QUELLO CHE NON VIENE DETTO NEL LIBRO "GESCHÄFT MIT DER ANGST" (AFFARI CON LA PAURA-di Ch.F. e A.O.), MA CHE OGNI CITTADINO SUDTIROLESE DEVE SAPERE".

VITA: PRESSEMITTEILUNG – Gerichtsverhandlung am Oberlandesgericht Trient Außenstelle Bozen ehemals suspendiertes Gesundheitspersonal

PRESSEMITTEILUNG

 Gerichtsverhandlung am Oberlandesgericht Trient Außenstelle Bozen ehemals suspendiertes Gesundheitspersonal

 

Heute fand am Oberlandesgericht Trient-Außenstelle Bozen eine wichtige Gerichtsverhandlung für neun Mitglieder des Gesundheitspersonals (Krankenpfleger/innen und ein ehemaliger Primar des LK Merans) in Berufungsprozessen statt, wo es um die Rechtmäßigkeit ihrer Suspendierung vom Arbeitsplatz und generell vom Recht auf Ausübung ihres Berufes in Italien, weil sie sich nicht der Covid-19-„Impfpflicht“ gebeugt hatten, geht. Die neun Mitglieder des Gesundheitspersonals kämpfen darum, dass ihr Menschenrecht, sich keine experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanz spritzen lassen zu müssen, damit sie arbeiten und ihren Unterhalt verdienen können, gerichtlich festgestellt wird und der ihnen zustehende Gehalt nachträglich ausbezahlt wird. Die Mandanten waren über viele Monate ohne Einkunft und ohne Möglichkeit ihren Beruf auszuüben.

Am heutigen Verhandlungstag habe ich ein neues Dokument der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA  (18.10.2023) vorgelegt (zu dem es nächstens eine Pressekonferenz im EU-Parlament geben wird) mit dem diese bestätigt, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der viralen Infektion zugelassen worden ist. Dies ging übrigens bereits aus den sog. Assessment Reports der EMA hervor, die wir bereits in erster Instanz bei Gericht vorgelegt hatten. Da die Covid-19-Impfpflicht dem Gesundheitspersonal auferlegt worden war, um eine Infektion/Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2 zu verhindern (Art. 4 Ges.v.V. 44/2021), wurde dem Gesundheitspersonal ein sog. „off label use“ dieser experimentellen Substanzen aufgezwungen. Ein generalisierter, also nicht auf einen spezifischen Einzelfall bezogener, „off label use“ (sprich Verwendung für eine von der Arzneimittelbehörde nicht zugelassene Indikation) ist grob rechtswidrig.

Aus den mittlerweile offengelegten von der EU-Kommission mit dem Hersteller Pfizer-BioNTech geschlossenen Rahmenkaufvertrag für diese sog. Covid-19-Impfstoffe geht hervor, dass die Mitgliedsstaaten ausdrücklich zur Kenntnis genommen haben, dass die „Impfstoffe“ innerhalb kürzester Zeit „entwickelt“ wurden, dass der Hersteller ausdrücklich erklärt hat, die Langzeitwirkungen und die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen deshalb nicht zu kennen, und die gelieferte Substanz deshalb auch nach der Lieferung (sprich Injektion in die Bevölkerung) studieren zu müssen! Das bedeutet natürlich nichts anderes als, dass den gutgläubigen Bürgern, denen erklärt wurde, der „Impfstoff“ sei sicher und wirksam und hätte alle Studienphasen durchlaufen, eine experimentelle Substanz auch wiederholt gespritzt wurde, ohne dass die Bürger davon informiert wurden und dem ausdrücklich zugestimmt hätten.

Ich habe auch über die sog. Risk Management Pläne der Produzenten gesprochen, aus denen im Kapitel „missing information“ hervorgeht, dass die Produzenten erklärt haben, dass sie in Bezug auf die angebliche Sicherheit der „Impfstoffe“ de facto nichts garantieren können.

Ich habe auch die klare rechtliche Verletzungen der ärztlichen Verschreibungspflicht und der Garantie einer freien, weil auch informierten Zustimmung ausgeführt. Kein Bürger war informiert, und daher ist jegliche seit 27.12.2020 unterzeichnete sog. Zustimmung null und nichtig.

In Anbetracht des Umstandes, dass mittlerweile der Tod als mögliche Covid-19-„Impf“nebenwirkung offiziell von der Europäischen Kommission in die Auflistung der festgestellten „Nebenwirkungen“ aufgenommen wurde, und dass es aufgrund der institutionellen Dokumentation überhaupt keinen Zweifel mehr darüber geben kann, dass es sich um experimentelle Substanzen handelt, die nicht die der Bevölkerung vorgegaukelte Wirkung haben (wir alle erinnern uns an die Aussage von Mario Draghi & Co: Wer sich nicht impft, stirbt und tötet  andere!) und alles andere als sicher sind, sondern sogar die Todesfolge nach sich ziehen können, werden wir von VITA nicht ruhen, bis jeder Staatsbürger die Wahrheit erfährt, die notwendig ist, die eigene Gesundheit und das eigene Leben zu schützen.

In der heutigen Gerichtsverhandlung habe ich auch beantragt, dass der Richtersenat, die von der Redaktion der TV-Sendung Fuori dal Coro von Rete 4 Mediaset über Wochen veröffentlichte Email-Korresondenz zwischen Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums, der italienischen Arzneimittelbehörde und den Verantwortlichen der lokalen Gesundheitsbehörde als Beweismittel einholt, weil aus dieser hervorgeht, dass die Verantwortlichen bereits zu Beginn der „Impf“-Kampagne wussten, dass diese Substanzen nicht die propagierte Wirkung haben und es sofort auch zu Todesfällen und sonstigen schwersten irreversiblen Nebenwirkungen kam. Statt die „Impf“-Kampagne sofort zu stoppen, wurde die Order ausgegeben, Stillschweigen zu bewahren, um die Impfkampagne nicht zu gefährden. Man hat also vorsätzlich Tod und schwerste Körperverletzung in Kauf genommen!

Hier geht es um einen Kampf für Alle, die sich und ihre Kinder nicht zu Versuchskaninchen für big-pharma und menschenverachtende Politik degradieren lassen wollen und für unsere Kinder eine Zukunft sichern wollen, in der dieses Verbrechen gegen die Menschheit nicht wieder möglich sein wird.

Aufgrund der erdrückenden Beweislage kann es nur eine Annahme der neun Berufungsklagen geben, wenn wir noch in einem System leben, das sich nicht nur als Rechtsstaat definieren möchte, sondern konkrete beweist, dass dieser Rechtsstaat nicht völlig aus den Angeln gehoben wurde.

Heute hat sich das Gericht die Entscheidung vorbehalten, wie es in diesen neun Prozessen weiter verfahren will, da die hinterlegte Dokumentation und die rechtlichen Anträgen sehr umfangreich sind.

Aufgrund des Umstandes, dass es hier um Gerichtsentscheidungen geht, die letztendlich alle Bürger Italiens betreffen, werde ich die wichtigsten Prozessdokumente in den nächsten Tagen veröffentlichen und allen zugänglich machen. Die Bürger haben ein Recht darauf informiert zu werden, und wir eine klare Pflicht zu informieren, da es bis dato niemand gemacht hat.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

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