Nichtigkeitsklage am Europäischen Gericht gegen die Zulassung der experimentellen höchst gefährlichen auf selbstampflifizierender RNA basierenden Substanz KOSTAIVE-Zapomeran samt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht
Am 9. Juni 2025 habe ich in meiner institutionellen Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag beim Europäischen Gericht Nichtigkeitsklage laut Art. 263 AEUV gegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2025, mit welchem die experimentelle auf Gentechnik basierende und aus selbstamplifizierender RNA bestehende Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als „Covid-19-Impfstoff“ zugelassen wurde, eingereicht.
Die Zulassung von KOSTAIVE erfolgte ohne dass wesentliche für auf Gentechnik basierte Substanzen notwendige Studien gemacht wurden.
Für KOSTAIVE wurden weder die Genotoxizität, Karzinogenität, Mutagenität (Veränderung der DNA) noch die Übertragbarkeit auf die Umwelt in Studien geprüft und ausgeschlossen.
Dies war möglich, weil 2009 die Europäische Kommission unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Emanuel Barroso, Substanzen, die einfach formell als „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ deklariert wurden, von der Anwendung der strengen für die Gentherapeutika vorgesehenen Zulassungsbestimmungen, nach Intervention durch die Pharma-Industrie, ausgeschlossen hat.
Die Details und Dokumente zu diesem kriminellen Vorgang in der Nichtigkeitsklage.
Es überrascht in diesem Zusammenhang daher wenig, dass der damalige EU Kommissionspräsident Barroso nunmehr der CEO der Impfallianz GAVI und damit der oberste Lobbyvertreter der Impfindustrie ist.
KOSTAIVE birgt große Gefahren für die Gesundheit und das Leben der EU-Bevölkerung. Bereits aus dem Beipackzettel geht hervor, dass das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis besteht.
Experten in institutioneller Position, wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Obersten Italienischen Gesundheitsinstitut (Istituto Superiore di Sanità) befürchten, dass die selbstamplifizierende RNA von KOSTAIVE über extrazelluläre Veszikel (EVs) auf die gesamte Umwelt, inklusive auf nicht mit KOSTAIVE behandelte Personen und alle Tiere (die EV kennen keine Speziesbarriere) übertragen werden können.
Der entsprechende von Dott. Maurizio Federico veröffentlichte wissenschaftliche Artikel (finanziert vom italienischen Gesundheitsministerium) wurde als Dok. 6 der Nichtigkeitsklage beigelegt.
Damit ist das im internationalen, im EU-Recht und in den Verfassungen/Grundrechten der EU-Mitgliedsstaaten verankerte Prinzip der Notwendigkeit der freien Zustimmung zu einer pharmakologischen Behandlung de facto von der Europäischen Kommission durch Zulassung dieser gefährlichen experimentellen gentechnischen Substanz mit Strafrechtsrelevanz aufgehoben!
Die Gründe, weshalb in diesem Fall die Klagelegitimation am Europäischen Gericht jedes einzelnen EU-Bürgers vorliegt, können im Detail der Nichtigkeitsklage entnommen werden.
Aufgrund der äußersten Dringlichkeit der Angelegenheit (es geht um die Gesundheit und das Leben aller EU-Bürger!) wurde auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sowie ein Antrag auf beschleunigtes Verfahren gestellt.
Durch Rechtsanwälte vertretene EU-Bürger können sich in das Verfahren als Streithelfer einlassen.
T-375 25 Nichtigkeitsklage Zulassung Kostaive
A.1. Renate Holzeisen, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag
A.2. Dekret Präsident Republik Italien Nr. 670 31.08.1972 art. 48 bis
A.3. Durchführungsbeschluss EU-Kommission 12.02.2025
A.4. Nachweis Datum Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
A.5. Anlagen zum Durchführungsbeschluss EU Kommission vom 12.02.25
A.7. EPRS Arzneimittel in der EU Rechtsrahmen April 2015
A.8. EU Kommission Bericht über Arzneimittel für neuartige Therapien 28.3.14
A.9. EU Kommission Bericht COM(2017) 135 final l 22.3.2017
A.10 EC Impl. of the advanced Therapies Reg. 9.7.2008
A.11 EC Impl. of the advanced Therapies Reg. 8.4.2008
A.12. GAVI – CEO José Manuel Barroso
A.13 mRNA vaccine toxicity Palmer et al
A.14 Vaccines study mRNA vaccines Maurizio Federico ISS 14.11.2024
RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag
Fraktion VITA