Die Abtretung von Kompetenzen an eine von Privaten über die Finanzierung gelenkte und weitestgehende Immunität genießende WHO, sieht die Mehrheit des Südtiroler Landtages als unproblematisch.

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher erachtet meine Sorge als „lächerlich“

Heute hat der Südtiroler Landtag mehrheitlich meinen Beschlussantrag abgelehnt, mit dem ich zum Zwecke der Verhinderung der Aufgabe der Souveränität Italiens und damit der Südtiroler Autonomie, den Südtiroler Landtag dazu eingeladen habe, die Südtiroler Landesregierung zu verpflichten, in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, sie möge mit größter Dringlichkeit, im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen zum Zwecke der rechtswirksamen Zurückweisung durch die Republik Italien innerhalb der Frist 19. Juli 2025 der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einberufen, um damit nicht nur die laut Verfassung der Italienischen Republik aufrecht zu erhaltende Souveränität Italiens, sondern auch die davon derzeit in einer Schicksalsgemeinschaft abhängende Südtiroler Autonomie zu garantieren.

Am 1. Juni 2024 wurden auf der Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Abänderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen.

Siehe hier meinen Beschlussantrag: https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_756860.pdf

Die WHO-Mitgliedsstaaten (darunter Italien) können sich bis 19. Juli 2025 gegen diese Änderungen aussprechen. Wenn sich ein Mitgliedsstaat gegen diese Änderungen ausspricht, treten diese Änderungen für den betreffenden Mitgliedsstaat nicht in Kraft. Wird kein Einspruch ausgesprochen treten die Abänderungen automatisch, ohne Erfordernis der Ratifizierung durch das Parlament in Kraft.

Parallel zur Änderung der IGV wurde im Rahmen der WHO ein Pandemievertrag ausgehandelt, über den in der Weltgesundheitsversammlung mit Beginn am 19. Mai 2025 abgestimmt wurde. Italien hat sich dabei der Stimme enthalten, und sich damit den Weg freigehalten, den Pandemievertrag nicht zu ratifizieren (siehe Anlage Nr. 2 Beschlussantrag).

Im Gegensatz zu den Abänderungen der IGV muss der Pandemievertrag durch das Parlament ratifiziert werden.

Durch diese beiden WHO-Vertragsinstrumentarien wird die Souveränität der WHO-Mitgliedsstaaten durch ein Pandemiewirtschaftssystem mit enormen geballten Wirtschaftsinteressen und keinerlei Korruptionskontrolle und rechtlicher Sanktionierbarkeit der WHO bzw. ihrer Organe, insbesondere ihres Generaldirektors, ersetzt.

Wobei insbesondere die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten nicht nur im Gesundheitsbereich bei nicht fristgerechter Ablehnung der Änderungen der IGV, endgültig von den EU-Mitgliedsstaaten zugunsten eines, durch totale Immunität vor Rechtsverfolgung geschützten und offenkundig geballten Wirtschafts- und Kontrollinteressen dienenden Systems aufgegeben wird.

Der Generaldirektor der WHO wird, aufgrund der Änderungen der IGV, einen pandemischen Notstand bestimmen und erklären können, auch allein anhand eines clusters von – mit nicht standardisierten und bekanntlich meist entgegen dem wissenschaftlichen Goldstandard verwendeten PCR-Testprodukten festgestellten – Fällen angeblich schwerer akuter respiratorischer Krankheit unbekannten oder neuem Ursprungs (siehe Änderung in ANNEX 2 der IGV – Seite 47 des Dokuments), wobei die Beurteilung des „Schweregrads“ der Krankheit allein in den Ermessungsspielraum des Generaldirektors der WHO fällt.

Die WHO wird zu 80 Prozent mit privaten auftragsgebundenen Geldern, die in erster Linie von den Impfstoffherstellerallianzen (GAVI) und den parallel dazu agierenden Organisationen sog. Philantropen (die wiederum groß im Impfstoffbusiness tätig sind) wie eine Bill und Melinda Gates Foundation, finanziert.

Der enorme Interessenskonflikt ist offenkundig, unübersehbar!

Der WHO Generaldirektor wählt, ohne die Möglichkeit einer rechtlichen bzw. Korruptionskontrolle, mögliche Impfstoffhersteller aus.

Die WHO, mit Sitz in Genf-Schweiz, und dessen Generaldirektor genießen weitestgehende Immunität vor Rechtsverfolgung!

Die Lektüre der Änderungen der IGV zeigt zweifelsfrei, dass es darum geht, den privaten „Sponsoren“ der WHO ein perpetuum mobile in der Beschaffung von Absatzmärkten zu installieren, mit dem die WHO-Mitgliedsländer bzw. deren Bevölkerung zur cash cow von big pharma werden.

Die Änderungen der IGV sind durch den Leitspruch „Prävention, Vorsorge und Reaktion“ und die Verpflichtung der WHO-Mitgliedsstaaten zur Finanzierung der Vorab-Aufrüstung in Infrastruktur insbesondere für die Produktion von und die Aufstockung der Bestände an Impfstoff- und diagnostischen Produkten, gekennzeichnet.

Als angebliche „Impfstoffprodukte“ werden seit Ende 2020 de facto gentechnische pro-Pharmaka im Eilverfahren – ohne den Nachweis deren Wirksamkeit und Sicherheit – auf Empfehlung der WHO durch die in den Händen der Impfstoffhersteller befindlichen Arzneimittelbehörden (siehe Drehtürenmechanismus), wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), geschmissen. So wie unlängst der selbstreplizierende sog. Covid-19-mRNA„Impfstoff“ Kostaive (siehe Beschlussantrag Anlage Nr. 3), der neben den bereits bekannten enormen Gefahren der mRNA-Substanzen, durch den Selbstreplikationsmechanismus den Menschen zu einem kontinuierlichen Reaktor von nachweislich tödlichen Spike-Proteinen macht und das konkrete Risiko des spreadings des Spike-Proteins auf „Ungeimpfte“ besteht.

Jeder WHO-Mitgliedsstaat, der diese Änderungen nicht ablehnt, wird u.a. verpflichtet, „koordinierte Risikokommunikation“, inklusive Bekämpfung von sog. Desinformation“ zu betreiben (siehe S. 45 der abgeänderte IGV).

Was als „Wissenschaft“ gilt, wird autoritär von der WHO bestimmt, und alles andere wird als „Desinformation“ zensiert.

Und was die Bekämpfung der sog. „Desinformation“ unter dem WHO-Mantel bedeutet, haben wir in den vergangenen fünf Jahren eindrücklich erlebt. Weltweit wurde die wissenschaftliche Auseinandersetzung unterbunden, bis 2020 renommierte Wissenschaftler wurden diffamiert oder totgeschwiegen, wenn sie nicht der öffentlich von der WHO proklamierten „einzigen Wahrheit“ entsprachen, Studien wurden von den durch big pharma finanzierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften nicht veröffentlicht, wenn sie nicht der von der WHO vorgegebenen „Wahrheit“ entsprachen. Die global über die Nachrichtenagenturen wie Reuters bis in die Lokalredaktionen gesteuerten und dafür mit Extrageld beglückten Systemmedien haben sich an dieser „Zensur“ – denn nichts anderes ist es – systematisch beteiligt, und social media, wie Facebook, Twitter und Plattformen etc. haben alles, was nicht dem offiziellen Narrativ der WHO und der Impfstoffhersteller entsprach, zensiert!

Es ist absolut inakzeptabel, einer internationalen Organisation, die jeglicher Rechtskontrolle entzogen ist, weitere weitestgehende Befugnisse einzuräumen!

Die Änderungen der IGV und der neue Pandemievertrag wurde nicht von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten – obwohl WHO-Mitgliedsländer – ausverhandelt, sondern von der EU-Kommission unter dem Vorsitz einer Ursula von der Leyen.

Deren illegales Vorgehen bei der milliardenschweren Beschaffung von experimentellen angeblichen Impfstoffen – de facto Biowaffen – die einer enorm hohen Anzahl auch von italienischen Bürgern das Leben und die Gesundheit gekostet haben und noch kosten werden, wurde kürzlich mit Urteil des Europäischen Gerichts vom 14. Mai 2025 bestätigt (Anlage Nr. 4).

Die Bestrebungen der EU-Kommission unter dem Vorsitz von Ursula von der Leyen bestehen u.a. darin, auch das Stimmrecht der einzelnen EU-Mitgliedsländer in der Weltgesundheitsorganisation durch ein geballtes Stimmrecht der Europäischen Union zu ersetzen.

Die WHO hat nachweislich die sog. SARS-CoV-Pandemie alles andere als evidenzbasiert und im Interesse der Weltbevölkerung behandelt, sondern sich gemeinsam mit den längst schon von big pharma gekaperten Arzneimittelbehörden, wie die EMA, definitiv als Steigbügelhalter ihrer privaten Sponsoren, sprich der Herstellern von Impfstoffprodukten oder was als solches bezeichnet wird, erwiesen.

Das sieht die Mehrheit der Mitglieder des Südtiroler Landtages (der während der sog. Pandemie die Südtiroler Bevölkerung nicht evidenzbasierten menschenrechtsverachtenden Maßnahmen ausgeliefert hat) offensichtlich anders, und hat damit einmal mehr bewiesen, keinerlei Bewusstsein der globalpolitischen Vorgänge, sowie der Notwendigkeit, die Südtiroler Autonomie insbesondere durch Verhinderung der Abtretung durch die Republik Italien von Kompetenzen an supranationale Organisationen (EU, WHO etc.) zu schützen.

Und in all diesem Zeugnis eines für die Bevölkerung höchst gefährlichen armseligen rechtlichen u. politischen Verständnisses des Südtiroler Landtages, gefällt sich der Südtiroler Landeshauptmann darin, meine Anträge als lächerlich zu qualifizieren.

Siehe anbei das namentliche Abstimmungsverhalten der Mitglieder zum Südtiroler Landtag.

Für meinen Antrag haben Andreas Colli (Wir Bürger, Noi Cittadini) und die Mitglieder der Fraktion Südtiroler Freiheit gestimmt.

Dagegen haben gestimmt: SVP, TEAM K, Grüne, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, La Civica.

Abstimmung Prämissen – Votazione premesse – 277 25

Abstimmung Beschluss – Votazione delibera 277 25

Ersetzungsantrag zu Beschlussantrag 277 25 samt Anlagen

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA