Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzes Nr. 4/2020 der Autonomen Provinz Bozen über die Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien
Mit Urteil Nr. 97/2025 hat der Verfassungsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil Nr. 50/2024) geändert, und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes 4/2024 zur Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig erklärt, da im Bescheid mit dem die im Ausgangsverfahren angefochtene Geldstrafe von der Autonomen Provinz Bozen verhängt wurde, auch auf die staatlichen Vorschriften Bezug genommen wurde und die angefochtene Sanktion nach Ansicht des Verfassungsgerichts „ausschließlich in Anwendung des staatlichenGesetzes verhängt wurde”.
Gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 (Sanktionen und Kontrollen) „1. … Wird die Nichteinhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Eindämmungsmaßnahmen, die mit den gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 oder Artikel 3 erlassenen Maßnahmen festgelegt und angewendet wurden, mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 bis 1.000 Euro geahndet ….
Die Sanktionen für Verstöße gegen die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden vom Präfekten verhängt.
Aufgrund der staatlichen Rechtsvorschriften zur Verpflichtung des Maskentragens im Freien (die verfassungswidrig sind, siehe nachfolgend) liegt die Kompetenz und Befugnis zur Verhängung der Geldstrafe ausschließlich beim Präfekten und nicht beim Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen.
Daher sind die vom Sekretariat der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Verwaltungsstrafen aufgrund des absoluten Mangels von Kompetenz und Befugnis rechtswidrig.
Wir werden nun die diversen in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzten Gerichtsverfahren wieder aufnehmen. Auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der die Anwendung der Verwaltungsstrafe als ausschließlich auf der Grundlage der staatlichen Rechtsvorschriften erfolgt betrachtet – und daher die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes wegen Irrelevanz für unzulässig hält – werden wir das jeweilige Gericht ersuchen, das Fehlen der Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen für die Anwendung der Geldstrafe auf der Basis des laut Verfassungsgerichtshof allein zu berücksichtigenden Staatsgesetztes festzustellen, das die Befugnis für die Strafgeldauferlegung allein dem Präfekten zugeordnet hat!
Außerdem werden wir weiterhin darauf bestehen, dass endlich auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Regelung der Maskenpflicht im Freien aufgeworfen wird, da die Verpflichtung zum Tragen einer Maske offensichtlich nicht angemessen und verhältnismäßig war, weil es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass die chirurgische Maske die Ausbreitung des Virus verhindert, insbesondere im Freien.
Wenn der staatliche Gesetzgeber ausdrücklich eine bestimmte Behörde für die Verhängung der von ihm vorgesehenen Geldstrafe vorsieht, darf keine andere Behörde sich die Befugnis zur Verhängung der Sanktion anmaßen.
Das Urteil des Verfassungsgerichts schafft somit die Grundlage für die Aufhebung aller von der Autonomen Provinz Bozen verhängten Sanktionen, da die Autonome Provinz Bozen ultra vires, srich in völliger Ermangelns der dazu notwendigen Befugnis gehandelt hat.
Mit einem Beschlussantrag habe ich die Kollegen im Südtiroler Landtag heute aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung gegen die Gefahr der unkontrollierbaren Übertragung auf die Umwelt (durch sog. shedding) einer im Februar von der Europäischem Kommission als sog. COVID-19-„Impfstoff“ zugelassene experimentelle, auf autoreplizierende modifizierte RNA aufgebaute Substanz namens KOSTAIVE-Zapomeran umgehend zu schützen.
Experten, wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Oberste Italienische Gesundheitsbehörde) weisen auf das konkrete Risiko hin, dass die von dieser experimentellen Substanz produzierten extrazellulären Veszikel, die mit der sa-mod.RNA beladen sind, nicht nur durch Körperflüssigkeiten, sondern auch durch die Atemluft auf nicht mit dieser Substanz behandelte Personen übertragen werden kann.
Da diese experimentelle Substanz – für welche niemals die für gentechnische Produkte notwendigen Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität gemacht wurden – wie bereits aus dem Beipackzettel hervorgeht, das Risiko einer Herzmuskelentzündung und weitere schwerwiegende Risiken (Autoimmunerkrankungen, Krebserkrankung bis hin zur Todesfolge) birgt, wie Experten weltweit erklären, ist es absolut unverantwortlich, ein solches sich unkontrollierbar auf die gesamte Umwelt wie ein Virus ausweitendes Produkt, auf dem Markt zu belassen.
Durch die Gefahr des sog. sheddings ist das Grundrecht des Einzelnen, zu entscheiden, ob er sich mit dieser Substanz behandeln lassen will oder nicht, de facto außer Kraft gesetzt.
Der Landeshauptmann hat in seiner Stellungnahme, die enormen Gefahren, die mit dieser Substanz verbunden sind, mit einem lapidaren Hinweis darauf, dass auch Aspirin seine Nebenwirkungen hat, auf unglaublich unverantwortliche Art und Weise heruntergespielt.
Aber nicht nur die politische Mehrheit (SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Civica, Forza Italia), sondern auch die Mehrheit der Opposition (Grüne, Team K) haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt.
