Journalismus und Demokratie sieht anders aus!

Ich habe heute auf die unglaublichen Aussagen des Chefredakteurs der Südtiroler Wochenzeitung ff mit einem Leserbrief an die ff, und aufgrund der schwerwiegenden gestern auf RAI Südtirol gemachten Aussagen mit einer allgemeinen Presseaussendung reagiert.
Es wird Zeit, dass über den untragbaren Umgang der Südtiroler Medien mit Information und der Meinung der Bürger raschestens eine ernsthafte Diskussion begonnen wird!
RA DDr. Renate Holzeisen

Journalismus und Demokratie, Herr Mair, sieht gänzlich anders aus!

Journalismus und Demokratie sieht anders aus!
ff-Wochenzeitung Chefredakteur – Journalismus, von Demagogie freie Information und Demokratie sieht anders aus!

Hey Teachers! Leave the kids alone!

Übersetzung in die deutsche Sprache der von der Anwaltsvereinigung für die Wahrung der Menschenrechte, Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo, den für die Schule zuständigen obersten Behörden, Regierungs- und Parteienvertretern zugestellte Aufforderung zur Unterlassung der Auferlegung einer FFP2-Pflicht in den Bildungseinrichtungen

Der Beginn des Schuljahres war nicht durch das Ende der Beschränkungen gemäß Artikel 3 des Gesetzesdekretes 52/2021 gekennzeichnet, sondern durch ihre Wiederaufnahme in anderer und abwegiger Form durch die Verwendung von Rundschreiben, Vademekums und anderer ähnlicher Modalitäten, die keinerlei Gesetzgebungswert und Bindungswirkung haben. Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo weist darauf hin und fordert die angesprochenen Institutionen dazu auf, Folgendes gebührend zur Kenntnis zu nehmen: – dass die Einschränkungen im Schulbereich mit dem Ende des Schuljahres 2021/2022 gemäß und für die Zwecke von Artikel 3 des Gesetzesdekrets 52/2021 ebenfalls beendet sind; – dass die einzige noch geltende Maßnahme die in Artikel 10 bis des Gesetzesdekrets 52/2021 enthaltene Selbstkontrolle ist, die für die Festsetzung der Isolation eine Feststellung der Covid-19- Krankheit und eine Maßnahme der Gesundheitsbehörde, nämlich des Bürgermeisters vorschreibt,; – dass die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske für enge Kontaktpersonen von Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden – abgesehen von ihrer Verfassungswidrigkeit aufgrund der offensichtlichen Verletzung des Grundsatzes der Achtung der menschlichen Person -nicht für Schüler gelten kann, die lediglich leichte Symptome (Husten, Kopfschmerzen) ohne andere Symptome, die auf eine Gefährdung anderer Schüler hindeuten, aufweisen sowie für gesunde Schüler, die nur das Pech haben, in der Klasse Mitschüler zu haben, die einige Symptome haben oder positiv sind vorbehalten natürlich das Recht des Einzelnen, Masken zu tragen, wenn er oder sie dies wünscht; – dass es sich bei den FFP2-Masken nicht um medizinische Hilfsmittel und nicht um persönliche Schutzausrüstungen handelt, geschweige denn, dass sie für Kinder und Minderjährige getestet und zugelassen wurden im Allgemeinen

https://www.altroconsumo.it/salute/dal-medico/speciali/ffp2-bambini 

https://misterprotezione.it/ffp2-per-bambini/

https://www.orizzontescuola.it/mascherine-ffp2-non-adatte-ai-bambini-troppo-affaticamento- respiratorio-lo-dice-altroconsumo/

– dass darüber hinaus die längere Verwendung von Masken nachweislich mit ernsthaften Risiken für die Gesundheit verbunden ist, also mit weitaus schwerwiegenderen Gesundheitsrisiken als die leichten und für junge Menschen irrelevanten Risiken einer Ansteckung mit Grippesymptomen wie auch immer diese bezeichnet werden; – dass, ein Kind oder Jugendlichen zu zwingen, eine FFP2-Maske über einen längeren Zeitraum zu tragen, den Straftatbestand des Missbrauchs von Erziehungsmaßnahmen, der Misshandlung und in besonders schweren Fällen der Folter darstellt, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es keine wissenschaftlichen Daten gibt, die ihre Nützlichkeit und Wirksamkeit für die Begrenzung oder Verhinderung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus beweisen; – dass solche Maßnahmen unlogisch, ungerechtfertigt und widersprüchlich erscheinen, da in anderen potenziell risikoreicheren Umgebungen als Schulen, z. B. Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen und künstlerischen Veranstaltungen in Innenräumen keine Pflicht mehr besteht, Masken zu tragen; – dass schließlich die Bildungseinrichtungen nicht befugt sind, die Verwendung von Masken und die Entfernung von Bediensteten und Schülern anzuordnen, die sich weigern, Masken zu tragen.

Confederazione Legale per i Diritti dell‘Uomo

FORDERT AUF UND VERWARNT

in Anbetracht der obigen Ausführungen, die Universitäten und Bildungseinrichtungen jeglicher Art und jeden Grades, die amtierende Regierung und die Parteien die nach den jüngsten Wahlen im Parlament vertreten sein werden, so wie sie in der

Anrede erwähnt sind, zur sofortigen Aufhebung aller Beschränkungen für Schüler in Schulen und Universitäten da sie unrechtmäßig, illegal und allenfalls geeignet sind, der schulischen Bevölkerung einen sehr schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zuzufügen. Vorbehaltlich der Anzeige der Verantwortlichen bei der zuständigen Strafgerichtsbarkeit.

CONFEDERAZIONE LEGALE PER I DIRITTI DELL’UOMO

Die Präsidentin

RA Renate Holzeisen

 

Der Vizepräsident

RA Alessandro Fusillo

Ein herzliches Danke den vielen Tausenden von Südtiroler Wählern!

Ein herzliches Danke den vielen Tausenden von Südtiroler Wählern, die uns/mir ihr Vertrauen geschenkt haben. Dieses hervorragende Ergebnis – im Schnitt 7 Prozent in der Kammer und in manchen Gebieten sogar 20 Prozent) ist für uns/mich ein klarer Auftrag weiter zu machen.

Trotz fehlender Sichtbarkeit in den großen Medien, trotz kurzfristigster Parteigründung vor den Wahlen, bedeutet ein solch großartiges Ergebnis, dass unsere Wähler sehr genau wahrgenommen haben, für was wir seit Jahren bereits mit allen Konsequenzen gemeinsam mit unseren Wählern einstehen und kämpfen.

Und dieses Bemühen um ein in allen Bereichen menschenwürdiges und friedvolles Leben geht jetzt erst recht mehr denn je weiter!

Covid-19-„Impfstoffe“: Wo sind die Studien zur Gentoxizität, Karzinogenität und Mutagenität?

Am 7. September 2022 hat RA DDr. Renate Holzeisen beim Verwaltungsgerichtshof in Rom/Latium einen Rekurs samt Beantragung einer Kautelarverfügung (R.Holzeisen ricorso con istanza cautelare) gegen die stillschweigende Verwehrung von Seiten der zuständigen italienischen Behörden (Gesundheitsministerium, AIFA – italienische Arzneimittelbehörde und ISS – Istituto Superiore della Sanità) der von RA Holzeisen (auch im Auftrage von Children’s Health Defense, einer von Robert Kennedy Jr. gegründeten Organisation zum Schutze der Gesundheit der Kinder)  beantragten Herausgabe der Dokumente zu den Studien betreffend die Gen-Toxizität, Kanzerogenität und Mutagenität der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis, Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna, (CHD Avv. R. Holzeisen Istanza di ostensione 22.07.22) eingereicht.

Laut EU-Arzneimittelrecht müssen diese Art von Studien verpflichtend für jegliche neue Substanz, und erst recht für eine Substanz, die unmittelbar in die Funktion unserer menschlichen Zellen eingreift, vor Inverkehrsbringung gemacht werden. Genau dies ist aber im Falle der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ nicht gemacht worden, und damit wird die gesamte Bevölkerung seit 27.12.2020 einem immensen Risiko für Gesundheit und Leben ausgesetzt.

Hier der Scientific Report, der die gesamten wissenschaftlichen Erkenntnisse der mit dieser Art von Produkten verbundenen Risiken zusammenfasst.

Über den weiteren Verlauf dieser wichtigen rechtlichen Aktion werden wir Sie auch über die website renate-holzeisen.eu auf dem Laufenden halten.

Anleitung zur Verteidigung gegen Geldstrafe für die Ü50 Jährigen nicht „Geimpften“ (+ Vorlage für Archivierungsantrag)

Für die über 50-Jährigen, denen die Mitteilung über den Beginn des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zugestellt wird, weil sie sich nicht der vom Gesetzesdekret 44/2021 vorgesehenen sog. „Impfung“ unterzogen haben.

Erklärungen für den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe:

Anbei finden Sie den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe (istanza di autotutela), der innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über den Beginn des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zu stellen ist. Der Antrag ist entweder mittels elektronischem Einschreiben, sprich pec (und auch an die angeführten Email-Adressen) oder mittels Einschreiben mit Rückantwort (und vorzugsweise auch an die angeführten Email-Adressen) zu richten.

Bewahren Sie eine Kopie des elektronischen Einschreiben oder des Papiereinschreiben mit Rückantwort für die etwaige nachfolgend notwendige Anfechtung der Verwaltungsstrafe auf.

Für die Anfechtung der Verwaltungsstrafe werde ich, sobald die ersten Verwaltungsstrafen zugestellt werden, einen Entwurf des Rekurses an den Friedensrichter vorbereiten, der von jedem Bürger selbstständig, ohne die Notwendigkeit der technischen Vertretung durch einen Rechtsanwalt, mit Abführung an den Staat der Gerichtsgebühr in Höhe von Euro 43 eingereicht werden kann.

Ebenso werde ich einen Entwurf für die Strafanzeige zur Verfügung stellen, die erst nach der etwaigen Zustellung der Verwaltungsstrafe eingereicht werden sollte, denn wenn die Verantwortlichen des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe trotz des ihnen zugestellten Antrages auf Archivierung des Verfahrens in ihrem illegalen Vorgehen insistieren, bestätigen und verfestigen sie ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Laden Sie den Antrag auf Archivierung hier herunter: Istanza di autotutela per ALTO ADIGE

Nachricht an das Gesundheitspersonal

Eine bestärkende Mitteilung für das Sanitätspersonal. Die aus den offiziellen Dokumenten der EMA, der Europäischen Kommission sowie der Produzenten hervorgehenden klaren Fakten, belegen die fehlende Wirksamkeit und Sicherheit der sog. COVID-19-“Impfstoffe”. Darüberhinaus ist mittlerweile auch durch eine über ein Jahr andauernde internationale Beobachtung bestätigt, dass diese experimentellen Substanzen die Infektion und damit die Infektiösität der damit behandelten Personen nicht verhindern. Jetzt liegt es am italienischen Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” in Anbetracht des mit den hierfür eingesetzten experimentellen Substanzen verbundenen klaren Risikos eines irreversiblen Schadens (einschließlich Tod) zu erklären.

Sizilianisches Verwaltungsgericht stellt die Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe in Frage

Ein erstes wichtiges Zwischenergebnis im Kampf gegen die obligatorische Behandlung mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” – Verfügung der zweitinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien mit Verweis an den italienischen Verfassungsgerichtshof der Frage der Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe.

