Die Südtiroler Landesregierung (Südtiroler Volkspartei / Freiheitliche / Fratelli d’Italia / Forza Italia / Lista Civica), Grüne und Für Südtirol mit Widmann sehen kein Problem darin, dass sogar leitende Ärzte öffentlicher Südtiroler Krankenhäuser offen erklären, dass sie die Fachinformation zu von ihnen angewandten / verschriebenen / verwendeten Arzneimittel und Medizinprodukte systematisch nicht lesen
Die Südtiroler Gesundheitspolitik ist an einem Tiefpunkt angelangt
Die Südtiroler Landesregierung (Südtiroler Volkspartei, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia, Lista Civica) hat mit der Ablehnung meines Beschlussantrages Nr. 390/26 offen zum Ausdruck gebracht, dass sie kein Problem darin sieht, dass sogar medizinische Direktoren öffentlicher Krankenhäuser offen erklären, dass sie die Fachinformation zu von ihnen angewandten / verschriebenen / verwendeten Arzneimitteln und Medizinprodukte systematisch nicht lesen.
Die Grünen und Südtirol mit Widmann haben sich der Stimme enthalten, und damit ihre Stimme auch nicht zum Schutz der Bürger vor vorprogrammierten Falschbehandlungen abgegeben.
Alle anderen politischen Bewegungen und Kollegen im Südtiroler Landtag (TEAM K, Südtiroler Freiheit, Wir Bürger, JWA, Freie Fraktion und PD) haben für den von mir eingebrachten Beschlussantrag gestimmt, und dafür danke ich den Kollegen.
Siehe namentliche Abstimmung anbei.
Die unglaublichen, im Rahmen der Anhörung im Corona-Untersuchungsausschuss gemachten Aussagen der ärztlichen Leiter dreier Südtiroler Krankenhäuser, haben einen gewaltigen Skandal offen gelegt: selbst leitende Ärzte öffentlicher Krankenhäuser fühlen sich nicht verpflichtet, sich die Fachinformation zu den Medikamenten sowie Medizinprodukten (z.B. Prothesen) durchzulesen, bevor sie diese auf die Patienten zur Anwendung bringen oder gar flächendeckend empfehlen.
Dass dies ein unhaltbarer, die Sicherheit der Patienten in Gefahr bringender Zustand ist, dürfte jedem einleuchten, aber offensichtlich nicht den Abgeordneten der Südtiroler Volkspartei, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia, Lista Civica, Grüne und Südtirol mit Widmann.
Die gesetzliche Basis der Verpflichtung der Ärzte, sich angemessen über ein Medikament oder Medizinprodukt vor Anwendung / Empfehlung / Verschreibung zu informieren, sowie die Konsequenzen, die eine Verletzung dieser klaren Ärztepflicht nach sich zieht, wurden in meinem im Südtiroler Landtag eingebrachten Beschlussantrag Nr. 390/26
dokumentiert dargelegt, mit der Aufforderung an den Südtiroler Landtag folgenden Beschluss zu fassen:
„Möge der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung, in der Person des für die Gesundheit zuständigen Landesrates, verpflichten,
in geeigneter Form (etwa durch eine Pressemitteilung, einen offenen Brief an die Ärztekammer etc.) generell alle in Südtirol tätigen Ärzte daran zu erinnern, dass die Ärzte ihrer Verpflichtung, sich adäquat über die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels vor dessen Empfehlung / Verschreibung / Anwendung zu informieren, im Interesse der Öffentlichen Gesundheit und ihrer Patienten nachkommen müssen
den Südtiroler Sanitätsbetrieb, in der Person des Generaldirektors aufzufordern, in seiner Funktion als Arbeitgeber bzw. Auftraggeber, die im Südtiroler Sanitätsbetrieb beschäftigten Ärzten schriftlich an ihre Verpflichtung zu erinnern, sich adäquat über die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels vor dessen Empfehlung / Verschreibung / Anwendung im Interesse der Öffentlichen Gesundheit und ihrer Patienten zu informieren.
Obwohl selbst die ärztlichen Direktoren Südtiroler Krankenhäuser erklären, die Fachinformation systematisch nicht zu lesen, sehen die Südtiroler Volkspartei, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia, Lista Civica, Grüne und Südtirol mit Widmann keinen Handlungsbedarf, und liefern damit die Südtiroler Bürger dem Risiko von damit vorprogrammierten pharmakologischen und nicht pharmakologischen Falschbehandlungen aus.
Die Südtiroler Gesundheitspolitik ist an einem Tiefpunkt angelangt.
Wenn leitende Ärzte der öffentlichen Gesundheitsstruktur sich bewusst über Arzneimittel und Medizinprodukte nicht informieren, bevor sie diese einsetzen, muss die Politik intervenieren
Die unglaublichen, im Rahmen der Anhörung im Corona-Untersuchungsausschuss gemachten Aussagen der ärztlichen Leiter dreier Südtiroler Krankenhäuser, haben einen gewaltigen Skandal offen gelegt: selbst leitende Ärzte öffentlicher Krankenhäuser fühlen sich nicht verpflichtet, sich die Fachinformation zu den Medikamenten sowie Medizinprodukten (z.B. Prothesen) durchzulesen, bevor sie diese auf die Patienten zur Anwendung bringen oder gar flächendeckend empfehlen.
Dass dies ein unhaltbarer, die Sicherheit der Patienten in Gefahr bringender Zustand ist, dürfte jedem einleuchten.
Die gesetzliche Basis der Verpflichtung der Ärzte, sich angemessen über ein Medikament oder Medizinprodukt vor Anwendung / Empfehlung / Verschreibung zu informieren, sowie die Konsequenzen, die eine Verletzung dieser klaren Ärztepflicht nach sich zieht, werden in meinem im Südtiroler Landtag eingebrachten Beschlussantrag Nr. 390/26
dokumentiert dargelegt, mit der Aufforderung an die Südtiroler Landesregierung, u.a. dafür zu sorgen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb, die dort beschäftigten Ärzte schriftlich an deren Pflicht erinnert, sich vor Einsatz von Arzneimittel über diese angemessen zu informieren, wobei der Mindestinformationsstand, die von der Arzneimittelbehörde an das Gesundheitspersonal gerichtete offizielle Fachinformation zum jeweiligen Arzneimittelprodukt ist.
Das Gesundheitsministertreffen in Rom vom 25. Februar 2020 – das Schlüsselereignis für die in Italien und den meisten europäischen Ländern in der Folge ausgerollten schädlichen Corona-Maßnahmen
Wer hat die Gesundheitsminister „geleitet“?
Das Treffen der europäischen Gesundheitsminister in Rom Ende Februar 2020 erscheint bei genauer Betrachtung nicht nur als Wendepunkt, sondern als ein politisch hochgradig widersprüchlich dargestelltes Schlüsselereignis.
Bereits bei der Frage, wer dieses Treffen überhaupt initiiert hat, brechen die Darstellungen auseinander: Roberto Speranza beschreibt in seinem eigenen Buch, dass dieses Treffen aus seiner Perspektive heraus entstanden sei, als Reaktion auf die sich zuspitzende Lage in Norditalien, und stellt sich damit selbst als handelnden Akteur dar, der andere europäische Staaten informiert und einbindet.
Demgegenüber steht jedoch die Darstellung von Alain Berset, der klar festhält, dass das Treffen auf Initiative von Jens Spahn zustande kam, der darauf gedrängt habe, die Situation auf Ministerebene zu diskutieren, insbesondere im Hinblick auf Grenzmaßnahmen und politische Reaktionen.
Das ist kein Detail, sondern ein fundamentaler Widerspruch, denn je nachdem, welche Version zutrifft, ergibt sich ein völlig anderes Bild: entweder befand sich Italien in einer objektiv eskalierenden Lage und lud Europa zur Abstimmung ein, oder Deutschland – obwohl selbst kaum betroffen – trieb aktiv eine politische Eskalation auf europäischer Ebene voran. Beide Versionen gleichzeitig können nicht stimmen.
Noch gravierender wird dieser Widerspruch, wenn man die tatsächliche Datenlage zum Zeitpunkt dieses Treffens betrachtet:
Laut der Risikoanalyse des ECDC vom 23. Februar 2020 war das Risiko für die Bevölkerung in Europa lediglich „niedrig bis moderat“, die Fallzahlen waren begrenzt, und eine Überlastung der Gesundheitssysteme wurde ausdrücklich nicht gesehen.
Mit anderen Worten: Die offizielle europäische Fachbehörde sah keine akute Katastrophe.
Und dennoch berichten Teilnehmer dieses Treffens, dass sie dort „physisch gespürt“ hätten, die Situation sei außer Kontrolle geraten.
Hier klafft eine massive Lücke zwischen Wahrnehmung und Realität – und diese Lücke wurde nicht zufällig gefüllt.
Denn unmittelbar im Anschluss an dieses Treffen setzte europaweit eine zweite Welle der Einflussnahme ein: mathematische Modellierungen, die in nahezu allen Ländern mit drastischen Worst-Case-Szenarien arbeiteten und politischen Entscheidern als Handlungsgrundlage präsentiert wurden.
Die Botschaft war überall gleich strukturiert und von bemerkenswerter Übereinstimmung: Wenn jetzt nicht sofort geschlossen werde, drohten innerhalb kürzester Zeit katastrophale Todeszahlen.
In Schweden wurden bis zu 85.000 Tote prognostiziert, im Vereinigten Königreich bis zu 500.000, in Deutschland etwa 400.000 und in der Schweiz rund 100.000.
Diese Zahlen wurden nicht als theoretische Extremannahmen kommuniziert, sondern als realistische Erwartungsszenarien in den politischen Entscheidungsprozess eingespeist.
Damit entstand ein massiver Druck auf die Gesundheitsminister in ganz Europa.
Ob man dies als „Beratung“ oder als faktische Ermächtigung durch Modellierer beschreibt, ist im Ergebnis zweitrangig – entscheidend ist, dass sich die politische Entscheidungsfindung in kürzester Zeit von realen Daten entkoppelte und stattdessen an hypothetischen, modellierten Katastrophenszenarien ausgerichtet wurde.
Institutionen wie die Fondazione Bruno Kessler (Trient) lieferten genau diese Art von Modellen, die nicht primär der Beschreibung der Realität dienten, sondern der Begründung und Steuerung politischer Maßnahmen.
Parallel dazu begann in Italien eine staatlich unterstützte Anwendung nicht ausreichend geprüfter Medikamente, darunter antivirale Kombinationen wie Lopinavir/Ritonavir, die trotz fehlender Evidenz breit eingesetzt wurden – faktisch ein groß angelegter medizinischer Feldversuch unter realen Bedingungen.
In der Gesamtschau verdichtet sich das Bild zu einer strukturellen Eskalation: Ein politisch initiiertes oder zumindest politisch instrumentalisiertes Treffen, dessen Urheberschaft selbst widersprüchlich dargestellt wird, trifft auf eine objektiv moderate Risikobewertung, wird unmittelbar gefolgt von europaweit synchron verbreiteten Modellierungen mit extremen Todesprognosen und begleitet von experimentellen medizinischen Interventionen.
Aus dieser Kombination entsteht innerhalb weniger Tage eine Dynamik, die ganz Europa erfasst und den Weg für Lockdowns, Schulschließungen und tiefgreifende Eingriffe in das gesellschaftliche Leben ebnet.
Der entscheidende Punkt ist: Die Eskalation wurde nicht durch eindeutig belegte Daten ausgelöst, sondern durch ein Zusammenspiel aus politischer Initiative, subjektiven Eindrücken und modellierten Worst-Case-Szenarien, die als Entscheidungsgrundlage gesetzt wurden.
Dass bis heute nicht einmal eindeutig geklärt ist, wer dieses zentrale Treffen tatsächlich initiiert hat, unterstreicht, wie wenig transparent die Grundlage jener Entscheidungen war, die anschließend Millionen von Menschen betrafen.
Die Erkenntnisse und Daten von Tom Lausen, selbst Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages (https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107006-1107006) müssen in jeden europäischen Corona-Untersuchungsausschuss, allen voran in die Corona-Untersuchungskommission des italienischen Parlaments, denn in Italien hat das missbrauchte Schreckensszenario seinen Ursprung gehabt.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Nicht die Realität, sondern von der Politik beauftragte Modellierer schufen absurde Schreckenszenarien, mit denen die Corona-Maßnahmen „gerechtfertigt“ wurden
Der Datenanalyst Tom Lausen, der im Südtiroler Landtag im Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Politik als Sachverständiger eingeladen war, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Rolle mathematischer Modellierungen während der Corona-Krise.
Nach Lausens Analyse wurden politische Entscheidungen weltweit nicht auf Basis realer Daten, sondern auf Grundlage von worst-case-Szenarien getroffen, die aus hochgradig unsicheren und verkürzten Modellannahmen hervorgingen. Diese Modelle standen von Beginn an in einem politischen Kontext und dienten ausdrücklich der Steuerung staatlicher Maßnahmen – nicht der neutralen Beschreibung der Realität.
Nach Auswertung der Präsentationen der Fondazione Bruno Kessler (FBK) zeigt sich zudem, dass diese Modellierungen in mehreren Ländern ausdrücklich auf politische Beauftragung hin erstellt wurden. Auch in Italien erfolgte die Modellierung im direkten Auftrag staatlicher Stellen, insbesondere im Kontext des technischen wissenschaftlichen Komitees (CTS), um konkrete Maßnahmenoptionen zu bewerten und zu steuern.
Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Schweiz. Nach Lausens Bewertung wurden solche Modellierungen faktisch als politisches Druckmittel eingesetzt: Szenarien mit extremen Todeszahlen wirkten wie eine bedrohende Kulisse, die auch auf höchste politische Entscheidungsträger erheblichen Handlungsdruck ausübte und alternative Strategien in den Hintergrund drängte. Der damalige Bundespräsident Alain Berset berichtet selbst, dass im Rahmen internationaler Abstimmungen ein Szenario diskutiert wurde, wonach ohne vollständige Schließung mit 100.000 Toten zu rechnen sei. Gleichzeitig räumt er ein, dass er sich nicht ausschließlich auf diese Modellrechnungen verlassen durfte.
Für Lausen zeigt dieses Zitat exemplarisch, unter welchem Druck politische Entscheidungsträger standen: Regierungen wurden frühzeitig mit extremen Prognosen konfrontiert, die geeignet waren, weitreichende Maßnahmen alternativlos erscheinen zu lassen.
Diese Dynamik bestätigt sich auch international. Modelle des Imperial College unter Leitung von Neil Ferguson prognostizierten in mehreren Ländern dramatische Todeszahlen. #Für Schweden wurden beispielsweise bis zu 85.000 Todesfälle angenommen, würde Schweden nicht in den Lockdown gehen. Tatsächlich lagen die Todeszahlen jedoch um ein Vielfaches darunter.
Selbst der schwedische Staatsepidemiologe Anders Tegnell erklärte rückblickend, dass die verwendeten Modellparameter, die weltweit kursierten, extrem gewesen seien und man deshalb bewusst auf eigene, datenbasierte Analysen gesetzt habe.
Lausen sieht darin ein strukturelles Problem: „Wir haben es mit einer globalen Kaskade von Modellannahmen zu tun, die sich gegenseitig verstärkt haben. Extreme Szenarien wurden politisch kommuniziert, ohne dass ihre Voraussetzungen ausreichend geprüft wurden und offenbar gerade deshalb für die Durchsetzung weitreichender Maßnahmen politisch benötigt wurden.“
Zugleich zeigen wissenschaftliche Analysen selbst, dass Modelle keine verlässlichen Vorhersagen liefern konnten und auf unsicheren Annahmen beruhen. Sie dienten vielmehr als Werkzeuge, um politische Optionen zu simulieren und Entscheidungen zu legitimieren. Damit verschob sich die Rolle der Wissenschaft: weg von empirischer Analyse, hin zu einem Instrument politischer Steuerung.
Besonders brisant sind Lausens eigene Auswertungen von Sterbedaten auf regionaler Ebene. Für Südtirol und weitere Regionen zeigen die Daten in den Wochen bis zum 1. März 2020 keinerlei Hinweise auf eine außergewöhnliche Sterblichkeit. Im Gegenteil: Die Sterblichkeit lag teilweise unter dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019.
Damit widersprechen reale Daten den später verbreiteten Annahmen, wonach das Virus bereits frühzeitig flächendeckend zirkuliert und zu einer unkontrollierten Ausbreitung geführt habe. Zugleich weist Lausen darauf hin, dass die Annahme einer bereits frühzeitig flächendeckenden Viruszirkulation im Widerspruch zu den beobachteten Sterbedaten steht. Ein Virus, das bereits über Wochen zirkuliert, ohne erhöhte Sterblichkeit zu verursachen, und erst zeitgleich mit politischen Maßnahmen plötzlich zu massiver Übersterblichkeit führt, ist epidemiologisch nicht plausibel. Für Lausen deutet dies darauf hin, dass die entsprechende Annahme in den FBK-Modellen selbst eine zentrale Fehlannahme darstellt.
Für Lausen ergibt sich daraus ein grundlegender Befund: „Die politischen Maßnahmen wurden nicht durch sichtbare Krisensignale ausgelöst, sondern durch modellierte Szenarien. Diese Szenarien basierten auf Annahmen – nicht auf Beobachtungen.“
Besonders kritisch bewertet er, dass Modelle systematisch vereinfachten und zentrale Einflussfaktoren wie regionale Unterschiede, Altersstruktur oder lokale Cluster nicht ausreichend abbildeten. Gleichzeitig wurden ihre Ergebnisse als scheinbar objektive Grundlage für tiefgreifende Eingriffe in Gesellschaft, Wirtschaft und Gesundheitsversorgung genutzt.
Lausen fordert daher eine umfassende Aufarbeitung der Rolle mathematischer Modellierungen in der Corona-Politik. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, wie politische Entscheidungsprozesse, wissenschaftliche Unsicherheit und mediale Kommunikation miteinander verknüpft wurden – und warum extreme Szenarien eine derart dominante Rolle spielen konnten.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Das für tödliche Corona-Maßnahmen europaweit instrumentalisierte Sterbegeschehen in Bergamo muss restlos aufgeklärt werden
Die statistischen Daten über die Entwicklung der Todesfälle widersprechen der offiziellen Darstellung einer gefährlichen Pandemie
Übersterblichkeit in der frühen Coronaphase 01.01.2020 bis 01.03.2020
SOLL = 61.836, Abweichung = – 4.586 Todesfälle (-7,4%)
Übersterblichkeit in den italienischen Regionen der NUTS-Gebiete „ITH“ und „ITC“ im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019
Diese Darstellung zeigt die Abweichung der Sterbefälle vom langjährigen Referenzwert und ermöglicht eine präzise Einordnung außergewöhnlicher Entwicklungen im zeitlichen Verlauf.
Die Auswertung der Sterbedaten aus Norditalien widerlegt zentrale Annahmen zur frühen Ausbreitung von SARS-CoV-2.
Der deutsche Datenanalyst Tom Lausen, Sachverständiger der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Corona-Aufarbeitung (Mandat bis Juni 2027), stellte diese Ergebnisse am 1. April 2026 im Landtag von Südtirol vor.
Im Fokus stehen die Regionen Lodi, Bergamo und Cremona.
wurde behauptet, das Virus sei bereits im November 2019 zirkuliert.
Die Daten zeigen das Gegenteil: Bis zum 1. März 2020 gab es keine Übersterblichkeit – weder in Lodi noch in Bergamo oder Cremona. Teilweise lag sogar Untersterblichkeit vor. Erst ab Anfang März explodieren die Todeszahlen – zeitgleich mit Lockdowns und drastischen Eingriffen.
Ein Virus, das monatelang keine messbare Sterblichkeit verursacht, kann nicht plötzlich innerhalb weniger Tage zu einer massiven Übersterblichkeit führen. Diese Diskrepanz ist wissenschaftlich nicht erklärbar und wurde bislang nicht überprüft.
Tom Lausen hat die Situation in Bergamo zudem selbst vor Ort untersucht und die offiziellen Zahlen durch Grabzählungen überprüft. Daraus ergibt sich eine klare Forderung: Bergamo muss umfassend aufgeklärt werden. Jeder Verstorbene hatte eine Geschichte. Wenn Menschen infolge von Isolation, Besuchsverboten oder unterbrochener Versorgung starben, dann müssen diese Ursachen benannt werden.
Sollte sich bestätigen, dass Lockdowns und Besuchsverbote selbst zur Sterblichkeit beigetragen haben, dann kehrt sich die Risikobewertung um: Nicht das Virus, sondern die Maßnahmen wären die eigentliche Gefahr – insbesondere für alte und pflegebedürftige Menschen.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Verletzung grundlegender arzneimittelrechtlicher Bestimmungen durch die in Italien geltende Kinderimpfpflicht nun Gegenstand von Prozessen nationaler und EU-weiter Tragweite vor dem Verwaltungsgerichtshof in Rom
In Anbetracht der nationalen Tragweite des Prozessgegenstandes verfügt der Staatsrat (Rom) auf Antrag Südtiroler Eltern die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts von Rom (Latium) für die vor dem Verwaltungsgericht Bozen begonnenen Prozesse
In Italien geltende Kinderimpfpflicht (10 Pflichtimpfungen) hätte seit 2017 mindestens dreimal einer vom Gesetz vorgesehenen Revision unterzogen werden müssen.
Auch die Regierung Meloni mit ihrem Gesundheitsminister Orazio Schillaci ist dieser und anderen aus dem vorrangig geltenden Arzneimittelrecht hervorgehenden Verpflichtungen nicht nachgekommen
Im Auftrag einer Vielzahl von Südtiroler Eltern habe ich gemeinsam mit meinem Römischen Anwaltskollegen Alessandro Fusillo die Bescheide der Kindergartendirektionen der Autonomen Provinz Bozen, sowie u.a. Rundschreiben des italienischen Gesundheitsministeriums angefochten, weil sie grundlegende arzneimittelrechtliche Bestimmungen verletzen, wie z.B. die vom Arzneimittelrecht und den Impfstoffzulassungsbeschlüssen der Europäischen Kommission als unabdingbare Voraussetzung vorgesehene ärztliche Verschreibung für die rechtskonforme Anwendung sämtlicher in Italien (und in der Europäischen Union) zur Anwendung gebrachten Kinderimpfstoffe.
Derzeit werden in Italien ausschließlich Sechsfach- und Vierfachimpfstoffe, die zentral von der Europäischen Kommission für die gesamte Europäische Union zugelassen sind, zur Anwendung gebracht.
Eine ärztliche Verschreibung muss sich auf ein bestimmtes Kind und auf einen bestimmten Impfstoff beziehen und von einem Arzt stammen.
Der nationale Impfplan wird von Politikern (in Italien im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen) beschlossen und bezieht sich auf eine anonyme Bevölkerungsgruppe und auf kein spezifisches Impfstoffprodukt. Dies entspricht selbstverständlich nicht einer ärztlichen Verschreibung, so wie sie vom Europäischen Arzneimittelrecht und den italienischen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen vorgesehen ist.
Sämtliche von der Europäischen Kommission laut EU-Arzneimittelrecht zugelassenen Impfstoffprodukte (wie z.B. alle sog. Covid-19-„Impfstoffe“, RSV-, HPV-Impfstoffe etc.) erfordern für die rechtskonforme Anwendung eine ärztliche Verschreibung der Anwendung eines spezifischen Impfstoffproduktes auf eine spezifische Person.
Laut dem in Italien und den EU-Mitgliedsstaaten rezipierten Europäischen Arzneimittelrecht sowie dem italienischem Arzneimittelrecht und dem italienischen Deontologiekodex der Ärzte, sind die Ärzte von jeglicher Konditionierung politischer und finanzieller Natur bei ihrer Entscheidung darüber, ob sie einem Kind die Impfung mit einem spezifischen Kinderimpfstoff verschreiben oder nicht frei, zu halten!
D.h. die Politiker dürfen sich nicht an die Stelle der Verschreibungskompetenz der Ärzte setzen. Sie dürfen den Ärzten ihre, ausschließlich auf der Basis von ärztlichem Wissen und Gewissen zu treffende Entscheidungskompetenz über die Empfehlung einer arzneimittelrechtlichen Behandlung nicht nehmen! Das steht der Politik aus guten Gründen nicht zu, und wurde vom Europäischen Arzneimittelgesetzgeber, zu einer Zeit als Epstein, Gates & Co. sowie die von dieser kriminellen Gang korrumpierte WHO noch nicht die Gesundheitspolitik zur Gänze gekapert hatten, aufgrund der historischen Erfahrungen (ausgehend vom Nürnberger Kodex) so verfügt.
Eine Impfpflicht bedeutet aber, dass der Impfarzt allenfalls die von Politikern in einem engen Korridor vorgesehenen Impfbefreiungsgründe abzuklären hat und damit allenfalls eine Impfbefreiung in den von den Politikern bestimmten wenigen Ausnahmefällen ausstellen darf. Das widerspricht natürlich dem Wesenskern der ärztlichen Verschreibungspflicht eines Arzneimittels und war bis dato noch nie Gegenstand einer nationalen italienischen oberstgerichtlichen Entscheidung oder einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes.
Aufgrundder ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe (sowie aller Impfstoffe) kann es per se keine Kinderimpfpflicht und generell keine Impfpflicht in der Europäischen Union geben!
Die nun in Rom und möglicherweise in Folge auch am Europäischen Gerichtshof zu behandelnden Prinzipien des Europäischen Arzneimittelrechts haben damit nicht nur nationale sondern EU-weite Relevanz und betreffend sämtliche in der Europäischen Union von Mitgliedsstaaten verhängten Impfpflichten.
Die italienische Kinderimpfpflicht, sowie jegliche Impfpflicht, die mit Impfstoffprodukten erfüllt werden soll, die nur bei Vorhandensein einer ärztlichen Verschreibung zur Anwendung gebracht werden dürfen (ist in der Europäischen Union im Gegensatz zu den USA Standard – siehe Art. 71 Richtlinie 2001/83 EG und Anlage II Punkt B des jeweiligen Zulassungsbeschlusses der Europäischen Union), ist von Grund auf EU-rechtswidrig, da das Europäische Arzneimittelrecht primäre Wirkung hat.
Wir haben darüber hinaus weitere grundlegende arzneimittelrechtliche Verletzungen bei der Anwendung der Kinderimpfstoffe in Italien festgestellt. So werden z.B. die Sechsfach-Impfstoffe, obwohl nicht für Kinder ab 24 Monaten von der Europäischen Kommission zugelassen, in Italien auch für Kinder ab 24 Monaten per Impfpflicht zur Anwendung gebracht.
Es versteht sich von selbst, dass die Anwendung eines Arzneimittels niemals entgegen der aus der Zulassung durch die zuständige Arzneimittelbehörde (Europäische Kommission) hervorgehenden therapeutischen Indikation (die auch das Alter betrifft) verpflichtend gemacht werden kann.
Dies sind nur zwei Beispiele der vielfältigen groben arzneimittelrechtlichen Verletzungen, die wir mit unseren anfänglich am Verwaltungsgericht in Bozen eingebrachten Rekursen gegen den Ausschluss aus dem Kindergarten einer Reihe von nicht geimpften oder auch nur teilweise geimpften Südtiroler Kindern vorgebracht haben.
Aufgrund des Umstandes, dass die von uns damit begonnen drei Prozesse auch die evidente arzneimittelrechtliche Rechtswidrigkeit von Rundschreiben des italienischen Gesundheitsministeriums betreffen (auf die sich die Autonome Provinz Bozen bezieht), und die Entscheidung über deren Rechtswidrigkeit und Annullierung dem Verwaltungsgericht in Rom zusteht, hat der Staatsrat in Rom nun aufgrund des von Südtiroler Eltern eingebrachten Antrages, die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes in Rom (Latium) für die Entscheidung der von uns für die Südtiroler Eltern gegen den Ausschluss ihrer Kinder aus Südtiroler Kindergärten eingebrachten Rekurse verfügt.
Die in Südtirol begonnen Prozesse werden nun am Verwaltungsgericht in Rom aufgrund ihrer nationalen Tragweite (betreffen auch die Rechtswidrigkeit der Rundschreiben des italienischen Gesundheitsministeriums an die sich die Südtiroler Gesundheitsbehörde und die Gesundheitsbehörden aller Regionen Italiens halten) weitergeführt werden.
Wir hoffen in den insgesamt drei für Südtiroler Elterngruppen anhängig gemachten und nun in Rom weiter zu führenden Prozessen, endlich eine längst überfällige Klärung der notwendigen Garantie der Einhaltung grundlegender arzneimittelrechtlicher Bestimmungen zu erreichen, die darüber hinaus, bezogen auf die in der Europäischen Union geltende ärztliche Verschreibungspflicht eines Impfstoffproduktes sämtliche Impfungen, und damit den grundsätzlichen Ausschluss, aufgrund des vorrangig geltenden europäischen Arzneimittelrechts, jeglicher Impfpflicht in allen Europäischen Mitgliedsländern, betrifft.
Die drei nun aus Südtirol stammenden Kinderimpfpflichtprozesse betreffen damit grundlegende Rechtsfragen des Arzneimittelrechts der Europäischen Union, und sind daher nicht nur von nationaler sondern von EU-weiter Relevanz.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Im Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages angehörte Top-Experten beweisen anhand offizieller statistischer Daten
die Unbegründetheit der Corona-Maßnahmen
und
die Notwendigkeit der sofortigen Aussetzung der Anwendung der experimentellen sog. Covid-19-„Impfstoffe“
Die Erkenntnisse aus den Anhörungen haben bis dato klar ergeben, dass es unumgänglich ist, einem möglichen Zusammenhang zwischen dem seit 2021 drastischen Geburtenrückgang und der sog. Covid-19-„Impfung“ nachzugehen
Südtiroler Volkspartei und Grüne zeigen kein Interesse daran
Pfizer und Moderna pausieren in den USA ihre klinische Studie zum neuen modRNA-Covid-„Impfstoff“ da sie nicht die neuen verschärften Anforderungen der FDA erfüllen können
Gestern hatten wir wieder geballtes Fachwissen bei uns im Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages: Univ.Prof.Dr.med. Andreas Sönnichsen, Univ.Prof.Dr. Stefan Homburg, Dr.med. Wolfgang Wodarg, Univ.Prof.Dr.med. Sucharit Bhakdi, Univ.Prof.Dr. Ulrike Kämmerer, Univ.Doz. Michael Nehls, Dr.med.vet. Helmut Sterz (ehemaliger Cheftoxikologe von Pfizer-Europa) und Datenanalyst Tom Lausen.
Aus den mit statistischen Daten belegten Ausführungen der international bekannten Experten ging u.a. folgendes hervor:
Es gab 2020-2023 nicht mehr „Pandemie“ als in den Winterhalbjahren üblich
Es gab 2020 und auch in den Folgejahren keine relevante Pandemie
Zu keinem Zeitpunkt bestand eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ oder einen „stato di emergenza“
Grundrechtseinschränkungen waren zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt und verhältnismäßig
Es gab zu keinem Zeitpunkt eine relevante Überbelastung der Krankenhäuser oder der Intensivstationen. Punktuelle Ausnahmen gibt es und gab es aus diversen Gründen immer.
Die Covid-Impfungen schützen weder vor Ansteckung noch vor Erkrankung und auch nicht vor schweren Verläufen
Es war von Anfang an bekannt, dass keine ausreichende Effektivitäts- und Sicherheitsdaten vorliegen. Dies ist in den EU-Verträgen eindeutig dokumentiert
Es war von Anfang an bekannt, dass die Impfung allenfalls dem Eigenschutz und nicht dem Fremdschutz dient. Eine Impfpflicht oder Diskriminierung von Ungeimpften war zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt
Der Lockdown hat massiven wirtschaftlichen, gesundheitlichen, psychischen und gesellschaftlichen Schaden angerichtet und auch Kindern und Jugendlichen wichtige Lebenszeit vernichtet
Es gibt keine überzeugenden Daten, welche einen relevanten Nutzen von Lockdowns und Schulschließungen nachweisen
Die in der Propaganda und von „Regierungsberatern“ verwendeten „Modellberechnungen“ basieren auf Annahmen, die nicht der Realität entsprechen.
Masken schützen nicht vor Virusinfektionen und sind gesundheitsschädlich
Ungezielte Massentests täuschen durch falsch positive Befunde eine Pandemie vor
Ein PCR-Test kann niemals die Infektiösität der getesteten Person nachweisen
Die WHO ist in ihrer Form als Private-Public-Partnership mit den Impfstoffherstellern Ausdruck eines galaktischen Interessenskonflikts und „Agentur für Insidergeschäfte“ (Dr.med. Wolfgang Wodarg), die wiederholt in der Geschichte bewiesen hat, ohne Anlass, allein auf grob falschen Modellrechnungen (von Neil Morris Ferguson, Imperial College) Pandemien auszurufen, um im Anschluss daran, weltweit neue Impfstoffe anwenden zu lassen
Die Gesundheitsminister (Ausnahme war der Schwedische Gesundheitsminister) ließen sich in einem in Italien im März 2020 stattgefundenen „briefing“ auf völlig evidenzlose und äußerst schädliche Maßnahmen einschwören
Gestern wurde bekannt, dass Pfizer und Moderna, den von der FDA verschärften Anforderungen für den Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit ihres ajournierten Covid-19-„Impfstoffes“ derzeit nicht nachkommen können, u.a. weil sich nicht genügend Studienteilnehmer (Probanden) gefunden haben, die bereit oder fähig sind, sich den 6. Booster des mod-RNA-„Impfstoffes“ spritzen zu lassen:
Die bereits in den Anhörungen der italienischen Top-Experten (Univ.Prof. Mariano Bizzarri, Univ.Prof. Marco Cosentino, Dott. Maurizio Federico) und davor bereits durch den Mikrobiologen Univ.Prof.Dr. Klaus Steger gewonnene Erkenntnis, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ keine Impfstoffe, sondern gentechnische experimentelle Substanzen sind, die niemals als Impfstoffe auf die Bevölkerung zur Anwendung gebracht hätten werden dürfen (auch weil für sie niemals die notwendigen Studien bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit gemacht wurden) hat sich gestern in all ihrer Deutlichkeit bestätigt.
Der ehemalige Cheftoxikologe von Pfizer-Europa Dr.med. Helmuth Sterz, hat z.B. darauf hingewiesen, dass für die Covid-19-„Impfstoffe“ allein Studien an weiblichen Ratten gemacht wurden, die aber absolut ungeeignet sind, um bspw. negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit der Frau, sowie auf den Fötus auszuschließen.
Weibliche Ratten haben keinen Menstruationszyklus und daher ist die Ratte eine absolut ungeeignete Tierart für solcherart Studien.
Derweil sehen wir überall dort, wo es ein massives Ausrollen der Covid-19-„Impfkampagne“ gab, ein massives anhaltendes Einbrechen der Geburtenzahlen seit 2021, so auch in Südtirol.
Ausnahmen sind nur Länder, wo es einen massiven Zuzug junger Leute in den letzten Jahren gab und damit zu einer Verzerrung der statistischen Daten kam.
Um diesen äußerst beunruhigenden Aspekt von einem ausgewiesenen Experten beurteilen zu lassen, habe ich die Anhörung des Gesundheitsökonomen Univ.Prof. Konstantin Beck (Universität Luzern) beantragt, der seit Jahren den Geburtenrückgang in Europa studiert.
In der gestrigen Ausschusssitzung haben sowohl die Ausschussvorsitzende Brigitte Foppa (Grüne), als auch die Vertreterin der SVP in Untersuchungsausschuss (Rosmarie Pamer) sich dagegen ausgesprochen, die Anhörung des Experten zu beschließen, entgegen der bis dato im Ausschuss geübten Praxis.
So wird der Ausschuss erst in Zukunft beschließen, ob man den Experten zum Thema des abrupten Geburtenrückgangs in Südtirol seit 2021 im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit dem Geburtenrückgang überhaupt anhören wird.
Ich musste gestern ein „Mauern“ von Seiten der SVP-Vertreterin Rosmarie Pamer (SVP) in Kooperation mit der Ausschussvorsitzenden Brigitte Foppa (Grüne) gegen den offenkundig nicht gewollten Informationsfluss von harten evidenzgestützten Informationen feststellen.
So wurde es der Expertin Univ.Prof.Dr. Ulrike Kämmerer, obwohl sie darum gebeten hatte – und entgegen der Ankündigung der Kommissionsvorsitzenden es wäre noch ein kurzes Abschlussstatement möglich – nicht ermöglicht, in den verbleibenden zwei Minuten bis geplantem Anhörungsende, eine wichtige Zusatzinformation zu geben.
Es wurde von der Ausschussvorsitzenden einfach die Anhörung zwei Minuten vor geplantem Ende, trotz meines Protests und jenem anderer Ausschussmitglieder beendet.
Frau Univ.Dr. Ulrike Kämmerer wird nun, wie von mir und anderen Ausschussmitgliedern erbeten, die Information, die sie in weniger als zwei Minuten noch vor Sitzungsende liefern hätte wollen und können, schriftlich einreichen.
Und Univ.Prof.Dr.med. Andreas Sönnichsen (ein ausgewiesener Public-Health Experte, der in Südtirol in der Vergangenheit mit der Ausbildung von Ärzten beauftragt war), und der im Detail – nach bester public-health-Experten-Manier – anhand statistischer Daten, nachwies, dass die Corona-Maßnahmen zu keinem Zeitpunkt begründet waren, musste sich von der SVP-Vertreterin im Untersuchungsausschuss Rosmarie Pamer (der die evidenzbasierten Fakten offensichtlich besonders zu schaffen machen) die in jeder Hinsicht unqualifizierte Frage gefallen lassen, ob er denn ein „Corona-Leugner“ sei. Anstatt sich endlich ernsthaft mit den Fakten auseinanderzusetzten (was der ehemaligen SVP-Bürgermeisterin aus dem Passeiertal ganz besonders nicht schlecht täte, da sie ja selbst Corona-Maßnahmen zu verantworten hat), zieht sie es vor, wahre Experten persönlich anzugehen und die Anhörung weiterer Experten zu blockieren.
Jene, die in Südtirol für die Covid-19-Maßnahmen gestimmt und auch jetzt noch vor wenigen Monaten z.B. gegen die Aussetzung der Anwendung in Südtirol der sog. Covid-19-„Impfungen“ auf Schwangere und die Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter gestimmt haben – so wie u.a. Grüne und Südtiroler Volkspartei – tun sich offensichtlich zunehmend schwer, im Corona-Untersuchungsausschuss gelieferte evidenzbasierte Fakten zur Kenntnis zu nehmen, und daher mauern sie nun plötzlich bei der Anhörung von Experten.
Die Prüfung des möglichen Zusammenhangs zwischen den sog. Covid-19-„Impfunstoffen“ und dem abrupten Geburtenrückgang ist von unabdingbarer Notwendigkeit, nachdem diese sog. „Impfstoffe“ auch weiterhin für Schwangere in Italien/Südtirol empfohlen sind (die modRNA überschreitet nachweislich die Plazentabarriere und das toxische Spikeprotein erreicht den Fötus) und sich generell alle Bürger im fortpflanzungsfähigen Alter auch jetzt noch mit diesen Substanzen auf modifizierter RNA-Basis „impfen“ lassen können: im Herbst gibt es den kombinierten Grippe-Covid-Impfstoff auf mod.RNA Basis, der auf der Basis von NULL Studien zugelassen wurde!
Wer im Corona-Untersuchungsausschuss nun beginnt, gegen Expertenanhörungen zu mauern und einen (wie wir freilich wissen) nicht gewünschten Corona-Untersuchungs-Ausschuss – den man durch die Übernahme des Vorsitzes von Anfang an unter Kontrolle halten wollte – rasch hinter sich bringen will, der verhält sich ein wiederholtes Mal – obwohl nachweislich längst im Detail von mehreren ausgewiesenen Experten informiert – absolut unverantwortlich gegenüber der Bevölkerung, und wird die Verantwortung dafür übernehmen müssen.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Ärzte dürfen keine unkritischen Exekutoren autoritärer „gesundheitspolitischer“ Maßnahmen sein, sondern müssen frei von jeglicher Konditionierung in erster Linie nach Wissen und Gewissen handeln
Die ehemalige Bozener Ärztekammerpräsidentin Dr. Monika Oberrauch sieht das anders
Die in Italien praktizierenden Ärzte sind verpflichtet, ihr Handeln entsprechend dem Ärztedeontologiekodex auszurichten:
Ihr Berufseid, der ganz zu Beginn des Ärztedeontologiekodexes steht, verpflichtet die Ärzte dazu:
die Medizin in unabhängiger Urteilsfähigkeit und verantwortungsbewusstem Handeln auszuüben und jeder unzulässigen Beeinflussung entgegenzutreten, die die Freiheit und Unabhängigkeit des Berufsstandes einschränkt
die Lösung aller Meinungsverschiedenheiten auf gegenseitigen Respekt zu gründen
ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen mit Sorgfalt, Fachkenntnis und Umsicht sowie nach Billigkeit auszuüben und dabei die berufsethischen Normen zu beachten, die die Ausübung des Berufs regeln.
Laut Art. 4 des von den Ärzten einzuhaltenden Deontologiekodexes (Freiheit und Unabhängigkeit des Berufs. Autonomie und Verantwortung des Arztes) beruht die berufliche Tätigkeit des Arztes auf den Grundsätzen der Freiheit, Unabhängigkeit, Autonomie und Verantwortung. Der Arzt richtet seine berufliche Tätigkeit nach den Grundsätzen und Regeln der Berufsethik aus, ohne sich Interessen, Zwängen oder Einflüssen jeglicher Art zu unterwerfen.
Die Vorgehensweise der Bozener Ärztekammer und der meisten Ärztekammern in Italien während der sog. Pandemie war freilich exakt von der Verletzung dieser Grundsätze der medizinischen Berufsethik gekennzeichnet.
Ärzte, die sich kritisch zu den autoritären Maßnahmen, wie die sog. Covid-19-„Impfung“, die Maskenpflicht etc. äußerten, wurden mit Disziplinarverfahren und der Androhung des Berufsverbots verfolgt.
Die freie wissenschaftliche Meinungsäußerung war insbesondere in der Bozener Ärztekammer absolut nicht goutiert.
Ich erinnere beispielsweise daran, wie insbesondere Frau Dr.med. Monika Oberrauch sich dadurch auszeichnete, öffentlich ein Berufsverbot für jene Ärzte in den Raum zu stellen, die 2021 an einem den sog. Covid-19-„Impfungen“ kritisch begegnenden Video beteiligt waren:
Allein die Möglichkeit ein Berufsverbot in Erwägung zu ziehen, weil Ärzte– darüber hinaus berechtigte Bedenken (wie sich mittlerweile mehr als deutlich bestätigt hat) – an der die Grundprinzipien des Arzneimittelrechts mit Füßen tretenden Anwendung von (de facto nicht Impfungen sondern) gentechnischen experimentellen Injektionen Bedenken äußerten (Bedenken, die in ihrer absoluten Begründetheit u.a. am 25. März 2026 von den in der Corona-Untersuchungskommission des Südtiroler Landtages angehörten Top-Experten Univ.Prof. Mariano Bizzarri (ordentlicher Professor für klinische Pathologie und experimentelle Medizin an der Universität La Sapienza, Rom), Univ.Prof. Marco Cosentino (ordentlicher Professor für Pharmakologie an der Universität Insubria, Varese) und Dott. Maurizio Federico, wissenschaftlicher Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit des Obersten italienischen Gesundheitsinstituts – Istituto Superiore di Sanità bestätigt wurden) ist eine grobe Verletzung der Grundrechte und Pflichten der betreffenden Ärzte und ein klarer schwerer Amtsmissbrauch von Seiten der Verantwortlichen der Ärztekammer. Denn damit betrieb man eine – faschistoiden Mechanismen analoge – autoritäre Einschüchterungs- und Unterdrückungsstrategie und darüber hinaus eine indirekte schwerwiegende Desinformation der Bevölkerung.
Denn durch diese offizielle Stellungnahme gegenüber den Covid-19-„impfkritischen“ Ärzten, vermittelten die Verantwortlichen der Ärztekammer der Bevölkerung ein völlig wissenschaftlich evidenzloses Bild der angeblichen Wirksamkeit und Sicherheit dieser angeblichen „Impfungen“.
Anstatt sich in einem wissenschaftlichen offenen Diskurs mit
der effektiven Natur (nicht Impfung, sondern gentechnische experimentelle Manipulation gleich einem Gentherapeutikum, das niemals per Gesetz verpflichtend gemacht werden darf, wie die Experten am 25. März 2026 in der Anhörung bestätigt haben!),
mit der Wirksamkeit (von der man bereits im März 2021 wusste, dass sie de facto gleich null war, wie die drei italienischen TOP-Experten bestätigten)
und der angeblichen Sicherheit (die niemals gegeben war, nachdem die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ darauf niemals getestet wurden … bis heute gibt es keine Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität, obwohl es die Natur dieser Substanzen vor deren Zulassung erfordert hätte; derweil steigen die Tumorinzidenzen, sinkt seit 2021 die Geburtenrate massiv etc., wie die Experten in der Anhörung im Südtiroler Landtag bestätigt haben)
auseinanderzusetzten, verlangte Frau Dr. Monika Oberrauch, damals Vize-Präsidentin der Ärztekammer vom Sanitätsbetrieb die Herausgabe der Namen der nicht mit diesen experimentellen Substanzen behandelten Ärzte, um über diese ein Berufsverbot verhängen zu können.
Anstatt die eigene Berufskategorie vor einer menschenverachtenden autoritären Maßnahme zu schützen, machte die Bozener Ärztekammer aktiv Jagd auf jene Ärzte, die entsprechend Wissen und Gewissen handelnd, sich und ihre Patienten vor diesem den Nürnberger Kodex verletzenden Diktat schützten.
Die Aussage von Frau Dr. Monika Oberrauch, man hätte dadurch die Ärzte vor Erkrankung schützen wollen, ist der Beweis von Unwissenheit gepaart mit dem Unwillen, sich mit dem Wissen, das freilich vielen anderen Ärzten längst schon vorlag, auseinanderzusetzen. Eine solche Vorgehensweise ist gerade für Verantwortliche einer Ärztekammer absolut inakzeptabel und ein Muster der Entwicklung autoritärer undemokratischer menschenverachtender Systeme. Dass gerade Ärzte dabei eine Hauptrolle spielten ist besonders gravierend.
Als Rechtsanwältin, die in dieser Zeit viele Ärzte mit Erfolg vor diversen Ärztekammern in Italien verteidigt hat, über die Disziplinarverfahren mit der Androhung des Berufsverbots eröffnet wurden, weil sie sich „impfkritisch“ bzw. generell maßnahmenkritisch geäußert haben, bin ich darüber hinaus äußerst befremdet über die Aussage von Frau Dr. Oberrauch, dass nicht gegen Covid-19 „geimpfte“ Ärzte vom Recht der Berufsausübung nur 2 bis 3 Wochen suspendiert gewesen seien … sic! Das entspricht einer glatten Unwahrheit! Denn Ärzte, die sich weigerten, sich eine experimentelle gentechnische Injektion spritzen zu lassen, waren viele Monate suspendiert, und zwar solange, bis sie entweder durch den Nachweis eines „positiven PCR-Tests“ eine sog. natürliche Covid-19-„Infektion“ und damit sog. Genesung nachweisen konnten (und dies auch nur nachdem 2022 endlich die Genesung als Befreiung von der Covid-19-„Impflicht“ anerkannt wurde), bzw. die Covid-19-„Impfpflicht“ im Herbst 2022 aufgehoben wurde.
In der damaligen Zeit wurden auch Kinderärzte, die Schulkindern ein Maskenbefreiungsattest ausstellten, weil diese unter dem stundenlangen (darüber hinaus völlig evidenzlosen und damit unsinnigen, wie Univ.Prof.Dr.med. Mariano Bizzarri – La Sapienza, Rom in der Anhörung durch den Corona-Untersuchungsausschuss im Südtiroler Landtag bestätigt hat) Maskentragen physisch und psychisch litten, von der Bozener Ärztekammer disziplinarrechtlich verfolgt. Und dass gerade Frau Dr. Oberrauch letztendlich die Verantwortung dafür, auf ihre Kollegen abzuwälzen versucht, ist ziemlich unverfroren, nachdem es gerade sie war, die sogar fundamentale prozeduralrechtliche Bestimmungen (wie das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache) und korrekte Protokollierung der Aussagen der vor das „Tribunal“ zitierten Ärzte massiv verletzt hat, und diese Verletzung nach notwendigem massiven anwaltschaftlichem Protest meinerseits nur durch ein Einlenken des damaligen Präsidenten letztendlich abgestellt wurde.
Es bleibt zu hoffen, dass die Ärzteschaft es niemals wieder zulässt, dass ihre Eigenständigkeit, ihr Berufsethos, ihre Verpflichtung nur nach Wissen und Gewissen zu handeln, von bereitwilligen Exekutoren autoritärer menschenverachtender Maßnahmen in Frage gestellt und nachhaltig verletzt werden.
Denn bei weiteren zu erwartenden globalen Angriffen „im Namen der öffentlichen Gesundheit“ auf unsere Menschenrechte (die Clique um Epstein, Gates & Co warten nur auf die nächste sich bietende bzw. herauf zu beschwörende Gelegenheit
ist die Ärzteschaft von grundlegender Wichtigkeit dafür, dass die Bevölkerung nicht weiter menschenverachtenden Maßnahmen ausgesetzt und zu Versuchskaninchen gewissenloser Geschäftemacher und Kontrollfreaks degradiert wird.
„Keiner hat das Recht zu gehorchen“ (Hannah Arendt).
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Top-Experten des italienischen Gesundheitssystems beklagen im Rahmen der Anhörung durch den Corona-Untersuchungsausschuss im Südtiroler Landtag das Fehlen einer Pharmakovigilanz zu den sog. Covid-19-„Impfstoffen“.
Auch unter der Regierung Meloni hat sich diesbezüglich Nichts geändert.
Eine autonom in Südtirol einzurichtende Pharmakovigilanz ist dringend notwendig
Ebenso wurde der PCR-Test-Missbrauch sowie die Unwirksamkeit der Masken zur Eindämmung der Virenzirkulation von den Experten bestätigt
Gestern wurden im Rahmen der Expertenanhörung durch den Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages drei Top-Experten (siehe CV anbei) des italienischen Gesundheitssystems angehört:
Univ.Prof. Dott.med. Mariano Bizzarri, Ordentlicher Professor für klinische Pathologie an der Universität La Sapienza (Rom), Weltraummedizinische Forschung und Leiter des Biotechnologielaboratoriums
Univ.Prof. Dott. Marco Cosentino, Ordentlicher Professor für Pharmakologie an der Universität Insubria (Varese), Leiter des medizinischen Pharmakologieforschungszentrums
Dott. Maurizio Federico, Forschungsleiter des Zentrums für Globale Gesundheit des Istituto Superiore di Sanità (Oberstes Gesundheitsinstitut der italienischen Republik).
Die drei ausgewiesenen Experten haben folgendes dargelegt:
1) die grundsätzliche Unwirksamkeit der sog. Covid-19-„Impfstoffe“. Der Forschungsleiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (oberstes italienisches Gesundheitsinstitut) – Dott. Maurizio Federico – erläuterte im Detail, dass eine in den Oberarmmuskel injizierte Substanz nicht zu einer nennenswerten Immunantwort im Eintrittsbereich des respiratorischen Virus, sprich im Atmungstrakt führt. Dies ist ein Faktum, das bereits seit jeher für die Grippeimpfstoffe bekannt war, und die deshalb auch nicht wirken. Daher ist nicht nur die Unwirksamkeit der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ bezüglich der Unterbrechung der Virenübertragungskette gegeben, sondern auch hinsichtlich der Verhinderung von schweren Verläufen. Als die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf den Markt kamen, war der ursprüngliche Virus darüber hinaus bereits x-mal mutiert.
2) den experimentellen Charakter der sog. Covid-19-„Impfstoffe“, für die – entgegen der sich aus ihrer Zusammensetzung und Wirkungsweise, die jener eines Gentherapeutikum entspricht, ergebenden Notwendigkeit – weder Genotoxizitäts- noch Karzinogenitäts- sowie Mutagenitätsstudien gemacht wurden.
Univ.Prof. Cosentino hat sehr deutlich aufgezeigt, dass es absolut unverantwortlich war und ist, einem Großteil der Bevölkerung auch wiederholt solche, wie Gentherapeutika aufgebaute und wirkende Substanzen, ohne die Abklärung des Vorliegens dieser enormen Gesundheitsrisiken (Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität, sprich Änderung des menschlichen Genoms) zu spritzen.
Prof. Bizzarri, ein ausgewiesener Experte auch im Bereich der Onkologie, wies darauf hin, dass ein besonders verstärkter Anstieg der Tumorerkrankungen gerade auch unter den jungen Menschen seit Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfung“ beobachtet wird, und das Ausmaß des Einflusses der wiederholten Anwendung auf einen Großteil der Bevölkerung von nicht auf Karzinogenität und Genotoxizität getesteter Substanzen auf die Tumorinzidenz erst in den kommenden Jahren erkennbar sein wird.
3) Alle drei Experten haben darauf hingewiesen, dass es keinerlei adäquate Pharmakovigilanz zu diesen sog. Covid-19-„Impfstoffen“ gibt. D.h. es wird auch unter der Regierung Meloni in keinster Weise gezielt und systematisch die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen der sog. Covid-19-„Impfung“ und einer breiten Palette von Erkrankungen, die bis zum Tode reichen können, erfasst bzw. untersucht. Was in Anbetracht der in absoluten Zahlen großen Anzahl an Menschen mit einer auch sehr schweren Erkrankung nach der sog. Covid-19-„Impfung“ an zusätzlicher dreister Unverantwortlichkeit kaum zu toppen ist.Denn gibt es keine Pharmakovigilanz, die diese Bezeichnung verdienen würde, dann werden Nebenwirkungen in ihrer Qualität und Quantität nicht festgestellt. Was zur Folge hat, dass gefährliche Substanzen weiterhin „verimpft“ werden – sogar auf Schwangere – und vielen von Nebenwirkungen Betroffenen niemals wirklich geholfen werden kann.
Für die Autonome Provinz Bozen ist Prof. Ugo Moretti der oberster Verantwortliche für die „Pharmakovigilanz“. Er steht allerdings in einem nicht vertretbaren Interessenskonflikt zur Bevölkerung. Er hat nämlich persönlich die Covid-19-„Impfung“ für Kinder propagiert und wird daher kaum ein Interesse daran haben, dass Nebenwirkungen dieser experimentellen gentechnischen Substanzen in ihrem effektivwn Ausmaß festgestellt werden:
Ugo Moretti ist in einer Situation, in der ein Großteil der Bevölkerung, darunter viele Kinder und Jugendliche mit diesen experimentellen Substanzen behandelt wurden, als Verantwortlicher der Pharmakovigilanz absolut nicht tragbar!
4) Dott. Federico hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene die Studien zum sog. Long-Covid in keinster Weise die Studienteilnehmer entsprechend ihrem Covid-19-„Impfstatus“ unterscheiden.
D.h. es wird bewusst (sprich absichtlich) nicht unterschieden, ob jemand die Beschwerden aufgrund einer sog. Covid-19-„Impfung“ oder einer natürlichen Covid-19-Infektion erlitten hat. Deshalb sind sämtliche Daten zum sog. Long-Covid meist wertlos, nachdem davon auszugehen ist, dass ein sehr großer Teil von sog. Long-Covid-Fällen durch die sog. Covid-19-„Impfung“ verursacht wurde. Und da dies in den meisten Fällen (bewusst und damit absichtlich) offiziell nicht zur Kenntnis genommen wird, ist auch hier sehr oft keine adäquate Behandlung für die Betroffenen gegeben. Denn die fortlaufende Persistenz des Impfspikeproteins (das im Gegensatz zum natürlichen viralen Spikeprotein stabilisiert ist und durch die Verpackung in den Nanolipid-Partikeln sämtliche Teile des Körpers auch durch Überwindung der Hirn-Blut-Schranke (und den Fötus durch die Überwindung der Plazentaschranke erreichen kann) erfordert selbstverständlich eine adäquate und besondere Behandlung.
5) Univ.Prof. Bizzarri wies ausdrücklich darauf hin, dass die neuesten Varianten der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf der Basis von keinerlei (sprich NULL) Studien zugelassen wurden. Die Europäische Kommission (unter der Leitung einer selbst persönlich im ärgsten Interessenskonflikt zur Bevölkerung stehenden Ursula von der Leyen, deren Ehemann exakt in diesem Pharmabereich tätig ist) verweist in der Zulassung allein, auf die „Erfahrungswerte“ der bereits ihrerseits ohne die notwendigen Studien und die notwendige Pharmakovigilanz 2020 und 2021 zugelassenen modRNA Covid-19-„Impfstoffe“.
Der Irrsinn und die Verantwortungslosigkeit kennt in der Ära der in den Händen der kriminellen Bande um Epstein, Gates & Co. befindlichen Arzneimittelbehörden offensichtlich keine Grenzen. Und die Politik scheint dies – mit wenigen Ausnahmen – nicht zu interessieren. Die Gründe dafür, zeigen wohl die Epstein-Files, deren unser Gesundheitssystem betreffenden Inhalt von Politik, Behörden und Medien totgeschwiegen wird … die Gründe finden sich wiederum in den Epstein-Files:
6) Es ist für alle drei Experten absolut unvertretbar, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auch weiterhin insbesondere Schwangeren gespritzt werden.
7) Prof. Bizzarri wies darüber hinaus auch auf die durch die Cochrane-Studie bestätigte Nutzlosigkeit des Maskentragens für die Verhinderung der Virenübertragung sowie auf den unsäglichen PCR-Test-Missbrauch hin.
In dieser für die Gesundheit der Bevölkerung höchst bedenklichen Situation verlange ich von der Südtiroler Landesregierung die dringende autonome Einrichtung einer geeigneten aktiven Pharmakovigilanz unter der Leitung eines/r von Interessenskonflikten freien Verantwortlichen.
Ärzte müssen sich über die Natur, Wirkung und Sicherheit von Arzneimittel vor deren Empfehlung / Verschreibung / Anwendung adäquat informieren.
Die Landesregierung sowie der Südtiroler Sanitätsbetrieb müssen die Erfüllung dieser Pflicht im Interesse der Bürger einfordern
In Italien, wie in allen EU-Mitgliedstaaten, hat der Arzt eine klare gesetzliche und berufsethische Verpflichtung, sich ständig und gründlich über die von ihm empfohlenen / verschriebenen / angewandten Arzneimittel zu informieren.
Die Informationen, derer sich der Arzt bedient, müssen in erster Linie aus offiziellen Quellen stammen:
in erster Linie aus der sog. Fachinformation, die aus folgenden Informationen besteht:
Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Anhang I zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission über die Marktzulassung eines zentral für die gesamte EU zugelassenen Arzneimittels)
Angaben zum Hersteller, Bedingungen und Einschränkungen für die Anwendung (wie z.B. die ärztliche Verschreibungspflicht), spezifische Verpflichtungen zum Abschluss von Maßnahmen nach der Zulassung unter „besonderen Bedingungen“ (Anhang II zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission über die Marktzulassung eines zentral für die gesamte EU zugelassenen Arzneimittels).
Die Fachinformation ist eine detaillierte Dokumentation, die unter anderem Daten über die Zusammensetzung, Anwendungsgebiete, Wirkung, Darreichungsform und Stärke, Dosierung, Nebenwirkungen, Arzneimittelwechselwirkungen und Gegenanzeigen (Kontraindikationen) des Präparats, eineetwaige Verschreibungspflicht (für Impfstoffe immer vorgesehen) enthält.
Die Fachinformation wendet sich vorwiegend an die Fachkreise der Heilberufe, ist grundsätzlich für alle Bürger zugänglich und online auf Seiten der Arzneimittelbehörden abrufbar:
Der Text der Fachinformation wird laufend ajourniert und vor der Veröffentlichung von der zuständigen Arzneimittelbehörde genehmigt: d. h. von der Europäischen Kommission (auf Vorschlag der Europäischen Arzneimittelagentur EMA) für die zentral zugelassenen Arzneimittel, oder von der entsprechenden nationalen Arzneimittelbehörde (in Italien ist das die AIFA) für nur national zugelassene Arzneimittel.
Diese Pflicht der Ärzte, sich adäquat über ein Arzneimittel vor dessen Einsatz zu informieren, ist von grundlegender Bedeutung, um die Sicherheit des Patienten, die Wirksamkeit der Therapie und die korrekte Anwendung des Arzneimittels zu gewährleisten.
Der Arzt ist verpflichtet, über ausreichende Kenntnisse zur Beschaffenheit, die Wirkungen (Indikationen, Kontraindikationen, Wechselwirkungen) und die vorhersehbaren individuellen Reaktionen der Arzneimittel zu verfügen. Er muss außerdem über die angemessene, wirksame und sichere Anwendung der therapeutischen Mittel auf dem Laufenden sein. Dazu gehört auch die Information darüber, ob für ein Arzneimittel bestimmte Studien vor seiner Marktzulassung gemacht wurden oder nicht.
So sind z.B. für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ weder Studien zur Genotoxizität, noch zur Karzinogenität und Mutagenität, und schon gar nicht zu den Langzeitwirkungen gemacht worden, wie ausdrücklich aus der Fachinformation des jeweiligen Covid-19-„Impfstoffes“ hervorgeht.
Außerdem geht aus der Fachinformation hervor, dass die Covid-19-„Impfstoffe“, so wie übrigens auch die konventionellen Impfstoffe, nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung zur Anwendung gebracht werden dürfen.
Eine ärztliche Verschreibung setzt die Beurteilung der Sinnhaftigkeit der Behandlung eines spezifischen Patienten / Impflings mit einem spezifischen Arzneimittelprodukt voraus.
Die ärztliche Verschreibung eines Impfstoffes (oder was als solches in einem dreisten und höchst gefährlichen – von der Europäischen Kommission 2009 unter dem damaligen Präsidenten Josè Manuel Barroso, aktuell GAVI-Vorstandsvorsitzender –ermöglichten Etikettenschwindel bezeichnet wird) kann nicht durch den mit einer politischen Entscheidung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen beschlossenen nationalen Impfplan ersetzt werden. Denn dieser bezieht sich nicht auf eine spezifische Einzelperson, sondern für auf anonyme Bevölkerungsgruppen, sowie auf Impfungstypen, und nicht auf bestimmte Impfstoffprodukte.
Eine ärztliche Verschreibung muss sich aber auf den individuellen Impfling und auf ein bestimmtes Impfstoffprodukt beziehen.
Der Arzt ist verpflichtet, sich an die therapeutischen Indikationen, Verabreichungswege und -methoden zu halten, die in der Zulassungsdokumentation des Arzneimittels vorgesehen sind. Dies setzt die Kenntnis der Fachinformation zum Arzneimittel voraus.
Beabsichtigt der Arzt ein Arzneimittel außerhalb der Zulassungsindikation (d.h. off-label) einzusetzen, dann muss er dies dem Patienten / Impfling mitteilen, und hierfür eine spezifische zusätzliche Behandlungszustimmung des Patienten/Impflings einholen (Art. 3 Gesetzesdekret Di Bella Nr. 23/1998).
Während der sog. Corona-Zeit wurden die Bürger in die Impfzentren oder zu den Hausärzten geschickt (in Italien auch mit einer weitest gehenden direkten und indirekten Impflicht), um sich experimentelle gentechnische Substanzen auch für einen angeblichen Fremdschutz spritzen zu lassen.
Ein Blick in die Fachinformation hätte genügt, um die Lüge vom „Fremdschutz“ erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Außerdem hätte ein Blick in die Fachinformation (Anlage II Punkt B – Bedingungen und Einschränkungen für die Abgabe zum Beschluss der EU Kommission über die Marktzulassung) gereicht, um festzustellen, dass die Anwendung auch dieser sog. „Impfstoffe“ ohne eine ärztliche auf die spezifische Einzelperson gerichtete Verschreibung unzulässig war und ist.
Die Verschreibung eines Arzneimittels muss sich auf wissenschaftlicher Evidenz und nicht auf partiellen Informationen stützen.
Ärzte sind verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden (Pharmakovigilanz), um die Sicherheit der Arzneimittel auch nach der Markteinführung zu gewährleisten. Auch dies setzt die Kenntnis der sog. Fachinformation des Arzneimittels voraus. Denn nur ein informierter Arzt ist imstande, einen begründeten Verdacht zu einer Nebenwirkung eines Arzneimittels zu entwickeln.
Bei den sog.Covid-19-„Impfstoffen“ weiß nur ein zumindest aus der Fachinformation informierter Arzt, dass für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals Genotoxizitäts-, Karzinogenitäts-, Mutagenitätsstudien und Langzeitstudien gemacht wurden. Dies geht ausdrücklich so aus der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Anhang I zum Marktzulassungsbeschluss der EU-Kommission) hervor.
Aufgrund dieser grundlegenden Information muss jeder Arzt, im Falle des plötzlichen Auftretens von Autoimmunerkrankungen, Tumoren (seit Ausrollen der Covid-19-„Impfkampagne“ treten vermehrt sog. Turbokrebse bzw. Tumorarten, die bis dato als extrem selten galten, verstärkt auf) oder sonstigen Pathologien (neurologischer Art etc.) bei mit diesen Substanzen behandelten Personen, in Erwägung ziehen, dass die Krankheit möglicherweise durch diese experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen hervorgerufen wurde.
Diese Erwägung ist notwendig, weil für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ – obwohl wie Gentherapeutika zusammengesetzt und wirkend – die für die Zulassung von Gentherapeutika notwendigen Studien nicht gemacht wurden, und daher die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ letztendlich eine Unzahl von auch bis dato unbekannten Krankheitsbildern verursachen können.
Die Erwägung ist auch unabdingbar, um die notwendigen Abklärungen (z.B. Prüfung auf Vorhandensein des Impfspikeproteins, das laut peer-reviewten Studien auch sehr lange Zeit im Körper der „Geimpften“ verbleiben bzw. produziert werden kann) zu veranlassen und um damit, überhaupt die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, den Patienten angemessen behandeln zu können.
Im Falle eines nur bedingt zugelassenen oder eines völlig neuwertigen Arzneimittels ist es darüber hinaus notwendig, dass der Arzt auch den Bewertungsbericht der Arzneimittelbehörde (Assessment Report) und den von der Arzneimittelbehörde genehmigten Risiko-Management Plan liest.
Nur Ärzte, die Kenntnis vom Inhalt dieser offiziellen Informationsquellen haben – Inhalt, der leider längst nicht immer einer korrekten bzw. kompletten Darstellung der faktischen Lage entspricht, aber den Mindeststandard, einer auch rechtlich von einem Arzt einforderbaren Kenntnis darstellt – können darauf aufbauend, sich ein gründlicheres Bild durch die Lektüre von Studien und wissenschaftlichen Artikeln verschaffen.
Und dabei u.U. – so wie bei den Covid-19-„Imstoffen“ – feststellen, dass die Zulassung als „Impfstoffe“ für die breite Anwendung dieser, wie Gentherapeutika zusammengesetzten und wirkenden Substanzen, niemals hätte erfolgen dürfen, und daher die Ärzte gut beraten sind, diesem Faktum im Rahmen der ärztlichen Verschreibungs- und Informationspflicht, Rechnung zu tragen.
Aber wer die Fachinformation, und bei neuen Arzneimitteln den Assessment Report und den Risk Management Plan eines Arzneimittels nicht kennt, der kann als Arzt nicht eigenverantwortlich die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels und damit die Sinnhaftigkeit und Vertretbarkeit der Anwendung bei einem bestimmten Patienten / Impfling beurteilen.
Gerade bei neuen Arzneimitteln sind die Ärzte aufgefordert, wenn sie diese einsetzen wollen, sich umfassend zu informieren.
Anlässlich der im Februar im Corona-Untersuchungsausschuss des Südtiroler Landtages vorgenommenen Anhörungen der ärztlichen Leiter dreier Südtiroler Krankenhäuser mussten wir feststellen, dass diese allesamt keinerlei fundierte Informationen zu den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ haben.
Auf die Frage, ob man denn die Fachinformation hierzu gelesen hätte, antworteten zwei mit „nein“ und der dritte meinte, er hätte sie „teilweise“ gelesen, und alle drei verwiesen darauf, dass sie sich auf die medizinischen „Fachgesellschaften“ verlassen hätten.
Aber exakt diese sog. medizinischen „Fachgesellschaften“ wurden längst von der Pharmaindustrie, und noch spezifischer von Epstein, Gates & Co. im Rahmen derer sog. Global Health – Aktivitäten gekapert.
Gleichzeitig betonten die drei ärztlichen Leiter Südtiroler Krankenhäuser mit einer Inbrunst der Überzeugung, dass nur die Covid-19-„Impfstoffe“ uns aus der Krise gebracht hätten, und brachten generell zum Ausdruck, dass für sie die Impfung wohl ein unantastbares Dogma ist.
Einer der Direktoren antwortete auf die Nachfrage, warum man denn die Meinung renommierter Experten, wie jene von Prof. Sucharit Bhakdi nicht berücksichtigt hätte, dass er nicht auf „irgendwelche Schwurbler“ höre.
Prof.Dr.med. Sucharit Bhakdi ist emeritierter Universitätsprofessor für Molekularbiologie, jahrelanger Leiter des Instituts für Mikrobiologie und Hygiene an der Uniklinik Mainz. Er war einer der ersten, die wissenschaftlich fundiert, 2020 im wissenschaftlichen internationalen Verbund mit anderen Experten auf die Gefahren und den Wahnsinn der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ in aller Transparenz mit Veröffentlichungen und offenen Briefen an die Behörden (EMA etc.) hinwies, und mehrere Bücher zum Thema veröffentlicht hat, die allesamt Bestseller sind.
Auf die Nachfrage, ob der Krankenhausdirektor denn die Fachinformation zum jeweiligen Covid-19-„Impfstoff“ kenne, meinte dieser „nein“, er lese ja auch nicht die Fachinformation der Prothesen, die er den Patienten einsetzt … sic!
Und nach einer weiteren Frage an die drei ärztlichen Leiter der Krankenhäuser, wie sie denn das beurteilen, dass die auf Gentechnik beruhenden experimentellen Covid-19-„Impfstoffe“ niemals auf Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität sowie Langzeitwirkungen getestet, aber dem Großteil der Bevölkerung, auch unter Zwang (direkte und indirekte Impfpflicht), mehrmals gespritzt wurden, antwortete jener Verantwortliche, der nicht auf „Schwurbler“ wie den emeritierten Universitätsprofessor für klinische Mikrobiologie Prof. Dr. Bakhdi hört, er könne und wolle darauf nicht antworten, denn er ist ein Orthopäde … sic!
In Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu diesem skandalösen und untragbaren Zustand, meinte der Südtiroler Gesundheitslandesrat zwar, dass er dieser Situation nicht den Charakter eines Skandals abspreche, sich aber nicht persönlich dafür verantwortlich sehe, weil dies im persönlichen Ermessen und der Entscheidung jedes einzelnen Arztes liegen würde, und er daher keinen Handlungsbedarf, weder für sich selbst, noch für den Südtiroler Sanitätsbetrieb (dem Arbeitgeber dieser ärztlichen Krankenhausleiter) sieht.
Da irrt sich der Gesundheitslandesrat und damit die Südtiroler Landesregierung jedoch gewaltig, denn es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen
der gesetzlichen und berufsethischen Pflicht der Ärzte, zumindest die sog. Fachinformation zu kennen, bevor sie die Entscheidung über den Einsatz eines Arzneimittels treffen
und der Freiheit und Eigenverantwortlichkeit der Ärzte, ein Arzneimittel – in Kenntnis der aus der Fachinformation und weiteren offiziellen Informationen (Assessment Report, Risk Management Plan), sowie bestenfalls weiterer Fachliteratur (veröffentlichte Studien und wissenschaftliche Artikel) hervorgehenden Informationen – einzusetzen oder nicht einzusetzen.
Laut Prämisse Nr. 52 des Europäischen Arzneimittelkodexes (Richtlinie/EG 2001/83) müssen die zur Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Personen über eine neutrale und objektive Informationsquelle zu den, auf dem Markt angebotenen Arzneimittel verfügen. Und es obliegt den Mitgliedstaaten, die dafür geeigneten Maßnahmen zu treffen.
Das bedeutet, wenn Ärzte (darüber hinaus ärztliche Leiter von öffentllichen Krankenhäusern) erklären, sie empfehlen Arzneimittel, obwohl sie nicht einmal die entsprechende Fachinformation kennen, sondern sich auf die Meinung von “Fachgesellschaften” verlassen, dann müssen die für die öffentliche Gesundheit auf nationaler, regionaler und in Südtirol (und im Trentino) auf Landesebene Verantwortlichen einschreiten, und die Ärzte sofort dazu aufrufen, sich über eingesetzte / empfohlene / verschriebene Arzneimittel zumindest anhand der offiziellen Fachinformation zu informieren, und die Ärzte daran erinnern, dass sie ansonsten einer wesentlichen ärztlichen Verpflichtung nicht nachkommen!
Dass die Ärzte sich adäquat über die von ihnen eingesetzten Arzneimittel informieren (zumindest anhand der Fachinformation, das ist der absolute Mindeststandard und leider aufgrund der Kaperung der Arzneimittelbehörden EMA, AIFA & Co. durch die Pharmaindustrie und die Politik gängelnde “Pseudophilantropen” wie Bill Gates & Co, längst nicht mehr ausreichend) ist von öffentlichem Interesse, und geht uns Alle etwas an!
Das ist nicht die Privatangelegenheit eines zugelassenen Arztes, erst recht nicht, wenn er im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig ist, und schon gar nicht, wenn er in der Funktion des ärztlichen Leiters einer Krankenhausstruktur tätig ist!
Der Arzt ist letztendlich für die Verschreibung / Anwendung eines Arzneimittels verantwortlich, und muss sicherstellen, dass er über die notwendigen Informationen für eine bewusste und fundierte Therapieentscheidung und für die Aufklärung / Information des Patienten / Impflings verfügt.
Denn nur so kann der Patient / Impfling eine informierte und damit freie Entscheidung und Zustimmung zur pharmakologischen Behandlung geben.
Die kontinuierliche Aktualisierung der Arzneimittelkenntnisse durch den Arzt (Ausgangspunkt, sprich Mindeststandard, ist die Kenntnis der sog. „Fachinformation“) ist nicht nur eine gute Praxis, sondern eine gesetzliche und berufsethische Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit der Patienten.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb kann in seiner Funktion als Arbeitgeber nicht untätig bleiben, wenn sogar in leitender Funktion tätige Ärzte frei von der Leber weg erklären, sie lesen die Fachinformation zu pharmakologischen Behandlungen nicht, die sie aber empfehlen.
Laut dem für in Italien praktizierende Ärzte verbindlichen Deontologiekodex(bei Zuwiderhandlung drohen Disziplinarverfahren), gilt folgendes:
Art. 6Berufliche und verwaltungstechnische Qualität
Der Arzt stützt die Ausübung seiner fachlichen und beruflichen Kompetenzen auf die Grundsätze der Wirksamkeit und Angemessenheit, indem er sie anhand der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert und seine Handlungen ständig überprüft und überarbeitet.
Art. 13 Verschreibung zu Präventions-, Diagnose-, Behandlungs- und Rehabilitationszwecken
Die Verschreibung zu Präventions-, Diagnose-, Behandlungs- und Rehabilitationszwecken ist eine direkte, spezifische, ausschließliche und nicht übertragbare Kompetenz des Arztes, die seine Autonomie und Verantwortung in Anspruch nimmt und auf eine detaillierte Diagnose oder einen begründeten diagnostischen Verdacht folgen muss. Die Verschreibung muss auf den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen, der optimalen Nutzung der Ressourcen und der Einhaltung der Grundsätze der klinischen Wirksamkeit, Sicherheit und Angemessenheit beruhen.
Der Arzt berücksichtigt die von maßgeblichen und unabhängigen Quellen akkreditierten diagnostisch-therapeutischen Leitlinien als Empfehlungen und bewertet deren Anwendbarkeit auf den konkreten Fall.
Die Anwendung von Diagnose- und Therapieprotokollen oder klinischen Behandlungsabläufen verpflichtet den Arzt zur direkten Verantwortung für die Überprüfung der Verträglichkeit und Wirksamkeit bei den betroffenen Personen.
Der Arzt ist verpflichtet, über angemessene Kenntnisse über die Art und Wirkung der verschriebenen Medikamente, ihre Indikationen, Kontraindikationen, Wechselwirkungen und vorhersehbaren individuellen Reaktionen sowie über die angemessene, wirksame und sichere Anwendung der diagnostischen und therapeutischen Mittel zu verfügen. Der Arzt meldet der zuständigen Behörde unverzüglich Nebenwirkungen oder vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln sowie unerwünschte oder vermutete unerwünschte Ereignisse, die sich aus der Verwendung biomedizinischer Hilfsmittel ergeben.
Der Arzt kann Arzneimittel verschreiben, die noch nicht registriert oder nicht zum Handel zugelassen sind, oder für Indikationen oder Dosierungen, die nicht in der Fachinformation vorgesehen sind, wenn ihre Verträglichkeit und Wirksamkeit wissenschaftlich fundiert sind und die Risiken in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen; in solchen Fällen begründet er die Maßnahme, holt die schriftliche Einwilligung des Patienten ein und bewertet die Auswirkungen im Laufe der Zeit. Der Arzt kann unter seiner direkten Verantwortung und in Einzelfällen Arzneimittel verschreiben, die ausschließlich die Phasen der Prüfung der Sicherheit und Verträglichkeit durchlaufen haben, unter strikter Einhaltung der Rechtsvorschriften. Der Arzt gibt dem Wunsch des Patienten nach einer Verschreibung nicht nach, nur um ihm einen Gefallen zu tun.
Der Arzt wendet keine diagnostischen oder therapeutischen Verfahren an und verbreitet diese auch nicht, für die keine geeigneten wissenschaftlichen und klinischen Unterlagen vorliegen, die von der Fachwelt und der zuständigen Behörde bewertet werden können. Der Arzt darf keine geheimen Therapien anwenden oder verbreiten.
Art. 14 Prävention und Management von unerwünschten Ereignissen und Sicherheit der Behandlung
Der Arzt handelt mit dem Ziel, die bestmöglichen Sicherheitsbedingungen für den Patienten und die beteiligten Mitarbeiter zu gewährleisten, indem er zu diesem Zweck die Anpassung der Organisation der Tätigkeiten und des beruflichen Verhaltens fördert und zur Prävention und zum Management des klinischen Risikos beiträgt durch: – die Einhaltung bewährter klinischer Praktiken; – die Aufmerksamkeit für den Prozess der Information und Einholung der Einwilligung sowie für die Kommunikation eines unerwünschten Ereignisses und seiner Ursachen; die kontinuierliche Entwicklung von Schulungs- und Bewertungsmaßnahmen zu Sicherheitsverfahren in der Behandlung; – 6 die Erfassung, Meldung und Bewertung von Sentinel-Ereignissen, Fehlern, „Beinahefehlern” und unerwünschten Ereignissen unter Bewertung der Ursachen und Gewährleistung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung der gesammelten Informationen.
Art. 15Nichtkonventionelle Systeme und Methoden der Prävention, Diagnose und Behandlung
Der Arzt kann unter seiner direkten Verantwortung nichtkonventionelle Systeme und Methoden der Prävention, Diagnose und Behandlung unter Wahrung des Ansehens und der Würde des Berufsstandes verschreiben und anwenden. Der Arzt darf den Patienten nicht von wissenschaftlich fundierten und nachweislich wirksamen Behandlungen abhalten. Der Arzt gewährleistet sowohl die Qualität seiner spezifischen Ausbildung in der Anwendung unkonventioneller Systeme und Methoden als auch eine ausführliche Aufklärung zur Einholung der Einwilligung. Der Arzt darf nicht mit Nicht-Ärzten zusammenarbeiten oder deren Tätigkeit in anerkannten unkonventionellen Disziplinen fördern, die ausschließlich dem Arztberuf vorbehalten sind.
Art. 16 Unverhältnismäßige diagnostische Verfahren und therapeutische Maßnahmen
Unter Berücksichtigung des Willens des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters und der Grundsätze der Wirksamkeit und Angemessenheit der Behandlung führt der Arzt keine klinisch unangemessenen und ethisch unverhältnismäßigen diagnostischen Verfahren und therapeutischen Maßnahmen durch und besteht auch nicht darauf, von denen kein tatsächlicher Nutzen für die Gesundheit und/oder eine Verbesserung der Lebensqualität zu erwarten ist. Eine wirksame Schmerzbekämpfung gilt unter allen klinischen Umständen als angemessene und verhältnismäßige Behandlung. Der Arzt, der von unverhältnismäßigen Behandlungen absieht, begeht in keinem Fall eine Handlung, die auf den Tod abzielt.
Art. 18 Behandlungen, die die psychophysische Integrität beeinträchtigen
Behandlungen, die die psychophysische Integrität beeinträchtigen, werden ausschließlich zum Zweck durchgeführt, dem Patienten einen konkreten klinischen Nutzen zu verschaffen.
Art. 33 Information und Kommunikation mit der betreuten Person
Der Arzt garantiert der betreuten Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter verständliche und umfassende Informationen über Prävention, den Diagnoseweg, die Diagnose, die Prognose, die Therapie und mögliche diagnostische und therapeutische Alternativen, die vorhersehbaren Risiken und Komplikationen sowie das Verhalten, das der Patient während der Behandlung einhalten muss.
Art. 35 Einwilligung und informierte Ablehnung
Die Einholung der Einwilligung oder Ablehnung ist eine spezifische und ausschließliche Aufgabe des Arztes, die nicht delegiert werden kann.
Die allermeisten Mediziner haben im Bereich der Impfung, oder was als solches bezeichnet wird, keinerlei Ausbildung, werden allein über Propaganda-Aktionen der Impflobby (Pharmaunternehmen, GAVI, WHO und seit 2009 auch EU-Kommission) indoktriniert und darauf trainiert, jegliche Kritik als unbegründete Desinformation und fake news abzutun, ohne auch nur im Ansatz über eine adäquate medizinische Ausbildung und Fachinformation in diesem Bereich zu verfügen.
Laut Prämisse Nr. 52 des Europäischen Arzneimittelkodexes (EU-Richtlinie 2001/83/EG, in Italien umgesetzt mit Ges.v.V. 219/2006) müssen die zur Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Personen über eine neutrale und objektive Informationsquelle über die auf dem Markt angebotenen Arzneimittel verfügen, und es obliegt den Mitgliedstaaten, die dafür geeigneten Maßnahmen zu treffen.
Die WHO verlangt von ihren Mitgliedern in ihrer European Immunization Agenda 2030 unverblümt sogar die Korruption des Gesundheitspersonals vor (man nennt dies „incentives“), damit das Gesundheitspersonal die von Gates und GAVI gepushte „Impfpropaganda“ unkritisch voll mitträgt:
siehe Seite 13 der Europäischen Immunisierungsagenda 2030 der WHO, wo folgendes als Aktionsplan den WHO-Mitgliedstaaten (darunter Italien) nahegelegt wird:
Aber “Leistungsbezogene Anreize”, um das Gesundheitspersonal zu motivieren, sich für die Impfung einzusetzen und sie zu fördern – wie dies eine von Gates und GAVI gegängelte WHO in ihrer Immunisierungs-Agenda 2030 ihren Mitgliedsstaaten nahelegt, verletzten aufs Gröbste das Arzneimittelrecht der Europäischen Union.
Siehe die Prämisse Nr. 50 des Arzneimittelkodexes der Europäischen Union (Richtlinie 83/2001 EG):
mit welcher der EU-Gesetzgeber 2001 (zu einer Zeit, als die EU-Organe noch nicht von Epstein, Gates & Co. gekapert waren) vernünftigerweise Folgendes zum Schutze der Patienten und Bürger vorgesehen hat:
“Die zur Verschreibung von Arzneimittel berechtigten Personen müssen ihre Aufgabe absolut objektiv erfüllen können, ohne direkten oder indirekten finanziellen Anreizen ausgesetzt zu sein.”
Die WHO fordert hingegen – in gröbster Verletzung des Europäischen Arzneimittelrechts – die Mitgliedsstaaten dazu auf, ihr Gesundheitspersonal im offenkundigen Interesse der Impfstoffhersteller auch finanziell zu korrumpieren.
Das hat bspw. zur Folge, dass Hausärzte und Kinderärzte nicht für die notwendige adäquate Aufklärung ihrer Patienten bzw. deren Erziehungsberechtigten über die Impfstoffe (oder was als solches bezeichnet wird) und die im spezifischen Fall vorliegende oder nicht vorliegende Sinnhaftigkeit der Impfung ein Extra-Geld bekommen, sondern nur pro effektiv vorgenommener Impfung.
Der Interessenskonflikt ist damit vorprogrammiert.
Der nationale Impfkalender weitet sich ständig aus. In Italien sogar mit einer pädiatrischen Impfpflicht, die 10 Impfungen betrifft.
Wobei diese Kinderimpfpflicht längst schon – weil auch gesetzlich so vorgeschrieben (Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017) – einer Revision unterzogen hätte werden müssen.
Gerade auch in Anbetracht der seit 2020 im „Namen der Öffentlichen Gesundheit“ von den Behörden getroffenen unmenschlichen autoritären und nicht evidenzbasierten nachhaltig schädlichen Maßnahmen – die sich u.a. nur weil sich die Ärzteschaft zum überwiegenden Teil von der Pharmaindustrie und sog. Philantropen ans Gängelband nehmen ließ, ereignen konnten – fürchten sich immer mehr Bürger davor, medizinische Betreuung in Anspruch nehmen zu müssen. Das Vertrauen in die Ärzteschaft hat in den vergangenen Jahren bei vielen Bürgern rapide abgenommen.
Und dieses Unbehagen gegenüber der Professionalität und fachlichen Kompetenz der Ärzteschaft wird durch die „Ankündigung“ von Gates & Co. von mit Sicherheit bevorstehenden weiteren Pandemien, und damit zu befürchtenden abermaligen brutalen Grundrechts- und Freiheitsverletzungen mit weitestgehenden Impflichten, verstärkt.
Denn die Bürger beobachten und stellen auch aufgrund des Inhalts der Epstein-Files fest, dass auch das Gesundheitssystem zunehmend von privaten Wirtschaftsinteressen gekapert ist und nicht primär der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dient.
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Daher folgender Beschlussantrag:
„Möge der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung, in der Person des für die Gesundheit zuständigen Landesrates, verpflichten,
1) in geeigneter Form (etwa durch eine Pressemitteilung, einen offenen Brief an die Ärztekammer etc.) generell alle in Südtirol tätigen Ärzte daran zu erinnern, dass die Ärzte ihrer Verpflichtung, sich adäquat über die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneitmittels vor dessen Empfehlung / Verschreibung / Anwendung zu informieren, im Interesse der Öffentlichen Gesundheit und ihrer Patienten nachkommen müssen
2) den Südtiroler Sanitätsbetrieb, in der Person des Generaldirektors aufzufordern, in seiner Funktion als Arbeitgeber bzw. Auftraggeber, die im Südtiroler Sanitätsbetrieb beschäftigten Ärzten schriftlich an ihre Verpflichtung zu erinnern, sich adäquat über die Natur, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels vor dessen Empfehlung / Verschreibung / Anwendung im Interesse der Öffentlichen Gesundheit und ihrer Patienten zu informieren.