Überprüfung der Einhaltung der Impfpflicht durch die Schulen

Mich erreichen sehr viele Anfragen von Eltern, wie sie auf das Einschreiben der Schuldirektion reagieren sollen, mit der diese den Nachweis der Kinderimpfungen für den/die betreffenden Schüler/Schülerin fordert, reagieren sollen.

Da für den Schulbesuch (im Gegensatz zum Besuch des Kindergartens und der Kleinkinderbetreuungsstätten) keine Kinderimpfpflicht besteht, brauchen die Eltern überhaupt nicht zu reagieren bzw. zu antworten!

Unsere Bemühungen laufen u.a. auch darauf hin, diese rechtlich absurde Kontrolltätigkeit der Schulen – die weiß Gott Besseres zu tun hätten – einstellen zu lassen.

Da der zu Recht unterlassene Nachweis der erfolgten Kinderimpfungen für den Schulbesuch keinerlei Auswirkungen hat, ist die beste Reaktion der Eltern von Schulkindern, solche Schreiben zu ignorieren.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA