die Antwort der Direktorin der EMA (Emer Cooke) ein Versuch sich aus der eigenen persönlichen Verantwortung zu stehlen, was ihr und wesentlichen anderen Verantwortlichen der Europäischen Arzneimittelbehörde aber nicht gelingen wird. Dazu wird es nächstens eigene Pressekonferenzen und Pressemitteilungen geben, denn die eindeutigen Nachweise, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auch für den reinen Selbstschutz (Schutz vor der Krankheit Covid-19) nicht funktionieren und darüber hinaus Gesundheit und Leben einem enormen Risiko aussetzen, sind jetzt definitiv da.

Zwischenzeitlich musste aufgrund der enormen Anzahl von Todesfällen auch sehr junger Menschen (inklusive Kinder) nach der Injektion dieser experimentellen Substanzen, die Todesfolge als mögliche Nebenwirkung in den Beipackzettel dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ aufgenommen werden. Siehe hier der Hinweis für Comirnaty von Pfizer/BioNTech, so wie er seit September 2023 offiziell im Anhang I zum aktuellen Zulassungsbeschluss der EU-Kommission auf der website der in Europa zugelassenen Humanen Arzneitmittel aufscheint (human medicinal register). Dasselbe gilt für den Covid-19-„Impfstoff“ Spikevax von Moderna:

Es ist glasklar, dass niemand zu einer Injektion, die schwerste irreversible Schäden bis hin zur Todesfolge nach sich ziehen kann und die nicht einmal einen Fremdschutz bietet, unter Androhung des Entzugs der Berechtigung zur Berufsausübung und damit der wirtschaftlichen Überlebensbasis auch der eigenen Familie, gezwungen werden kann!

Die Urteile des italienischen Verfassungsgerichtshofes haben sich allesamt nicht auf die wesentlichen institutionellen Dokumente der EMA, der Europäischen Kommission und der Hersteller, sondern allein auf durch kriminelle Datenfälschung charakterisierte Mitteilungen des italienischen Gesundheitsministeriums, der italienischen Arzneimittelbehörde (AIFA) und des italienischen obersten Gesundheitsministeriums bezogen. Dies, obwohl die Zulassung zentral auf EU-Ebene und nicht durch die nationalen Behörden erfolgt ist.

Die bekannten skandalösen Urteile des Verfassungsgerichtshofes sind allein schon deshalb absolut wertlos und MÜSSEN von allen Richtern, die sich als solche in einer auf den Schutz der Menschenrechte und der materiellen Wahrheit aufgebauten Republik anerkannt und respektiert sehen wollen, missachtet werden!

Jedem aufmerksamen Leser der Antwort der EMA-Direktorin, die ganz offensichtlich darum bemüht ist, „sich aus der Affäre zu stehlen“ wird auffallen, dass sich Emer Cooke in Bezug auf den berechtigten Vorwurf der EU-Parlamentarier, dass es sich bei den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ um Gentechnik-Produkte handelt, die niemals wie einfache „Impfstoffe“ zugelassen hätten wären dürfen, sondern den strengsten für die sog. neuartigen Therapieprodukte vorgesehenen Zulassungsbedingungen unterworfen hätten werden müssen, nicht wissenschaftlich einlässt, sondern sich nur hinter die Bestimmung der Richtlinie 2009/120 der EU-Kommission versteckt, wonach Substanzen, die einfach formell – unabhängig von ihrer Zusammensetzung und Wirkungsweise –  als Impfstoffe gegen virale Infektionskrankheiten erklärt werden, von der Anwendung der strengen Zulassungsbestimmungen für die sog. neuartigen Therapieprodukte (darunter Gentherapieprodukte) ausgeschlossen werden, auch wenn sie wie diese wirken!

Derzeit behängen beim Europäischen Gericht u.a. wegen dieser offenkundigen Verletzung übergeordneter EU-rechtlicher Arzneimittelprinzipien zwei Nichtigkeitsklagen (T-108/23 und T-109/23)

Hier für all Jene, die an der derzeit mit T-109/23 am EU-Gericht behängenden Nichtigkeitsklage gegen die nicht mehr bedingte Zulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech im Detail interessiert sind, die gesamte Abschrift. Im Rahmen dieser Nichtigkeitsklagen wurde auch die strafrechtliche Relevanz dieser Zulassungen aufgeworfen!

https://drive.google.com/file/d/1uUkHs5kKjklOaqvoidfZVcW8RKAGzk7a/view?usp=drivesdk

Aus den zwischen der Europäischen Kommission im Namen und für Rechnung aller EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien, und der Italienischen Republik mit den Herstellern dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ abgeschlossenen Verträgen geht klar hervor, dass den gutgläubigen aufs Gröbste betrogenen Bürgern wiederholt experimentelle Substanzen gespritzt wurden und nach wie vor werden.

Laut explizierter Erklärung der Hersteller fehlen die Informationen zu den Langzeitwirkungen, zur Wirksamkeit und zu den Nebenwirkungen, weil ganz einfach die Zeit, diese festzustellen, vor der Zulassung und Anwendung fehlte.

Siehe Anhang I Punkt 4 des zwischen der Europäischen Kommission und den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien mit Pfizer/BioNTech am 21.11.2020, sprich ein Monat vor Beginn der Covid-19-„Impfkampagne“ mit Comirnaty von Pfizer/BioNTech (21.12.2020) abgeschlossenen nunmehr in total ungeschwärzter Form auch auf der website der RAI veröffentlichten Rahmenkaufvertrages (Advanced Purchase Agreement), wo der Hersteller ausdrücklich erklärt, dass er die Substanz nach Lieferung und Anwendung weiter „studieren“ muss. Der Hersteller hat sich daher auch weitestgehende Befreiung von jeglicher Haftung für Schäden aus der Anwendung dieser experimentellen Substanzen ausbedungen.

Die EU-Bürger, auch die Südtiroler, wurden ohne ihr Wissen und ohne ihr ausdrückliches Einverständnis, und damit unter brutaler Verletzung ihrer Menschenwürde, zu Teilnehmern (Versuchskaninchen) eines  für ihre Gesundheit und ihr Leben höchst gefährlichen Experiments degradiert!

Das entspricht einer unerhörten Verletzung der EU-rechtlichen und nationalen Bestimmungen betreffend

  • die Voraussetzungen für die legale Durchführung einer klinischen Studie,
  • die freie und informierte Zustimmung (Gesetz 219/2017) zu einer medikamentösen Behandlung generell und darüber hinaus,
  • die freie und informierte Zustimmung (die keinerlei geringsten, auch nur indirekten Zwang, erlaubt!) zur Anwendung einer experimentellen Substanz,
  • die notwendige ärztliche Verschreibung, welche laut Art. 71 Richtlinie 2001/83/EU des Parlaments und des Rates der EU als unabdingbare Voraussetzung für die Anwendung dieser „Impfstoffe“ im Anhang II Punkt B „Bedingungen und Beschränkungen der Anwendung“ der Zulassungsbeschlüsse von der EU Kommission zwingend vorgesehen wurde.

Wir sind mit einem enormen Verbrechen gegen die Menschheit konfrontiert!

https://drive.google.com/file/d/1uMZpd_yqA6dMpmwRlv64j9d8tdAonpEt/view?usp=drivesdk

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Aufgrund der nunmehr endgültigen ausdrücklichen Bestätigung von Seiten der EMA, dass die Regierungen bestimmter EU-Mitgliedslänger, allen voran Italien, ihren Bürgern einen illegalen off-label use (Art. 3 Ges.V. 23/1998) dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen im Rahmen einer allgemeinen „Impfkampagne“ (bis hin zu unseren Kleinsten und Schwangeren) aufoktroyiert haben, muss es umgehend zu einer radikalen Änderung der „Rechtsprechung“ in den an den italienischen Gerichten behängenden Fällen betreffend die  Covid-19-„Impfpflicht“ kommen!

Bis dato haben nur wenige Richter ihrer ihnen von der Verfassung auferlegten Pflicht, die materielle Wahrheit zu ermitteln (u.a. auf der Basis der von Anfang an vorliegenden und bei Gericht – zumindest in Bozen und Trento – vorgelegten Assessment Reports der EMA und Risk Management Plans der Hersteller), und darauf geltendes Recht anzuwenden, entsprochen! Wir erleben seit nunmehr fast vier Jahren einen dramatischen Notstand des Rechtsstaates und damit der Demokratie, und dafür trägt die Justiz leider eine wesentliche Verantwortung!

Wir fordern zum wiederholten Male auf lokaler Ebene, im Rahmen der Südtirol zustehenden primären Kompetenz im Bereich des Zivilschutzes:

  • eine sofortige Aussetzung der Covid-19-„Impfkampagne“,
  • eine lückenlose Aufklärung der Bevölkerung und
  • die sofortige Einsetzung einer Covid-19-„Maßnahmen“-Untersuchungskommission

Dieselbe Forderung stellen wir natürlich auch an die nationalen Behörden.

Jeder weitere Tag der vergeht, kostet weiteren Bürgern die Gesundheit und fordert weitere Menschenleben!

Wir werden uns daher mehr denn je dafür einsetzen, dass sich alle Verantwortlichen, die auch jetzt noch, trotz der nunmehr bekannten Sachlage in Bezug auf die Nichtwirksamkeit und das enorme Risikopotential dieser experimentellen Substanzen (auch für die Fortpflanzungsfähigkeit und damit Überlebensfähigkeit der Bevölkerung!) vorsätzlich (bedingter Vorsatz) nicht ihrer klaren Verpflichtung nachkommen, die Bevölkerung zu schützen – allen voran die für den Zivilschutz der Bevölkerung politisch und operativ Verantwortlichen, die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Ärztekammer, sowie jene Ärzte, die eine auf Lug und Trug aufgebaute „Impfkampagne“ weiterhin unterstützen und damit das Menschenleben auch sehr junger Menschen und Ungeborener auf Spiel setzten –  ihrer schwerwiegenden Verantwortung stellen müssen!

Weltweit kommt die dramatische Wahrheit endlich ans Licht, und daher können sich auch die in Italien und in Südtirol für dieses unglaubliche Verbrechen an der Menschheit Verantwortlichen auf Dauer sicher nicht der Verantwortung entziehen!

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Belgien

Präsidentin der Anwaltsvereinigung Confederazione Legale die Diritti dell’Uomo – Mailand

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