PRESSEMITTEILUNG

Aufforderung an die Verantwortungsträger (Messner, Kompatscher, Kofler) umgehend die generelle Anwendung auf die Südtiroler Neugeborenen des risikobehafteten monoklonalen RSV-Antikörpers Nirsevimab Beyfortus einzustellen

Persönliche Haftung der Verantwortungsträger für von Neugeborenen davongetragenen Schäden in Anbetracht der negativen Stellungnahme der italienischen Obersten Gesundheitsbehörde

Laut mir vorliegenden Informationen, startet heute in Südtirol die flächendeckende Behandlung Neugeborener mit dem monoklonalen RSV Antikörper Nirsevimab Beyfortus von Sanofi, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità) sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:

https://www.ansa.it/canale_saluteebenessere/notizie/sanita/2024/10/04/le-indicazioni-delliss-al-ministero-il-farmaco-per-il-virus-sinciziale-non-sia-a-tappeto_a76c0be5-434b-4639-b889-fbfae2c3024f.html

https://www.dottnet.it/articolo/32537543/l-iss-il-farmaco-per-il-virus-sinciziale-non-a-tutti-ma-i-medici-sono-contrari

International wird auf die, in klinischen Studien (siehe z.B. japanische Studie in Med Check)

https://medcheckjp.org/wp-content/uploads/2024/09/Eng-no-30.pdf

festgestellte erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab Beyfortus behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe oder den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, und davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen!

Es gibt gute Gründe, weshalb die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde sich dagegen ausgesprochen hat!

https://childrenshealthdefense.org/defender/death-infants-clinical-trials-beyfortus-rsv-shot/?utm_source=telegram&utm_medium=social&utm_campaign=defender&utm_id=20241010

Aufgrund der konkreten Gefahr für Gesundheit und Leben unserer Neugeborenen, die eine solche unverantwortliche generelle Anwendung dieses Antikörpers mit sich bringt, habe ich per elektronischem Einschreiben am Montag 4. November 2024 den Gesundheitslandesrat Hubert Messner, den Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Christian Kofler aufgefordert, sofort die generelle Anwendung von Beyfortus auf alle Neugeborenen in Südtirol auszusetzen!

Und habe die drei Verantwortungsträger gleichzeitig auf ihre persönliche Haftbarkeit aufmerksam gemacht, da in Anbetracht der negativen Stellungnahme der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde (ISS) bezüglich der generellen Anwendung von Beyfortus auf alle Neugeborenen und der offenkundigen Desinformation der Südtiroler Bevölkerung (Eltern) durch die Verantwortungsträger über das Nutzen/Risiko-Profil dieses Medikaments, die politischen Verantwortungsträger, die diese Anwendung beschlossen haben und durchführen lassen, sowie die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebes und die Ärzte, die jene für die Anwendung von Beyfortus laut Zulassungsbeschluss der Europäischen Kommission verpflichtend vorgesehene ärztliche Verschreibung vornehmen, für jeden Schaden, den ein Neugeborenes davon trägt, persönlich haften.

 In diese Haftbarkeit begeben sich auch all jene Medienvertreter, die trotz der institutionell begründeten Warnungen und meiner wiederholten Pressemitteilungen zu diesem Thema, die für die Gesundheit und das Leben der Südtiroler Neugeborenen wesentlichen Informationen der Südtiroler Bevölkerung offenkundig bewusst vorenthalten!

PEC an Messner, Kompatscher, Kofler Aufforderung sofortige Aussetzung gen. Anwendung Beyfortus Neugeborene

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

PRESSEMITTEILUNG

MESSNER WILL RSV-MONOKLONALEN ANTIKÖRPER FÜR ALLE NEUGEBORENEN, TROTZ GEGENTEILIGER EMPFEHLUNG DER OBERSTEN ITALIENISCHEN GEESUNDHEITSBEHÖRDE UND INTERNATIONALER WARNUNGEN

Die Politik und eine von big pharma getriebene Ärzteschaft, aber nicht die Wissenschaft, will allen Neugeborenen den RSV-monoklonalen Antikörper Nirsevimab -Beyfortus spritzen, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde – unter neuer Führung – sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers ebenso vergleichsweise gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:

https://www.dottnet.it/articolo/32537543/l-iss-il-farmaco-per-il-virus-sinciziale-non-a-tutti-ma-i-medici-sono-contrari

International wird auf die in Studien (siehe z.B. japanische Studie in Med Check)

https://medcheckjp.org/wp-content/uploads/2024/09/Eng-no-30.pdf

nachgewiesene erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe o. den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, u. davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen.

https://childrenshealthdefense.org/defender/death-infants-clinical-trials-beyfortus-rsv-shot/?utm_source=telegram&utm_medium=social&utm_campaign=defender&utm_id=20241010

Viele werdende Südtiroler Eltern stellen sich seit Wochen besorgt die Frage, ob in Südtirols Geburtsstationen ihren Neugeborenen nun automatisch dieser Antikörper gespritzt wird.

Da es selbst für Pflichtimpfungen immer die Zustimmung der Eltern braucht, gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist.

Aufgrund der von vielen Eltern geforderten Klarstellung, habe ich bereits am 18. Oktober für die aktuelle Fragestunde der November-Sitzungsfolge im Südtiroler Landtag folgende Anfrage an Landesrat Messner gestellt:

  • Können die Eltern darauf vertrauen, dass Nirsevimab ihren Babys ab November 2024 nicht automatisch gespritzt wird, und dass ihnen dieser Antikörper für ihr Neugeborenes nur angeboten wird, u. dass es für die Injektion der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eltern bedarf?
  • Hält sich der Sanitätsbetrieb an die in der Zulassung zwingend vorgesehene ärztliche Verschreibungspflicht?
  • Werden die Eltern über das erhöhte Sterberisiko (Thrombosegefahr) aufgeklärt?
  • Wie ist das Prozedere im Südtiroler Sanitätsbetrieb hierzu?

In Anbetracht der auch in Südtirol insbesondere seit 2021 dramatisch sinkenden Geburtenrate und des Umstandes, dass der Schutz der Kinder uns Alle angeht, ist diese – N.B. entgegen der Empfehlungen der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – getroffene Entscheidung, alle Neugeborenen, deren Eltern – weil nicht ausreichend informiert – sich nicht dagegen aussprechen, mit einer nachweislich nur geringfügig positiv wirksamen, aber die Thrombosegefahr (und damit Lebensgefahr) signifikant steigernden Substanz zu behandeln, ein untragbarer und verantwortungsloser Zustand!

Ich fordere Hubert Messner und den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, die Südtiroler Eltern lückenlos über die international nachgewiesenen Gefahren und die vergleichsweise geringe positive Wirkung des RSV-monoklonalen Antikörpers Nirsevimab-Beyfortus aufzuklären, und die – nach lückenloser korrekter Information von den Eltern dennoch beschlossenen – Injektion, wie vom Gesetz vorgesehen,  nicht ohne ärztliche Verschreibung vorzunehmen!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Eltern nicht über Ausnahmen bei Impfpflicht informiert – Pressemitteilung

SYSTEMATISCHE VERLETZUNG DER INFORMATIONSPFLICHT DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN STELLEN

Aufforderung zur Gewährleistung der korrekten und vollständigen Information – durch die Direktionen der Kleinkinderbetreuung, der Kindergärten, der Schulen und Universität  sowie durch die Arbeitgeber und Arbeitsmediziner – in Bezug auf die Forderung des Nachweises der erfolgten Kinderpflichtimpfung sowie Tetanus-Impfung von Schüler/Studenten und Arbeitnehmer

Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner hat in der Landtagssitzung vom 8. Oktober 2024 auf meine hier anbei befindliche Anfrage (siehe Anlage) bestätigt, dass bei Nachweis eines ausreichenden Antikörper-Titers in Bezug auf die geforderte Pflichtimpfung, die Impfpflicht – wie vom Gesetz vorgesehen – entfällt.

Er hat in derselben Landtagssitzung vom 8. Oktober 2024 angekündigt, dafür sorgen zu wollen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb in der schriftlichen Aufforderung betreffend die Kinderpflichtimpfung, künftig diese notwendige Information den Eltern endlich geben wird.

Es sind aber die Direktionen der Kleinkinderbetreuungsstätten, der Kindergärten sowie der Schulen, die die Aufforderung zum Nachweis der Kinderimpfung den Eltern schicken.

Dabei wird der Ausschluss der Kleinkinder und Kindergartenkinder von der entsprechenden Struktur angedroht, gleichzeitig aber die Informationspflicht verletzt!

Ich habe daher (mit anbei befindlichem elektronischen Einschreiben) gestern die zuständigen Assessorate für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit, für die Familie, sowie für die deutsche, italienische und ladinische Bildung  sowie den Südtiroler Sanitätsbetrieb aufgefordert, mit Dringlichkeit die Direktionen der Kleinkinderbetreuungsstätten, der Kindergärten und Schulen anzuweisen, die Eltern darüber zu informieren, das ihre Kinder bei Nachweis der auf natürliche Art erfolgten Immunisierung von der Impfpflicht befreit sind.

Was die für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmer sowie für Schüler der Berufs- und Fachschulen und Universitätsstudenten für den praktischen Unterricht/Lehrgang derzeit geltende Tetanus-Impfpflicht anbelangt, werden die Schüler/Studenten, sowie die Arbeitnehmer von der Direktion der betreffenden Schule/Universität bzw. vom Arbeitgeber/Arbeitsmediziner zum Nachweis der erfolgten Tetanus-Impfung aufgefordert.

Dabei wird systematisch gesetzeswidrig unterlassen, die Schüler/Studenten bzw. die Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass bei Nachweis eines ausreichenden Tetanus-Toxin-Antikörper-Status (Tetanus-Toxin-IgG), die Impfpflicht entfällt.

Die Schul- und Universitätsdirektionen sowie die Arbeitgeber „exekutieren“ die Anwendung der derzeit in Kraft befindlichen Tetanus-Pflichtimpfung, indem sie den Schülern/Studenten mit dem Ausschluss aus dem praktischen Unterricht/Lehrgang und den Arbeitnehmern mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Suspendierung, Kündigung) drohen, gleichzeitig aber ihrer Informationspflicht rechtswidrig nicht nachkommen.

 Daher habe ich mit dem anbei befindlichen elektronischem Einschreiben gestern die für die deutsche, italienische und ladinische Bildung sowie die für die betroffenen Wirtschaftsbereiche zuständigen Landesräte aufgefordert, umgehend die Schul- und Universitätsdirektionen sowie die Arbeitgeberverbände darüber zu informieren, dass in der Aufforderung zum Nachweis der Tetanus-Impfung, der ausdrückliche Hinweis auf die Befreiung von der Impfpflicht bei Nachweis eines ausreichenden Tetanus-Toxin-IgG-Status erfolgen muss.

Ebenso habe ich den Südtiroler Sanitätsbetrieb aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die in Südtirol tätigen Arbeitsmediziner auch dieser klaren Informationspflicht nachkommen.

Es ist absolut nicht akzeptabel dass wesentliche Informationen, die per Gesetz von den Behörden bzw. die Impfpflicht „exekutierenden“ Stellen (inklusive Arbeitgeber) erteilt werden müssen, den betroffenen Bürgern vorenthalten werden.

Es sieht ganz danach aus, als ob oberste Priorität im Handeln der Behörden die ständige Impfung der Bürger hat, sogar wenn diese bereits eine natürliche Immunität aufweisen und daher von der Impfpflicht per Gesetz befreit wären.

Aufforderung zur Gewährleistung korrekter und umfassender Infomation zur Impfpflicht

Zweite Anfrage zur Aktuellen Fragestunde – Sitzungsfolge Oktober 2024

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Landesregierung lehnt Mietreduzierung für Ungeimpfte ab – Pressemitteilung

 

Für die Südtiroler Landesregierung haben die nicht Covid-19“-Geimpften“ selbst Schuld für ihre Suspendierung von Arbeit und Einkommen

Eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen laut Regierungsprogramm der Südtiroler Landesregierung ist nicht in Sicht

Südtiroler Bürger, die vom WOBI eine Wohnung zum sozialen Mietzins zugewiesen erhielten und stets fristgerecht die Miete bezahlt haben, erfuhren in den Jahren 2021/2022 aufgrund der über mehrere Monate andauernden Suspendierung von der Arbeit wegen der nicht erfolgten sog. Covid-19-„Impfung“ eine fundamentale Reduzierung ihrer Wirtschaftskraft.

Die Monate lang kein Gehalt beziehenden Südtiroler, die bereits vorher von der Hand in den Mund gelebt haben u. deshalb Anspruch auf eine Mietwohnung zum sozialen Mietzins hatten, haben um die, laut Landesbestimmungen zustehende Mietpreisreduzierung angesucht.

 

Das WOBI hat diese Mietpreisreduzierung abgelehnt, mit der Begründung, dass sich diese Südtiroler die Suspendierung von der Arbeit u. damit den über Monate andauernden Gehaltsverlust selbst zuzuschreiben hätten. Südtiroler Bürgern wurde mittlerweile sogar die Zwangsräumung zugestellt.

Auch das Dekret des LH Nr. 28 vom 23. August 2023 sieht im Art. 29 (Reduzierung des sozialen Mietzinses) vor, dass in außerordentlichen Fällen, die eine andauernde, ungewollte, unvorhersehbare und erhebliche Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) der Familiengemeinschaft bedingen, der soziale Mietzins reduziert werden kann.

Daher habe ich der aktuellen Landesregierung und zuständigen Landesrätin die Frage gestellt, ob auch sie der Meinung sind, dass der Umstand der Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) aufgrund der Suspendierung von der Arbeit wegen der legitimen Weigerung, sich eine experimentelle auf Gentechnik basierende Substanz spritzen zu lassen, als „gewollte“ Minderung des Faktor wirtschaftliche Lage (FWL) einzustufen ist?

Mit anbei befindlicher Antwort bestätigt die für den Wohnbau zuständige Landesrätin Ulli Mair, dass die Suspendierung der nicht Covid-19-„Geimpften“ nicht als unverschuldete Arbeitslosigkeit gewertet wird!

https://drive.google.com/file/d/154wTEevebVxkIpPbYJ2N-gySMcGiEcip/view?usp=drivesdk

Die klare Antwort der „Freiheitlichen“-Landesrätin Ulli Mair zeigt, dass es die Südtiroler Landesregierung, und die Landesrätin selbst, absolut nicht ernst meinen mit ihrer programmatischen Ankündigung einer Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.

 

Die Antwort der für den sozialen Wohnbau zuständigen Landesrätin Ulli Mair ist eine Schande für die Südtiroler Landesregierung, die, obwohl sie es mittlerweile besser wissen müsste, auch nachhaltig absolut evidenzlos autoritär zum Schaden der Schwachen der Gesellschaft agiert.

 

Der Südtiroler Landesregierung ist die Offenlegung tausender Seiten der institutionellen Dokumente und Protokolle des Robert-Koch-Instituts, auf das sich gerade die Südtiroler Landesregierung so beflissentlich während der sog. Pandemie bezogen hatte, offensichtlich völlig entgangen.

 

Derweil werfen Gerichte in Deutschland – aufgrund des unmissverständlichen Inhalts der RKI-Protokolle – wieder die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Covid-19-Pflicht-„Impfung“ vor dem Bundesverfassungsgerichtshof auf.

 

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/steilvorlage-fuer-die-corona-aufarbeitung-richter-in-osnabrueck-wuerdigen-rki-protokolle-li.2251612

 

Und insgesamt werden in Deutschland sehr profunde Fragen aufgeworfen,

 

https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-justiz-pandemie-der-unmenschlichkeit-rki-files

 

mit denen sich offensichtlich die Südtiroler Landesregierung, in klarer Verletzung ihres Regierungsprogramms, nicht beschäftigt.

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Einladung zur Pressekonferenz: Eilantrag auf Aussetzung der Kinderimpfpflicht – 19. September 2024

Ich lade ein zur Pressekonferenz am Donnerstag, 19. September 2024 um 10 Uhr im Südtiroler Landtag – Saal 1 – Parterre 

Inakzeptabler Ausschluss vieler Kinder aus Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten, weil sie nicht mit Substanzen behandelt wurden, deren Wirksamkeit und Sicherheit niemals nachgewiesen wurden.

Eilantrag an die Verantwortlichen der Regierung in Rom und der Institutionen der Öffentlichen Gesundheit auf sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht, gestellt im Auftrage betroffener Eltern und in meiner Eigenschaft als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag und daher Vertreterin der Autonomen Provinz Bozen im Sinne von Art. 48/bis Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 670

Details in der Pressekonferenz

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Keine Demokratie ohne Informations- und Meinungsfreiheit – Pressemitteilung

KEINE DEMOKRATIE OHNE INFORMATIONS- UND MEINUNGSFREIHEIT

Unabdingbare Grundlage für eine transparente und echt demokratische Entscheidungsfindung, ist die Informations- und Meinungsfreiheit. Dies gilt für die repräsentative Demokratie, wie für die direkte Demokratie.

Eine Scheindemokratie ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass Abstimmungsergebnisse durch systematische Manipulation der Meinungsbildung zustande kommen.

Die vergangenen Jahre sind durch eine brachiale, von den staatlichen Regierungen und supranationalen, sowohl öffentlich- als auch paraöffentlichen Organisationen (wie der EU und der WHO) in Auftrag gegebene Zensur gekennzeichnet, die bis in die aktuelle Zeit andauert.

Das jüngst per Schreiben an den US-Kongress gerichtete Eingeständnis des META-CEO Mark Zuckerberg, in seinen „sozialen Plattformen und Netzwerken“ Facebook, Instagram etc. im Auftrage der Biden-Harris-Administration (will heißen im Auftrage der WHO und in Europa auch der Europäischen Kommission) massiv Zensur betrieben zu haben, ist die Bestätigung dafür, dass wir in der Ära der Zensur und einer reinen Scheindemokratie leben.

Die sog. Systemmedien sind offensichtlich fast durchwegs zu zentral „Nachrichtenagentur-gesteuerten“ Zensur- und Manipulationsinstrumentarien mutiert.

Echt demokratische Zustände sind erst dann wieder möglich, wenn die Informations- und Meinungsfreiheit gewährleistet ist.

Instrumentarien der direkten Demokratie, in einem Kontext der systematischen Zensur und damit Manipulation, werden zu Instrumentarien autoritärer Machtstrukturen. Denn wer das Volk desinformiert, der kann es – „vermeintlich“ selbst entscheidend – vor den eigenen Karren spannen und gegen die zensierten Interessen des Volkes entscheiden lassen.

Spätestens seit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle und sämtlicher Korrespondenz zwischen dem RKI und den politisch Verantwortlichen für die sog. Pandemiemaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland (die leider von unserer Landesregierung als nachzuahmendes Vorzeigemodell herangezogen wurden) müsste jedem klar geworden sein, dass wir in erster Linie für die Gewährleistung der Informations-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einstehen müssen.

Ich bin für die Ausweitung der Instrumentarien direkter Demokratie in Südtirol, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Landtag zu aller erst, und am besten auch in der Prämisse zu den betreffenden Gesetzesentwürfen, ohne Wenn und Aber, eine klare Stellungnahme gegen jegliche Form der Zensur abgibt und gleichzeitig erklärt, dass die Informations- und Meinungsfreiheit die Grundvoraussetzung für eine echte Demokratie sind.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Fraktion VITA

Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses

Verantwortungslose Pharma-Propaganda statt Public Health an der Claudiana: Kritik an Christian Wiedermann

VERANTWORTUNGSLOSE PHARMA-PROPAGANDA ANSTATT PUBBLIC HEALTH

Wenn Christian Wiedermann nur irgendein in Südtirol tätiger Mediziner wäre, würde ich als Landtagsabgeordnete sicher nicht auf seine Aussagen reagieren, die vergangene Woche durch die Medien gingen.

Er gibt aber in seiner Funktion als Koordinator der Forschungsprojekte des Instituts für Allgemeinmedizin und Public Health (ClaudianaBozen) Erklärungen über die Medien ab, die so keinesfalls stehengelassen werden können.

Auch die website

https://www.institut-allgemeinmedizin.bz.it/corona-im-sommer-2024-symptome-risiken-pravention/

zeugt davon, dass Wiedermann & Co. – ungeachtet der offiziellen institutionellen Dokumentation, die bestätigt, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen (Transfektionen) sind, für die niemals die Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurden – nach wie vor in erster Linie Propaganda für Pfizer, Moderna & Co. machen.

Wenn Herr Wiedermann dann sogar die Medien auffordert, auch weiterhin den, von ihm als fake news bezeichneten institutionell dokumentiert begründeten Einwänden (siehe nachfolgend) der „Impfgegner“ entgegen zu treten, dann ist das Etwas, was mich als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag zur Reaktion veranlasst.

Hier geht es nämlich um den Schutz der Bevölkerung vor einer seit Jahren nun völlig verantwortungslos handelnden Riege von in der sog. „Öffentlichen Gesundheit“ an Schaltstellen Tätigen.

Während der P(l)andemie-Zeit (auch dieses zentrale Thema wird nächstens in Südtirol anhand konkreter Daten näher beleuchtet werden) war ich u.a. von vielen verzweifelt Hilfe suchenden Studenten der Claudiana (Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe) kontaktiert worden, denen in völlig verantwortungsloser Art und Weise, ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz, eine experimentelle, die Gesundheit und das Leben junger Menschen aufs Spiel setzende gentechnische Injektion als Bedingung dafür aufgezwungen wurde, dass sie ihre Praktika und damit ihr Studium absolvieren durften.

Wenn Wiedermann & Co. von der angeblich nachgewiesenen Wirksamkeit dieser höchstgefährlichen experimentellen Injektionen sprechen, dann leugnen sie institutionelle Dokumentation, die belegt, dass weder die Wirksamkeit, noch die Sicherheit nachgewiesen wurden.

Aus dem von der EU-Kommission mit Pfizer/BioNTech abgeschlossenen und bereits 2021 geleakten und seitdem auf der website der nationalen RAI veröffentlichten Rahmenkaufvertrag für den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty geht unmissverständlich hervor, dass der Produzent weder die Wirksamkeit (nicht einmal für die Verhinderung eines schweren Krankheitsverlaufes), noch die Sicherheit garantiert und ausdrücklich darauf hinweist, dass mit der klinischen Prüfung nach Lieferung und Injektion in die ahnungslose Bevölkerung fortgefahren werden müsse.

https://drive.google.com/file/d/134X-t0mgZNYlQqfJPFH1sg-Ngdx1ee7I

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Dass die sog. Covid-19-„Impstoffe” NICHT für die Verhinderung der Virusinfektion und der Infektiösität der damit behandelten Personen entwickelt und zugelassen wurden, ging von Anfang an aus den offiziellen Zulassungsdokumenten der europäischen Arzneimittelbehörde hervor, u.a. aus dem sog. Assessment-Report (Bewertungsbericht) der EMA (siehe hier den Auszug aus dem für Comirnaty von Pfizer/BioNTech veröffentlichten Assessment Report):

https://drive.google.com/file/d/1zZs3KlrgHOqk7y6yIhaA89OfBVslvfY5/view?usp=drivesdk

Die Anwendung in „Impf“-Kampagnen dieser experimentellen gentechnischen Substanzen mit dem öffentlich erklärten (aber niemals erreichbaren) Ziel der Unterbrechung der Infektionskette, entspricht einer schweren Verletzung des Verbots der über einen individuellen Fall (darüber hinaus nur mit spezifischer Zustimmung nach entsprechender Aufklärung) hinausgehenden massenhaften off-label-Anwendung eines Medikaments, und damit der schweren Verletzung klarer medizinrechtlicher Bestimmungen auch in Italien (Ges.v.V. 23/1998 Art. 3).

Dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe” klinisch niemals wirklich auf deren Sicherheit geprüft wurden, sondern nur propagandamäßig (sprich mit Lügenmärchen) als sicher der Bevölkerung entweder durch direkte oder indirekte Impfpflicht aufoktroyiert wurden, geht – abgesehen von den Kaufverträgen – aus den Risiko-Management-Plänen der Hersteller, sowie aus den Veröffentlichungen der WHO hervor, die bestätigen, dass die klinischen Studien, die zunächst für die bedingte Zulassung zwecks Bestätigung der Wirksamkeit und Sicherheit auferlegt worden waren, niemals gemacht wurden.

Siehe hier einen Auszug des Risiko Management Plans von Comirnaty von Pfizer/BioNTech, aus dem hervorgeht, dass nach wie vor wesentliche Informationen fehlen.

https://drive.google.com/file/d/1zoAYNntPxrbyC5giCfCMDuCrKOyiOtEp/view?usp=drivesdk

Und hier nachfolgend die Veröffentlichung der WHO, aus der hervorgeht, dass die Kontrollgruppen der klinischen Studien sofort nach der bedingten Zulassung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“  mit dem zynischen Hinweis darauf, dass man den Mitgliedern der sog. Placebo-Gruppe die „Impfung“ nicht vorenthalten könne, aufgelöst wurden.

https://drive.google.com/file/d/1GsB__hlIcXe1Z53hnyD06Rf2sC-4GRwx/view?usp=drivesdk

Dem stehen allerdings die Bedingungen der zunächst nur bedingten Marktzulassung dieser experimentellen Substanzen entgegen, nach welchen die Hersteller mit ordentlichen klinischen Studien (sprich doppelt verblindeten Kontrollgruppen) die Wirksamkeit und Sicherheit hätten nachweisen müssen. Siehe hier den entsprechenden Anhang II des Beschlusses der Europäischen Kommission der bedingten Marktzulassung für Comirnaty von Pfizer/BioNTech in der Version September 2022 (Seite 121), kurz vor der unbedingten Zulassung im Oktober 2022, die erfolgt ist, ohne dass die Wirksamkeit und Sicherheit mit klinischen Studien nachgewiesen worden sind.

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2022/20220916157154/anx_157154_de.pdf

Der Umstand, dass die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), die in einem Mega-Interessenskonflikt aufgrund des sog. „Drehtür-Mechanismus“ mit der Pharma-Industrie steht (die leitenden Mitarbeiter kommen von und gehen in die Pharma-Industrie), diese experimentellen Substanzen dennoch letztendlich unbedingt für 5 Jahre verlängerbar zugelassen hat, entspricht dem größten Verbrechen in der Pharmakologie- und Medizin-Geschichte und ist Gegenstand diverser Gerichtsverfahren auf Ebene der Europäischen Gerichtsbarkeit.

Wenn also Herr Wiedermann absolut unbegründet – es sei denn er möchte die von GAVI (Koalition der Impfstoffhersteller), Pfizer & Co. finanzierten und in den von diesen „Sponsoren“ unterstützten Wissenschaftsjournalen veröffentlichten „Fake-Studien“ heranziehen – weiterhin behauptet, dass unter den nicht mit diesen experimentellen Substanzen „Geimpften“ mehr schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verzeichnen waren, und diese sog. „Ungeimpften“ eine höhere Belastung der Gesundheitssysteme hervorgerufen hätten, dann führt er die gefährliche Desinformation der Südtiroler Bevölkerung fort.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass Covid-19-„Geimpfte“ erst 14 Tage nach der sog. „Impfung“ als „Geimpfte“ galten. Deshalb sind sämtliche schweren Krankheitsverläufe (nicht selten war Covid-19 eine Nebenwirkung der sog. „Impfung“) inklusive Todesfälle (gerade auch wegen kurzfristig eintretender schwerster Nebenwirkungen dieser Transfektionen) auf den Intensiv-Stationen und generell als „Nichtgeimpfte“ erfasst worden.

Der Versuch, die auch in Südtirol im Sinkflug befindliche Geburtenrate allein mit sozio-ökonomischen Problemen zu begründen, und völlig die längst international nachgewiesene statistische Korrelation zwischen hoher Covid-19-Durch-„Impfungsrate“ und Geburtenrückgang, sowie den unbestreitbaren Nachweis der pharmakinetischen Streuung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ im gesamten Körper (bis ins Gehirn) mit nachweisbarer Auswirkung auch auf die Geschlechtsorgane und endokrinologischen Vorgänge insgesamt  auszublenden, ist  ein weiterer Ausdruck jener Verantwortungslosigkeit, die auch heute noch zur systematischen Empfehlung dieser experimentellen Substanzen für Schwangere führt.

Einen verantwortungsloseren Umgang mit der Bevölkerung kann man sich angesichts der mittlerweile hinlänglich bekannten schwerwiegenden irreversiblen (Neben-)Wirkungen dieser Substanzen, die – wie aus dem Beipackzettel hervorgeht – niemals auf Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität getestet wurden, kaum vorstellen.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Phase 2 der Aktion Transparenz: Offenlegung der Kinderimpfungen in Südtirol

Phase 2 der Aktion „Transparenz zum Schutz unserer Kinder“

Allen Südtiroler Eltern/Erziehungsberechtigten, die sich bereits an der Phase 1 der Aktion „Transparenz zum Schutz unserer Kinder“ beteiligt haben und bereits vom Südtiroler Sanitätsbetrieb als „Antwort“ auf die Anfrage der Offenlegung der klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen für die Kinderpflichtimpfungen nur den Hinweis auf zwei links mit englischsprachiger Dokumentation erhalten haben (Assessment Report der EMA zum Sechsfachimpfstoff HEXYON vom 5. März 2013 und eine „scientific discussion“ zum Vierfachimpfstoff ProQuad) empfehle ich die sofortige Teilnahme an der Phase 2 der Transparenzaktion zum Schutz unserer Kinder.

Siehe anbei die entsprechende Vorlage:

Phase 2 Transparenzaktion Vorlage Offenlegung RMP Assessment Report ärztliche Verschreibung

Für alle jene Eltern/Erziehungsberechtigten, die noch nicht an der Phase 1 teilgenommen haben, verweise ich auf die entsprechende Veröffentlichung der Vorlage

Phase 1 Vorlage_Antrag_Offenlegung_klinische_Studien_echte_Kontrollgruppe-003

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Die Abschaffung der mit dem Lorenzin-Gesetz eingeführten zehn pädiatrischen Pflichtimpfungen ist ein MUSS für jeden zivilisierten Staat, dem die Gesundheit der Kinder und damit die Zukunft unseres Landes echt am Herzen liegen

Es gibt nicht eine unter den im nationalen Impfplan mit dem Lorenzin-Gesetz eingeführten Impfungen, deren Wirksamkeit und Sicherheit auf der Basis klinischer Studien mit echten Placebo-Gruppen (sprich Kontrollgruppen) nachgewiesen wurde.

Die durchgeführten “Pseudo-Studien” verwendeten alle vergleichbare Impfstoffe (und daher keine neutrale Substanz, wie es hingegen eine klinische Studie erfordern würde), und daher gibt es keinen Nachweis weder der Wirksamkeit, noch der Sicherheit der pädiatrischen Impfstoffe! Eine Impfpflicht ist daher verfassungswidrig!

Darüber hinaus belegen peer-reviewedte Studien, dass die auch in Südtirol/Italien angewandten Mehrfachimpfstoffe (Sechsfachimpfstoff und Vierfachimpfstoff) das Risiko für schwerwiegende irreversible Nebenwirkungen (darunter Tod und schwere Invalidität) exponentiell steigern.

https://ijvtpr.com/index.php/IJVTPR/article/view/100

Als Landtagsabgeordnete und als Abgeordnete zum Regionalrat der Autonomen Region Trentino-Südtirol habe ich die Aktion TRANSPARENZ ZUM SCHUTZE DER GESUNDHEIT UNSERER KINDER gerade zu diesem fundamentalen Aspekt, dessen sich die meisten Eltern und die überwiegende Bevölkerung nicht bewusst sind, gestartet.

https://drive.google.com/file/d/1aUtlCovJq52JeFDFGF5Ol6VnOMlNXlTE/view?usp=drivesdk

Im Südtiroler Landtag hat der für die Gesundheit zuständige Landesrat HUBERT MESSNER in Beantwortung meiner Anfrage bereits bestätigt, dass es keine Studien mit einer echten Kontrollgruppe zur Wirksamkeit und Sicherheit der pädiatrischen Impfungen gibt.

Und obwohl es in unseren unmittelbaren Nachbarländern Österreich und Schweiz keine Kinderimpfpflicht gibt, befürwortet HUBERT MESSNER die pädiatrische Impfpflicht und den italienischen Impfplan.

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/S%C3%BCdtiroler-Landtag–04.06.2024:f

Und den Eltern, die den von mir erstellten Antrag auf Offenlegung der klinischen Studien mit einer echten Placebo-Gruppe an die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes gestellt haben,

https://drive.google.com/file/d/1GzkYlWYXn1rha6uRctxs0TqrY_hN1nfr

wurden –  ohne eine direkte Antwort, weder in deutscher, noch italienischer Sprache – auf die gestellte Frage, ob es denn klinische Studien mit einer echten Kontrollgruppe gibt – allein zwei Anhänge in englischer Sprache zugesandt, wobei einer der Assessment Report der EMA zum Sechsfachimpfstoff und der andere ein weiteres englischsprachiges Dokument zum Vierfach-Impfstoff ist.

Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass beide in Südtirol/Italien zur Anwendung kommenden pädiatrischen Mehrfachimpfstoffe nicht mit einer echten Kontrollgruppe auf deren Wirksamkeit und Sicherheit kontrolliert wurden.

Es ist evident, dass diese Vorgehensweise dem größten BETRUG und der größten MANIPULATION DER BEVÖLKERUNG entspricht, die seit zu vielen Jahrzehnten – freilich mit Hilfe von durch die Drehtürensystematik (sog. rolling doors) in eklatanten Interessenskonflikten personell besetzten Arzneimittelagenturen (EMA, FDA, Swiss Medic etc.) – in jenem Arzneimittelsektor im Gange sind, der – so wie kein anderer – in einem perpetuum mobile zu einem grenzenlosen Markt ausufert, indem mit den Injektionen (die u.a. auch Adjuvantien wie z.B. Aluminium enthalten) viele gesunde Kinder zu chronisch Kranken gemacht werden. Abgesehen von den Todesfällen und sonstigen unmittelbar evidenten schweren irreversiblen Nebenwirkungen, die es immer wieder gibt.

Auf Landes- und Regionalebene werde ich die vielen Eltern, Großeltern und Bürger generell in ihrem Bemühen, diesen de facto kriminellen Wahnsinn und die Diskriminierung ungeimpfter Kinder zu stoppen, auch politisch unterstützen, und als Rechtsanwältin werde ich gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten auch auf nationaler Ebene gegen das infame Lorenzin-Impfpflichtgesetz vorgehen.

Daher ist die Initiative von Claudio Borghi (Lega) absolut transversal unterstützenswert, wobei die Impfpflicht bezogen auf ALLE Impfungen fallen muss!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

PRESSEMITTEILUNG

DIE ARROGANZ DER MACHT

Bereits mit Urteil Nr. 37/2021 (betreffend ein dem Landesgesetz Nr. 4/2020 analoges Gesetz der Autonomen Region Aosta) hatte der italienische Verfassungsgerichtshof erklärt, dass Regelungen und Sanktionstätigkeiten im Zusammenhang mit den Covid-19-Maßnahmen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Staates fallen.

Der Landeshauptmann hätte also zum damaligen Zeitpunkt seine amtsmissbräuchliche Vorgehensweise einstellen müssen.

Denn das vom Verfassungsgerichtshof erklärte Grundsatzprinzip betrifft alle autonomen Provinzen und Regionen.

In seinem Urteil Nr. 164/2022 (betreffend Konflikt zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem Garanten für den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem greenpass) stellte der Verfassungsgerichtshof darüber hinaus klar, dass dem Landeshauptmann im Bereich der sog. „Pandemie-Bekämpfung“ auf lokaler Ebene keine Notstandsbefugnis zusteht.

Laut Art. 4 Gesetzesdekret Nr. 19/2020 stand die Verhängung von Strafen im Zusammenhang mit der sog. „Pandemiebekämpfung“ ausschließlich dem Präfekten zu.

Mit seinen unlängst ergangenen Urteil Nr. 50/2024 (betrifft das LG Nr. 4/2020 und die Notstandsverordnung des LH im Zusammenhang mit einer – wegen Nicht-Kontrollierens des greenpasses von Seiten einer Meraner Pizzeria – vom Generalsekretariat des Landes verhängten Strafe) hat der Verfassungsgerichtshof die bereits seit 2021 erklärten generell geltenden Prinzipien bestärkend wiederholt und bestätigt, dass es unerheblich ist, ob die in der „Landesreglementierung“ vorgesehenen Strafe von der staatlich vorgesehenen Strafe abweicht oder nicht, denn selbst wenn die „Landesregelung“ die vom Staat vorgesehene Strafe einfach Eins zu Eins übernommen hat, ist sie dennoch als verfassungswidrig zu erachten, da die Kompetenz für die Festlegung der Maßnahmen und Sanktionen ausschließlich beim Staat liegt.

Und ausschließlich beim Staat, sprich Präfekten, lag die Befugnis/Kompetenz zur Auferlegung der Sanktionen, wie vom Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25.03.2020 eindeutig geregelt.

Der Landeshauptmann und das Generalsekretariat haben daher amtsmissbräuchlich gehandelt und die vom Land Südtirol, ohne entsprechende Zuständigkeit zugestellten Bußgeldbescheide müssen annulliert und die bereits kassierten Strafen den betroffenen Bürgern zurückbezahlt werden.

Und freilich täte der Landeshauptmann gut daran, aus der bereits seit 2021 klaren rechtlichen Situation, die längst schon fälligen Schlussfolgerungen zu ziehen – sprich die Annullierung der Bußgeldbescheide und die Rückzahlung der bereits kassierten Bußgelder an die betroffenen Bürger zu veranlassen –  anstatt in einer seinem Amt nicht zuträglichen arroganten Haltung in meine Richtung untergriffige Bemerkungen zu machen, weil ich als Landtagsabgeordnete im Interesse der betroffenen Bürger die Rückerstattung der vom Land Südtirol amtsmissbräuchlich kassierten Bußgelder verlange und hierfür den Bürgern eine Vorlage für den Rückerstattungsanspruch zur Verfügung gestellt habe.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

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