Völlig willkürliche Protokollierung der Sitzungen des Südtiroler Landtages

An die Mitglieder des Präsidiums des Südtiroler Landtags,

an die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag,

nach Überprüfung des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 (anbei), musste ich abermals feststellen, dass das Präsidium des Südtiroler Landtages offensichtlich rechtswidrig zweierlei Maßstäbe und Gewicht zur Anwendung bringt.

Das Präsidium widerlegt nämlich selbst mit der Protokollierung der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024 die Antwort des Generalsekretärs Florian Zelger vom 6.11.2024 (s. anbei) auf meine Forderung nach Integrierung des Protokolls der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 (s.anbei), nach welcher das übermittelte Protokoll der Landtagssitzung vom 5.11.2024 (s. anbei) ein reines Ergebnisprotokoll ohne Anführung von Details der jeweiligen Aussagen sei.

Entgegen der Erklärung von Landtagspräsident Arnold Schuler (siehe Seite 9 des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024) – die als Basis für die Abstimmung durch den Landtag über das Protokoll der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 diente – und zwar, dass Landtagsprotokolle „nur die Akte und die Beschlussfassungen samt deren Betreff, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie die Abstimmungsergebnisse enthalten“, wurde im Protokoll der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 unter TOP 7 folgendes protokolliert: „Der Abg. Knoll ergreift das Wort in persönlicher Angelegenheit, reagiert auf eine Kritik der Abg. Foppa und stellt dabei klar, dass Punkt 8 des beschließenden Teils des Beschlussantrages keinerlei Verweis auf die faschistische Ideologie enthält und dass er damit nur die Wichtigkeit der Beibehaltung der Sprache der Einheimischen unterstreichen wollte(anbei).

In diesem Teil der Protokollierung geht es ganz klar um einen reinen Meinungsaustausch.

Ich spreche dem Kollegen Sven Knoll nicht das Recht auf Protokollierung dieser Zurückweisung der inhaltlichen Kritik von Seiten einer Landtagsabgeordneten ab, verlange aber, dass in diesem Fall auch meine Kritik, die ich in der 34. Landtagsitzung vom 5. November 2024  an der offensichtlich parteiischen Führung der Landtagssitzung durch den Landtagspräsidenten Arnold Schuler angebracht habe, in das Protokoll aufgenommen wird. Denn es ging um so wichtige institutionelle Rechte einer Abgeordneten, wie der freien Meinungsäußerung, das Recht auf Replik unter voller Ausschöpfung der dafür mir zustehenden Zeit.

Es ist darüber hinaus für mich nicht nachvollziehbar, wie ein Landtag über das 34. Sitzungsprotokoll vom 5. November 2024 abstimmen konnte, ohne dass mein an den Landtagspräsidenten gerichteter Antrag auf Integrierung des Sitzungsprotokolls vorlesen wurde. Da muss ich mich auch über die Mitglieder des Landtages wundern, die (mit einer einzigen Ausnahme) offensichtlich kein Problem darin sahen, ohne die hierfür nötige Grundlage, über das Sitzungsprotokoll abzustimmen.

Ich akzeptiere als Mitglied des Südtiroler Landtages keine weitere offensichtlich parteipolitisch bedingte Führung der Landtagssitzungen.

Landtagspräsident Arnold Schuler hat auch in der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 – durch das Unterlassen des Verlesens des Inhalts meiner Kritik an der Protokollierung der 34. Landtagssitzung vom 5.11.2024, durch seine Erklärung in der 35. Sitzung vor der Abstimmung zum Sitzungsprotokoll eines angeblichen Protokollierungsprinzips, das er und das gesamte Präsidium dann selbst sogar im Protokoll derselben Sitzung offenkundig missachtet hateinmal mehr den Beweis erbracht, dass er keine neutrale Position als Landtagspräsident bei der Führung der Landtagssitzungen einnimmt.

Und das entspricht einer Verletzung seiner institutionellen Verpflichtungen als Landtagspräsident.

