Beschlussantrag im Südtiroler Landtag zu dringenden Zivilschutzmaßnahmen gegen KOSTAIVE-spreading

Im Februar hat die Europäische Kommission die experimentelle hoch gefährliche Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als sog. Covid-19-„Impfstoff“ zugelassen. AIFA hat bereits diese zentralisierte Zulassung in Italien umgesetzt.

Diese Substanz birgt im Vergleich zu den bereits seit Ende 2020 zugelassenen modRNA Covid-19-„Impfstoffen“ weitere absolut inakzeptable Risiken.

KOSTAIVE besteht aus einer sog. selbstreplizierenden modRNA. Damit wird der menschliche Körper zu einem stetigen das tödliche Spike-Protein herstellenden „Reaktor“, was zum unweigerlichen Zelltod des Gewebes im gesamten menschlichen Körpers führen wird. Es wurden für diese gentechnische Substanz, die genauso wie die bereits vorher eingesetzten modRNA-Substanzen niemals hätte als „Impfstoff“ zugelassen werden dürfen, keinerlei Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität durchgeführt.

Darüber hinaus weisen Experten in institutionell wichtigen Positionen darauf hin, dass diese Substanz das konkrete Risiko des spreading, sprich der Übertragung auf die Umwelt und damit auch auf damit nicht behandelte Personen birgt.

Und damit wird das Erfordernis der notwendigen Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung de facto außer Kraft gesetzt.

Da bereits aus dem Beipackzettel von KOSTAIVE das Risiko einer Herzmuskelentzündung hervorgeht, und wir wissen, dass die Behandlung mit modRNA-Substanzen zu vielen irreversiblen Schäden bis hin zum Tode führt, ist aufgrund der spreading-Gefahr die Notwendigkeit des umgehenden Zivilschutzes gegeben.

Ich habe daher mit einem Beschlussantrag, der im Südtiroler Landtag in der ersten Juliwoche behandelt wird, folgende Anträge gestellt:

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Südtiroler Landesregierung dazu,

1) umgehend durch geeignete Zivilschutzmaßnahmen zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung gegen die Gefahr der Übertragung auf die Umwelt, durch mit KOSTAIVE-Zapomeran behandelte Personen, der selbstreplizierenden, in den durch die Substanz KOSTAIVE-Zapomeran produzierten extrazellulären Vesikel (EVs) inkapsulierten und für die Gesundheit und das Leben höchst gefährlichen mRNA tätig zu werden;

2) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen

2.1) zum Zwecke der dringend notwendigen Beschlussfassung über die Aussetzung der Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran in Italien,

2.2) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der Europäischen Kommission von Seiten der Republik Italien, umgehend die Zulassung in der Europäischen Union von KOSTAIVE-Zapomeran auszusetzen bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit von KOSTAIVE durch Vorlage der für Gentherapeutika und analog wirkender neuwertiger Substanzen laut EU-arzneimittelrechtlicher Prinzipien vorzulegender Studien,

2.3) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der WHO, durch die Republik Italien in deren Eigenschaft als WHO-Mitgliedsstaat, in der Person ihres Generaldirektors umgehend eine Sicherheitswarnung an alle WHO-Mitgliedsstaaten auszugeben, damit die Anwendung  von KOSTAIVE-Zapomeran weltweit bis zum rechtskonformen Nachweis ihrer (wohl nicht vorliegenden) Unbedenklichkeit ausgesetzt wird,

2.4) zum Zwecke der Beschlussfassung aller eventuell dringend notwendigen rechtlichen Schritte, die bei mangelnder Kooperation der Europäischen Kommission und der WHO umgehend notwendig werden, einzuberufen.

Siehe hier den Beschlussantrag:

Ersetzungsantrag zu Beschlussantrag Nr. 284 25 samt Anlagen

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

Südtiroler Landtag wiederholt einen groben Verfassungsbruch sowie die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits wiederholt festgestellt, dass den Regionen und Provinzen mit Autonomiestatut keine Gesetzgebungskompetenz in der internationalen Prophylaxe (dazu gehören Maßnahmen zu einer Pandemiebekämpfung) zusteht (Verfassungsgerichtshof Urteile Nr. 37/2021 betreffend Autonome Region Aosta, Urteil Nr. 164/2022 und Urteil Nr. 50/2024, beide Südtirol betreffend). Der Verfassungsgerichtshof hat dabei auch klar gestellt, dass selbst wenn die autonome territoriale Körperschaft die nationale Bestimmung eins zu eins übernimmt, es nicht der autonomen territorialen Körperschaft zusteht, gesetzgeberisch und strafend aktiv zu werden.

Aber genau das haben der Südtiroler Landtag mit Landesgesetz Nr. 4 von 2020 und der Landeshauptmann mit Verordnung Nr. 20 vom 23. April 2021 gemacht, und ohne dass ihnen eine diesbezügliche Kompetenz zustünde, eine Geldstrafe von € 400 bis € 1.000 für das Nichttragen der Maske im Freien vorgesehen, welche dann auch ohne jegliche Kompetenz vom Generalsekretariat der Provinz Bozen auferlegt und teilweise schon kassiert wurden.

Aufgrund dieser Situation hat das Landesgericht Bozen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes Nr. 4/2020 spezifisch zum Verbot des Tragens der Maske im Freien und der entsprechenden vom Land Südtirol auferlegten Strafe an den Verfassungsgerichtshof verwiesen. Die entsprechende Gerichtsverhandlung findet am 10. Juni 2024 statt.

Abgesehen vom klaren Fehlen einer dem Land Südtirol zustehenden Kompetenz zur Auferlegung und zum Inkasso von Geldstrafen in diesem Bereich, entbehrte die Pflicht zum Maskentragen im Freien jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, wie seit geraumer Zeit u.a. die nationale Vereinigung der italienischen Ärztekammern (FNOMCEO) auf ihrer website, der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigen und Metastudien des renommierten Cochrane-Instituts sowie die RKI-Protokolle belegen.

