Eine bestärkende Mitteilung für das Sanitätspersonal. Die aus den offiziellen Dokumenten der EMA, der Europäischen Kommission sowie der Produzenten hervorgehenden klaren Fakten, belegen die fehlende Wirksamkeit und Sicherheit der sog. COVID-19-“Impfstoffe”. Darüberhinaus ist mittlerweile auch durch eine über ein Jahr andauernde internationale Beobachtung bestätigt, dass diese experimentellen Substanzen die Infektion und damit die Infektiösität der damit behandelten Personen nicht verhindern. Jetzt liegt es am italienischen Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” in Anbetracht des mit den hierfür eingesetzten experimentellen Substanzen verbundenen klaren Risikos eines irreversiblen Schadens (einschließlich Tod) zu erklären.