Herbert Dorfmann gehört zu jenen EU-Parlamentariern, die seit Jahren jeder selbstzerstörerischen Maßnahme der EU zugestimmt haben.
Dies gilt für die Harakiri-Wirtschaftssanktionen gegen Russland (das war der wesentliche Akt für die Selbstzerstörung durch die EU ihrer geopolitisch theoretisch durchaus wichtigen Position), die demokratie- und gesellschaftszertörenden Maßnahmen zur Verhinderung der freien Meinungsäußerung (Zensur, Digital Services Act), die dem globalen Autoritarismus frönende Implementierung der Konzepte von ONE HEALTH und HEALTH IN ALL POLICIES (mit Verknüpfung eines angeblich menschengemachten Klimawandels mit dem Thema Gesundheit) im Kontext einer von Privaten wesentlich finanzierten und in ihrem Agieren gesteuerten WHO als oberste Referenz und Hüterin der absoluten Wahrheit, und vielen anderen klar selbstzerstörerischen Maßnahmen.
Die Europäische Union – unter einer in ihrer gesamten politischen Karriere verbrannte Erde hinterlassenden und die Transparenz und Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tretenden Ursula von der Leyen – hat sich dank EU-Parlamentarier wie Herbert Dorfmann, die sich stets als von-der-Leyen-Jünger gebärdet haben, anstatt die Interessen ihrer Wähler zu vertreten, selbst ihr Grab geschaufelt.
Oder glaubt jemand ernsthaft, dass erpressbare Personen wie Ursula von der Leyen, die sich – wie viele dieser unsäglichen Handlanger – schwerer Verbrechen schuldig gemacht hat – nicht die idealen „Vertragspartner“ der USA für Deals sind? Nur wer so viel Dreck am Stecken hat, kann so einem Deal zustimmen. Doch dass Ursula von der Leyen & Co. Dreck am Stecken zuhauf haben, wussten Dorfmann & Co. Und dennoch haben Dorfmann & Co. diese Totengräberin der EU stets gestützt!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Die enorme Fehleinschätzung durch den Südtiroler Landeshauptmann und die Mehrheit der Opposition im Südtiroler Landtag hätte beinahe zu einer de facto Annullierung der Südtiroler Autonomie geführt
Das arrogante Abtun fundierter Darlegung der verfassungsrechtlichen und damit autonomierechtlichen Konsequenzen einer Nichtzurückweisung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO hätte uns Südtirolern beinahe unsere Autonomie gekostet, wenn nicht die Regierung in Rom glücklicherweise diese Änderungen kurz vor Fristablauf nun zurückgewiesen hätte
Am 5. Juni 2025 kam im Südtiroler Landtag mein Beschlussantrag Nr. 277/25 (https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_756860.pdf) zur Abstimmung, mit dem ich dem Südtiroler Landtag dargelegt habe, welche drastischen Konsequenzen die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die am 1. Juni 2024 von der Internationalen Gesundheitsversammlung der WHO in Genf beschlossen wurden, für die Souveränität der Republik Italien und damit als Konsequenz für die Südtiroler Autonomie gehabt hätten.
Ich habe im Südtiroler Landtag dargelegt, dass durch diese Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften die Republik Italien de facto wesentliche Kompetenzen nicht nur im Gesundheitsbereich – sondern aufgrund der Verbindung des Themas „Klimaschutz“ mit jenem der Gesundheit und der Verpflichtung der WHO-Mitgliedsstaaten zur „Desinformationsbekämpfung“ durch Zensur bei gleichzeitiger autoritärer Bestimmung durch die WHO der „wissenschaftlichen Wahrheit“, in einer Gesamtwirkung in allen Politikbereichen – an eine de facto von Privaten (Pharmalobby mit ihren sog. „Philantropen“ wie Bill Gates) kontrollierte, weitestgehende Immunität genießende, und damit vor jeder gerichtlichen Untersuchung und Verfolgung befreite Weltgesundheitsorganisation (WHO) abtreten würde, und die automatische Konsequenz hiervon eine de facto Annullierung der Südtiroler Autonomie wäre.
Die Südtiroler Autonomie existiert – in ihrem derzeitigen Konstrukt – nur solange und in dem Ausmaße, als die Republik Italien die entsprechenden Kompetenzen, die sie Südtirol für die Primärgesetzgebung überlässt, nicht abgibt, wie hier im konkreten Fall an die WHO und sonst – leider schon in einem viel zu weitreichenden und oftmals verfassungswidrigen Ausmaße – an die Europäische Union.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat mit seiner Stellungnahme am 5. Juni 2025 im Südtiroler Landtag zu meinem Beschlussantrag, nicht nur meine Sorge um die Souveränität der Republik Italien und damit der Südtiroler Autonomie wörtlich als „lächerlich“ bezeichnet, sowie meine von mir begründet rechtlich dargelegte Position süffisant als „Verschwörungstheorie“ abgetan, und damit gezeigt, dass er offensichtlich sich nicht im Klaren ist, was globalpolitisch über die WHO an Angriffen auf die Souveränität ganzer Staaten seit Jahren abgeht, sondern er hat auch gezeigt, dass er die Position der italienischen Regierung völlig falsch eingeschätzt hat, nachdem er süffisant meinte, dass es in Italien parteiübergreifenden Konsens darüber gäbe, dass diese Abänderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften notwendig und gut wären, und er sich daher mit meinem Beschlussantrag in der Staaten-Regionen-Konferenz lächerlich gemacht hätte.
Die Einschätzung von LH Arno Kompatscher hätte nicht falscher sein können, denn vor zwei Tagen hat die italienische Regierung – kurz vor Fristablauf (19. Juli 2025) – die Abänderungen zu den internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO mit formellen Schreiben an den Generaldirektor der WHO glücklicherweise zurückgewiesen.
Siehe hier die Aufzeichnung der durch Fehleinschätzungen strotzenden Stellungnahme vom 5. Juni 2025 des LH Arno Kompatscher im Südtiroler Landtag zu meiner im Detail vorgetragenen und dokumentierten verfassungs- und autonomierechtlichen Sorge betreffend die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften und meine Replik darauf:
Ich hatte meinen Beschlussantrag am 4. Juni 2025 im Südtiroler Landtag, aufgrund der nationalen Tragweite und meiner auch auf nationaler (und internationaler) Ebene in Zusammenarbeit mit Verfassungsrechtsexperten seit geraumer Zeit geführten ständigen Bemühungen, die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger in Rom auf dieses für die Zukunft der Republik Italien und damit der Autonomen Provinz Bozen wesentliche Thema zu lenken, in italienischer Sprache vorgetragen (siehe hier die entsprechende Videoaufzeichnung meiner Erläuterungen im Südtiroler Landtag:
Die italienische Regierung hat nun doch kurz vor Fristablauf die am 1. Juni 2024 auf der WHO-Generalversammlung beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zurückgewiesen. Ich war am 1. Juni 2024 persönlich in Genf auf einer dazu stattfindenden internationalen Pressekonferenz von Juristen aller Welt und einer großen Kundgebung vor der WHO als Rednerin geladen und tätig.
Die Südtiroler Landesregierung sowie die Kollegen im Südtiroler Landtag täten gut daran, meine nunmehr seit Jahren in diesem Bereich gepflegte Rechtsexpertise und Kenntnis der dramatischen Sachlage Ernst zu nehmen, anstatt meine – mir politisch als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag zur Verfügung stehenden – Bemühungen als Ausdruck reiner Schwurbelei abzutun.
Hier geht es nämlich um die Zukunft, um die Freiheit und das Lebensglück der gesamten Bevölkerung!
Mit meinem im Südtiroler Landtag eingebrachten Beschlussantrag Nr. 277/25
hatte ich zum Zwecke der Verhinderung der Aufgabe der Souveränität Italiens und damit der Südtiroler Autonomie, den Südtiroler Landtag dazu eingeladen, die Südtiroler Landesregierung zu verpflichten, in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, sie möge mit größter Dringlichkeit, im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen zum Zwecke der rechtswirksamen Zurückweisung durch die Republik Italien innerhalb der Frist 19. Juli 2025 der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einberufen, um damit nicht nur die laut Verfassung der Italienischen Republik aufrecht zu erhaltende Souveränität Italiens, sondern auch die davon derzeit in einer Schicksalsgemeinschaft abhängende Südtiroler Autonomie zu garantieren.
Die WHO-Mitgliedsstaaten konnten sich bis 19. Juli 2025 gegen die Änderungen der IGV aussprechen.
Für jene WHO-Mitgliedsstaaten, die sich gegen diese fatalen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften innerhalb der Frist aussprachen (so neben Italien z.B. auch Österreich) treten diese Änderungen nun nicht in Kraft.
Die Mitglieder der Südtiroler Landesregierung (SVP, Freiheitliche, FdI, Civica, Forza Italia), aber auch die Mehrheit der Opposition im Südtiroler Landtag (TEAM K, Grüne) haben mit der Ablehnung meines Beschlussantrages gezeigt, dass sie ihnen wesentliche Kenntnisse zu den globalen politischen Vorgängen, die weitestreichende Auswirkungen bis hin auf unsere Südtiroler Autonomie haben, fehlen, und dass sie nicht bereit sind, sich zumindest anhand perfekt dokumentierter Beschlussanträge darüber zu informieren, sondern es vorziehen, das – was sie offensichtlich leider noch nicht verstanden haben – einfach als Verschwörungstheorie abzutun, und damit unsere ehemals schwer erkämpfte Autonomie in unverantwortlicher und ignoranter Art und Weise aufs Spiel setzen!
Diesmal hat glücklicherweise die Regierung in Rom die Handbremse gezogen und damit auch unsere Südtiroler Autonomie – in dem eh schon durch die ständige Kompetenzenübertragung durch die Republik Italien auf die Europäische Union – de facto in laufender Aushöhlung befindlichen Rest-Ausmaß gerettet.
Die Südtiroler Landesregierung – allen voran der Landeshauptmann Arno Kompatscher, samt der Mehrheit der Opposition im Südtiroler Landtag (Team K und Grüne) haben die Südtiroler Autonomie, wieder einmal, einem enormen Risiko ausgesetzt und sie nicht geschützt!
Wirksame Autonomiepolitik erfordert aber mehr denn je, eine konsequente Beobachtung und ein Bewusstsein der faktischen globalpolitischen Vorgänge, und genau das wird in Südtirol von den Verantwortlichen sträflich unterlassen!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Mit einem Beschlussantrag habe ich die Kollegen im Südtiroler Landtag heute aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung gegen die Gefahr der unkontrollierbaren Übertragung auf die Umwelt (durch sog. shedding) einer im Februar von der Europäischem Kommission als sog. COVID-19-„Impfstoff“ zugelassene experimentelle, auf autoreplizierende modifizierte RNA aufgebaute Substanz namens KOSTAIVE-Zapomeran umgehend zu schützen.
Experten, wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Oberste Italienische Gesundheitsbehörde) weisen auf das konkrete Risiko hin, dass die von dieser experimentellen Substanz produzierten extrazellulären Veszikel, die mit der sa-mod.RNA beladen sind, nicht nur durch Körperflüssigkeiten, sondern auch durch die Atemluft auf nicht mit dieser Substanz behandelte Personen übertragen werden kann.
Da diese experimentelle Substanz – für welche niemals die für gentechnische Produkte notwendigen Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität gemacht wurden – wie bereits aus dem Beipackzettel hervorgeht, das Risiko einer Herzmuskelentzündung und weitere schwerwiegende Risiken (Autoimmunerkrankungen, Krebserkrankung bis hin zur Todesfolge) birgt, wie Experten weltweit erklären, ist es absolut unverantwortlich, ein solches sich unkontrollierbar auf die gesamte Umwelt wie ein Virus ausweitendes Produkt, auf dem Markt zu belassen.
Durch die Gefahr des sog. sheddings ist das Grundrecht des Einzelnen, zu entscheiden, ob er sich mit dieser Substanz behandeln lassen will oder nicht, de facto außer Kraft gesetzt.
Der Landeshauptmann hat in seiner Stellungnahme, die enormen Gefahren, die mit dieser Substanz verbunden sind, mit einem lapidaren Hinweis darauf, dass auch Aspirin seine Nebenwirkungen hat, auf unglaublich unverantwortliche Art und Weise heruntergespielt.
Aber nicht nur die politische Mehrheit (SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Civica, Forza Italia), sondern auch die Mehrheit der Opposition (Grüne, Team K) haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt.
Besonders kurios ist die Position der Grünen.
Mit einem Beschlussantrag haben sie heute im Landtag gefordert, dass auch für die neuen Gentechnologien im Bereich der Pflanzen und der daraus hergestellten Produkte eine Kennzeichnungspflicht gelten soll. Diesem Antrag habe ich natürlich zugestimmt.
Die Grünen haben aber offensichtlich überhaupt kein Problem damit, dass eine von big pharma gekaperte Europäische Arzneimittelagentur auf Gentechnik beruhende experimentelle Substanzen, die unkontrollierbar auf die gesamte Umwelt – ohne Speziesbarriere – übertragen werden können, als „Impfstoffe“ ohne jegliche Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität (Änderung der DNA) auf die Menschen zur Anwendung gebracht werden.
Das ist offensichtlich die „neue grüne Welt“, in der der Mensch zum Versuchskaninchen per se degradiert wird.
Übrigens scheint den Grünen entgangen zu sein, dass das Problem des sheddings von modifizierter RNA, das KOSTAIVE-Zapomeran birgt, auch die Pflanzenwelt betrifft.
Hier mein Beschlussantrag, den der Südtiroler Landtag in sträflicher Unterlassung notwendiger Zivilschutzmaßnahmen mehrheitlich abgelehnt hat. Für meinen Beschlussantrag haben nur die Kollegen von Wir Bürger – Noi Cittadini und der Südtiroler Freiheit gestimmt.
Ich erinnere daran, dass meine am Europäischen Gericht eingebrachte Nichtigkeitsklage samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung mit der Verfahrensnummer T-375/25 behängt und über den Antrag auf Dringlichkeitsverfügung in absehbarer Zeit eine richterliche Entscheidung gefällt werden wird.
Die Nichtigkeitsklage finden Sie auf meiner website renate-holzeisen.eu.
Es ist absolut inakzeptabel, dass ich als einzelne Landtagsabgeordnete in extremis den rechtlichen Schritt einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht gehen muss, weil die zuständigen nationalen und lokalen Behörden, inklusive die Landesregierung und der Landtag, ihren Zivilschutzverpflichtungen nicht nachkommen!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Bernd Gänsbacher war während der sog. Corona-Pandemie in den deutschsprachigen Südtiroler Medien allgegenwärtig. Von früh morgens bis abends, im Radio und Fernsehen, sowie in den Print- und Onlinemedien, animierte er die Südtiroler zur sog. Covid-19-Impfung und bezeichnete fundierte Einwände als fakenews.
So hat Gänsbacher bspw. die Südtiroler Bevölkerung niemals darüber informiert, dass für die sog. Covid-19-Impfstoffe, die in Südtirol/Italien/EU zur Anwendung kamen und nach wir vor kommen, aufgrund deren Wirkungsweise (gentechnischer Eingriff) und Zusammensetzung (Nukleinsäure u. Nanolipidpartikel) für die Feststellung der Wirksamkeit und Sicherheit eine Reihe von sowohl präklinischen als auch klinischen Studien notwendig gewesen wären, die aber niemals gemacht wurden.
2009 hat die Europäische Kommission, unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Manuel Barroso, auf Drängen der im Bereich der Gentechnologie tätigen Pharma-Industrie, Substanzen, die formell als „Impfstoffe gegen eine virale Infektionskrankheit“ deklariert werden, von den im Vergleich zu den Impfstoffen weitaus strengeren Anforderungen, die der EU-Gesetzgeber (noch) für die Zulassung von Gentherapeutika und auf Gentechnik basierende neue Therapieprodukte generell vorsieht – einfach unabhängig von effektiver Zusammensetzung und Wirkungsweise ausgenommen,
Genau dies ist mit den als Covid-19-„Impfstoffe“ deklarierten Substanzen geschehen.
Es wundert in diesem Zusammenhang nicht sonderlich, dass der damalige EU-Kommissionspräsident Josè Manuel Barroso der aktuelle CEO von GAVI, sprich der Impfallianz und damit der Lobbyorganisation der Impfstoffhersteller ist.
Abgesehen davon, dass für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ von vornherein wesentliche Studien, wie jene zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität nicht einmal geplant wurden, sind die klinischen Studien, die zunächst den Herstellern im Rahmen der bedingten Zulassung von der EMA auferlegt wurden, dann – mit stillschweigender Zustimmung der EMA – einfach kurze Zeit nach Beginn der „Verimpfung“ abgebrochen worden.
Weil laut WHO (bekanntlich im Wesentlichen von den Lobbyorganisationen der Hersteller dieser Substanzen – Bill Gates Stiftung, Gavi etc. – finanziert und strategisch bestimmt) „es ethisch nicht vertretbar gewesen wäre“, diese sog. Impfstoffe nicht auch den Mitgliedern der Kontrollgruppe in den zunächst für die Erteilung der nicht mehr bedingten Zulassung auferlegten klinischen Studien anzubieten.
Damit wurden die Kontrollgruppen kurzerhand aufgelöst und die sog Covid-19-Impfstoffe – im Gegensatz zur nicht der Wahrheit entsprechenden Aussagen von Bernd Gänsbacher – niemals auf deren Sicherheit und Wirksamkeit geprüft.
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA ist zum Exekutor der Aufträge von big pharma mutiert. Durch das sog. Drehtürensystem kommen und gehen die Vertreter der Pharmaindustrie von der Pharmaindustrie in die EMA bzw. von der EMA in die Pharmaindustrie, sofern sie den Erwartungen der Pharmaindustrie entsprechen.
Sicherheit und Wirksamkeit der „Arzneimittel“, an denen die großen player im Pharmabereich ein Interesse haben, spielen überhaupt keine Rolle mehr.
So wurde im Februar – ohne Notwendigkeit – ein weiterer sog. Covid-19-„Impfstoff“ mit dem Namen KOSTAIVE-Zapomeran ohne die notwendigen Studien und damit ohne Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit auf den Markt gebracht. Diese neue Substanz birgt zusätzliche wahnsinnige Risiken.
Sie beruht auf selbstreplizierender RNA (sa-RNA), die den menschlichen Körper zu einer Spikeprotein-Fabrik auf unbestimmte Zeit macht. Das Spike-Protein ist bekanntlich ein Toxin das zum Zelltod (überall im Körper) führt.
Der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) erklärt in einem unlängst veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel, die Gefahr der Übertragung über die Ausatmungsluft dieser experimentellen Substanz über extrazelluläre Veszikel auf damit nicht behandelte Personen.
Nachdem bereits aus dem Beipackzettel das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis hervorgeht, das mit dieser Substanz einhergeht, bringt die Europäische Kommission auf Empfehlung der EMA nun sogar höchst gefährliche experimentelle Substanzen als Impfung auf den Markt, mit denen das Prinzip der freien informierten Zustimmung zur Behandlung de facto untergraben wird, nachdem auch nicht direkt damit behandelte Personen über das sog. shedding damit ungewollt behandelt werden!
Gegen die Zulassung dieser experimentellen, die Bevölkerung insgesamt bedrohenden Substanz. habe ich eine Nichtigkeitsklage mit Antrag auf Dringlichkeitsverfügung am Europäischen Gericht eingebracht (das Verfahren behängt mit der Nummer T-375/25) und für diese Woche einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag.
In Anbetracht der skandalös kriminellen Zustände in der Arzneimittelzulassung insbesondere auf EU-Ebene, wundert daher die Berufung von Bernd Gänsbacher zum Ersatzmitglied in einem grundsätzlich wichtigen Ausschuss der EMA nicht.
In der EMA sind nur mehr solche Leute willkommen.
Experten, die auf den notwendigen Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit zum Schutze von Gesundheit und Leben der Bevölkerung pochen, sind bei der EMA – sprich der von big pharma gekaperten Behörde – unerwünscht.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Im Februar hat die Europäische Kommission die experimentelle hoch gefährliche Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als sog. Covid-19-„Impfstoff“ zugelassen. AIFA hat bereits diese zentralisierte Zulassung in Italien umgesetzt.
Diese Substanz birgt im Vergleich zu den bereits seit Ende 2020 zugelassenen modRNA Covid-19-„Impfstoffen“ weitere absolut inakzeptable Risiken.
KOSTAIVE besteht aus einer sog. selbstreplizierenden modRNA. Damit wird der menschliche Körper zu einem stetigen das tödliche Spike-Protein herstellenden „Reaktor“, was zum unweigerlichen Zelltod des Gewebes im gesamten menschlichen Körpers führen wird. Es wurden für diese gentechnische Substanz, die genauso wie die bereits vorher eingesetzten modRNA-Substanzen niemals hätte als „Impfstoff“ zugelassen werden dürfen, keinerlei Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität durchgeführt.
Darüber hinaus weisen Experten in institutionell wichtigen Positionen darauf hin, dass diese Substanz das konkrete Risiko des spreading, sprich der Übertragung auf die Umwelt und damit auch auf damit nicht behandelte Personen birgt.
Und damit wird das Erfordernis der notwendigen Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung de facto außer Kraft gesetzt.
Da bereits aus dem Beipackzettel von KOSTAIVE das Risiko einer Herzmuskelentzündung hervorgeht, und wir wissen, dass die Behandlung mit modRNA-Substanzen zu vielen irreversiblen Schäden bis hin zum Tode führt, ist aufgrund der spreading-Gefahr die Notwendigkeit des umgehenden Zivilschutzes gegeben.
Ich habe daher mit einem Beschlussantrag, der im Südtiroler Landtag in der ersten Juliwoche behandelt wird, folgende Anträge gestellt:
Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Südtiroler Landesregierung dazu,
1) umgehend durch geeignete Zivilschutzmaßnahmen zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung gegen die Gefahr der Übertragung auf die Umwelt, durch mit KOSTAIVE-Zapomeran behandelte Personen, der selbstreplizierenden, in den durch die Substanz KOSTAIVE-Zapomeran produzierten extrazellulären Vesikel (EVs) inkapsulierten und für die Gesundheit und das Leben höchst gefährlichen mRNA tätig zu werden;
2) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen
2.1) zum Zwecke der dringend notwendigen Beschlussfassung über die Aussetzung der Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran in Italien,
2.2) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der Europäischen Kommission von Seiten der Republik Italien, umgehend die Zulassung in der Europäischen Union von KOSTAIVE-Zapomeran auszusetzen bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit von KOSTAIVE durch Vorlage der für Gentherapeutika und analog wirkender neuwertiger Substanzen laut EU-arzneimittelrechtlicher Prinzipien vorzulegender Studien,
2.3) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der WHO, durch die Republik Italien in deren Eigenschaft als WHO-Mitgliedsstaat, in der Person ihres Generaldirektors umgehend eine Sicherheitswarnung an alle WHO-Mitgliedsstaaten auszugeben, damit die Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran weltweit bis zum rechtskonformen Nachweis ihrer (wohl nicht vorliegenden) Unbedenklichkeit ausgesetzt wird,
2.4) zum Zwecke der Beschlussfassung aller eventuell dringend notwendigen rechtlichen Schritte, die bei mangelnder Kooperation der Europäischen Kommission und der WHO umgehend notwendig werden, einzuberufen.
Diese Nachricht richtet sich an alle Südtiroler Eltern, die ihr Kind im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben und nun per Einschreiben vom jeweiligen Kindergartensprengel die Aufforderung erhalten, innerhalb des 10. Juli den Impfnachweis für ihr Kind vorzulegen.
Wie bereits berichtet, haben wir seit Herbst/Winter 2024 zwei Pilotprozesse am Verwaltungsgericht Bozen behängen, deren Ergebnis aber nicht vor Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 vorliegen wird. Wir sind aber bereits mit dem in den beiden Pilot-Gerichtsprozessen erbrachten Nachweis der Rechtswidrigkeit der aufoktroyierten Kinderimpfungen weit vorangeschritten.
Nun ist es aber notwendig, für alle anderen Kinder, die bei Nichtvorlage (innerhalb 10. Juli des laufenden Jahres) des Impfnachweises aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, rechtlich vorzugehen.
Zu diesem Zweck biete ich an, gemeinsam mit meinem Römischen Rechtsanwaltskollegen Avv. Alessandro Fusillo, beim Verwaltungsgericht in Bozen einen Sammelrekurs (sprich einen Gemeinschaftsrekurs für alle betroffenen Kinder/Familien) samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung gegen den bei Nichtvorlage des Impfnachweises zu erwartenden Ausschluss aus dem Kindergarten (sprich gegen den Verfall der Eintragung in den Kindergarten) einzureichen.
Die an der rechtlichen Verteidigung gegen den Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten ihres nicht oder teilweise nicht geimpften Kindes interessierten Eltern, bitte ich auf meine Landtagsemailadresse
folgende Informationen und Dokumente so rasch als möglich geordnet zu senden:
Gut lesbare Kopie des Einschreibens mit dem die Eltern/Erziehungsberechtigten vom Kindergartensprengel aufgefordert werden, innerhalb 10. Juli den Impfnachweis des Kindes vorzulegen. Samt exakter Angabe des Datums der Entgegennahme des Einschreibens
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des betroffenen Kindes
Kopie (vorne und hinten) des Ausweises sowie der Steuernummer des Kindes
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des/der Erziehungsberechtigten (im Regelfall sind es die Eltern)
Kopie (vorne und hinten) des Ausweises und der Steuernummer der Eltern/Erziehungsberechtigten
Gut lesbare Kopie des Dekrets des Kindergartensprengels, mit dem der Verfall der Eintragung in den Kindergarten aufgrund der unterlassenen Vorlage des Impfnachweises mitgeteilt wird. Dieses zweite Einschreiben wird voraussichtlich zwischen zweiter Julihälfte und August den Eltern per Einschreiben zugestellt werden, und daher bitte ich Sie dieses zweite Einschreiben bei Erhalt sofort nachzusenden per Email an die oben genannte Email-Adresse
Telefonnummer unter der mein Sekretariat Sie erreichen kann.
Damit wir ab sofort die Prozessvollmachten und sämtliche formalrechtlichen Notwendigkeiten für die rasche Einreichung des Rekurses samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung vorbereiten können, bitte ich die an der rechtlichen Verteidigung interessierten Eltern, mir sofort sämtliche bereits jetzt vorliegenden Dokumente (samt angeforderte Informationen, siehe oben) auf meine oben genannte Email-Adresse zuzusenden.
Das erst ab der zweiten Julihälfte/August per Einschreiben zu erwartende Dekret der Kindergartensprengeldirektion über den Verfall der Einschreibung des Kindes in den Kindergarten ist dann sofort nach Erhalt zügig immer per Email auf die oben genannte Adresse nachzusenden.
Rücktritt von EU-Parlamentarier der SVP Herbert Dorfmann gefordert!
Europäisches Gericht annulliert Entscheidung der EU Kommission mit der die Offenlegung der zwischen der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer CEO Albert Bourla abgelehnt wurde
Mit dem heute bekannt gewordenen Urteil des Europäischen Gerichts, hat dieses der Klage der New York Times auf Annullierung der Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der diese die Herausgabe der zwischen der EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO der Pfizer Albert Bourla ergangenen SMS zu den Impfstoffkäufen abgelehnt hatte (u.a. mit der Stimme des SVP-Parlamentariers Herbert Dormann), angenommen und die Entscheidung aufgehoben.
Nicht nur die Präsidentin der EU-Kommission, sondern auch alle EU-Parlamentarier (u.a. SVP-EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann), die gegen die Offenlegung der sms-Nachrichten von Ursula von der Leyen an Albert Bourla (CEO der Pfizer, Produzent des für die EU wichtigsten sog. COVID-19-“Impfstoffes”), und damit gegen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit gestimmt haben, müssen zurücktreten!
Sie haben bewiesen, nicht im Interesse der Bürger, sondern im Interesse von big-Pharma und deren Marionetten zu handeln und als Vertreter eines autoritären Regimes in totaler Missachtung demokratischer Grundsätze tätig zu sein!
Ich fordere den Rücktritt des von der Leyen-Jüngers Herbert Dorfmann, der nicht die Interessen der Südtiroler Bevölkerung, sondern rein geballte Machtinteressen in Brüssel vertritt!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Ich teile die Sorge von Alt-Senator Oskar Peterlini hinsichtlich der stillschweigenden Anpassung des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol an die Reform der italienischen Verfassung von 2001.
Meine Sorge gilt aber darüber hinaus der nun expliziten Verankerung im Sonderstatut der Notwendigkeit der Beachtung der Zwänge („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben.
Denn dadurch hat das Land Südtirol und die Region Trentino-Südtirol keinerlei Möglichkeit mehr, sich gegen eine verfassungswidrige Übertragung von Kompetenzen durch die Republik Italien an die Europäische Union und eine damit einhergehende Aushöhlung unserer Autonomie zu wehren.
Ein solcher verfassungswidriger Verzicht, von dem Mitgliedsstaat Italien zustehender Kompetenzen, ist beispielsweise im November 2022 im Bereich der Gesundheits- und Wirtschaftspolitik erfolgt.
Durch die Einführung des unheilvollen „One Health“- Konzepts – samt der Aufnahme des völlig politisierten und weitab von Evidenz behandelten Klimathemas – in den Bereich der Öffentlichen Gesundheit, mit expliziter Bezugnahme auf eine grundlegend von der Pharmaindustrie kontrollierten WHO als absolute Referenzinstitution, sowie der Verpflichtung der Mitgliedsländer zur Bekämpfung der sog. Desinformation (sprich zur Zensur kritischer Meinungen betreffend gesundheitspolitischer Entscheidungen/Maßnahmen im weitesten Sinne, inklusive Klima) sind weitestreichende Gefahren autoritärer zentralistisch auf EU-Ebene getroffener Maßnahmen gegeben.
Aufgrund der generell autoritären Entwicklung, des wirtschaftspolitischen suizidalen und kriegstreiberischen Kurses der Europäischen Union und der damit zu erwartenden zentralistischen Entwicklung der „Rechtsordnung der Europäischen Union“, führt diese Änderung des Autonomiestatuts zu einem vorhersehbaren Abbau auf Raten der Südtiroler Autonomie.
Wenn von einem angeblichen Erfolg gesprochen wird, weil für die Gesetzgebungskompetenz des Landes Südtirol und der Region Trentino-Südtirol, die Notwendigkeit der Achtung der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik Italien“ wegfällt, dann wird völlig außer Acht gelassen, dass die viel weiter reichende und gefährlichere explizite Verankerung im Autonomiestatut der Notwendigkeit der Beachtung der „Zwänge“ („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben, zu einem stetigen Abbau des Sonderstatuts führen wird.
Ich werde deshalb exakt aus diesem Grund dagegen stimmen.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
In der gestrigen Ausgabe des Runden Tisches im Sender RAI Südtirol hat der Südtiroler Landesrat für die deutsche Bildung und Kultur Philipp Achammer folgendes wörtlich gesagt: „Wir haben einen massiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen … aus welchem Grund auch immer … niemand kommt mehr hinterher mit dem Unterstützungspersonal.“
Im Rahmen der in der ersten Gesetzgebungskommission im Südtiroler Landtag im Herbst vergangenen Jahres von uns Kommissionsmitgliedern vorgenommenen Anhörung der Vertreter von Kindergarten und Schule aller drei Sprachgruppen, wurde uns mitgeteilt, dass mittlerweile in Südtirol auf 76 Kinder 1 autistisches Kind fällt, und der Anstieg rasant ist.
Da sehr oft der Einwand kommt, dass der starke Anstieg in der Autismusrate nicht der Realität entspräche, sondern allein durch neue Diagnosekriterien bedingt sei, habe ich die Anhörung genutzt, um den seit Jahrzehnten im Kindergarten und in der Schule Tätigen, die konkrete Frage zu stellen, ob sie einen effektiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen sehen, oder ob der vermeldete Anstieg allein von einer geänderten Diagnosepraxis abhängt. Unisono wurde uns in der Aula des Landtages von allen eingeladenen Vertretern der Kindergärten und Schulen aller drei Sprachgruppen bestätigt, dass der massive Anstieg einer reellen Situation entspricht.
D.h. wir haben es mit einem Supergau an Notstand bzw. Zivilschutzerfordernis zu tun, der täglich Gegenstand einer offenen und intensiven Diskussion in einer nicht durch Zensur gegängelten Wissenschaft, Politik, in den Medien und damit in der Gesellschaft insgesamt sein muss.
Da aber die Ursachenermittlung mit enormen Tabus belegt ist, ja der sog. „Elefant im Raum“ bewusst ausgeblendet wird – nach dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“ – wird diese unsere Gesellschaft generell betreffende extrem bedrohende Situation in einer Art von OMERTÀ meist im öffentlichen Diskurs verdrängt, und nur wenn die Verantwortlichen in Erklärungsnotstand kommen, wie gestern der Südtiroler Landesrat für die deutschsprachige Bildung, wird die dramatische Realität kommuniziert.
Sämtliche in der Europäischen Union zentral von der Europäischen Kommission zugelassenen Kinderimpfstoffe (es kommen mittlerweile nur mehr Mehrfachimpfstoffe zur Anwendung) sind niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit geprüft worden. Die darin enthaltenen Adjuvantien, wie Aluminium, überwinden die Blutgehirnschranke, die im Kindesalter nicht ausgebildet ist, erst recht nicht bei Säuglingen und Kleinkindern.
Immer wieder wird auch bei uns behauptet, es sei nachgewiesen, dass es zwischen Autismus und den Kinderimpfstoffen keinen Zusammenhang gäbe. Das Gegenteil ist der Fall.
Es kommen laufend peer-reviewdte Studien heraus, die einen klaren Zusammenhang aufzeigen, siehe z.B. diese Studie, die Ende Jänner 2025 veröffentlicht wurde:
Die derzeit auch in Südtirol zur Anwendung kommenden Kinderimpfstoffe wurden niemals mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit geteset, ein Umstand, den übrigens der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit H. Messner, aufgrund meiner im Landtag hierzu gemachten Anfragen, bereits öffentlich zugegeben hat.
Die Pharmakokinetik der Kinderimpfstoffe wurde überhaupt nicht getestet: d.h. man hat nie geprüft, wie sich diese Substanzen, die Adjuvantien wie Aluminium enthalten, das bekanntlich hochtoxisch ist und zu schweren neurologischen Schäden führen kann, im Körper verteilen und wo sie verbleiben.
Die wenigen klinischen Studien mit nicht echten Kontrollgruppen (d.h. die sog. „Kontrollgruppe“ bekommt einen anderen Impfstoff, der auch nicht echt geprüft wurde bzw. eine Substanz, die auf jeden Fall die Adjuvantien enthält) wurden übrigens meist nur auf Säuglinge und Kleinkinder im Alter bis zu 24 Monaten in Lateinamerika, Afrika und Asien durchgeführt. Auch das sollte uns zu denken geben, denn Kinder in diesem Alter können die Beschwerden, die nach der Impfung auftreten kaum artikulieren, bzw. fällt es nicht so sehr auf, wenn ein Kind, das in seiner Sprach- und Bewegungsentwicklung noch nicht weit fortgeschritten ist, eine Nebenwirkung davon trägt.
Ich werde nicht müde, auf den Wahnsinn einer Gesellschaft hinzuweisen, die auf dem Altar eines seit Jahrzehnten – von einer, die Arzneimittelzulassungsbehörden, Politik, Justiz und Medien kontrollierenden Lobby – aufgebauten Impfdogmas, die eigenen Kinder und die Zukunft einer selbstbestimmten Gesellschaft generell opfert und eine Verhaltensweise an den Tag legt, die wir im Geschichtsunterricht dem Mittelalter zuordnen.
Wissenschaft heißt dogmenlose Überprüfung aller nicht nachweislich ausgeschlossenen Ursachen. Aber genau exakt dies erfolgt beim Thema Impfen nicht!
sodass selbst Länder, in denen keine Impfpflicht besteht (wie z.B. Österreich) mittlerweile eine relativ hohe Durchimpfungsrate aufweisen. Denn durch systematische Zensur und die Aufforderung von Politik und Sanität zur Bekämpfung von angeblicher Desinformation wurde in der Europäischen Union ein dem Autoritarismus verpflichteter Mechanismus installiert.
Und wie uns Landesrat Achammer gestern erklärt hat, haben auch sein Nordtiroler und Vorarlberger Kollege mit dem massiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen zu kämpfen und kämen, wie er, nicht mehr hinterher mit der Zurverfügungstellung von Unterstützungspersonal!
Wir haben es mit einem Supergau zu tun, der längst schon die Dimension eines auch zivilschutzrechtlichen Alarms hat, und ich frage mich, wie lange noch die Verantwortlichen in Politik, Sanität und Medien lieber ihre eigenen Kinder und Enkelkinder opfern, als der Wahrheit ins Gesicht zu sehen und endlich die Handbremse zu ziehen.
Dies erfordert als allererstes die Einhaltung der in den Zulassungsbeschlüssen der EU Kommission vorgesehenen ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe. Dies würde eine unmittelbare rechtswirksame Aushebelung der in Italien geltenden Kinderimpfpflicht bedeuten.
Ein von mir im Februar hierzu im Südtiroler Landtag institutionell dokumentiert eingebrachter Beschlussantrag wurde leider mehrheitlich nicht nur von den Regierungsparteien (SVP, Freiheitliche & Co.), sondern auch von großen Oppositionsparteien wie dem Team-K abgelehnt.
Und somit, geht die Behandlung unserer Kinder mit niemals auf ihre Sicherheit getesteten, aber in peer-reviewdten Studien als Ursache für Autismus und weiteren neurologische Schäden ausgemachten Impfstoffen unter Anwendung massiver Desinformation und einer menschenrechtswidrigen Erpressung der Eltern (nicht geimpfte Kinder werden von Kitas, Tagesmutterdienst und Kindergarten erbarmungslos ausgeschlossen!) munter weiter … bis jedes Kind eine eigene Stützlehrkraft braucht und wir als Gesellschaft insgesamt keine Gefahr mehr einer auf Selbstbestimmung und Selbstfindung ausgerichteten Bevölkerung für jene „Elite“ darstellen, denen diese Entwicklung ganz offensichtlich zu Gute kommt.
Ich empfehle Allen, die ohne Gehaltszahlung von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ suspendiert waren, SOFORT mit einem Einschreiben mit Rückantwort, oder einem elektronischen Einschreiben laut beiliegender Vorlage, die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt zu unterbrechen.
Dies gilt für Alle, die nicht bereits ein arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gemacht haben, mit dem Sie diese Forderungen eingeklagt haben.
Strafanzeigen, irgendwelche Sammelklagen, die nicht spezifisch arbeitsrechtliche Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber betreffen, haben die Verjährungsfrist nicht unterbrochen! Also unbedingt dieses Schreiben angepasst dringend absenden.
Ich empfehle derzeit allen Betroffenen erst dann vor Gericht zu ziehen um die ausständigen Gehälter etc. einzuklagen, wenn die Justiz sich endlich mehrheitlich dazu entscheidet, die sog. „materielle Wahrheit“ zu ermitteln um Recht sprechen zu können. Derzeit ist das Prozessrisiko aufgrund einer Justizverweigerung noch zu groß.
Daher geht es derzeit darum, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, um den Fortbestand der Forderungen gewährleistet zu sehen.