In Erwartung einer dringenden Klärung der offensichtlichen Anwendung von zweierlei Maß und Gewicht bei der Protokollierung der Landtagssitzungen – je nachdem ob der Einwand dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler und seinen Parteikollegen genehm ist oder nicht.

Protokollierung der Landtagssitzungen offensichtlich mit zweierlei Maß und Gewicht -11.11.2024

Protokoll-Processo Verbale_ 34. Landtagssitzung_Seduta del Consiglio Pronvinciale n.34

Protokoll-Processo Verbale_ 35. Landtagssitzung_Seduta del Consiglio Pronvinciale n.35

PEC Renate Holzeisen an Präsidium Landtag – alla Presidenza Consiglio Provinciale

PEC segreteria del Consiglio a Renate Holzeisen

 

Bozen 11.11.2024

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Keine Demokratie ohne Informations- und Meinungsfreiheit – Pressemitteilung

KEINE DEMOKRATIE OHNE INFORMATIONS- UND MEINUNGSFREIHEIT

Unabdingbare Grundlage für eine transparente und echt demokratische Entscheidungsfindung, ist die Informations- und Meinungsfreiheit. Dies gilt für die repräsentative Demokratie, wie für die direkte Demokratie.

Eine Scheindemokratie ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass Abstimmungsergebnisse durch systematische Manipulation der Meinungsbildung zustande kommen.

Die vergangenen Jahre sind durch eine brachiale, von den staatlichen Regierungen und supranationalen, sowohl öffentlich- als auch paraöffentlichen Organisationen (wie der EU und der WHO) in Auftrag gegebene Zensur gekennzeichnet, die bis in die aktuelle Zeit andauert.

Das jüngst per Schreiben an den US-Kongress gerichtete Eingeständnis des META-CEO Mark Zuckerberg, in seinen „sozialen Plattformen und Netzwerken“ Facebook, Instagram etc. im Auftrage der Biden-Harris-Administration (will heißen im Auftrage der WHO und in Europa auch der Europäischen Kommission) massiv Zensur betrieben zu haben, ist die Bestätigung dafür, dass wir in der Ära der Zensur und einer reinen Scheindemokratie leben.

Die sog. Systemmedien sind offensichtlich fast durchwegs zu zentral „Nachrichtenagentur-gesteuerten“ Zensur- und Manipulationsinstrumentarien mutiert.

Echt demokratische Zustände sind erst dann wieder möglich, wenn die Informations- und Meinungsfreiheit gewährleistet ist.

Instrumentarien der direkten Demokratie, in einem Kontext der systematischen Zensur und damit Manipulation, werden zu Instrumentarien autoritärer Machtstrukturen. Denn wer das Volk desinformiert, der kann es – „vermeintlich“ selbst entscheidend – vor den eigenen Karren spannen und gegen die zensierten Interessen des Volkes entscheiden lassen.

Spätestens seit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle und sämtlicher Korrespondenz zwischen dem RKI und den politisch Verantwortlichen für die sog. Pandemiemaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland (die leider von unserer Landesregierung als nachzuahmendes Vorzeigemodell herangezogen wurden) müsste jedem klar geworden sein, dass wir in erster Linie für die Gewährleistung der Informations-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einstehen müssen.

Ich bin für die Ausweitung der Instrumentarien direkter Demokratie in Südtirol, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Landtag zu aller erst, und am besten auch in der Prämisse zu den betreffenden Gesetzesentwürfen, ohne Wenn und Aber, eine klare Stellungnahme gegen jegliche Form der Zensur abgibt und gleichzeitig erklärt, dass die Informations- und Meinungsfreiheit die Grundvoraussetzung für eine echte Demokratie sind.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Fraktion VITA

Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses

Antragsvorlage zur Offenlegung der Tetanusimpfung für Arbeitnehmer

Für alle Arbeiter, die von der Forderung durch den Arbeitgeber des Nachweises der Tetanus-Impfung betroffen sind:

hier die Vorlage für die Transparenzaktion Phase 1

Antrag Offenlegung Impfstoff Tetanus – Erwachsene

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Antragsvorlage zur Offenlegung der Tetanusimpfung für Minderjährige

Für Eltern Minderjähriger betreffend die Anforderung von Schule u./o. Arbeitgeber der Tetanusimpfung.

Link: Antrag Offenlegung Impfstoff Tetanus – Minderjährige Schule Arbeitgeber

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Italiens Kinderimpfplan im internationalen Vergleich: Transparenz und Sicherheit gefordert

Im Gegensatz zu den unmittelbaren Nachbarländern Schweiz und Österreich hat Italien einen rigorosen Impfplan mit 10 Pflichtimpfungen für Kinder, die in zwei Kombinationsimpfungen, Sechserimpfung und Viererimpfung, zur Anwendung kommen.

Ohne den Nachweis folgender Impfungen, werden Kleinkinder in Südtirol weder in Kleinkinderbetreuungsstätten noch in Kindergärten aufgenommen, und den Eltern von ungeimpften Schülern im Alter zwischen 6 und 16 Jahren wird eine Geldstrafe auferlegt:

Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B, Keuchhusten, HIB Haemophilus Influenzae Typ B, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.

Damit wird den meisten Eltern eine (in unseren Nachbarländern hingegen garantierte) individuelle Impfentscheidung für ihre Kinder verwehrt.

Arzneimittel, und erst recht pädiatrische Arzneimittel, dürfen generell nur nach Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit zur Anwendung gebracht werden.

Der Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit kann nur im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen erfolgen.

Den Teilnehmern einer echten Kontrollgruppe einer klinischen Studie darf nur eine neutrale Substanz injiziert werden;

Eine neutrale Substanz im Falle von klinischen Studien, betreffend den Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit einer Impfung, kann auf keinen Fall eine vergleichbare Impfung oder eine Substanz sein, die entweder die in der zu testenden Impfung enthaltenen Adjuvantien (wie z.B. Aluminiumverbindungen u. Ähnliches) oder sonstige aktive biologische Inhaltsstoffe enthält.

Es ist ein unbestreitbare/s Recht/Pflicht der Eltern, die notwendige Transparenz zur angeblichen Sicherheit und Wirksamkeit jener Substanzen einzufordern, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb beabsichtigt, ihrem Kind zu injizieren.

Es ist bekannt, dass die auch in Italien zur Anwendung kommenden Kinderimpfungen immer wieder auch zu Todesfällen und sonstigen schweren irreversiblen Schäden führen.

Die WHO hat in Europa die Europäische Immunisierungsagenda 2030 ausgerollt, die zu einer weiteren Verschärfung des Impfdrucks insbesondere auf unsere Kinder und Jugendlichen führen wird.

Welche absurden und gefährlichen Blüten dies bereits treibt, zeigt die Region Apulien mit dem Missbrauch der Schulen und Universitäten, um den Impfdruck auf Schüler und Studenten zu erhöhen. Aktuell geht es um die Impfung gegen das Papillomavirus, die bekanntlich auch zu Tod und Unfruchtbarkeit führen kann, und die Aluminiumverbindungen als Adjiuvantien enthält, die niemals auf deren Sicherheit getestet wurden.

Es ist Zeit, unsere Kinder vereint zu schützen und sie nicht weiter den skrupellosen Interessen jener auszuliefern, die mit der „WHO-Immunisierungsagenda 2030“ das Geschäftsmodell der „Impfung von der Wiege bis zum Sarg“ ausgerollt haben und dabei buchstäblich über Leichen gehen.

Wir Erwachsene müssen uns vor die Kinder und Jugendlichen stellen und die Garantie des echten Vorsichtsprinzips einfordern, welches die Anwendung von Substanzen, deren Sicherheit de facto niemals klinisch bestätigt wurde, verbietet.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

Vorlage für Antwortschreiben an Schuldirektionen bezüglich Überprüfung Impfpflichteinhaltung

Vorlage_Antrag_Offenlegung_klinische_Studien_echte_Kontrollgruppe (003)

 

Einladung zum Dialog: Neue WHO-Verträge und ihre Auswirkung auf Verfassung, Autonomie, Gesundheit und Wirtschaft

 

Wir freuen uns, Sie zu einem vertiefenden Dialog einzuladen, der sich mit den Auswirkungen der neuen WHO-Verträge auf grundlegende Werte unserer Gesellschaft auseinandersetzt.

Ort: 22. März 2024, 17:00 Uhr

Datum: Haus der Kultur „Walther von der Vogelweide“, Schlernstraße 1, I-39100 Bozen

 

Referenten:

Carmela Capolupo – Verfassungsrechtlerin, Università degli Studi di Napoli Federico II

Philipp Kruse – Experte in WHO-Angelegenheiten (Zürich/CH)

Renate Holzeisen – Präsidentin Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo

 

Die Veranstaltung findet in deutscher und italienischer Sprache mit Simultanübersetzung statt.

Veranstaltet von Fraktion Vita im Südtiroler Landtag

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Mitglied des Südtiroler Landtags – Fraktion VITA

 

https://www.renate-holzeisen.eu

 

SALTO Podcast: Das Verhör – L’interrogatorio | Renate Holzeisen (VITA)

Das Verhör – L’interrogatorio | Renate Holzeisen (Vita)
Es gibt wenige Personen, die durch ihre klaren Ansichten so polarisieren wie Renate Holzeisen. Die Bozner Anwältin und Wirtschaftsberaterin ist eine Kämpferin. Ganz gleich ob es um die Athesia-Aktionäre geht, die Bauern der Milkon, die Offenlegung der SEL-Verträge oder die offenen Anklage gegen das „System Südtirol“, Holzeisen nimmt sich kein Blatt vor die Mund. Die Frau gibt 100 Prozent. Auch jetzt im Kampf gegen den Impfzwang und die Verteidigung grundlegender Bürgerechte in Zeiten der Pandemie. Holzeisen kandidiert für die impfkritische Liste „Vita“ für den Landtag.

https://podcasters.spotify.com/pod/show/saltobz/episodes/12–Das-Verhr—Linterrogatorio–Renate-Holzeisen-Vita-e2a2qht/a-aae7n5d

Warum es wichtig ist, sofort zu handeln

Laden Sie den Antrag auf Archivierung hier herunter: Istanza di autotutela per ALTO ADIGE

Für die über 50-Jährigen, denen die Mitteilung über den Beginn des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zugestellt wird, weil sie sich nicht der vom Gesetzesdekret 44/2021 vorgesehenen sog. „Impfung“ unterzogen haben.

Erklärungen für den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe:

Anbei finden Sie den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe (istanza di autotutela), der innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über den Beginn des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zu stellen ist. Der Antrag ist entweder mittels elektronischem Einschreiben, sprich pec (und auch an die angeführten Email-Adressen) oder mittels Einschreiben mit Rückantwort (und vorzugsweise auch an die angeführten Email-Adressen) zu richten.

Bewahren Sie eine Kopie des elektronischen Einschreiben oder des Papiereinschreiben mit Rückantwort für die etwaige nachfolgend notwendige Anfechtung der Verwaltungsstrafe auf.

Für die Anfechtung der Verwaltungsstrafe werde ich, sobald die ersten Verwaltungsstrafen zugestellt werden, einen Entwurf des Rekurses an den Friedensrichter vorbereiten, der von jedem Bürger selbstständig, ohne die Notwendigkeit der technischen Vertretung durch einen Rechtsanwalt, mit Abführung an den Staat der Gerichtsgebühr in Höhe von Euro 43 eingereicht werden kann.

Ebenso werde ich einen Entwurf für die Strafanzeige zur Verfügung stellen, die erst nach der etwaigen Zustellung der Verwaltungsstrafe eingereicht werden sollte, denn wenn die Verantwortlichen des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe trotz des ihnen zugestellten Antrages auf Archivierung des Verfahrens in ihrem illegalen Vorgehen insistieren, bestätigen und verfestigen sie ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Laden Sie den Antrag auf Archivierung hier herunter: Istanza di autotutela per ALTO ADIGE

Die mobile Version verlassen