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PRESSEMITTEILUNG

Am Europäischen Gerichtshof behängende Prozesse offenbaren den erschreckend totalitären Kurs der Europäischen Union

Laut Gericht der EU (der Bericht erstattender Richter war viele Jahre in höchstrangigem Dienst der gegnerischen Prozesspartei sprich der EU- Kommission) können die Mitgliedsstaaten experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen auch mit Zwangsmaßnahmen von den Ärzten zur Anwendung bringen lassen!

Die EU ist auf dem Weg in den menschenverachtenden Totalitarismus

 

In zwei am Europäischen Gerichtshof behängenden Prozessen (C-139/24 P und C-148/24 P) geht es um die Verletzung folgender, für einen demokratischen Rechtsstaat wesentliche Grundwerte:

  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter an der Gerichten der EU 
  • Grundrecht der EU-Bürger auf effektiven Rechtsschutz 
  • Verbot pharmakologischer Experimente am Menschen ohne dessen informierte und freiwillige Einwilligung

Die beiden Prozesse haben ihren Ursprung in zwei Nichtigkeitsklagen (Art. 263 Abs. 4 AEUV), die ein italienischer Vater Minderjähriger gegen die, durch Durchführungsbeschlüsse der EU Kommission erteilte unbedingte für fünf Jahre gültige Marktzulassung der beiden sog. mRNA-Covid-19-„Impfstoffe“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech (T-109/23) und Spikevax von Moderna (T-108/23) eingereicht hatte.1

1 Beispielhaft wird auf die Dokumente im Verfahren betreffend die Nichtigkeitsklage gegen die Marktzulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech Bezug genommen

https://drive.google.com/file/d/16kXq0-XTg9soDHiclSgPm- JWZV1Yv4kt/view?usp=drivesdk

Die Mutter der beiden gemeinsamen Kinder hatte aufgrund der von der EU-Kommission und der italienischen Regierung ausgerollten „Impf“-Propaganda und groben Täuschung über die effektive Natur, Wirksamkeit und das Risikoprofil dieser beiden auch für die Anwendung auf Kinder zugelassenen Substanzen, vor Gericht in Italien die Ermächtigung erstritten, auch gegen den Willen des Vaters, den Kindern diese experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen spritzen lassen zu dürfen.

Die im Instanzenzug angerufenen Gerichte haben, trotz des verzweifelten Einspruchs des Vaters, im blinden Vertrauen auf die offizielle Darstellung der Natur, Wirksamkeit und angebliche Sicherheit dieser experimentellen Substanzen, dem Antrag der Mutter stattgegeben. Dem Antrag des Vaters, die Frage der Rechtmäßigkeit der damals noch bedingten Markzulassung dieser beiden Substanzen an den Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungswege (Art. 267 AEUV) zu verweisen, hat die italienische Gerichtsbarkeit nicht stattgegeben.

Daher hat sich der Vater 2023 mit zwei Nichtigkeitsklagen (Art. 263 Abs. 4 AEUV) gegen die nunmehr nicht mehr bedingte Marktzulassung dieser beiden Substanzen an das Gericht der Europäischen Union gewandt.

Die Ergebnisse des erstinstanzlichen Verfahrens offenbaren den undemokratischen Zustand der Europäischen Union auch in ihrem Rechtssprechungsorgan und sind von einer dramatischen alle EU-Bürger treffenden Tragweite, die der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden darf.

Gegen die Entscheidungen des Gerichts der EU wurden bereits Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, die mit C-139/24 (betreffend die Zulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech) und C-148/24 (betreffend die Zulassung von Spikevax von Moderna) behängen (anbei auch als pdf).

https://drive.google.com/file/d/1FmCmVc7VN_piswa1_Iw5Dryt5cd9w7rs/view?usp=drivesd k

 

1.   Höchst problematische Besetzung der Gerichte der Europäischen Union

 

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter sind Grundvoraussetzungen für den sog. fairen Prozess (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 47 Charta der Grundrechte der EU).

Nun ist aber dieses Grunderfordernis für einen fairen Prozess gerade an den Gerichten der EU absurderweise nicht garantiert!

 

In den beiden nunmehr am Europäischen Gerichtshof behängenden Prozessen (gegnerische Prozesspartei ist die Europäische Kommission) geht es, u.a., um die EU- rechtswidrigkeit der durch die Richtlinie 2009/120/EG der Kommission eingeführten Abänderung der Definition der Gentherapeutika. Dadurch wurden völlig unabhängig von deren Inhaltsstoffen und Wirkungsweise, Substanzen, die einfach formalrechtlich als „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ deklariert werden, von der Anwendung der für die Zulassung von Gentherapeutika viel strengeren Regelung ausgenommen.

https://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:242:0003:0012:DE:PDF

Diese Richtlinie war 2009 von der EU Kommission unter der Präsidentschaft von José Manuel Barroso erlassen worden.

Im erstinstanzlichen Verfahren war Dr. Johannes Christoph Laitenberger der Bericht erstattende Richter, der bis zu seinem Wechsel 2019 in die Richterposition am Gericht der EU in diversen Funktionen viele Jahre ein höchstrangiger politischer Mitarbeiter der Europäischen Kommission war.

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7035/de/

 

Von 2004 bis 2005 gehörte der in den Prozessen Bericht erstattende Richter dem Kabinett des Präsidenten der Kommission José Manuel Barroso an. Von 2005 bis 2009 war er Sprecher u. Leiter des Sprecherdienstes der Kommission. Von 2009 bis 2014 gehörte er als Kabinettsleiter dem Kabinett des Kommissionspräsidenten Josè Manuel Barroso an.

Die EU-Kommission mit Präsident Barroso hat die RL 2009/120/EU erlassen.

 

2014 wurde Laitenberger zum stellvertretenden Generaldirektor des Juristischen Dienstes der Kommission ernannt, bevor er von 2015 bis 2019 die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission leitete.

Laut international in demokratischen Rechtssystemen anerkanntem Grundprinzip muss sowohl das Gericht, als auch der einzelne Richter objektiv unparteiisch sein,

d.h. hinreichende Garantien bieten, wenn für einen vernünftig Denkenden Zweifel an der Objektivität bestehen. Von Bedeutung ist bereits der äußere Anschein.

Das erstinstanzliche Gericht der EU befand, dass trotz der Beanstandung des offenkundigen Fehlens der laut Art. 47 Charta der Grundrechte der EU vorgesehenen notwendigen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des in den beiden Gerichtsverfahren Bericht erstattenden Richters, keine Ersetzung des Richters vorzunehmen sei.

Dem Rechtsempfinden des durchschnittlichen Bürgers und vieler Juristen entspricht diese Entscheidung freilich nicht.

2.    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz den EU-Bürgern verweigert

Die Bereiche, in denen die EU gesetzgebend tätig ist, werden laufend ausgeweitet, während den EU-Bürgern, aufgrund einer rechtswidrig ihr Klagerecht beschneidenden Rechtsprechung, meist kein effektiver Rechtsschutz gegen jene sie unmittelbar treffenden auch menschenrechtswidrigen Handlungen der EU-Organe zugestanden wird.

Seit Jahrzehnten wird die Situation immer untragbarer. Bereits vor über 20 Jahren hatte der damalige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Sir Francis Geoffrey Jacobs in seinen Schlussanträgen im Verfahren C-50/00 P (siehe Rdnr. 37 bis 75 und Rdnr. 100 und 101) dargelegt, wie die restriktive den Art. 263 AEUV und den Art. 47 Charta der Grundrechte der EU verletzende Rechtsprechung, den EU-Bürgern einen effektiven Rechtsschutz speziell gegen Handlungen der EU-Organe, die eine große Zahl einzelner Personen nachteilig berühren und dadurch einen weitreichenden Schaden verursachen, verwehrt.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62000CC0050

Die vom italienischen Vater am Gericht der EU gegen die unbedingte für 5 Jahre (verlängerbar) gültige Marktzulassung der beiden sog. Covid-19-mRNA„Impfstoffe“ (Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna) eingereichten Nichtigkeitsklagen, betreffen rechtswidrige Handlungen der EU-Kommission, die sämtliche EU Bürger (ca. 448 Millionen Menschen) und deren nachfolgenden Generationen betreffen. Der durch diese rechtswidrigen Handlungen hervorgerufene bereits bekannte Schaden ist enorm. Und der potentiell mögliche Schaden kaum fassbar!

Aufgrund der berechtigten Kritik vieler EU-Rechtsexperten wurde Art. 263 Abs. 4 AEUV so abgeändert, dass jeder EU-Bürger gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die ihn unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, Klage erheben kann.

Art. 263 Abs. 4 AEUV lautet nunmehr wie folgt:

Jede natürliche oder juristische Person kann unter den Bedingungen nach den Absätzen 1 und 2 gegen die an sie gerichteten oder sie unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen sowie gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, Klage erheben.

Die mit den beiden Nichtigkeitsklagen angefochtenen Durchführungsbeschlüsse der EU Kommission haben unbestreitbar einen Verordnungscharakter, nachdem sie u.a. aus Anlagen bestehen, die im Wesentlichen eine allgemeine Gültigkeit haben und sich z.T. sogar direkt an die Angehörigen der Gesundheitsberufe und an die Anwender (Gesundheitsbehörden etc.) sowie an die potentiellen Impflinge richten.

https://ec.europa.eu/health/documents/community- register/2022/20221010157165/anx_157165_de.pdf

Die Fachinformation (Art. 11 R.L. 2001/83/EG) und die Packungsbeilage (Art. 59 RL 2001/83/EG) bilden einen festen Bestandteil der Genehmigung für die Zulassung von Arzneimitteln.

Die Fachinformation ist die Grundlage dafür, Angehörigen von Gesundheitsberufen (und damit den Patienten/Impflingen) eine sichere und wirksame Verwendung des Arzneimittels zu ermöglichen/garantieren.

Die Packungsbeilage bietet umfassende Informationen für eine sichere und sachgemäße Verwendung des Arzneimittels. Sie richtet sich in erster Linie an die Patienten/Impflinge.

Trotz dieser evidenten Sach- und Rechtslage, kam das erstinstanzliche Gericht der EU zum Schluss, dass sich die angefochtenen Durchführungsbeschlüsse der EU Kommission, mit denen die beiden sog. Covid-19-„Impfstoffe“ zugelassen wurden, nur an den jeweiligen Hersteller (BioNTech bzw. Moderna) richten würden.

Das Gericht ging in seinem Bemühen, dem Vater die Klagebefugnis abzusprechen sogar so weit zu behaupten (siehe Rdnr. 56 Gerichtsbeschluss), dass mit den Durchführungsbeschlüssen der EU Kommission keine pharmakologische Einstufung der betreffenden Substanz (Comirnaty von Pfizer/BioNTech bzw. Spikevax von Moderna) vorgenommen wurde, sondern lediglich eine Zulassung für diese Substanzen erteilt worden wäre.

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=A3D28EC418751B4BE5AF 553C2CF8F99C?text=&docid=280666&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=fi rst&part=1&cid=7584519

 

Das entspricht aber der Verkennung der rudimentärsten Prinzipien des Arzneimittelrechts, denn es ist exakt der Zulassungsbeschluss, mit dem die pharmazeutisch- therapeutische Klasse (Kategorie) des Arzneimittels rechtswirksam für Alle festgelegt wird, u. das Arzneimittel als dieser pharmazeutisch-therapeutischen Klasse (im konkreten Fall „Impfstoff“ versus „Arzneimittel für neuartige Therapie- Gentherapie“) zugehörig erklärt wird (siehe Art. 59 RL 2001/83/EG)!

Wenn das Gericht schreibt: „Soweit insb. in Anhang I des Durchführungsbeschlusses festgestellt wird, dass es sich bei diesem Arzneimittel um einen mRNA-Impfstoff handelt, dessen therapeutische Indikation die aktive Immunisierung bei Personen ab sechs Jahren zur Vorbeugung von Covid-19 verursacht durch SARS-CoV-2 ist, ist davon auszugehen, dass sich diese Informationen in die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels einfügen u. damit die erteilte Zulassung konkretisieren“, dann ist das Ausdruck dafür, dass man offensichtlich dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission seinen effektiven Inhalt u. seine Bedeutung „auf Biegen u. Brechen“ abzuerkennen versucht.

Denn, eine Marktzulassung wird nicht „konkretisiert“, sondern sie wird erteilt, oder nicht erteilt, u. zwar für ein Arzneimittel mit den in der Zulassung erklärten pharmazeutisch-therapeutischen Eigenschaften („Impfstoff versus Arzneimittel für neuartige Therapie – Gentherapie).

Und die in der Zulassung erklärten Merkmale des Arzneimittels haben allgemeine Gültigkeit, denn sie gelten nicht nur für das Antrag stellende Pharma-Unternehmen, sondern für die Mitgliedstaaten, sämtliche Behörden, das sanitäre Fachpersonal, die Impflinge.

Im Art. 59 RL 2001/83/EG ist vorgesehen, dass die Packungsbeilage in Übereinstimmung mit der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels erstellt wird. Sie muss u.a. zur Identifizierung des Arzneimittels die pharmazeutisch-therapeutische Klasse oder Wirkungsweise in einer für den Patienten leicht verständlichen Form enthalten.

 

In der Packungsbeilage werden Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna), entgegen ihrer faktischen Wirkungsweise und Zusammensetzung, als Covid-19-mRNA-Impfstoff bezeichnet.

Sowohl die Fachinformation, als auch die Packungsbeilage sind im Falle von Comirnaty und Spikevax völlig irreführend!

Die Durchführungsbeschlüsse der EU Kommission haben eine generell abstrakte Wirkung, da mit ihnen gefährliche experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen, die in der Wirkungsweise einem Gentherapeutikum entsprechen, unter Umgehung sämtlicher Sicherheitsvorkehrungen u. Bedingungen, als „Impfstoff“ für die Anwendung auf die gesamte Bevölkerung, bis hin zu den Kleinsten, in der von der Kommission gepushten Covid-19-„Impfkampagne“ mit dem Prädikat „sicher“ auf den Markt gebracht wurden.

 

Abgesehen davon, dass nicht einmal die zunächst für die bedingte Zulassung der beiden Substanzen auferlegten klinischen Studien zum Zwecke der Bestätigung der Wirksamkeit u. Sicherheit gemacht wurden, wurden weder Genotoxizitätsstudien, noch Karzinogenitätsstudien u. auch keine Mutagenitätsstudien (sprich Studien zum Risiko einer DNA-Modifizierung) gemacht.

Das hat eine abstrakt-generelle Wirkung für die gesamte EU-Bevölkerung, da damit hoch gefährliche experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen für die Massenanwendung im Rahmen sog. „Impfkampagnen“ EU-weit auf den Markt gebracht wurden.

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Zulassungsverfahren eines gentechnischen Arzneimittels u. jenem für herkömmliche Impfstoffe besteht vor allem darin, dass bei gentechnischen Produkten die zu berücksichtigenden Risikofaktoren u.a. der Grad der Integration von Nukleinsäuresequenzen oder Genen in das menschliche Genom, die Langzeitfunktionsfähigkeit u. das Onkogenitätsrisiko sind.

 

3.   Verletzung des Verbots pharmakologischer Experimente am Menschen ohne dessen informierte und freie Zustimmung – erschreckend totalitäre Einstellung des Gerichts der Europäischen Union, die im totalen Widerspruch zu den Grundprinzipen des EU- Rechts steht

Der Schutz des menschlichen Genoms ist aufgrund seiner fundamentalen Wichtigkeit auf supranationaler u. internationaler Ebene verankert. Siehe hierzu das Übereinkommen über Menschenrechte u. Biomedizin des Europarates von 1997, sowie die Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom u. die Menschenrechte der 29. UNESCO Generalkonferenz November 1997.

Auf gemeinschaftlicher u. internationaler Ebene ist das Grundrecht der Menschen verankert, dass ohne ihre freie u. informierte Zustimmung keine pharmakologischen Experimente an ihnen durchgeführt werden dürfen (VO EU Nr. 536/2014, Nürnberger Kodex).

Durch eine der faktischen Wirkungsweise von Comirnaty und Spikevax nicht entsprechenden Kategorisierung dieser Substanzen als „Impfstoff“, wird die Bevölkerung der EU aufs Gröbste getäuscht u. kann daher keine freie Zustimmung zur Injektion dieser Substanzen geben!

Die aufs Gröbste getäuschte Bevölkerung der EU wurde u. wird durch die angefochtenen Durchführungsbeschlüsse de facto einem kriminellen pharmakologischen Massenexperiment ausgesetzt und zu Labortieren degradiert.

Diese generell abstrakte Wirkung bedarf keines Durchführungsaktes, sondern ergibt sich direkt u. unmittelbar aus dem Durchführungsbeschluss.

 

Der Durchführungsbeschluss verletzt radikal die VO (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und den Nürnberger Kodex.

Die Vortäuschung falscher Tatsachen in den angefochtenen Durchführungsbeschlüssen führte und führt automatisch zu einer massenhaft

unfreiwilligen Behandlung mit einer experimentellen Substanz.

 

Eine generell abstrakte unmittelbare Wirkung mit krimineller Relevanz entfalten die angefochtenen Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission auch deshalb, weil mit ihnen, trotz des Umstandes, dass die für die Bestätigung der propagierten Wirksamkeit u. Sicherheit (u. damit des propagierten positiven Nutzen/Risiko-Verhältnisses von Comirnaty und Spikevax) zunächst auferlegten klinischen Studien niemals gemacht wurden, dennoch eine unbedingte Marktzulassung für fünf Jahre (verlängerbar) erteilt wurde, und die Kommission in einer blanken Lüge erklärt hat, es seien die Bedingungen für die unbedingte Marktzulassung erfüllt worden. https://ec.europa.eu/health/documents/community- register/2022/20221010157165/dec_157165_de.pdf

Die Placebo-Gruppen wurden wenige Monate nach Beginn der „Impfkampagne“ mit dem zynischen Vorwand, man könne aus ethischen Gründen die Teilnehmer der Kontroll-Gruppe keinem Covid-19-Erkrankungsrisiko aussetzen, mit Applaus von Seiten der WHO aufgelöst, jener WHO, deren in einem großen Interessenskonflikt stehenden „Expertenkommissionen“ bereits mit Dezember 2020 die Auflösung der Kontrollgruppen befürwortet hatten.

https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-Policy-brief-Vaccine-trial-design- 2021.1

Mit den angefochtenen Durchführungsbeschlüssen hat die EU Kommission in brutalster Verletzung fundamentaler Prinzipien des EU-Arzneimittelrechts Comirnaty und Spikevax für fünf Jahre u. verlängerbar, ohne Bedingungen, für die Massenanwendung an der EU-Bevölkerung zugelassen, obwohl für diese Substanzen niemals mit klinischen Studien die Wirksamkeit u. Sicherheit bestätigt wurden.

Zynischer u. krimineller, weil ca. 448 Millionen EU-Bürger täuschend u. potentiell schädigend, geht es wohl kaum!

Schlussendlich präsentiert das Gericht sogar selbst in seiner Entscheidungsbegründung den Grund dafür, weshalb sowohl der Kläger als auch seine Kinder, sowie jeder EU-Bürger unmittelbar von den beiden Durchführungsbeschlüssen der EU Kommission betroffen sind.

In Rdnr. 47 seiner Entscheidung legt das Gericht eine absolut inakzeptable erschreckend totalitäre Einstellung an den Tag.

Das Gericht behauptet, die Behörden der Mitgliedstaaten würden über ein uneingeschränktes Ermessen im Hinblick auf die Entscheidung verfügen, ob es zweckmäßig ist, den Ärzten die Anwendung von Comirnaty bzw. Spikevax aufzuerlegen, erforderlichenfalls auch mittels Zwangsmaßnahmen!

 

Dies widerspricht den fundamentalsten Grundprinzipien des EU-Rechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ärzten die Anwendung einer nachweislich experimentellen u. auf Gentechnik beruhenden Substanz mit Zwangsmaßnahmen aufzuerlegen, entspricht der Denkweise von totalitären Regimen wie dem „Dritten Reich“, aber nicht den EU-Verträgen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union u. der Europäischen Menschenrechtskonvention!

Dieser eine Absatz in der Entscheidungsbegründung des Gerichts hat – als obiter dictum – eine höchst gefährliche Wirkung u. darf so keinesfalls stehen bleiben! Denn wenn er stehen bliebe, käme dies einer offenkundigen Abkehr der EU-Gerichtsbarkeit von sämtlichen Grundprinzipien des EU-Rechts gleich!

 

Nachdem laut Gericht es im Ermessen der Mitgliedstaaten stünde, die experimentellen auf Gentechnik beruhenden, in ihrer Wirksamkeit und Sicherheit niemals mit klinischen Studien bestätigten Substanzen  Comirnaty und Spikevax „auch mit Zwangsmaßnahmen“ zum Einsatz zu bringen, haben der Kläger und seine Kinder, sowie alle EU-Bürger ein unverkennbares persönliches bestehendes u. gegenwärtiges Interesse daran, dass die Zulassung von Comirnaty und Spikevax als  „Impfstoff“ sofort aufgehoben wird.

Es gibt, gerade der erschreckend autoritären Logik des Gerichts folgend, kaum eine unmittelbarere Betroffenheit als jene des italienischen Klägers, seiner Kinder, ja aller EU-Bürger, die sich der Autorität ihrer Mitgliedstaaten ausgeliefert sehen, welche, laut der rechtsirrigen Meinung des Gerichts der EU, auch mit Zwang experimentelle gentechnische Substanzen, wie Comirnaty, und Spikevax auf die Bürger zur Anwendung bringen können!

 

Hätte die Europäische Kommission die Substanzen Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) nicht wie einen herkömmlichen Impfstoff behandelt und zugelassen, sondern als das behandelt und deklariert was sie sind, nämlich als auf Gentechnik beruhende experimentelle Substanzen:

  • wäre deren (auch nur bedingte) Zulassung für die Anwendung im Rahmen von„Impfkampagnen“ an der gesamten Bevölkerung niemals möglich gewesen,
  • wäre die Mutter der minderjährigen Kinder des Klägers wohl niemals auf die Idee gekommen, eine gerichtliche Ermächtigung dafür einzuholen, die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder, auch gegen den verzweifelten Einspruch des Vaters, dieser Injektion unterziehen zu dürfen,
  • hätten die zuständigen Gerichte des Mitgliedsstaates Italien niemals eine Autorisierung für die gentechnische u. experimentelle Behandlung von gesunden Kindern gegeben,
  • es wäre wohl die gesamte EU-Bevölkerung nicht dazu bereit gewesen, sich (u. ihren Kindern!) diese Substanzen, auch wiederholt, spritzen zu lassen.

Nun muss der Europäische Gerichtshof über die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklagen des italienischen Vaters befinden.

Selten hatte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Zulässigkeit von durch Individualkläger gestellten Nichtigkeitsklagen eine so weitreichende fundamentale Bedeutung.

Denn hier stellt sich die dramatische Frage: EU, quo vadis?

C-139 24 Rechtsmittel Beschluss Gericht T-109 23 anonymisier

 

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

 

Renate Holzeisen: Keine Beteiligung an Cateno De Lucas EU-Wahlliste

Bozen, den 6. April 2024 – Den Medien entnehme ich, ich würde eine EU-Kandidatur mit der von Cateno De Luca (ehemaliger Bürgermeister von Messina) und Gründer der Partei „Sud chiama Nord“ organisierten „Kühlschrankliste“ (Libertà) anpeilen.

Das ist eine Falschmeldung, nachdem ich mich persönlich von dieser Liste in erster Linie wegen deren Organisators distanziere.

Cateno De Luca war als ehemaliger Bürgermeister von Messina massivst wiederholt öffentlich für die allgemeine Covid-19-„Impfpflicht“ und Schulschließungen noch im Jänner 2022 äußerst medienwirksam aufgetreten.

Als Bürgerin, die von Anfang an faktenbezogen gegen die absolut nicht wissenschaftlich begründeten Covid-19-Maßnahmen (siehe RKI-files) öffentlich sowohl als Anwältin bei Gericht, als auch als Beraterin von (viel zu wenigen) vernünftigen EU-Parlamentariern seit nunmehr vier Jahren aufgetreten und tätig bin, kann und will ich mich nicht vor den Karren eines solchen Agglomerats spannen lassen, das von einer Person organisiert wird, deren Kohärenz mehr als fragwürdig ist.

Mit größter Sorge  und Befremden nehme ich zur Kenntnis, dass für eine so wichtige Wahl, wie jene zum Europäischen Parlament, für die es eine glaubwürdige Alternative für all jene Menschen, die kohärent für Freiheit und Menschenwürde einstehen, gebraucht hätte, es in Italien – wie so oft – keine echt glaubwürdige Alternative gibt.

Daher werden viele Wähler, auch ich, nach dem Motto, „das weniger Schlimme“, ihre Stimme bei dieser Wahl abgeben müssen.

Als Europäerin, der die Zukunft unseres Landes und unseres Kontinents in international äußerst schwierigen Zeiten am Herzen liegt, werde ich – auch dank meiner zahlreichen europaweiten Kontakte zu EU-Parlamentariern, die in den vergangenen vier Jahren bewiesen haben, ihren Verstand und ihren Respekt vor der Würde des Menschen nie abgelegt zu haben – meine Bemühungen auf EU-Ebene als Rechtsberaterin weiter führen, und aus dem Südtiroler Landtag heraus und als auf gesamtstaatlicher und internationaler Ebene tätige und für mein klares politisches standing bekannte öffentliche Person, mit Kohärenz und im Bemühen um glaubhafte politische Argumentation tätig sein.

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

PRESSEMITTEILUNG – COMUNICATO STAMPA

UNGLAUBLICHE DESINFORMATION – FAKE NEWS – DER SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG (GESUNDHEITSLANDESRAT HUBERT MESSNER) HEUTE IM LANDTAG VOR LAUFENDER KAMERA

Heute nachmittag habe ich im Südtiroler Landtag dem Landeshauptmann Arno Kompatscher und dem Landesrat für Gesundheit HUBERT MESSNER u.a. folgende Frage gestellt:

    • Ist Ihnen der aktuelle Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos bekannt?
    • Wenn ja:

    Ist die Autonome Provinz Bozen bzw. die Landesregierung in der Prävention und Verhinderung der Verbreitung von sog. „Desinformation“ und „fake news“ eingebunden?

    • Wenn ja:

    In welcher Form ist die Autonome Provinz Bozen bzw. die Landesregierung eingebunden?

    • Und sofern die Autonome Provinz bzw. die Landesregierung in der aktiven Prävention und Verhinderung der Verbreitung von sog. „Desinformation“ und „fake news“ eingebunden ist:

    Wer entscheidet was eine „Desinformation“ bzw. „fake news“ ist/sind?

Der Landeshauptmann hat sich der Beantwortung komplett entzogen und diese an den angeblich dafür zuständigen und angeblich informierten Landesrat für Gesundheit HUBERT MESSNER delegiert.

HUBERT MESSNER hat dann vor laufender Kamera eine klare Desinformation, sog. FAKE NEWS, zum Besten gegeben!

Er behauptete, trotz meiner Nachfrage, dass es den Nationalen Kommunikationsplan des pandemischen Risikos nicht gäbe und dass daher Südtirol in dieser Sache noch nichts unternommen hätte.

Fakt ist, dass in der Sitzung der Regionen-Staat-Konferenz vom 20. Dezember 2023 der Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos ad interim beschlossen und zur Kenntnis genommen wurde und in der veröffentlichten Form in Italien zur Anwendung kommt!

https://www.statoregioni.it/it/conferenza-stato-regioni/sedute-2023/seduta-del-20-dicembre-2023/report-della-seduta-del-20-dicembre-2023/

https://www.salute.gov.it/imgs/C_17_pagineAree_722_0_file.pdf

Die Südtiroler Landesregierung, in der Person des Gesundheitslandesrates behauptet aber, es gäbe diesen Kommunikationsplan noch nicht.

Diese unglaubliche Antwort ist eine klare DESINFORMATION: der Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos ist ad interim in Kraft und auf der website des Italienischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht!

Es fragt sich, ob die nicht der Wahrheit entsprechende Antwort des Landesrates für Gesundheit HUBERT MESSNER absichtlich erfolgt ist, um der Beantwortung meiner wichtigen Fragen auszuweichen, oder ob blanke Ignoranz der Grund ist.

Beides ist absolut inakzeptabel! Wir haben einen weitern Tiefpunkt in der Südtiroler Politik erreicht!

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Presidente di Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo

https://www.renate-holzeisen.eu

Einladung zum Dialog: Neue WHO-Verträge und ihre Auswirkung auf Verfassung, Autonomie, Gesundheit und Wirtschaft

 

Wir freuen uns, Sie zu einem vertiefenden Dialog einzuladen, der sich mit den Auswirkungen der neuen WHO-Verträge auf grundlegende Werte unserer Gesellschaft auseinandersetzt.

Ort: 22. März 2024, 17:00 Uhr

Datum: Haus der Kultur „Walther von der Vogelweide“, Schlernstraße 1, I-39100 Bozen

 

Referenten:

Carmela Capolupo – Verfassungsrechtlerin, Università degli Studi di Napoli Federico II

Philipp Kruse – Experte in WHO-Angelegenheiten (Zürich/CH)

Renate Holzeisen – Präsidentin Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo

 

Die Veranstaltung findet in deutscher und italienischer Sprache mit Simultanübersetzung statt.

Veranstaltet von Fraktion Vita im Südtiroler Landtag

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Mitglied des Südtiroler Landtags – Fraktion VITA

 

https://www.renate-holzeisen.eu

 

PRESSEMITTEILUNG

Die Autonome Provinz Bozen verlangt von einer Ärztin die Rückzahlung des Stipendiums für die Facharztausbildung, weil die Ärztin sich keine dritte Dosis der sog. Covid-19-„Impfung“ spritzen lassen wollte.

Ist dies die „Strategie“ des neuen Landesrates für Gesundheit, Südtirol als Ausbildungs- und Arbeitsplatz junger Ärzte attraktiv zu machen?

An den Taten wird man sie messen!“, das hatte ich anlässlich der Wahl der neuen Landesregierung im Landtag verkündet.

Und die von der neuen Landesregierung gesetzten Taten zeigen, dass man den Südtirolern weiterhin Schwarz für Weiß verkaufen will.

Eine Ärztin hat im Rahmen eines zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Universität Triest geschlossenen Abkommens, eine Facharztausbildung in Neurologie angetreten und wahrgenommen, für welche sie ein Stipendium (zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung) für den Zeitraum der effektiven Ausbildung von der Autonomen Provinz Bozen bekommen hat.

Nachdem immer mehr durch sog. Covid-19-„Impfungen“ verursachte Todesfälle und sonstige irreversible Schäden (speziell auch neurologischer Natur) bekannt wurden, hat sich die bereits zweimal Covid-19-„geimpfte“ Ärztin geweigert, sich ein drittes Mal diese gefährliche experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanz spritzen zu lassen.

Als Konsequenz wurde ihre Facharztausbildung  kurzerhand von der Universität Triest vorzeitig und definitiv beendet.

Es wurde ihr nicht einmal die Möglichkeit gewährt, nach Aufhebung dieser menschenrechtswidrigen Aufoktroyierung einer experimentellen Injektion, die weder auf Genotoxizität, noch Karzinogentität, geschweige denn auf Mutagenität (sprich Änderung des menschlichen Genoms) getestet wurde (siehe den Beipackzettel von Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna), die Ausbildung fortzuführen.

Das allein schon war ein inakzeptabler Schaden, der einer auszubildenden Ärztin zugefügt wurde, die übrigens die Facharztausbildung Monate vor Einführung der Covid-19-„Impfpflicht“ angetreten hatte.

Der experimentelle Charakter dieser hochgefährlichen Substanzen geht übrigens auch aus den auf der Webseite der RAI veröffentlichten zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Herstellern abgeschlossenen Rahmenkaufverträge hervor. Siehe hier z.B. für Comirnaty von Pfizer/BioNTech unter Anlage I Punkt 4

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Nun verlangt aber die Autonome Provinz Bozen, auch unter der neuen Landesregierung, von dieser Ärztin die Rückzahlung des Stipendiums, das sie für den Zeitraum, in dem sie ihre Ausbildung wahrgenehmen durfte und entsprechend tätig war, erhalten hat (ca. Euro 27.000.-), bevor sie wie ein räudiger Hund aus dem Facharztausbildungsprogramm geschmissen wurde.

Eine solche Rückzahlungsverpflichtung ist aber laut den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen nur dann vorgesehen, wenn Auszubildende aus freien Stücken ihre Ausbildung abbrechen. Was hier ganz offensichtlich nicht der Fall war.

Die Autonome Provinz Bozen hat, wenn schon, einen Anspruch gegenüber der Universität Triest auf Schadenersatz, weil diese die Facharztausbildung der Ärztin abrupt und definitiv beendet hat.

Das unerhörte Vorgehen der Landesverwaltung wird offensichtlich auch von der neuen Südtiroler Landesregierung in der Person des neuen Gesundheitslandesrates HUBERT MESSNER gutgeheißen. Auch an ihn persönlich war der Antrag auf Annullierung durch die Autonome Provinz Bozen der an die Ärztin gerichteten Forderung auf Rückzahlung des Betrages von ca. Euro 27.000.-  gerichtet.

Durch die Ablehnung dieses faktisch und rechtich im Detail begründeten Annullierungsantrages (siehe anbei), machen sich die Verantwortlichen der Autonomen Provinz Bozen und der Landesregierung (gemeinsam mit den Verantwortlichen der Universität Triest) mitschuldig für eine menschenverachtende autoritäre Maßnahme, die sicher nicht dazu dienlich ist, Südtirol für neue junge Ärzte attraktiv zu machen!

Außerdem bestätigt die neue Südtiroler Landesregierung mit dieser Vorgehensweise selbst, dass sie es mit der Aufarbeitung der in der sog. „Corona-Zeit“ getroffenen Maßnahmen alles andere als ernst meint.

Es sei daran erinnert, dass während der sogenannten „pandemischen“ Zeit, in Österreich, in der Schweiz und in den meisten Krankenhäusern und Kliniken der Bundesrepublik Deutschland, die Ärzte auch ohne diese experimentelle gentechnische Injektion arbeiten durften! Und in Anbetracht der ständig neuen schwerwiegenden Informationen, die zu diesen Tod und schwerste Behinderung bringenden Injektionen herauskommen (auch Südtiroler Medizinstudenten und Ärzte sind leider davon betroffen!), werden sich junge Ärzte, wenn sie das Zeug haben, sich selbstständig und kritisch zu informieren, auch in Zukunft gut überlegen, wo sie ihre Ausbildung beginnen und wo sie unter Wahrung ihrer Menschenwürde zu arbeiten gedenken.

Das was unsere Landesverwaltung und Landesregierung machen, verletzt das große Interesse der Südtiroler Bevölkerung auf ein Sanitätswesen, in welches junge fähige Ärzte einsteigen können, ohne Angst davor haben zu müssen, irgendwann mit der Forderung nach Rückzahlung von hohen Geldbeträgen konfrontiert zu sein, nur weil sie ihr Menschenrecht auf Schutz ihrer Gesundheit und ihres Lebens in Anspruch nehmen.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

 

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Presidente di Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo

https://www.renate-holzeisen.eu

 

Pressemitteilung

 

Grundrecht auf Verteidigung gegen totalitäre Maßnahmen steht auch einer Landtagsabgeordneten zu

Bekanntlich war es in Südtirol (im Gegensatz zum restlichen Italien) während der sog. pandemischen Zeit nicht erlaubt, sich im Freien ohne Maske unter die Menschen zu begeben.

Diese totalitäre, jeglicher wissenschaftlichen Evidenz entbehrende Vorschrift hatte der Landeshauptmann Arno Kompatscher verfügt.

Aus der Website der Italienischen Nationalen Vereinigung der Ärzte (FNOMCEO) geht hervor, dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Masken die Viruszirkulation unterbinden.

Siehe hier:

https://drive.google.com/file/d/1b7w-VBubHt8I2udh7JUr4HlM8oEcMSDk/view

So wie die spanische Regierung (siehe Artikel von LaVerità vom heutigen Tage) bereits zugeben musste, so wird auch in Italien offiziell die Feststellung kommen müssen, dass die Verpflichtung zum Maskentragen jeglicher Evidenz entbehrt. Außer enormen Spesen/Kosten für den Steuerzahler und enormen Schäden an den Menschen, nichts gewesen!

Maßnahmen, die Grundrechte verletzten und ,jeglicher Rationalität und Verhältnismäßigkeit entbehren, sind klar verfassungswidrig!

In der Tat haben umfangreiche Cochrane-Studien längst schon bewiesen, dass die Verpflichtung des Maskentragens jeglicher Evidenz entbehrt, und letztendlich zu physischen und psychischen Schäden insbesondere bei Kindern führt! Was den Schulkindern in den von Totalitarismus und unglaublichen Übergriffen gekennzeichneten vergangenen Jahren angetan wurde, davon können kompetente Kinderpsychiater berichten, und ist unverzeihlich!

Die wahren Experten, die freilich von den totalitär agierenden Regimen, so auch von der Südtiroler Regierung, nicht angehört wurden, haben sofort erklärt, dass die minimalste Größe der Viren es unmöglich macht, sie durch Masken abzuhalten, es sei denn es handelt sich um eine FFP3-Maske, die nur kürzester Zeit unter strengster Aufsicht getragen werden darf, sonst wird man ohnmächtig!

Ich habe als Rednerin und für den Kampf gegen solche totalitäre Maßnahmen seit 2020 eintretende Rechtsanwältin gemeinsam mit anderen Südtirolern im Mai 2021 auf den Talferwiesen und im Juni und Juli 2021 auf dem Waltherplatz an Demonstrationen friedlicher Bürger (von Senioren bis hin zu jungen Eltern mit Kleinkindern) gegen die totalitären Maßnahmen auch der Südtiroler Landesregierung logischerweise ohne Maske teilgenommen.

Dafür wurden mir und vielen anderen Südtirolern für die Nichteinhaltung der totalitären vom Landeshauptmann eingeführten Verpflichtung der Maske im Freien eine Geldstrafe in Höhe von jeweils Euro 400.- auferlegt.

Dagegen habe ich und viele Südtiroler Rekurs eingereicht.

Es steht jedem Bürger laut Art. 24 Verfassung das Grundrecht zu, sich gegen eine Strafe zu wehren! Erst recht bei offenkundig totalitären menschenverachtenden Maßnahmen!

Das Landesgesetz Nr. 4/2020 wurde vom Landesgericht Bozen an den Verfassungsgerichtshof verwiesen, weil sich die Frage gestellt hat, ob der Landeshauptmann überhaupt die notwendige Kompetenz für die Einführung solcher Maßnahmen hatte. Und als Konsequenz wurden sämtliche behängenden Prozesse, in denen es um die Anfechtung von Strafen geht, die aufgrund dieses Landesgesetzes Nr. 4/2020 verhängt wurden, im Sinne von Art. 295 Ital. ZGB ausgesetzt.

So auch die Verfahren, die behängen, weil ich mich gegen die Strafen mit Rekurs, in Ausübung des mir laut Art. 24 Ital. Verfassung als Bürgerin  zustehenden Grundrechtes (auch wenn ich zur Landtagsabgeordneten gewählt wurde –übrigens von Südtirolern, die sich ein auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufbauendes und nicht totalitäres Südtirol wünschen) eingereicht habe.

Es ist allein schon der Gedanke, dass ein Landtagsmandat mit einer konsequenten Verteidigung der Menschenrechte (auch des eigenen!) unvereinbar sei, absurd und führt letztendlich dieses totalitäre Regime ex post in einer sich aufbauenden Posse ad absurdum!

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Präsidentin der Rechtsanwaltsvereinigung CONFEDERAZIONE LEGALE PER I DIRITTI DELL’UOMO (Mailand)

https://www.renate-holzeisen.eu

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

VITA STAND UND STEHT FÜR DIE MEDIEN- UND MEINUNGSFREIHEIT EIN

VITA hat sich stets für die FREIHEIT DER MEDIEN und der MEINUNGSFREIHEIT eingesetzt, gerade auch in sehr schwierigen in Zeiten, in denen sich leider auch die lokalen Medien – mit spärlichsten Ausnahmen – zu einem Propaganda-Instrumentarium der Regierung über Jahre hinweg degradieren haben lassen.

