Südtiroler Landtag stimmt mehrheitlich gegen die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Schutzbestimmungen und gegen den Schutz der Kindergesundheit

Wenn Abgeordnete mehrheitlich gegen die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Schutzbestimmungen und damit gegen den Schutz der Kindergesundheit abstimmen, dann ist das ein schlagender Beweis dafür, wie „indoktriniert“ die sog. „Volksvertreter“  durch die Pharmalobby sind.

Gestern wurde im Südtiroler Landtag über meinen Beschlussantrag abgestimmt, man möge die Südtiroler Landesregierung dazu verpflichten:

  1. durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne die erforderliche ärztliche Verschreibung verabreicht werden;
  2. durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb dafür zu sorgen, dass Kinderimpfstoffe nicht auf pädiatrischen Kategorien (sprich Altersgruppen) Anwendung finden, für die sie nicht zugelassen worden sind;
  3. durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass nur Kinderimpfstoffe verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden;
  4. sicherzustellen, dass Kinder, deren Eltern der Anwendung von Impfstoffen ohne die erforderliche ärztliche Verschreibung nicht zugestimmt haben, nicht als Personen betrachtet werden, die „gegen den nationalen Impfplan verstoßen haben“ und dass sie daher nicht vom Besuch von Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden;
  5. sicherzustellen, dass Kinder, deren Eltern dem Off-Label-Use von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht aus diesem Grund als Personen betrachtet werden, die gegen den „nationalen Impfplan verstoßen“ und dass sie daher nicht von Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden;
  6. sicherzustellen, dass Kinder, deren Eltern der Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurde, daher nicht als Personen betrachtet werden, welche „gegen den nationalen Impfplan verstoßen“ und dass sie daher nicht von Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden.

Obwohl die EU-Kommission als Bedingung für die Anwendung der pädiatrischen Impfstoffe eine ärztliche Verschreibung in den entsprechenden Zulassungsbeschlüssen laut EU-Arzneimittelrecht (in Italien rezipiert) als unabdingbare Voraussetzung festgesetzt hat, werden die Kinderimpfstoffe systematisch ohne ärztliche Verschreibung zur Anwendung gebracht.

Der von POLITIKERN und nicht von Ärzten beschlossene nationale Impfplan (10 Kinderpflichtimpfungen) sieht keine spezifischen Impfstoffprodukte vor und bezieht sich auf eine anonyme pädiatrische Population und nicht auf ein spezifisches Kind. Und kann daher, entgegen der Aussagen von LR Messner, die ärztliche Verschreibung nicht ersetzen!

Eine ärztliche Verschreibung muss von einem Arzt bezogen auf ein bestimmtes Kinderimpfstoffprodukt und ein bestimmtes Kind gegeben werden.

Dabei muss gewährleistet sein, dass der Arzt frei von politischer Konditionierung, allein seinem Wissen und Gewissen entsprechend und aufgrund der Eigenschaften sowie des Wirksamkeit/Risiko-Profils des spezifischen Kinderimpfstoffes, und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation des Kindes, die Verschreibung vornimmt.

Aber genau das passiert nicht!

Außerdem wendet  der Südtiroler Sanitätsbetrieb den nur für Kinder bis zu 24 Monaten zugelassenen Sechsfachimpfstoff HEXYON in einer off-label-Anwendung auch auf Kinder im Alter von über 24 Monaten an. Das ist illegal, insbesondere weil dies im Rahmen der auferlegten Impfpflicht erfolgt!

Gesundheitslandesrat Messner hat in der gestrigen Sitzung wieder einmal nicht der Wahrheit entsprechende Behauptungen aufgestellt. So behauptete er dieser Impfstoff sei für Kinder auch über 24 Monaten zugelassen und er würde ohnehin nur auf Kinder im Alter bis zu 24 Monaten angewandt. Landesrat Messner weiß entweder nicht was im Südtiroler Sanitätsbetrieb passiert, oder tut zumindest so, denn dieser Sechsfachimpfstoff wird vom Südtiroler Sanitätsbetrieb u.a. auf Kinder im Kindergartenalter zur Anwendung gebracht. Entsprechende Gerichtsverfahren laufen.

Hier mein umfassend mit institutionellen Dokumenten unterlegter Beschlussantrag:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_747656.pdf  (siehe auch anbei als Anlage).

Dem Gesundheitslandesrat Hubert Messner war mein Beschlussantrag übrigens „zu lang“. Offensichtlich ist die institutionell dokumentarisch belegte Wahrheit unangenehm!

Und noch unangenehmer könnte es werden, wenn dem Zusammenhang zwischen der wiederholten Injektion de facto nicht geprüfter Kinderimpfstoffe bspw. mit dem ständig ansteigenden Anteil der an Autismus erkrankten Kinder durch die neue US-Regierung mit einem Gesundheitsminister Robert F. Kennedy auf der Basis echter klinischer Studien nachgegangen wird, und die Ergebnisse über die, zwischenzeitlich von der Korruption durch die Pharmalobby gesäuberten, US-Gesundheitsbehörden (FDA, CDC und NIH) bestätigt werden.

Es ist unglaublich, dass sich Landtagsabgeordnete dagegen aussprechen, dass arzneimittelrechtliche Schutzbestimmungen, wie z.B. die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung und das Verbot einer massenhaften off-Label-Anwendung In Impfkampagnen, von der Sanitätsbehörde eingehalten werden müssen und von dieser gewährleistet werden muss, dass nur auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit echt geprüfte (im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen) Kinderimpfstoffe von der zuständigen Behörde/Sanitätsverwaltung zur Anwendung gebracht werden. 

Gegen die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Schutzbestimmungen und gegen den Schutz der Kindergesundheit haben sich die Landtagsabgeordneten der SVP, des TEAM K, FREIHEITLICHE, LA CIVICA, FORZA ITALIA ausgesprochen.

Der Stimme enthalten haben sich die GRÜNEN und Anna Scarafoni von FDI.

Ich danke jenen Abgeordneten bzw. Fraktionen im Südtiroler Landtag, die für meinen Beschlussantrag gestimmt haben: WIR BÜRGER NOI CITTADINI NEUS ZITADINS, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Südtiroler Landtagsabgeordnete der Regierungsparteien (SVP, Freiheitliche, LEGA, Fratelli d’Italia – Galateo, La Civica), sowie der Oppositionsparteien TEAM K, GRÜNE und PD stimmen geschlossen gegen die vom Gesetzgeber vorgesehene Informationspflicht über Sicherheit und Wirksamkeit der sog. Covid-19-„Impstoffe“, gegen die Einhaltung der ärztlichen Verschreibungspflicht und für die weitere aktive Empfehlung der experimentellen COVID-19-mRNA-„Impfungen“ auch für Schwangere

Mit einem auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Leiters des Instituts für Globale Gesundheit der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) beruhenden Beschlussantrag (Nr. 202/24 – siehe anbei unten), habe ich gestern die Kollegen im Südtiroler Landtag, aufgrund der längst (seit 2021 wie von Dott. Federico in der im Südtiroler Landtag am 4.12.2024 abgehaltenen Pressekonferenz erklärt) nachgewiesenen Unwirksamkeit und enormen Gefährlichkeit (Herzmuskelentzündungen, Autoimmun- und Krebserkrankungen) der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ aufgefordert, die Landesregierung mit Beschluss zur Einhaltung in erster Linie von vom Arzneimittelgesetzgeber vorgesehenen Pflichten, wie folgt zu verpflichten:

  1. über den Südtiroler Sanitätsbetrieb umgehend eine umfassende Information der Bürger im Bereich der (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu gewährleisten, wobei die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt werden muss, dass die vermeintliche Wirksamkeit und Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 nicht nachgewiesen wurde, sondern dass diese Substanzen mitunter sogar zum Tod führen können (was schon aus dem Beipackzettel hervorgeht) und andere schwere irreversible Nebenwirkungen verursachen können;
  2. gemeinsam mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb die derzeit auch für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal geltende Empfehlung der Verabreichung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 umgehend aufzuheben;
  3. die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebs dazu aufzufordern, die Bedingungen für die Genehmigung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 einzuhalten und somit jede weitere Verabreichung dieser sogenannten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu unterlassen, falls keine ärztliche Verschreibung vorliegt und der Bürger nicht umfassend über die (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 informiert wurde.

Die Mehrheit der Südtiroler Landtagsabgeordneten (alle Abgeordneten von SVP, Freiheitliche, TEAM K, Grüne, Lega, PD, La Civica und Galateo von Fratelli d’Italia) haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt und haben damit die politische Verantwortung dafür übernommen, dass diese experimentellen auf Gentechnik beruhenden sog. „Impfstoffe“ auch weiterhin Schwangeren aktiv vom Südtiroler Sanitätsbetrieb empfohlen werden, obwohl längst bekannt ist, dass die Nanolipid-Partikel, in der die mRNA verpackt ist, die Plazentaschranke überwinden und damit bereits der Fötus dieser experimentellen gentechnischen Injektion und einer unkontrollierbaren Spikeproteinproduktion (siehe dazu wissenschaftliche Studie von Dott. Federico im Beschlussantrag) ausgesetzt wird und u.a. eine vorzeitige Plazentaablösung induziert werden kann.

Die gestern im Südtiroler Landtag getroffene politische Entscheidung ist umso schwerwiegender, als in Ländern mit einer hohen Covid-19-„Duchimpfungsrate“, seit Beginn der Covid-19-„Impfungkampagne“ im Jahr 2021 die Geburtenrate drastisch abgesackt ist und der Trend nach wie vor anhält, bei gleichbleibendem Kinderwunsch, wie jüngste Umfragen in Frankreich und Deutschland zeigen.

Es verdichten sich immer mehr die Daten, dass mit diesen gentechnischen experimentellen Substanzen behandelte junge Frauen vermehrt mit Unfruchtbarkeitsproblemen zu kämpfen haben und die Anzahl von Totgeburten und Fehlbildungen merklich angestiegen ist.

Der Umstand dass diese experimentellen Substanzen von der internationalen Wissenschaft, die laut Eingeständnis des CEO von META, Mark Zuckerberg von der scheidenden Biden-US-Administration auf brutalste Weise gerade zum Thema der Covid-19-„Impfstoffe“ zensiert wurde, nicht nur für Herzmuskelentzündungen (seit 2023 in den Beipackzettel als mögliche Nebenwirkung mit Todesfolge aufgenommen), die auch erst Jahre nach der „Impfung“ zum „plötzlichen und unerwarteten Tod“ führen kann (wie Kardiologen weltweit erklären), sondern für eine Vielzahl von Krankheitsbildern verantwortlich gemacht werden, und Wissenschaftler und Ärzte u.a. auch wegen der weiltweit festgestellten enorm hohen Konzentration an DNA-Plasmiden in diesen Substanzen mit der konkreten Gefahr der Integration ins menschlichen Genom Allarm schlagen (auch darauf bezog sich mein Beschlussantrag), scheint die Mehrheit der Südtiroler Landtagsabgeordneten nicht weiter zu interessieren und zu beunruhigen.

Die Mehrheit der im Südtiroler Landtag sitzenden Abgeordneten ziehen es vor, selbst die Einhaltung der von der Zulassungsbehörde (Europäische Kommission) für die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ laut zwingendem Arzneimittelrecht für die Anwendung dieser Substanzen vorgesehene ärztliche Verschreibung, nicht vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zu verlangen!

Dott. Federico hat in seiner im November 2024 veröffentlichten Studien, auf der Basis des aktuellen internationalen wissenschaftlichen Standes, darauf hingewiesen, dass die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ auf mRNA-Basis insbesondere auch für die sog. vulnerable Bevölkerungsgruppe höchst problematisch ist, da deren bereits instabiles Immunsystem durch diese experimentellen Injektionen einem weiteren massiven Destabilisierungsangriff ausgesetzt wird.

Das gestrige Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten zum Südtiroler Landtag (siehe anbei unten das Abstimmungsergebnis im Detail) hat eine historisch-dokumentarische Bedeutung, da aller Voraussicht nach, in den kommenden Monaten, die in den USA nicht mehr zensierten wissenschaftlichen Erkenntnisse, und damit die dramatische Wahrheit zu diesen experimentellen Substanzen, in behördlichen Feststellungen (FDA, NIH, CDC) mit weltweiter Relevanz (also auch für Südtirol) verlautbart werden.

Und dann werden die Abgeordneten der SVP, TEAM K, Grüne, Freiheitliche, Lega, PD, Lista Civica und der Fratelli-Assessor nicht sagen können, „mit dem Wissen von heute, würden wir anders entscheiden“ … denn das Wissen wurde ihnen im Detail spätestens mit meinem Beschlussantrag 202/24 im Detail präsentiert. Und die unglaubliche Negierung arzneimittelrechtlicher Schutzvorschriften (wie die Aufklärungs- und ärztliche Verschreibungspflicht) ist allemal nicht nachvollziehbar und jedenfalls unentschuldbar!

Ich habe den Eindruck, dass man sich der Tragweite der Verantwortung, die man mit einem solchen Abstimmungsverhalten auf sich nimmt, noch nicht bewusst ist.

Der Südtiroler Tageszeitung entnehme ich, dass der ehemalige Gesundheitslandesrat Thomas Widmann nur „aus Versehen“ meinem Beschlussantrag zugestimmt hat, währenddessen die Landtagsabgeordnete Anna Scarafoni, entgegen der Meldungen in der Neuen Südtiroler Tageszeitung, für die Prämissen und den Punkt 2) meines Beschlussantrages (also die Aussetzung der aktiven Bewerbung der Covid-19-„Impfstoffe“ für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal) laut anbei befindlichem Abstimmungsprotokoll gestimmt hat.

Anbei das protokollierte Abstimmungsverhalten, sowie der Beschlussantrag, mit dem ich eine Beschlussfassung zwecks Einhaltung klarer arzneimittelrechtlicher und von der Zulassungsbehörde auferlegter Pflichten zum Schutze der Bevölkerung herbeiführen wollte.

Beschlussantrag 202 24 Mozione

Abstimmungsergebnis Punkt 1 – Risultato voto premesse – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 1 – Risultato voto punto 1 – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 2 – Risultato voto punto 2 – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 3 – risultato voto punto 3 – 202 24

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Beschlussantrag im Südtiroler Landtag 202/2024 – Unhaltbare “Impf”-Kampagne mit wirkungslosen und gefährlichen Substanzen

Aufgrund der in einer Pressekonferenz vom 4. Dezember 2024 vom Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore di Sanità), Dott. Maurizio Federico, dargelegten Unwirksamkeit und Gefährlichkeit der derzeit noch in Anwendung befindlichen mRNA-Covid-19-„Impfstoffe“, die neben der bereits bekannten und im Beipackzettel seit September 2023 aufgenommenen Gefahr von Herzmuskelentzündungen, auch die große Gefahr von Autoimmun- und Krebserkrankungen bergen, und aufgrund des Umstandes, dass die Injektion dieser experimentellen gefährlichen Substanzen ohne adäquate Aufklärung der Bürger und in totaler Missachtung der von der Europäischen Kommission für die Anwendung als notwendige Voraussetzung vorgesehene ärztliche Verschreibung erfolgt, habe ich folgenden Beschlussantrag gestellt, der wohl morgen zur Abstimmung gelangen wird:

VITA R. Holzeisen Südt. Landtag Beschlussantrag 202 24 Mozione Cons.Prov.BZ

verpflichtet

der Südtiroler Landtag

die Landesregierung

1) über den Südtiroler Sanitätsbetrieb umgehend eine umfassende Information der Bürger im Bereich der (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu gewährleisten, wobei die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt werden muss, dass die vermeintliche Wirksamkeit und Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 nicht nachgewiesen wurde, sondern dass diese Substanzen mitunter sogar zum Tod führen können (was schon aus dem Beipackzettel hervorgeht) und andere schwere und irreversible Nebenwirkungen verursachen können;

2) gemeinsam mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb die derzeit auch für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal geltende Empfehlung der Verabreichung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 umgehend aufzuheben;

3) die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebs dazu aufzufordern, die Bedingungen für die Genehmigung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 einzuhalten und somit jede weitere Verabreichung dieser sogenannten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu unterlassen, falls keine ärztliche Verschreibung vorliegt und der Bürger nicht umfassend über die (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 informiert wurde.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

 

 

VERPFLICHTENDES KINDERGARTENJAHR NICHT VEREINBAR MIT KINDERIMPFPFLICHT

LAND SÜDTIROL WIEDER EINMAL AUSSERHALB SEINER GESETZGEBUNGSKOMPETENZEN ZUM SCHADEN DER SÜDTIROLER BÜRGER TÄTIG

 

In den letzten Wochen erreichen Südtiroler Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind, ein Schreiben des Bürgermeisters ihrer Wohnsitzgemeinde, mit dem sie aufgefordert werden, ihre Kinder im Zeitraum vom 8. bis 16. Jänner 2025 in den Kindergarten einzuschreiben, oder eine Erklärung abzugeben, mit der sie erklären, mit ihren Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. Gleichzeitig wird in diesen Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht eine Voraussetzung für den Besuch des verpflichtenden Kindergartenjahres darstelle, und die Erziehungsverantwortlichen jener Kinder, welche die Impfpflicht nicht erfüllen, die oben genannte Eigenerklärung abgeben müssten. Außerdem wird mitgeteilt, dass laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1111/2024 jene Kinder, welche die Bestimmungen zum verpflichtenden Kindergartenjahr nicht erfüllen, von der Gemeinde bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet würden. Dies gelte auch bei Nichteinhaltung der Impfpflicht und der Unterlassung der Eigenerklärung durch die Eltern.

Wie bereits am 11.12.2024 in der Aula des Südtiroler Landtags von mir ausgeführt, ist die Pflicht das Kind in den Kindergarten zu schicken bzw. selbst für eine, den jeweiligen Rahmenrichtlinien entsprechende Bildungstätigkeit zu sorgen, mit der Impfpflicht unvereinbar!

Die entsprechenden Bestimmungen der Südtiroler Landesregierung sind grob verfassungswidrig, denn hier verletzt die Autonome Provinz Bozen  – wieder einmal – zum Schaden der Südtiroler Bevölkerung die Grenzen der ihr zustehenden Kompetenzen.

Die Androhung einer Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht, wenn die Eltern die Kinderimpfpflicht nicht einhalten und keine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen, steht der Landesregierung bzw. dem Land Südtirol nicht zu, da auf dem übrigen Staatsgebiet es eine solche Bestimmung – aus guten verfassungsrechtlichen Gründen – nicht gibt! Diese Bestimmung wird fallen!

Denn verfassungsrechtlich können ungeimpfte Kinder nicht aus dem Kindergarten ausgeschlossen und deren Eltern verpflichtet werden, selbst (auf eigene Kosten) für eine Bildungstätigkeit der Kinder zu sorgen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entspricht.

In meiner Eigenschaft als Landtagsabgeordnete und als Rechtsanwältin empfehle ich allen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder, die ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten schicken möchten, ihre Kinder innerhalb der Frist anzumelden und von der geforderten Selbsterklärung aktuell Abstand zu nehmen, denn das Jahr 2025 wird die längst fällige rechtliche Klärung der grob verfassungs- und menschenrechtswidrigen Kinderimpfpflicht bringen.

Es ist das klare Recht aller Südtiroler Kinder, die mit den Steuergeldern aller Bürger (auch der vielen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder) finanzierten Kindergärten zu besuchen.

Und was die Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht anbelangt sei darauf hingewiesen, dass

  • die Südtiroler Gemeinden/Bürgermeister aus den oben genannten Gründen hierfür keine ihnen rechtlich zustehende Kompetenz und die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht Bozen aus denselben Gründen keinerlei gültige rechtliche Handhabe hat
  • nächstens umfangreiche Strafanzeigen an die ordentliche Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Landesregierung eingereicht werden, weil in Südtirol die Kinderimpfpflicht mit off-label-Anwendung von Kinderimpfstoffen, gröbster Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe und sonstiger grober Verletzungen des zwingend anzuwendenden Arzneimittelrechts erfolgt.

Das Jahr 2025 wird in diesem Bereich die notwendigen überfälligen rechtlichen Klärungen bringen. Es ist höchste Zeit: zum Schutze der Gesundheit und Grundrechte unserer Kinder!

Prov.Aut.BZ Deliberazione Giunta Provinciale 1111 03.12.24

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Das Südtiroler Pflichtkindergartenjahr und die italienische Kinderimpfpflicht sind unvereinbar

Die drei Bildungslandesräte der Autonomen Provinz Bozen, Philipp Achamer (SVP) für den deutschsprachigen Kindergarten, Marco Galateo (Fratelli d’Italia) für den italienischsprachigen Kindergarten und Daniel Alfreider (SVP) für den ladinischsprachigen Kindergarten, haben am 3. Dezember die Kriterien und Details zur Einführung eines verpflichtenden Kindergartenjahres ab Kindergartenjahr 2025/2026 beschlossen.

