SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Lista Civica und Forza Italia stimmen im Landtag der Autonomen Provinz Bozen gegen die gesetzlich vorgesehene Überprüfung der Kinderimpfpflicht und gegen die notwendige Transparenz der Impfpolitik
SVP und Freiheitliche nehmen bewusst die Rolle der Autonomen Provinz Bozen als Mitglied der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen nicht wahr
wurde heute im Südtiroler Landtag diskutiert und abgestimmt. Der wesentliche Punkt 1.1. ist knapp, wegen 1 Stimme nicht durchgegangen.
Er enthält Anträge, die jeder Volksvertreter, der sich zu den Grundsätzen unserer Verfassung bekennt und das Grundrecht der Bürger auf die notwendige Transparenz achtet und garantiert, unterstützen hätte müssen.
Stattdessen haben die Vertreter der SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia und Lista Civica erneut gegen die Gewährleistung von Rechtmäßigkeit und Transparenz gestimmt, auf die die Bürger gerade in der Gesundheitspolitik ein Grundrecht haben.
Seit der Einführung der Kinderimpfpflicht im Jahr 2017 – die den Ausschluss von Kindern, die nicht dem nationalen Impfplan entsprechen, vom Kindergarten, von Kleinkinderbetreuungsstätten und vom Tagesmutterdienst vorsieht – hätte der jeweilige Gesundheitsminister laut Gesetz (Art. 1 Abs. 1-ter Ges.V. 73/2017) alle drei Jahre (und in dringenden Fällen auch während des Dreijahreszeitraums) nach der erforderlichen Datenerhebung und Einholung der Stellungnahme, u.a. der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen, die derzeit für 10 Impfungen vorgesehene pädiatrische Impfpflicht einer Überprüfung (mit offenem Ausgang) unterziehen müssen.
Auch die derzeitige Regierung Meloni, verstößt in der Person des Gesundheitsministers Orazio Schillaci, schwerwiegend gegen die Verpflichtung, die Impfpflicht mit offenem Ausgang zu überprüfen, indem sie es unterlässt, die Meinung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen einzuholen.
Das Beratungsgremium für die Impfstrategie der Regierung (NITAG) wurde im August 2025 auf Eis gelegt, nachdem die Ernennung von zwei Mitgliedern, die von der Pharmalobby unabhängig sind, massiven Druck seitens der Medien ausgelöst hatte, der von der Lobby der Impfstoffhersteller organisiert wurde, und es der Gesundheitsminister vorzog, die Angelegenheit zu beenden, indem er die Tätigkeit des Gremiums einstellte, anstatt ein Beratergremium mit Mitgliedern zu garantieren, die frei von Interessenkonflikten sind.
Während in Ländern wie den USA das Beratungsgremium für die Impfstrategie der Regierung (ACIP) nun aus Experten besteht, die nicht von den Impfstoffherstellern finanziert werden, und die Bürger die Diskussionen des Beratungsausschusses für die Impfstrategie der Bundesregierung online verfolgen und sogar Fragen stellen können, die von den Experten online beantwortet werden, verstößt der italienische Gesundheitsminister gegen die im Gesetz (Art. 1 Abs. 1-ter Ges.V. 73/2017) vorgesehene Überprüfungspflicht und handelt völlig intransparent.
Während die Bürger der USA online detailliert über die wissenschaftlichen Gründe für die Impfstrategie ihrer Regierung informiert werden, sehen sich Eltern in Italien mit einer Impfpflicht konfrontiert, die bereits mindestens zweimal hätte überprüft werden müssen und für deren Erfüllung Substanzen verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit nie in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden (was übrigens vom Südtiroler Gesundheitslandesrat bereits vor einem Jahr eingeräumt wurde) und in Bezug auf welche, die CDC (Centers for Disease Control and Prevention) seit November 2025 einen möglichen Zusammenhang mit der erschreckend stark steigenden Zahl (auch in Italien) von Autismus-Spektrum-Fällen nicht mehr ausschließt!
Die Mitglieder des Südtiroler Landtages, die heute gegen meinen Beschlussantrag gestimmt haben, der sich aus mehreren Unterpunkten zusammensetzt, von denen die ersten niemals abgelehnt werden konnten, ohne damit faktisch eine illegitime und äußerst intransparente Vorgehensweise gutzuheißen, haben gezeigt, dass sie die Grundrechte der Bürger nicht schützen wollen und gegen die autonomierechtlichen Interessen der Autonomen Provinz Bozen handeln, deren Position als Mitglied der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen von der SVP und Freiheitlichen nicht gewährleistet wird.
Der Antrag sah eine namentliche und getrennte Abstimmung über die folgenden Punkte vor (die komplexen rechtlichen, wissenschaftlichen und institutionellen mit Dokumenten belegten Prämissen finden Sie im beigefügten Antrag):
„Möge der Südtiroler Landtag die Landesregierung verpflichten,
in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen einzuberufen:
1.1 zum Zwecke der von Art. 1 Abs.1-ter D.L. 73/2017 vorgesehenen Revision der Kinderimpfpflicht
1.2 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, eine transparente, auf wissenschaftlicher Evidenz und nicht auf dogmatischer Propaganda fußende, dem Staatsbürger zugängliche Diskussion über die Kinderimpfpflicht zu führen
1.3 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung eines von Interessenskonflikten freien Beratergremiums für die Entscheidungen zur nationalen Impfstrategie einzutreten
1.4 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung der notwendigen Transparenz der Diskussion. sowohl über die nationale Impfstrategie, als auch über die Kinderimpfpflicht im Speziellen, auf welche die Bürger ein Grundrecht haben, einzutreten und bspw. Online-Übertragungen dieser Diskussion zu verlangen
1.5 im Besonderen mit dem Ziel – in Anbetracht des Umstandes, dass weder die Sicherheit, noch die Wirksamkeit der derzeit in Italien Verwendung findenden Kinderimpfstoffe in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen geprüft und bestätigt wurden, sowie in Anbetracht des Umstandes, dass seit 19. November 2025 das CDC (Centers for Disease Control and Prevention) einen Zusammenhang zwischen den Kinderimpfungen und dem Autismus nicht mehr ausschließt – umgehend vorsorglich die Kinderimpfpflicht auszusetzen
1.6 im Besonderen mit dem Ziel, die Entscheidung über die Kinderimpfung den Eltern zu überlassen, denen hierzu eine umfassende objektive, auf wissenschaftliche Evidenz basierte Information – ohne jegliche Zensur – garantiert werden muss, um eine freie und informierte Entscheidung treffen zu können
bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen, und in Ausübung der autonomen primären Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kindergartens, kein nicht dem nationalen Impfplan entsprechendes Kind aus dem Kindergarten auszuschließen, und die Annullierung der, den betroffenen Familien bereits zugestellten Dekrete über den Verfall der Einschreibung in den Kindergarten zu veranlassen, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten, auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.
bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen dafür zu sorgen, dass kein nichtgeimpftes Kleinkind aus den Kleinkinderbetreuungsstätten, inklusive Tagesmutterdienst, ausgeschlossen wird, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.“
Die Abstimmung zu Punkt 1.1. ist 16 zu 16 ausgegangen. Es hat also exakt 1 Stimme für die Mehrheit gefehlt.
Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zum Südtiroler Landtag finden Sie anbei.
Gesetzlich vorgeschriebene Revision der Kinderimpfpflicht längst überfällig
Die Autonome Provinz Bozen muss sofort aktiv werden und die Revision sowie eine transparente Diskussion hierzu einfordern.
Beschlussantrag im Südtiroler Landtag Nr. 351/2025 – Abstimmung diese Woche
Laut Art. 1 Abs. 1-ter des Gesetzesdekrets Nr. 73/2017 muss die Kinderimpfpflicht alle drei Jahre, unter Einbindung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen einer Revision unterzogen werden.
Die Kinderimpfplicht hätte mittlerweile bereits mindestens zweimal, im Rahmen einer transparenten Diskussion mit Einbindung der Vertreter der Autonomen Provinz Bozen, von der italienischen Regierung einer eingehenden Revision unterzogen werden müssen.
Das ist nicht passiert. Auch nicht unter der Regierung Meloni.
Die aktuelle italienische Regierung hat sich allein darauf beschränkt, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, den von – durch die Impfstoffhersteller korrumpierten – Mitglieder des seit August 2025 stillgelegten NITAG (Nationales Beratungskomitee für die Impfstoffstrategie) vorgeschlagenen nationalen Impfplan PNPV 2023-2025
zu beschließen, bzw. im Dezember 2025 einfach um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Siehe Punkt 22 des am 18. Dezember 2025 in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen getroffenen Übereinkommen, den nationalen Impfplan einfach um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass der nationale Impfplan keine Impfpflichten vorsieht, sondern allein die staatlich empfohlenen Impfungen.
Die Kinderimpfpflicht wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 73/2017 (konvertiert mit Gesetz Nr. 119/2017) eingeführt, und muss laut Art. 1 Abs. 1-ter des selben Gesetzesdekrets alle drei Jahre, oder bei Notwendigkeit auch innerhalb des Dreijahreszeitraums, einer Überprüfung/Revision unterzogen werden.
Das Faktum, dass die Impfpflicht nicht im nationalen Impfplan vorgesehen ist, sondern mit Gesetzesdekret Nr. 73/2017 beschlossen wurde, scheint dem Landeshauptmann nicht bekannt zu sein.
Diese Schlussfolgerung ergibt sich aufgrund seiner Antwort auf die Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 39-11bis-25.
Mit dieser Anfrage wurde der Landeshauptmann gefragt, ob die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen seit Inkrafttreten am 06.08.2017 des Gesetzesdekrets 73/2017, mit welchem in Italien die Kinderimpfpflicht bezogen auf zehnt (10) Impfungen eingeführt wurde, vom Gesundheitsministerium zum Zwecke einer Revision der Kinderimpfpflicht zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert wurde. Außerdem richtete sich die Anfrage auf den Wortlaut der Stellungnahme der Ständigen Konferenz, sowie auf den Umstand, ob der Stellungnahme eine Debatte in der Ständigen Konferenz vorausgegangen war, und was die von der Autonomen Provinz Bozen zu diesem Thema vertretene Position war bzw. ist.
Aus der schriftlichen Antwort des Landeshauptmanns
geht eindeutig hervor, dass dieser in seinen Antworten ausschließlich auf den Nationalen Impfplan Bezug nimmt, der aber nichts mit der vom Gesetzesdekret Nr. 73/2017 eingeführten Kinderimpfpflicht und der im Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017 vorgesehenen Verpflichtung zur periodischen (alle 3 Jahre), und bei Bedarf auch sofortigen Revision der Kinderimpfpflicht zu tun hat.
Es muss also davon ausgegangen werden, dass der Südtiroler Landesregierung die Verpflichtung der italienischen Regierung zur Revision der Kinderimpfplicht laut Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017 nicht bekannt ist.
Die Südtiroler Landesregierung muss aus den nachfolgend angeführten Gründen umgehend aktiv werden und im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen eine transparente Revision der in Italien seit Einführung mit Gesetzesdekret Nr. 73/2017 geltenden Kinderimpfpflicht einfordern.
Italien gehört zu einer Minderheit von Staaten, in denen es eine weitestgehende Kinderimpfpflicht gibt. Länder wie z.B. Österreich, Schweiz und das nunmehr von den USA für die Impfstrategie als Referenzland gewählte Dänemark haben keine Kinderimpfpflicht. Deutschland sieht allein für die Masernimpfung eine Pflicht vor.
Absolute Dringlichkeit der Revision der Kinderimpfpflicht in Italien ist u.a. deshalb gegeben, weil
der Nationale Impfplan vonPolitikern auf der Basis der durch die WHO vorgegebenen Impfstrategie erstellt wurde,
und die WHO von den Impfstoffherstellern und sog. Philanthropen (Bill & Melinda Gates Stiftung), die ihrerseits ins Impfstoffgeschäft groß investieren, kontrolliert wird.
und die in Italien geltende Kinderimpfpflicht nur ganz wenige, letztendlich von der Politik auf Einflüsterung der WHO-Handlanger bestimmte Fälle vorsieht, in denen das Kind von der Impfpflicht behördlich befreit wird.
Dies ist in Anbetracht des Umstandes, dass kein Kinderimpfstoff jemals auf seine Wirksamkeit und Sicherheit in einer klinischen Studie mit einer echten Kontrollgruppe getestet wurde, grundsätzlich unhaltbar.
Die Tatsache, dass es keine klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen (d. h. Kontrollgruppen, denen ein echtes Placebo und kein anderer Impfstoff injiziert wird) zu den Kinderimpfstoffen von behördlicher Seite aus gibt, wurde am 4. Juni 2024 in der Aula des Südtiroler Landtags vom Landesrat für die Gesundheit Hubert Messner in Beantwortung einer Anfrage, im Anschluss daran auch den Medien bestätigt (siehe Neue Südtiroler Tageszeitung, Abschaffung ist ein Muss, vom 10. Juli 2024).
Das Dogmader WHO ist die Impfung vom Mutterleib (mittlerweile ist es en vogue Schwangere zu impfen) bis zum Sarg, mit einer kontinuierlichen Ausweitung des Impfplans, was innerhalb von 20 Jahren zu einer enormen Zunahme der Impfstoffe und Dosen im pädiatrischen Impfprogramm geführt hat. Und diese Entwicklung setzt sich fort!