Das bedeutet, dass die Autonome Provinz Bozen ohne jegliche ihr zustehende Kompetenz und in Verletzung des Prinzips der Vernünftigkeit und Angemessenheit, das stets bei der Einschränkung von Grundfreiheiten respektiert werden muss, den Südtiroler Bürgern, die zu Recht im Freien keine Maske getragen haben, amtsmissbräuchlich Geldstrafen auferlegt und im Rahmen einer ungerechtfertigten Bereicherung kassiert hat.

Denn, wenn überhaupt, hätten diese Strafen nur vom Präfekten auferlegt und vom Staat kassiert werden dürfen.

Obwohl bereits in zwei Monaten (10. Juni 2025) der Verfassungsgerichtshof spezifisch zum Thema der Südtiroler Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Freien ein Urteil fällen wird, hat der Landeshauptmann bzw. die Landesregierung den Südtiroler Einzugsdienst ausdrücklich angehalten, die offenen Geldstrafen nunmehr forciert einzutreiben.

D.h. die Südtiroler Bürger werden unter Androhung einer Zwangsvollstreckung aufgefordert, eine Geldstrafe zu bezahlen, die ohne jegliche Kompetenz vom Land Südtirol auferlegt wurde, und dessen Inkasso dem Land Südtirol nicht zusteht, was eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt.

Mit meinem wie immer institutionell mehrsprachig dokumentierten Beschlussantrag, habe ich die Mitglieder des Landtages aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, die verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen zu annullieren, bzw. die Landesregierung zumindest zu verpflichten, die Eintreibung dieser verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auszusetzen:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_750937.pdf

Meinem Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, FREIE FRAKTION

Meinem Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Juni haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, TEAM K.

Gegen meinen Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen, haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA, GRÜNE, TEAM K.

Nicht mit abgestimmt hat Anna Scarafoni von FdI

Gegen meinen Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, und damit für eine Wiederholung des groben Verfassungsbruches und die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA.

Sich der Stimme enthalten haben folgende Fraktionen: GRÜNE und Anna Scarafoni von FdI.

Siehe namentliches Abstimmungsverhalten anbei.

Absolut widersprüchlich zu leeren und mittlerweile endgültig unglaubwürdigen Ankündigungen ist wieder einmal die Position von FdI (Marco Galateo).

Diesmal hat er sich nicht nur zum wiederholten Male gegen die konkrete Aufarbeitung und Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit im Bereich der sog. „Corona-Maßnahmen“ und den konkreten Schutz der Bürger gegen verfassungswidrige autoritäre Maßnahmen gestellt, sondern sogar die Verletzung (durch die Autonome Provinz Bozen), der laut Verfassungsgerichtshof im Bereich der internationalen Prophylaxe klar ausschließlich dem Staat zustehenden Gesetzgebungs- und Sanktionskompetenz – durch sein im Gleichschritt mit SVP & Co. an den Tag gelegtes Abstimmungsverhalten – mitgetragen.

Für mich als Rechtsanwältin ist klar: sämtliche Geldstrafen, die die Autonome Provinz Bozen ohne eine ihr zustehende Kompetenz durch die Südtiroler Einzugsdienste AG eintreiben lässt, entspricht einer grob amtsmissbräuchlichen ungerechtfertigten Bereicherung der Autonomen Provinz Bozen, mit persönlicher Haftbarkeit der hierfür handelnden Amtspersonen (Landeshauptmann, Mitglieder der Landesregierung, Landtagsabgeordnete die gestern gegen die Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gestimmt haben, Verantwortliche der Südtiroler Einzugsdienst AG).

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RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

ACHTUNG – Betrifft ehemals von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ Suspendierte! Unbedingt die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt etc. unterbrechen!

Ich empfehle Allen, die ohne Gehaltszahlung von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ suspendiert waren, SOFORT mit einem Einschreiben mit Rückantwort, oder einem elektronischen Einschreiben laut beiliegender Vorlage, die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt zu unterbrechen.

Dies gilt für Alle, die nicht bereits ein arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gemacht haben, mit dem Sie diese Forderungen eingeklagt haben.

Strafanzeigen, irgendwelche Sammelklagen, die nicht spezifisch arbeitsrechtliche Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber betreffen, haben die Verjährungsfrist nicht unterbrochen! Also unbedingt dieses Schreiben angepasst dringend absenden.

Ich empfehle derzeit allen Betroffenen erst dann vor Gericht zu ziehen um die ausständigen Gehälter etc. einzuklagen, wenn die Justiz sich endlich mehrheitlich dazu entscheidet, die sog. „materielle Wahrheit“ zu ermitteln um Recht sprechen zu können. Derzeit ist das Prozessrisiko aufgrund einer Justizverweigerung noch zu groß.

Daher geht es derzeit darum, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, um den Fortbestand der Forderungen gewährleistet zu sehen.

Aufforderung-Bezahlung-der-wegen-Covid-Suspendierung-nicht-bezahlten-Gehaelter einfach

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Die schlimmsten Befürchtungen bestätigen sich: die sog: covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis erreichen innerhalb einer Stunde nach Injektion den Fötus und setzen das ungeborene Kind der unkontrollierten Produktion des schädlichen Spikeproteins aus – die Covid-19-„Impfkampagne“ muss insbesondere für Schwangere sofort ausgesetzt werden!

Eine neue peer-reviewte Studie bestätigt, was Experten von Beginn an erklärt haben: die mit den sog. Covid-19-„Impstoffen“ injizierten Nanolipide, in welchen die modifizierte RNA verpackt ist, überwinden problemlos die Plazentabarriere und treffen innerhalb einer Stunde auf den Fötus, reichern sich in dessen Organen an, entwickeln in allen Zellen des Fötus unkontrolliert das toxische Spikeprotein, das zur Zelltötung führt.

Die schlimmsten Befürchtungen bestätigen sich damit.

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https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2162253125000435

Das erklärt auch die seit 2021 in Ländern mit hoher Codvid-19-„Durchimpfungsrate“ gestiegene Rate an unbeabsichtigten Aborten, Totgeburten, Fehlbildungen und Infertilität.

Es ist an Unverantwortlichkeit kaum zu toppen, dass den Schwangeren vom italienischen Gesundheitsministerium und den lokalen Gesundheitsämtern, auch vom Südtiroler Sanitätsbetrieb, nach wie vor die sog. Covid-19-„Impfung“ empfohlen wird!

Hier haben wir es mit einem Zivilschutznotstand zu tun, der eine umgehende Aussetzung der Anwendung dieser experimentellen Substanzen insbesondere auf Schwangere erfordert! Südtirol hat primäre Kompetenz für den Zivilschutz! Und Südtirol ist verantwortlich für die Auswahl und gesetzeskonforme Anwendung von Impfstoffen.

Aus diesem Grund hatte ich am 15. Jänner 2025 einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag zur Abstimmung gebracht, um diese Aussetzung insbesondere für Schwangere zu erwirken.

Doch trotz meiner detaillierten Informationen, hat es die Mehrheit der Landtagsabgeordneten (auch der sog. Opposition, TEAM K, Grüne, PD) nicht für notwendig befunden, meinen Beschlussantrag mitzutragen!

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https://www.renate-holzeisen.eu/suedtiroler-landtagsabgeordnete-der-regierungsparteien-svp-freiheitliche-lega-fratelli-ditalia-galateo-la-civica-sowie-der-oppositionsparteien-team-k-gruene-und-pd-stimmen-g/?amp=1

Ich kann hiermit nur nochmals öffentlich an das Gewissen der Verantwortlichen der Südtiroler Gesundheitspolitik, des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Ärzte appellieren: setzen Sie sofort die Anwendung dieser schädlichen und nachweislich unnützlichen (es sei denn man will die Bevölkerungsreduktion) gentechnischen Injektionen aus!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Südtiroler Landtagsabgeordnete der Regierungsparteien (SVP, Freiheitliche, LEGA, Fratelli d’Italia – Galateo, La Civica), sowie der Oppositionsparteien TEAM K, GRÜNE und PD stimmen geschlossen gegen die vom Gesetzgeber vorgesehene Informationspflicht über Sicherheit und Wirksamkeit der sog. Covid-19-„Impstoffe“, gegen die Einhaltung der ärztlichen Verschreibungspflicht und für die weitere aktive Empfehlung der experimentellen COVID-19-mRNA-„Impfungen“ auch für Schwangere

Mit einem auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Leiters des Instituts für Globale Gesundheit der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) beruhenden Beschlussantrag (Nr. 202/24 – siehe anbei unten), habe ich gestern die Kollegen im Südtiroler Landtag, aufgrund der längst (seit 2021 wie von Dott. Federico in der im Südtiroler Landtag am 4.12.2024 abgehaltenen Pressekonferenz erklärt) nachgewiesenen Unwirksamkeit und enormen Gefährlichkeit (Herzmuskelentzündungen, Autoimmun- und Krebserkrankungen) der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ aufgefordert, die Landesregierung mit Beschluss zur Einhaltung in erster Linie von vom Arzneimittelgesetzgeber vorgesehenen Pflichten, wie folgt zu verpflichten:

  1. über den Südtiroler Sanitätsbetrieb umgehend eine umfassende Information der Bürger im Bereich der (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu gewährleisten, wobei die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt werden muss, dass die vermeintliche Wirksamkeit und Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 nicht nachgewiesen wurde, sondern dass diese Substanzen mitunter sogar zum Tod führen können (was schon aus dem Beipackzettel hervorgeht) und andere schwere irreversible Nebenwirkungen verursachen können;
  2. gemeinsam mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb die derzeit auch für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal geltende Empfehlung der Verabreichung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 umgehend aufzuheben;
  3. die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebs dazu aufzufordern, die Bedingungen für die Genehmigung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 einzuhalten und somit jede weitere Verabreichung dieser sogenannten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu unterlassen, falls keine ärztliche Verschreibung vorliegt und der Bürger nicht umfassend über die (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 informiert wurde.

Die Mehrheit der Südtiroler Landtagsabgeordneten (alle Abgeordneten von SVP, Freiheitliche, TEAM K, Grüne, Lega, PD, La Civica und Galateo von Fratelli d’Italia) haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt und haben damit die politische Verantwortung dafür übernommen, dass diese experimentellen auf Gentechnik beruhenden sog. „Impfstoffe“ auch weiterhin Schwangeren aktiv vom Südtiroler Sanitätsbetrieb empfohlen werden, obwohl längst bekannt ist, dass die Nanolipid-Partikel, in der die mRNA verpackt ist, die Plazentaschranke überwinden und damit bereits der Fötus dieser experimentellen gentechnischen Injektion und einer unkontrollierbaren Spikeproteinproduktion (siehe dazu wissenschaftliche Studie von Dott. Federico im Beschlussantrag) ausgesetzt wird und u.a. eine vorzeitige Plazentaablösung induziert werden kann.

Die gestern im Südtiroler Landtag getroffene politische Entscheidung ist umso schwerwiegender, als in Ländern mit einer hohen Covid-19-„Duchimpfungsrate“, seit Beginn der Covid-19-„Impfungkampagne“ im Jahr 2021 die Geburtenrate drastisch abgesackt ist und der Trend nach wie vor anhält, bei gleichbleibendem Kinderwunsch, wie jüngste Umfragen in Frankreich und Deutschland zeigen.

Es verdichten sich immer mehr die Daten, dass mit diesen gentechnischen experimentellen Substanzen behandelte junge Frauen vermehrt mit Unfruchtbarkeitsproblemen zu kämpfen haben und die Anzahl von Totgeburten und Fehlbildungen merklich angestiegen ist.

Der Umstand dass diese experimentellen Substanzen von der internationalen Wissenschaft, die laut Eingeständnis des CEO von META, Mark Zuckerberg von der scheidenden Biden-US-Administration auf brutalste Weise gerade zum Thema der Covid-19-„Impfstoffe“ zensiert wurde, nicht nur für Herzmuskelentzündungen (seit 2023 in den Beipackzettel als mögliche Nebenwirkung mit Todesfolge aufgenommen), die auch erst Jahre nach der „Impfung“ zum „plötzlichen und unerwarteten Tod“ führen kann (wie Kardiologen weltweit erklären), sondern für eine Vielzahl von Krankheitsbildern verantwortlich gemacht werden, und Wissenschaftler und Ärzte u.a. auch wegen der weiltweit festgestellten enorm hohen Konzentration an DNA-Plasmiden in diesen Substanzen mit der konkreten Gefahr der Integration ins menschlichen Genom Allarm schlagen (auch darauf bezog sich mein Beschlussantrag), scheint die Mehrheit der Südtiroler Landtagsabgeordneten nicht weiter zu interessieren und zu beunruhigen.

Die Mehrheit der im Südtiroler Landtag sitzenden Abgeordneten ziehen es vor, selbst die Einhaltung der von der Zulassungsbehörde (Europäische Kommission) für die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ laut zwingendem Arzneimittelrecht für die Anwendung dieser Substanzen vorgesehene ärztliche Verschreibung, nicht vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zu verlangen!

Dott. Federico hat in seiner im November 2024 veröffentlichten Studien, auf der Basis des aktuellen internationalen wissenschaftlichen Standes, darauf hingewiesen, dass die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ auf mRNA-Basis insbesondere auch für die sog. vulnerable Bevölkerungsgruppe höchst problematisch ist, da deren bereits instabiles Immunsystem durch diese experimentellen Injektionen einem weiteren massiven Destabilisierungsangriff ausgesetzt wird.

Das gestrige Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten zum Südtiroler Landtag (siehe anbei unten das Abstimmungsergebnis im Detail) hat eine historisch-dokumentarische Bedeutung, da aller Voraussicht nach, in den kommenden Monaten, die in den USA nicht mehr zensierten wissenschaftlichen Erkenntnisse, und damit die dramatische Wahrheit zu diesen experimentellen Substanzen, in behördlichen Feststellungen (FDA, NIH, CDC) mit weltweiter Relevanz (also auch für Südtirol) verlautbart werden.

Und dann werden die Abgeordneten der SVP, TEAM K, Grüne, Freiheitliche, Lega, PD, Lista Civica und der Fratelli-Assessor nicht sagen können, „mit dem Wissen von heute, würden wir anders entscheiden“ … denn das Wissen wurde ihnen im Detail spätestens mit meinem Beschlussantrag 202/24 im Detail präsentiert. Und die unglaubliche Negierung arzneimittelrechtlicher Schutzvorschriften (wie die Aufklärungs- und ärztliche Verschreibungspflicht) ist allemal nicht nachvollziehbar und jedenfalls unentschuldbar!

Ich habe den Eindruck, dass man sich der Tragweite der Verantwortung, die man mit einem solchen Abstimmungsverhalten auf sich nimmt, noch nicht bewusst ist.

Der Südtiroler Tageszeitung entnehme ich, dass der ehemalige Gesundheitslandesrat Thomas Widmann nur „aus Versehen“ meinem Beschlussantrag zugestimmt hat, währenddessen die Landtagsabgeordnete Anna Scarafoni, entgegen der Meldungen in der Neuen Südtiroler Tageszeitung, für die Prämissen und den Punkt 2) meines Beschlussantrages (also die Aussetzung der aktiven Bewerbung der Covid-19-„Impfstoffe“ für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal) laut anbei befindlichem Abstimmungsprotokoll gestimmt hat.

Anbei das protokollierte Abstimmungsverhalten, sowie der Beschlussantrag, mit dem ich eine Beschlussfassung zwecks Einhaltung klarer arzneimittelrechtlicher und von der Zulassungsbehörde auferlegter Pflichten zum Schutze der Bevölkerung herbeiführen wollte.

Beschlussantrag 202 24 Mozione

Abstimmungsergebnis Punkt 1 – Risultato voto premesse – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 1 – Risultato voto punto 1 – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 2 – Risultato voto punto 2 – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 3 – risultato voto punto 3 – 202 24

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Stehen der Herausgeberin Athesia Druck GmbH der Tageszeitung „Dolomiten“, die seit Jahrzehnten von den Ebner-Brüdern zum Totschweigen und/oder Diffamieren der ihnen, ihrem persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Umfeld widrigen Personen eingesetzt wird, die jährlichen millionenschweren aus Steuergeld gespeisten Staatsbeiträge für die Tageszeitung einer sprachlichen Minderheit zu? Wohl kaum

Seit Jahrzehnten beobachte ich – wie viele Südtiroler – den Missbrauch der Tageszeitung „Dolomiten“ zum Zwecke des Totschweigens und/oder der Diffamierung von den Ebner-Brüdern und ihrem familiären, politischen und wirtschaftlichen Umfeld widrigen Personen.

Nun wäre dies kein Anlass einer politischen Intervention, würde das „Tagblatt der Südtiroler“ nicht seit Jahrzehnten jährlich millionenschwere aus Steuergeld gespeiste Staatsbeiträge erhalten.  

Solche Beiträge stehen mit Sicherheit nicht jenen als Tageszeitung sprachlicher Minderheiten deklarierte Zeitungen zu, die nachweislich im persönlichen Interesse ihrer Herausgeber zur Rufschädigung oder zum Totschweigen unliebsamer Personen bzw. Themen verwendet werden.

Der Missbrauch dieser Steuergelder – letztendlich handelt es sich darum – zeigt sich laufend in der „Berichterstattung“ der „Dolomiten“.

So war in der gestrigen Ausgabe der Dolomiten auf Seite 18 ein Artikel mit dem Titel „Ärzte im Wahlkampfmodus“ erschienen, der einmal mehr eine offenkundige, für ein mit Steuergeld finanziertes Blatt illegale Wahlwerbung für die scheidende Vize-Präsidentin der Ärztekammer Bozen Monica Oberrauch – die sich in den vergangenen Jahren durch illegal autoritärste Vorgehensweise nicht nur zum Schaden vieler in der Ärztekammer Bozen eingetragenen Ärzte „ausgezeichnet“ hat – darstellt.

