Ich werde seit Tagen laufend von Eltern darüber informiert, dass sie vom Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde ein Einschreiben zugestellt bekommen haben, mit dem dieser eine Unwahrheit (angeblich fehlende Einschreibung in den öffentlichen Kindergarten des 5-jährigen Kindes) „feststellend“, den Eltern völlig zu Unrecht mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht Bozen droht.
Es handelt sich dabei um Eltern, die ihre nunmehr fünfjährigen Kinder fristgerecht im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben, und deren Kinder – weil „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ – mit Dekret der Direktion des entsprechenden Kindergartensprengels der Autonomen Provinz Bozen aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossen wurden.
Diese Eltern werden in Kürze gegen diesen Ausschluss aus dem Kindergarten vor den zuständigen Gerichten ihre und die Rechte ihrer Kinder geltend machen.
Es ist absolut inakzeptabel, dass Eltern, die ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten schicken wollen (was übrigens ihr gutes Recht als Steuerzahler und Bürger ist), sich mit einem solchen drohenden Einschreiben des Bürgermeisters ihrer Wohnsitzgemeinde konfrontiert sehen.
Ich habe heute den Präsidenten des Gemeindeverbandes Dominik Oberstaller sowie die drei zuständigen Landesräte für den Kindergarten (Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider) mit dem anbei befindlichen Einschreiben (welches auch an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht ging) aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese drohenden Einschreiben der Bürgermeister nicht nur künftig unterlassen werden, sondern dass sich die entsprechenden Bürgermeister mit einem weiteren Einschreiben bei den entsprechenden Eltern umgehend entschuldigen.
Im Einschreiben erinnere ich die Verantwortlichen auch daran, dass es in Italien keine Kindergartenpflicht für 5-Jährige gibt.
Und die Republik Italien jedem Kind, das schulpflichtig ist, unabhängig von dessen Impfstatuts den Zugang zur Pflichtschule gewährt, weil nur dies den Grundprinzipien der Verfassung der Italienischen Republik entspricht.
Stattdessen werden in Südtirol von der Autonomen Provinz Bozen, in offenkundiger Verletzung verfassungsrechtlicher Grundprinzipien, laut Landesgesetz kindergartenpflichtige 5-jährige Kinder nicht nur aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossen, sondern obendrein wird den Eltern auch noch mit der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht gedroht!
Dass den 5-jährigen Kindern hier in Südtirol, die von einer nur in Südtirol bestehenden Kindergartenpflicht betroffen sind, der Kindergartenzugang nur in Abhängigkeit des Impfstatus gewährt wird, ist offenkundig verfassungswidrig.
Es kann keine Pflicht zum Kindergartenbesuch auferlegt und gleichzeitig eine drastische Diskriminierung (Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten) von Kindern aufgrund ihres Impfstatus vorgenommen werden, mit Androhung der Involvierung der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht!
Eltern, die ihre Kinder im öffentlichen Kindergarten fristgerecht angemeldet haben und ihre Kinder davon ausgeschlossen sehen, können auch nicht dazu verpflichtet werden, auf eigene Kosten und Bemühungen „Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen“.
Dies müsste jedem noch einigermaßen vernünftig und rechtstaatlich denkenden Verantwortlichen bewusst sein.
Ich fordere daher sowohl als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, als auch bereits von vielen dieser Eltern für die rechtlichen Schritte betraute Rechtsanwältin die Verantwortlichen auf, diesem rechtsstaatlichen vulnus umgehend Einhalt zu gebieten.
der neuesten peer-reviewedten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den enorm hohen DNA-Plasmidrückständen (bis zum 700-fachen der von FDA vorgegebenen Grenzwerte) in den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ auf modRNA-Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna) und aufgrund des weit den Grenzwert überschreitenden Anteils des unbestritten krebserregenden SV-40-Promoter (betrifft die in Südtirol auch aktuell verwendete Substanz Comirnaty von Pfizer/BioNTech), was international zu größter Sorge führt (siehe Details und Anlagen im Beschlussantrag, dies gilt auch für die nachfolgenden Punkte)
der bereits seit fast einem Jahr peer-reviewedten Erkenntnis, dass diese sog. Covid-19-„Imfpstoffe“ nach Verspritzung in die Schwangere innerhalb von einer Stunde den Fötus erreichen
laut aktueller ASTAT-Daten die Geburtenrate in Südtirol seit 2022 rasant abfällt
4) der Auswertung detaillierter signifikanter CDC-Daten zur Geburtenrate, zur Neugeborenen- und Kleinkindersterblichkeit (die seit Ausrollen der Covid-19-„Impfkampagne“ nach jahrzehntelangem Rückgang wieder ansteigt), sowie zu den Fehlgeburten seit Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfung“, die eine generationenübergreifende negative Auswirkung der Covid-19-„Impfung“ befürchten lässt
5) des Umstandes, dass die Hersteller dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA-Basis nach wie vor in ihren Risiko-Managementplänen explizit erklären, dass ihnen die Sicherheitsdaten gerade zu den Schwangeren und Stillenden fehlen
6) des Umstandes, dass in den USA im Mai 2025 die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere und Stillende aus den oben genannten Gründen zurückgenommen wurde und insgesamt die Investition in die modRNA-Technologie für virale Infektionskrankheiten (Covid-19, Grippe) von der Regierung eingestellt wurden, weil das mit diesen experimentellen Substanzen verbundene Risiko für Gesundheit und Leben die behauptete Wirksamkeit weitaus übersteigt
7) des Umstandes, dass Südtirol sowohl autonomierechtlich, aber auch innerhalb der Ständigen Konferenz zwischen Staat-Regionen und Autonome Provinzen Handlungsspielraum hätte, um die Bevölkerung vor generationenübergreifende nachhaltige negative Konsequenzen aktiv zu schützen
im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere, im Wochenbett befindliche Frauen und stillende Frauen auszusetzen
im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Covid-19-„Impfung“ der Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter auszusetzen
in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke
3.1 der dringend notwendigen Beschlussfassung über den Widerruf der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ für die Schwangeren, im Wochenbett befindlichen Frauen und stillenden Frauen
3.2 der dringend notwendigen Beschlussfassung über die generelle Aussetzung der Covid-19-„Imfpung“ für die Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter
3.3 der dringend notwendigen Detailauswertung und Veröffentlichung der Daten zu den Fehlgeburten – getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. Woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten
einzuberufen.
Der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit und Arzt Hubert Messner leugnete gestern im Landtag sogar explizit den rasanten Abfall in Südtirol der Geburtenrate seit 2022, obwohl dieser eindeutig aus den ASTAT-Daten hervorgeht.
So etwas kann ich nur mit kognitiver Dissonanz oder Fehlen von gutem Glauben erklären
Und der TEAM-K-Abgeordnete und Arzt Franz Ploner meinte in seiner ablehnenden Stellungnahme explizit, dass es erwiesen sei, dass die sog. Covid-19-„Impstoffe“ für Ungeborene sicher seien!
Landeshauptmann Kompatscher hat – wieder einmal – die uns aufgrund unserer Autonomie zustehenden Befugnisse nicht wahrgenommen, und weigert sich sogar, die Ständige Konferenz zwischen Staat-Regionen-Autonome Provinzen mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen, was er jederzeit nicht nur tun könnte, sondern – in Anbetracht der allarmierenden Daten – tun muss!
Die Mehrheit im Südtiroler Landtag, sprich die gesamte Landesregierung und die entsprechenden Parteiabgeordneten (mit Ausnahme der FdI-Abgeordneten Anna Scarafoni, die den Punkt 3 meines Beschlussantrages unterstützt) sowie die Oppositionsparteien TEAM K, Grüne und PD haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt.
Auf der Strecke bleibt die Bevölkerung, die ganz offensichtlich nicht auf die für die Öffentliche Gesundheit zuständigen Verantwortlichen vertrauen kann, wenn sogar statistisch belegte und veröffentlichte Daten öffentlich – zwecks Niederstimmung eines unangenehmen Beschlussantrages – verleugnet werden.
Die Abstimmung im Landtag erfolgte – wie von mir gefordert – getrennt und namentlich, da jede/r Landtagsabgeordnete hier transparent für den Bürger die Verantwortung für die Entscheidung gegen meinen Beschlussantrag verantworten muss.
In Südtirol gibt es einen dramatischen abrupten Einbruch der Geburten ab 2022, der nicht allein mit wirtschaftlichen und soziologischen Gründen erklärbar ist, die bereits vorher bestanden haben und zu einem stetig verlaufenden Geburtenrückgang geführt haben.
Es ist auffällig, dass dieser abrupte Einbruch nach Ausrollen der sog. Covid-19-„Impfkampagne“ auch auf die fortpflanzungsfähige Bevölkerung erfolgt ist.
Und dass diese zeitliche deutliche Korrelation einer Kausalität entspricht, dafür sprechen sowohl Erkenntnisse, die international von Top-Wissenschaftlern veröffentlicht wurden, als auch die zwischenzeitlich erfolgten Entscheidungen der US-Regierung.
Bereits Ende vergangenen Jahres wurde peer-reviewed nachgewiesen, dass das toxische Spikeprotein innerhalb kurzer Zeit nach „Impfung“ der Schwangeren auch das ungeborene Kind erreicht.
In einer groß angelegten Studie in Israel hat der MIT-Wissenschaftler Retslef Levi (vor wenigen Tagen vom US-Gesundheitsministeriums zum Leiter der Arbeitsgruppe zur Gesamtüberprüfung der Covid-19-„Impfung“ im Advisory Board für die Impfstrategie in den USA ernannt) gemeinsam mit Professoren der israelischen Universitäten von Tel Aviv und Jerusalem nachgewiesen, dass die „Impfung“ mit den mod.RNA Substanzen Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna von Schwangeren in der ersten Schwangerschaftswoche zu einer 50%igen höher als erwarteten Rate von spontanen Aborten geführt hat. Das toxische Spikeprotein wurde auch in der Nabelschnur gefunden.
Außerdem weisen US-Wissenschaftler anhand der offiziellen CDC-Daten darauf hin, dass die abrupte Abnahme der Geburtenrate seit Ausrollen der Covid-19-„Impfungen“ offensichtlich nachhaltig sind.
Diese Erkenntnisse sind höchst Besorgnis erregend, weil sie auch eine Generationen übergreifende Auswirkung der sog. Covid-19-„Impfungen“ auf die Fertilität der Bevölkerung und gesunde Entwicklung der Föten zeigen.
Und in der Tat ist der abrupte Einbruch der Geburtenrate auch in Südtirol anhaltend.
In den USA wurde die Empfehlung der Covid-19-„Imfpung“ für Schwangere unter der neuen Regierung bereits im Mai 2025 offiziell widerrufen und bekanntlich hat die US-Regierung Anfang Juni diesen Jahres verlautbart, die Investition in mRNA-„Impfstoffe“ gegen respiratorische Krankheiten (Grippe, Covid-19 etc.) einzustellen, da sich erwiesen hat, dass das Risiko den vermeintlichen Nutzen weitaus übersteigt.
Der höchst bedenkliche Umstand des fortbestehenden abrupten Abfalls der Geburtenrate stellt in Anbetracht des fortbestehenden unverantwortlichen Empfehlung in Südtirol/Italien speziell für Schwangere der sog. Covid-19-„Impfung“ auf modRNA-Basis (es kommt Comirnaty von Pfizer/BioNTech zur Anwendung) einen Grund für eine dringende Zivilschutzmaßnahme dar, da mit größter Wahrscheinlichkeit fortlaufend und nachhaltig die Fortpflanzungsfähigkeit der Südtiroler Bevölkerung geschädigt wird.
der in der kommenden Landtagssitzung im September zur Abstimmung kommen wird (siehe anbei in der aktuellen Version in deutscher mit den entsprechenden Dokumenten) folgenden Antrag gestellt, wobei ich die getrennte und namentliche Abstimmung verlangen werde, denn jeder Abgeordnete, der sich durch gänzliche Ablehnung dieses Antrages für die weitere Verspritzung dieser auch für den Fortbestand der Bevölkerung höchst schädlichen Substanzen ausspricht, muss transparent, sprich für die Bevölkerung auch im Nachhinein nachvollziehbar, die Verantwortung für die damit einhergehenden Schäden übernehmen) folgende Anträge gestellt:
Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung, aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und des offenkundig bestehenden Zivilschutznotstandes
1) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für Schwangere und Stillende auszusetzen
2) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Covid-19-„Impfung“ der Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter auszusetzen
3) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke
3.1 der dringend notwendigen Beschlussfassung über den Widerruf der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ für die Schwangeren
3.2 der dringend notwendigen Beschlussfassung über die generelle Aussetzung der Covid-19-„Imfpung“ für die Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter
3.3 der dringend notwendigen Detailauswertung und Veröffentlichung der Daten zu den Fehlgeburten – getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. Woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten einzuberufen.
unterschreiben Sie NICHT die Selbsterklärung, dass Sie für den Ersatz des Pflichtkindergartenjahres (gilt in Südtirol für alle 5-Jährigen) sorgen! Diese Erklärung könnte als Ihr Einverständnis zum Ausschluss Ihres Kindes aus dem Kindergarten gewertet werden!
Die Autonome Provinz Südtirol schließt Ihr Kind rechtswidrig aus dem Kindergarten aus, und da sind die Eltern nicht verpflichtet, für einen Ersatz zu sorgen! Sollten Sie die Selbsterklärung bereits eingereicht haben, dann ist es empfehlenswert diese per PEC oder Einschreiben mit R.A. zu richten an die Direktion des Kindergartensprengels zu widerrufen.
Wir haben Pilotprozesse laufen, und ein weiterer startet in Kürze.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
In seiner heutigen Stellungnahme zu meiner gestern im Landtag spontanen geopolitischen Einordnung des Zollabkommens USA/EU versucht der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher (Südtiroler Volkspartei) zum wiederholten Male meine Aussagen nicht nur falsch wiederzugeben, sondern sie generell ins Lächerliche zu führen.
So unterstellt er mir, dass in meiner „Denkwelt“ Russland demokratiepolitisch besser als die Europäische Union bewertet würde.
Mit keinem Wort habe ich in meiner Stellungnahme Russland als demokratiepolitisches Vorzeigeland gelobt, sondern ich habe die Harakiri-Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland als politisch dumme und selbstzerstörerische Maßnahmen angeprangert. Wenn wir teures und umweltbelastendes Fracking-Gas anstatt weitaus günstigeres Gas aus Russland beziehen, dann hat das weitreichende negative Auswirkungen auf die Wirtschaft – allen voran die Industrie – in der Europäischen Union. Wenn selbst russische Künstler – unlängst ein Dirigent – auch in Italien von einer außer Rand und Band geratenen „moralisierenden und in Gesamtschuld nehmende EU-Keule“ abgestraft werden, dann ist das Zeugnis einer Europäischen Union, die ihren ethischen Kompass völlig verloren hat.
Russland rühmt sich übrigens – im Gegensatz zur Europäischen Union – nicht, der Wächter von Grundrechten und -freiheiten zu sein.
In der EU werden aktuell Rechtsanwälte inhaftiert, die gegen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Alfred Bourla (CEO von Pfizer) im Auftrage von Covid-19-„Impf“-Opfern klagen. So unlängst in den Niederlanden geschehen.
In der EU wird berechtigten Anträgen auf Neuauszählung von in politischen Wahlen abgegebenen Stimmen nicht stattgegeben. So geschehen mit dem offenkundig berechtigten Antrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), der siehe da, die konkrete Gefahr neuer politischer Konstellationen im Deutschen Bundestag zur Folge haben könnte.
In der EU sind Verfassungsgerichte von Parteisöldnern besetzt, die unverhohlen – entgegen jeglicher/n Evidenz und Verfassungsprinzipien – die Interessen ihrer Parteigenossen vertreten. So plakativ ersichtlich in Italien, Deutschland und anderen Gründungsländern der EU in den absurden und menschenverachtenden Entscheidungen bspw. zu den Corona-Maßnahmen.
In der EU zeichnen Staatspräsidenten ausgesprochene hater, die Covid-19-„Impf“-opfer öffentlich beleidigen, diskreditieren und versuchen lächerlich zu machen, mit Ehrenzeichen aus. So unlängst zum wiederholten Male in Italien geschehen, wo Staatspräsident Sergio Mattarella dem seit 2020 als hater und in der Verbreiteung von fake-news aktiven Roberto Burioni die Medaglie der Republik Italien für die „Verdienste um die Öffentliche Gesundheit“ verliehen wurde.
In der EU werden Journalisten die Bankkonten gesperrt, wenn sie eine andere Sichtweise als jene der Regierungen verbreiten. So geschehen wiederholt u.a. in Deutschland.
In der EU werden nachweislich von der EU-Kommission NGO’s und Medien finanziert, die die politische anti-demokratische Linie einer von der Leyen und deren Jünger propagieren.
In der EU wurde vom EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen, gegen sog. Desinformation und fakenews vorzugehen, wobei das Privileg der Festlegung der alleinigen unantastbaren Wahrheit bspw. im Bereich von Gesundheit (in der die EU den angeblich menschengemachten Klimawandel eingepackt hat) explizit der WHO zugestanden wurde, einer von Privaten wesentlich finanzierten und in ihrem Agieren gesteuerten Organisation.
In der EU werden freie Medienplattformen wie Telegram (lange Zeit die einzige social-media-Plattform über welche während der sog. Corona-Jahre unzensiert Informationen ausgetauscht werden konnten, die Millionen von Menschen weltweit das Leben gerettet haben!) durch strafrechtliche Verfolgung ihrer Verantwortlichen bekämpft. So geschehen seit 2024 in Frankreich mit dem Gründer von Telegram (Pawel Walerjewitsch Durow) der im September 2024 auf einem Pariser Flughafen festgenommen wurde und seitdem Frankreich nicht mehr verlassen darf.
Der Katalog der antidemokratischen Maßnahmen, welche die EU seit allzu langer Zeit nun an den Tag legt, ist lang, und würde den Rahmen dieser PM sprengen.
Wer Transparenz, Rechtstaatlichkeit und die Gewährleistung von Grundrechten und -freiheiten groß in die eigene Charta schreibt und für sich in Anspruch nimmt, deren Hüter zu sein (so wie dies die EU moralisierend gegenüber Anderen macht), muss sich erst recht sachbezogene Kritik gefallen lassen.
LH Kompatscher & Co. weichen aber exakt dieser sachbezogenen Kritik systematisch aus und antworten mit plakativen, längst von der Bevölkerung demaskierten demagogischen Unterstellungen, und leisten damit insbesondere der EU keinen guten Dienst.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Herbert Dorfmann gehört zu jenen EU-Parlamentariern, die seit Jahren jeder selbstzerstörerischen Maßnahme der EU zugestimmt haben.
Dies gilt für die Harakiri-Wirtschaftssanktionen gegen Russland (das war der wesentliche Akt für die Selbstzerstörung durch die EU ihrer geopolitisch theoretisch durchaus wichtigen Position), die demokratie- und gesellschaftszertörenden Maßnahmen zur Verhinderung der freien Meinungsäußerung (Zensur, Digital Services Act), die dem globalen Autoritarismus frönende Implementierung der Konzepte von ONE HEALTH und HEALTH IN ALL POLICIES (mit Verknüpfung eines angeblich menschengemachten Klimawandels mit dem Thema Gesundheit) im Kontext einer von Privaten wesentlich finanzierten und in ihrem Agieren gesteuerten WHO als oberste Referenz und Hüterin der absoluten Wahrheit, und vielen anderen klar selbstzerstörerischen Maßnahmen.
Die Europäische Union – unter einer in ihrer gesamten politischen Karriere verbrannte Erde hinterlassenden und die Transparenz und Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tretenden Ursula von der Leyen – hat sich dank EU-Parlamentarier wie Herbert Dorfmann, die sich stets als von-der-Leyen-Jünger gebärdet haben, anstatt die Interessen ihrer Wähler zu vertreten, selbst ihr Grab geschaufelt.
Oder glaubt jemand ernsthaft, dass erpressbare Personen wie Ursula von der Leyen, die sich – wie viele dieser unsäglichen Handlanger – schwerer Verbrechen schuldig gemacht hat – nicht die idealen „Vertragspartner“ der USA für Deals sind? Nur wer so viel Dreck am Stecken hat, kann so einem Deal zustimmen. Doch dass Ursula von der Leyen & Co. Dreck am Stecken zuhauf haben, wussten Dorfmann & Co. Und dennoch haben Dorfmann & Co. diese Totengräberin der EU stets gestützt!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Die enorme Fehleinschätzung durch den Südtiroler Landeshauptmann und die Mehrheit der Opposition im Südtiroler Landtag hätte beinahe zu einer de facto Annullierung der Südtiroler Autonomie geführt
Das arrogante Abtun fundierter Darlegung der verfassungsrechtlichen und damit autonomierechtlichen Konsequenzen einer Nichtzurückweisung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO hätte uns Südtirolern beinahe unsere Autonomie gekostet, wenn nicht die Regierung in Rom glücklicherweise diese Änderungen kurz vor Fristablauf nun zurückgewiesen hätte
Am 5. Juni 2025 kam im Südtiroler Landtag mein Beschlussantrag Nr. 277/25 (https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_756860.pdf) zur Abstimmung, mit dem ich dem Südtiroler Landtag dargelegt habe, welche drastischen Konsequenzen die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die am 1. Juni 2024 von der Internationalen Gesundheitsversammlung der WHO in Genf beschlossen wurden, für die Souveränität der Republik Italien und damit als Konsequenz für die Südtiroler Autonomie gehabt hätten.
Ich habe im Südtiroler Landtag dargelegt, dass durch diese Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften die Republik Italien de facto wesentliche Kompetenzen nicht nur im Gesundheitsbereich – sondern aufgrund der Verbindung des Themas „Klimaschutz“ mit jenem der Gesundheit und der Verpflichtung der WHO-Mitgliedsstaaten zur „Desinformationsbekämpfung“ durch Zensur bei gleichzeitiger autoritärer Bestimmung durch die WHO der „wissenschaftlichen Wahrheit“, in einer Gesamtwirkung in allen Politikbereichen – an eine de facto von Privaten (Pharmalobby mit ihren sog. „Philantropen“ wie Bill Gates) kontrollierte, weitestgehende Immunität genießende, und damit vor jeder gerichtlichen Untersuchung und Verfolgung befreite Weltgesundheitsorganisation (WHO) abtreten würde, und die automatische Konsequenz hiervon eine de facto Annullierung der Südtiroler Autonomie wäre.
Die Südtiroler Autonomie existiert – in ihrem derzeitigen Konstrukt – nur solange und in dem Ausmaße, als die Republik Italien die entsprechenden Kompetenzen, die sie Südtirol für die Primärgesetzgebung überlässt, nicht abgibt, wie hier im konkreten Fall an die WHO und sonst – leider schon in einem viel zu weitreichenden und oftmals verfassungswidrigen Ausmaße – an die Europäische Union.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat mit seiner Stellungnahme am 5. Juni 2025 im Südtiroler Landtag zu meinem Beschlussantrag, nicht nur meine Sorge um die Souveränität der Republik Italien und damit der Südtiroler Autonomie wörtlich als „lächerlich“ bezeichnet, sowie meine von mir begründet rechtlich dargelegte Position süffisant als „Verschwörungstheorie“ abgetan, und damit gezeigt, dass er offensichtlich sich nicht im Klaren ist, was globalpolitisch über die WHO an Angriffen auf die Souveränität ganzer Staaten seit Jahren abgeht, sondern er hat auch gezeigt, dass er die Position der italienischen Regierung völlig falsch eingeschätzt hat, nachdem er süffisant meinte, dass es in Italien parteiübergreifenden Konsens darüber gäbe, dass diese Abänderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften notwendig und gut wären, und er sich daher mit meinem Beschlussantrag in der Staaten-Regionen-Konferenz lächerlich gemacht hätte.
Die Einschätzung von LH Arno Kompatscher hätte nicht falscher sein können, denn vor zwei Tagen hat die italienische Regierung – kurz vor Fristablauf (19. Juli 2025) – die Abänderungen zu den internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO mit formellen Schreiben an den Generaldirektor der WHO glücklicherweise zurückgewiesen.
Siehe hier die Aufzeichnung der durch Fehleinschätzungen strotzenden Stellungnahme vom 5. Juni 2025 des LH Arno Kompatscher im Südtiroler Landtag zu meiner im Detail vorgetragenen und dokumentierten verfassungs- und autonomierechtlichen Sorge betreffend die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften und meine Replik darauf:
Ich hatte meinen Beschlussantrag am 4. Juni 2025 im Südtiroler Landtag, aufgrund der nationalen Tragweite und meiner auch auf nationaler (und internationaler) Ebene in Zusammenarbeit mit Verfassungsrechtsexperten seit geraumer Zeit geführten ständigen Bemühungen, die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger in Rom auf dieses für die Zukunft der Republik Italien und damit der Autonomen Provinz Bozen wesentliche Thema zu lenken, in italienischer Sprache vorgetragen (siehe hier die entsprechende Videoaufzeichnung meiner Erläuterungen im Südtiroler Landtag:
Die italienische Regierung hat nun doch kurz vor Fristablauf die am 1. Juni 2024 auf der WHO-Generalversammlung beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zurückgewiesen. Ich war am 1. Juni 2024 persönlich in Genf auf einer dazu stattfindenden internationalen Pressekonferenz von Juristen aller Welt und einer großen Kundgebung vor der WHO als Rednerin geladen und tätig.
Die Südtiroler Landesregierung sowie die Kollegen im Südtiroler Landtag täten gut daran, meine nunmehr seit Jahren in diesem Bereich gepflegte Rechtsexpertise und Kenntnis der dramatischen Sachlage Ernst zu nehmen, anstatt meine – mir politisch als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag zur Verfügung stehenden – Bemühungen als Ausdruck reiner Schwurbelei abzutun.
Hier geht es nämlich um die Zukunft, um die Freiheit und das Lebensglück der gesamten Bevölkerung!
Mit meinem im Südtiroler Landtag eingebrachten Beschlussantrag Nr. 277/25
hatte ich zum Zwecke der Verhinderung der Aufgabe der Souveränität Italiens und damit der Südtiroler Autonomie, den Südtiroler Landtag dazu eingeladen, die Südtiroler Landesregierung zu verpflichten, in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, sie möge mit größter Dringlichkeit, im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen zum Zwecke der rechtswirksamen Zurückweisung durch die Republik Italien innerhalb der Frist 19. Juli 2025 der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einberufen, um damit nicht nur die laut Verfassung der Italienischen Republik aufrecht zu erhaltende Souveränität Italiens, sondern auch die davon derzeit in einer Schicksalsgemeinschaft abhängende Südtiroler Autonomie zu garantieren.
Die WHO-Mitgliedsstaaten konnten sich bis 19. Juli 2025 gegen die Änderungen der IGV aussprechen.
Für jene WHO-Mitgliedsstaaten, die sich gegen diese fatalen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften innerhalb der Frist aussprachen (so neben Italien z.B. auch Österreich) treten diese Änderungen nun nicht in Kraft.
Die Mitglieder der Südtiroler Landesregierung (SVP, Freiheitliche, FdI, Civica, Forza Italia), aber auch die Mehrheit der Opposition im Südtiroler Landtag (TEAM K, Grüne) haben mit der Ablehnung meines Beschlussantrages gezeigt, dass sie ihnen wesentliche Kenntnisse zu den globalen politischen Vorgängen, die weitestreichende Auswirkungen bis hin auf unsere Südtiroler Autonomie haben, fehlen, und dass sie nicht bereit sind, sich zumindest anhand perfekt dokumentierter Beschlussanträge darüber zu informieren, sondern es vorziehen, das – was sie offensichtlich leider noch nicht verstanden haben – einfach als Verschwörungstheorie abzutun, und damit unsere ehemals schwer erkämpfte Autonomie in unverantwortlicher und ignoranter Art und Weise aufs Spiel setzen!
Diesmal hat glücklicherweise die Regierung in Rom die Handbremse gezogen und damit auch unsere Südtiroler Autonomie – in dem eh schon durch die ständige Kompetenzenübertragung durch die Republik Italien auf die Europäische Union – de facto in laufender Aushöhlung befindlichen Rest-Ausmaß gerettet.
Die Südtiroler Landesregierung – allen voran der Landeshauptmann Arno Kompatscher, samt der Mehrheit der Opposition im Südtiroler Landtag (Team K und Grüne) haben die Südtiroler Autonomie, wieder einmal, einem enormen Risiko ausgesetzt und sie nicht geschützt!
Wirksame Autonomiepolitik erfordert aber mehr denn je, eine konsequente Beobachtung und ein Bewusstsein der faktischen globalpolitischen Vorgänge, und genau das wird in Südtirol von den Verantwortlichen sträflich unterlassen!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzes Nr. 4/2020 der Autonomen Provinz Bozen über die Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien
Mit Urteil Nr. 97/2025 hat der Verfassungsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil Nr. 50/2024) geändert, und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes 4/2024 zur Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig erklärt, da im Bescheid mit dem die im Ausgangsverfahren angefochtene Geldstrafe von der Autonomen Provinz Bozen verhängt wurde, auch auf die staatlichen Vorschriften Bezug genommen wurde und die angefochtene Sanktion nach Ansicht des Verfassungsgerichts „ausschließlich in Anwendung des staatlichenGesetzes verhängt wurde”.
Gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 (Sanktionen und Kontrollen) „1. … Wird die Nichteinhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Eindämmungsmaßnahmen, die mit den gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 oder Artikel 3 erlassenen Maßnahmen festgelegt und angewendet wurden, mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 bis 1.000 Euro geahndet ….
Die Sanktionen für Verstöße gegen die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden vom Präfekten verhängt.
Aufgrund der staatlichen Rechtsvorschriften zur Verpflichtung des Maskentragens im Freien (die verfassungswidrig sind, siehe nachfolgend) liegt die Kompetenz und Befugnis zur Verhängung der Geldstrafe ausschließlich beim Präfekten und nicht beim Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen.
Daher sind die vom Sekretariat der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Verwaltungsstrafen aufgrund des absoluten Mangels von Kompetenz und Befugnis rechtswidrig.
Wir werden nun die diversen in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzten Gerichtsverfahren wieder aufnehmen. Auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der die Anwendung der Verwaltungsstrafe als ausschließlich auf der Grundlage der staatlichen Rechtsvorschriften erfolgt betrachtet – und daher die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes wegen Irrelevanz für unzulässig hält – werden wir das jeweilige Gericht ersuchen, das Fehlen der Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen für die Anwendung der Geldstrafe auf der Basis des laut Verfassungsgerichtshof allein zu berücksichtigenden Staatsgesetztes festzustellen, das die Befugnis für die Strafgeldauferlegung allein dem Präfekten zugeordnet hat!
Außerdem werden wir weiterhin darauf bestehen, dass endlich auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Regelung der Maskenpflicht im Freien aufgeworfen wird, da die Verpflichtung zum Tragen einer Maske offensichtlich nicht angemessen und verhältnismäßig war, weil es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass die chirurgische Maske die Ausbreitung des Virus verhindert, insbesondere im Freien.
Wenn der staatliche Gesetzgeber ausdrücklich eine bestimmte Behörde für die Verhängung der von ihm vorgesehenen Geldstrafe vorsieht, darf keine andere Behörde sich die Befugnis zur Verhängung der Sanktion anmaßen.
Das Urteil des Verfassungsgerichts schafft somit die Grundlage für die Aufhebung aller von der Autonomen Provinz Bozen verhängten Sanktionen, da die Autonome Provinz Bozen ultra vires, srich in völliger Ermangelns der dazu notwendigen Befugnis gehandelt hat.
Mit einem Beschlussantrag habe ich die Kollegen im Südtiroler Landtag heute aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung gegen die Gefahr der unkontrollierbaren Übertragung auf die Umwelt (durch sog. shedding) einer im Februar von der Europäischem Kommission als sog. COVID-19-„Impfstoff“ zugelassene experimentelle, auf autoreplizierende modifizierte RNA aufgebaute Substanz namens KOSTAIVE-Zapomeran umgehend zu schützen.
Experten, wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Oberste Italienische Gesundheitsbehörde) weisen auf das konkrete Risiko hin, dass die von dieser experimentellen Substanz produzierten extrazellulären Veszikel, die mit der sa-mod.RNA beladen sind, nicht nur durch Körperflüssigkeiten, sondern auch durch die Atemluft auf nicht mit dieser Substanz behandelte Personen übertragen werden kann.
Da diese experimentelle Substanz – für welche niemals die für gentechnische Produkte notwendigen Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität gemacht wurden – wie bereits aus dem Beipackzettel hervorgeht, das Risiko einer Herzmuskelentzündung und weitere schwerwiegende Risiken (Autoimmunerkrankungen, Krebserkrankung bis hin zur Todesfolge) birgt, wie Experten weltweit erklären, ist es absolut unverantwortlich, ein solches sich unkontrollierbar auf die gesamte Umwelt wie ein Virus ausweitendes Produkt, auf dem Markt zu belassen.
Durch die Gefahr des sog. sheddings ist das Grundrecht des Einzelnen, zu entscheiden, ob er sich mit dieser Substanz behandeln lassen will oder nicht, de facto außer Kraft gesetzt.
Der Landeshauptmann hat in seiner Stellungnahme, die enormen Gefahren, die mit dieser Substanz verbunden sind, mit einem lapidaren Hinweis darauf, dass auch Aspirin seine Nebenwirkungen hat, auf unglaublich unverantwortliche Art und Weise heruntergespielt.
Aber nicht nur die politische Mehrheit (SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Civica, Forza Italia), sondern auch die Mehrheit der Opposition (Grüne, Team K) haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt.
Besonders kurios ist die Position der Grünen.
Mit einem Beschlussantrag haben sie heute im Landtag gefordert, dass auch für die neuen Gentechnologien im Bereich der Pflanzen und der daraus hergestellten Produkte eine Kennzeichnungspflicht gelten soll. Diesem Antrag habe ich natürlich zugestimmt.
Die Grünen haben aber offensichtlich überhaupt kein Problem damit, dass eine von big pharma gekaperte Europäische Arzneimittelagentur auf Gentechnik beruhende experimentelle Substanzen, die unkontrollierbar auf die gesamte Umwelt – ohne Speziesbarriere – übertragen werden können, als „Impfstoffe“ ohne jegliche Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität (Änderung der DNA) auf die Menschen zur Anwendung gebracht werden.
Das ist offensichtlich die „neue grüne Welt“, in der der Mensch zum Versuchskaninchen per se degradiert wird.
Übrigens scheint den Grünen entgangen zu sein, dass das Problem des sheddings von modifizierter RNA, das KOSTAIVE-Zapomeran birgt, auch die Pflanzenwelt betrifft.
Hier mein Beschlussantrag, den der Südtiroler Landtag in sträflicher Unterlassung notwendiger Zivilschutzmaßnahmen mehrheitlich abgelehnt hat. Für meinen Beschlussantrag haben nur die Kollegen von Wir Bürger – Noi Cittadini und der Südtiroler Freiheit gestimmt.
Ich erinnere daran, dass meine am Europäischen Gericht eingebrachte Nichtigkeitsklage samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung mit der Verfahrensnummer T-375/25 behängt und über den Antrag auf Dringlichkeitsverfügung in absehbarer Zeit eine richterliche Entscheidung gefällt werden wird.
Die Nichtigkeitsklage finden Sie auf meiner website renate-holzeisen.eu.
Es ist absolut inakzeptabel, dass ich als einzelne Landtagsabgeordnete in extremis den rechtlichen Schritt einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht gehen muss, weil die zuständigen nationalen und lokalen Behörden, inklusive die Landesregierung und der Landtag, ihren Zivilschutzverpflichtungen nicht nachkommen!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Bernd Gänsbacher war während der sog. Corona-Pandemie in den deutschsprachigen Südtiroler Medien allgegenwärtig. Von früh morgens bis abends, im Radio und Fernsehen, sowie in den Print- und Onlinemedien, animierte er die Südtiroler zur sog. Covid-19-Impfung und bezeichnete fundierte Einwände als fakenews.