Besonders kurios ist die Position der Grünen.
Mit einem Beschlussantrag haben sie heute im Landtag gefordert, dass auch für die neuen Gentechnologien im Bereich der Pflanzen und der daraus hergestellten Produkte eine Kennzeichnungspflicht gelten soll. Diesem Antrag habe ich natürlich zugestimmt.
Die Grünen haben aber offensichtlich überhaupt kein Problem damit, dass eine von big pharma gekaperte Europäische Arzneimittelagentur auf Gentechnik beruhende experimentelle Substanzen, die unkontrollierbar auf die gesamte Umwelt – ohne Speziesbarriere – übertragen werden können, als „Impfstoffe“ ohne jegliche Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität (Änderung der DNA) auf die Menschen zur Anwendung gebracht werden.
Das ist offensichtlich die „neue grüne Welt“, in der der Mensch zum Versuchskaninchen per se degradiert wird.
Übrigens scheint den Grünen entgangen zu sein, dass das Problem des sheddings von modifizierter RNA, das KOSTAIVE-Zapomeran birgt, auch die Pflanzenwelt betrifft.
Hier mein Beschlussantrag, den der Südtiroler Landtag in sträflicher Unterlassung notwendiger Zivilschutzmaßnahmen mehrheitlich abgelehnt hat. Für meinen Beschlussantrag haben nur die Kollegen von Wir Bürger – Noi Cittadini und der Südtiroler Freiheit gestimmt.
Ich erinnere daran, dass meine am Europäischen Gericht eingebrachte Nichtigkeitsklage samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung mit der Verfahrensnummer T-375/25 behängt und über den Antrag auf Dringlichkeitsverfügung in absehbarer Zeit eine richterliche Entscheidung gefällt werden wird.
Die Nichtigkeitsklage finden Sie auf meiner website renate-holzeisen.eu.
Es ist absolut inakzeptabel, dass ich als einzelne Landtagsabgeordnete in extremis den rechtlichen Schritt einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht gehen muss, weil die zuständigen nationalen und lokalen Behörden, inklusive die Landesregierung und der Landtag, ihren Zivilschutzverpflichtungen nicht nachkommen!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Bernd Gänsbacher war während der sog. Corona-Pandemie in den deutschsprachigen Südtiroler Medien allgegenwärtig. Von früh morgens bis abends, im Radio und Fernsehen, sowie in den Print- und Onlinemedien, animierte er die Südtiroler zur sog. Covid-19-Impfung und bezeichnete fundierte Einwände als fakenews.
So hat Gänsbacher bspw. die Südtiroler Bevölkerung niemals darüber informiert, dass für die sog. Covid-19-Impfstoffe, die in Südtirol/Italien/EU zur Anwendung kamen und nach wir vor kommen, aufgrund deren Wirkungsweise (gentechnischer Eingriff) und Zusammensetzung (Nukleinsäure u. Nanolipidpartikel) für die Feststellung der Wirksamkeit und Sicherheit eine Reihe von sowohl präklinischen als auch klinischen Studien notwendig gewesen wären, die aber niemals gemacht wurden.
2009 hat die Europäische Kommission, unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Manuel Barroso, auf Drängen der im Bereich der Gentechnologie tätigen Pharma-Industrie, Substanzen, die formell als „Impfstoffe gegen eine virale Infektionskrankheit“ deklariert werden, von den im Vergleich zu den Impfstoffen weitaus strengeren Anforderungen, die der EU-Gesetzgeber (noch) für die Zulassung von Gentherapeutika und auf Gentechnik basierende neue Therapieprodukte generell vorsieht – einfach unabhängig von effektiver Zusammensetzung und Wirkungsweise ausgenommen,
Genau dies ist mit den als Covid-19-„Impfstoffe“ deklarierten Substanzen geschehen.
Es wundert in diesem Zusammenhang nicht sonderlich, dass der damalige EU-Kommissionspräsident Josè Manuel Barroso der aktuelle CEO von GAVI, sprich der Impfallianz und damit der Lobbyorganisation der Impfstoffhersteller ist.
Abgesehen davon, dass für die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ von vornherein wesentliche Studien, wie jene zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität nicht einmal geplant wurden, sind die klinischen Studien, die zunächst den Herstellern im Rahmen der bedingten Zulassung von der EMA auferlegt wurden, dann – mit stillschweigender Zustimmung der EMA – einfach kurze Zeit nach Beginn der „Verimpfung“ abgebrochen worden.
Weil laut WHO (bekanntlich im Wesentlichen von den Lobbyorganisationen der Hersteller dieser Substanzen – Bill Gates Stiftung, Gavi etc. – finanziert und strategisch bestimmt) „es ethisch nicht vertretbar gewesen wäre“, diese sog. Impfstoffe nicht auch den Mitgliedern der Kontrollgruppe in den zunächst für die Erteilung der nicht mehr bedingten Zulassung auferlegten klinischen Studien anzubieten.
Damit wurden die Kontrollgruppen kurzerhand aufgelöst und die sog Covid-19-Impfstoffe – im Gegensatz zur nicht der Wahrheit entsprechenden Aussagen von Bernd Gänsbacher – niemals auf deren Sicherheit und Wirksamkeit geprüft.
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA ist zum Exekutor der Aufträge von big pharma mutiert. Durch das sog. Drehtürensystem kommen und gehen die Vertreter der Pharmaindustrie von der Pharmaindustrie in die EMA bzw. von der EMA in die Pharmaindustrie, sofern sie den Erwartungen der Pharmaindustrie entsprechen.
Sicherheit und Wirksamkeit der „Arzneimittel“, an denen die großen player im Pharmabereich ein Interesse haben, spielen überhaupt keine Rolle mehr.
So wurde im Februar – ohne Notwendigkeit – ein weiterer sog. Covid-19-„Impfstoff“ mit dem Namen KOSTAIVE-Zapomeran ohne die notwendigen Studien und damit ohne Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit auf den Markt gebracht. Diese neue Substanz birgt zusätzliche wahnsinnige Risiken.
Sie beruht auf selbstreplizierender RNA (sa-RNA), die den menschlichen Körper zu einer Spikeprotein-Fabrik auf unbestimmte Zeit macht. Das Spike-Protein ist bekanntlich ein Toxin das zum Zelltod (überall im Körper) führt.
Der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) erklärt in einem unlängst veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel, die Gefahr der Übertragung über die Ausatmungsluft dieser experimentellen Substanz über extrazelluläre Veszikel auf damit nicht behandelte Personen.
Nachdem bereits aus dem Beipackzettel das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis hervorgeht, das mit dieser Substanz einhergeht, bringt die Europäische Kommission auf Empfehlung der EMA nun sogar höchst gefährliche experimentelle Substanzen als Impfung auf den Markt, mit denen das Prinzip der freien informierten Zustimmung zur Behandlung de facto untergraben wird, nachdem auch nicht direkt damit behandelte Personen über das sog. shedding damit ungewollt behandelt werden!
Gegen die Zulassung dieser experimentellen, die Bevölkerung insgesamt bedrohenden Substanz. habe ich eine Nichtigkeitsklage mit Antrag auf Dringlichkeitsverfügung am Europäischen Gericht eingebracht (das Verfahren behängt mit der Nummer T-375/25) und für diese Woche einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag.
In Anbetracht der skandalös kriminellen Zustände in der Arzneimittelzulassung insbesondere auf EU-Ebene, wundert daher die Berufung von Bernd Gänsbacher zum Ersatzmitglied in einem grundsätzlich wichtigen Ausschuss der EMA nicht.
In der EMA sind nur mehr solche Leute willkommen.
Experten, die auf den notwendigen Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit zum Schutze von Gesundheit und Leben der Bevölkerung pochen, sind bei der EMA – sprich der von big pharma gekaperten Behörde – unerwünscht.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Überprüfung der Einhaltung der Impfpflicht durch die Schulen
Mich erreichen sehr viele Anfragen von Eltern, wie sie auf das Einschreiben der Schuldirektion reagieren sollen, mit der diese den Nachweis der Kinderimpfungen für den/die betreffenden Schüler/Schülerin fordert, reagieren sollen.
Da für den Schulbesuch (im Gegensatz zum Besuch des Kindergartens und der Kleinkinderbetreuungsstätten) keine Kinderimpfpflicht besteht, brauchen die Eltern überhaupt nicht zu reagieren bzw. zu antworten!
Unsere Bemühungen laufen u.a. auch darauf hin, diese rechtlich absurde Kontrolltätigkeit der Schulen – die weiß Gott Besseres zu tun hätten – einstellen zu lassen.
Da der zu Recht unterlassene Nachweis der erfolgten Kinderimpfungen für den Schulbesuch keinerlei Auswirkungen hat, ist die beste Reaktion der Eltern von Schulkindern, solche Schreiben zu ignorieren.
Im Februar hat die Europäische Kommission die experimentelle hoch gefährliche Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als sog. Covid-19-„Impfstoff“ zugelassen. AIFA hat bereits diese zentralisierte Zulassung in Italien umgesetzt.
Diese Substanz birgt im Vergleich zu den bereits seit Ende 2020 zugelassenen modRNA Covid-19-„Impfstoffen“ weitere absolut inakzeptable Risiken.
KOSTAIVE besteht aus einer sog. selbstreplizierenden modRNA. Damit wird der menschliche Körper zu einem stetigen das tödliche Spike-Protein herstellenden „Reaktor“, was zum unweigerlichen Zelltod des Gewebes im gesamten menschlichen Körpers führen wird. Es wurden für diese gentechnische Substanz, die genauso wie die bereits vorher eingesetzten modRNA-Substanzen niemals hätte als „Impfstoff“ zugelassen werden dürfen, keinerlei Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität durchgeführt.
Darüber hinaus weisen Experten in institutionell wichtigen Positionen darauf hin, dass diese Substanz das konkrete Risiko des spreading, sprich der Übertragung auf die Umwelt und damit auch auf damit nicht behandelte Personen birgt.
Und damit wird das Erfordernis der notwendigen Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung de facto außer Kraft gesetzt.
Da bereits aus dem Beipackzettel von KOSTAIVE das Risiko einer Herzmuskelentzündung hervorgeht, und wir wissen, dass die Behandlung mit modRNA-Substanzen zu vielen irreversiblen Schäden bis hin zum Tode führt, ist aufgrund der spreading-Gefahr die Notwendigkeit des umgehenden Zivilschutzes gegeben.
Ich habe daher mit einem Beschlussantrag, der im Südtiroler Landtag in der ersten Juliwoche behandelt wird, folgende Anträge gestellt:
Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Südtiroler Landesregierung dazu,
1) umgehend durch geeignete Zivilschutzmaßnahmen zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung gegen die Gefahr der Übertragung auf die Umwelt, durch mit KOSTAIVE-Zapomeran behandelte Personen, der selbstreplizierenden, in den durch die Substanz KOSTAIVE-Zapomeran produzierten extrazellulären Vesikel (EVs) inkapsulierten und für die Gesundheit und das Leben höchst gefährlichen mRNA tätig zu werden;
2) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen
2.1) zum Zwecke der dringend notwendigen Beschlussfassung über die Aussetzung der Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran in Italien,
2.2) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der Europäischen Kommission von Seiten der Republik Italien, umgehend die Zulassung in der Europäischen Union von KOSTAIVE-Zapomeran auszusetzen bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit von KOSTAIVE durch Vorlage der für Gentherapeutika und analog wirkender neuwertiger Substanzen laut EU-arzneimittelrechtlicher Prinzipien vorzulegender Studien,
2.3) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der WHO, durch die Republik Italien in deren Eigenschaft als WHO-Mitgliedsstaat, in der Person ihres Generaldirektors umgehend eine Sicherheitswarnung an alle WHO-Mitgliedsstaaten auszugeben, damit die Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran weltweit bis zum rechtskonformen Nachweis ihrer (wohl nicht vorliegenden) Unbedenklichkeit ausgesetzt wird,
2.4) zum Zwecke der Beschlussfassung aller eventuell dringend notwendigen rechtlichen Schritte, die bei mangelnder Kooperation der Europäischen Kommission und der WHO umgehend notwendig werden, einzuberufen.
Diese Nachricht richtet sich an alle Südtiroler Eltern, die ihr Kind im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben und nun per Einschreiben vom jeweiligen Kindergartensprengel die Aufforderung erhalten, innerhalb des 10. Juli den Impfnachweis für ihr Kind vorzulegen.
Wie bereits berichtet, haben wir seit Herbst/Winter 2024 zwei Pilotprozesse am Verwaltungsgericht Bozen behängen, deren Ergebnis aber nicht vor Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 vorliegen wird. Wir sind aber bereits mit dem in den beiden Pilot-Gerichtsprozessen erbrachten Nachweis der Rechtswidrigkeit der aufoktroyierten Kinderimpfungen weit vorangeschritten.
Nun ist es aber notwendig, für alle anderen Kinder, die bei Nichtvorlage (innerhalb 10. Juli des laufenden Jahres) des Impfnachweises aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, rechtlich vorzugehen.
Zu diesem Zweck biete ich an, gemeinsam mit meinem Römischen Rechtsanwaltskollegen Avv. Alessandro Fusillo, beim Verwaltungsgericht in Bozen einen Sammelrekurs (sprich einen Gemeinschaftsrekurs für alle betroffenen Kinder/Familien) samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung gegen den bei Nichtvorlage des Impfnachweises zu erwartenden Ausschluss aus dem Kindergarten (sprich gegen den Verfall der Eintragung in den Kindergarten) einzureichen.
Die an der rechtlichen Verteidigung gegen den Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten ihres nicht oder teilweise nicht geimpften Kindes interessierten Eltern, bitte ich auf meine Landtagsemailadresse
folgende Informationen und Dokumente so rasch als möglich geordnet zu senden:
Gut lesbare Kopie des Einschreibens mit dem die Eltern/Erziehungsberechtigten vom Kindergartensprengel aufgefordert werden, innerhalb 10. Juli den Impfnachweis des Kindes vorzulegen. Samt exakter Angabe des Datums der Entgegennahme des Einschreibens
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des betroffenen Kindes
Kopie (vorne und hinten) des Ausweises sowie der Steuernummer des Kindes
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des/der Erziehungsberechtigten (im Regelfall sind es die Eltern)
Kopie (vorne und hinten) des Ausweises und der Steuernummer der Eltern/Erziehungsberechtigten
Gut lesbare Kopie des Dekrets des Kindergartensprengels, mit dem der Verfall der Eintragung in den Kindergarten aufgrund der unterlassenen Vorlage des Impfnachweises mitgeteilt wird. Dieses zweite Einschreiben wird voraussichtlich zwischen zweiter Julihälfte und August den Eltern per Einschreiben zugestellt werden, und daher bitte ich Sie dieses zweite Einschreiben bei Erhalt sofort nachzusenden per Email an die oben genannte Email-Adresse
Telefonnummer unter der mein Sekretariat Sie erreichen kann.
Damit wir ab sofort die Prozessvollmachten und sämtliche formalrechtlichen Notwendigkeiten für die rasche Einreichung des Rekurses samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung vorbereiten können, bitte ich die an der rechtlichen Verteidigung interessierten Eltern, mir sofort sämtliche bereits jetzt vorliegenden Dokumente (samt angeforderte Informationen, siehe oben) auf meine oben genannte Email-Adresse zuzusenden.
Das erst ab der zweiten Julihälfte/August per Einschreiben zu erwartende Dekret der Kindergartensprengeldirektion über den Verfall der Einschreibung des Kindes in den Kindergarten ist dann sofort nach Erhalt zügig immer per Email auf die oben genannte Adresse nachzusenden.
Nichtigkeitsklage am Europäischen Gericht gegen die Zulassung der experimentellen höchst gefährlichen auf selbstampflifizierender RNA basierenden Substanz KOSTAIVE-Zapomeran samt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht
Am 9. Juni 2025 habe ich in meiner institutionellen Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag beim Europäischen Gericht Nichtigkeitsklage laut Art. 263 AEUVgegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2025, mit welchem die experimentelle auf Gentechnik basierende und aus selbstamplifizierender RNA bestehende Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als „Covid-19-Impfstoff“ zugelassen wurde, eingereicht.
Die Zulassung von KOSTAIVE erfolgte ohne dass wesentliche für auf Gentechnik basierte Substanzen notwendige Studien gemacht wurden.
Für KOSTAIVE wurden weder die Genotoxizität, Karzinogenität, Mutagenität (Veränderung der DNA) noch die Übertragbarkeit auf die Umwelt in Studien geprüftund ausgeschlossen.
Dies war möglich, weil 2009 die Europäische Kommission unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Emanuel Barroso, Substanzen, die einfach formell als „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ deklariert wurden, von der Anwendung der strengen für die Gentherapeutika vorgesehenen Zulassungsbestimmungen, nach Intervention durch die Pharma-Industrie, ausgeschlossen hat.
Die Details und Dokumente zu diesem kriminellen Vorgang in der Nichtigkeitsklage.
Es überrascht in diesem Zusammenhang daher wenig, dass der damalige EU Kommissionspräsident Barroso nunmehr der CEO der Impfallianz GAVI und damit der oberste Lobbyvertreter der Impfindustrie ist.
KOSTAIVE birgt große Gefahren für die Gesundheit und das Leben der EU-Bevölkerung. Bereits aus dem Beipackzettel geht hervor, dass das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis besteht.
Experten in institutioneller Position, wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Obersten Italienischen Gesundheitsinstitut (Istituto Superiore di Sanità) befürchten, dass die selbstamplifizierende RNA von KOSTAIVE über extrazelluläre Veszikel (EVs) auf die gesamte Umwelt, inklusive auf nicht mit KOSTAIVE behandelte Personen und alle Tiere (die EV kennen keine Speziesbarriere) übertragen werden können.
Der entsprechende von Dott. Maurizio Federico veröffentlichte wissenschaftliche Artikel (finanziert vom italienischen Gesundheitsministerium) wurde als Dok. 6 der Nichtigkeitsklage beigelegt.
Damit ist das im internationalen, im EU-Recht und in den Verfassungen/Grundrechten der EU-Mitgliedsstaaten verankerte Prinzip der Notwendigkeit der freien Zustimmung zu einer pharmakologischen Behandlung de facto von der Europäischen Kommission durch Zulassung dieser gefährlichen experimentellen gentechnischen Substanz mit Strafrechtsrelevanz aufgehoben!
Die Gründe, weshalb in diesem Fall die Klagelegitimation am Europäischen Gericht jedes einzelnen EU-Bürgers vorliegt, können im Detail der Nichtigkeitsklage entnommen werden.
Aufgrund der äußersten Dringlichkeit der Angelegenheit (es geht um die Gesundheit und das Leben aller EU-Bürger!) wurde auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sowie ein Antrag auf beschleunigtes Verfahrengestellt.
Durch Rechtsanwälte vertretene EU-Bürger können sich in das Verfahren als Streithelfer einlassen.
Die Abtretung von Kompetenzen an eine von Privaten über die Finanzierung gelenkte und weitestgehende Immunität genießende WHO, sieht die Mehrheit des Südtiroler Landtages als unproblematisch.
Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher erachtet meine Sorge als „lächerlich“
Heute hat der Südtiroler Landtag mehrheitlich meinen Beschlussantrag abgelehnt, mit dem ich zum Zwecke der Verhinderung der Aufgabe der Souveränität Italiens und damit der Südtiroler Autonomie, den Südtiroler Landtag dazu eingeladen habe, die Südtiroler Landesregierung zu verpflichten, in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, sie möge mit größter Dringlichkeit, im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen zum Zwecke der rechtswirksamen Zurückweisung durch die Republik Italien innerhalb der Frist 19. Juli 2025 der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einberufen, um damit nicht nur die laut Verfassung der Italienischen Republik aufrecht zu erhaltende Souveränität Italiens, sondern auch die davon derzeit in einer Schicksalsgemeinschaft abhängende Südtiroler Autonomie zu garantieren.
Am 1. Juni 2024 wurden auf der Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Abänderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen.
Die WHO-Mitgliedsstaaten (darunter Italien) können sich bis 19. Juli 2025 gegen diese Änderungen aussprechen. Wenn sich ein Mitgliedsstaat gegen diese Änderungen ausspricht, treten diese Änderungen für den betreffenden Mitgliedsstaat nicht in Kraft. Wird kein Einspruch ausgesprochen treten die Abänderungen automatisch, ohne Erfordernis der Ratifizierung durch das Parlament in Kraft.
Parallel zur Änderung der IGV wurde im Rahmen der WHO ein Pandemievertrag ausgehandelt, über den in der Weltgesundheitsversammlung mit Beginn am 19. Mai 2025 abgestimmt wurde. Italien hat sich dabei der Stimme enthalten, und sich damit den Weg freigehalten, den Pandemievertrag nicht zu ratifizieren (siehe Anlage Nr. 2 Beschlussantrag).
Im Gegensatz zu den Abänderungen der IGV muss der Pandemievertrag durch das Parlament ratifiziert werden.
Durch diese beiden WHO-Vertragsinstrumentarien wird die Souveränität der WHO-Mitgliedsstaaten durch ein Pandemiewirtschaftssystem mit enormen geballten Wirtschaftsinteressen und keinerlei Korruptionskontrolle und rechtlicher Sanktionierbarkeit der WHO bzw. ihrer Organe, insbesondere ihres Generaldirektors, ersetzt.
Wobei insbesondere die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten nicht nur im Gesundheitsbereich bei nicht fristgerechter Ablehnung der Änderungen der IGV, endgültig von den EU-Mitgliedsstaaten zugunsten eines, durch totale Immunität vor Rechtsverfolgung geschützten und offenkundig geballten Wirtschafts- und Kontrollinteressen dienenden Systems aufgegeben wird.
Der Generaldirektor der WHO wird, aufgrund der Änderungen der IGV, einen pandemischen Notstand bestimmen und erklären können, auch allein anhand eines clusters von – mit nicht standardisierten und bekanntlich meist entgegen dem wissenschaftlichen Goldstandard verwendeten PCR-Testprodukten festgestellten – Fällen angeblich schwerer akuter respiratorischer Krankheit unbekannten oder neuem Ursprungs (siehe Änderung in ANNEX 2 der IGV – Seite 47 des Dokuments), wobei die Beurteilung des „Schweregrads“ der Krankheit allein in den Ermessungsspielraum des Generaldirektors der WHO fällt.
Die WHO wird zu 80 Prozent mit privaten auftragsgebundenen Geldern, die in erster Linie von den Impfstoffherstellerallianzen (GAVI) und den parallel dazu agierenden Organisationen sog. Philantropen (die wiederum groß im Impfstoffbusiness tätig sind) wie eine Bill und Melinda Gates Foundation, finanziert.
Der enorme Interessenskonflikt ist offenkundig, unübersehbar!
Der WHO Generaldirektor wählt, ohne die Möglichkeit einer rechtlichen bzw. Korruptionskontrolle, mögliche Impfstoffhersteller aus.
Die WHO, mit Sitz in Genf-Schweiz, und dessen Generaldirektor genießen weitestgehende Immunität vor Rechtsverfolgung!
Die Lektüre der Änderungen der IGV zeigt zweifelsfrei, dass es darum geht, den privaten „Sponsoren“ der WHO ein perpetuum mobile in der Beschaffung von Absatzmärkten zu installieren, mit dem die WHO-Mitgliedsländer bzw. deren Bevölkerung zur cash cow von big pharma werden.
Die Änderungen der IGV sind durch den Leitspruch „Prävention, Vorsorge und Reaktion“ und die Verpflichtung der WHO-Mitgliedsstaaten zur Finanzierung der Vorab-Aufrüstung in Infrastruktur insbesondere für die Produktion von und die Aufstockung der Bestände an Impfstoff- und diagnostischen Produkten, gekennzeichnet.
Als angebliche „Impfstoffprodukte“ werden seit Ende 2020 de facto gentechnische pro-Pharmaka im Eilverfahren – ohne den Nachweis deren Wirksamkeit und Sicherheit – auf Empfehlung der WHO durch die in den Händen der Impfstoffhersteller befindlichen Arzneimittelbehörden (siehe Drehtürenmechanismus), wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), geschmissen. So wie unlängst der selbstreplizierende sog. Covid-19-mRNA„Impfstoff“ Kostaive (siehe Beschlussantrag Anlage Nr. 3), der neben den bereits bekannten enormen Gefahren der mRNA-Substanzen, durch den Selbstreplikationsmechanismus den Menschen zu einem kontinuierlichen Reaktor von nachweislich tödlichen Spike-Proteinen macht und das konkrete Risiko des spreadings des Spike-Proteins auf „Ungeimpfte“ besteht.
Jeder WHO-Mitgliedsstaat, der diese Änderungen nicht ablehnt, wird u.a. verpflichtet, „koordinierte Risikokommunikation“, inklusive Bekämpfung von sog. Desinformation“ zu betreiben (siehe S. 45 der abgeänderte IGV).
Was als „Wissenschaft“ gilt, wird autoritär von der WHO bestimmt, und alles andere wird als „Desinformation“ zensiert.
Und was die Bekämpfung der sog. „Desinformation“ unter dem WHO-Mantel bedeutet, haben wir in den vergangenen fünf Jahren eindrücklich erlebt. Weltweit wurde die wissenschaftliche Auseinandersetzung unterbunden, bis 2020 renommierte Wissenschaftler wurden diffamiert oder totgeschwiegen, wenn sie nicht der öffentlich von der WHO proklamierten „einzigen Wahrheit“ entsprachen, Studien wurden von den durch big pharma finanzierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften nicht veröffentlicht, wenn sie nicht der von der WHO vorgegebenen „Wahrheit“ entsprachen. Die global über die Nachrichtenagenturen wie Reuters bis in die Lokalredaktionen gesteuerten und dafür mit Extrageld beglückten Systemmedien haben sich an dieser „Zensur“ – denn nichts anderes ist es – systematisch beteiligt, und social media, wie Facebook, Twitter und Plattformen etc. haben alles, was nicht dem offiziellen Narrativ der WHO und der Impfstoffhersteller entsprach, zensiert!
Es ist absolut inakzeptabel, einer internationalen Organisation, die jeglicher Rechtskontrolle entzogen ist, weitere weitestgehende Befugnisse einzuräumen!
Die Änderungen der IGV und der neue Pandemievertrag wurde nicht von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten – obwohl WHO-Mitgliedsländer – ausverhandelt, sondern von der EU-Kommission unter dem Vorsitz einer Ursula von der Leyen.
Deren illegales Vorgehen bei der milliardenschweren Beschaffung von experimentellen angeblichen Impfstoffen – de facto Biowaffen – die einer enorm hohen Anzahl auch von italienischen Bürgern das Leben und die Gesundheit gekostet haben und noch kosten werden, wurde kürzlich mit Urteil des Europäischen Gerichts vom 14. Mai 2025 bestätigt (Anlage Nr. 4).
Die Bestrebungen der EU-Kommission unter dem Vorsitz von Ursula von der Leyen bestehen u.a. darin, auch das Stimmrecht der einzelnen EU-Mitgliedsländer in der Weltgesundheitsorganisation durch ein geballtes Stimmrecht der Europäischen Union zu ersetzen.
Die WHO hat nachweislich die sog. SARS-CoV-Pandemie alles andere als evidenzbasiert und im Interesse der Weltbevölkerung behandelt, sondern sich gemeinsam mit den längst schon von big pharma gekaperten Arzneimittelbehörden, wie die EMA, definitiv als Steigbügelhalter ihrer privaten Sponsoren, sprich der Herstellern von Impfstoffprodukten oder was als solches bezeichnet wird, erwiesen.
Das sieht die Mehrheit der Mitglieder des Südtiroler Landtages (der während der sog. Pandemie die Südtiroler Bevölkerung nicht evidenzbasierten menschenrechtsverachtenden Maßnahmen ausgeliefert hat) offensichtlich anders, und hat damit einmal mehr bewiesen, keinerlei Bewusstsein der globalpolitischen Vorgänge, sowie der Notwendigkeit, die Südtiroler Autonomie insbesondere durch Verhinderung der Abtretung durch die Republik Italien von Kompetenzen an supranationale Organisationen (EU, WHO etc.) zu schützen.
Und in all diesem Zeugnis eines für die Bevölkerung höchst gefährlichen armseligen rechtlichen u. politischen Verständnisses des Südtiroler Landtages, gefällt sich der Südtiroler Landeshauptmann darin, meine Anträge als lächerlich zu qualifizieren.
Siehe anbei das namentliche Abstimmungsverhalten der Mitglieder zum Südtiroler Landtag.
Für meinen Antrag haben Andreas Colli (Wir Bürger, Noi Cittadini) und die Mitglieder der Fraktion Südtiroler Freiheit gestimmt.
Dagegen haben gestimmt: SVP, TEAM K, Grüne, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, La Civica.
Rücktritt von EU-Parlamentarier der SVP Herbert Dorfmann gefordert!
Europäisches Gericht annulliert Entscheidung der EU Kommission mit der die Offenlegung der zwischen der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer CEO Albert Bourla abgelehnt wurde
Mit dem heute bekannt gewordenen Urteil des Europäischen Gerichts, hat dieses der Klage der New York Times auf Annullierung der Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der diese die Herausgabe der zwischen der EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO der Pfizer Albert Bourla ergangenen SMS zu den Impfstoffkäufen abgelehnt hatte (u.a. mit der Stimme des SVP-Parlamentariers Herbert Dormann), angenommen und die Entscheidung aufgehoben.
Nicht nur die Präsidentin der EU-Kommission, sondern auch alle EU-Parlamentarier (u.a. SVP-EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann), die gegen die Offenlegung der sms-Nachrichten von Ursula von der Leyen an Albert Bourla (CEO der Pfizer, Produzent des für die EU wichtigsten sog. COVID-19-“Impfstoffes”), und damit gegen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit gestimmt haben, müssen zurücktreten!
Sie haben bewiesen, nicht im Interesse der Bürger, sondern im Interesse von big-Pharma und deren Marionetten zu handeln und als Vertreter eines autoritären Regimes in totaler Missachtung demokratischer Grundsätze tätig zu sein!
Ich fordere den Rücktritt des von der Leyen-Jüngers Herbert Dorfmann, der nicht die Interessen der Südtiroler Bevölkerung, sondern rein geballte Machtinteressen in Brüssel vertritt!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
habe ich den Landtagsabgeordneten und der Südtiroler Landesregierung den Weg aufgezeigt, das schlagende Problem der „Explosion der Autismus-Spektrum-Störungen“, wie es der Landesrat für die deutsche Schule Philipp Achammer unlängst am Runden Tisch von Rai Südtirol genannt hat, in die Ständige Konferenz zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen zu bringen, und dort für eine vorsorgliche Aussetzung der Kinderimpfpflicht zu plädieren.
Dies deshalb, weil unbestritten alle verwendeten Kinderimpfstoffe niemals in echten klinischen Studien mit echten Placebo-Gruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit getestet wurden (wie von Gesundheitslandesrat Hubert Messner bereits vor Monaten bestätigt) und mehrere peer-reviewed Studien auf einen Zusammenhang hinweisen.
In meinem Beschlussantrag habe ich im Detail und dokumentiert ausgeführt, weshalb eine umgehende Aussetzung der Kinderimpfpflicht notwendig ist, und jedwede andere Entscheidung absolut unverantwortlich ist.
Die in Südtirol verwendeten Kinderimpfstoffprodukte enthalten als Adjuvantien u.a. Aluminium, welches die Hirn-Blutschranke, die insbesondere bei Kleinkindern nicht ausgebildet ist, überschreitet. Es wurden keine Pharmakokinetik-Studien gemacht, wie aus den offiziellen Zulassungsdokumenten klar hervorgeht.
In der heutigen Diskussion im Landtag wurde mein Antrag insbesondere vom Team-K-Landtagsabgeordneten Dr. Franz Ploner als unwissenschaftlich, unverantwortlich und gesellschaftsspalterisch herabgewürdigt.
Mein Entsetzen darüber, mit welcher Arroganz und dogmatischen Voreingenommenheit, mit welcher Unwissenschaftlichkeit so wichtige Anträge insbesondere von Ärzten niedergeschmettert werden, hat heute einen weiteren Höhepunkt erreicht. Anbei finden Sie das namentliche Abstimmungsergebnis.
Es kam kein einziges sachlich-logisches Argument, sondern es wurden allein abwertende Bemerkungen gemacht, u.a. zum US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy, der in diesen Tagen angekündigt hat, dass in den USA kein neuer pädiatrischer Impfstoff zugelassen werden wird, dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht durch eine klinische Studie mit einer echten Placebo-Gruppe nachgewiesen wurde.
Während in den USA unter dem neuen Gesundheitsminister nicht die Interessen der Pharma-Industrie an erster Stelle stehen, sondern die Interessen der Bevölkerung, läuft dies in Südtirol offensichtlich völlig anders!
Hier nochmals meine Beschlussanträge, die Prämissen samt Dokumente können Sie dem anbei befindlichen Dokument entnehmen.
Die Ablehnung dieser Anträge kommt einer völligen unverantwortlichen Missachtung des Vorsichtsprinzips und der Verletzung unserer Verpflichtung, auf die Gesundheit der Kinder besonders Acht zu geben, gleich:
in der Person des Landeshauptmannes der Regierungspräsidentin mit größter Dringlichkeit den Antrag zu übermitteln, sie möge mit größter Dringlichkeit, im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke der sofortigen Aussetzung der Kinderimpfpflicht einberufen;
die der Autonomen Provinz Bozen zustehenden Kompetenzen unverzüglich zu nutzen, um de facto sofort die Umsetzung der pädiatrischen Impfpflicht zu vermeiden, indem der Südtiroler Sanitätsbetrieb angewiesen wird, den Vorrang des europäischen und des nationalen Arzneimittelrechts und somit die Verpflichtung zur ärztlichen Verschreibung zu respektieren, die von der Europäischen Kommission für jeden pädiatrischen Impfstoff im zentralisierten Beschluss 3) über die Marktzulassung auferlegt wird, wobei die ärztliche Verschreibungsplicht per se jede Impfpflicht ausschließt.
dringend einen Krisenstab einzurichten, der sich ohne Tabus mit dem Problem der Autismus-Explosion in Südtirol befasst und auch die Vertreter der politischen Minderheit einbezieht.
eine offene, tabufreie wissenschaftliche Debatte und objektive Informationen ohne Zensur zum Thema der Autismus-Epidemie und seiner Ursachen zu fördern.