Nicht nur dass ganz offenkundig Monica Oberrauch medial gepusht wird, sondern es wird die von Dr.med Rudolf Schöpf angeführte Kandidatenliste „Medici Ippocratici Ärzte“, die zu der an diesem Wochenende stattfindenden Ärztekammerratswahl antritt, nur beiläufig in einem Satz erwähnt, um sie als „No-Vax-Liste“ zu diskreditieren.

Dass Dr.med. Rudolf Schöpf, auch in Vertretung sämtlicher Kandidaten auf dieser Liste, gestern – unter Androhung rechtlicher Schritte wegen der offenkundigen rechtswidrigen Manipulation einer Ärztekammerwahl durch die Ebner-Familie unter Missbrauch der mit Steuergeld finanzierten Tageszeitung Dolomiten und des online-Portals STOL – eine Richtigstellung verlangen musste – zeigt einmal mehr, dass der Herausgeber der Tageszeitung „Dolomiten“ (Athesia Druck GmbH) längst schon das Anrecht auf die jährlichen millionenschweren Staatsbeiträge für eine als „Tageszeitung einer sprachlichen Minderheit“ deklarierten, aber tatsächlich seit Jahrzehnten für die persönlichen Interessen der Familie Ebner eingesetzten Zeitung „verwirkt“ hat.

Denn die millionenschweren Staatsbeiträge für Herausgeber von Tageszeitungen sprachlicher Minderheiten stehen sicher nicht für die Manipulation der öffentlichen Meinung im Eigeninteresse der Herausgeber, sowie der von diesen protegierten Personen, und zur Verletzung des allgemeinen Interesses und Anrechts der Bürger und Steuerzahler, und damit der sprachlichen Minderheiten unseres Landes Südtirol, auf transparente und objektive Berichterstattung zu!

Dolomiten-05.12.2024-18

Dolomiten-06.12.2024-18

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ müssen sofort vom Markt genommen und die Impfkampagne umgehend eingestellt werden Alles andere ist unverantwortlich!

 

Die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ müssen sofort vom Markt genommen und die Impfkampagne umgehend eingestellt werden

Alles andere ist unverantwortlich!

PRESSEKONFERENZ
Beginn der Corona-Aufarbeitung

  1. Dezember 2024 im Südtiroler Landtag, Repräsentationssaal

organisiert von RA DDr. Renate Holzeisen, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag in Anwesenheit von Vertretern der Gesundheitsberufe und der Sozialunion WIR-NOI sowie mit Zuschaltung aus Rom von Dr. Maurizio Federico, Leiter des National Center for Global Health des Istituto Superiore di Sanità (Oberste Italienische Gesundheitsbehörde)

Hier der Link zur kompletten Pressemappe mit sämtlicher auch wissenschaftlicher Dokumentation:

Pressemappe PK VITA

Link zum Video der PK:

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/Die-Covid-19-Impfstoffe-sofort-vom-Markt-nehmen-Ritiro-immediato-dal-mercato-dei-vaccini-Covid-19:a

Die Aufarbeitung der sog. Corona-Maßnahmen ist auch für die Vermeidung von weiteren katastrophalen politischen Entscheidungen aktuell und zukünftig notwendig.

Die Südtiroler Landesregierung hat bis dato diesbezüglich nicht nur gar nichts gemacht, sondern zeigt klar, dass man an einer Aufarbeitung nicht interessiert ist.

Der Gesundheitslandesrat Hubert Messner leugnet in aller Öffentlichkeit im Südtiroler Landtag sogar die aus dem Beipackzettel der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ hervorgehenden für Gesundheit und Leben gravierenden Risiken, und würdigt eine erst unlängst erschienene wichtige Studie des Leiters des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore di Sanità), Dr. Maurizio Federico, herab.

Es wird weiterhin für die Covid-19-Impfung auch mit Einsatz von Steuergeld regelrecht geworben, und die Bürger werden nach wie vor komplett desinformiert. Insbesondere Schwangeren wird diese experimentelle hoch gefährliche Injektion nach wie vor nahegelegt.

Das Thema des signifikanten Geburtenrückgangs (viele Totgeburten) wird offiziell in keinerlei Zusammenhang mit den Covid-19-„Impfungen“ gebracht, obwohl es bekannt ist, dass diese Substanzen die Plazentabarriere durchbrechen. Das hat es vorher noch nie gegeben, dass Ungeborene systematisch mit der Mutter „geimpft“ bzw. einer experimentellen Substanz systematisch ausgesetzt werden.

Eine Gruppe von Südtiroler und Trentiner Ärzten, Pharmazeuten und ein Psychologe haben gleich zu Beginn des Ausrollens der sog. Covid-19-„Impfkampagne“ (Anfang 2021) mit einem Video den Bürgern wichtige Informationen zukommen lassen. Die Reaktion darauf in wenigen Worten: Herabwürdigung, Beschimpfung, Rufschädigung bis hin zu disziplinarrechtlicher Verfolgung durch die entsprechenden Berufskammern.

Die Zeitungsartikel aus dieser Zeit zeigen, wie Meinungsmacher der Südtiroler Gesellschaft, u.a. auch der aktuelle Landesrat für Gesundheit, Hubert Messner, anstatt sich mit dem Inhalt der wichtigen Botschaften auseinanderzusetzen, diese einfach als unwissenschaftlich, gefährlich und verantwortungslos abgetan haben.

Heute habe ich zu dieser Pressekonferenz geladen, um gemeinsam mit diesen – der wissenschaftlichen Evidenz und dem Prinzip „primun non nocere“ verpflichteten Vertreter der Gesundheitsberufe fast vier Jahre nach ihrer, als „Schock-Video“ herabgewürdigten Informationsinitiative zum Schutze der Bevölkerung – ein factchecking, das ja seit nunmehr fünf Jahren so en vogue ist, vorzunehmen.

Direkt zugeschalten in diese PK ist der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit an der Italienischen Obersten Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità), Dr. Maurizio Federico, der nachfolgend die erschütternden Ergebnisse seiner am 14. November im Wissenschaftsjournal „Vaccines“ veröffentlichten Studie präsentieren wird.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Mitglied des Südtiroler Landtages – Membro del Consiglio della Prov. Autonoma di Bolzano

Rücktritt von Gesundheitsminister Schillaci und Landesrat Messner gefordert

Vom Italienischen Gesundheitsministerium finanzierte und vom Forschungsleiter der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde am 14.11.2024 veröffentlichte Studie beweist Wirkungslosigkeit und höchstes Risikoprofil (u.a. Krebserkrankungen) der auch aktuell verwendeten sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis

Sofortige Aussetzung der Covid-19-„Impfkampagne“ und Rücktritt aller für die aktuelle Covid-19-„Impfkampagne“ national und lokal Verantwortlichen (Minister, LR Hubert Messner) gefordert

Mit einer vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierten und vom Forschungsleiter der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – Istituto Superiore della Sanità (Maurizio Federico – National Center for Global Health, ISS) am 24.11.2024 veröffentlichten Studie

https://www.mdpi.com/2076-393X/12/11/1281

wird die de facto Wirkungslosigkeit der auch aktuell in Anwendung befindlichen sog. mRNA-„Impfstoffe“ (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna), das mit deren Injektion verbundene enorme Gesundheitsrisiko und die nicht korrekte pharmakologische Einstufung als „Impfstoffe“ festgestellt und erklärt.

Der Forschungsleiter der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde bestätigt dabei all das, was bereits Ende 2020 international anerkannte und dann der brutalen Zensur ausgesetzte Experten (wie der Professor für Mikrobiologie an der Universität Marseille Univ.Prof.Dr.Didier Raoult, der emeritierte Professor für Mikrobiologie an der Universität Mainz Univ.Prof.Dr. Sucharit Bhakdi und der emeritierte Professor für Mikrobiologie an der Universität Waterloo (Canada) Univ.Prof.Dr. Michael Palmer u.a.) im Detail auch in umfangreichen Publikationen erklärt haben:

  1. Das Sars-Cov-2 Virus dringt über Nase und Mund ein, und daher muss eine wirkungsvolle Abwehr in den dort befindlichen Schleimhäuten stattfinden. Die in den Oberarmmuskel injizierte Substanz entwickelt so gut wie keine Immunreaktion im oberen Atemtrakt, sprich der Eingangspforte des Virus.
  2. Die im Köper in Menge und Zeit unkontrollierbar hervorgerufene Produktion des Spike-Proteins (ein Gift) führt zu Autoimmunerkrankungen bis hin zur Entstehung und Reaktivierung von bösartigen Tumoren.
  3. Die Nano-Lipidpartikel, in denen die mRNA eingepackt in den Körper injiziert wird, können in jede Körperzelle jeden Körperteils (auch Herzmuskel, Gehirn, Lymphknoten, Eierstöcke, Hoden, etc.) gelangen, und damit auch die darin eingepackte mRNA, welche die unkontrollierbare Spike-Produktion generiert.
  4. mRNA wurde auch noch Wochen nach der „Impfung“ im Herzmuskel gefunden und ist für Myokarditis (offiziell im Beipackzettel auch im Zusammenhang mit Todesfällen seit 2023 angeführt) verantwortlich.
  5. mRNA wurde auch nach 2 Monaten in den Lympfknoten „Geimpfter“ gefunden.
  6. Die hervorgerufene Überreaktion des Immunsystems fördert nicht nur bereits offiziell von der Zulassungsbehörde deklarierte schwerwiegende, auch tödliche Herzprobleme, sondern chronische Entzündungen jeglicher Art und die Entwicklung von Krebszellen!
  7. Die sog. Covid-„19-„Impfstoffe“ auf mRNA Basis sind keine Impfstoffe, sondern ein pro-drug, das in einem inaktiven Zustand in den Körper injiziert und durch entsprechende Zellreaktion de facto unkontrollierbar agiert.

Was machen nun der italienische Gesundheitsminister Orazio Schillaci und der in Südtirol für die Gesundheitspolitik zuständige Landesrat Hubert Messner mit ihrer höchst unverantwortlichen Covid-19-„Impfkampagne“, mit der sie diese, auch kurzfristig tödliche Injektion (wie bereits seit 2023 im Beipackzettel bestätigt) sogar den Schwangeren und stillenden Frauen, und allen über 60-Jährigen, dem gesamten Gesundheitspersonal (inklusive Studenten der Gesundheitsberufe), den sog. fragilen Patienten deren Immunsystem bereits außer Lot ist, wie den Krebspatienten und den an Auto-Immunkrankheiten leidenden Patienten empfehlen?

Werden sie die Anwendung dieser hoch gefährlichen experimentellen Substanzen sofort stoppen?

Und werden sie von ihrem Amt zurücktreten, denn das was diese Studie des Forschungsleiters der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde bestätigt, hätten sie seit 2021 wissen müssen, und wissen es nachweislich spätestens seitdem ihnen, u.a. von mir, wiederholt die Fakten öffentlich zugetragen wurden.

Ich fordere in meiner Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag den sofortigen Rücktritt des italienischen Gesundheitsministers und des in Südtirol für die Gesundheit zuständigen Landesrats Hubert Messner, sowie eine sofortige Aussetzung der Covid-19-„Impfkampagne“ durch die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes (Christian Kofler) und die verantwortliche Leitung des Departments für Prävention im Südtiroler Sanitätsbetrieb (Silvia Spertini).

MDPI Istituto Superiore Sanità 14.11. 2024 (002)

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

PRESSEMITTEILUNG

Südtiroler Landesregierung (allen voran LR Hubert Messner) will keine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und leugnet sogar institutionell bestätigte Fakten

Die Südtiroler Landesregierung – allen voran der für die Gesundheit der Südtiroler verantwortliche Landesrat Hubert Messner – hat offensichtlich keine Absicht, eine auch für die Zukunft notwendige kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen vorzunehmen. Und dies trotz einer – wenn auch schon im Ansatz halbherzigen – Ankündigung im Regierungsprogramm.

So behauptet Landesrat Hubert Messner weiterhin, dass die sog. Covid-19-„Impfungen“ für die Verhinderung der viralen Infektion und damit den Fremdschutz zugelassen worden seien! So geschehen anlässlich der aktuellen Fragestunde im Südtiroler Landtag am 5. November 2024, in der ich mehrere für die Südtiroler Landesregierung offenkundig unangenehme Fragen gestellt habe.

Es ging u.a. darum, warum die Südtiroler Landesregierung den nicht gegen Covid-19 „geimpften“ Mietern einer Sozialwohnung des Südtiroler Wohnbauinstituts, die aufgrund monatelanger Suspendierung von der Arbeit in eine finanzielle Schieflage geraten waren, die Reduzierung des sozialen Mietzinses, die laut Landesgesetz allen zusteht, die unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten, nicht zugesteht (wie von der zuständigen „freiheitlichen“ Landesrätin Ulli Mair bestätigt) und diesen Mietern sogar die WOBI-Wohnung gekündigt wurde. Siehe hier die Anfrage:

https://drive.google.com/file/d/1_uXk_rjqpQkxJxWdQcKM9BiD1BY7cAve/view

In seiner Beantwortung meiner Anfrage wiederholte Landesrat Hubert Messner die seit Ende Dezember 2020 durch die Politik verbreitete Desinformation, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ für die Verhinderung der viralen Infektion und damit den Fremdschutz zugelassen worden seien, und damit für unter Impfzwang gestandene Bürger kein off label use (sprich über die arzneimittelrechtliche Indikation hinaus) vorgelegen habe!

Und dies obwohl aus den arzneimittelrechtlichen Zulassungsdokumenten von Anfang an exakt das Gegenteil hervorging, von EMA und AIFA ausdrücklich bestätigt und mittlerweile auch von italienischen Gerichten festgestellt und erklärt wird!

 Da die Europäische Arzneimittelbehörde EMA und die italienische Arzneimittelbehörde AIFA wiederholt ausdrücklich bestätigt haben, dass die sog. Covid-19-„Impfungen“ niemals für einen Fremdschutz zugelassen waren, kann das Verbreiten einer klaren Falschinformation durch den LR Messner nur zwei Gründe haben: entweder ist Landesrat Messner nicht imstande offizielle Arzneimittelzulassungsdokumente zu lesen und leidet an einer kognitiven Dissonanz selbst in Bezug auf ausdrückliche Bestätigungen der europäischen und italienischen Arzneimittelbehörde, oder er versucht durch das Weiterführen einer ungeheuerlichen Falschinformation eigenes Fehlverhalten in den vergangen Jahren zu decken. Beides ist für einen Arzt, ehemaligen Primar und nunmehrigen Landesrat für die Gesundheit schwerwiegend und untragbar!

Er hatte ja letztendlich die Covid-19-„Impfung“ für Kinder gut geheißen, um eine angebliche „Herdenimmunität“ herbeizuführen!

Es ist offensichtlich, dass er damit eine enorme persönliche Verantwortung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit gefährlichen experimentellen Substanzen (Myokarditis und die Todesfolge sind auch im Beipackzettel als mögliche Nebenwirkung der für Kinder und Jugendlichen zugelassenen mRNA Covid-19-„Impfstoffe“ angeführt) – die niemals für den von ihm propagierten Zweck des Fremdschutzes zugelassen wurden – auf sich genommen hat!

Und dieser schwerwiegenden Verantwortung will er sich offensichtlich durch Leugnung von institutionell bestätigten Fakten entziehen!

Dass Hubert Messner, der darüber hinaus mit einer institutionellen Desinformationskampagne auch die flächendeckende Anwendung in Südtirol des monoklonalen Antikörpers Nirsevimab Beyfortus auf alle Neugeborenen – trotz gegenteiliger Empfehlung der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde und erschreckender Daten auch der klinischen Studie des Herstellers AstraZeneca (mehr Tote in den mit Beyfortus behandelten Babys als in der Placebo-Gruppe aufgrund Thrombosegefahr!) lanciert hat, als für die Gesundheit der Südtiroler Bürger zuständiger Landesrat untragbar, ja gefährlich ist, liegt auf der Hand!

Aber in eine Landesregierung, die beabsichtigt, die Corona-Maßnahmen durch bloße Vergabe an die EURAC einer sozio-wissenschaftlichen Studie „aufzuarbeiten“, passt Hubert Messner offensichtlich perfekt.

Die EURAC steht in einem klaren Interessenskonflikt zu den Südtiroler Bürgern, die ein Recht auf eine transparente und unbefangene Corona-Aufarbeitung haben.

Zu ihren auf der website angeführten 20 Mitgliedern gehören die Autonome Provinz Bozen, die Autonome Region Trentino-Südtirol, die großen Südtiroler Gemeinden Bozen, Brixen und Meran – allesamt verantwortlich für evidenzlose nachweislich nachhaltig für Gesundheit und Wirtschaft schädliche Covid-Maßnahmen, wie lock-downs, Maskenpflicht, Missbrauch von PCR-Tests, Diskriminierung „Ungeimpfter“ etc. – sowie das größte Südtiroler Medienhaus, das sich – wie alle Medien (mit ganz wenigen punktuellen Ausnahmen) aktiv an der Desinformation zu den Covid-Maßnahmen beteiligt hat und weiterhin beteiligt. 

Die Bevölkerung soll ganz offensichtlich weiterhin desinformiert und zum Narren gehalten werden! Und das auch noch mit von den Bürgern bezahlten Steuergeldern!

Und wenn ich in meiner institutionellen Funktion als Landtagabgeordnete die Verbreitung von evidenten Falschinformationen im Landtag beanstande, wird mir vom Landtagspräsidenten Arnold Schuler das Wort entzogen und der Ausschluss aus dem Sitzungssaal (unter Applaus der Regierungsbank und der Grünen) angedroht.

Arnold Schuler agiert ganz offensichtlich nicht als Landtagspräsident, sondern als SVP-Abgeordneter und als ehemaliger Landesrat für den Zivilschutz in der sog. Pandemiezeit, und damit in einem ganz offenkundigen schwerwiegenden Interessenskonflikt zu den Bürgern, die ein Recht auf Wahrheit und Transparenz haben.

Wenn es nach der Südtiroler Landesregierung und einigen Oppositionsparteien ginge, würde die Südtiroler Bevölkerung niemals die Wahrheit über das erfahren, was in den nunmehr fast fünf Jahren an gröbsten nachhaltig schädlichen Gesetzesbrüchen nicht nur durch die staatlichen Organe, sondern durch die Südtiroler Landesregierung, die Gemeinden, den Südtiroler Sanitätsbetrieb und andere lokale administrative Organe begangen wurden.

Aber die Südtiroler Landesregierung und jene an der Aufklärung nicht interessierten Oppositionsparteien können den Deckel auf den explodierenden Dampfkessel der Wahrheit nicht länger halten, denn

Südtirol ist gegen die Wahrheit nicht immun und in Bezug auf die Wahrheit sicher nicht autonom!

Und da wird es auch wenig nützen, wenn LR Messner ankündigt, keine weiteren Anfragen von mir beantworten zu wollen, weil er sich offensichtlich von mir nicht als Leugner selbst institutionell dokumentierter Fakten im Landtag vorführen lassen will.

Dass er institutionell als Landesrat zur Beantwortung klarer Anfragen von einer von Südtiroler Bürgern gewählten Landtagsabgeordneten verpflichtet ist, scheint Hubert Messner offensichtlich noch nicht klar zu sein!

Und deshalb bin ich sehr gespannt darauf, wann und mit welchem Inhalt mir Hubert Messner auf folgende zwei derzeit noch unbeantwortete Aktuelle Anfragen, die innerhalb 15. November schriftlich beantwortet werden müssen, antworten wird:

https://drive.google.com/file/d/14Xmg8yTXWcXYxnGGSmS1mDHTyQLJRNmo/view?usp=drivesdk

https://drive.google.com/file/d/14OKjrKnNlWor8H0qK776iQBnyhuCn5R8/view

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Landesregierung lehnt Mietreduzierung für Ungeimpfte ab – Pressemitteilung

 

Für die Südtiroler Landesregierung haben die nicht Covid-19“-Geimpften“ selbst Schuld für ihre Suspendierung von Arbeit und Einkommen

Eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen laut Regierungsprogramm der Südtiroler Landesregierung ist nicht in Sicht

Südtiroler Bürger, die vom WOBI eine Wohnung zum sozialen Mietzins zugewiesen erhielten und stets fristgerecht die Miete bezahlt haben, erfuhren in den Jahren 2021/2022 aufgrund der über mehrere Monate andauernden Suspendierung von der Arbeit wegen der nicht erfolgten sog. Covid-19-„Impfung“ eine fundamentale Reduzierung ihrer Wirtschaftskraft.

Die Monate lang kein Gehalt beziehenden Südtiroler, die bereits vorher von der Hand in den Mund gelebt haben u. deshalb Anspruch auf eine Mietwohnung zum sozialen Mietzins hatten, haben um die, laut Landesbestimmungen zustehende Mietpreisreduzierung angesucht.

 

Das WOBI hat diese Mietpreisreduzierung abgelehnt, mit der Begründung, dass sich diese Südtiroler die Suspendierung von der Arbeit u. damit den über Monate andauernden Gehaltsverlust selbst zuzuschreiben hätten. Südtiroler Bürgern wurde mittlerweile sogar die Zwangsräumung zugestellt.

Auch das Dekret des LH Nr. 28 vom 23. August 2023 sieht im Art. 29 (Reduzierung des sozialen Mietzinses) vor, dass in außerordentlichen Fällen, die eine andauernde, ungewollte, unvorhersehbare und erhebliche Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) der Familiengemeinschaft bedingen, der soziale Mietzins reduziert werden kann.

Daher habe ich der aktuellen Landesregierung und zuständigen Landesrätin die Frage gestellt, ob auch sie der Meinung sind, dass der Umstand der Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) aufgrund der Suspendierung von der Arbeit wegen der legitimen Weigerung, sich eine experimentelle auf Gentechnik basierende Substanz spritzen zu lassen, als „gewollte“ Minderung des Faktor wirtschaftliche Lage (FWL) einzustufen ist?

Mit anbei befindlicher Antwort bestätigt die für den Wohnbau zuständige Landesrätin Ulli Mair, dass die Suspendierung der nicht Covid-19-„Geimpften“ nicht als unverschuldete Arbeitslosigkeit gewertet wird!

https://drive.google.com/file/d/154wTEevebVxkIpPbYJ2N-gySMcGiEcip/view?usp=drivesdk

Die klare Antwort der „Freiheitlichen“-Landesrätin Ulli Mair zeigt, dass es die Südtiroler Landesregierung, und die Landesrätin selbst, absolut nicht ernst meinen mit ihrer programmatischen Ankündigung einer Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.

 

Die Antwort der für den sozialen Wohnbau zuständigen Landesrätin Ulli Mair ist eine Schande für die Südtiroler Landesregierung, die, obwohl sie es mittlerweile besser wissen müsste, auch nachhaltig absolut evidenzlos autoritär zum Schaden der Schwachen der Gesellschaft agiert.

 

Der Südtiroler Landesregierung ist die Offenlegung tausender Seiten der institutionellen Dokumente und Protokolle des Robert-Koch-Instituts, auf das sich gerade die Südtiroler Landesregierung so beflissentlich während der sog. Pandemie bezogen hatte, offensichtlich völlig entgangen.

 

Derweil werfen Gerichte in Deutschland – aufgrund des unmissverständlichen Inhalts der RKI-Protokolle – wieder die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Covid-19-Pflicht-„Impfung“ vor dem Bundesverfassungsgerichtshof auf.

 

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/steilvorlage-fuer-die-corona-aufarbeitung-richter-in-osnabrueck-wuerdigen-rki-protokolle-li.2251612

 

Und insgesamt werden in Deutschland sehr profunde Fragen aufgeworfen,

 

https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-justiz-pandemie-der-unmenschlichkeit-rki-files

 

mit denen sich offensichtlich die Südtiroler Landesregierung, in klarer Verletzung ihres Regierungsprogramms, nicht beschäftigt.

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

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