Ärzte dürfen keine unkritischen Exekutoren autoritärer „gesundheitspolitischer“ Maßnahmen sein, sondern müssen frei von jeglicher Konditionierung in erster Linie nach Wissen und Gewissen handeln
Die ehemalige Bozener Ärztekammerpräsidentin Dr. Monika Oberrauch sieht das anders
Die in Italien praktizierenden Ärzte sind verpflichtet, ihr Handeln entsprechend dem Ärztedeontologiekodex auszurichten:
Ihr Berufseid, der ganz zu Beginn des Ärztedeontologiekodexes steht, verpflichtet die Ärzte dazu:
- die Medizin in unabhängiger Urteilsfähigkeit und verantwortungsbewusstem Handeln auszuüben und jeder unzulässigen Beeinflussung entgegenzutreten, die die Freiheit und Unabhängigkeit des Berufsstandes einschränkt
- die Lösung aller Meinungsverschiedenheiten auf gegenseitigen Respekt zu gründen
- ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen mit Sorgfalt, Fachkenntnis und Umsicht sowie nach Billigkeit auszuüben und dabei die berufsethischen Normen zu beachten, die die Ausübung des Berufs regeln.
Laut Art. 4 des von den Ärzten einzuhaltenden Deontologiekodexes (Freiheit und Unabhängigkeit des Berufs. Autonomie und Verantwortung des Arztes) beruht die berufliche Tätigkeit des Arztes auf den Grundsätzen der Freiheit, Unabhängigkeit, Autonomie und Verantwortung. Der Arzt richtet seine berufliche Tätigkeit nach den Grundsätzen und Regeln der Berufsethik aus, ohne sich Interessen, Zwängen oder Einflüssen jeglicher Art zu unterwerfen.
Die Vorgehensweise der Bozener Ärztekammer und der meisten Ärztekammern in Italien während der sog. Pandemie war freilich exakt von der Verletzung dieser Grundsätze der medizinischen Berufsethik gekennzeichnet.
Ärzte, die sich kritisch zu den autoritären Maßnahmen, wie die sog. Covid-19-„Impfung“, die Maskenpflicht etc. äußerten, wurden mit Disziplinarverfahren und der Androhung des Berufsverbots verfolgt.
Die freie wissenschaftliche Meinungsäußerung war insbesondere in der Bozener Ärztekammer absolut nicht goutiert.
Ich erinnere beispielsweise daran, wie insbesondere Frau Dr.med. Monika Oberrauch sich dadurch auszeichnete, öffentlich ein Berufsverbot für jene Ärzte in den Raum zu stellen, die 2021 an einem den sog. Covid-19-„Impfungen“ kritisch begegnenden Video beteiligt waren:
Allein die Möglichkeit ein Berufsverbot in Erwägung zu ziehen, weil Ärzte – darüber hinaus berechtigte Bedenken (wie sich mittlerweile mehr als deutlich bestätigt hat) – an der die Grundprinzipien des Arzneimittelrechts mit Füßen tretenden Anwendung von (de facto nicht Impfungen sondern) gentechnischen experimentellen Injektionen Bedenken äußerten (Bedenken, die in ihrer absoluten Begründetheit u.a. am 25. März 2026 von den in der Corona-Untersuchungskommission des Südtiroler Landtages angehörten Top-Experten Univ.Prof. Mariano Bizzarri (ordentlicher Professor für klinische Pathologie und experimentelle Medizin an der Universität La Sapienza, Rom), Univ.Prof. Marco Cosentino (ordentlicher Professor für Pharmakologie an der Universität Insubria, Varese) und Dott. Maurizio Federico, wissenschaftlicher Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit des Obersten italienischen Gesundheitsinstituts – Istituto Superiore di Sanità bestätigt wurden) ist eine grobe Verletzung der Grundrechte und Pflichten der betreffenden Ärzte und ein klarer schwerer Amtsmissbrauch von Seiten der Verantwortlichen der Ärztekammer. Denn damit betrieb man eine – faschistoiden Mechanismen analoge – autoritäre Einschüchterungs- und Unterdrückungsstrategie und darüber hinaus eine indirekte schwerwiegende Desinformation der Bevölkerung.
Denn durch diese offizielle Stellungnahme gegenüber den Covid-19-„impfkritischen“ Ärzten, vermittelten die Verantwortlichen der Ärztekammer der Bevölkerung ein völlig wissenschaftlich evidenzloses Bild der angeblichen Wirksamkeit und Sicherheit dieser angeblichen „Impfungen“.