VITA unterstützt die Journalisten und Medienverantwortlichen, die sich nun zu Recht gegen die im Regierungsprogramm der neuen Südtiroler Regierung in Grundzügen festgeschriebenen Zensurabsicht und Einschränkung der Medienfreiheit mit Vehemenz verwehren.

Auch uns ist dieser Passus sofort sauer aufgestoßen und er stellt einer jener Punkte des Regierungsprogramms dar, der unsere absolute Wachsamkeit erfordert.

VITA hofft, dass aus den vergangenen dunklen Jahren der Mediengeschichte, die leider längst nicht beendet sind, zumindest bei den Journalisten und so manchem Medienverantwortlichen die Sensibilität für die fatalen Übergriffe der Politik (im weitesten Sinne) gewachsen ist. Diese notwendige Sensibilität erfordert aber auch ein vehementes Eintreten auf EU-Ebene gegen die von Brüssel aus bereits voll im Gang befindlichen Zensuraktivitäten, die offensichtlich dermaßen abfärben, dass sie nunmehr sogar offiziell im Regierungsprogramm der neuen Südtiroler Landesregierung ihren Niederschlag gefunden haben.

Wir, als eine für die Grundrechte einstehende Partei, werden deshalb politisch und wenn notwendig auch rechtlich alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um der Zensur – egal von welcher politischen Seite sie kommt – entgegenzuwirken.

Demokratie steht und fällt mit der sogenannten unabhängigen Vierte Gewalt, und wir hoffen auf eine, unabhängig von politischen Ideologien, ehrlich um Information (die stets frei sein muss) bemühte Medienlandschaft.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

https://www.renate-holzeisen.eu

 

 

 

 

Verhandlung am 15. Jänner 2024 vor dem Richter der strafrechtlichen Vorerhebungen am Landesgericht Bozen – Einspruch von 83 Mitgliedern der Gesundheitsberufe gegen den Antrag auf Archivierung niemals geführter Ermittlungen

Am kommenden 15. Jänner 2024 findet um 9.30 Uhr vor dem Richter der strafrechtlichen Vorerhebungen am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung zum Einspruch von 83 Mitgliedern der Gesundheitsberufe gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft Bozen auf Archivierung der de facto niemals geführten Ermittlungen über äußerst schwerwiegende Tatbestände (Falschbeurkundung im Zusammenhang mit Arzneimittel, Nötigung, Verabreichung nicht rechtskonformer Arzneimittel etc. ) bereits im November 2021 vom Südtiroler Gesundheitspersonal, das sich nicht mit den experimentellen auf Gentechnik beruhenden sog. Covid-19-„Impstoffen“, die von den lokalen und nationalen Behörden aber als wirksam (für viralen Infektionsschutz) und sicher propagiert und mit der Androhung des Ausschlusses von Arbeit und Gesellschaft aufgezwungen wurden, zur Anzeige gebracht wurden..

Ich werde in diesen Tagen, in meiner Eigenschaft als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag Auszüge des letzten bei Gericht vor der Verhandlung am kommenden Montag hinterlegten Schriftsatzes veröffentlichen, da die schwerwiegenden Fakten/Straftatbestände direkt auch den ZIVILSCHUTZ, für den der Autonome Provinz Bozen primäre Kompetenz zusteht, betrifft.

In Anbetracht des Umstandes, dass Opfer der schwerwiegenden angezeigten und z.T. bis heute andauernden Fakten/Straftatbestände alle Bürger sind, denen zum überwiegenden Teil Fakten, im Gegensatz zu den lokal und national verantwortlichen Behörden nicht bekannt sind, bin ich als Mitglied des Südtiroler Landtages, und somit als institutionelle Vertreterin der Südtiroler Bevölkerung verpflichtet, auch im Sinne des Zivilschutzes aktiv zu werden, da die hierfür eigentlich Zuständigen, in dieser auch für kommende Generationen höchst dringenden Angelegenheit weiterhin ihre Pflichten aufs Ärgste verletzen und die Bevölkerung weiterhin einem nachhaltigen, auch generationenübergreifenden Risiko für Gesundheit und Leben aussetzen.

 

Das der Prozess in italienischer Sprache geführt wird, kann der umfangreiche Text derzeit leider nur in italienischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Mitglied des Südtiroler Landtages – Fraktion VITA

https://www.renate-holzeisen.eu

PRESSEMITTEILUNG

Am 15. Jänner 2024 findet um 9.30 Uhr für vierundachtzig (84) ehemals suspendierte Mitglieder der Südtiroler Gesundheitsberufe sowie für alle Bürger, die für die Achtung der Menschenrechte und Menschenwürde einstehen, eine wichtige strafrechtliche Gerichtsverhandlung am Landesgericht Bozen statt

Anfang November 2021 hatte ich im Auftrage von 84 Mitglieder des Südtiroler Gesundheitspersonals bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen eine umfassende Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Covid-19-“Impfpflicht” sowie der Suspendierung ohne Gehaltsbezug von der Arbeit des nicht “geimpften” Südtiroler Gesundheitspersonals eingereicht.

Der damals mit dem Faszikel betraute Staatsanwalt hat in der Folge die Carabinieri-Einheit N.A.S. mit dringenden Ermittlungen betraut.

Die N.A.S.-Carabinieri ließen sich aber fast ein Jahr Zeit, ermittelten zu den zur Anzeige gebrachten schwerwiegenden, auch den Zivilschutz der gesamten Bevölkerung betreffenden Fakten nicht, sondern hinterlegten eine Abhandlung zu konventionellen Impfstoffen, die mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” nichts gemein haben.

Die Staatsanwaltschaft hat dennoch im Dezember vergangenen Jahres, obwohl (trotz des von ihr ursprünglich erteilten dringenden Ermittlungsauftrages) zu den zur Anzeige gebrachten Fakten und Umstände nicht ermittelt worden war, den Antrag auf Archivierung der (nicht geführten) Ermittlungen gestellt.

Dagegen habe ich für diese große Gruppe von Mitgliedern des Südtiroler Gesundheitspersonals Ende Dezember 2022 Einspruch beim Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen erhoben.

Am 15. Jänner 2024 um 9.30 Uhr  findet nun vor dem Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung über unseren Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Bozener Staatsanwaltschaft statt. 

Über die eingereichten Anträge und Beweismittel werden wir noch vor der Gerichtsverhandlung die interessierten Bürger durch Online-Veröffentlichungen im Detail informieren.

Die Gerichtsverhandlung ist nicht öffentlich. Unterstützer des ehemals suspendierten Gesundheitspersonals dürfen sich am Gerichtsplatz vor dem Landesgericht einfinden, haben aber keinen Zugang zum Gerichtssaal bzw. Gerichtsgebäude.

Auch die richterliche Entscheidung in diesem Verfahren wird zeigen, ob wir noch mit der rechtstaatlichen Garantie der Menschenrechte rechnen dürfen, oder ob dies einer besseren Vergangenheit angehört.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

https://www.renate-holzeisen.eu

PRESSEMITTEILUNG

WENN „WISSENSCHAFT“ ALS UNANTASTBARES DOGMA, ALS BERECHTIGUNG FÜR POLITISCHES FRAMING UND ZENSUR VERSTANDEN UND GEFÖRDERT WIRD, DANN IST DIE DEMOKRATIE AM ENDE

 

Wir sind eine dem Umweltschutz und einer die Menschenwürde achtende freie Wissenschaft verpflichtete Partei.

Deshalb setzen wir uns nachdrücklich gegen die systematische Verhinderung (u.a. durch politisches framing und Zensur) einer offenen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ein.

Gerade diese offene Debatte, die eine Wissenschaft per se auszeichnen muss, denn ansonsten haben wir es nicht mit Wissenschaft zu tun, vermissen wir seit Jahren.

Die systematisch global konzertierte Verhinderung einer öffentlichen demokratischen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist seit 2020, sprich seit Ausrufung der sog. Pandemie und der autoritär – unter Ausschaltung jeglichen wissenschaftlichen Diskurses – verhängten Maßnahmen für Jeden sichtbar.

Jene bis Anfang 2020 auch im sog. mainstream angesehenen Wissenschaftler mit jahrzehntelanger höchst erfolgreicher universitärer Laufbahn, die sofort begründet und logisch nachvollziehbar in aller Transparenz vor, sich immer eindrücklicher als nachhaltig schädlich erweisende Covid-19-Maßnahmen gewarnt haben, wurden in Lächerliche gezogen, politisch als „rechtsradikal“ abgestempelt und generell mit einer systematischen Zensur mundtot gemacht.

Diese Zensur wurde auf EU- und WHO-Ebene beschlossen und massiv auch mit Steuergeldern finanziert.

Aktuell wird in Ausführung der sog. ONE HEALTH und HEALTH IN ALL POLICIES-Strategie, welche das Klima in das Konzept der Öffentlichen Gesundheit integriert, auf WHO- und EU-Ebene eine systematisch strategische Kampagne, in Kooperation u.a. mit dem Bildungssektor (allen voran den Universitäten) gegen all das gefördert, was dem zur „alleinigen Wahrheit“ erkorenen Dogma widerspricht.

Insbesondere viele Europäische Universitäten sind seit 2020 nicht mehr Stätten der offenen wissenschaftlichen Debatte, sondern haben sich als Vollstrecker einer autoritären „Meinungsbildung“ auch durch Ausschaltung frei denkender wissenschaftlicher Mitarbeiter erwiesen. Und diese Entwicklung besorgt uns sehr.

Wenn die „scientists for future” über „wissenschaftliche Erkenntnisse des Klimawandels“ sprechen, dann wohl nur über jene „Erkenntnisse“, die in das bediente politische Narrativ passen.

Wir fordern aber eine offene transparente demokratische wissenschaftliche Auseinandersetzung, der eine persönliche Herabwürdigung und Zensur fremd sind.

Es kann nicht sein, dass, bspw., über Programmverantwortliche der öffentlichen italienischen Rundfunkanstalt RAI sich ein regelrechter shitstorm ergießt, wenn sie im Sinne der freien Information, Meinungsäußerung und Meinungsbildung, auch Kritiker der zentral gesteuert propagierten „einen Wahrheit“ bspw. zu den Covid-Maßnahmen und zum Klimawandel zu Wort kommen lassen. So unlängst wiederholt auch dem früheren RAI-Präsidenten Marcello Foa passiert, der in seiner Sendung „Giù la maschera“ auf Rai Radio1 Vertreter der verschiedenen wissenschaftlichen Meinungen zu einer Diskussion eingeladen hat.

Gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender, einer zumindest noch auf dem Papier bestehenden demokratischen, den Grundrechten verpflichteten Republik, hat den klaren Auftrag einer vollumfänglichen Information, die wir bereits seit Jahren schmerzlich vermissen.

Aktuell laufen wir, mehr denn je, größte Gefahr, dass immer mehr weitreichende politische Entscheidungen auf der Basis von einer als unantastbare „alleinige Wahrheit“ propagierte „wissenschaftliche Erkenntnis“ getroffen und autoritär, mit Einsatz von Zensur, durchgepeitscht werden.

Wenn nun die „scientists for future“ die EU als ein „Integrations- und Friedensprojekt“ feiern, dann sehen wir darin die völlige Ausblendung der brutalen Realität einer EU, die sich für einen Ukrainekrieg insbesondere zum Schaden der Ukrainer, aber auch zum Schaden von uns EU-Bürgern instrumentalisieren ließ, anstatt als selbstbestimmt auftretende ernsthafte Friedensstiftern zu wirken.

Wenn die „scientists for future” nun vor der „zusätzlichen Spaltung der Gesellschaft, vor der Schwächung der Demokratie“ warnen und die Notwendigkeit der „Achtung der Menschenwürde“ hervorheben, ja wo waren diese „scientists for future“ in den vergangenen Jahren, als all das, vor was sie prinzipiell zu Recht warnen, zentral gesteuert politisch mit brutalster Verletzung der Menschenrechte umgesetzt wurde?

Wo waren diese „scientists for future“ bspw. als ein Nobelpreisträger Luc Montagnier als seniler crétin diffamiert wurde, weil er mit seiner wissenschaftlichen Expertise sofort zu Beginn 2020 den mittlerweile nicht mehr zu leugnenden nicht natürlichen Ursprung des Sars-CoV-2-Viruses öffentlich argumentativ erklärt hat?

Wo waren diese „scientists for future” als bis 2020 europaweit und international hochangesehene Wissenschaftler politisch als rechtsradikal abgestempelt, diffamiert und totgeschwiegen wurden, nur weil sie dem autoritär verordneten Narrativ in aller Transparenz mit logisch nachvollziehbaren Argumenten widersprachen und um einen offenen wissenschaftlichen Diskurs baten?

Und wieso stoßen sich diese „scientists for future“ nicht an den bereits auf EU-Ebene gefassten Beschlüssen, eine systematische Zensur gegen all jene Meinungen zu betreiben, die nicht dem „einen Narrativ“, der „einen Wahrheit“ entsprechen“?

Ja sind denn diese „scientists for future“ vielleicht gar Teil dieser global gesteuerten autoritären Propagandamaschinerie, die eine offene wissenschaftliche Debatte unterminiert?

Diese Frage drängt sich auf, nachdem diese „scientists for future“ es zwar für notwendig erachten, gegen die laufende Regierungsbildung der autonomen Provinz Südtirol zwischen demokratisch gewählten Volksvertretern (darunter auch FdI und Lega) einzuwirken, es aber offensichtlich nicht für notwendig erachten, gegen die Ausschaltung eines freien wissenschaftlichen Diskurses aufzustehen, der aber der Garant für einen zukunftsorientierten nachhaltigen Fortschritt im Interesse der Menschheit ist und zum Grundverständnis einer Demokratie gehört.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

 

https://www.renate-holzeisen.eu

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