Und aufgrund eines von der WHO definierten Algorithmus (WHO Causality assessment of an adverse event following immunization,
(hier der link zur Originalversion in englischer Sprache:
der eindeutig zugunsten der Impfstoffhersteller ausfällt, wird der Kausalzusammenhang mit dem verabreichten Impfstoffbei Vorliegen einer anderen möglichen Ursache für die Nebenwirkung von vornherein von den Gesundheitsbehörden ausgeschlossen.
Im Zuge der skandalösen Vorgänge rund um die Neubesetzung und darauffolgende Annullierung des italienischen NITAG (national immunization technical advisory group) wurde bekannt, dass eine Vielzahl der Mitglieder des italienischen NITAG offensichtlich Geld von der Pharma-Industrie direkt beziehen, bzw. die Institute, in denen sie tätig sind, von der Pharma-Industrie Zuwendungen erhalten
Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Personen als Lobbyisten der Impfstoffe herstellenden Pharmaindustrie im NITAG fungierten.
Während in den USA die Mitglieder des Beratungskomitees für die Impfstrategie der US-Regierung, die von der Pharmaindustrie direkt oder indirekt Zuwendungen beziehen, aus dem Beratergremium ausgeschlossen und mit Experten ersetzt wurden, die keine Interessenskonflikte haben, hat das italienische Gesundheitsministerium – nach Bekanntwerden der Nominierung von zwei Kritikern der aktuellen Impfstrategie und dem deshalb durch die Pharmaindustrielobbyisten öffentlich im August 2025 aufgebauten enormen Drucks gegen die Nominierung dieser einzigen zwei nicht von der Pharmaindustrie kontrollierten Mitglieder – den NITAG einfach stillgelegt.
Derzeit gibt es in Italien kein offizielles Beratergremium der Regierung zur nationalen Impfstrategie.
Während in Italien die italienische Regierung, anstatt für Transparenz und von Interessenskonflikten freie Berater für die Impfstrategie zu sorgen, kurzerhand einfach das Beratergremium stilllegt, wurde in den USA das Beratergremium der US-Regierung für die Impfstrategie (ACIP) mit von Interessenskonflikten freien Experten besetzt, und die Sitzungen des Beratergremiums ACIP werden online vom CDC (Centers for Disease Control and Prevention) übertragen, damit sich jeder Bürger selbst ein Bild über die diversen Meinungen und die mehrheitlich getroffenen Entscheidungen machen kann.
Im Rahmen dieses zweitägigen Meetings im Dezember 2025 des Beratergremiums der US-Regierung zur nationalen Impfstrategie wurde der Widerruf der allgemeinen Empfehlung für die Neugeborenen der Hepatitis-B-Impfung beschlossen, weil Hepatits-B eine in erster Linie durch sexuelle Kontakte oder kontaminierte Nadeln übertragbare Krankheit ist, und Babys nur dann sinnvollerweise davor zu schützen sind, wenn die Mutter positiv auf Hepatits-B getestet wurde.
Die generelle Empfehlung dieser Impfung für alle Babys und Kleinkinder entbehrt, aufgrund des nicht positiven Nutzen-Risiko-Profils für die Allgemeinheit der Kinder auch dieser Impfung, jeglicher Vernunft und Angemessenheit.
In Italien ist die Impfung gegen Hepatits-B aber, ebenso wie es in den USA bis vor kurzem der Fall war, eine Pflichtimpfung.
Sie wird im Rahmen des beginnend im Säuglingsalter wiederholt den Kindern gespritzten Sechsfachimpfstoffeses (in Südtirol ist es HEXYON von Sanofi-Pasteur) verabreicht.
Im Rahmen des online übertragenen zweitätigen Meetings des ACIP kam ganz klar zum Ausdruck, dass es für keinen derzeit zur Anwendung kommenden pädiatrischen Impfstoff, Studien mit echten Kontrollgruppen gibt.
Im Anschluss an dieses in aller Transparenz und für die Bürger online zugänglichen Meetings, hat der US-Präsident den Auftrag erteilt, mit Dringlichkeit den gesamten US-Kinderimpfplan zu überprüfen, nachdem das Ergebnis der US-Kinderimpfstrategie, die im Kern der italienischen Impfstrategie ähnelt, im Vergleich zur Impfstrategie von Ländern – wie Dänemark – die viel weniger Kinderimpfungen und vor allem keine Kinderimpfpflicht vorsehen – katastrophal schlecht ausfällt.
In den USA ist mittlerweile ein Kind auf 36 Kinder von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen.
Italien steht mit einem Kind auf 76 Kinder (Daten des Istituto Superiore di Sanità aus dem Jahr 2019), das von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen ist, auch nicht wesentlich besser da,
Man geht davon aus, dass mittlerweile die Autismus-Spektrum-Störungs-Prävalenz in Italien weiter angestiegen ist.
Sehr aufschlussreich ist die am 2. Jänner 2026 veröffentlichte Zwischenbewertung des Impfplans für Kinder und Jugendliche in den USA durch die amtierende Direktorin des Zentrums für Arzneimittelbewertung und -forschung sowie Mitglied des ACIP, sowie des Chief Science und Data Officer des stellvertretenden Ministers für Planung und Bewertung, sowie der Experten von CDC, FDA, NIH und CMS:
Darin erklären die US-Experten folgendes wörtlich:
„… wie alle Medikamente bergen auch Impfstoffe Risiken, die gegen ihren Nutzen abgewogen werden müssen. Vor und nach der Zulassung haben die Hersteller unzureichende Anreize, die Nebenwirkungen von Impfstoffen zu untersuchen. Aufsichtsbehörden wie die FDA und die CDC haben Nebenwirkungen in Studien nach der Markteinführung manchmal nur langsam erkannt. Die Sicherheit und Risiken von Impfstoffen werden daher oft nur unzureichend charakterisiert, quantifiziert oder verstanden. Wissenschaftlich fundierte Daten zu Nebenwirkungen sind selten verfügbar, um den Zusammenhang zwischen dem Impfplan der USA und der zunehmenden Prävalenz chronischer Krankheiten bei amerikanischen Kindern zu bestimmen. Medizinische Interventionen, die bei gesunden Kindern zur Vorbeugung von Krankheiten und nicht zu deren Behandlung oder Heilung durchgeführt werden, sollten vor und nach der Markteinführung den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen…
Es wird allgemein als Verstoß gegen die medizinische Grundethik angesehen, eine medizinische Intervention zu erzwingen oder zu verlangen, und die Einwilligung nach Aufklärung ist ein Grundpfeiler der medizinischen Versorgung in den USA und im Ausland. In ihrem Kodex für medizinische Ethik erklärt die American Medical Association, dass die medizinische Behandlung nach dem Prinzip der „freien informierten Zustimmung“ sowohl in ethischer als auch in rechtlicher Hinsicht von grundlegender Bedeutung ist …
Ein erfolgreiches Impfprogramm für Kinder erfordert gegenseitiges Vertrauen zwischen Patienten/Eltern und Ärzten sowie Gesundheitsbehörden. Dieses Vertrauen basiert auf vier Säulen:
Wissenschaftliche Ehrlichkeit in Bezug auf Impfstoffe, einschließlich dessen, was bekannt ist und was nicht bekannt ist.
Informierte Einwilligung, kein Zwang.
Ein Impfstoffzulassungsverfahren, das sich auf evidenzbasierte Wissenschaft und eine gründliche Bewertung der Impfstoffsicherheit und -risiken nach der Zulassung stützt.
Empfehlungen, die die Erfahrungen anderer Länder berücksichtigen…
Die Systeme zur Überwachung der Impfnebenwirkungen weisen gravierende Mängel auf, da sie nicht ausreichend genutzt werden, unter anderem für die Bewertung der Langzeitwirkungen von Impfstoffen, die Monate oder Jahre nach der Impfung diagnostiziert und auftretenden können, sowie die Auswirkungen verschiedener kombinierter Aspekte des Impfplans.
Ein erfolgreiches Impfprogramm für Kinder muss auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Das bedeutet:
Die Zulassung neuer Impfstoffe, die für eine Massenanwendung vorgesehen sind, sollte auf doppelblinden, placebokontrollierten, randomisierten Studien basieren. Dies war bisher selten der Fall.
Für neue Impfstoffe muss ein System nach der Markteinführung vorhanden sein, um unerwartete Nebenwirkungen schnell zu erkennen.
Zusätzlich zu akuten Nebenwirkungen müssen wir die langfristigen Auswirkungen auf das Immunsystem bewerten, wie z. B. Asthma, Autoimmunerkrankungen, neurologische Störungen und unspezifische Infektionen.
Zusätzlich zu einzelnen Impfstoffen müssen wir die Sicherheit des gesamten Impfplans gründlich bewerten, einschließlich kumulativer Effekte, Impfstofftypen und -inhaltsstoffe, Zeitpunkt und Reihenfolge der Impfungen sowie Wechselwirkungen. Das IOM fordert solche Studien seit langem.
Während man in den USA, evidenzbasiert den gesamten pädiatrischen Impfplan auf seine Sinnhaftigkeit hin überprüft, und bereits mit ersten Änderungen des Impfplans begonnen hat, sowie die Notwendigkeit der freien Impfentscheidung unterstreicht, kommt die italienische Regierung spätestens seit Anfang 2021 (Fälligkeit des ersten Drei-Jahreszeitraums) ihrer Verpflichtung zur Revision, sprich Überprüfung des pädiatrischen Impfplans nicht nach, sondern hat Ende 2025 einfach um ein weiteres Jahr den 2023 von, durch die Pharmaindustrie korrumpierten, „Experten“ des italienischen NITAG (Beratergremium der Regierung für die Impfstrategie) empfohlenen Impfplan, verlängert.
Und dies obwohl dieser NITAG seit August 2025 still gelegt ist, weil die italienische Regierung – im Gegensatz zur US-Regierung – es vorzieht, die Auseinandersetzung mit der geballten Lobby-Macht der Pharmaindustrie zu vermeiden, und weiterhin – hinter für die Bürger verschlossenen Türen ohne jegliche Transparenz und mittlerweile sogar ohne öffentlich bekannte Berater für die nationale Impfstrategie – einfach die von korrumpierten Regierungsberatern vor Jahren empfohlene Impfstrategie fortzusetzen.
Dies ist umso inakzeptabler, als die wichtigste westliche Gesundheitsbehörde, das CDC (Centers for Disease Control and Prevention – die führende US-Bundesgesundheitsbehörde) seit 19.11.2025 offiziell auf seiner website erklärt, dass die Kinderimpfungen als Ursache des Autismus nicht ausgeschlossen werden können.
Von den Vertretern der in der Landesregierung sitzenden Parteien (allen voran SVP, Fratelli d’Italia) wird immer eingewandt, die Autonome Provinz Bozen könne Nichts gegen die Kinderimpfpflicht unternehmen, währenddessen die Landesregierung aber sehr wohl im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen diesbezüglich nicht nur aktiv werden kann, sondern in Anbetracht der im Gesetzesdekret Nr. 73/2017 Art. 1 Abs. 1-ter vorgesehenen Verpflichtung zur Revision der Kinderimpfpflicht im Drei-Jahres-Rhythmus, bzw. bei außerordentlichen Umständen jederzeit, mit Dringlichkeit aktiv werden muss!
Möge der Südtiroler Landtag die Landesregierung verpflichten,
in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen einzuberufen:
1.1 zum Zwecke der von Art. 1 Abs.1-ter D.L. 73/2017 vorgesehenen Revision der Kinderimpfpflicht
1.2 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, eine transparente, auf wissenschaftlicher Evidenz und nicht auf dogmatischer Propaganda fußende, dem Staatsbürger zugängliche Diskussion über die Kinderimpfpflicht zu führen
1.3 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung eines von Interessenskonflikten freien Beratergremiums für die Entscheidungen zur nationalen Impfstrategie einzutreten
1.4 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung der notwendigen Transparenz der Diskussion. sowohl über die nationale Impfstrategie, als auch über die Kinderimpfpflicht im Speziellen, auf welche die Bürger ein Grundrecht haben, einzutreten und bspw. Online-Übertragungen dieser Diskussion zu verlangen
1.5 im Besonderen mit dem Ziel – in Anbetracht des Umstandes, dass weder die Sicherheit, noch die Wirksamkeit der derzeit in Italien Verwendung findenden Kinderimpfstoffe in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen geprüft und bestätigt wurden, sowie in Anbetracht des Umstandes, dass seit 19. November 2025 das CDC (Centers for Disease Control and Prevention) einen Zusammenhang zwischen den Kinderimpfungen und dem Autismus nicht mehr ausschließt – umgehend vorsorglich die Kinderimpfpflicht auszusetzen
1.6 im Besonderen mit dem Ziel, die Entscheidung über die Kinderimpfung den Eltern zu überlassen, denen hierzu eine umfassende objektive, auf wissenschaftliche Evidenz basierte Information – ohne jegliche Zensur – garantiert werden muss, um eine freie und informierte Entscheidung treffen zu können
bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen, und in Ausübung der autonomen primären Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kindergartens, kein nicht dem nationalen Impfplan entsprechendes Kind aus dem Kindergarten auszuschließen, und die Annullierung der, den betroffenen Familien bereits zugestellten Dekrete über den Verfall der Einschreibung in den Kindergarten zu veranlassen, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten, auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.
bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen dafür zu sorgen, dass kein nichtgeimpftes Kleinkind aus den Kleinkinderbetreuungsstätten, inklusive Tagesmutterdienst, ausgeschlossen wird, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.
Grundrecht der Bevölkerung auf freie und informierte Zustimmung zu einer pharmakologischen Behandlung durch das shedding der sog. Covid-19-„Impfstoffe“
verletzt
Südtiroler Landesregierung und die Regierung Meloni müssen umgehend handeln!
Eine neue israelische Studie (Wissenschaflterteam renomierter Universitäten Israels) bestätigt das Vorhandensein der Impf-RNA in der Plazenta, im Sperma, in der Samenflüssigkeit und im Blut auch viele Monate nach der „Verimpfung“ des in Israel massiv eingesetzten Covid-19-„Impfstoffes“ von Pfizer (Comirnaty).
Außerdem wurde Impf-RNA von Comirnaty von Pfizer auch in der Hälte der ungeimpften schwangeren Frauen gefunden, wodurch die Übertragung von „geimpften“ auf „ungeimpfte“ Personen (das sog. shedding) bestätigt wird.
Zudem wurde die Impf-RNA auch noch viele Monate nach „Verimpfung“ im Körper der sog. „Geimpften“ gefunden.
Hier die Originalversion der Studie in englischer Sprache:
Es sei daran erinnert, dass laut den offiziellen Zulassungsdokumenten der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ keinerlei Studien zur Pharmakokinetik (u.a. Verteilung der gespritzten Substanz im Körper) vor Marktzulassung gemacht wurden!Das ist schlichtweg kriminell!
Siehe Punkt 5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften in der aktuell gültigen Anlage I zum Marktzulassungsbeschluss der Europäischen Kommission von Comirnaty von Pfizer/BioNTech, wo zu den Pharmakokinetischen Eigenschaften einfach nur „Nicht zutreffend“ steht, was bedeutet, dass keine Studien gemacht wurden!
So wie übrigens keine Studien zur Genotoxizität und Karzinogenität gemacht wurden.
In Anbetracht des Umstandes, dass die Geburtenrate der Südtiroler Bevölkerung besonders rasant seit breiter Anwendung (in den Jahren 2021 u. 2022 sogar mit direkter und indirekter „Impfpflicht“) dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen abnimmt, und auch auf nationaler Ebene die Geburtenrate einen weiteren rasanten Abfall erfährt, ist die sofortige Aussetzung der Anwendung dieser sog. „Covid-19-„Impfstoffe“ auf die Bevölkerung insbesondere im fortpflanzungsfähigen Alter unausweichlich!
Während die USA bereits im Mai die Empfehlung der Covid-19-„Impfstoffe“ zurückgenommen haben, werden diese höchst gefährlichen experimentellen Substanzen vom italienischen Gesundheitsministerium und den nationalen und lokalen für die öffentliche Gesundheit zuständigen Behörden weiterhin auch den schwangeren und stillenden Frauen empfohlen!
Bereits mit meinem Beschlussantrag Nr. 230/25, der leider vom Südtiroler Landtag mehrheitlich abgelehnt wurde, hatte ich auf den besonders dramatischen Geburtenrückgang in Südtirol seit breitem Einsatz der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ hingewiesen, und die sofortige Aussetzung der Anwendung dieser experimentellen Substanzen verlangt.
Nun ist auch die Übertragung dieser gefährlichen experimentellen Substanzen durch „Geimpfte“ auf „Ungeimpfte“ bestätigt, was nicht nur eine unhaltbare Verletzung des Grundrechtes auf freie und informierte Zustimmung zur Behandlung mit einem Arzneimittel bedeutet (Verletzung von Art. 3 Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten der EU, Art. 32 Abs. 2 Verfassung der Italienischen Republik, Nürnberger Kodex, Gesetz 219/2017 zur freien und informierten Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung etc.), sondern – in Anbetracht der bekannten Tatsache, dass vorsätzlich keine Pharmakokinetischen Studienvor Zulassung dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ gemacht wurden – eine vorsätzliche Gefährdung der gesamten Bevölkerung und deren Fortbestandes!
Deshalb habe ich heute im Südtiroler Landtag diesen Beschlussantrag eingereicht:
„Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und des offenkundig aufgrund des sheddings der modifizierten RNA der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ bestehenden Zivilschutznotstandes
1) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für die gesamte im fortpflanzungsfähigen Alter (inklusive Kinder) befindliche Bevölkerung sofort auszusetzen
2) die dringend notwendige transparente Detailauswertung und Veröffentlichung der Daten zu den in Südtirol erfolgten Fehlgeburten, getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. -woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit einem Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten Schwangeren, samt Ausweisung des Covid-19-„Impfstatus“ zu veranlassen
3) eine weitestgehende Abklärung des Covid-19-„Impfstatus“ des bei der Zeugung der Totgeborenen beteiligten Partners zu veranlassen
4) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen zum Zwecke
4.1) der dringend notwendigen Beschlussfassung über den Widerruf der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ für die gesamte Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter, insbesondere für schwangere und stillende Frauen und Kinder
4.2) der dringend notwendigen Detailauswertung und Veröffentlichung der nationalen Daten zu den Fehlgeburten, getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. -woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit einem Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten,
4.3) sowie die weitestgehende Abklärung des Covid-19-„Impfstatus“ des Partners in der Zeugung der festgestellten Totgeborenen
einzuberufen.
Ich hoffe, dass Mitglieder des italienischen Parlaments und der lokalen Parlamente der italienischen Regionen und der Autonomen Provinz Trient in dieselbe Richtig umgehend aktiv werden!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Abschaffung der Kinderimpfpflicht im Südtiroler Pflichtkindergartenjahr scheitert denkbar knapp an den doppelzüngigen Vertretern von Fratelli d’Italia und Freiheitlichen
habe ich gefordert, dass die Bestimmungenim Beschluss zum Südtiroler Pflichtkindergartenjahr der Südtiroler Landesregierung Nr. 1111 vom 3.12.2024 gestrichen werden
wonach auch für das Pflichtkindergartenjahr (gilt in der Autonomen Provinz Bozen für die 5-jährigen) die Erfüllung der Kinderimpfpflicht (10 Pflichtimpfungen) Voraussetzung für den Besuch des öffentlichen Kindergartens ist, und Kinder, die aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, weil sie (auch nur teilweise) nicht geimpft sind, bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht gemeldet werden.
Dieser Antrag war umso dringender, als seit einer Woche das CDC (Centers for Disease Controland Prevention) bestätigt, dass die seit Jahrzehnten von den Gesundheitsbehörden dogmatisch propagierte Aussage, der Autismus sei definitiv nicht durch Kinderimpfungen hervorgerufen, jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt, und die Gesundheitsbehörden seit Jahrzehnten, allein um jegliche Impfskepsis im Keim zu ersticken, dies mit Zensur von Studien, die diese Kausalität nachweisen, ausgeschlossen haben.
Die Opposition im Südtiroler Landtag (mit Ausnahme des Vertreters des PD – Sandro Repetto) war sich diesmal mit mir darüber einig, dass es in Anbetracht der Verpflichtung der 5-Jährigen den Kindergarten zu besuchen, der Impfstatus des Kindes nicht als Zulassungs- bzw. Ausschlusskriterium für den Kindergarten gelten kann. Analog den nationalen Bestimmungen zum Besuch der Pflichtschule.
Außerdem war sich die gesamte Opposition darüber einig, dass eine Meldung bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht von rechtzeitig im Kindergarten angemeldeten Kindern, die vom Kindergarten ausgeschlossen werden, weil sie nicht oder nur teilweise geimpft sind, einfach absurd ist.
Das Pflichtkindergartenjahr wurde als notwendiges pädagogisches Angebot für die Vorbereitung auf die Grundschule in Südtirol mit dem Kindergartenjahr 2025/2026 eingeführt.
Besonders ärgerlich und absolut nicht nachvollziehbar ist die Position von Fratelli d’Italia auf Landesebenesowie die Position der sog. FREIHEITLICHEN.
FDI-Bildungslandesrat Marco Galateo (zuständig für den italienischen Kindergarten) hat – in der ihm eigenen Doppelzüngigkeit – in seiner Stellungnahme zu meinem Beschlussantrag erklärt, Fratelli d’Italia würde für das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Zusammenhang mit den Impfungen stehen und das Grundrecht der Kinder auf Bildung schützen, hat dann aber gegen meinen Beschlussantrag gestimmt, und zwar sogar auch gegen jenen Teil, der die Meldung bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht der aus dem Kindergarten wegen ihres Impfstatus ausgeschlossenen Kinder!
FDI-Abgeordnete Anna Scarafoni war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Mein Beschlussantrag ist damit an der doppelzüngigen Position von FRATELLI D‘ITALIA und den FREIHEITLICHEN gescheitert, deren Südtiroler Vertreter es hier verpasst haben, von Südtirol aus den notwendigen Anstoß zur längst überfälligen generellen Revision der Kinderimpfpflicht zu geben.
Denn laut Art. 1 Abs. 1-ter von Gesetzesdekret Nr. 73/2017 muss die Kinderimpfpflicht alle drei Jahre, unter Einbindung der Ständigen Staaten-Regionen-Autonome-Provinzen-Konferenz einer Revision unterzogen werden!
D.h. die Kinderimpfplicht hätte bereits zweimal durch eine transparente Diskussion mit Einbindung der Vertreter der Autonomen Provinz Bozen von der italienischen Regierung einer eingehenden Revision unterzogen werden müssen. Das ist nicht passiert! Auch nicht unter der Regierung Meloni!
Und daher gehe ich davon aus, dass die bis dato nicht erfolgte Beantwortung meiner in der Aktuellen Fragestunde vom 25.11.2025 gestellten Anfrage zu dieser Unterlassung (siehe anbei), kein Zufall ist, denn man hätte von Seiten des Landeshauptmanns bzw. seiner Stellvertreter in der mündlichen Beantwortung in der Landtagssitzung zugeben müssen, dass sich auch die Autonome Provinz Bozen nicht darum bemüht hat, die Ständige Staaten-Regionen-Konferenz zum Zwecke dieser gesetzlich verpflichtend vorgesehenen Revision einberufen zu lassen!
Das für die Gesundheit und das Grundrecht auf Bildung der Kinder fundamentale Thema ist noch längst nicht vom Tisch, und weitere Beschlussanträge und rechtliche Schritte sind bereits in Vorbereitung bzw. im Gange.
Ich danke den Kollegen im Südtiroler Landtag, die diesmal die Absurdität der Position der Südtiroler Landesregierung fast mehrheitlich korrekt erkannt haben.
Das Abstimmungsergebnis war denkbar knapp (1 Stimme fehlte) und die politischen Bemühungen zur Ausräumung einer nicht haltbaren Kinderdiskriminierung ist am Abstimmungsvotum von SVP, Freiheitlichen, Fratelli d’Italia, Lista Civica und Forza Italia gescheitert, wobei für mich die Doppelzüngigkeit von FDI und Freiheitlichen Ausdruck extremer politischer Inkohärenz ist, die insbesondere wenn sie Kinder betrifft, bei mir auf tiefstes Unverständnis trifft.
In Anbetracht der Wichtigkeit des Themas habe ich die getrennte und namentliche Abstimmung verlangt. Die Ergebnisse finden Sie anbei.
Südtiroler Pflichtkindergartenjahr und die nationale Kinderimpfpflicht schließen sich gegenseitig aus
Beschlussantrag im Südtiroler Landtag und im Auftrage von Südtiroler Eltern eingeleitete Gerichtsverfahren
Mit Beschlussantrag Nr. 344/25 (siehe anbei und hier in der auf der website des Südtiroler Landtages veröffentlichten zweisprachigen Version https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_780840.pdf), der diese Woche im Landtag behandelt wird, verlange ich vom Südtiroler Landtag, dass er die Südtiroler Landesregierung dazu verpflichtet, die offenkundig verfassungs- und grundrechtswidrigen Passagen des Beschlusses Nr. 1111 der Landesregierung vom 3.12.2024 zum Südtiroler Pflichtkindergartenjahr sofort zu annullieren.
Mit Art. 2 Abs. 2 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008 Nr. 5„Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten …“ hat der Landtag folgendes beschossen:
„Der Kindergartenbesuch stellt ein Recht jedes einzelnen Kindes dar. Zur Verwirklichung dieses Rechts werden das Bildungsangebot des Kindergartens und die Möglichkeit, ihn zu besuchen, für alle Kinder gewährleistet …Ein Kindergartenjahr ist verpflichtend … Die Landesregierung definiert die entsprechenden Kriterien und Details, wobei vorgesehen wird, dass für das verpflichtende Jahr keine Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten eingehoben wird.“
„Artikel 1 (Verpflichtende Einschreibung und Kontrolle über die erfolgte Einschreibung)
Die Kinder, die im Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. August das fünfte Lebensjahr vollenden und die Kinder, die im darauffolgenden Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, das fünfte Lebensjahr innerhalb April vollenden, müssen verpflichtend ein Kindergartenjahr besuchen. ….
Die Erziehungsverantwortlichen, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen innerhalb der ordentlichen Fristen für die Einschreibung … bei der Wohnsitzgemeinde eine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.
Nach erfolgter Aufnahme der Kinder in den Kindergarten überprüft die Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde der Kinder durch Zugriff auf die Landesdatenbank der Schülerinnen und Schüler die erfolgte Einschreibung der Kinder bzw. das erfolgte Einreichen der Eigenerklärung laut Absatz 3.
Jene Kinder, die die Bestimmungen zum verpflichtenden Kindergartenjahr nicht einhalten, werden von der Gemeinde nach einer erfolglos verstrichenen Mahnfrist bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet. Außerdemwerden jene Kinder gemeldet, für die aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht der Verfall der Einschreibung verfügt wird.
Art. 2 (Impfpflicht)
Die Einhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht stellt eine Voraussetzung für den Besuch des verpflichtenden Kindergartenjahres dar.
für jene Kinder, die die Bestimmungen zur Impfpflicht nicht erfüllen und für die in der Folge der Verfall von der Einschreibung verfügt wird, haben die Erziehungsverantwortlichen die Eigenerklärung laut Artikel 1 Absatz 3 abzugeben.
Art. 3 (Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten)
Für das verpflichtende Kindergartenjahr erhebt die für die Führung des Kindergartens zuständige Körperschaft keine Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten.“
Eine Kindergartenpflicht bedeutet, dass nicht geimpfte oder nur teilweise geimpfte Kinder nicht diskriminiert werden dürfen, sprich nicht aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden dürfen, denn die Eltern können nicht dazu verpflichtet werden, mit ihren kindergartenpflichtigen Kindern auf eigenes Bemühen und eigene Kosten Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.
Die Rahmenrichtlinien des Landes für die deutschsprachigen Kindergärten – Beschluss der Landesregierung vom 3. November 2008 Nr. 3990
„Punkt 1.1 (Die Philosophie der Rahmenrichtlinien). Die Rahmenrichtlinien entwerfen ein wissenschaftlich begründetes Konzept kindlicher Bildung und zielen darauf ab, dass Jungen und Mädchen in ihren frühen entscheidenden Jahren in ihren Kindergärten pädagogisch qualifizierte Orte der Bildung vorfinden. Besondere Beachtung kommt der Kontinuität der Bildungsprozesse sowie der professionellen Gestaltung der Übergänge im Bildungsverlauf zu…. Im Kindergarten wird das spielerische Lernpotential der Kinder durch eine systematische Begleitung und durch eine differenzierte lernmethodisch begründete Didaktik gefördert und bewusst auch für zielgerichtetes Lernen in Bildungsinitiativen und -projekten genutzt. Auf diese Weise kann das Kind den Wechsel zu organisierten Lern- und Bildungsprozessen in der Schulde bewältigen … Altersgemischte Gruppen im Kindergarten stellen für das einzelne Kind eine gewinnbringende Lerngemeinschaft dar … die Kinder sind in der Regel zwischen drei und sechs Jahre alt … Der Kindergarten trägt dazu bei, die Lern- und Lebenschancen von Kindern aus sozial benachteiligten Familien zu verbessern und gute Entwicklungsmöglichkeiten für sie zu sichern.“
Die Richtlinien für den italienischsprachigen Kindergarten in Südtirol
„Der Besuch des Kindergartens stellt eine einzigartige Gelegenheit für das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung dar, um Ungleichheiten abzubauen, das persönliche und soziale Wohlbefinden zu steigern und einen positiven Einfluss auf die zukünftigen Lebenswege und die zukünftige Fähigkeit des Menschen, frei und selbstbestimmt zu entscheiden, zu fördern. Die Möglichkeit, Erfahrungen in einem sozial und kulturell positiven Umfeld zu sammeln, schafft eine solide Grundlage für grundlegende Lernprozesse wie motorische, relationale, emotionale, ästhetische, literarische, visuelle, ökologische und digitale Kompetenz.“
Ein Pflichtkindergartenjahr kann nicht gleichzeitig mit einer Impfpflicht verbunden werden.
Wenn der Besuch des Kindergartens eines 5-jährigen Kindes als wesentlich für seine Entwicklung und den optimalen Übergang zur Schule zu betrachten ist – so wie dies aus den Rahmenrichtlinien für die Südtiroler Kindergärten hervorgeht und im Landesgesetz Nr. 5/2008 festgelegt wurde – dann darf keinem Kind der Besuch des Kindergartens verwehrt werden.
Der nationale Gesetzgeber sieht kein Pflichtkindergartenjahr vor.
Für die Pflichtschule sieht der nationale Gesetzgeber, aufgrund der Pflicht zum Schulbesuch und aufgrund des Grundrechts auf Schulbildung, nicht den Ausschluss von ungeimpften Kindern aus der Schule vor.
Denn bei Pflicht zum Besuch einer Bildungsstätte, kann die Erfüllung der Impfpflicht nicht als Zugangsvoraussetzung vorgesehen werden.
Das selbe Prinzip muss für das Südtiroler Pflichtkindergartenjahr gelten. Die Pflicht, die fünfjährigen Kinder in den Kindergarten zu schicken, weil dies auch als ein Grundrecht des Kindes auf die im Kindergarten zu garantierende Bildung gewertet wird, bedeutet, dass diese fünfjährigen Kinder nicht aus dem Kindergarten wegen einer zur Gänze oder auch nur teilweise nicht erfüllten Kinderimpfpflicht ausgeschlossen werden dürfen.
Ganz analog den sechsjährigen schulpflichtigen Kindern, die – selbst wenn nicht geimpft – nicht aus der Schule ausgeschlossen werden können.
Nachdem Südtirol – im Gegensatz zur nationalen Regelung – ein Pflichtkindergartenjahr ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 eingeführt hat, ist Südtirol, in Anbetracht der für die Fünfjährigen eingeführten Pflicht zum Besuch des Kindergartens, berechtigt bzw. verpflichtet von der im Gesetzesdekret Nr. 73 vom 7. Juni 2017(umgewandelt in Gesetz Nr. 119/2017) vorgesehenen Kinderimpfpflicht für die Erfüllung des Pflichtkindergartenjahres abzusehen.
Eltern, die ihr Kind in den Kindegarten schicken möchten, und ihr Kind dort fristgerecht anmelden, können nicht verpflichtet werden, auf eigene Kosten und eigenes Bemühen ihrem Kind eine den Rahmenrichtlinien des Südtiroler Kindergartens entsprechende Bildung zukommen zu lassen.
Wenn dies Eltern aus freien Stücken tun wollen, weil sie ihr Kind nicht in den öffentlichen Kindergarten schicken möchten, ist es in Ordnung, das über eine Eigenerklärung der Eltern, mit ihren Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen, zu regeln.
Wenn hingegen Eltern, ihr Kind in den öffentlichen Kindergarten schicken möchten, aber von der Landesregierung darin gehindert werden, kann man diesen Eltern nicht die Verpflichtung zur kindergartenpädagogischen Bildung ihrer Kinder aufbürden!
Eine klare Diskriminierung kann nicht auch noch Anlass für Verpflichtungen der Diskriminierten werden.
Es sei in diesem Zusammenhang auch daran erinnert, dass laut Artikel 3 (Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten) des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1111 vom 03.12.2024, die für die Führung des Kindergartens zuständige Körperschaft für das verpflichtende Kindergartenjahr keine Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten erhebt.
Damit ist im Beschluss der Landesregierung eine klare finanzielle Diskriminierung der Familien, der aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossenen 5-jährigen Kinder festgeschrieben.
Keinesfalls ist die Meldung bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht von Kindern gerechtfertigt, die – weil „zur Gänze oder auch nur teilweise nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ – aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, und die Eltern, sich nicht verpflichten wollen bzw. können, auf eigene Kosten und eigenes Bemühen mit ihrem Kind Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.
Es handelt sich dabei um Kinder, die fristgerecht von ihren Eltern im Kindergarten angemeldet wurden, aber aufgrund des Umstandes, dass sie dem nationalen Impfplan (10 Pflichtimpfungen) nicht entsprechen, aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden.
Darunter befinden sich auch Kinder, die bereits starke Reaktionen (höchstes tagelang anhaltendes Fieber, starke Schmerzen mit schrillem anhaltenden Schreien etc.) auf die ersten Impfdosen gezeigt haben, und die Eltern, aus völlig berechtigtem Vorsichtsprinzip keine weitere Impfung mehr vornehmen lassen wollen.
Der von Politikern auf der Basis einer von den Impfstoffherstellern und sog. Philanthropen – wie einer Bill & Melinda Gates Stiftung, die ihrerseits im Impfstoffgeschäft groß investieren – kontrollierten WHO
empfohlenen Impfstrategie erstellte nationale Impfplan und die in Italien geltende Kinderimpfpflicht sehen nur ganz wenige, letztendlich von der Politik bestimmte Fälle vor, in denen das Kind von der Impfpflicht behördlich befreit wird.
Dies ist in Anbetracht des Umstandes, dass kein Kinderimpfstoff jemals auf seine Wirksamkeit und Sicherheit in einer klinischen Studie mit einer echten Kontrollgruppe getestet wurde, grundsätzlich unhaltbar.
Das Dogmader WHO ist die Impfung von der Wiege bis zum Sarg mit einer kontinuierlichen Ausweitung des Impfplans, was innerhalb von 19 Jahren zu einer enormen Zunahme der Impfstoffe und Dosen im pädiatrischen Impfprogramm geführt hat. Und diese Entwicklung setzt sich fort!
Und aufgrund eines von der WHO definierten Algorithmus (WHO Causality assessment of an adverse event following immunization,
(hier der link zur Originalversion in englischer Sprache:
der eindeutig zugunsten der Impfstoffhersteller ausfällt, wird der Kausalzusammenhang mit dem verabreichten Impfstoffbei Vorliegen einer anderen möglichen Ursache für die Nebenwirkung von vornherein von den Gesundheitsbehörden ausgeschlossen.
Überfällige Kehrtwende des CDC bezüglich Kausalzusammenhang zwischen Kinderimpfstoffen und Autismus
Das CDC (Centers for Disease Control and Prevention – die führende US-Bundesgesundheitsbehörde) erklärt seit 19.11.2025 offiziell auf seiner website, dass die Kinderimpfungen als Ursache des Autismus nicht ausgeschlossen werden können, und begeht damit eine längst überfällige Kehrtwende in seiner Position!
Die Behauptung „Impfstoffe verursachen keinen Autismus“ ist keine evidenzbasierte Behauptung, da Studien die Möglichkeit, dass Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder Autismus verursachen, nicht ausgeschlossen haben.
Studien, die einen Zusammenhang belegen, wurden von den Gesundheitsbehörden ignoriert.
Das HHS hat eine umfassende Untersuchung der Ursachen von Autismus eingeleitet, einschließlich Untersuchungen zu plausiblen biologischen Mechanismen und möglichen kausalen Zusammenhängen. Gemäß dem Data Quality Act (DQA), der von Bundesbehörden verlangt, die Qualität, Objektivität, Nützlichkeit und Integrität der Informationen, die sie an die Öffentlichkeit weitergeben, sicherzustellen, wurde diese Webseite aktualisiert, da die Aussage „Impfstoffe verursachen keinen Autismus“ keine evidenzbasierte Behauptung ist.
Wissenschaftliche Studien haben die Möglichkeit, dass Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder zur Entwicklung von Autismus beitragen, nicht ausgeschlossen.Diese Aussage wurde jedoch in der Vergangenheit vom CDC und anderen Bundesgesundheitsbehörden innerhalb des HHS verbreitet, um Impfskepsis zu verhindern.
Weiters erklärt das CDC auf seiner website wörtlich:
„Das HHS – Department of Health and Human Services (US Bundesgesundheitsministerium) hat eine umfassende Bewertung der Ursachen von Autismus eingeleitet, einschließlich Untersuchungen zu plausiblen biologischen Mechanismen und möglichen kausalen Zusammenhängen.
Diese Webseite wird mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert, die sich aus der umfassenden Bewertung der Ursachen von Autismus durch das HHS gemäß den Anforderungen des DQA ergeben. Im Folgenden werden gemäß den Anforderungen des DQA der Stand der Erkenntnisse und Studien sowie deren Mangel in Bezug auf Impfstoffe und Autismus-Spektrum-Störungen (Autismus) detailliert beschrieben und die zukünftigen Forschungsrichtungen des HHS zur Beantwortung dieser Fragen skizziert.
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Fragen der amerikanischen Bevölkerung zur Ursache von Autismus zu beantworten, um sicherzustellen, dass die Leitlinien zur öffentlichen Gesundheit angemessen auf ihre Bedenken eingehen. Etwa jeder zweite befragte Elternteil autistischer Kinder glaubt, dass Impfstoffe eine Rolle bei der Entstehung des Autismus ihres Kindes gespielt haben, und verweist dabei häufig auf die Impfstoffe, die ihr Kind in den ersten sechs Lebensmonaten erhalten hat (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (DTaP), Hepatitis B (HepB), Haemophilus influenzae Typ B (Hib), Poliovirus, inaktiviert (IPV) und Pneumokokken-Konjugat (PCV)) und eine, die im ersten Lebensjahr oder danach verabreicht wurde (Masern, Mumps, Röteln (MMR)).
Dieser Zusammenhang wurde von der Wissenschaft noch nicht ausreichend und gründlich untersucht. Der Anstieg der Autismusprävalenz seit den 1980er Jahren korreliert mit dem Anstieg der Anzahl der Impfungen, die Säuglingen und Kleinkindern verabreicht werden. Obwohl die Ursache von Autismus wahrscheinlich multifaktoriell ist, wurde die wissenschaftliche Grundlage, um einen potenziellen Faktor vollständig auszuschließen, noch nicht geschaffen. Beispielsweise ergab eine Studie, dass Aluminiumadjuvantien in Impfstoffen unter zahlreichen vermuteten Umweltursachen die höchste statistische Korrelation mit dem Anstieg der Autismusprävalenz aufwiesen.“
Großangelegte letzthin veröffentlichte Studien weisen nach, dass nicht geimpfte Kinder, im Vergleich zu den geimpften Kindern, viel seltener an chronischen Krankheiten leiden, und die Kinderimpfung der wesentliche Treiber für die auch in Südtirol/Italien seit Jahren ausgebrochene Epidemie an Autismus-Spektrum-Störungen ist.
Am 27. Oktober 2025 wurde von renommierten angloamerikanischen Wissenschaftlern eine wichtige Metaanalyseveröffentlicht, die alle bisher veröffentlichten und bekannten Studien zu den Ursachen von Autismus-Spektrum-Störungen umfasst.
Hier der link zur Originalversion in englischer Sprache:
Diese wichtige Metastudie, die in ihrem Umfang beispiellos ist und epidemiologische, klinische und mechanistische Studien zur Bewertung potenzieller Risikofaktoren für Autismus-Spektrum-Störungen eingehend untersucht, kommt wörtlich zu folgendem detaillierten und dokumentierten Schluss:
„Die Gesamtheit der Beweise stützt ein multifaktorielles Modell von Autismus-Spektrum-Störungen, bei dem genetische Veranlagung, Neuroimmunbiologie, Umweltgifte, perinatale Stressfaktoren und iatrogene Expositionen zusammenwirken.
Kombinierte und frühzeitige Routineimpfungen im Kindesalter stellen den bedeutendsten veränderbaren Risikofaktor für Autismus-Spektrum-Störungen dar, was durch übereinstimmende mechanistische, klinische und epidemiologische Ergebnisse bestätigt wird, die durch eine intensivierte Anwendung gekennzeichnet sind, die sich durch die Anhäufung mehrerer Dosen während kritischer Phasen der neurologischen Entwicklung und durch das Fehlen von Untersuchungen zur kumulativen Sicherheit des vollständigen pädiatrischen Impfprogramms auszeichnet.
Da die Prävalenz von Autismus-Spektrum-Störungen weiterhin in beispiellosem Tempo zunimmt, bleibt die Klärung der Risiken, die mit der kumulativen Dosierung von Impfstoffen und dem Zeitpunkt der Impfung verbunden sind, eine dringende Priorität für die öffentliche Gesundheit.“
In den Vereinigten Staaten wird bei 1 von 36 Kindern eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert, während in Italien/Südtirol im letzten Jahr der Anteil bei 1 von 76 Kindern lag! Und der Trend ist steigend!
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 11111 vom 13.12.2024 wurde in seinen verfassungs- und grundrechtswidrigen Passagen im Auftrage von Südtiroler Eltern unlängst auch gerichtlich angefochten. Die Gerichtsverfahren behängen.
Offizielle Kehrtwende des CDC: schließt Kausalzusammenhang zwischen Kinderimpfstoffen und Autismus nicht mehr aus!
Offizielles Eingeständnis durch die führende US-Gesundheitsbehörde, einen Kausalzusammenhang zwischen Kinderimpfung und Autismus ohne jeglichen wissenschaftlichen Beleg allein deshalb konsequent über Jahrzehnte ausgeschlossen zu haben, um der Impfskepsis entgegen zu wirken
In Italien geltende Kinderimpfpflicht definitiv nicht mehr haltbar!
Sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht und umfassende Aufklärung der Eltern für eine informierte und freie Zustimmung erforderlich!
Das CDC (Centers for Disease Control and Prevention – die führende US-Bundesgesundheitsbehörde) erklärt seit gestern offiziell auf seiner website, dass die Kinderimpfungen als Ursache des Autismus nicht ausgeschlossen werden können, und begeht damit eine längst überfällige Kehrtwende in seiner Position!
Die Behauptung „Impfstoffe verursachen keinen Autismus“ ist keine evidenzbasierte Behauptung, da Studien die Möglichkeit, dass Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder Autismus verursachen, nicht ausgeschlossen haben.
Studien, die einen Zusammenhang belegen, wurden von den Gesundheitsbehörden ignoriert.
Das HHS hat eine umfassende Untersuchung der Ursachen von Autismus eingeleitet, einschließlich Untersuchungen zu plausiblen biologischen Mechanismen und möglichen kausalen Zusammenhängen. Gemäß dem Data Quality Act (DQA), der von Bundesbehörden verlangt, die Qualität, Objektivität, Nützlichkeit und Integrität der Informationen, die sie an die Öffentlichkeit weitergeben, sicherzustellen, wurde diese Webseite aktualisiert, da die Aussage „Impfstoffe verursachen keinen Autismus“ keine evidenzbasierte Behauptung ist.
Wissenschaftliche Studien haben die Möglichkeit, dass Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder zur Entwicklung von Autismus beitragen, nicht ausgeschlossen.Diese Aussage wurde jedoch in der Vergangenheit vom CDC und anderen Bundesgesundheitsbehörden innerhalb des HHS verbreitet, um Impfskepsis zu verhindern.
Weiters erklärt das CDC auf seiner website wörtlich:
„Das HHS – Department of Health and Human Services (US Bundesgesundheitsministerium) hat eine umfassende Bewertung der Ursachen von Autismus eingeleitet, einschließlich Untersuchungen zu plausiblen biologischen Mechanismen und möglichen kausalen Zusammenhängen.
Diese Webseite wird mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert, die sich aus der umfassenden Bewertung der Ursachen von Autismus durch das HHS gemäß den Anforderungen des DQA ergeben. Im Folgenden werden gemäß den Anforderungen des DQA der Stand der Erkenntnisse und Studien sowie deren Mangel in Bezug auf Impfstoffe und Autismus-Spektrum-Störungen (Autismus) detailliert beschrieben und die zukünftigen Forschungsrichtungen des HHS zur Beantwortung dieser Fragen skizziert.
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Fragen der amerikanischen Bevölkerung zur Ursache von Autismus zu beantworten, um sicherzustellen, dass die Leitlinien zur öffentlichen Gesundheit angemessen auf ihre Bedenken eingehen. Etwa jeder zweite befragte Elternteil autistischer Kinder glaubt, dass Impfstoffe eine Rolle bei der Entstehung des Autismus ihres Kindes gespielt haben, und verweist dabei häufig auf die Impfstoffe, die ihr Kind in den ersten sechs Lebensmonaten erhalten hat (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (DTaP), Hepatitis B (HepB), Haemophilus influenzae Typ B (Hib), Poliovirus, inaktiviert (IPV) und Pneumokokken-Konjugat (PCV)) und eine, die im ersten Lebensjahr oder danach verabreicht wurde (Masern, Mumps, Röteln (MMR)).
Dieser Zusammenhang wurde von der Wissenschaft noch nicht ausreichend und gründlich untersucht. Der Anstieg der Autismusprävalenz seit den 1980er Jahren korreliert mit dem Anstieg der Anzahl der Impfungen, die Säuglingen und Kleinkindern verabreicht werden. Obwohl die Ursache von Autismus wahrscheinlich multifaktoriell ist, wurde die wissenschaftliche Grundlage, um einen potenziellen Faktor vollständig auszuschließen, noch nicht geschaffen. Beispielsweise ergab eine Studie, dass Aluminiumadjuvantien in Impfstoffen unter zahlreichen vermuteten Umweltursachen die höchste statistische Korrelation mit dem Anstieg der Autismusprävalenz aufwiesen.“
So wie in den USA explodiert auch in Italien seit Ausweitung des Kinderimpfprogramms samt mit der 2017 eingeführten Kinderimpfplicht die Autismusrate. Im vergangenen Jahr wurde offiziell verlautbart, dass in Italien 1 Kind auf 76 Kindern an einer Autismus-Spektrum-Störung leidet. Tendenz steigend!
Dass dieser Anstieg einem reellen Anstieg entspricht, wurde bspw. im Rahmen einer Anhörung der Vertreter der Kindergärten und aller Schulstufen aller drei Landessprachen (Deutsch, Italienisch und Ladinisch) durch die Erste Gesetzgebungskommission (der ich angehöre) im Südtiroler Landtag im Herbst vergangenen Jahres bestätigt. Auf meine konkrete Frage, ob der von den Vertretern der Kindergärten und Schulen beklagte laufende Anstieg der Anzahl der von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffenen Kinder einem reellen Anstieg oder auf eine geänderte sensiblere Diagnosemethode zurückzuführen sei, antworteten alle von uns im Landtag angehörten Vertreter der Kindergärten und Schulen unisono, dass der Anstieg faktisch ist und man kaum ausreichend notwendiges Stützpersonal hat!
In Anbetracht dessen, dass sämtliche derzeit in Südtirol/Italien verwendeten Kinderimpfstoffe niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen (sprich einer echten Placebo-gruppe) auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit getestet wurden (wie selbst Landesrat Hubert Messner in Beantwortung einer meiner Anfragen im Südtiroler Landtag bestätigen musste), ist die Aufrechterhaltung der Kinderimpfpflicht (10 Pflichtimpfungen in Italien) in Anbetracht der bereits jetzt vorliegenden erdrückenden wissenschaftlichen Erkenntnisse (siehe unlängst veröffentlichte Meta-Analyse der Peter McCullough Foundation, hier der link zur englischen Originalversion: https://mcculloughfnd.org/pages/autism-research-report und hier der link zur Übersetzung in die deutsche Sprache: https://drive.google.com/file/d/1nSgFRgXuajO28u02PPMLg4wnNG7QGYa0/viewund der deshalb nunmehr geänderten offiziellen Position der führenden US-Gesundheitsbehörde zum Thema, definitiv nicht mehr haltbar!
Ich fordere den für den Zivilschutz verantwortlichen Landeshauptmann Arno Kompatscher und den für die Gesundheit zuständigen Landesrat Hubert Messner auf, umgehend geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kindergesundheit zu treffen, u.a.
durch eine sofortige an die Regierungschefin Giorgia Meloni zu richtende Aufforderung, umgehend die Ständige Staaten-Regionen-Autonome Provinzen-Konferenz zum Zwecke der von Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017 (umgewandelt durch Gesetz Nr. 119/2017 – Legge Lorenzin) vorgesehenen und längst schon fälligen Revision der Kinderimpfpflicht einzuberufen, mit dem Ziel der Abschaffung der Kinderimpfpflicht und einer umfassenden Aufklärung der Eltern über das effektive Risikoprofil der derzeit zur Anwendung kommenden Kinderimpfstoffe.
Außerdem fordere ich all jene Oppositionsparteien im Südtiroler Landtag, die sich bis dato systematisch gegen eine Infragestellung der Kinderimpfpflicht gestellt haben – allen voran die Grünen und das TEAM K – auf, endlich aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und des Arzneimittelrechts gemeinsam mit mir und wenigen anderen Abgeordneten für den Schutz der Kindergesundheit einzustehen. Bis dato haben sie exakt das Gegenteil gemacht.
Eltern – durch den Ausschluss ihrer nicht geimpften Kinder aus den Kinderbetreuungsstätten, aus dem Tagesmutterservice sowie aus dem Kindergarten – dazu zu zwingen, ihren Kindern niemals auf ihre Sicherheit getestete Substanzen wiederholt (beginnend vom Säuglingsalter) zu spritzen, kommt in Anbetracht des offiziellen Eingeständnisses durch die führende US-Bundesgesundheitsbehörde, einen Kausalzusammenhang zwischen Kinderimpfung und Autismus ohne jeglichen wissenschaftlichen Beleg allein deshalb konsequent über Jahrzehnte ausgeschlossen zu haben, um der Impfskepsis entgegen zu wirken, einer klaren Verletzung des Nürnberger Kodexes, des internationalen Abkommens von Oviedo, sowie der Artt. 2, 10, 13, 31, 32 und 34 (dieser letzte Artikel betrifft das Südtiroler Pflichtkindergartenjahr), sowie Artt. 1(Pflicht die Menschenrechte zu garantieren), 14 (Verbot der Diskriminierung), Art. 1 Protokoll Nr. 12 Europäische Menschenrechtskonvention (Allgemeines Diskriminierungsverbot), sowie Artt. 1 (Menschenwürde), 3 (Recht auf Unversehrtheit), 14 (Recht auf Bildung), 21 (Nicht Diskriminierung), 24 (Rechte der Minderjährigen) der Grundrechtscharta der Europäischen Union, sowie der UN-Kinderrechtscharta gleich!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
SÜDTIROLER LANDTAG STIMMT GEGEN DEN SCHUTZ DER KINDER
DAS BEMÜHEN EIGENE VERANTWORTLICHKEITEN ZU VERTUSCHEN IST DEN MEISTEN ABGEORDNETEN ZUM SÜDTIROLER LANDTAG WICHTIGER ALS DER KINDERSCHUTZ
Ein äußerst bedenkliches Zeugnis dafür, die eigenen Interessen bzw. jener von Parteikollegen vor jenen der Kinder zu stellen, haben die allermeisten Abgeordneten zum Südtiroler Landtag mit der Ablehnung meines Beschlussantrages Nr. 328/2025 gegeben.
Hier die auf der website des Südtiroler Landtages veröffentlichte zweisprachige Version meines Beschlussantrages (bestehend aus 16 Seiten samt den in zwei oftmals drei Sprachen gelieferten Anlagen):
Nachdem die Verantwortliche des Südtiroler Sanitätsbetriebes für den Bereich Hygiene und Prävention, Dr. Silvia Spertini (Mitglied der dreiköpfigen Südtiroler Impfkommission) auf der Pressekonferenz zum Auftakt der Covid- und Grippeimpfung 2025/2026 dazu aufgerufen hat, auch Kleinkinder zu impfen, weil sie zur Verbreitung der Infektion beitrügen, die Kinder auf dieser Pressekonferenz als Virenmultiplikatoren bezeichnet wurden, habe ich mit meinem -sowohl arzneimittelrechtlich, als auch mit den institutionellen Zulassungsdokumenten der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb verwendeten Impfstoffsubstanzen, und nicht zuletzt mit Verweis auf den international verankerten Kinderrechtsschutz (Art. 3 UN Kinderrechtskonvention) begründeten und belegten – Beschlussantrag gefordert, dass der Südtiroler Landtag die Landesregierung dazu verpflichtet, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die für die Südtiroler Gesundheitspolitik Verantwortlichen es umgehend unterlassen, die Kinder als vermeintliches pharmazeutisch generiertes Schutzschild für die Gesellschaft zu missbrauchen, sprich zur Impfung der Kinder gegen Covid-19 und Grippe aufzurufen weil sie Virenmultiplikatoren seien.
In den Prämissen zum Beschlussantrag, habe ich anhand der Zulassungsdokumente von Comirnaty von Pfizer/BioNTech (der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb aktuell verwendete sog. Corona-Impfstoff) zum wiederholten Male den Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Landesregierung dargelegt, dass diese Substanz niemals für den sog. Fremdschutz zugelassen wurde (habe hierfür auch eine Abschrift des Briefes der EMA-Direktorin an EU-Abgeordnete in den Beschlussantrag eingepflegt), für den Fremdschutz de facto ungeeignet ist, und darüber hinaus zu schwerstwiegenden Nebenwirkungen bis hin zur Todesfolge führt.
Ich habe auch darauf hingewiesen, dass nunmehr laufend Urteile von italienischen Landesgerichten bekannt werden, mit denen diese, nach Feststellung schwerster Nebenwirkungen der sog. Covid-19-„Impfung“ – und speziell Comirnaty von Pfizer/BioNTech – wie z.B. eine transversale Myelitis, schwerste Herzmuskelentzündung, die laut Beipackzettel des „Impfstoffs“ auch zum Tod führen kann, etc. – den Betroffenen eine vergleichsweise bescheidene Entschädigung zusprechen. Für den Schadenersatz müssten sich die Geschädigten – und derlei gibt es Viele – an den Hersteller wenden, der aber von der Republik Italien und der Europäischen Union weitestgehend von der Haftung befreit wurde.
Ich habe außerdem anhand einer von Anthony Fauci (wohl kaum als Impfgegner einordenbar) im Jahr 2022 veröffentlichten Studie und den Ausführungen des Leiters des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit an der Italienischen Obersten GesundheitsbehördeDott. Maurizio Federico dargelegt, dass die Grippeimpfung ebenso wie die Corona-„Impfung“ nicht wirkt.
Es dürfte daher jedem einigermaßen vernünftig und verantwortungsvoll Handelnden klar sein, dass man die Eltern nicht dazu aufrufen darf, ihre Kinder gegen Corona und Grippe zu impfen, um andere zu schützen.
Diese vernünftige und verantwortungsvolle Vorgehensweise ist aber offensichtlich im Südtiroler Landtag bei Regierung und Opposition nicht angekommen.
Für meinen Beschlussantrag haben mit mir, nur weitere 4 Abgeordnete zum Südtiroler Landtag gestimmt. Dagegen gestimmt haben SVP, Freiheitliche, TEAM K, Grüne, PD, Lista Civica, Fratelli d’Italia (Kollegin Anna Scarafoni war bei der Abstimmung nicht anwesend) und Forza Italia.
Ich habe, in Anbetracht der fundamentalen Wichtigkeit dieses Themas die namentliche Abstimmung verlangt. Hier können die Südtiroler Bürger nachvollziehen, wie die Abgeordneten zu diesem Beschlussantrag gestimmt haben (Grün bedeutet Zustimmung zum Beschlussantrag, Rot Ablehnung, Gelb Stimmenthaltung):
Besonders unverständlich war die Stellungnahme von Dr.med. Franz Ploner (TEAM K), der wohl bewusst völlig am Thema vorbeigeredet hat. Er hielt eine dogmatische Abhandlung zu den Kinderimpfungen (um die es bei diesem Beschlussantrag nicht ging) und stieg auf das mit diesem Beschlussantrag von mir aufgeworfene wichtige Thema der medizinischen Ethik und des Missbrauchs der Kinder zum Schutz anderer gegen Covid und Grippe, überhaupt nicht ein. Das scheint Methode zu sein. Auch seine Behauptung, mein Beschlussantrag sei 500 Seiten lang und nur schwer lesbar.
Nun, was Herr Dr. Franz Ploner und Zeno Oberkofler der Grünen, der dieselbe leicht durchschaubare und armselige Argumentation für die gerade für einen Grünen nicht nachvollziehbare Ablehnung meines Beschlussantrages fährt, den Zuhörern verschweigen ist, dass mein Antrag aus 16 (sechszehn) Seiten besteht, und der Rest jeweils zweisprachig (in Deutsch und Italienisch), oftmals sogar dreisprachig (in englischer Originalsprache zur Überprüfbarkeit der Korrektheit der von mir zur Verfügung gestellten Übersetzung des Originaldokuments in die deutsche und italienische Sprache) zur Verfügung gestellte Dokumente für den Nachweis der Begründetheit meines Beschussantrages besteht.
Mir ist es nämlich ein Anliegen, dass jeder Abgeordnete in seiner Muttersprache, die von mir meinen Anträgen als Nachweis beigelegten, oftmals institutionellen Dokumente lesen kann.
So wichtige Beschlussanträge müssen begründet und dokumentiert sein.
Das scheint man im Südtiroler Landtag nicht gewöhnt zu sein.
Und daher fahren sowohl die Abgeordneten der Regierungsparteien, als auch die meisten der sog. Opposition jene „Masche“, unbequeme Anträge, wo es auch um die eigenen Verantwortlichkeiten bzw. jener von Parteikollegen in der Vergangenheit geht (es sei daran erinnert, dass LR Messner letztendlich für die Covid-19-„Impfung“ der Kinder war, und die allermeisten auch heute noch im Landtag sitzenden Abgeordneten sich nicht gegen den Missbrauch der Kinder um angeblich vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen, ausgesprochen hat), meine bis ins Detail belegten Beschlussanträge mit solch armseligen Bemerkungen als nicht „lesbar“ abzutun.
Freilich ist es eine schwere Kost, zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass man wahrscheinlich eine schwere Last für in der Vergangenheit mitgetragene Maßnahmen zu tragen hat.
Umso verwerflicher ist es aber, durch ein Fortfahren – im Eigeninteresse – in offenkundig fatalen politischen Fahrwassern, weiter Kinder zu gefährden!
Wer hier ein unqualifiziertes und unverantwortliches Verhalten an den Tag legt, sind all jene, denen der Schutz der Kinder offensichtlich nicht am Herzen liegt und Politik betreiben, um in erster Linie die eigenen Verantwortlichkeiten (bzw. jener von Parteikollegen) zu vertuschen und die eigenen Befindlichkeiten bzw. jene von Parteikollegen dem Wohl der Kinder voranstellen.
Ich werde weiterhin solche, offensichtlich der Mehrheit der Abgeordneten äußerst unangenehmen Beschlussanträge stellen, da es zumindest zu einer Offenlegung ihrer aktuellen Verantwortung kommt, denn wer trotz der institutionell belegten Sachlage, sich selbst gegen den Schutz der Kinder ausspricht, darf nicht erwarten, dass ihm/ihr das in Zukunft nicht von Geschädigten vorgehalten wird.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
In den USA wurde eine umfassende META-Analyse aller bis dato veröffentlichten und bekannten Studien zu den Ursachen der Autismus-Spektrumstörungen veröffentlicht.
Diese wichtige und in ihrer Dimension noch nie vorher gemachte Meta-Studie – die epidemiologische, klinische und mechanistische Studien, die potenzielle Autismus-Spektrumstörungs-Risikofaktoren bewerten, umfassend untersucht – kommt wörtlich zu folgender detailliert begründeter und belegter Schlussfolgerung:
„Die Gesamtheit der Beweise stützt ein multifaktorielles Modell der Autismus-Spektrumstörungen, in dem genetische Veranlagung, Neuroimmunbiologie, Umweltgifte, perinatale Stressfaktoren und iatrogene Expositionen zusammenwirken.
Kombinierte und frühzeitige Routineimpfungen im Kindesalter stellen den bedeutendsten modifizierbaren Risikofaktor der Autismus-Spektrumstörungen dar, was durch übereinstimmende mechanistische, klinische und epidemiologische Befunde gestützt wird und durch eine intensivierte Anwendung, die Häufung mehrerer Dosen während kritischer Phasen der Neuroentwicklung und den Mangel an Forschung zur kumulativen Sicherheit des vollständigen pädiatrischen Impfplans gekennzeichnet ist.
Da die Prävalenz der Autismus-Spektrum-Störungen weiterhin in beispiellosem Tempo zunimmt, bleibt die Klärung der mit der kumulativen Impfstoffdosierung und dem Zeitpunkt der Impfung verbundenen Risiken eine dringende Priorität für die öffentliche Gesundheit.“
In den USA hat mittlerweile 1 von 36 Kindern eine Autismus-Diagnose, in Italien/Südtirol waren wir im vergangenen Jahr bei 1 auf 76 Kinder! Tendenz steigend!
In einer im Herbst 2024 im Südtiroler Landtag stattgefundenen Anhörung (durch die Erste Gesetzgebungskommission, der ich angehöre) der Vertreter der deutsch-, italienisch- und ladinischsprachigen Kindergärtenund aller Schulstufen, haben auf meine konkrete Nachfrage, ob die Fälle von Autismus-Spektrum-Störungen effektiv zugenommen haben, oder durch eine verfeinerte Diagnostik erklärbar sind, alle anwesenden Vertreter unisono erklärt, dass die explosionsartige Zunahme im Vergleich zur Vergangenheit effektiv vorliegt und nicht geänderten Diagnosekriterien zugeordnet werden kann.
Die aufgrund der CDC-Daten in der umfangreichen META-Studie dargelegte Entwicklung der Autismusprävalenz in Bezug auf die Impfstoffdosen bis zum zweiten Geburtstag spricht eine klare Sprache!
Italien hat ein Kinderimpfprogramm, das im Wesentlichen jenem der USA entspricht.
Jenes der USA ist ein wenig umfangreicher, daher die noch höhere Autismusrate in den USA.
Es sei daran erinnert, dass keines der derzeit in Verwendung befindlichen Kinderimpfstoffprodukte (in Südtirol kommt zur „Erfüllung der Impfpflicht“ der Sechsfachimpfstoff HEXYON und der Vierfachimpfstoff PROQUAD zur Anwendung, außerdem gibt es dann noch eine Reihe von empfohlenen Impfungen) im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen auf Wirksamkeit und Sicherheit getestet wurde. Gesundheitslandesrat Hubert Messner hat dies in Beantwortung einer konkreten Anfrage von mir in der Aula des Landtages und gegenüber Journalisten bestätigt.
Außerdem dürfen alle in der Europäischen Union zentral von der EU Kommission zugelassenen Kinderimpfstoffe nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung zur Anwendung kommen. Diese Pflicht wird aber systematisch auch vom Südtiroler Sanitätsbetrieb verletzt!
Das Vorhandensein eines Arztes in der Impfstation, der meist das Kind gar nicht sieht, entspricht nicht der von Artt. 70 u. ff. Richtlinie 2001/83 EG (rezipiert in Art. 88 und ff. Ges.v.V. 219/2006) vorgesehenen Pflicht der ärztlichen Verschreibung von Impfstoffen. Bei einer ärztlichen Verschreibung übernimmt der Arzt bei nicht erfolgter Aufklärung der Eltern (z.B. darüber, dass keine klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen gemacht wurden, dass der Sechsfachimpfstoff HEXYON auf Kinder im Alter von über 24 Monaten illegal off label angewandt wird) die Verantwortung für etwaige Folgeschäden der Anwendung des Impfprodukts, wie vom Arzneimittelgesetzgeber vorgesehen.
Die Verantwortlichen für die Öffentliche Gesundheit, allen voran die Regierung Meloni, aber auch die lokal in Südtirol zuständigen Verantwortlichen, sind in Anbetracht der Ergebnisse dieser Meta-Studie aufgefordert, umgehend die Aussetzung der Kinderimpfpflicht zu veranlassen und für eine umfassende Aufklärung der Eltern zu sorgen!
Die Südtiroler Landesregierung kann hierzu über den Landeshauptmann die Regierungschefin Meloni auffordern, umgehend die Ständige Staaten-Regionen-Autonome Provinzen-Konferenz für eine Diskussion und Beschlussfassung zur vorsorglichen Aussetzung der Kinderimpfpflicht einzuberufen.
Wenn dies unterlassen wird, sind die Verantwortlichen in Politik und Sanitätsbetrieb als persönlich für alle weiteren auftretenden Schäden zu bewerten, da anhand dieser META-Analyse klar ist, dass absoluter Handlungsbedarf besteht.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Südtiroler Landeshauptmann und Südtiroler Gesundheitslandesrat in Unterhemd auf Werbetour für durch Geimpfte in die Umwelt übertragbaren gentechnischen Grippeimpfstoff
EU-Kommission/EMA bestätigt: mit dem Kindergrippeimpfstoff FLUENZ von ASTRAZENECA behandelte Kinder übertragen den Grippevirus auf die Umwelt
Impf-PR Slogan „Schütz Dich und die anderen“ ad absurdum geführt
Sofortige Zivilschutzmaßnahme notwendig
Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher und der Südtiroler Gesundheitslandesrat Hubert Messner posieren im fotoshooting im Unterhemd und angesetzter Nadel, um der offensichtlich dem Impfwahn zu Recht sehr kritisch gegenüberstehenden Südtiroler Bevölkerung mit angeblich „gutem Beispiel“ voranzugehen, und machen dabei folgende medizinisch-pharmakologisch unhaltbaren Behauptungen: „Die Grippeimpfung ist ein einfacher und wirksamer Weg, sich selbst und andere zu schützen“ (so Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit, Hubert Messner auf website des Südtiroler Sanitätsbetriebes:https://www.sabes.it/de/news/grippe-nicht-mit-uns-schutzedich-start-der-impfkampagne-2025) und „Impfen heißt, Verantwortung zu übernehmen, und zwar für die eigene Gesundheit und zugleich auch für die Gemeinschaft. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto besser schützen wir uns gegenseitig. Ich hoffe, viele folgen diesem Beispiel.“ (so der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher, siehe https://www.sabes.it/de/news/mit-gutem-beispiel-voran-kompatscher-und-messner-lassen-sich-impfen).
Fakt ist aber, dass längst nachgewiesen ist, dass ein in den Oberarm gespritzter Impfstoff nicht wirkt (siehe dazu die im Detail dokumentierte Pressemitteilung
Nun verimpft der Sanitätsbetrieb den Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 24 Monaten und 18 Jahren den im Juni 2024 erstmalig von der Europäischen Kommission zugelassenen nasalen Grippeimpfstoff FLUENZ des Herstellers AstraZeneca:
Dieser Kinderimpfstoff wird mittels reverser Gentechnologie in VERO-Zellen (Zelllinie, die aus Nierenzellen von Grünen Meerkatzen gewonnen wurde) produziert und in befruchteten Hühnereiern vermehrt. Er enthält genetisch veränderte Organismen (GVO). Siehe Seite 2 der Anlagen zum Zulassungbeschluss der Europäischen Kommission:
Unter Punkt 4.4 (Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung) der aktuell gültigen Version von Anlage I des Zulassungsbeschlusses der Europäischen Kommission geht unter dem Titel „Immungeschwächte Personen“ wörtlich hervor, dass „Die Geimpften sollen informiert werden, dass Fluenz ein attenuierter Lebendvirus-Impfstoff ist und daher die Gefahr einer Virus-Übertragung auf immungeschwächte Personen besteht. Die Geimpften sollten sich bemühen, in den ersten 1-2 Wochen nach der Impfung soweit wie möglich jeden engen Kontakt zu stark immungeschwächten Personen zu vermeiden. In klinischen Studien wurde 2-3 Tage nach der Impfung die maximale Impfvirus-Konzentration beobachtet. In Situationen, in denen ein Kontakt zu stark immungeschwächten Personen unvermeidbar ist, sollte das potentielle Risiko, den Influenza-Impfvirus zu übertragen, abgewogen werden gegen das Risiko, sich mit dem Wildtyp-Influenzavirus zu infizieren, und diesen zu übertragen.“
Siehe Seite 4 der Anlagen zum Zulassungsbeschluss der Europäischen Kommission (link bereits oben).
Das ist der offizielle Hinweis direkt in der Markzulassungsdokumentation, dass Kinder, die mit diesem Grippeimpfstoff, der darüber hinaus gentechnisch veränderte Organismen enthält, behandelt werden, den gentechnisch veränderten Grippevirus auf die Umwelt übertragen und damit andere, auch immungeschwächte Personen, infizieren!
Der von unseren „Polit-Unterwäschemodels“ und sich als „Marketingbeauftragte der WHO und damit von big pharma“ gebärdenden Regierungsverantwortlichen bemühte Slogan „schütze Dich und die anderen“ ist damit endgültig ad absurdum geführt!
Es sei daran erinnert, dass die, das EU-Arzneimittelrecht verletzende Kinderimpfpflicht (Gerichtsverfahren behängen) in Italien damit begründet wird, dass man die gesunden Kinder durchimpfen müsse, um Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, nicht durch Ansteckung zu gefährden.
Abgesehen davon, dass dies eine völlig haltlose Argumentation ist, denn immungeschwächte nichtgeimpfte Kinder können sehr wohl auf andere Art und Weise und darüber hinaus besser geschützt werden (wie die Schweiz und Österreich zeigen, in denen es keine Kinderimpfpflicht gibt), verbreitet jetzt der Südtiroler Sanitätsbetrieb über die Verspritzung in Kinder eine für immungeschwächte Personen gefährliche Viruslast in die Umwelt, wie durch die Zulassungsbehörde (Europäische Kommission/EMA) selbst bestätigt!
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb begeht gemeinsam mit den für die Südtiroler Gesundheitspolitik und den Zivilschutz Verantwortlichen (Landesrat Hubert Messner und Landeshauptmann Arno Kompatscher) damit die bewusste In-Umlaufverbringung eines krankheitserregenden Virus mit gleichzeitiger totaler Irreführung der Bevölkerung! Das ist schwerwiegend und bedarf einer sofortigen Aussetzung der Anwendung dieses Grippeimpfstoffes!
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch dieser Grippeimpfstoff laut offizieller Zulassungsdokumentation(siehe Seite 14 der Anlagen zum Zulassungsbeschluss – siehe link oben)für die rechtskonforme Anwendung einer ärztlichen Verschreibung bedarf, jener Voraussetzung, die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb laufend und systematisch in grober Verletzung des Arzneimittelrechts missachtet wird.
Zu den seit der Zulassung im Juni 2024 bereits festgestellten und in der offiziellen Zulassungsdokumentation genannten Nebenwirkungen gehört auch das Guillan-Barré-Syndrom und die mitochondriale Enzephalomypathie.
Es ist daher umso schwerwiegender, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb die zwingende Voraussetzung der ärztlichen Verschreibung für die Anwendung dieses Impfstoffes systematisch verletzt.
Auch für diesen Impfstoff gilt, dass seine Wirksamkeit und Sicherheit nicht durch eine klinische Studie mit einer echten Kontrollgruppe geprüft und bestätigt wurden.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Kinder sollen geimpft werden weil sie Multiplikatoren der Viren seien und eine relevante Rolle bei der Verbreitung der Infektion hätten?!
Beitrag zur PK des Südtiroler Sanitätsbetriebes zum Auftakt der Corona- und Grippeimpfung in der Tagesschau RAI Südtirol vom 14.10.2025 und Artikel in der heutigen (15. Oktober 2025) Ausgabe der Tageszeitung Dolomiten
Aufforderung zur sofortigen Klärung mit Vorbehalt rechtlicher Schritte zum Schutze der Kinderrechte
Aufgrund der schwerwiegenden Bedeutung der unglaublichen Aussagen von Gesundheitslandesrat Hubert Messner und der Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes in der gestrigen Pressekonferenz zum Auftakt der Corona- und Grippeimpfung, habe ich die anbei befindliche Aufforderung zur sofortigen Klärung mit Vorbehalt rechtlicher Schritte zum Schutze der Kinderrechte an die für die Gesundheitspolitik in Südtirol Zuständigen, an die Kinder- und Jugendanwältin, an den Ethikrat und an die beiden mit öffentlichem Geld finanzierten größten Südtiroler Medien (RAI Südtirol und Tageszeitung Dolomiten) gesandt, welche die unglaublichen Aussagen der Sanitätsverantwortlichen ohne jegliche kritische Rückfrage oder Kommentar gestern bzw. heute wiedergegeben haben.
Hier nachfolgend der Text der heute zugestellten Aufforderung:
Mit absolutem Unverständnis habe ich, so wie viele Südtiroler, vernommen, dass laut
1) der gestern /14. Oktober 2025) ausgestrahlten Tagesschau der RAI Südtirol, die Verantwortliche Direktorin des Amtes für Hygiene und Öffentliche Gesundheit desSüdtiroler Sanitätsbetriebes, Frau Dr. Siliva Spertini, die Position vertritt, dass für Kleinkinder die Impfung (vorher wird im Bericht generell von Grippe- und Corona-Impfung gesprochen) wichtig sei, „weil sie zur Verbreitung der Infektion beitragen“.
Wörtlich im Bericht „die Direktorin des Dienstes für Hygiene und Öffentliche Gesundheit Silvia Spertini rät Menschenab sechzig zur Impfung, sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem.Auch für Kleinkinder sei die Impfung wichtig, weil sie zur Verbreitung der Infektion beitragen.“
2) Des heute auf Seite 15 in der Tageszeitung Dolomiten erschienen Artikel „Mit einem Termin zum doppelten Schutz“ die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes sowie der Landesrat für Gesundheit Hubert Messner in Bezug auf die Grippe- und die sog. Corona-Schutzimpfung auf der gestrigen Pressekonferenz erklärt haben „Auch Kinder sollten geimpft werden, da sie als sogenannte Multiplikatoren der Viren gelten und eine relevante Rolle bei der Verbreitung von Infektionen spielen“.
Sollte die Berichterstattung in der RAI Südtirol Tagesschau und in der Tageszeitung Dolomiten korrekt sein, betrachten der Südtiroler Sanitätsbetrieb und der Südtiroler Landesrat für Gesundheit Hubert Messner die Kinder als Virenverbreiter, die es zu impfen gilt, um andere zu schützen!
Das entbehrt jeglicher medizinischen Ethik! Eine Impfung ist, wenn überhaupt, nur dann für Kinder zu empfehlen, wenn die Kinder selbst die Impfung benötigen sollten, aber nicht deshalb, weil die Kinder an der Verbreitung von Viren beteiligt sind!
Laut der mir vorliegenden Berichterstattung im Öffentlichen Rundfunksender RAI Südtirol und in der größten Südtiroler Tageszeitung ruft der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Eltern dazu auf, Kinder zu impfen, und damit in ihr natürliches Immunsystem einzugreifen, um andere zu schützen.
Sprich, man missbraucht die Kinder (bis hin zu den Kleinkindern) als (darüber hinaus nur angeblichen) physischen Schutzwall für die Gesellschaft.
Das ist eine klare Verletzung der auch international verankerten Kinderrechte!
Ich verlange in meiner Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, die wegen dieser unglaublichen Aussagen der Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und des Landesrates für die Gesundheit in der gestrigen Pressekonferenz bereits von vielen Eltern, Großeltern sowie Sanitätspersonal kontaktiert wurde, eine sofortige Klärung, ob der gestern in der Tagesschau gezeigte Bericht und der heute in der Tageszeitung Dolomiten erschienene Artikel in der Aussage zur Impfung der Kinder korrekt ist, oder ob er einer journalistischen Fehlinterpretation entspricht.
Sollte Letzteres (Fehlinterpretation durch die Medien) zutreffen, verlange ich in meiner institutionellen Funktion als Vertreterin der Autonomen Provinz Bozen (Art. 48/bis Dekret des Präsidenten der Republik Italien Nr. 670 vom 31.08.1972 – Autonomiestatut)eine umgehende Richtigstellung im selben Format mit derselben Tragweite, denn hier geht es um eine, die Gesundheit der Kinder und deren Grundrechte betreffende über den öffentlichen Rundfunk und die mit Steuergeld finanzierte größte Südtiroler Tageszeitung verbreitete Meldung.
Sollten hingegen die von RAI Südtirol und der Tageszeitung Dolomiten vermeldeten Äußerungen zur Notwendigkeit die Kinder zu impfen effektiv gestern in der PK von den Verantwortlichen der Südtiroler Gesundheitspolitik und des Südtiroler Sanitätsbetriebes verlautbart worden sein, dann erwarte ich, im Sinne einer ausgewogenen der Informationspflicht der mit Steuergeld finanzierten Medien entsprechenden Berichterstattung, die Veröffentlichung einer Meldung zu meinem mit der Verletzung der Kinderrechte und der fundamentalsten Prinzipien der Medizinethik begründeten Protest gegen diese unglaubliche Vorgehensweise der Südtiroler Sanitätspolitik.
Ich mache in diesem Zusammenhang darüber hinaus darauf aufmerksam, dass es international bekannt ist, dass
1) die Grippeschutzimpfung nicht wirkt, weil eine in den Arm gespritzte Substanz keine Immunantwort in den Schleimhäuten des respiratorischen Trakts hervorruft, wie selbst Anthony Fauci in einem 2022 veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel für die sog. Corona-Schutzimpfung und für die Grippeimpfung bestätigt:
2) das Risiko zu erkranken, für die Grippe-Geimpften wesentlich höher ist, als für die Nichtgeimpften, wie eine ganz neue Studie an über 53.000 Sanitäts-Mitarbeitern der Cleveland-Clinic (Ohio-USA) bezogen auf die Impfsaison 2024-25 deutlich zeigt:
3) die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Virenübertragung, sondern allein für einen etwaigen Schutz vor der Krankheit Covid-19 der mit diesen experimentellen Substanzen behandelten Personen zugelassen wurden. Also von Fremdschutz keine Rede sein kann! Umgekehrt aber diese sog. Impfstoffe enorme Risiken für Leben und Gesundheit mit sich bringen, wie mittlerweile hinlänglich bekannt sein sollte. Mit Schreiben vom 18.10.2023 wurde dies auf explizite Anfrage von EU-Parlamentariern durch die Direktorin der EMA, Emer Cooke ausdrücklich wie folgt bestätigt:
Übersetzung in die deutsche Sprache:
Die zugelassenen Indikationen
Sie geben an, dass die Impfstoffe gemäß den zugelassenen Indikationen nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen möchten, und dass sie nicht zum Zweck der Verringerung der Übertragungs- oder Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind. Sie geben außerdem an, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von Pharmaunternehmen, Politikern und Gesundheitsexperten beworbenen Verwendungszwecken übereinstimmt.
Sie weisen zu Recht darauf hin, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen dienen ausschließlich dem Schutz der geimpften Personen.
In den Produktinformationen zu COVID-19-IMPFSTOFFEN wird eindeutig angegeben, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung von COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA zur Zulassung der Impfstoffe auf den Mangel an Daten zur Übertragbarkeit hingewiesen.
Die EMA wird weiterhin Transparenz hinsichtlich der zugelassenen Verwendungszwecke von COVID-19-Impfstoffen walten lassen und Bereiche identifizieren, in denen wir Missverständnisse ausräumen müssen.
Der Südtiroler Gesundheitslandesrat und die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes rufen daher zu einer illegalen off-label-Anwendung der (Klein-)Kinder mit einer experimentellen auf Gentechnik basierten und höchst gefährlichen Substanz (Cormirnaty von Pfizer/BioNTech) auf.
Das Landesgericht von Asti hat mit Urteil vom 26. September 2025 einer Frau, die seit der Behandlung mit dem sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von BioNTech/Pfizer an einer transversalen Myelitis erkrankt ist (kann nicht mehr gehen), eine monatliche Entschädigung von Euro 3.000.- zugesprochen. Für den Schadenersatz muss sich die Frau an den Produzenten wenden, der eine totale Haftungsbefreiung von der Republik Italien und der EU erhalten hatte!
In Südtirol setzt man die (Klein-)Kinder willentlich einem solchen unverantwortbaren Risiko aus, für nichts! Nachdem nicht einmal ein Fremdschutz vorliegt, wie die EMA selbst bestätigt!
4) Nun im Tagestakt veröffentlichte Studien zeigen, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna) enorme Rückstände an DNA-Plasmiden aufweisen und Comirnaty von Pfizer/BioNTech darüber hinaus einen den von FDA und WHO gesetzten Grenzwert weit übersteigenden Wert des SV40-Promoter-Enhancer.
Aus dem am 6. September 2025in PubMed (die online Datenbank des National Institut of Health der US-Regierung) veröffentlichten weltweit mit größter Sorge zur Kenntnis genommenen wissenschaftliche Artikel dreier Top-US-Wissenschaftler geht hervor, dass
die beiden sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf modRNA-Basis – Comirnaty von Pfizer/BioNTech (aktuell in Südtirol zur Anwendung gebracht) und Spikevax von Moderna – Milliarden bis Hunderte von Milliarden DNA-Moleküle pro Dosis enthalten.
Beide Substanzen überschreiten die von der FDA und der WHO festgelegten Richtlinien für Rest-DNA von 10 ng/Dosis um das 36- bis 627-fache.
Darüber hinaus überschreitet die aktuell in Südtirol auch auf die Kinder angewandte Substanz Corminaty von Pfizer/BioNTech den gesetzlichen Grenzwert für den SV40-Promotor-Enhancer, der bekanntlich hoch krebserregend wirkt.
SV40-Promotor-Enhancer wird in Laboren Versuchstieren zur Erzeugung von Krebszellen gespritzt, um Krebsmedikamente zu testen, da er mit einer Reihe von bösartigen Tumoren im Menschen in Verbindung gebracht wird.
Siehe die Studie in der Originalfassung in englischer Sprache hier:
Die sog. modRNA Covid-19-„Impfstoffe“ sind also nachweislich hoch genotoxisch, krebserregend und mutagen, sprich: das menschliche Genom verändernd, denn nichts anderes bedeutet die enorme Menge an DNA-Rückständen und die Überschreibung des zulässigen Grenzwertes des bekanntlich hoch krebserregenden SV40-Promotor-Enhancers.
Comirnaty von Pfizer/BioNTech, sowie die anderen sog. Covid-19-„Impfstoffe“ sind, wie direkt aus der Zulassungsdokumentation hervorgeht, u.a. niemals auf ihre Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität geprüft worden, weil man annahm, dass diese experimentellen Substanzen diesbezüglich keine Risiken bergen würden!
Es wurden und es werden also den Kindern – basierend auf einer reinen Annahme ihrer Unbedenklichkeit – hoch genotoxische, karzinogene und leider auch mutagene experimentelle Substanzen gespritzt.
Siehe Seite S. 29 der aktuellen Fachinformation in Anlage I des Zulassungsbeschlusses der Europäischen Kommission zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech:
Mit einer vor wenigen Tagen veröffentlichten groß angelegten bevölkerungsbasierten retrospektiven Studie in Seoul, Südkorea, wurden die kumulativen Inzidenzen und nachfolgenden Risiken für Krebserkrankungen insgesamt ein Jahr nach der COVID-19-“Impfung“ dargelegt.
Daten von 8.407.849 Personen zwischen 2021 und 2023 wurden aus der Datenbank der koreanischen Krankenversicherung bezogen. Die Teilnehmer wurden anhand ihres COVID-19-Impfstatusses in zwei Gruppen eingeteilt.
Die Risiken für Schilddrüsenkrebs, Magenkrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs, Brustkrebs und Prostatakrebs nahmen ein Jahr nach der Impfung signifikant zu.
Hier die Studie in der englischen Originalfassung:
Nun ist erstmals in einer jüngst veröffentlichten Studie der Nachweis der RNA-Sequenz von Comirnaty von Pfizer/BioNTech in den Tumorzellen einer 31-jährigen erbracht worden, die nach wiederholter Injektion von Comirnaty von Pfizer/BioNTech einen bis dato höchst seltenen Blasen-Turbokrebs entwickelt hat.
Hier die Studie in der englischen Originalfassung:
Das bedeutet, dass die „Impf“-RNA, die in den Nanolipiden die Zellen im gesamten Körper des Menschen erreicht, sich in die menschliche DNA integriert.
Die Veröffentlichung weiterer Studienergebnisse zur nunmehr nachgewiesenen Karzinogenität und Mutagenität sind für die kommenden Wochen von US-Forschern angekündigt.
Der Leiter des Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Oberste wissenschaftliche Gesundheitsbehörde Italiens), Dott. Maurizio Federico, warnt bereits seit 2024 in vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierten wissenschaftlichen Artikeln vor durch die aktuellen Covid-19-„Impfstoffe“ hervorgerufene Nebenwirkungen und deren de facto Unwirksamkeit.
und in einer Zuschaltung direkt aus dem Istituto Superiore di Sanità in eine Pressekonferenz, die am 4. Dezember 2024 im Südtiroler Landtag stattgefunden hat, hat er auf die de facto Unwirksamkeit und die hohe Risikobehaftetheit der in den Oberarm gespritzten und auf modRNA basierten Covid-19-„Impfstoffe“ anhand von Studien hingewiesen.
Außerdem hat er betont, dass es bekannt ist, dass auch die Grippeimpfung nicht wirkt – wie selbst Antony Fauci in einer mit anderen 2022 veröffentlichten Studie zugegeben hat – weil ein über den Atmungstrakt aufgenommenes Virus nicht durch einen in den Armmuskel injizierte Substanz blockiert werden kann!
Siehe dazu die Aufzeichnung seiner hochinteressanten Ausführungen in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag:
Siehe hier die vom Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità in der Pressekonferenz im Südtiroler Landtag gezeigten Folien:
Die Befürchtungen des Leiters des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità werden auch von der Bundesregierung der USA geteilt, die bereits im Mai für Schwangere und Kinder und dann nachfolgend generell die Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfungen“ widerrufen hat.
Auch aus dem derzeit gültigen, bei der EMA hinterlegten Risk-Management-Plan des Produzenten geht eindeutig hervor, dass die Sicherheitsdaten auf die Langzeitfolgen fehlen, was i eine Anwendung dieser Substanzen insbesondere auf Kinder absolut nicht vertretbar macht!
Siehe Seite 187 des aktuellen RMP für Comirnaty von Pfizer/BioNTech:
Aus der aktuellen Fachinformation der EMA/Europäischen Kommission (und von AIFA übernommen) zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech geht ausdrücklich hervor, dass die auf mod.RNA-Basis beruhende Substanz zu einer Herzmuskelentzündung auch mit Todesfolge führen kann.
Landesrat Messner und den Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes dürfte bekannt sein, dass die durch die Entzündung entstehenden Narben des Herzmuskels niemals richtig ausheilen und daher viele Kardiologen auf die damit einhergehende Verkürzung der Lebenszeit hinweisen.
Siehe Seite 5 der aktuellen Version der Anlage I zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission betreffend die Marktzulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech:
die nachweislich nicht gegen eine virale Infektion schützen,
die keine effektive Immunantwort in den Lungen erzeugen,
die enorme Rückstände an DNA-Plasmiden und einen den Grenzwert weit überschreitenden SV-40-Promoter-Inhalt haben,
die generell bereits bekannte schwerste Nebenwirkungen (Herzmuskelentzündung, auch mit Todesfolge) und viele noch kaum untersuchte Nebenwirkungen aufweisen, wobei man die Langzeitwirkungen noch nicht kennt (wie auch die Hersteller in ihren RMP erklären)
in (Klein-)Kinder zu spritzen
bedeutet junges Leben, in dem ein besonders rasanter und heikler Vorgang der Zellteilung erfolgt, einem enormen nicht verantwortbaren genotoxischen, karzinogenen und mutagenen Risiko auszusetzen.
Das ist schlichtweg kriminell!
Abschließend sei noch daran erinnert, dass
alle Impfstoffe für ihre zulassungs- und rechtskonforme Anwendung das Vorhandensein einer ärztlichen Verschreibung voraussetzen!
Siehe bspw. Anlage II Punkt B) des Zulassungsbeschlusses der EU-Kommission für den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech
Die ärztliche Verschreibungspflicht für eine injizierte Substanz ist von Art. 71 EU-Richtlinie 2001/83/CE und Art. 88 D.Lgs. 219/2006 vorgesehen.
In Italien ist nur der Arzt zur Verschreibung eines Arzneimittels berechtigt.
Impfungen in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung sind von vornherein illegal!
Der nationale Impfplan, die Impfempfehlung der nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden ersetzen die ärztliche Verschreibung (die entsprechend Art. 4 und 13 des ärztlichen Deontologiekodexes zu erfolgen hat) nicht, denn sie beziehen sich weder auf die spezifisch zur Anwendung kommenden Impfstoffprodukte, noch auf das spezifische zu impfende Kind oder den Impfling generell, sondern auf eine anonyme Bevölkerung.
Der Arzt hat bei seiner Tätigkeit keinerlei Interessen, Aufoktroierungen oder Konditionierungen zu unterliegen.
Für die Verschreibung eines Arzneimittels (im konkreten Fall eines sog. Impfstoffes) muss der Arzt über das Wirksamkeits- und Risikoprofil des Arzneimittels Bescheid wissen und den Patienten aufklären und nicht als Marketingagent für die Pharmaindustrie wirken.
Auch aktuell wird systematisch in gröbster Verletzung der vom Arzneimittelgesetzgeber aus guten Gründen gesetzten Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung geimpft!
Diese grobe Verletzung des Arzneimittelrechts bedeutet, in Kombination mit der systematischen groben Desinformation und Täuschung der Bevölkerung, sprich der unglaublich dreisten Verharmlosung von offensichtlich enormen Risiken (bis hin zur Todesfolge) ein Supergau an zivil- und strafrechtlicher Verantwortung, die dann schlagend wird, wenn auch die Justiz – aufgrund der Unmenge und Schwere der sich ständig häufenden Evidenz – sich ihrer Funktion und Verantwortung nicht mehr entziehen wird können.
Sollte daher die Empfehlung, (Klein-)kinder zu „impfen“ (laut Berichterstattung richtet sich die Empfehlung sowohl auf die sog. Coronaschutzimpfung als auch auf die Grippeimpfung) weil sie zur Verbreitung der Infektion beitrügen, sprich sog. Virenmultiplikatoren seien, tatsächlich vom Sanitätsbetrieb und vom Südtiroler Landesrat für die Gesundheit kommen, bzw. in der gestrigen Pressekonferenz geäußert worden sein, dann stellt diese Aufforderung/Empfehlung eine klare Verletzung der Kinderrechte, des Medizinrechts sowie der Medizinethik dar, die einer ärztlichen Entscheidung stets zugrunde liegen muss, erst recht wenn es um Kinder geht, dar.
Bereits in der sog. Pandemie wurden die Kinder in den lockdown geschickt, am freien Atmen und der Erfassung der visuellen Empathie durch unnütze und schädliche Masken gehindert, und anschließend mit experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen „geimpft“ um sog. vulnerable Personengruppen zu schützen.
Es ist schlichtweg unfassbar, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Südtiroler „Gesundheitspolitik“ diese, die fundamentalsten Prinzipien der medizinischen Ethik und die Kinderrechte verletzende Handlungsweise, die auch wissenschaftlich jeglicher Grundlage entbehrt, fortsetzt.
In Erwartung einer dringenden Klärung, und mit Vorbehalt rechtlicher Schritte