So hat Gänsbacher bspw. die Südtiroler Bevölkerung niemals darüber informiert, dass für die sog. Covid-19-Impfstoffe, die in Südtirol/Italien/EU zur Anwendung kamen und nach wir vor kommen, aufgrund deren Wirkungsweise (gentechnischer Eingriff) und Zusammensetzung (Nukleinsäure u. Nanolipidpartikel) für die Feststellung der Wirksamkeit und Sicherheit eine Reihe von sowohl präklinischen als auch klinischen Studien notwendig gewesen wären, die aber niemals gemacht wurden.
2009 hat die Europäische Kommission, unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Manuel Barroso, auf Drängen der im Bereich der Gentechnologie tätigen Pharma-Industrie, Substanzen, die formell als „Impfstoffe gegen eine virale Infektionskrankheit“ deklariert werden, von den im Vergleich zu den Impfstoffen weitaus strengeren Anforderungen, die der EU-Gesetzgeber (noch) für die Zulassung von Gentherapeutika und auf Gentechnik basierende neue Therapieprodukte generell vorsieht – einfach unabhängig von effektiver Zusammensetzung und Wirkungsweise ausgenommen,
Genau dies ist mit den als Covid-19-„Impfstoffe“ deklarierten Substanzen geschehen.
Es wundert in diesem Zusammenhang nicht sonderlich, dass der damalige EU-Kommissionspräsident Josè Manuel Barroso der aktuelle CEO von GAVI, sprich der Impfallianz und damit der Lobbyorganisation der Impfstoffhersteller ist.
Abgesehen davon, dass für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ von vornherein wesentliche Studien, wie jene zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität nicht einmal geplant wurden, sind die klinischen Studien, die zunächst den Herstellern im Rahmen der bedingten Zulassung von der EMA auferlegt wurden, dann – mit stillschweigender Zustimmung der EMA – einfach kurze Zeit nach Beginn der „Verimpfung“ abgebrochen worden.
Weil laut WHO (bekanntlich im Wesentlichen von den Lobbyorganisationen der Hersteller dieser Substanzen – Bill Gates Stiftung, Gavi etc. – finanziert und strategisch bestimmt) „es ethisch nicht vertretbar gewesen wäre“, diese sog. Impfstoffe nicht auch den Mitgliedern der Kontrollgruppe in den zunächst für die Erteilung der nicht mehr bedingten Zulassung auferlegten klinischen Studien anzubieten.
Damit wurden die Kontrollgruppen kurzerhand aufgelöst und die sog Covid-19-Impfstoffe – im Gegensatz zur nicht der Wahrheit entsprechenden Aussagen von Bernd Gänsbacher – niemals auf deren Sicherheit und Wirksamkeit geprüft.
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA ist zum Exekutor der Aufträge von big pharma mutiert. Durch das sog. Drehtürensystem kommen und gehen die Vertreter der Pharmaindustrie von der Pharmaindustrie in die EMA bzw. von der EMA in die Pharmaindustrie, sofern sie den Erwartungen der Pharmaindustrie entsprechen.
Sicherheit und Wirksamkeit der „Arzneimittel“, an denen die großen player im Pharmabereich ein Interesse haben, spielen überhaupt keine Rolle mehr.
So wurde im Februar – ohne Notwendigkeit – ein weiterer sog. Covid-19-„Impfstoff“ mit dem Namen KOSTAIVE-Zapomeran ohne die notwendigen Studien und damit ohne Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit auf den Markt gebracht. Diese neue Substanz birgt zusätzliche wahnsinnige Risiken.
Sie beruht auf selbstreplizierender RNA (sa-RNA), die den menschlichen Körper zu einer Spikeprotein-Fabrik auf unbestimmte Zeit macht. Das Spike-Protein ist bekanntlich ein Toxin das zum Zelltod (überall im Körper) führt.
Der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) erklärt in einem unlängst veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel, die Gefahr der Übertragung über die Ausatmungsluft dieser experimentellen Substanz über extrazelluläre Veszikel auf damit nicht behandelte Personen.
Nachdem bereits aus dem Beipackzettel das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis hervorgeht, das mit dieser Substanz einhergeht, bringt die Europäische Kommission auf Empfehlung der EMA nun sogar höchst gefährliche experimentelle Substanzen als Impfung auf den Markt, mit denen das Prinzip der freien informierten Zustimmung zur Behandlung de facto untergraben wird, nachdem auch nicht direkt damit behandelte Personen über das sog. shedding damit ungewollt behandelt werden!
Gegen die Zulassung dieser experimentellen, die Bevölkerung insgesamt bedrohenden Substanz. habe ich eine Nichtigkeitsklage mit Antrag auf Dringlichkeitsverfügung am Europäischen Gericht eingebracht (das Verfahren behängt mit der Nummer T-375/25) und für diese Woche einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag.
In Anbetracht der skandalös kriminellen Zustände in der Arzneimittelzulassung insbesondere auf EU-Ebene, wundert daher die Berufung von Bernd Gänsbacher zum Ersatzmitglied in einem grundsätzlich wichtigen Ausschuss der EMA nicht.
In der EMA sind nur mehr solche Leute willkommen.
Experten, die auf den notwendigen Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit zum Schutze von Gesundheit und Leben der Bevölkerung pochen, sind bei der EMA – sprich der von big pharma gekaperten Behörde – unerwünscht.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano