Der Ausschluss von ungeimpften Kindern aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten kann und muss sofort auf Landesebene beendet werden

Die grob gesetzeswidrige Anwendung von Kinderimpfstoffprodukten,  teilweise sogar „off label“, deren Wirksamkeit und Sicherheit niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurde, durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb und damit durch die Autonome Provinz Bozen

Rechtswidriges und über die Kompetenzen hinausgehendes Handeln der Autonomen Provinz Bozen beim Ausschluss aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten von Kindern, die nicht mit diesen Substanzen behandelt wurden

Als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag kann ich (leider) nicht direkt auf die gesetzgeberische Tätigkeit des Parlaments in Rom einwirken (dies müssen mit größter Dringlichkeit diejenigen tun, die von den Bürgern ins nationale Parlament gewählt wurden), aber ich kann mich, wie jedes Mitglied eines lokalen Parlaments (Regionalrat oder Landtag für die Autonomen Provinzen Bozen und Trient), im Rahmen der Zuständigkeit bewegen, die in Sachen Impfstoffe der jeweiligen territorialen gesetzgebenden Körperschaft zusteht.

Die Regionen und die Autonomen Provinzen Bozen und Trient sind für die Wahl und die korrekte Verwendung der zugelassenen Impfstoffe verantwortlich.

Darüber hinaus hat die Autonome Provinz Bozen primäre Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kindergärten.

Und da Kinderimpfstoffe in Südtirol sogar außerhalb ihrer therapeutischen Indikation (weil nicht für die pädiatrische Untergruppe zugelassen) und somit grob gesetzeswidrig „off label“ und systematisch ohne die notwendige ärztliche Verschreibung, die vom EU-Gesetzgeber (wie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt) und der Europäischen Kommission in der zentralisierten Zulassung der Kinderimpfstoffe für die gesamte EU als unabdingbare Voraussetzung vorgeschrieben wird – können und müssen wir Abgeordnete zum Südtiroler Landtag dringend handeln, um die Kinder zu schützen.

Möglicherweise kann dadurch auch das Arbeitstempo im nationalen Parlament in dieser Frage, die ich als eine Frage des Zivilschutzes betrachte, „angekurbelt“ werden.

Gestern habe ich einen sehr umfangreichen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag eingebracht, den Sie hier und im Anhang finden.

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Mozione – VITA – Renate Holzeisen 10.01.2025

Die Übersetzung in die deutsche Sprache ist in Arbeit. Der Antrag wurde bewusst in der Erstfassung in italienischer Sprache abgefasst, da der Inhalt von nationaler Relevanz hat, und als Modell für Anträge in anderen Regionalräten und Landtagen (Provinz Trient) benutzt werden kann. und es keine weitere Zeit zu verlieren gibt, das Bewusstsein der enormen arzneimittelrechtlichen Verletzungen auf gesamtstaatlicher Ebene zu schaffen.

Das Europäische Arzneimittelrecht (vom italienischen Gesetzgeber umgesetzt) hat absoluten Vorrang vor sämtlichen anderen Gesetzen, so auch vor der sog. Legge Lorenzin (Ges.V. 73/2017 umgewandelt in Gesetz 119/2017), mit der 2017 eine Kinderimpfpflicht eingeführt wurde, die mittlerweile zehn Pflichtimpfungen umfasst, und den Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus den Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten nach sich zieht.

Mit dem Beschlussantrag, fordere ich meine Kollegen im Südtiroler Landtag dazu auf, zum Schutze unserer Kinder, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung

  1. über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne ordnungsgemäße ärztliche Verschreibung zur Anwendung kommen
  2. über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht in einer „off-label“-Anwendung, d.h. auf pädiatrische Unterkategorien, für die sie nicht zugelassen sind, zur Anwendung kommen
  3. über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass nur Kinderimpfstoffe verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden
  4. sicherzustellen, dass Kinder, weil ihre Eltern aufgrund des Fehlens der erforderlichen ärztlichen Verschreibung, der Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden
  5. sicherzustellen, dass Kinder, weil ihre Eltern der „off-label“-Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden
  6. dafür zu sorgen, dass Kinder, weil ihre Eltern der Anwendung von Impfstoffprodukten, deren Wirksamkeit und Sicherheit nicht in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden, nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden“.

Mit der Abstimmung über diesen Beschlussantrag wird jede/r Landtagsabgeordnete zeigen, ob er es mit dem Schutz unserer Kinder wirklich ernst meint.

Ich hoffe, dass andere Kollegen in den verschiedenen lokalen Parlamenten Italien diesem Ansatz folgen werden, auch mit dem Ziel, die Abgeordneten des nationalen Parlaments zum Schutz unserer Kinder zu drängen.

Jeder von uns muss im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Teil dazu beitragen, das Wertvollste zu schützen, was wir als Menschheit haben: unsere Kinder.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

VERPFLICHTENDES KINDERGARTENJAHR NICHT VEREINBAR MIT KINDERIMPFPFLICHT

LAND SÜDTIROL WIEDER EINMAL AUSSERHALB SEINER GESETZGEBUNGSKOMPETENZEN ZUM SCHADEN DER SÜDTIROLER BÜRGER TÄTIG

 

In den letzten Wochen erreichen Südtiroler Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind, ein Schreiben des Bürgermeisters ihrer Wohnsitzgemeinde, mit dem sie aufgefordert werden, ihre Kinder im Zeitraum vom 8. bis 16. Jänner 2025 in den Kindergarten einzuschreiben, oder eine Erklärung abzugeben, mit der sie erklären, mit ihren Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. Gleichzeitig wird in diesen Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht eine Voraussetzung für den Besuch des verpflichtenden Kindergartenjahres darstelle, und die Erziehungsverantwortlichen jener Kinder, welche die Impfpflicht nicht erfüllen, die oben genannte Eigenerklärung abgeben müssten. Außerdem wird mitgeteilt, dass laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1111/2024 jene Kinder, welche die Bestimmungen zum verpflichtenden Kindergartenjahr nicht erfüllen, von der Gemeinde bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet würden. Dies gelte auch bei Nichteinhaltung der Impfpflicht und der Unterlassung der Eigenerklärung durch die Eltern.

Wie bereits am 11.12.2024 in der Aula des Südtiroler Landtags von mir ausgeführt, ist die Pflicht das Kind in den Kindergarten zu schicken bzw. selbst für eine, den jeweiligen Rahmenrichtlinien entsprechende Bildungstätigkeit zu sorgen, mit der Impfpflicht unvereinbar!

Die entsprechenden Bestimmungen der Südtiroler Landesregierung sind grob verfassungswidrig, denn hier verletzt die Autonome Provinz Bozen  – wieder einmal – zum Schaden der Südtiroler Bevölkerung die Grenzen der ihr zustehenden Kompetenzen.

Die Androhung einer Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht, wenn die Eltern die Kinderimpfpflicht nicht einhalten und keine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen, steht der Landesregierung bzw. dem Land Südtirol nicht zu, da auf dem übrigen Staatsgebiet es eine solche Bestimmung – aus guten verfassungsrechtlichen Gründen – nicht gibt! Diese Bestimmung wird fallen!

Denn verfassungsrechtlich können ungeimpfte Kinder nicht aus dem Kindergarten ausgeschlossen und deren Eltern verpflichtet werden, selbst (auf eigene Kosten) für eine Bildungstätigkeit der Kinder zu sorgen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entspricht.

In meiner Eigenschaft als Landtagsabgeordnete und als Rechtsanwältin empfehle ich allen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder, die ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten schicken möchten, ihre Kinder innerhalb der Frist anzumelden und von der geforderten Selbsterklärung aktuell Abstand zu nehmen, denn das Jahr 2025 wird die längst fällige rechtliche Klärung der grob verfassungs- und menschenrechtswidrigen Kinderimpfpflicht bringen.

Es ist das klare Recht aller Südtiroler Kinder, die mit den Steuergeldern aller Bürger (auch der vielen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder) finanzierten Kindergärten zu besuchen.

Und was die Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht anbelangt sei darauf hingewiesen, dass

  • die Südtiroler Gemeinden/Bürgermeister aus den oben genannten Gründen hierfür keine ihnen rechtlich zustehende Kompetenz und die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht Bozen aus denselben Gründen keinerlei gültige rechtliche Handhabe hat
  • nächstens umfangreiche Strafanzeigen an die ordentliche Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Landesregierung eingereicht werden, weil in Südtirol die Kinderimpfpflicht mit off-label-Anwendung von Kinderimpfstoffen, gröbster Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe und sonstiger grober Verletzungen des zwingend anzuwendenden Arzneimittelrechts erfolgt.

Das Jahr 2025 wird in diesem Bereich die notwendigen überfälligen rechtlichen Klärungen bringen. Es ist höchste Zeit: zum Schutze der Gesundheit und Grundrechte unserer Kinder!

Prov.Aut.BZ Deliberazione Giunta Provinciale 1111 03.12.24

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Das Südtiroler Pflichtkindergartenjahr und die italienische Kinderimpfpflicht sind unvereinbar

Die drei Bildungslandesräte der Autonomen Provinz Bozen, Philipp Achamer (SVP) für den deutschsprachigen Kindergarten, Marco Galateo (Fratelli d’Italia) für den italienischsprachigen Kindergarten und Daniel Alfreider (SVP) für den ladinischsprachigen Kindergarten, haben am 3. Dezember die Kriterien und Details zur Einführung eines verpflichtenden Kindergartenjahres ab Kindergartenjahr 2025/2026 beschlossen.

Die Kinderimpfpflicht soll – trotz Umsetzung des verpflichtenden Kindergartenjahres – aufrecht bleiben.

Rechtlich schließen sich aber die Verpflichtung zum Besuch des Kindergartens, weil dem Bildungsrecht des Kindes entsprechend, und die Kinderimpfpflicht gegenseitig aus.

Aus diesem Grunde hat 2017 das italienische Parlament im sog. Lorenzin-Gesetz letztendlich keine Ausschlussmöglichkeit nicht geimpfter Kinder aus der Schule vorgesehen.

Nachdem für die in Italien verwendeten Kinderimpfstoffe niemals die Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen geprüft wurden, und nachweislich kein verwendeter Impfstoff einen Drittschutz gewährleistet und schon erst recht keine Sicherheit, und die Autismusrate auch der Südtiroler Kinder ständig im Steigen begriffen ist (derzeit 1 autistisches Kind auf 75 Kinder), werde ich mehr denn je meine Bemühungen darauf konzentrieren, die Kinderimpfpflicht zu Fall zu bringen.

Weder die Vertreter der SVP, noch der Vertreter von Fratelli d’Italia erkennen die offenkundige Verfassungswidrigkeit und Menschenrechtsverletzung, die darin besteht, den Besuch des Kindergartens verpflichtend zu machen und gleichzeitig an der unsäglichen Kinderimpfpflicht unbeirrt festzuhalten.

Auch wenn die Kinderimpfpflicht nicht Kompetenz des Landes Südtirol ist, wäre es – in Anbetracht der Fakten – die Pflicht der Landesregierung sich mit aller Vehemenz in Rom dafür einzusetzen, dass diese unsägliche Kinderimpflicht endlich abgeschafft wird.

Ich empfehle allen betroffenen Eltern, ihr gänzlich oder teilweise ungeimpftes Kind auf jeden Fall im öffentlichen Kindergarten anzumelden und nicht für die Befreiung von der Kindergartenpflicht anzusuchen. Denn es ist rechtlich unhaltbar, ein zum Kindergartenbesuch rechtlich gezwungenes Kind (nicht jeder hat die Möglichkeit des sog. Elternunterrichts!) vom Kindergarten auszuschließen.

Wir werden das Recht der ungeimpften Kinder auf den Besuch des öffentlichen Kindergartens  – mit wichtigem politischen Rückenwind aus den ab Jänner 2025 unter neuer Regierung stehenden USA – rechtlich und politisch durchfechten, jetzt mehr denn je!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Stehen der Herausgeberin Athesia Druck GmbH der Tageszeitung „Dolomiten“, die seit Jahrzehnten von den Ebner-Brüdern zum Totschweigen und/oder Diffamieren der ihnen, ihrem persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Umfeld widrigen Personen eingesetzt wird, die jährlichen millionenschweren aus Steuergeld gespeisten Staatsbeiträge für die Tageszeitung einer sprachlichen Minderheit zu? Wohl kaum

Seit Jahrzehnten beobachte ich – wie viele Südtiroler – den Missbrauch der Tageszeitung „Dolomiten“ zum Zwecke des Totschweigens und/oder der Diffamierung von den Ebner-Brüdern und ihrem familiären, politischen und wirtschaftlichen Umfeld widrigen Personen.

Nun wäre dies kein Anlass einer politischen Intervention, würde das „Tagblatt der Südtiroler“ nicht seit Jahrzehnten jährlich millionenschwere aus Steuergeld gespeiste Staatsbeiträge erhalten.  

Solche Beiträge stehen mit Sicherheit nicht jenen als Tageszeitung sprachlicher Minderheiten deklarierte Zeitungen zu, die nachweislich im persönlichen Interesse ihrer Herausgeber zur Rufschädigung oder zum Totschweigen unliebsamer Personen bzw. Themen verwendet werden.

Der Missbrauch dieser Steuergelder – letztendlich handelt es sich darum – zeigt sich laufend in der „Berichterstattung“ der „Dolomiten“.

So war in der gestrigen Ausgabe der Dolomiten auf Seite 18 ein Artikel mit dem Titel „Ärzte im Wahlkampfmodus“ erschienen, der einmal mehr eine offenkundige, für ein mit Steuergeld finanziertes Blatt illegale Wahlwerbung für die scheidende Vize-Präsidentin der Ärztekammer Bozen Monica Oberrauch – die sich in den vergangenen Jahren durch illegal autoritärste Vorgehensweise nicht nur zum Schaden vieler in der Ärztekammer Bozen eingetragenen Ärzte „ausgezeichnet“ hat – darstellt.

Nicht nur dass ganz offenkundig Monica Oberrauch medial gepusht wird, sondern es wird die von Dr.med Rudolf Schöpf angeführte Kandidatenliste „Medici Ippocratici Ärzte“, die zu der an diesem Wochenende stattfindenden Ärztekammerratswahl antritt, nur beiläufig in einem Satz erwähnt, um sie als „No-Vax-Liste“ zu diskreditieren.

Dass Dr.med. Rudolf Schöpf, auch in Vertretung sämtlicher Kandidaten auf dieser Liste, gestern – unter Androhung rechtlicher Schritte wegen der offenkundigen rechtswidrigen Manipulation einer Ärztekammerwahl durch die Ebner-Familie unter Missbrauch der mit Steuergeld finanzierten Tageszeitung Dolomiten und des online-Portals STOL – eine Richtigstellung verlangen musste – zeigt einmal mehr, dass der Herausgeber der Tageszeitung „Dolomiten“ (Athesia Druck GmbH) längst schon das Anrecht auf die jährlichen millionenschweren Staatsbeiträge für eine als „Tageszeitung einer sprachlichen Minderheit“ deklarierten, aber tatsächlich seit Jahrzehnten für die persönlichen Interessen der Familie Ebner eingesetzten Zeitung „verwirkt“ hat.

Denn die millionenschweren Staatsbeiträge für Herausgeber von Tageszeitungen sprachlicher Minderheiten stehen sicher nicht für die Manipulation der öffentlichen Meinung im Eigeninteresse der Herausgeber, sowie der von diesen protegierten Personen, und zur Verletzung des allgemeinen Interesses und Anrechts der Bürger und Steuerzahler, und damit der sprachlichen Minderheiten unseres Landes Südtirol, auf transparente und objektive Berichterstattung zu!

Dolomiten-05.12.2024-18

Dolomiten-06.12.2024-18

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Landesgericht Bozen wirft Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetz Nr. 4/2020 bezüglich Maskenpflicht und Sanktionierung wegen offenkundig fehlender Landeskompetenz auf

In einem von mir eingeleiteten Gerichtsverfahren betreffend die Anfechtung von einer mir durch die Autonome Provinz Bozen auf Basis des Landesgesetzes Nr. 4/2020 auferlegten Geldstrafe wegen des Nichttragens der Maske (im konkreten Fall im Freien), hat das Landesgericht Bozen nun die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Landesgesetzgebung aufgeworfen und an den Verfassungsgerichtshof verwiesen.

Es geht dabei ausschließlich um die offenkundig nicht vorliegende Gesetzgebungskompetenz der Autonomen Provinz Südtirol, wie bereits in Bezug auf andere von diesem Landesgesetz erfasste Sachverhalte (Pflicht zur Kontrolle des greenpasses und entsprechender Sanktionierung) vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.

Sämtliche behängenden Gerichtsverfahren, welche die Auferlegung der Geldstrafe durch die Autonome Provinz Bozen wegen des Nichttragens der Maske betreffen, müssen nun in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzt werden.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigt hat (erstmals bereits 2021 bezogen auf eine analoge Gesetzgebung der Autonomen Region Aosta), dass im Bereich der internationalen Prophylaxe  die autonomen Provinzen und Regionen keine Zuständigkeit haben und die Auferlegung von Verboten und die Sanktionierung deren Nichtbefolgung in die ausschließliche Kompetenz des Staates fällt, dürfte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vorgezeichnet sein.

Ordinanza 18 novembre 2024 rilievo di legittimità costituzionale

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Anteil der autistischen Kinder auch in Südtirol stark steigend – Südtiroler Kindergärten und Schulen in Not

Südtiroler Kindergärten und Schulen in Not

Ergebnisse der Anhörung in der ersten Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtags

Anteil der autistischen Kinder auch in Südtirol stark steigend

Gestern fand eine sehr informative Anhörung von Verantwortlichen der Südtiroler Ober- und Berufsfachschulen sowie Kindergärten durch den ersten Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages statt, dem auch ich angehöre.

Die durchwegs übereinstimmenden sprachen- und gebietsübergreifenden Darlegungen (abgesehen von einzelnen gebietsspezifischen Problemen), durch Direktoren/innen, Lehrpersonen, Kindergartenpersonal und  Inspektoren/innen, der schweren Nöte, in denen die Kindergärten und Oberschulen Südtirols sich befinden, haben gestern sehr eindrücklich den unaufschiebbaren Handlungsbedarf aufgezeigt.

Abgesehen von der notwendigen spürbaren Gehaltserhöhung (die auch dem Vergleich mit Nachbarländern standhalten muss) und der auch damit (aber nicht nur) zum Ausdruck zu bringenden Anerkennung der für das Humankapital einer Gesellschaft zentralen Rolle von Kindergarten und Schule, sind weitere unhaltbare Zustände unisono dargelegt worden, die keinen weiteren Aufschub geeigneter Maßnahmen zulassen.

Von überbordender Bürokratie, die notwendige Zeit in der Arbeit mit den Kindern und für die Vorbereitung raubt, von Personalmangel, von der unzureichenden Besetzung mit Integrationslehrern und Hilfe leistenden Experten (Psychologen, Logopäden etc.) für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (deren immer mehr werden), von der mangelnden personellen und fachlichen Unterstützung bei der Bewältigung der enormen Herausforderung, die insbesondere Schüler aus anderen Sprach- und Kulturgebieten mit sich bringen, von einem sehr hohen Anteil nicht fachspezifisch ausgebildeter als Lehrkräfte Tätige, von Mangel an strukturellen Voraussetzungen wie Mensen, von burn out und Abwanderung von Lehrkräften ins benachbarte Ausland, sowie von einem unmittelbar bevorstehenden akuten Personalmangel in den Kindergärten und des offensichtlich der Attraktivität der Tätigkeit im Kindergarten nicht zuträglichen Ausbildungskonzepts, und vielem mehr, wurde uns von besorgten Vertretern des Bildungsbereichs eindrücklich berichtet.

Insgesamt empfand wohl nicht nur ich die Ausführungen oftmals als einen Hilfeschrei.

Da die unhaltbaren Situationen den für den Bildungsbereich zuständigen auch in der Vergangenheit tätigen Landesräten seit geraumer Zeit bekannt sind, haben wir uns letztendlich, in Abwesenheit der zur Anhörung geladenen Landesräte, gemeinsam mit den zur Anhörung geladenen Vertretern von Kindergarten und Oberschule die Frage gestellt, weshalb dieser untragbaren Situation nicht schon längst Abhilfe geschaffen wurde.

 

Ein spezifisches Faktum ist gestern ebenso ausdrücklich unisono von den im Kindergartenbereich in den diversen Funktionen Tätigen, bestätigt worden: der Anteil der an Autismus leidenden Kinder steigt auch in Südtirol stetig an!

Und gerade auch dieses Faktum stellt die personell und fachspezifisch nicht adäquat besetzten Kindergärten und anschließenden Schulstufen, vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.

In Anbetracht des ständig steigenden Anteils der an Autismus leidenden Kinder, ist eine transparente Studie über die mögliche(n) Ursache(n) – ohne Vorab-Ausschluss von möglichen Gründen – unabdingbar!

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass in den USA Experten bereits seit geraumer Zeit, neben Umwelteinflüssen auch die niemals auf ihre Sicherheit geprüften Kinderimpfstoffe mit deren Adjuvantien als möglichen Auslöser dieser explosiv steigenden Autismusrate unter Kindern in Ländern mit einer hohen Durchimpfungsrate aufzeigen.

Unter dem neuen Gesundheitsminister der USA Robert Kennedy Jr. und seinem Expertenteam werden mit Sicherheit groß angelegte klinische Studien mit echten Kontrollgruppen gemacht werden. Denn genau diese Studien wurden bis dato in absolut unverantwortlicher Art und Weise vermieden.

Es ist nicht nachvollziehbar, wie mit Quecksilber und anderen nachweislich schädlichen Inhaltsstoffen versetzte Substanzen ohne pharmakokinetische Prüfung (über Verteilung, Verbleib und Wirkung im Körper) und ohne klinische Studien mit echten Kontrollgruppen, wiederholt und in einem sich stätig ausweitenden pädiatrischen Impfkalender – unter Auferlegung eines Impfzwangs mit Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten – allen Kindern, sogar vor Bildung der Blut-Gehirn-Schranke (bildet sich nicht vor Vollendung des zweiten Lebensjahrs!) gespritzt werden können, und jeglicher Zusammenhang mit dem unübersehbaren starken Anstieg von Autoimmunerkrankungen, Autismus und Krebserkrankungen unter Kindern ausgeschlossen wird, ohne dass dies auf der Basis klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen belegt werden kann!

Im Gegenteil, solche klinischen Studien werden vermieden, wie der Teufel das Weihwasser!

Auch diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf, aber bei einem für die Gesundheit zuständigen Landesrat Hubert Messner, der das Impfdogma wie eine unantastbare Heilige Kuh zelebriert, ist unter der jetzigen Landesregierung keine Änderung in Sicht.

Und derweil bleiben viele (komplett oder teilweise) ungeimpfte Südtiroler Kinder von den öffentlichen Kindergärten ausgeschlossen, obwohl die Sicherheit und Wirksamkeit der in Südtirol/Italien angewandten pädiatrischen Impfstoffe niemals anhand klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen nachgewiesen wurden und die Imstoffe teilweise sogar off label zu Anwendung kommen. Dieser untragbare, für eine fortschrittliche Gesellschaft unwürdige Zustand bildet Gegenstand eines derzeit am Verwaltungsgericht Bozen behängenden gegen den Ausschluss von Kindern aus Südtiroler Kindergärten behängenden Verfahrens.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

PRESSEMITTEILUNG

Terminverlängerung für Einspruch gegen automatische Migration der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -akten in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) auch aufgrund meiner beim Garanten für den Datenschutz eingereichten Beschwerde

Am 30.06./01.07.24 habe ich in meiner Eigenschaft als Mitglied zum Südtiroler Landtag beim Garanten für den Datenschutz eine Beschwerde wegen der offenkundigen schwerwiegenden Verletzung der im Artikel 27 des Ministerialdekrets Nr. 249 vom 7. September 2023 vorgesehen Verpflichtung des Gesundheitsministeriums und der autonomen Provinzen und Regionen, die Bürger adäquat über die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) und den dafür vorgesehenen Einspruchstermin zu informieren, eingereicht.

Mit anbei befindlicher Mitteilung des Garanten für den Datenschutz wurde ich heute darüber informiert, dass der Termin für die Erhebung des Einspruchs gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -dokumente, wieder eröffnet wurde.

Und zwar ist nun eine Frist von 30 Tagen ab dem von der Autonomen Provinz Bozen und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb mitzuteilenden Fristbeginn vorgesehen.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Autonome Provinz Bozen haben im Gegensatz zu anderen lokalen Sanitätsbetrieben dazu noch nichts veröffentlicht.

Die bereits tätig gewordenen lokalen Sanitätsbetriebe des übrigen italienischen Staatsgebietes sehen eine Frist von 30 Tagen ab dem 18. November 2024 (sprich Fristablauf 18. Dezember 2024) vor.

Dies eröffnet zwar den Bürgern die Möglichkeit der Einspruchserhebung, entspricht aber nicht einer korrekten juristischen Vorgehensweise aus folgendem Grund.

Bis dato wurden die Bürger nicht in einer adäquaten Informationskampagne darüber informiert, dass sie innerhalb eines bestimmten Termins Einspruch gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) erheben können. Diese Informationskampagne ist aber, wie bereits in meiner Beschwerde vom 30.Juni/1.Juli 2024 dargelegt, vom Art. 27 Abs. 1 Dekret Nr. 249/2023 vorgesehen, damit die Bürger überhaupt Kenntnis von der Einspruchsmöglichkeit und -frist erlangen.

Daher ist die Frist der ehemals vorgesehenen 60 Tage, in Ermangelung der rechtlich vorgesehenen spezifischen Informationskampagne, niemals rechtlich angelaufen, und es ist inakzeptabel, dass nunmehr vom Wirtschafts- und Finanzministerium eine reduzierte Fristeröffnung von nur 30 Tagen verfügt wurde.

Ich werde daher abermals Beschwerde beim Garanten für den Datenschutz einreichen.

Außerdem  fordere ich den Landeshauptmann und die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, endlich für eine adäquate Informationskampagne zu sorgen, die das Grundrecht der Bürger auf Entscheidung über die Behandlung ihrer sensiblen Daten garantiert.

GPDP Protocollo U.0133621 13 11 2024

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Aufforderung zur Veröffentlichung von Antwort und Richtigstellung laut Gesetz 47/1948 Art. 8 zu „Ärztekammer stellt sich hinter Dr. Messner“

An den Herausgeber Athesia Druck GmbH in der Person der gesetzlichen Vertreter Dr. Michael Ebner/Dr. Toni Ebner und an den presserechtlich Verantwortlichen Chefredakteur der Tageszeitung Dolomiten Dr. Toni Ebner

Mit Bezug auf den heute unter dem Titel „Ärztekammer stellt sich hinter Dr. Messner“ auf Seite 15 veröffentlichten rufschädigenden und Falschinformationen enthaltenden Artikel, fordere  die Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 47/1948 Art. 8 folgender Antwort und Richtigstellung mit Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte:

„Mein Vorwurf der Verbreitung in institutioneller Funktion einer schwerwiegenden Falschinformation, richtet  sich nicht nur gegen LR Hubert Messner, sondern auch gegen den gesamten aktuellen Vorstand der Ärztekammer.

Es geht dabei um die institutionell dokumentierte u. bestätigte (EMA, AIFA) Tatsache, dass die sog. Covid-19-„Impstoffe“ niemals für die Verhinderung der viralen Infektion u. den Fremdschutz zugelassen wurden.

Sowohl LR Messner, als auch die Vorstandsmitglieder der Ärztekammer, die in den vergangenen Jahren Ärzten die Möglichkeit der Berufsausübung entzogen haben, weil diese sich nicht gegen Covid-19 „impfen“ ließen, leugnen in Verletzung der ihnen obliegenden institutionellen u. ärztlichen Pflichten dieses wesentliche Faktum bis heute, wohl um ihrer Verantwortung für getroffene schwerwiegende Entscheidungen zu entgehen.

Die arzneimittelrechtliche Zulassung ist keine subjektive Meinung, sondern ein rechtliches Faktum. Eine massenhafte Verwendung (Impfkampagne) außerhalb der therapeutischen Indikation ist arzneimittelrechtlich eine illegale off label use Anwendung (Art. 3 G.D. 23/1998 – Gesetz 94/1998).

Es ist meine institutionelle Pflicht als Landtagsabgeordnete eine schwerwiegende die gesamte Bevölkerung betreffende Unwahrheit als solche zu benennen u. den institutionell Verantwortlichen vorzuhalten.

Politisch engagiere ich mich gegen die Kinderimpfpflicht, für Transparenz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit u. es obliegt allein mir, den richtigen Zeitpunkt zu wählen, um meine bereits vorbereiteten Beschlussanträge einzureichen.

Was das mir unterstellte „Geschäftsmodell“ anbelangt, lade ich den Vorstand der Ärztekammer ein, ihre pro bono Leistungen zugunsten der Südtiroler Bürger in den vergangenen fünf Jahren offen zu legen, denn meine türmen sich zu hohen Aktenbergen.

Sehr wohl muss geklärt werden, ob die institutionellen Verhinderer der Transparenz zur Impfthematik durch wirtschaftliche Anreize gefördert werden.

Den Wortwechsel in der Landtagssitzung hatte ich mit dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler wegen einer offenkundig parteiischen Sitzungsführung, zu der ich gestern eine Klärungsaufforderung an das Landtagpräsidium veröffentlicht und auch der Tageszeitung Dolomiten zugesandt habe, die aber, wie alle meine Pressemitteilungen, in den Dolomiten keine Erwähnung finden.“

Dolomiten-12.11.2024-15

 

Bozen, 12.11.2024

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

Völlig willkürliche Protokollierung der Sitzungen des Südtiroler Landtages

An die Mitglieder des Präsidiums des Südtiroler Landtags,

an die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag,

nach Überprüfung des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 (anbei), musste ich abermals feststellen, dass das Präsidium des Südtiroler Landtages offensichtlich rechtswidrig zweierlei Maßstäbe und Gewicht zur Anwendung bringt.

Das Präsidium widerlegt nämlich selbst mit der Protokollierung der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024 die Antwort des Generalsekretärs Florian Zelger vom 6.11.2024 (s. anbei) auf meine Forderung nach Integrierung des Protokolls der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 (s.anbei), nach welcher das übermittelte Protokoll der Landtagssitzung vom 5.11.2024 (s. anbei) ein reines Ergebnisprotokoll ohne Anführung von Details der jeweiligen Aussagen sei.

Entgegen der Erklärung von Landtagspräsident Arnold Schuler (siehe Seite 9 des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024) – die als Basis für die Abstimmung durch den Landtag über das Protokoll der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 diente – und zwar, dass Landtagsprotokolle „nur die Akte und die Beschlussfassungen samt deren Betreff, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie die Abstimmungsergebnisse enthalten“, wurde im Protokoll der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 unter TOP 7 folgendes protokolliert: „Der Abg. Knoll ergreift das Wort in persönlicher Angelegenheit, reagiert auf eine Kritik der Abg. Foppa und stellt dabei klar, dass Punkt 8 des beschließenden Teils des Beschlussantrages keinerlei Verweis auf die faschistische Ideologie enthält und dass er damit nur die Wichtigkeit der Beibehaltung der Sprache der Einheimischen unterstreichen wollte(anbei).

In diesem Teil der Protokollierung geht es ganz klar um einen reinen Meinungsaustausch.

Ich spreche dem Kollegen Sven Knoll nicht das Recht auf Protokollierung dieser Zurückweisung der inhaltlichen Kritik von Seiten einer Landtagsabgeordneten ab, verlange aber, dass in diesem Fall auch meine Kritik, die ich in der 34. Landtagsitzung vom 5. November 2024  an der offensichtlich parteiischen Führung der Landtagssitzung durch den Landtagspräsidenten Arnold Schuler angebracht habe, in das Protokoll aufgenommen wird. Denn es ging um so wichtige institutionelle Rechte einer Abgeordneten, wie der freien Meinungsäußerung, das Recht auf Replik unter voller Ausschöpfung der dafür mir zustehenden Zeit.

Es ist darüber hinaus für mich nicht nachvollziehbar, wie ein Landtag über das 34. Sitzungsprotokoll vom 5. November 2024 abstimmen konnte, ohne dass mein an den Landtagspräsidenten gerichteter Antrag auf Integrierung des Sitzungsprotokolls vorlesen wurde. Da muss ich mich auch über die Mitglieder des Landtages wundern, die (mit einer einzigen Ausnahme) offensichtlich kein Problem darin sahen, ohne die hierfür nötige Grundlage, über das Sitzungsprotokoll abzustimmen.

Ich akzeptiere als Mitglied des Südtiroler Landtages keine weitere offensichtlich parteipolitisch bedingte Führung der Landtagssitzungen.

Landtagspräsident Arnold Schuler hat auch in der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 – durch das Unterlassen des Verlesens des Inhalts meiner Kritik an der Protokollierung der 34. Landtagssitzung vom 5.11.2024, durch seine Erklärung in der 35. Sitzung vor der Abstimmung zum Sitzungsprotokoll eines angeblichen Protokollierungsprinzips, das er und das gesamte Präsidium dann selbst sogar im Protokoll derselben Sitzung offenkundig missachtet hateinmal mehr den Beweis erbracht, dass er keine neutrale Position als Landtagspräsident bei der Führung der Landtagssitzungen einnimmt.

Und das entspricht einer Verletzung seiner institutionellen Verpflichtungen als Landtagspräsident.

In Erwartung einer dringenden Klärung der offensichtlichen Anwendung von zweierlei Maß und Gewicht bei der Protokollierung der Landtagssitzungen – je nachdem ob der Einwand dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler und seinen Parteikollegen genehm ist oder nicht.

Protokollierung der Landtagssitzungen offensichtlich mit zweierlei Maß und Gewicht -11.11.2024

Protokoll-Processo Verbale_ 34. Landtagssitzung_Seduta del Consiglio Pronvinciale n.34

Protokoll-Processo Verbale_ 35. Landtagssitzung_Seduta del Consiglio Pronvinciale n.35

PEC Renate Holzeisen an Präsidium Landtag – alla Presidenza Consiglio Provinciale

PEC segreteria del Consiglio a Renate Holzeisen

 

Bozen 11.11.2024

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Keine Demokratie ohne Informations- und Meinungsfreiheit – Pressemitteilung

KEINE DEMOKRATIE OHNE INFORMATIONS- UND MEINUNGSFREIHEIT

Unabdingbare Grundlage für eine transparente und echt demokratische Entscheidungsfindung, ist die Informations- und Meinungsfreiheit. Dies gilt für die repräsentative Demokratie, wie für die direkte Demokratie.

Eine Scheindemokratie ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass Abstimmungsergebnisse durch systematische Manipulation der Meinungsbildung zustande kommen.

Die vergangenen Jahre sind durch eine brachiale, von den staatlichen Regierungen und supranationalen, sowohl öffentlich- als auch paraöffentlichen Organisationen (wie der EU und der WHO) in Auftrag gegebene Zensur gekennzeichnet, die bis in die aktuelle Zeit andauert.

Das jüngst per Schreiben an den US-Kongress gerichtete Eingeständnis des META-CEO Mark Zuckerberg, in seinen „sozialen Plattformen und Netzwerken“ Facebook, Instagram etc. im Auftrage der Biden-Harris-Administration (will heißen im Auftrage der WHO und in Europa auch der Europäischen Kommission) massiv Zensur betrieben zu haben, ist die Bestätigung dafür, dass wir in der Ära der Zensur und einer reinen Scheindemokratie leben.

Die sog. Systemmedien sind offensichtlich fast durchwegs zu zentral „Nachrichtenagentur-gesteuerten“ Zensur- und Manipulationsinstrumentarien mutiert.

Echt demokratische Zustände sind erst dann wieder möglich, wenn die Informations- und Meinungsfreiheit gewährleistet ist.

Instrumentarien der direkten Demokratie, in einem Kontext der systematischen Zensur und damit Manipulation, werden zu Instrumentarien autoritärer Machtstrukturen. Denn wer das Volk desinformiert, der kann es – „vermeintlich“ selbst entscheidend – vor den eigenen Karren spannen und gegen die zensierten Interessen des Volkes entscheiden lassen.

Spätestens seit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle und sämtlicher Korrespondenz zwischen dem RKI und den politisch Verantwortlichen für die sog. Pandemiemaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland (die leider von unserer Landesregierung als nachzuahmendes Vorzeigemodell herangezogen wurden) müsste jedem klar geworden sein, dass wir in erster Linie für die Gewährleistung der Informations-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einstehen müssen.

Ich bin für die Ausweitung der Instrumentarien direkter Demokratie in Südtirol, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Landtag zu aller erst, und am besten auch in der Prämisse zu den betreffenden Gesetzesentwürfen, ohne Wenn und Aber, eine klare Stellungnahme gegen jegliche Form der Zensur abgibt und gleichzeitig erklärt, dass die Informations- und Meinungsfreiheit die Grundvoraussetzung für eine echte Demokratie sind.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Fraktion VITA

Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses

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