Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzes Nr. 4/2020 der Autonomen Provinz Bozen über die Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien
Mit Urteil Nr. 97/2025 hat der Verfassungsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil Nr. 50/2024) geändert, und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes 4/2024 zur Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig erklärt, da im Bescheid mit dem die im Ausgangsverfahren angefochtene Geldstrafe von der Autonomen Provinz Bozen verhängt wurde, auch auf die staatlichen Vorschriften Bezug genommen wurde und die angefochtene Sanktion nach Ansicht des Verfassungsgerichts „ausschließlich in Anwendung des staatlichenGesetzes verhängt wurde”.
Gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 (Sanktionen und Kontrollen) „1. … Wird die Nichteinhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Eindämmungsmaßnahmen, die mit den gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 oder Artikel 3 erlassenen Maßnahmen festgelegt und angewendet wurden, mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 bis 1.000 Euro geahndet ….
Die Sanktionen für Verstöße gegen die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden vom Präfekten verhängt.
Aufgrund der staatlichen Rechtsvorschriften zur Verpflichtung des Maskentragens im Freien (die verfassungswidrig sind, siehe nachfolgend) liegt die Kompetenz und Befugnis zur Verhängung der Geldstrafe ausschließlich beim Präfekten und nicht beim Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen.
Daher sind die vom Sekretariat der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Verwaltungsstrafen aufgrund des absoluten Mangels von Kompetenz und Befugnis rechtswidrig.
Wir werden nun die diversen in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzten Gerichtsverfahren wieder aufnehmen. Auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der die Anwendung der Verwaltungsstrafe als ausschließlich auf der Grundlage der staatlichen Rechtsvorschriften erfolgt betrachtet – und daher die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes wegen Irrelevanz für unzulässig hält – werden wir das jeweilige Gericht ersuchen, das Fehlen der Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen für die Anwendung der Geldstrafe auf der Basis des laut Verfassungsgerichtshof allein zu berücksichtigenden Staatsgesetztes festzustellen, das die Befugnis für die Strafgeldauferlegung allein dem Präfekten zugeordnet hat!
Außerdem werden wir weiterhin darauf bestehen, dass endlich auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Regelung der Maskenpflicht im Freien aufgeworfen wird, da die Verpflichtung zum Tragen einer Maske offensichtlich nicht angemessen und verhältnismäßig war, weil es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass die chirurgische Maske die Ausbreitung des Virus verhindert, insbesondere im Freien.
Wenn der staatliche Gesetzgeber ausdrücklich eine bestimmte Behörde für die Verhängung der von ihm vorgesehenen Geldstrafe vorsieht, darf keine andere Behörde sich die Befugnis zur Verhängung der Sanktion anmaßen.
Das Urteil des Verfassungsgerichts schafft somit die Grundlage für die Aufhebung aller von der Autonomen Provinz Bozen verhängten Sanktionen, da die Autonome Provinz Bozen ultra vires, srich in völliger Ermangelns der dazu notwendigen Befugnis gehandelt hat.
Mit einem Beschlussantrag habe ich die Kollegen im Südtiroler Landtag heute aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung gegen die Gefahr der unkontrollierbaren Übertragung auf die Umwelt (durch sog. shedding) einer im Februar von der Europäischem Kommission als sog. COVID-19-„Impfstoff“ zugelassene experimentelle, auf autoreplizierende modifizierte RNA aufgebaute Substanz namens KOSTAIVE-Zapomeran umgehend zu schützen.
Experten, wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Oberste Italienische Gesundheitsbehörde) weisen auf das konkrete Risiko hin, dass die von dieser experimentellen Substanz produzierten extrazellulären Veszikel, die mit der sa-mod.RNA beladen sind, nicht nur durch Körperflüssigkeiten, sondern auch durch die Atemluft auf nicht mit dieser Substanz behandelte Personen übertragen werden kann.
Da diese experimentelle Substanz – für welche niemals die für gentechnische Produkte notwendigen Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität gemacht wurden – wie bereits aus dem Beipackzettel hervorgeht, das Risiko einer Herzmuskelentzündung und weitere schwerwiegende Risiken (Autoimmunerkrankungen, Krebserkrankung bis hin zur Todesfolge) birgt, wie Experten weltweit erklären, ist es absolut unverantwortlich, ein solches sich unkontrollierbar auf die gesamte Umwelt wie ein Virus ausweitendes Produkt, auf dem Markt zu belassen.
Durch die Gefahr des sog. sheddings ist das Grundrecht des Einzelnen, zu entscheiden, ob er sich mit dieser Substanz behandeln lassen will oder nicht, de facto außer Kraft gesetzt.
Der Landeshauptmann hat in seiner Stellungnahme, die enormen Gefahren, die mit dieser Substanz verbunden sind, mit einem lapidaren Hinweis darauf, dass auch Aspirin seine Nebenwirkungen hat, auf unglaublich unverantwortliche Art und Weise heruntergespielt.
Aber nicht nur die politische Mehrheit (SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Civica, Forza Italia), sondern auch die Mehrheit der Opposition (Grüne, Team K) haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt.
Besonders kurios ist die Position der Grünen.
Mit einem Beschlussantrag haben sie heute im Landtag gefordert, dass auch für die neuen Gentechnologien im Bereich der Pflanzen und der daraus hergestellten Produkte eine Kennzeichnungspflicht gelten soll. Diesem Antrag habe ich natürlich zugestimmt.
Die Grünen haben aber offensichtlich überhaupt kein Problem damit, dass eine von big pharma gekaperte Europäische Arzneimittelagentur auf Gentechnik beruhende experimentelle Substanzen, die unkontrollierbar auf die gesamte Umwelt – ohne Speziesbarriere – übertragen werden können, als „Impfstoffe“ ohne jegliche Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität (Änderung der DNA) auf die Menschen zur Anwendung gebracht werden.
Das ist offensichtlich die „neue grüne Welt“, in der der Mensch zum Versuchskaninchen per se degradiert wird.
Übrigens scheint den Grünen entgangen zu sein, dass das Problem des sheddings von modifizierter RNA, das KOSTAIVE-Zapomeran birgt, auch die Pflanzenwelt betrifft.
Hier mein Beschlussantrag, den der Südtiroler Landtag in sträflicher Unterlassung notwendiger Zivilschutzmaßnahmen mehrheitlich abgelehnt hat. Für meinen Beschlussantrag haben nur die Kollegen von Wir Bürger – Noi Cittadini und der Südtiroler Freiheit gestimmt.
Ich erinnere daran, dass meine am Europäischen Gericht eingebrachte Nichtigkeitsklage samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung mit der Verfahrensnummer T-375/25 behängt und über den Antrag auf Dringlichkeitsverfügung in absehbarer Zeit eine richterliche Entscheidung gefällt werden wird.
Die Nichtigkeitsklage finden Sie auf meiner website renate-holzeisen.eu.
Es ist absolut inakzeptabel, dass ich als einzelne Landtagsabgeordnete in extremis den rechtlichen Schritt einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht gehen muss, weil die zuständigen nationalen und lokalen Behörden, inklusive die Landesregierung und der Landtag, ihren Zivilschutzverpflichtungen nicht nachkommen!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Bernd Gänsbacher war während der sog. Corona-Pandemie in den deutschsprachigen Südtiroler Medien allgegenwärtig. Von früh morgens bis abends, im Radio und Fernsehen, sowie in den Print- und Onlinemedien, animierte er die Südtiroler zur sog. Covid-19-Impfung und bezeichnete fundierte Einwände als fakenews.
So hat Gänsbacher bspw. die Südtiroler Bevölkerung niemals darüber informiert, dass für die sog. Covid-19-Impfstoffe, die in Südtirol/Italien/EU zur Anwendung kamen und nach wir vor kommen, aufgrund deren Wirkungsweise (gentechnischer Eingriff) und Zusammensetzung (Nukleinsäure u. Nanolipidpartikel) für die Feststellung der Wirksamkeit und Sicherheit eine Reihe von sowohl präklinischen als auch klinischen Studien notwendig gewesen wären, die aber niemals gemacht wurden.
2009 hat die Europäische Kommission, unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Manuel Barroso, auf Drängen der im Bereich der Gentechnologie tätigen Pharma-Industrie, Substanzen, die formell als „Impfstoffe gegen eine virale Infektionskrankheit“ deklariert werden, von den im Vergleich zu den Impfstoffen weitaus strengeren Anforderungen, die der EU-Gesetzgeber (noch) für die Zulassung von Gentherapeutika und auf Gentechnik basierende neue Therapieprodukte generell vorsieht – einfach unabhängig von effektiver Zusammensetzung und Wirkungsweise ausgenommen,
Genau dies ist mit den als Covid-19-„Impfstoffe“ deklarierten Substanzen geschehen.
Es wundert in diesem Zusammenhang nicht sonderlich, dass der damalige EU-Kommissionspräsident Josè Manuel Barroso der aktuelle CEO von GAVI, sprich der Impfallianz und damit der Lobbyorganisation der Impfstoffhersteller ist.
Abgesehen davon, dass für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ von vornherein wesentliche Studien, wie jene zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität nicht einmal geplant wurden, sind die klinischen Studien, die zunächst den Herstellern im Rahmen der bedingten Zulassung von der EMA auferlegt wurden, dann – mit stillschweigender Zustimmung der EMA – einfach kurze Zeit nach Beginn der „Verimpfung“ abgebrochen worden.
Weil laut WHO (bekanntlich im Wesentlichen von den Lobbyorganisationen der Hersteller dieser Substanzen – Bill Gates Stiftung, Gavi etc. – finanziert und strategisch bestimmt) „es ethisch nicht vertretbar gewesen wäre“, diese sog. Impfstoffe nicht auch den Mitgliedern der Kontrollgruppe in den zunächst für die Erteilung der nicht mehr bedingten Zulassung auferlegten klinischen Studien anzubieten.
Damit wurden die Kontrollgruppen kurzerhand aufgelöst und die sog Covid-19-Impfstoffe – im Gegensatz zur nicht der Wahrheit entsprechenden Aussagen von Bernd Gänsbacher – niemals auf deren Sicherheit und Wirksamkeit geprüft.
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA ist zum Exekutor der Aufträge von big pharma mutiert. Durch das sog. Drehtürensystem kommen und gehen die Vertreter der Pharmaindustrie von der Pharmaindustrie in die EMA bzw. von der EMA in die Pharmaindustrie, sofern sie den Erwartungen der Pharmaindustrie entsprechen.
Sicherheit und Wirksamkeit der „Arzneimittel“, an denen die großen player im Pharmabereich ein Interesse haben, spielen überhaupt keine Rolle mehr.
So wurde im Februar – ohne Notwendigkeit – ein weiterer sog. Covid-19-„Impfstoff“ mit dem Namen KOSTAIVE-Zapomeran ohne die notwendigen Studien und damit ohne Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit auf den Markt gebracht. Diese neue Substanz birgt zusätzliche wahnsinnige Risiken.
Sie beruht auf selbstreplizierender RNA (sa-RNA), die den menschlichen Körper zu einer Spikeprotein-Fabrik auf unbestimmte Zeit macht. Das Spike-Protein ist bekanntlich ein Toxin das zum Zelltod (überall im Körper) führt.
Der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) erklärt in einem unlängst veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel, die Gefahr der Übertragung über die Ausatmungsluft dieser experimentellen Substanz über extrazelluläre Veszikel auf damit nicht behandelte Personen.
Nachdem bereits aus dem Beipackzettel das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis hervorgeht, das mit dieser Substanz einhergeht, bringt die Europäische Kommission auf Empfehlung der EMA nun sogar höchst gefährliche experimentelle Substanzen als Impfung auf den Markt, mit denen das Prinzip der freien informierten Zustimmung zur Behandlung de facto untergraben wird, nachdem auch nicht direkt damit behandelte Personen über das sog. shedding damit ungewollt behandelt werden!
Gegen die Zulassung dieser experimentellen, die Bevölkerung insgesamt bedrohenden Substanz. habe ich eine Nichtigkeitsklage mit Antrag auf Dringlichkeitsverfügung am Europäischen Gericht eingebracht (das Verfahren behängt mit der Nummer T-375/25) und für diese Woche einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag.
In Anbetracht der skandalös kriminellen Zustände in der Arzneimittelzulassung insbesondere auf EU-Ebene, wundert daher die Berufung von Bernd Gänsbacher zum Ersatzmitglied in einem grundsätzlich wichtigen Ausschuss der EMA nicht.
In der EMA sind nur mehr solche Leute willkommen.
Experten, die auf den notwendigen Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit zum Schutze von Gesundheit und Leben der Bevölkerung pochen, sind bei der EMA – sprich der von big pharma gekaperten Behörde – unerwünscht.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Im Februar hat die Europäische Kommission die experimentelle hoch gefährliche Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als sog. Covid-19-„Impfstoff“ zugelassen. AIFA hat bereits diese zentralisierte Zulassung in Italien umgesetzt.
Diese Substanz birgt im Vergleich zu den bereits seit Ende 2020 zugelassenen modRNA Covid-19-„Impfstoffen“ weitere absolut inakzeptable Risiken.
KOSTAIVE besteht aus einer sog. selbstreplizierenden modRNA. Damit wird der menschliche Körper zu einem stetigen das tödliche Spike-Protein herstellenden „Reaktor“, was zum unweigerlichen Zelltod des Gewebes im gesamten menschlichen Körpers führen wird. Es wurden für diese gentechnische Substanz, die genauso wie die bereits vorher eingesetzten modRNA-Substanzen niemals hätte als „Impfstoff“ zugelassen werden dürfen, keinerlei Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität durchgeführt.
Darüber hinaus weisen Experten in institutionell wichtigen Positionen darauf hin, dass diese Substanz das konkrete Risiko des spreading, sprich der Übertragung auf die Umwelt und damit auch auf damit nicht behandelte Personen birgt.
Und damit wird das Erfordernis der notwendigen Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung de facto außer Kraft gesetzt.
Da bereits aus dem Beipackzettel von KOSTAIVE das Risiko einer Herzmuskelentzündung hervorgeht, und wir wissen, dass die Behandlung mit modRNA-Substanzen zu vielen irreversiblen Schäden bis hin zum Tode führt, ist aufgrund der spreading-Gefahr die Notwendigkeit des umgehenden Zivilschutzes gegeben.
Ich habe daher mit einem Beschlussantrag, der im Südtiroler Landtag in der ersten Juliwoche behandelt wird, folgende Anträge gestellt:
Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Südtiroler Landesregierung dazu,
1) umgehend durch geeignete Zivilschutzmaßnahmen zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung gegen die Gefahr der Übertragung auf die Umwelt, durch mit KOSTAIVE-Zapomeran behandelte Personen, der selbstreplizierenden, in den durch die Substanz KOSTAIVE-Zapomeran produzierten extrazellulären Vesikel (EVs) inkapsulierten und für die Gesundheit und das Leben höchst gefährlichen mRNA tätig zu werden;
2) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen
2.1) zum Zwecke der dringend notwendigen Beschlussfassung über die Aussetzung der Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran in Italien,
2.2) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der Europäischen Kommission von Seiten der Republik Italien, umgehend die Zulassung in der Europäischen Union von KOSTAIVE-Zapomeran auszusetzen bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit von KOSTAIVE durch Vorlage der für Gentherapeutika und analog wirkender neuwertiger Substanzen laut EU-arzneimittelrechtlicher Prinzipien vorzulegender Studien,
2.3) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der WHO, durch die Republik Italien in deren Eigenschaft als WHO-Mitgliedsstaat, in der Person ihres Generaldirektors umgehend eine Sicherheitswarnung an alle WHO-Mitgliedsstaaten auszugeben, damit die Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran weltweit bis zum rechtskonformen Nachweis ihrer (wohl nicht vorliegenden) Unbedenklichkeit ausgesetzt wird,
2.4) zum Zwecke der Beschlussfassung aller eventuell dringend notwendigen rechtlichen Schritte, die bei mangelnder Kooperation der Europäischen Kommission und der WHO umgehend notwendig werden, einzuberufen.
Diese Nachricht richtet sich an alle Südtiroler Eltern, die ihr Kind im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben und nun per Einschreiben vom jeweiligen Kindergartensprengel die Aufforderung erhalten, innerhalb des 10. Juli den Impfnachweis für ihr Kind vorzulegen.
Wie bereits berichtet, haben wir seit Herbst/Winter 2024 zwei Pilotprozesse am Verwaltungsgericht Bozen behängen, deren Ergebnis aber nicht vor Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 vorliegen wird. Wir sind aber bereits mit dem in den beiden Pilot-Gerichtsprozessen erbrachten Nachweis der Rechtswidrigkeit der aufoktroyierten Kinderimpfungen weit vorangeschritten.
Nun ist es aber notwendig, für alle anderen Kinder, die bei Nichtvorlage (innerhalb 10. Juli des laufenden Jahres) des Impfnachweises aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, rechtlich vorzugehen.
Zu diesem Zweck biete ich an, gemeinsam mit meinem Römischen Rechtsanwaltskollegen Avv. Alessandro Fusillo, beim Verwaltungsgericht in Bozen einen Sammelrekurs (sprich einen Gemeinschaftsrekurs für alle betroffenen Kinder/Familien) samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung gegen den bei Nichtvorlage des Impfnachweises zu erwartenden Ausschluss aus dem Kindergarten (sprich gegen den Verfall der Eintragung in den Kindergarten) einzureichen.
Die an der rechtlichen Verteidigung gegen den Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten ihres nicht oder teilweise nicht geimpften Kindes interessierten Eltern, bitte ich auf meine Landtagsemailadresse
folgende Informationen und Dokumente so rasch als möglich geordnet zu senden:
Gut lesbare Kopie des Einschreibens mit dem die Eltern/Erziehungsberechtigten vom Kindergartensprengel aufgefordert werden, innerhalb 10. Juli den Impfnachweis des Kindes vorzulegen. Samt exakter Angabe des Datums der Entgegennahme des Einschreibens
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des betroffenen Kindes
Kopie (vorne und hinten) des Ausweises sowie der Steuernummer des Kindes
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des/der Erziehungsberechtigten (im Regelfall sind es die Eltern)
Kopie (vorne und hinten) des Ausweises und der Steuernummer der Eltern/Erziehungsberechtigten
Gut lesbare Kopie des Dekrets des Kindergartensprengels, mit dem der Verfall der Eintragung in den Kindergarten aufgrund der unterlassenen Vorlage des Impfnachweises mitgeteilt wird. Dieses zweite Einschreiben wird voraussichtlich zwischen zweiter Julihälfte und August den Eltern per Einschreiben zugestellt werden, und daher bitte ich Sie dieses zweite Einschreiben bei Erhalt sofort nachzusenden per Email an die oben genannte Email-Adresse
Telefonnummer unter der mein Sekretariat Sie erreichen kann.
Damit wir ab sofort die Prozessvollmachten und sämtliche formalrechtlichen Notwendigkeiten für die rasche Einreichung des Rekurses samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung vorbereiten können, bitte ich die an der rechtlichen Verteidigung interessierten Eltern, mir sofort sämtliche bereits jetzt vorliegenden Dokumente (samt angeforderte Informationen, siehe oben) auf meine oben genannte Email-Adresse zuzusenden.
Das erst ab der zweiten Julihälfte/August per Einschreiben zu erwartende Dekret der Kindergartensprengeldirektion über den Verfall der Einschreibung des Kindes in den Kindergarten ist dann sofort nach Erhalt zügig immer per Email auf die oben genannte Adresse nachzusenden.
Nichtigkeitsklage am Europäischen Gericht gegen die Zulassung der experimentellen höchst gefährlichen auf selbstampflifizierender RNA basierenden Substanz KOSTAIVE-Zapomeran samt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht
Am 9. Juni 2025 habe ich in meiner institutionellen Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag beim Europäischen Gericht Nichtigkeitsklage laut Art. 263 AEUVgegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2025, mit welchem die experimentelle auf Gentechnik basierende und aus selbstamplifizierender RNA bestehende Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als „Covid-19-Impfstoff“ zugelassen wurde, eingereicht.
Die Zulassung von KOSTAIVE erfolgte ohne dass wesentliche für auf Gentechnik basierte Substanzen notwendige Studien gemacht wurden.
Für KOSTAIVE wurden weder die Genotoxizität, Karzinogenität, Mutagenität (Veränderung der DNA) noch die Übertragbarkeit auf die Umwelt in Studien geprüftund ausgeschlossen.
Dies war möglich, weil 2009 die Europäische Kommission unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Emanuel Barroso, Substanzen, die einfach formell als „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ deklariert wurden, von der Anwendung der strengen für die Gentherapeutika vorgesehenen Zulassungsbestimmungen, nach Intervention durch die Pharma-Industrie, ausgeschlossen hat.
Die Details und Dokumente zu diesem kriminellen Vorgang in der Nichtigkeitsklage.
Es überrascht in diesem Zusammenhang daher wenig, dass der damalige EU Kommissionspräsident Barroso nunmehr der CEO der Impfallianz GAVI und damit der oberste Lobbyvertreter der Impfindustrie ist.
KOSTAIVE birgt große Gefahren für die Gesundheit und das Leben der EU-Bevölkerung. Bereits aus dem Beipackzettel geht hervor, dass das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis besteht.
Experten in institutioneller Position, wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Obersten Italienischen Gesundheitsinstitut (Istituto Superiore di Sanità) befürchten, dass die selbstamplifizierende RNA von KOSTAIVE über extrazelluläre Veszikel (EVs) auf die gesamte Umwelt, inklusive auf nicht mit KOSTAIVE behandelte Personen und alle Tiere (die EV kennen keine Speziesbarriere) übertragen werden können.
Der entsprechende von Dott. Maurizio Federico veröffentlichte wissenschaftliche Artikel (finanziert vom italienischen Gesundheitsministerium) wurde als Dok. 6 der Nichtigkeitsklage beigelegt.
Damit ist das im internationalen, im EU-Recht und in den Verfassungen/Grundrechten der EU-Mitgliedsstaaten verankerte Prinzip der Notwendigkeit der freien Zustimmung zu einer pharmakologischen Behandlung de facto von der Europäischen Kommission durch Zulassung dieser gefährlichen experimentellen gentechnischen Substanz mit Strafrechtsrelevanz aufgehoben!
Die Gründe, weshalb in diesem Fall die Klagelegitimation am Europäischen Gericht jedes einzelnen EU-Bürgers vorliegt, können im Detail der Nichtigkeitsklage entnommen werden.
Aufgrund der äußersten Dringlichkeit der Angelegenheit (es geht um die Gesundheit und das Leben aller EU-Bürger!) wurde auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sowie ein Antrag auf beschleunigtes Verfahrengestellt.
Durch Rechtsanwälte vertretene EU-Bürger können sich in das Verfahren als Streithelfer einlassen.
Rücktritt von EU-Parlamentarier der SVP Herbert Dorfmann gefordert!
Europäisches Gericht annulliert Entscheidung der EU Kommission mit der die Offenlegung der zwischen der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer CEO Albert Bourla abgelehnt wurde
Mit dem heute bekannt gewordenen Urteil des Europäischen Gerichts, hat dieses der Klage der New York Times auf Annullierung der Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der diese die Herausgabe der zwischen der EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO der Pfizer Albert Bourla ergangenen SMS zu den Impfstoffkäufen abgelehnt hatte (u.a. mit der Stimme des SVP-Parlamentariers Herbert Dormann), angenommen und die Entscheidung aufgehoben.
Nicht nur die Präsidentin der EU-Kommission, sondern auch alle EU-Parlamentarier (u.a. SVP-EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann), die gegen die Offenlegung der sms-Nachrichten von Ursula von der Leyen an Albert Bourla (CEO der Pfizer, Produzent des für die EU wichtigsten sog. COVID-19-“Impfstoffes”), und damit gegen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit gestimmt haben, müssen zurücktreten!
Sie haben bewiesen, nicht im Interesse der Bürger, sondern im Interesse von big-Pharma und deren Marionetten zu handeln und als Vertreter eines autoritären Regimes in totaler Missachtung demokratischer Grundsätze tätig zu sein!
Ich fordere den Rücktritt des von der Leyen-Jüngers Herbert Dorfmann, der nicht die Interessen der Südtiroler Bevölkerung, sondern rein geballte Machtinteressen in Brüssel vertritt!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Ich teile die Sorge von Alt-Senator Oskar Peterlini hinsichtlich der stillschweigenden Anpassung des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol an die Reform der italienischen Verfassung von 2001.
Meine Sorge gilt aber darüber hinaus der nun expliziten Verankerung im Sonderstatut der Notwendigkeit der Beachtung der Zwänge („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben.
Denn dadurch hat das Land Südtirol und die Region Trentino-Südtirol keinerlei Möglichkeit mehr, sich gegen eine verfassungswidrige Übertragung von Kompetenzen durch die Republik Italien an die Europäische Union und eine damit einhergehende Aushöhlung unserer Autonomie zu wehren.
Ein solcher verfassungswidriger Verzicht, von dem Mitgliedsstaat Italien zustehender Kompetenzen, ist beispielsweise im November 2022 im Bereich der Gesundheits- und Wirtschaftspolitik erfolgt.
Durch die Einführung des unheilvollen „One Health“- Konzepts – samt der Aufnahme des völlig politisierten und weitab von Evidenz behandelten Klimathemas – in den Bereich der Öffentlichen Gesundheit, mit expliziter Bezugnahme auf eine grundlegend von der Pharmaindustrie kontrollierten WHO als absolute Referenzinstitution, sowie der Verpflichtung der Mitgliedsländer zur Bekämpfung der sog. Desinformation (sprich zur Zensur kritischer Meinungen betreffend gesundheitspolitischer Entscheidungen/Maßnahmen im weitesten Sinne, inklusive Klima) sind weitestreichende Gefahren autoritärer zentralistisch auf EU-Ebene getroffener Maßnahmen gegeben.
Aufgrund der generell autoritären Entwicklung, des wirtschaftspolitischen suizidalen und kriegstreiberischen Kurses der Europäischen Union und der damit zu erwartenden zentralistischen Entwicklung der „Rechtsordnung der Europäischen Union“, führt diese Änderung des Autonomiestatuts zu einem vorhersehbaren Abbau auf Raten der Südtiroler Autonomie.
Wenn von einem angeblichen Erfolg gesprochen wird, weil für die Gesetzgebungskompetenz des Landes Südtirol und der Region Trentino-Südtirol, die Notwendigkeit der Achtung der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik Italien“ wegfällt, dann wird völlig außer Acht gelassen, dass die viel weiter reichende und gefährlichere explizite Verankerung im Autonomiestatut der Notwendigkeit der Beachtung der „Zwänge“ („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben, zu einem stetigen Abbau des Sonderstatuts führen wird.
Ich werde deshalb exakt aus diesem Grund dagegen stimmen.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits wiederholt festgestellt, dass den Regionen und Provinzen mit Autonomiestatut keine Gesetzgebungskompetenz in der internationalen Prophylaxe (dazu gehören Maßnahmen zu einer Pandemiebekämpfung) zusteht (Verfassungsgerichtshof Urteile Nr. 37/2021 betreffend Autonome Region Aosta, Urteil Nr. 164/2022 und Urteil Nr. 50/2024, beide Südtirol betreffend). Der Verfassungsgerichtshof hat dabei auch klar gestellt, dass selbst wenn die autonome territoriale Körperschaft die nationale Bestimmung eins zu eins übernimmt, es nicht der autonomen territorialen Körperschaft zusteht, gesetzgeberisch und strafend aktiv zu werden.
Aber genau das haben der Südtiroler Landtag mit Landesgesetz Nr. 4 von 2020 und der Landeshauptmann mit Verordnung Nr. 20 vom 23. April 2021 gemacht, und ohne dass ihnen eine diesbezügliche Kompetenz zustünde, eine Geldstrafe von € 400 bis € 1.000 für das Nichttragen der Maske im Freien vorgesehen, welche dann auch ohne jegliche Kompetenz vom Generalsekretariat der Provinz Bozen auferlegt und teilweise schon kassiert wurden.
Aufgrund dieser Situation hat das Landesgericht Bozen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes Nr. 4/2020 spezifisch zum Verbot des Tragens der Maske im Freien und der entsprechenden vom Land Südtirol auferlegten Strafe an den Verfassungsgerichtshof verwiesen. Die entsprechende Gerichtsverhandlung findet am 10. Juni 2024 statt.
Abgesehen vom klaren Fehlen einer dem Land Südtirol zustehenden Kompetenz zur Auferlegung und zum Inkasso von Geldstrafen in diesem Bereich, entbehrte die Pflicht zum Maskentragen im Freien jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, wie seit geraumer Zeit u.a. die nationale Vereinigung der italienischen Ärztekammern (FNOMCEO) auf ihrer website, der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigen und Metastudien des renommierten Cochrane-Instituts sowie die RKI-Protokolle belegen.
Das bedeutet, dass die Autonome Provinz Bozen ohne jegliche ihr zustehende Kompetenz und in Verletzung des Prinzips der Vernünftigkeit und Angemessenheit, das stets bei der Einschränkung von Grundfreiheiten respektiert werden muss, den Südtiroler Bürgern, die zu Recht im Freien keine Maske getragen haben, amtsmissbräuchlich Geldstrafen auferlegt und im Rahmen einer ungerechtfertigten Bereicherung kassiert hat.
Denn, wenn überhaupt, hätten diese Strafen nur vom Präfekten auferlegt und vom Staat kassiert werden dürfen.
Obwohl bereits in zwei Monaten (10. Juni 2025) der Verfassungsgerichtshof spezifisch zum Thema der Südtiroler Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Freien ein Urteil fällen wird, hat der Landeshauptmann bzw. die Landesregierung den Südtiroler Einzugsdienst ausdrücklich angehalten, die offenen Geldstrafen nunmehr forciert einzutreiben.
D.h. die Südtiroler Bürger werden unter Androhung einer Zwangsvollstreckung aufgefordert, eine Geldstrafe zu bezahlen, die ohne jegliche Kompetenz vom Land Südtirol auferlegt wurde, und dessen Inkasso dem Land Südtirol nicht zusteht, was eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt.
Mit meinem wie immer institutionell mehrsprachig dokumentierten Beschlussantrag, habe ich die Mitglieder des Landtages aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, die verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen zu annullieren, bzw. die Landesregierung zumindest zu verpflichten, die Eintreibung dieser verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auszusetzen:
Meinem Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, FREIE FRAKTION
Meinem Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Juni haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, TEAM K.
Gegen meinen Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen, haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA, GRÜNE, TEAM K.
Nicht mit abgestimmt hat Anna Scarafoni von FdI
Gegen meinen Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, und damit für eine Wiederholung des groben Verfassungsbruches und die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA.
Sich der Stimme enthalten haben folgende Fraktionen: GRÜNE und Anna Scarafoni von FdI.
Siehe namentliches Abstimmungsverhalten anbei.
Absolut widersprüchlich zu leeren und mittlerweile endgültig unglaubwürdigen Ankündigungen ist wieder einmal die Position von FdI (Marco Galateo).
Diesmal hat er sich nicht nur zum wiederholten Male gegen die konkrete Aufarbeitung und Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit im Bereich der sog. „Corona-Maßnahmen“ und den konkreten Schutz der Bürger gegen verfassungswidrige autoritäre Maßnahmen gestellt, sondern sogar die Verletzung (durch die Autonome Provinz Bozen), der laut Verfassungsgerichtshof im Bereich der internationalen Prophylaxe klar ausschließlich dem Staat zustehenden Gesetzgebungs- und Sanktionskompetenz – durch sein im Gleichschritt mit SVP & Co. an den Tag gelegtes Abstimmungsverhalten – mitgetragen.
Für mich als Rechtsanwältin ist klar: sämtliche Geldstrafen, die die Autonome Provinz Bozen ohne eine ihr zustehende Kompetenz durch die Südtiroler Einzugsdienste AG eintreiben lässt, entspricht einer grob amtsmissbräuchlichen ungerechtfertigten Bereicherung der Autonomen Provinz Bozen, mit persönlicher Haftbarkeit der hierfür handelnden Amtspersonen (Landeshauptmann, Mitglieder der Landesregierung, Landtagsabgeordnete die gestern gegen die Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gestimmt haben, Verantwortliche der Südtiroler Einzugsdienst AG).
In der gestrigen Ausgabe des Runden Tisches im Sender RAI Südtirol hat der Südtiroler Landesrat für die deutsche Bildung und Kultur Philipp Achammer folgendes wörtlich gesagt: „Wir haben einen massiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen … aus welchem Grund auch immer … niemand kommt mehr hinterher mit dem Unterstützungspersonal.“
Im Rahmen der in der ersten Gesetzgebungskommission im Südtiroler Landtag im Herbst vergangenen Jahres von uns Kommissionsmitgliedern vorgenommenen Anhörung der Vertreter von Kindergarten und Schule aller drei Sprachgruppen, wurde uns mitgeteilt, dass mittlerweile in Südtirol auf 76 Kinder 1 autistisches Kind fällt, und der Anstieg rasant ist.
Da sehr oft der Einwand kommt, dass der starke Anstieg in der Autismusrate nicht der Realität entspräche, sondern allein durch neue Diagnosekriterien bedingt sei, habe ich die Anhörung genutzt, um den seit Jahrzehnten im Kindergarten und in der Schule Tätigen, die konkrete Frage zu stellen, ob sie einen effektiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen sehen, oder ob der vermeldete Anstieg allein von einer geänderten Diagnosepraxis abhängt. Unisono wurde uns in der Aula des Landtages von allen eingeladenen Vertretern der Kindergärten und Schulen aller drei Sprachgruppen bestätigt, dass der massive Anstieg einer reellen Situation entspricht.
D.h. wir haben es mit einem Supergau an Notstand bzw. Zivilschutzerfordernis zu tun, der täglich Gegenstand einer offenen und intensiven Diskussion in einer nicht durch Zensur gegängelten Wissenschaft, Politik, in den Medien und damit in der Gesellschaft insgesamt sein muss.
Da aber die Ursachenermittlung mit enormen Tabus belegt ist, ja der sog. „Elefant im Raum“ bewusst ausgeblendet wird – nach dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“ – wird diese unsere Gesellschaft generell betreffende extrem bedrohende Situation in einer Art von OMERTÀ meist im öffentlichen Diskurs verdrängt, und nur wenn die Verantwortlichen in Erklärungsnotstand kommen, wie gestern der Südtiroler Landesrat für die deutschsprachige Bildung, wird die dramatische Realität kommuniziert.
Sämtliche in der Europäischen Union zentral von der Europäischen Kommission zugelassenen Kinderimpfstoffe (es kommen mittlerweile nur mehr Mehrfachimpfstoffe zur Anwendung) sind niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit geprüft worden. Die darin enthaltenen Adjuvantien, wie Aluminium, überwinden die Blutgehirnschranke, die im Kindesalter nicht ausgebildet ist, erst recht nicht bei Säuglingen und Kleinkindern.
Immer wieder wird auch bei uns behauptet, es sei nachgewiesen, dass es zwischen Autismus und den Kinderimpfstoffen keinen Zusammenhang gäbe. Das Gegenteil ist der Fall.
Es kommen laufend peer-reviewdte Studien heraus, die einen klaren Zusammenhang aufzeigen, siehe z.B. diese Studie, die Ende Jänner 2025 veröffentlicht wurde:
Die derzeit auch in Südtirol zur Anwendung kommenden Kinderimpfstoffe wurden niemals mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit geteset, ein Umstand, den übrigens der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit H. Messner, aufgrund meiner im Landtag hierzu gemachten Anfragen, bereits öffentlich zugegeben hat.
Die Pharmakokinetik der Kinderimpfstoffe wurde überhaupt nicht getestet: d.h. man hat nie geprüft, wie sich diese Substanzen, die Adjuvantien wie Aluminium enthalten, das bekanntlich hochtoxisch ist und zu schweren neurologischen Schäden führen kann, im Körper verteilen und wo sie verbleiben.
Die wenigen klinischen Studien mit nicht echten Kontrollgruppen (d.h. die sog. „Kontrollgruppe“ bekommt einen anderen Impfstoff, der auch nicht echt geprüft wurde bzw. eine Substanz, die auf jeden Fall die Adjuvantien enthält) wurden übrigens meist nur auf Säuglinge und Kleinkinder im Alter bis zu 24 Monaten in Lateinamerika, Afrika und Asien durchgeführt. Auch das sollte uns zu denken geben, denn Kinder in diesem Alter können die Beschwerden, die nach der Impfung auftreten kaum artikulieren, bzw. fällt es nicht so sehr auf, wenn ein Kind, das in seiner Sprach- und Bewegungsentwicklung noch nicht weit fortgeschritten ist, eine Nebenwirkung davon trägt.
Ich werde nicht müde, auf den Wahnsinn einer Gesellschaft hinzuweisen, die auf dem Altar eines seit Jahrzehnten – von einer, die Arzneimittelzulassungsbehörden, Politik, Justiz und Medien kontrollierenden Lobby – aufgebauten Impfdogmas, die eigenen Kinder und die Zukunft einer selbstbestimmten Gesellschaft generell opfert und eine Verhaltensweise an den Tag legt, die wir im Geschichtsunterricht dem Mittelalter zuordnen.
Wissenschaft heißt dogmenlose Überprüfung aller nicht nachweislich ausgeschlossenen Ursachen. Aber genau exakt dies erfolgt beim Thema Impfen nicht!
sodass selbst Länder, in denen keine Impfpflicht besteht (wie z.B. Österreich) mittlerweile eine relativ hohe Durchimpfungsrate aufweisen. Denn durch systematische Zensur und die Aufforderung von Politik und Sanität zur Bekämpfung von angeblicher Desinformation wurde in der Europäischen Union ein dem Autoritarismus verpflichteter Mechanismus installiert.
Und wie uns Landesrat Achammer gestern erklärt hat, haben auch sein Nordtiroler und Vorarlberger Kollege mit dem massiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen zu kämpfen und kämen, wie er, nicht mehr hinterher mit der Zurverfügungstellung von Unterstützungspersonal!
Wir haben es mit einem Supergau zu tun, der längst schon die Dimension eines auch zivilschutzrechtlichen Alarms hat, und ich frage mich, wie lange noch die Verantwortlichen in Politik, Sanität und Medien lieber ihre eigenen Kinder und Enkelkinder opfern, als der Wahrheit ins Gesicht zu sehen und endlich die Handbremse zu ziehen.
Dies erfordert als allererstes die Einhaltung der in den Zulassungsbeschlüssen der EU Kommission vorgesehenen ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe. Dies würde eine unmittelbare rechtswirksame Aushebelung der in Italien geltenden Kinderimpfpflicht bedeuten.
Ein von mir im Februar hierzu im Südtiroler Landtag institutionell dokumentiert eingebrachter Beschlussantrag wurde leider mehrheitlich nicht nur von den Regierungsparteien (SVP, Freiheitliche & Co.), sondern auch von großen Oppositionsparteien wie dem Team-K abgelehnt.
Und somit, geht die Behandlung unserer Kinder mit niemals auf ihre Sicherheit getesteten, aber in peer-reviewdten Studien als Ursache für Autismus und weiteren neurologische Schäden ausgemachten Impfstoffen unter Anwendung massiver Desinformation und einer menschenrechtswidrigen Erpressung der Eltern (nicht geimpfte Kinder werden von Kitas, Tagesmutterdienst und Kindergarten erbarmungslos ausgeschlossen!) munter weiter … bis jedes Kind eine eigene Stützlehrkraft braucht und wir als Gesellschaft insgesamt keine Gefahr mehr einer auf Selbstbestimmung und Selbstfindung ausgerichteten Bevölkerung für jene „Elite“ darstellen, denen diese Entwicklung ganz offensichtlich zu Gute kommt.