Aufgrund der irreversiblen Nebenwirkungen (bis hin zum Tod), des Fehlens einer effektiven Pharmakovigilanz, des Fehlens einer klinischen Untersuchung vor Behandlung mit diesen Substanzen jeder einzelnen mit den sogenannten COVID-19-“Impfstoffen” zu behandelnden Person, hat die zweitinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien, aufgrund des seit Jahrzehnten vom italienischen Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigten Prinzips, dass eine medizinische Behandlung nur dann obligatorisch sein kann, wenn keine schwere Nebenwirkung zu erwarten sind, die Frage der Verfassungsmäßigkeit des italienischen COVID-19-“Impfpflicht”-Gesetzes aufgeworfen. Nachdem in Italien bereits am 1. April 2021 die COVID-19-“Impfpflicht” für den Gesundheitsbereich eingeführt worden war, und Ärzte, Krankenpfleger/innen etc. teilweise seit Juni 2021 ohne Gehaltsbezug von der Arbeit suspendiert sind, muss nun der Verfassungsgerichtshof endlich “Farbe bekennen”. Es wird die definitive Nagelprobe sein, ob wir italienische Staatsbürger noch auf ein Minimum an rechtlichem Schutz gegen menschenrechtswidrige Maßnahmen vertrauen können. Der Verfassungsgerichtshof kann, ohne eine jahrzehntelange Rechtsprechung über Bord zu werfen, nur die Verfassungswidrigkeit bestätigen.

CGA Sicilia Ordinanza pubb. 22.03.2022

Bosnisches Verfassungsgericht erteilt eine Lektion in Sachen Grundrechte

Mit Urteil vom 23. Februar 2022 erklärte das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 2, Recht auf Leben, und Artikel 8, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowohl das digitale COVID-Zertifikat als auch die von der Regierung auferlegte Covid-19-Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. Beschäftigte im Gesundheitswesen und über 60-Jährige) für verfassungswidrig.

Im Rahmen der Klage führten die Beschwerdeführer auch die Verletzung des Nürnberger Kodex an, wonach für jegliche medizinische Behandlung eine freie und aufgeklärte Einwilligung erforderlich ist.

Der EU-Abgeordnete Ivan Sinčić forderte in seiner Rede die Organe der Europäischen Union sowie die einzelnen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Beispiel des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina zu folgen und damit die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass ich am 21. Januar 2022 auf Einladung des Ausschusses für Verfassungsfragen des Senats der Italienischen Republik meine juristischen Bedenken hinsichtlich der groben Verletzung des Nürnberger Kodex hinterlegt habe.

Mein Rechtsgutachten, das nunmehr auch durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina bestätigt wurde, kann auf der Website des Senats der Italienischen Republik eingesehen werden: https://www.senato.it/3485

EU will das digitale COVID-Zertifikat bis 2023 verlängern

Die Europäische Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen will den europäischen Green Pass bis zum 30. Juni 2023 verlängern. Die EU-Bürger haben bis zum 8. April Zeit, ihren Einwand vorzubringen. Mehr als 96.000 EU-Bürger haben bereits ihre Meinung zum Ausdruck gebracht.

Laut EU-Plänen hat die Pandemie gerade erst begonnen. Die Gültigkeit des digitalen COVID-Zertifikats erlischt gegenwärtig mit Juli 2022. Allerdings plant die Europäische Kommission, die Gültigkeitsdauer des Zertifikats infolge des “ Pandemienotstands “ um ein Jahr zu verlängern.

Das Zertifikat soll EU-weit zur zwingenden Voraussetzung für „sicheres“ Reisen werden. Nur noch dreifach „geimpfte“ Personen sollen einen gültigen Nachweis erhalten. Darüber hinaus ist geplant, QR-Bescheinigungen auf Probanden auszuweiten, die an klinischen Impfstudien teilnehmen.

Die Frist für die Einreichung von Kommentaren zum Gesetzesvorschlag ist der 8. April. Die Meinung der EU-Bürger wird daraufhin dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Bürger ihre Stimme gegen diese vorgeschlagene Verordnung erheben, die uns in einen fortwährenden Gesundheitsnotstand versetzen würde.

Klicken Sie hier, um Ihren Einwand vorzubringen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU_de

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