Die Kinderimpfpflicht soll – trotz Umsetzung des verpflichtenden Kindergartenjahres – aufrecht bleiben.

Rechtlich schließen sich aber die Verpflichtung zum Besuch des Kindergartens, weil dem Bildungsrecht des Kindes entsprechend, und die Kinderimpfpflicht gegenseitig aus.

Aus diesem Grunde hat 2017 das italienische Parlament im sog. Lorenzin-Gesetz letztendlich keine Ausschlussmöglichkeit nicht geimpfter Kinder aus der Schule vorgesehen.

Nachdem für die in Italien verwendeten Kinderimpfstoffe niemals die Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen geprüft wurden, und nachweislich kein verwendeter Impfstoff einen Drittschutz gewährleistet und schon erst recht keine Sicherheit, und die Autismusrate auch der Südtiroler Kinder ständig im Steigen begriffen ist (derzeit 1 autistisches Kind auf 75 Kinder), werde ich mehr denn je meine Bemühungen darauf konzentrieren, die Kinderimpfpflicht zu Fall zu bringen.

Weder die Vertreter der SVP, noch der Vertreter von Fratelli d’Italia erkennen die offenkundige Verfassungswidrigkeit und Menschenrechtsverletzung, die darin besteht, den Besuch des Kindergartens verpflichtend zu machen und gleichzeitig an der unsäglichen Kinderimpfpflicht unbeirrt festzuhalten.

Auch wenn die Kinderimpfpflicht nicht Kompetenz des Landes Südtirol ist, wäre es – in Anbetracht der Fakten – die Pflicht der Landesregierung sich mit aller Vehemenz in Rom dafür einzusetzen, dass diese unsägliche Kinderimpflicht endlich abgeschafft wird.

Ich empfehle allen betroffenen Eltern, ihr gänzlich oder teilweise ungeimpftes Kind auf jeden Fall im öffentlichen Kindergarten anzumelden und nicht für die Befreiung von der Kindergartenpflicht anzusuchen. Denn es ist rechtlich unhaltbar, ein zum Kindergartenbesuch rechtlich gezwungenes Kind (nicht jeder hat die Möglichkeit des sog. Elternunterrichts!) vom Kindergarten auszuschließen.

Wir werden das Recht der ungeimpften Kinder auf den Besuch des öffentlichen Kindergartens  – mit wichtigem politischen Rückenwind aus den ab Jänner 2025 unter neuer Regierung stehenden USA – rechtlich und politisch durchfechten, jetzt mehr denn je!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Stehen der Herausgeberin Athesia Druck GmbH der Tageszeitung „Dolomiten“, die seit Jahrzehnten von den Ebner-Brüdern zum Totschweigen und/oder Diffamieren der ihnen, ihrem persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Umfeld widrigen Personen eingesetzt wird, die jährlichen millionenschweren aus Steuergeld gespeisten Staatsbeiträge für die Tageszeitung einer sprachlichen Minderheit zu? Wohl kaum

Seit Jahrzehnten beobachte ich – wie viele Südtiroler – den Missbrauch der Tageszeitung „Dolomiten“ zum Zwecke des Totschweigens und/oder der Diffamierung von den Ebner-Brüdern und ihrem familiären, politischen und wirtschaftlichen Umfeld widrigen Personen.

Nun wäre dies kein Anlass einer politischen Intervention, würde das „Tagblatt der Südtiroler“ nicht seit Jahrzehnten jährlich millionenschwere aus Steuergeld gespeiste Staatsbeiträge erhalten.  

Solche Beiträge stehen mit Sicherheit nicht jenen als Tageszeitung sprachlicher Minderheiten deklarierte Zeitungen zu, die nachweislich im persönlichen Interesse ihrer Herausgeber zur Rufschädigung oder zum Totschweigen unliebsamer Personen bzw. Themen verwendet werden.

Der Missbrauch dieser Steuergelder – letztendlich handelt es sich darum – zeigt sich laufend in der „Berichterstattung“ der „Dolomiten“.

So war in der gestrigen Ausgabe der Dolomiten auf Seite 18 ein Artikel mit dem Titel „Ärzte im Wahlkampfmodus“ erschienen, der einmal mehr eine offenkundige, für ein mit Steuergeld finanziertes Blatt illegale Wahlwerbung für die scheidende Vize-Präsidentin der Ärztekammer Bozen Monica Oberrauch – die sich in den vergangenen Jahren durch illegal autoritärste Vorgehensweise nicht nur zum Schaden vieler in der Ärztekammer Bozen eingetragenen Ärzte „ausgezeichnet“ hat – darstellt.

Nicht nur dass ganz offenkundig Monica Oberrauch medial gepusht wird, sondern es wird die von Dr.med Rudolf Schöpf angeführte Kandidatenliste „Medici Ippocratici Ärzte“, die zu der an diesem Wochenende stattfindenden Ärztekammerratswahl antritt, nur beiläufig in einem Satz erwähnt, um sie als „No-Vax-Liste“ zu diskreditieren.

Dass Dr.med. Rudolf Schöpf, auch in Vertretung sämtlicher Kandidaten auf dieser Liste, gestern – unter Androhung rechtlicher Schritte wegen der offenkundigen rechtswidrigen Manipulation einer Ärztekammerwahl durch die Ebner-Familie unter Missbrauch der mit Steuergeld finanzierten Tageszeitung Dolomiten und des online-Portals STOL – eine Richtigstellung verlangen musste – zeigt einmal mehr, dass der Herausgeber der Tageszeitung „Dolomiten“ (Athesia Druck GmbH) längst schon das Anrecht auf die jährlichen millionenschweren Staatsbeiträge für eine als „Tageszeitung einer sprachlichen Minderheit“ deklarierten, aber tatsächlich seit Jahrzehnten für die persönlichen Interessen der Familie Ebner eingesetzten Zeitung „verwirkt“ hat.

Denn die millionenschweren Staatsbeiträge für Herausgeber von Tageszeitungen sprachlicher Minderheiten stehen sicher nicht für die Manipulation der öffentlichen Meinung im Eigeninteresse der Herausgeber, sowie der von diesen protegierten Personen, und zur Verletzung des allgemeinen Interesses und Anrechts der Bürger und Steuerzahler, und damit der sprachlichen Minderheiten unseres Landes Südtirol, auf transparente und objektive Berichterstattung zu!

Dolomiten-05.12.2024-18

Dolomiten-06.12.2024-18

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Landesgericht Bozen wirft Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetz Nr. 4/2020 bezüglich Maskenpflicht und Sanktionierung wegen offenkundig fehlender Landeskompetenz auf

In einem von mir eingeleiteten Gerichtsverfahren betreffend die Anfechtung von einer mir durch die Autonome Provinz Bozen auf Basis des Landesgesetzes Nr. 4/2020 auferlegten Geldstrafe wegen des Nichttragens der Maske (im konkreten Fall im Freien), hat das Landesgericht Bozen nun die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Landesgesetzgebung aufgeworfen und an den Verfassungsgerichtshof verwiesen.

Es geht dabei ausschließlich um die offenkundig nicht vorliegende Gesetzgebungskompetenz der Autonomen Provinz Südtirol, wie bereits in Bezug auf andere von diesem Landesgesetz erfasste Sachverhalte (Pflicht zur Kontrolle des greenpasses und entsprechender Sanktionierung) vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.

Sämtliche behängenden Gerichtsverfahren, welche die Auferlegung der Geldstrafe durch die Autonome Provinz Bozen wegen des Nichttragens der Maske betreffen, müssen nun in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzt werden.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigt hat (erstmals bereits 2021 bezogen auf eine analoge Gesetzgebung der Autonomen Region Aosta), dass im Bereich der internationalen Prophylaxe  die autonomen Provinzen und Regionen keine Zuständigkeit haben und die Auferlegung von Verboten und die Sanktionierung deren Nichtbefolgung in die ausschließliche Kompetenz des Staates fällt, dürfte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vorgezeichnet sein.

Ordinanza 18 novembre 2024 rilievo di legittimità costituzionale

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Anteil der autistischen Kinder auch in Südtirol stark steigend – Südtiroler Kindergärten und Schulen in Not

Südtiroler Kindergärten und Schulen in Not

Ergebnisse der Anhörung in der ersten Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtags

Anteil der autistischen Kinder auch in Südtirol stark steigend

Gestern fand eine sehr informative Anhörung von Verantwortlichen der Südtiroler Ober- und Berufsfachschulen sowie Kindergärten durch den ersten Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages statt, dem auch ich angehöre.

Die durchwegs übereinstimmenden sprachen- und gebietsübergreifenden Darlegungen (abgesehen von einzelnen gebietsspezifischen Problemen), durch Direktoren/innen, Lehrpersonen, Kindergartenpersonal und  Inspektoren/innen, der schweren Nöte, in denen die Kindergärten und Oberschulen Südtirols sich befinden, haben gestern sehr eindrücklich den unaufschiebbaren Handlungsbedarf aufgezeigt.

Abgesehen von der notwendigen spürbaren Gehaltserhöhung (die auch dem Vergleich mit Nachbarländern standhalten muss) und der auch damit (aber nicht nur) zum Ausdruck zu bringenden Anerkennung der für das Humankapital einer Gesellschaft zentralen Rolle von Kindergarten und Schule, sind weitere unhaltbare Zustände unisono dargelegt worden, die keinen weiteren Aufschub geeigneter Maßnahmen zulassen.

Von überbordender Bürokratie, die notwendige Zeit in der Arbeit mit den Kindern und für die Vorbereitung raubt, von Personalmangel, von der unzureichenden Besetzung mit Integrationslehrern und Hilfe leistenden Experten (Psychologen, Logopäden etc.) für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (deren immer mehr werden), von der mangelnden personellen und fachlichen Unterstützung bei der Bewältigung der enormen Herausforderung, die insbesondere Schüler aus anderen Sprach- und Kulturgebieten mit sich bringen, von einem sehr hohen Anteil nicht fachspezifisch ausgebildeter als Lehrkräfte Tätige, von Mangel an strukturellen Voraussetzungen wie Mensen, von burn out und Abwanderung von Lehrkräften ins benachbarte Ausland, sowie von einem unmittelbar bevorstehenden akuten Personalmangel in den Kindergärten und des offensichtlich der Attraktivität der Tätigkeit im Kindergarten nicht zuträglichen Ausbildungskonzepts, und vielem mehr, wurde uns von besorgten Vertretern des Bildungsbereichs eindrücklich berichtet.

Insgesamt empfand wohl nicht nur ich die Ausführungen oftmals als einen Hilfeschrei.

Da die unhaltbaren Situationen den für den Bildungsbereich zuständigen auch in der Vergangenheit tätigen Landesräten seit geraumer Zeit bekannt sind, haben wir uns letztendlich, in Abwesenheit der zur Anhörung geladenen Landesräte, gemeinsam mit den zur Anhörung geladenen Vertretern von Kindergarten und Oberschule die Frage gestellt, weshalb dieser untragbaren Situation nicht schon längst Abhilfe geschaffen wurde.

 

Ein spezifisches Faktum ist gestern ebenso ausdrücklich unisono von den im Kindergartenbereich in den diversen Funktionen Tätigen, bestätigt worden: der Anteil der an Autismus leidenden Kinder steigt auch in Südtirol stetig an!

Und gerade auch dieses Faktum stellt die personell und fachspezifisch nicht adäquat besetzten Kindergärten und anschließenden Schulstufen, vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.

In Anbetracht des ständig steigenden Anteils der an Autismus leidenden Kinder, ist eine transparente Studie über die mögliche(n) Ursache(n) – ohne Vorab-Ausschluss von möglichen Gründen – unabdingbar!

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass in den USA Experten bereits seit geraumer Zeit, neben Umwelteinflüssen auch die niemals auf ihre Sicherheit geprüften Kinderimpfstoffe mit deren Adjuvantien als möglichen Auslöser dieser explosiv steigenden Autismusrate unter Kindern in Ländern mit einer hohen Durchimpfungsrate aufzeigen.

Unter dem neuen Gesundheitsminister der USA Robert Kennedy Jr. und seinem Expertenteam werden mit Sicherheit groß angelegte klinische Studien mit echten Kontrollgruppen gemacht werden. Denn genau diese Studien wurden bis dato in absolut unverantwortlicher Art und Weise vermieden.

Es ist nicht nachvollziehbar, wie mit Quecksilber und anderen nachweislich schädlichen Inhaltsstoffen versetzte Substanzen ohne pharmakokinetische Prüfung (über Verteilung, Verbleib und Wirkung im Körper) und ohne klinische Studien mit echten Kontrollgruppen, wiederholt und in einem sich stätig ausweitenden pädiatrischen Impfkalender – unter Auferlegung eines Impfzwangs mit Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten – allen Kindern, sogar vor Bildung der Blut-Gehirn-Schranke (bildet sich nicht vor Vollendung des zweiten Lebensjahrs!) gespritzt werden können, und jeglicher Zusammenhang mit dem unübersehbaren starken Anstieg von Autoimmunerkrankungen, Autismus und Krebserkrankungen unter Kindern ausgeschlossen wird, ohne dass dies auf der Basis klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen belegt werden kann!

Im Gegenteil, solche klinischen Studien werden vermieden, wie der Teufel das Weihwasser!

Auch diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf, aber bei einem für die Gesundheit zuständigen Landesrat Hubert Messner, der das Impfdogma wie eine unantastbare Heilige Kuh zelebriert, ist unter der jetzigen Landesregierung keine Änderung in Sicht.

Und derweil bleiben viele (komplett oder teilweise) ungeimpfte Südtiroler Kinder von den öffentlichen Kindergärten ausgeschlossen, obwohl die Sicherheit und Wirksamkeit der in Südtirol/Italien angewandten pädiatrischen Impfstoffe niemals anhand klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen nachgewiesen wurden und die Imstoffe teilweise sogar off label zu Anwendung kommen. Dieser untragbare, für eine fortschrittliche Gesellschaft unwürdige Zustand bildet Gegenstand eines derzeit am Verwaltungsgericht Bozen behängenden gegen den Ausschluss von Kindern aus Südtiroler Kindergärten behängenden Verfahrens.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

PRESSEMITTEILUNG

Terminverlängerung für Einspruch gegen automatische Migration der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -akten in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) auch aufgrund meiner beim Garanten für den Datenschutz eingereichten Beschwerde

Am 30.06./01.07.24 habe ich in meiner Eigenschaft als Mitglied zum Südtiroler Landtag beim Garanten für den Datenschutz eine Beschwerde wegen der offenkundigen schwerwiegenden Verletzung der im Artikel 27 des Ministerialdekrets Nr. 249 vom 7. September 2023 vorgesehen Verpflichtung des Gesundheitsministeriums und der autonomen Provinzen und Regionen, die Bürger adäquat über die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) und den dafür vorgesehenen Einspruchstermin zu informieren, eingereicht.

Mit anbei befindlicher Mitteilung des Garanten für den Datenschutz wurde ich heute darüber informiert, dass der Termin für die Erhebung des Einspruchs gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -dokumente, wieder eröffnet wurde.

Und zwar ist nun eine Frist von 30 Tagen ab dem von der Autonomen Provinz Bozen und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb mitzuteilenden Fristbeginn vorgesehen.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Autonome Provinz Bozen haben im Gegensatz zu anderen lokalen Sanitätsbetrieben dazu noch nichts veröffentlicht.

Die bereits tätig gewordenen lokalen Sanitätsbetriebe des übrigen italienischen Staatsgebietes sehen eine Frist von 30 Tagen ab dem 18. November 2024 (sprich Fristablauf 18. Dezember 2024) vor.

Dies eröffnet zwar den Bürgern die Möglichkeit der Einspruchserhebung, entspricht aber nicht einer korrekten juristischen Vorgehensweise aus folgendem Grund.

Bis dato wurden die Bürger nicht in einer adäquaten Informationskampagne darüber informiert, dass sie innerhalb eines bestimmten Termins Einspruch gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) erheben können. Diese Informationskampagne ist aber, wie bereits in meiner Beschwerde vom 30.Juni/1.Juli 2024 dargelegt, vom Art. 27 Abs. 1 Dekret Nr. 249/2023 vorgesehen, damit die Bürger überhaupt Kenntnis von der Einspruchsmöglichkeit und -frist erlangen.

Daher ist die Frist der ehemals vorgesehenen 60 Tage, in Ermangelung der rechtlich vorgesehenen spezifischen Informationskampagne, niemals rechtlich angelaufen, und es ist inakzeptabel, dass nunmehr vom Wirtschafts- und Finanzministerium eine reduzierte Fristeröffnung von nur 30 Tagen verfügt wurde.

Ich werde daher abermals Beschwerde beim Garanten für den Datenschutz einreichen.

Außerdem  fordere ich den Landeshauptmann und die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, endlich für eine adäquate Informationskampagne zu sorgen, die das Grundrecht der Bürger auf Entscheidung über die Behandlung ihrer sensiblen Daten garantiert.

GPDP Protocollo U.0133621 13 11 2024

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Aufforderung zur Veröffentlichung von Antwort und Richtigstellung laut Gesetz 47/1948 Art. 8 zu „Ärztekammer stellt sich hinter Dr. Messner“

An den Herausgeber Athesia Druck GmbH in der Person der gesetzlichen Vertreter Dr. Michael Ebner/Dr. Toni Ebner und an den presserechtlich Verantwortlichen Chefredakteur der Tageszeitung Dolomiten Dr. Toni Ebner

Mit Bezug auf den heute unter dem Titel „Ärztekammer stellt sich hinter Dr. Messner“ auf Seite 15 veröffentlichten rufschädigenden und Falschinformationen enthaltenden Artikel, fordere  die Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 47/1948 Art. 8 folgender Antwort und Richtigstellung mit Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte:

„Mein Vorwurf der Verbreitung in institutioneller Funktion einer schwerwiegenden Falschinformation, richtet  sich nicht nur gegen LR Hubert Messner, sondern auch gegen den gesamten aktuellen Vorstand der Ärztekammer.

Es geht dabei um die institutionell dokumentierte u. bestätigte (EMA, AIFA) Tatsache, dass die sog. Covid-19-„Impstoffe“ niemals für die Verhinderung der viralen Infektion u. den Fremdschutz zugelassen wurden.

Sowohl LR Messner, als auch die Vorstandsmitglieder der Ärztekammer, die in den vergangenen Jahren Ärzten die Möglichkeit der Berufsausübung entzogen haben, weil diese sich nicht gegen Covid-19 „impfen“ ließen, leugnen in Verletzung der ihnen obliegenden institutionellen u. ärztlichen Pflichten dieses wesentliche Faktum bis heute, wohl um ihrer Verantwortung für getroffene schwerwiegende Entscheidungen zu entgehen.

Die arzneimittelrechtliche Zulassung ist keine subjektive Meinung, sondern ein rechtliches Faktum. Eine massenhafte Verwendung (Impfkampagne) außerhalb der therapeutischen Indikation ist arzneimittelrechtlich eine illegale off label use Anwendung (Art. 3 G.D. 23/1998 – Gesetz 94/1998).

Es ist meine institutionelle Pflicht als Landtagsabgeordnete eine schwerwiegende die gesamte Bevölkerung betreffende Unwahrheit als solche zu benennen u. den institutionell Verantwortlichen vorzuhalten.

Politisch engagiere ich mich gegen die Kinderimpfpflicht, für Transparenz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit u. es obliegt allein mir, den richtigen Zeitpunkt zu wählen, um meine bereits vorbereiteten Beschlussanträge einzureichen.

Was das mir unterstellte „Geschäftsmodell“ anbelangt, lade ich den Vorstand der Ärztekammer ein, ihre pro bono Leistungen zugunsten der Südtiroler Bürger in den vergangenen fünf Jahren offen zu legen, denn meine türmen sich zu hohen Aktenbergen.

Sehr wohl muss geklärt werden, ob die institutionellen Verhinderer der Transparenz zur Impfthematik durch wirtschaftliche Anreize gefördert werden.

Den Wortwechsel in der Landtagssitzung hatte ich mit dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler wegen einer offenkundig parteiischen Sitzungsführung, zu der ich gestern eine Klärungsaufforderung an das Landtagpräsidium veröffentlicht und auch der Tageszeitung Dolomiten zugesandt habe, die aber, wie alle meine Pressemitteilungen, in den Dolomiten keine Erwähnung finden.“

Dolomiten-12.11.2024-15

 

Bozen, 12.11.2024

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Fraktion VITA

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