Am 15. Jänner 2024 findet um 9.30 Uhr für vierundachtzig (84) ehemals suspendierte Mitglieder der Südtiroler Gesundheitsberufe sowie für alle Bürger, die für die Achtung der Menschenrechte und Menschenwürde einstehen, eine wichtige strafrechtliche Gerichtsverhandlung am Landesgericht Bozen statt
Anfang November 2021 hatte ich im Auftrage von 84 Mitglieder des Südtiroler Gesundheitspersonals bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen eine umfassende Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Covid-19-“Impfpflicht” sowie der Suspendierung ohne Gehaltsbezug von der Arbeit des nicht “geimpften” Südtiroler Gesundheitspersonals eingereicht.
Der damals mit dem Faszikel betraute Staatsanwalt hat in der Folge die Carabinieri-Einheit N.A.S. mit dringenden Ermittlungen betraut.
Die N.A.S.-Carabinieri ließen sich aber fast ein Jahr Zeit, ermittelten zu den zur Anzeige gebrachten schwerwiegenden, auch den Zivilschutz der gesamten Bevölkerung betreffenden Fakten nicht, sondern hinterlegten eine Abhandlung zu konventionellen Impfstoffen, die mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” nichts gemein haben.
Die Staatsanwaltschaft hat dennoch im Dezember vergangenen Jahres, obwohl (trotz des von ihr ursprünglich erteilten dringenden Ermittlungsauftrages) zu den zur Anzeige gebrachten Fakten und Umstände nicht ermittelt worden war, den Antrag auf Archivierung der (nicht geführten) Ermittlungen gestellt.
Dagegen habe ich für diese große Gruppe von Mitgliedern des Südtiroler Gesundheitspersonals Ende Dezember 2022 Einspruch beim Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen erhoben.
Am 15. Jänner 2024 um 9.30 Uhr findet nun vor dem Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung über unseren Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Bozener Staatsanwaltschaft statt.
Über die eingereichten Anträge und Beweismittel werden wir noch vor der Gerichtsverhandlung die interessierten Bürger durch Online-Veröffentlichungen im Detail informieren.
Die Gerichtsverhandlung ist nicht öffentlich. Unterstützer des ehemals suspendierten Gesundheitspersonals dürfen sich am Gerichtsplatz vor dem Landesgericht einfinden, haben aber keinen Zugang zum Gerichtssaal bzw. Gerichtsgebäude.
Auch die richterliche Entscheidung in diesem Verfahren wird zeigen, ob wir noch mit der rechtstaatlichen Garantie der Menschenrechte rechnen dürfen, oder ob dies einer besseren Vergangenheit angehört.
Avv./RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe
Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano
Hinterlassen Sie einen Kommentar