ACHTUNG – Betrifft ehemals von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ Suspendierte! Unbedingt die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt etc. unterbrechen!

Ich empfehle Allen, die ohne Gehaltszahlung von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ suspendiert waren, SOFORT mit einem Einschreiben mit Rückantwort, oder einem elektronischen Einschreiben laut beiliegender Vorlage, die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt zu unterbrechen.

Dies gilt für Alle, die nicht bereits ein arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gemacht haben, mit dem Sie diese Forderungen eingeklagt haben.

Strafanzeigen, irgendwelche Sammelklagen, die nicht spezifisch arbeitsrechtliche Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber betreffen, haben die Verjährungsfrist nicht unterbrochen! Also unbedingt dieses Schreiben angepasst dringend absenden.

Ich empfehle derzeit allen Betroffenen erst dann vor Gericht zu ziehen um die ausständigen Gehälter etc. einzuklagen, wenn die Justiz sich endlich mehrheitlich dazu entscheidet, die sog. „materielle Wahrheit“ zu ermitteln um Recht sprechen zu können. Derzeit ist das Prozessrisiko aufgrund einer Justizverweigerung noch zu groß.

Daher geht es derzeit darum, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, um den Fortbestand der Forderungen gewährleistet zu sehen.

Aufforderung Bezahlung der wegen Covid-Suspendierung nicht bezahlten Gehälter

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Die schlimmsten Befürchtungen bestätigen sich: die sog: covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis erreichen innerhalb einer Stunde nach Injektion den Fötus und setzen das ungeborene Kind der unkontrollierten Produktion des schädlichen Spikeproteins aus – die Covid-19-„Impfkampagne“ muss insbesondere für Schwangere sofort ausgesetzt werden!

Eine neue peer-reviewte Studie bestätigt, was Experten von Beginn an erklärt haben: die mit den sog. Covid-19-„Impstoffen“ injizierten Nanolipide, in welchen die modifizierte RNA verpackt ist, überwinden problemlos die Plazentabarriere und treffen innerhalb einer Stunde auf den Fötus, reichern sich in dessen Organen an, entwickeln in allen Zellen des Fötus unkontrolliert das toxische Spikeprotein, das zur Zelltötung führt.

Die schlimmsten Befürchtungen bestätigen sich damit.

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https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2162253125000435

Das erklärt auch die seit 2021 in Ländern mit hoher Codvid-19-„Durchimpfungsrate“ gestiegene Rate an unbeabsichtigten Aborten, Totgeburten, Fehlbildungen und Infertilität.

Es ist an Unverantwortlichkeit kaum zu toppen, dass den Schwangeren vom italienischen Gesundheitsministerium und den lokalen Gesundheitsämtern, auch vom Südtiroler Sanitätsbetrieb, nach wie vor die sog. Covid-19-„Impfung“ empfohlen wird!

Hier haben wir es mit einem Zivilschutznotstand zu tun, der eine umgehende Aussetzung der Anwendung dieser experimentellen Substanzen insbesondere auf Schwangere erfordert! Südtirol hat primäre Kompetenz für den Zivilschutz! Und Südtirol ist verantwortlich für die Auswahl und gesetzeskonforme Anwendung von Impfstoffen.

Aus diesem Grund hatte ich am 15. Jänner 2025 einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag zur Abstimmung gebracht, um diese Aussetzung insbesondere für Schwangere zu erwirken.

Doch trotz meiner detaillierten Informationen, hat es die Mehrheit der Landtagsabgeordneten (auch der sog. Opposition, TEAM K, Grüne, PD) nicht für notwendig befunden, meinen Beschlussantrag mitzutragen!

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https://www.renate-holzeisen.eu/suedtiroler-landtagsabgeordnete-der-regierungsparteien-svp-freiheitliche-lega-fratelli-ditalia-galateo-la-civica-sowie-der-oppositionsparteien-team-k-gruene-und-pd-stimmen-g/?amp=1

Ich kann hiermit nur nochmals öffentlich an das Gewissen der Verantwortlichen der Südtiroler Gesundheitspolitik, des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Ärzte appellieren: setzen Sie sofort die Anwendung dieser schädlichen und nachweislich unnützlichen (es sei denn man will die Bevölkerungsreduktion) gentechnischen Injektionen aus!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Südtiroler Landtag stimmt mehrheitlich gegen die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Schutzbestimmungen und gegen den Schutz der Kindergesundheit

Wenn Abgeordnete mehrheitlich gegen die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Schutzbestimmungen und damit gegen den Schutz der Kindergesundheit abstimmen, dann ist das ein schlagender Beweis dafür, wie „indoktriniert“ die sog. „Volksvertreter“  durch die Pharmalobby sind.

Gestern wurde im Südtiroler Landtag über meinen Beschlussantrag abgestimmt, man möge die Südtiroler Landesregierung dazu verpflichten:

  1. durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne die erforderliche ärztliche Verschreibung verabreicht werden;
  2. durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb dafür zu sorgen, dass Kinderimpfstoffe nicht auf pädiatrischen Kategorien (sprich Altersgruppen) Anwendung finden, für die sie nicht zugelassen worden sind;
  3. durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass nur Kinderimpfstoffe verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden;
  4. sicherzustellen, dass Kinder, deren Eltern der Anwendung von Impfstoffen ohne die erforderliche ärztliche Verschreibung nicht zugestimmt haben, nicht als Personen betrachtet werden, die „gegen den nationalen Impfplan verstoßen haben“ und dass sie daher nicht vom Besuch von Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden;
  5. sicherzustellen, dass Kinder, deren Eltern dem Off-Label-Use von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht aus diesem Grund als Personen betrachtet werden, die gegen den „nationalen Impfplan verstoßen“ und dass sie daher nicht von Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden;
  6. sicherzustellen, dass Kinder, deren Eltern der Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurde, daher nicht als Personen betrachtet werden, welche „gegen den nationalen Impfplan verstoßen“ und dass sie daher nicht von Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden.

Obwohl die EU-Kommission als Bedingung für die Anwendung der pädiatrischen Impfstoffe eine ärztliche Verschreibung in den entsprechenden Zulassungsbeschlüssen laut EU-Arzneimittelrecht (in Italien rezipiert) als unabdingbare Voraussetzung festgesetzt hat, werden die Kinderimpfstoffe systematisch ohne ärztliche Verschreibung zur Anwendung gebracht.

Der von POLITIKERN und nicht von Ärzten beschlossene nationale Impfplan (10 Kinderpflichtimpfungen) sieht keine spezifischen Impfstoffprodukte vor und bezieht sich auf eine anonyme pädiatrische Population und nicht auf ein spezifisches Kind. Und kann daher, entgegen der Aussagen von LR Messner, die ärztliche Verschreibung nicht ersetzen!

Eine ärztliche Verschreibung muss von einem Arzt bezogen auf ein bestimmtes Kinderimpfstoffprodukt und ein bestimmtes Kind gegeben werden.

Dabei muss gewährleistet sein, dass der Arzt frei von politischer Konditionierung, allein seinem Wissen und Gewissen entsprechend und aufgrund der Eigenschaften sowie des Wirksamkeit/Risiko-Profils des spezifischen Kinderimpfstoffes, und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation des Kindes, die Verschreibung vornimmt.

Aber genau das passiert nicht!

Außerdem wendet  der Südtiroler Sanitätsbetrieb den nur für Kinder bis zu 24 Monaten zugelassenen Sechsfachimpfstoff HEXYON in einer off-label-Anwendung auch auf Kinder im Alter von über 24 Monaten an. Das ist illegal, insbesondere weil dies im Rahmen der auferlegten Impfpflicht erfolgt!

Gesundheitslandesrat Messner hat in der gestrigen Sitzung wieder einmal nicht der Wahrheit entsprechende Behauptungen aufgestellt. So behauptete er dieser Impfstoff sei für Kinder auch über 24 Monaten zugelassen und er würde ohnehin nur auf Kinder im Alter bis zu 24 Monaten angewandt. Landesrat Messner weiß entweder nicht was im Südtiroler Sanitätsbetrieb passiert, oder tut zumindest so, denn dieser Sechsfachimpfstoff wird vom Südtiroler Sanitätsbetrieb u.a. auf Kinder im Kindergartenalter zur Anwendung gebracht. Entsprechende Gerichtsverfahren laufen.

Hier mein umfassend mit institutionellen Dokumenten unterlegter Beschlussantrag:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_747656.pdf  (siehe auch anbei als Anlage).

Dem Gesundheitslandesrat Hubert Messner war mein Beschlussantrag übrigens „zu lang“. Offensichtlich ist die institutionell dokumentarisch belegte Wahrheit unangenehm!

Und noch unangenehmer könnte es werden, wenn dem Zusammenhang zwischen der wiederholten Injektion de facto nicht geprüfter Kinderimpfstoffe bspw. mit dem ständig ansteigenden Anteil der an Autismus erkrankten Kinder durch die neue US-Regierung mit einem Gesundheitsminister Robert F. Kennedy auf der Basis echter klinischer Studien nachgegangen wird, und die Ergebnisse über die, zwischenzeitlich von der Korruption durch die Pharmalobby gesäuberten, US-Gesundheitsbehörden (FDA, CDC und NIH) bestätigt werden.

Es ist unglaublich, dass sich Landtagsabgeordnete dagegen aussprechen, dass arzneimittelrechtliche Schutzbestimmungen, wie z.B. die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung und das Verbot einer massenhaften off-Label-Anwendung In Impfkampagnen, von der Sanitätsbehörde eingehalten werden müssen und von dieser gewährleistet werden muss, dass nur auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit echt geprüfte (im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen) Kinderimpfstoffe von der zuständigen Behörde/Sanitätsverwaltung zur Anwendung gebracht werden. 

Gegen die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Schutzbestimmungen und gegen den Schutz der Kindergesundheit haben sich die Landtagsabgeordneten der SVP, des TEAM K, FREIHEITLICHE, LA CIVICA, FORZA ITALIA ausgesprochen.

Der Stimme enthalten haben sich die GRÜNEN und Anna Scarafoni von FDI.

Ich danke jenen Abgeordneten bzw. Fraktionen im Südtiroler Landtag, die für meinen Beschlussantrag gestimmt haben: WIR BÜRGER NOI CITTADINI NEUS ZITADINS, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Beschlussantrag zu Kinderimpfstoffen: Keine Off-Label-Anwendung und Gesetzesverstöße!

Wenn die Politik Impfpflichten einführt, dann muss sie für eine den arzneimittelrechtlichen Vorschriften entsprechende Anwendung von sicheren und wirksamen Impfstoffen sorgen

 

In der Realität werden diese Vorschriften aber systematisch verletzt. Das gilt auch für die Kinderimpfstoffe.

Am kommenden Mittwoch, 12. Februar 2025 wird im Südtiroler Landtag mein Beschlussantrag zum Zwecke der Garantie der arzneimittelrechtlich- und zulassungskonformen Anwendung von wirksamen und sicheren Kinderimpfstoffen zur Abstimmung gebracht.

Siehe hier meinen Beschlussantrag:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_747656.pdf

Die Entscheidung darüber, welche der von der Europäischen Kommission zentral für die gesamte Europäische Gemeinschaft zugelassenen pädiatrischen Impfstoffprodukte zum Einsatz kommen,  wird in Italien von den Regionen bzw. den Autonomen Provinzen getroffen. Für Südtirol entscheidet dies also die Autonome Provinz Bozen.

Die Anwendung der Impfstoffe muss natürlich unter Einhaltung der vom Arzneimittelrecht und den in den Zulassungsbeschlüssen der Europäischen Kommission festgelegten notwendigen Bedingungen für die zugelassene Anwendung erfolgen. Genau dies geschieht aber systematisch nicht!

Die generell niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit geprüften Kinderimpfstoffe werden in Südtirol und Italien generell teilweise sogar off label zur Anwendung gebracht, sprich außerhalb der von der Arzneimittelzulassungsbehörde bestimmten therapeutischen Indikation. Im konkreten Fall auf pädiatrische Untergruppen (sprich Altersklassen), für welche der Kinderimpfstoff von der Europäischen Kommission nicht zugelassen wurde.

Und, obwohl in der Zulassung von der Europäischen Kommission ausdrücklich als Bedingung für die Anwendung des Impfstoffes vorgesehen, werden die Kinderimpfstoffe ohne die hierfür notwendige ärztliche Verschreibung zur Anwendung gebracht.

Kinder, deren Eltern sich – zum Schutze ihrer Kinder – gegen diese evidente und grobe Verletzung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften wehren, werden von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen.

 

Das ist ein absolut unhaltbarer Zustand, und erfordert eine entschiedene Beschlussfassung durch den Südtiroler Landtag.

Es sei daran erinnert, dass unsere unmittelbaren Nachbarländer Österreich und Schweiz keine Kinderimpfpflicht, aber dennoch einen bekanntlich sehr hohen Standard der öffentlichen Gesundheit haben.

Mit dem Beschlussantrag, rufe ich meine Kollegen im Südtiroler Landtag dazu auf, die Landesregierung zu verpflichten:

  1.  über den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherstellen zu wollen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne die erforderliche ärztliche Verschreibung zur Anwendung kommen;
  2.  über den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherstellen zu wollen, dass Kinderimpfstoffe nicht „off label“ angewandt werden, d. h. auf pädiatrische Unterkategorien (Altersklassen von Kindern), für die sie nicht zugelassen sind;
  3.  über den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherstellen zu wollen, dass nur pädiatrische Impfstoffe angewandt werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden;
  4. zu gewährleisten, dass Kinder – deren Eltern der Anwendung von Kinderimpfstoffen ohne die hierfür erforderliche ärztliche Verschreibung nicht zugestimmt haben – aus diesem Grund nicht als „nicht konform mit dem nationalen Impfplan“ betrachtet und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und den Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden;
  5. zu gewährleisten, dass Kinder, deren Eltern der Off-Label-Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, aus diesem Grund nicht als „nicht konform mit dem nationalen Impfplan“ betrachtet und daher nicht von den Kleinkinderbetreuungsstätten und den Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden.

Die Gesundheit unserer Kinder darf nicht aus ideologischen Gründen und blindem Vertrauen sowie Festhalten an nicht evidenzbasierten Dogmen einem Risiko ausgesetzt werden.

Ich hoffe sehr, dass die Mitglieder des Südtiroler Landtages bei der Abstimmung die im Beschlussantrag dokumentierten Fakten berücksichtigen, und sich nicht sogar gegen die Einhaltung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften, sowie der, von der zuständigen Arzneimittelzulassungsbehörde (Europäische Kommission) für die gesetzeskonforme Anwendung auferlegten Bedingungen (Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung, Verbot der off label-Anwendung in Impfkampagnen) aussprechen, wie sie es leider mehrheitlich im Jänner des laufenden Jahres in Bezug auf die aktuelle Anwendung der sog. Covid-19-Impfstoffe getan haben.

Der Anteil der an Autoimmunerkrankungen und Autismus leidenden Kinder steigt auch in Südtirol ständig. Derzeit kommt in Südtirol 1 (ein) autistisches Kind auf 76 Kinder!

In den USA hat sich ein Großteil der Senatoren bereits dafür ausgesprochen, den Ursachen für diese erschreckende Entwicklung wissenschaftlich ohne Tabus auf den Grund zu gehen, auch weil laufend peer-reviewte wissenschaftliche Studien veröffentlicht werden, die eine starke Korrelation (unter vergleichbaren Lebensbedingungen) zwischen dem Anteil der autistischen Kinder und dem Anteil der geimpften Kinder zeigen. Hier eine im Jänner 2025 veröffentlichte peer-reviewte Studie:

https://publichealthpolicyjournal.com/vaccination-and-neurodevelopmental-disorders-a-study-of-nine-year-old-children-enrolled-in-medicaid/

In diesem dramatischen Kontext sogar die Verletzung von durch die Europäische Kommission festgelegte Bedingungen für die Anwendung der Kinderimpfstoffe (wie die ärztliche Verschreibungspflicht, die Notwendigkeit der Einhalt der therapeutischen Indikation) zuzulassen, entspräche einem unverzeihlichen Vergehen an unseren Kindern! Ich hoffe, dass dies jedem/r Abgeordneten zum Südtiroler Landtag bei der kommenden Abstimmung bewusst ist!

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