Anstatt sich in einem wissenschaftlichen offenen Diskurs mit
- der effektiven Natur (nicht Impfung, sondern gentechnische experimentelle Manipulation gleich einem Gentherapeutikum, das niemals per Gesetz verpflichtend gemacht werden darf, wie die Experten am 25. März 2026 in der Anhörung bestätigt haben!),
- mit der Wirksamkeit (von der man bereits im März 2021 wusste, dass sie de facto gleich null war, wie die drei italienischen TOP-Experten bestätigten)
- und der angeblichen Sicherheit (die niemals gegeben war, nachdem die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ darauf niemals getestet wurden … bis heute gibt es keine Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität, obwohl es die Natur dieser Substanzen vor deren Zulassung erfordert hätte; derweil steigen die Tumorinzidenzen, sinkt seit 2021 die Geburtenrate massiv etc., wie die Experten in der Anhörung im Südtiroler Landtag bestätigt haben)
auseinanderzusetzten, verlangte Frau Dr. Monika Oberrauch, damals Vize-Präsidentin der Ärztekammer vom Sanitätsbetrieb die Herausgabe der Namen der nicht mit diesen experimentellen Substanzen behandelten Ärzte, um über diese ein Berufsverbot verhängen zu können.
Anstatt die eigene Berufskategorie vor einer menschenverachtenden autoritären Maßnahme zu schützen, machte die Bozener Ärztekammer aktiv Jagd auf jene Ärzte, die entsprechend Wissen und Gewissen handelnd, sich und ihre Patienten vor diesem den Nürnberger Kodex verletzenden Diktat schützten.
Die Aussage von Frau Dr. Monika Oberrauch, man hätte dadurch die Ärzte vor Erkrankung schützen wollen, ist der Beweis von Unwissenheit gepaart mit dem Unwillen, sich mit dem Wissen, das freilich vielen anderen Ärzten längst schon vorlag, auseinanderzusetzen. Eine solche Vorgehensweise ist gerade für Verantwortliche einer Ärztekammer absolut inakzeptabel und ein Muster der Entwicklung autoritärer undemokratischer menschenverachtender Systeme. Dass gerade Ärzte dabei eine Hauptrolle spielten ist besonders gravierend.
Als Rechtsanwältin, die in dieser Zeit viele Ärzte mit Erfolg vor diversen Ärztekammern in Italien verteidigt hat, über die Disziplinarverfahren mit der Androhung des Berufsverbots eröffnet wurden, weil sie sich „impfkritisch“ bzw. generell maßnahmenkritisch geäußert haben, bin ich darüber hinaus äußerst befremdet über die Aussage von Frau Dr. Oberrauch, dass nicht gegen Covid-19 „geimpfte“ Ärzte vom Recht der Berufsausübung nur 2 bis 3 Wochen suspendiert gewesen seien … sic! Das entspricht einer glatten Unwahrheit! Denn Ärzte, die sich weigerten, sich eine experimentelle gentechnische Injektion spritzen zu lassen, waren viele Monate suspendiert, und zwar solange, bis sie entweder durch den Nachweis eines „positiven PCR-Tests“ eine sog. natürliche Covid-19-„Infektion“ und damit sog. Genesung nachweisen konnten (und dies auch nur nachdem 2022 endlich die Genesung als Befreiung von der Covid-19-„Impflicht“ anerkannt wurde), bzw. die Covid-19-„Impfpflicht“ im Herbst 2022 aufgehoben wurde.
In der damaligen Zeit wurden auch Kinderärzte, die Schulkindern ein Maskenbefreiungsattest ausstellten, weil diese unter dem stundenlangen (darüber hinaus völlig evidenzlosen und damit unsinnigen, wie Univ.Prof.Dr.med. Mariano Bizzarri – La Sapienza, Rom in der Anhörung durch den Corona-Untersuchungsausschuss im Südtiroler Landtag bestätigt hat) Maskentragen physisch und psychisch litten, von der Bozener Ärztekammer disziplinarrechtlich verfolgt. Und dass gerade Frau Dr. Oberrauch letztendlich die Verantwortung dafür, auf ihre Kollegen abzuwälzen versucht, ist ziemlich unverfroren, nachdem es gerade sie war, die sogar fundamentale prozeduralrechtliche Bestimmungen (wie das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache) und korrekte Protokollierung der Aussagen der vor das „Tribunal“ zitierten Ärzte massiv verletzt hat, und diese Verletzung nach notwendigem massiven anwaltschaftlichem Protest meinerseits nur durch ein Einlenken des damaligen Präsidenten letztendlich abgestellt wurde.
Es bleibt zu hoffen, dass die Ärzteschaft es niemals wieder zulässt, dass ihre Eigenständigkeit, ihr Berufsethos, ihre Verpflichtung nur nach Wissen und Gewissen zu handeln, von bereitwilligen Exekutoren autoritärer menschenverachtender Maßnahmen in Frage gestellt und nachhaltig verletzt werden.
Denn bei weiteren zu erwartenden globalen Angriffen „im Namen der öffentlichen Gesundheit“ auf unsere Menschenrechte (die Clique um Epstein, Gates & Co warten nur auf die nächste sich bietende bzw. herauf zu beschwörende Gelegenheit
ist die Ärzteschaft von grundlegender Wichtigkeit dafür, dass die Bevölkerung nicht weiter menschenverachtenden Maßnahmen ausgesetzt und zu Versuchskaninchen gewissenloser Geschäftemacher und Kontrollfreaks degradiert wird.
„Keiner hat das Recht zu gehorchen“ (Hannah Arendt).
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA
