Im Februar hat die Europäische Kommission die experimentelle hoch gefährliche Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als sog. Covid-19-„Impfstoff“ zugelassen. AIFA hat bereits diese zentralisierte Zulassung in Italien umgesetzt.
Diese Substanz birgt im Vergleich zu den bereits seit Ende 2020 zugelassenen modRNA Covid-19-„Impfstoffen“ weitere absolut inakzeptable Risiken.
KOSTAIVE besteht aus einer sog. selbstreplizierenden modRNA. Damit wird der menschliche Körper zu einem stetigen das tödliche Spike-Protein herstellenden „Reaktor“, was zum unweigerlichen Zelltod des Gewebes im gesamten menschlichen Körpers führen wird. Es wurden für diese gentechnische Substanz, die genauso wie die bereits vorher eingesetzten modRNA-Substanzen niemals hätte als „Impfstoff“ zugelassen werden dürfen, keinerlei Studien zur Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität durchgeführt.
Darüber hinaus weisen Experten in institutionell wichtigen Positionen darauf hin, dass diese Substanz das konkrete Risiko des spreading, sprich der Übertragung auf die Umwelt und damit auch auf damit nicht behandelte Personen birgt.
Und damit wird das Erfordernis der notwendigen Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung de facto außer Kraft gesetzt.
Da bereits aus dem Beipackzettel von KOSTAIVE das Risiko einer Herzmuskelentzündung hervorgeht, und wir wissen, dass die Behandlung mit modRNA-Substanzen zu vielen irreversiblen Schäden bis hin zum Tode führt, ist aufgrund der spreading-Gefahr die Notwendigkeit des umgehenden Zivilschutzes gegeben.
Ich habe daher mit einem Beschlussantrag, der im Südtiroler Landtag in der ersten Juliwoche behandelt wird, folgende Anträge gestellt:
Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Südtiroler Landesregierung dazu,
1) umgehend durch geeignete Zivilschutzmaßnahmen zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung gegen die Gefahr der Übertragung auf die Umwelt, durch mit KOSTAIVE-Zapomeran behandelte Personen, der selbstreplizierenden, in den durch die Substanz KOSTAIVE-Zapomeran produzierten extrazellulären Vesikel (EVs) inkapsulierten und für die Gesundheit und das Leben höchst gefährlichen mRNA tätig zu werden;
2) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen
2.1) zum Zwecke der dringend notwendigen Beschlussfassung über die Aussetzung der Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran in Italien,
2.2) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der Europäischen Kommission von Seiten der Republik Italien, umgehend die Zulassung in der Europäischen Union von KOSTAIVE-Zapomeran auszusetzen bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit von KOSTAIVE durch Vorlage der für Gentherapeutika und analog wirkender neuwertiger Substanzen laut EU-arzneimittelrechtlicher Prinzipien vorzulegender Studien,
2.3) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der WHO, durch die Republik Italien in deren Eigenschaft als WHO-Mitgliedsstaat, in der Person ihres Generaldirektors umgehend eine Sicherheitswarnung an alle WHO-Mitgliedsstaaten auszugeben, damit die Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran weltweit bis zum rechtskonformen Nachweis ihrer (wohl nicht vorliegenden) Unbedenklichkeit ausgesetzt wird,
2.4) zum Zwecke der Beschlussfassung aller eventuell dringend notwendigen rechtlichen Schritte, die bei mangelnder Kooperation der Europäischen Kommission und der WHO umgehend notwendig werden, einzuberufen.
Diese Nachricht richtet sich an alle Südtiroler Eltern, die ihr Kind im öffentlichen Kindergarten angemeldet haben und nun per Einschreiben vom jeweiligen Kindergartensprengel die Aufforderung erhalten, innerhalb des 10. Juli den Impfnachweis für ihr Kind vorzulegen.
Wie bereits berichtet, haben wir seit Herbst/Winter 2024 zwei Pilotprozesse am Verwaltungsgericht Bozen behängen, deren Ergebnis aber nicht vor Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 vorliegen wird. Wir sind aber bereits mit dem in den beiden Pilot-Gerichtsprozessen erbrachten Nachweis der Rechtswidrigkeit der aufoktroyierten Kinderimpfungen weit vorangeschritten.
Nun ist es aber notwendig, für alle anderen Kinder, die bei Nichtvorlage (innerhalb 10. Juli des laufenden Jahres) des Impfnachweises aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, rechtlich vorzugehen.
Zu diesem Zweck biete ich an, gemeinsam mit meinem Römischen Rechtsanwaltskollegen Avv. Alessandro Fusillo, beim Verwaltungsgericht in Bozen einen Sammelrekurs (sprich einen Gemeinschaftsrekurs für alle betroffenen Kinder/Familien) samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung gegen den bei Nichtvorlage des Impfnachweises zu erwartenden Ausschluss aus dem Kindergarten (sprich gegen den Verfall der Eintragung in den Kindergarten) einzureichen.
Die an der rechtlichen Verteidigung gegen den Ausschluss aus dem öffentlichen Kindergarten ihres nicht oder teilweise nicht geimpften Kindes interessierten Eltern, bitte ich auf meine Landtagsemailadresse
folgende Informationen und Dokumente so rasch als möglich geordnet zu senden:
Gut lesbare Kopie des Einschreibens mit dem die Eltern/Erziehungsberechtigten vom Kindergartensprengel aufgefordert werden, innerhalb 10. Juli den Impfnachweis des Kindes vorzulegen. Samt exakter Angabe des Datums der Entgegennahme des Einschreibens
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des betroffenen Kindes
Kopie (vorne und hinten) des Ausweises sowie der Steuernummer des Kindes
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Ansässigkeit des/der Erziehungsberechtigten (im Regelfall sind es die Eltern)
Kopie (vorne und hinten) des Ausweises und der Steuernummer der Eltern/Erziehungsberechtigten
Gut lesbare Kopie des Dekrets des Kindergartensprengels, mit dem der Verfall der Eintragung in den Kindergarten aufgrund der unterlassenen Vorlage des Impfnachweises mitgeteilt wird. Dieses zweite Einschreiben wird voraussichtlich zwischen zweiter Julihälfte und August den Eltern per Einschreiben zugestellt werden, und daher bitte ich Sie dieses zweite Einschreiben bei Erhalt sofort nachzusenden per Email an die oben genannte Email-Adresse
Telefonnummer unter der mein Sekretariat Sie erreichen kann.
Damit wir ab sofort die Prozessvollmachten und sämtliche formalrechtlichen Notwendigkeiten für die rasche Einreichung des Rekurses samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung vorbereiten können, bitte ich die an der rechtlichen Verteidigung interessierten Eltern, mir sofort sämtliche bereits jetzt vorliegenden Dokumente (samt angeforderte Informationen, siehe oben) auf meine oben genannte Email-Adresse zuzusenden.
Das erst ab der zweiten Julihälfte/August per Einschreiben zu erwartende Dekret der Kindergartensprengeldirektion über den Verfall der Einschreibung des Kindes in den Kindergarten ist dann sofort nach Erhalt zügig immer per Email auf die oben genannte Adresse nachzusenden.
Nichtigkeitsklage am Europäischen Gericht gegen die Zulassung der experimentellen höchst gefährlichen auf selbstampflifizierender RNA basierenden Substanz KOSTAIVE-Zapomeran samt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht
Am 9. Juni 2025 habe ich in meiner institutionellen Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag beim Europäischen Gericht Nichtigkeitsklage laut Art. 263 AEUVgegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2025, mit welchem die experimentelle auf Gentechnik basierende und aus selbstamplifizierender RNA bestehende Substanz KOSTAIVE-Zapomeran als „Covid-19-Impfstoff“ zugelassen wurde, eingereicht.
Die Zulassung von KOSTAIVE erfolgte ohne dass wesentliche für auf Gentechnik basierte Substanzen notwendige Studien gemacht wurden.
Für KOSTAIVE wurden weder die Genotoxizität, Karzinogenität, Mutagenität (Veränderung der DNA) noch die Übertragbarkeit auf die Umwelt in Studien geprüftund ausgeschlossen.
Dies war möglich, weil 2009 die Europäische Kommission unter der damaligen Präsidentschaft von Josè Emanuel Barroso, Substanzen, die einfach formell als „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ deklariert wurden, von der Anwendung der strengen für die Gentherapeutika vorgesehenen Zulassungsbestimmungen, nach Intervention durch die Pharma-Industrie, ausgeschlossen hat.
Die Details und Dokumente zu diesem kriminellen Vorgang in der Nichtigkeitsklage.
Es überrascht in diesem Zusammenhang daher wenig, dass der damalige EU Kommissionspräsident Barroso nunmehr der CEO der Impfallianz GAVI und damit der oberste Lobbyvertreter der Impfindustrie ist.
KOSTAIVE birgt große Gefahren für die Gesundheit und das Leben der EU-Bevölkerung. Bereits aus dem Beipackzettel geht hervor, dass das Risiko einer Miokarditis und Perikarditis besteht.
Experten in institutioneller Position, wie der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit am Obersten Italienischen Gesundheitsinstitut (Istituto Superiore di Sanità) befürchten, dass die selbstamplifizierende RNA von KOSTAIVE über extrazelluläre Veszikel (EVs) auf die gesamte Umwelt, inklusive auf nicht mit KOSTAIVE behandelte Personen und alle Tiere (die EV kennen keine Speziesbarriere) übertragen werden können.
Der entsprechende von Dott. Maurizio Federico veröffentlichte wissenschaftliche Artikel (finanziert vom italienischen Gesundheitsministerium) wurde als Dok. 6 der Nichtigkeitsklage beigelegt.
Damit ist das im internationalen, im EU-Recht und in den Verfassungen/Grundrechten der EU-Mitgliedsstaaten verankerte Prinzip der Notwendigkeit der freien Zustimmung zu einer pharmakologischen Behandlung de facto von der Europäischen Kommission durch Zulassung dieser gefährlichen experimentellen gentechnischen Substanz mit Strafrechtsrelevanz aufgehoben!
Die Gründe, weshalb in diesem Fall die Klagelegitimation am Europäischen Gericht jedes einzelnen EU-Bürgers vorliegt, können im Detail der Nichtigkeitsklage entnommen werden.
Aufgrund der äußersten Dringlichkeit der Angelegenheit (es geht um die Gesundheit und das Leben aller EU-Bürger!) wurde auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sowie ein Antrag auf beschleunigtes Verfahrengestellt.
Durch Rechtsanwälte vertretene EU-Bürger können sich in das Verfahren als Streithelfer einlassen.
Die Abtretung von Kompetenzen an eine von Privaten über die Finanzierung gelenkte und weitestgehende Immunität genießende WHO, sieht die Mehrheit des Südtiroler Landtages als unproblematisch.
Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher erachtet meine Sorge als „lächerlich“
Heute hat der Südtiroler Landtag mehrheitlich meinen Beschlussantrag abgelehnt, mit dem ich zum Zwecke der Verhinderung der Aufgabe der Souveränität Italiens und damit der Südtiroler Autonomie, den Südtiroler Landtag dazu eingeladen habe, die Südtiroler Landesregierung zu verpflichten, in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, sie möge mit größter Dringlichkeit, im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen zum Zwecke der rechtswirksamen Zurückweisung durch die Republik Italien innerhalb der Frist 19. Juli 2025 der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einberufen, um damit nicht nur die laut Verfassung der Italienischen Republik aufrecht zu erhaltende Souveränität Italiens, sondern auch die davon derzeit in einer Schicksalsgemeinschaft abhängende Südtiroler Autonomie zu garantieren.
Am 1. Juni 2024 wurden auf der Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Abänderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen.
Die WHO-Mitgliedsstaaten (darunter Italien) können sich bis 19. Juli 2025 gegen diese Änderungen aussprechen. Wenn sich ein Mitgliedsstaat gegen diese Änderungen ausspricht, treten diese Änderungen für den betreffenden Mitgliedsstaat nicht in Kraft. Wird kein Einspruch ausgesprochen treten die Abänderungen automatisch, ohne Erfordernis der Ratifizierung durch das Parlament in Kraft.
Parallel zur Änderung der IGV wurde im Rahmen der WHO ein Pandemievertrag ausgehandelt, über den in der Weltgesundheitsversammlung mit Beginn am 19. Mai 2025 abgestimmt wurde. Italien hat sich dabei der Stimme enthalten, und sich damit den Weg freigehalten, den Pandemievertrag nicht zu ratifizieren (siehe Anlage Nr. 2 Beschlussantrag).
Im Gegensatz zu den Abänderungen der IGV muss der Pandemievertrag durch das Parlament ratifiziert werden.
Durch diese beiden WHO-Vertragsinstrumentarien wird die Souveränität der WHO-Mitgliedsstaaten durch ein Pandemiewirtschaftssystem mit enormen geballten Wirtschaftsinteressen und keinerlei Korruptionskontrolle und rechtlicher Sanktionierbarkeit der WHO bzw. ihrer Organe, insbesondere ihres Generaldirektors, ersetzt.
Wobei insbesondere die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten nicht nur im Gesundheitsbereich bei nicht fristgerechter Ablehnung der Änderungen der IGV, endgültig von den EU-Mitgliedsstaaten zugunsten eines, durch totale Immunität vor Rechtsverfolgung geschützten und offenkundig geballten Wirtschafts- und Kontrollinteressen dienenden Systems aufgegeben wird.
Der Generaldirektor der WHO wird, aufgrund der Änderungen der IGV, einen pandemischen Notstand bestimmen und erklären können, auch allein anhand eines clusters von – mit nicht standardisierten und bekanntlich meist entgegen dem wissenschaftlichen Goldstandard verwendeten PCR-Testprodukten festgestellten – Fällen angeblich schwerer akuter respiratorischer Krankheit unbekannten oder neuem Ursprungs (siehe Änderung in ANNEX 2 der IGV – Seite 47 des Dokuments), wobei die Beurteilung des „Schweregrads“ der Krankheit allein in den Ermessungsspielraum des Generaldirektors der WHO fällt.
Die WHO wird zu 80 Prozent mit privaten auftragsgebundenen Geldern, die in erster Linie von den Impfstoffherstellerallianzen (GAVI) und den parallel dazu agierenden Organisationen sog. Philantropen (die wiederum groß im Impfstoffbusiness tätig sind) wie eine Bill und Melinda Gates Foundation, finanziert.
Der enorme Interessenskonflikt ist offenkundig, unübersehbar!
Der WHO Generaldirektor wählt, ohne die Möglichkeit einer rechtlichen bzw. Korruptionskontrolle, mögliche Impfstoffhersteller aus.
Die WHO, mit Sitz in Genf-Schweiz, und dessen Generaldirektor genießen weitestgehende Immunität vor Rechtsverfolgung!
Die Lektüre der Änderungen der IGV zeigt zweifelsfrei, dass es darum geht, den privaten „Sponsoren“ der WHO ein perpetuum mobile in der Beschaffung von Absatzmärkten zu installieren, mit dem die WHO-Mitgliedsländer bzw. deren Bevölkerung zur cash cow von big pharma werden.
Die Änderungen der IGV sind durch den Leitspruch „Prävention, Vorsorge und Reaktion“ und die Verpflichtung der WHO-Mitgliedsstaaten zur Finanzierung der Vorab-Aufrüstung in Infrastruktur insbesondere für die Produktion von und die Aufstockung der Bestände an Impfstoff- und diagnostischen Produkten, gekennzeichnet.
Als angebliche „Impfstoffprodukte“ werden seit Ende 2020 de facto gentechnische pro-Pharmaka im Eilverfahren – ohne den Nachweis deren Wirksamkeit und Sicherheit – auf Empfehlung der WHO durch die in den Händen der Impfstoffhersteller befindlichen Arzneimittelbehörden (siehe Drehtürenmechanismus), wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), geschmissen. So wie unlängst der selbstreplizierende sog. Covid-19-mRNA„Impfstoff“ Kostaive (siehe Beschlussantrag Anlage Nr. 3), der neben den bereits bekannten enormen Gefahren der mRNA-Substanzen, durch den Selbstreplikationsmechanismus den Menschen zu einem kontinuierlichen Reaktor von nachweislich tödlichen Spike-Proteinen macht und das konkrete Risiko des spreadings des Spike-Proteins auf „Ungeimpfte“ besteht.
Jeder WHO-Mitgliedsstaat, der diese Änderungen nicht ablehnt, wird u.a. verpflichtet, „koordinierte Risikokommunikation“, inklusive Bekämpfung von sog. Desinformation“ zu betreiben (siehe S. 45 der abgeänderte IGV).
Was als „Wissenschaft“ gilt, wird autoritär von der WHO bestimmt, und alles andere wird als „Desinformation“ zensiert.
Und was die Bekämpfung der sog. „Desinformation“ unter dem WHO-Mantel bedeutet, haben wir in den vergangenen fünf Jahren eindrücklich erlebt. Weltweit wurde die wissenschaftliche Auseinandersetzung unterbunden, bis 2020 renommierte Wissenschaftler wurden diffamiert oder totgeschwiegen, wenn sie nicht der öffentlich von der WHO proklamierten „einzigen Wahrheit“ entsprachen, Studien wurden von den durch big pharma finanzierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften nicht veröffentlicht, wenn sie nicht der von der WHO vorgegebenen „Wahrheit“ entsprachen. Die global über die Nachrichtenagenturen wie Reuters bis in die Lokalredaktionen gesteuerten und dafür mit Extrageld beglückten Systemmedien haben sich an dieser „Zensur“ – denn nichts anderes ist es – systematisch beteiligt, und social media, wie Facebook, Twitter und Plattformen etc. haben alles, was nicht dem offiziellen Narrativ der WHO und der Impfstoffhersteller entsprach, zensiert!
Es ist absolut inakzeptabel, einer internationalen Organisation, die jeglicher Rechtskontrolle entzogen ist, weitere weitestgehende Befugnisse einzuräumen!
Die Änderungen der IGV und der neue Pandemievertrag wurde nicht von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten – obwohl WHO-Mitgliedsländer – ausverhandelt, sondern von der EU-Kommission unter dem Vorsitz einer Ursula von der Leyen.
Deren illegales Vorgehen bei der milliardenschweren Beschaffung von experimentellen angeblichen Impfstoffen – de facto Biowaffen – die einer enorm hohen Anzahl auch von italienischen Bürgern das Leben und die Gesundheit gekostet haben und noch kosten werden, wurde kürzlich mit Urteil des Europäischen Gerichts vom 14. Mai 2025 bestätigt (Anlage Nr. 4).
Die Bestrebungen der EU-Kommission unter dem Vorsitz von Ursula von der Leyen bestehen u.a. darin, auch das Stimmrecht der einzelnen EU-Mitgliedsländer in der Weltgesundheitsorganisation durch ein geballtes Stimmrecht der Europäischen Union zu ersetzen.
Die WHO hat nachweislich die sog. SARS-CoV-Pandemie alles andere als evidenzbasiert und im Interesse der Weltbevölkerung behandelt, sondern sich gemeinsam mit den längst schon von big pharma gekaperten Arzneimittelbehörden, wie die EMA, definitiv als Steigbügelhalter ihrer privaten Sponsoren, sprich der Herstellern von Impfstoffprodukten oder was als solches bezeichnet wird, erwiesen.
Das sieht die Mehrheit der Mitglieder des Südtiroler Landtages (der während der sog. Pandemie die Südtiroler Bevölkerung nicht evidenzbasierten menschenrechtsverachtenden Maßnahmen ausgeliefert hat) offensichtlich anders, und hat damit einmal mehr bewiesen, keinerlei Bewusstsein der globalpolitischen Vorgänge, sowie der Notwendigkeit, die Südtiroler Autonomie insbesondere durch Verhinderung der Abtretung durch die Republik Italien von Kompetenzen an supranationale Organisationen (EU, WHO etc.) zu schützen.
Und in all diesem Zeugnis eines für die Bevölkerung höchst gefährlichen armseligen rechtlichen u. politischen Verständnisses des Südtiroler Landtages, gefällt sich der Südtiroler Landeshauptmann darin, meine Anträge als lächerlich zu qualifizieren.
Siehe anbei das namentliche Abstimmungsverhalten der Mitglieder zum Südtiroler Landtag.
Für meinen Antrag haben Andreas Colli (Wir Bürger, Noi Cittadini) und die Mitglieder der Fraktion Südtiroler Freiheit gestimmt.
Dagegen haben gestimmt: SVP, TEAM K, Grüne, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, La Civica.
Rücktritt von EU-Parlamentarier der SVP Herbert Dorfmann gefordert!
Europäisches Gericht annulliert Entscheidung der EU Kommission mit der die Offenlegung der zwischen der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer CEO Albert Bourla abgelehnt wurde
Mit dem heute bekannt gewordenen Urteil des Europäischen Gerichts, hat dieses der Klage der New York Times auf Annullierung der Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der diese die Herausgabe der zwischen der EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO der Pfizer Albert Bourla ergangenen SMS zu den Impfstoffkäufen abgelehnt hatte (u.a. mit der Stimme des SVP-Parlamentariers Herbert Dormann), angenommen und die Entscheidung aufgehoben.
Nicht nur die Präsidentin der EU-Kommission, sondern auch alle EU-Parlamentarier (u.a. SVP-EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann), die gegen die Offenlegung der sms-Nachrichten von Ursula von der Leyen an Albert Bourla (CEO der Pfizer, Produzent des für die EU wichtigsten sog. COVID-19-“Impfstoffes”), und damit gegen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit gestimmt haben, müssen zurücktreten!
Sie haben bewiesen, nicht im Interesse der Bürger, sondern im Interesse von big-Pharma und deren Marionetten zu handeln und als Vertreter eines autoritären Regimes in totaler Missachtung demokratischer Grundsätze tätig zu sein!
Ich fordere den Rücktritt des von der Leyen-Jüngers Herbert Dorfmann, der nicht die Interessen der Südtiroler Bevölkerung, sondern rein geballte Machtinteressen in Brüssel vertritt!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
habe ich den Landtagsabgeordneten und der Südtiroler Landesregierung den Weg aufgezeigt, das schlagende Problem der „Explosion der Autismus-Spektrum-Störungen“, wie es der Landesrat für die deutsche Schule Philipp Achammer unlängst am Runden Tisch von Rai Südtirol genannt hat, in die Ständige Konferenz zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen zu bringen, und dort für eine vorsorgliche Aussetzung der Kinderimpfpflicht zu plädieren.
Dies deshalb, weil unbestritten alle verwendeten Kinderimpfstoffe niemals in echten klinischen Studien mit echten Placebo-Gruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit getestet wurden (wie von Gesundheitslandesrat Hubert Messner bereits vor Monaten bestätigt) und mehrere peer-reviewed Studien auf einen Zusammenhang hinweisen.
In meinem Beschlussantrag habe ich im Detail und dokumentiert ausgeführt, weshalb eine umgehende Aussetzung der Kinderimpfpflicht notwendig ist, und jedwede andere Entscheidung absolut unverantwortlich ist.
Die in Südtirol verwendeten Kinderimpfstoffprodukte enthalten als Adjuvantien u.a. Aluminium, welches die Hirn-Blutschranke, die insbesondere bei Kleinkindern nicht ausgebildet ist, überschreitet. Es wurden keine Pharmakokinetik-Studien gemacht, wie aus den offiziellen Zulassungsdokumenten klar hervorgeht.
In der heutigen Diskussion im Landtag wurde mein Antrag insbesondere vom Team-K-Landtagsabgeordneten Dr. Franz Ploner als unwissenschaftlich, unverantwortlich und gesellschaftsspalterisch herabgewürdigt.
Mein Entsetzen darüber, mit welcher Arroganz und dogmatischen Voreingenommenheit, mit welcher Unwissenschaftlichkeit so wichtige Anträge insbesondere von Ärzten niedergeschmettert werden, hat heute einen weiteren Höhepunkt erreicht. Anbei finden Sie das namentliche Abstimmungsergebnis.
Es kam kein einziges sachlich-logisches Argument, sondern es wurden allein abwertende Bemerkungen gemacht, u.a. zum US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy, der in diesen Tagen angekündigt hat, dass in den USA kein neuer pädiatrischer Impfstoff zugelassen werden wird, dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht durch eine klinische Studie mit einer echten Placebo-Gruppe nachgewiesen wurde.
Während in den USA unter dem neuen Gesundheitsminister nicht die Interessen der Pharma-Industrie an erster Stelle stehen, sondern die Interessen der Bevölkerung, läuft dies in Südtirol offensichtlich völlig anders!
Hier nochmals meine Beschlussanträge, die Prämissen samt Dokumente können Sie dem anbei befindlichen Dokument entnehmen.
Die Ablehnung dieser Anträge kommt einer völligen unverantwortlichen Missachtung des Vorsichtsprinzips und der Verletzung unserer Verpflichtung, auf die Gesundheit der Kinder besonders Acht zu geben, gleich:
in der Person des Landeshauptmannes der Regierungspräsidentin mit größter Dringlichkeit den Antrag zu übermitteln, sie möge mit größter Dringlichkeit, im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen zum Zwecke der sofortigen Aussetzung der Kinderimpfpflicht einberufen;
die der Autonomen Provinz Bozen zustehenden Kompetenzen unverzüglich zu nutzen, um de facto sofort die Umsetzung der pädiatrischen Impfpflicht zu vermeiden, indem der Südtiroler Sanitätsbetrieb angewiesen wird, den Vorrang des europäischen und des nationalen Arzneimittelrechts und somit die Verpflichtung zur ärztlichen Verschreibung zu respektieren, die von der Europäischen Kommission für jeden pädiatrischen Impfstoff im zentralisierten Beschluss 3) über die Marktzulassung auferlegt wird, wobei die ärztliche Verschreibungsplicht per se jede Impfpflicht ausschließt.
dringend einen Krisenstab einzurichten, der sich ohne Tabus mit dem Problem der Autismus-Explosion in Südtirol befasst und auch die Vertreter der politischen Minderheit einbezieht.
eine offene, tabufreie wissenschaftliche Debatte und objektive Informationen ohne Zensur zum Thema der Autismus-Epidemie und seiner Ursachen zu fördern.
Sofortige Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder, ihrer Familien und der Zukunft der gesamten Bevölkerung erforderlich
Sofortige Aussetzung der Impfpflicht für Kinder mittels Einberufung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen Bozen und Trient beantragt
Aufforderung an alle Mitglieder des Trentiner Landtages und an die Mitglieder aller Regionalräte Italiens sich dieser Aktion anzuschließen
Angesichts der Pressekonferenz des US-Gesundheitsministers vom 16. April 2025 zum Thema der dramatischen Autismus-Epidemie, in der Robert Kennedy Jr. erklärt hat, dass die Ursachen der Epidemie nicht genetischer Natur sind, sondern außerhalb der DNA der Kinder zu finden sind – wie z.B. die den Kindern injizierten Impfstoffe (das ist die Bedeutung in diesem Zusammenhang des Begriffs environmental); siehe hier den Artikel samt Video:
und der Pressekonferenz der US-Regierung vom 10. April 2025, bei der US-Präsident Trump ausdrücklich auch „shots“, sprich Impfungen als mögliche Ursache genannt und die unverzichtbare Notwendigkeit betont hat, die Ursache(n) dieser Epidemie ohne Tabus zu ermitteln; siehe Artikel mit Video hier:
habe ich im Südtiroler Landtag einen Antrag gestellt, um die Landesregierung zu verpflichten:
🔹 in der Person des Landeshauptmannes der Regierungspräsidentin mit größter Dringlichkeit den Antrag zu übermitteln, sie möge sofort, im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988, die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen Bozen und Trient zum Zwecke der sofortigen Aussetzung der Kinderimpfpflicht einberufen
🔹 die der Autonomen Provinz Bozen zustehenden Kompetenzen unverzüglich zu nutzen, um de facto sofort die Umsetzung der pädiatrischen Impfpflicht zu vermeiden, indem der Südtiroler Sanitätsbetrieb angewiesen wird, den Vorrang des europäischen und des nationalen Arzneimittelrechts und somit die Verpflichtung zur ärztlichen Verschreibung zu respektieren, die von der Europäischen Kommission für jeden pädiatrischen Impfstoff im zentralisierten Beschluss über die Marktzulassung auferlegt wird, wobei die ärztliche Verschreibungsplicht per se jede Impfpflicht ausschließt
🔹 dringend einen Krisenstab einzurichten, der sich ohne Tabus mit dem Problem der Autismus-Explosion in Südtirol befasst und auch die Vertreter der politischen Minderheit einbezieht
🔹 eine offene, tabufreie wissenschaftliche Debatte und objektive Informationen ohne Zensur zum Thema der Autismus-Epidemie und ihrer Ursachen zu fördern.
Der nationale pädiatrische Impfplan Italiens wurde von der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen Bozen und Trient beschlossen und kontinuierlich erweitert, wobei seit Anfang der 1990er Jahre die Anwendung monovalenter Impfstoffe durch multivalente Impfstoffe ersetzt wurde, deren Sicherheit nie bestätigt wurde, um dann 2017 in Italien mit dem fatalen Lorenzin-Gesetz durch eine Impfpflicht durchgesetzt zu werden.
Und dies unter völliger Missachtung des Vorrangs des Arzneimittelgesetzes, das unter anderem für jede Anwendung von Kinderimpfstoffen eine ärztliche Verschreibung vorsieht, die von Ärzten ausgestellt werden muss und voraussetzt, dass diese – in voller Wissenschafts- und Gewissensfreiheit, d. h. ohne durch politische Entscheidungen konditioniert zu sein – nach einer sorgfältigen Bewertung der Wirksamkeit und Sicherheit und somit der Angemessenheit der Behandlung eines bestimmten Kindes mit einem bestimmten Impfstoffprodukt.
Für alle von der Europäischen Kommission zentral zugelassenen pädiatrischen Impfstoffe (jetzt werden nur noch multivalente Impfstoffe verwendet) gilt, dass ihre Sicherheit und Wirksamkeit nie in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen nachgewiesen wurde
Bei früheren Gelegenheiten hatten der Gesundheitslandesrat Hubert Messner und auch andere der Mehrheit angehörende Landesräte bzw. Landtagsabgeordnete im Plenum erklärt, dass sie für Kinderimpfungen, aber gegen die Impfpflicht seien, die jedoch in die Zuständigkeit des Staates falle, und daher die Südtiroler Landesregierung nichts machen könne.
Nun werden die Südtiroler Landtagsabgeordneten über meinen Beschlussantrag abstimmen müssen, der unmittelbare Möglichkeiten bietet, sofort die nationale Regierung zu aktivieren und, unabhängig davon, sofort die Umsetzung der Kinderimpfpflicht de facto auszusetzen. Es gibt keine Ausreden mehr!
Die dramatische Situation erfordert eine sofortige Aussetzung der Impfpflicht für Kinder und eine angemessene Aufklärung der Eltern!
Mein Beschlussantrag hat natürlich das Potenzial einer nationalen Wirkung, aber dennoch fordere ich alle Mitglieder des Trentiner Landtages sowie alle Mitglieder der Regionalräte ganz Italiens auf, ihrerseits mit den ihnen zustehenden institutionellen Instrumentarien zu verlangen, dass der jeweilige Regionenpräsident bzw. der Landeshauptmann der Provinz Trient die Regierungspräsidentin Giorgia Meloni auffordert, sofort im Sinne von Art. 12 Gesetz 400/1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen von Bozen und Trient zum Zwecke der dringenden Aussetzung der Kinderimpfpflicht einzuberufen.
Siehe hier mein zweisprachiger Beschlussantrag mit der gesamten Dokumentation, so wie er auf der website des Südtiroler Landtages veröffentlicht ist und auf die Tagesordnung für die nächste Landtagssitzungswoche vom 6. bis 9. Mai 2025 gegeben wurde:
Ich teile die Sorge von Alt-Senator Oskar Peterlini hinsichtlich der stillschweigenden Anpassung des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol an die Reform der italienischen Verfassung von 2001.
Meine Sorge gilt aber darüber hinaus der nun expliziten Verankerung im Sonderstatut der Notwendigkeit der Beachtung der Zwänge („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben.
Denn dadurch hat das Land Südtirol und die Region Trentino-Südtirol keinerlei Möglichkeit mehr, sich gegen eine verfassungswidrige Übertragung von Kompetenzen durch die Republik Italien an die Europäische Union und eine damit einhergehende Aushöhlung unserer Autonomie zu wehren.
Ein solcher verfassungswidriger Verzicht, von dem Mitgliedsstaat Italien zustehender Kompetenzen, ist beispielsweise im November 2022 im Bereich der Gesundheits- und Wirtschaftspolitik erfolgt.
Durch die Einführung des unheilvollen „One Health“- Konzepts – samt der Aufnahme des völlig politisierten und weitab von Evidenz behandelten Klimathemas – in den Bereich der Öffentlichen Gesundheit, mit expliziter Bezugnahme auf eine grundlegend von der Pharmaindustrie kontrollierten WHO als absolute Referenzinstitution, sowie der Verpflichtung der Mitgliedsländer zur Bekämpfung der sog. Desinformation (sprich zur Zensur kritischer Meinungen betreffend gesundheitspolitischer Entscheidungen/Maßnahmen im weitesten Sinne, inklusive Klima) sind weitestreichende Gefahren autoritärer zentralistisch auf EU-Ebene getroffener Maßnahmen gegeben.
Aufgrund der generell autoritären Entwicklung, des wirtschaftspolitischen suizidalen und kriegstreiberischen Kurses der Europäischen Union und der damit zu erwartenden zentralistischen Entwicklung der „Rechtsordnung der Europäischen Union“, führt diese Änderung des Autonomiestatuts zu einem vorhersehbaren Abbau auf Raten der Südtiroler Autonomie.
Wenn von einem angeblichen Erfolg gesprochen wird, weil für die Gesetzgebungskompetenz des Landes Südtirol und der Region Trentino-Südtirol, die Notwendigkeit der Achtung der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik Italien“ wegfällt, dann wird völlig außer Acht gelassen, dass die viel weiter reichende und gefährlichere explizite Verankerung im Autonomiestatut der Notwendigkeit der Beachtung der „Zwänge“ („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben, zu einem stetigen Abbau des Sonderstatuts führen wird.
Ich werde deshalb exakt aus diesem Grund dagegen stimmen.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits wiederholt festgestellt, dass den Regionen und Provinzen mit Autonomiestatut keine Gesetzgebungskompetenz in der internationalen Prophylaxe (dazu gehören Maßnahmen zu einer Pandemiebekämpfung) zusteht (Verfassungsgerichtshof Urteile Nr. 37/2021 betreffend Autonome Region Aosta, Urteil Nr. 164/2022 und Urteil Nr. 50/2024, beide Südtirol betreffend). Der Verfassungsgerichtshof hat dabei auch klar gestellt, dass selbst wenn die autonome territoriale Körperschaft die nationale Bestimmung eins zu eins übernimmt, es nicht der autonomen territorialen Körperschaft zusteht, gesetzgeberisch und strafend aktiv zu werden.
Aber genau das haben der Südtiroler Landtag mit Landesgesetz Nr. 4 von 2020 und der Landeshauptmann mit Verordnung Nr. 20 vom 23. April 2021 gemacht, und ohne dass ihnen eine diesbezügliche Kompetenz zustünde, eine Geldstrafe von € 400 bis € 1.000 für das Nichttragen der Maske im Freien vorgesehen, welche dann auch ohne jegliche Kompetenz vom Generalsekretariat der Provinz Bozen auferlegt und teilweise schon kassiert wurden.
Aufgrund dieser Situation hat das Landesgericht Bozen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes Nr. 4/2020 spezifisch zum Verbot des Tragens der Maske im Freien und der entsprechenden vom Land Südtirol auferlegten Strafe an den Verfassungsgerichtshof verwiesen. Die entsprechende Gerichtsverhandlung findet am 10. Juni 2024 statt.
Abgesehen vom klaren Fehlen einer dem Land Südtirol zustehenden Kompetenz zur Auferlegung und zum Inkasso von Geldstrafen in diesem Bereich, entbehrte die Pflicht zum Maskentragen im Freien jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, wie seit geraumer Zeit u.a. die nationale Vereinigung der italienischen Ärztekammern (FNOMCEO) auf ihrer website, der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigen und Metastudien des renommierten Cochrane-Instituts sowie die RKI-Protokolle belegen.
Das bedeutet, dass die Autonome Provinz Bozen ohne jegliche ihr zustehende Kompetenz und in Verletzung des Prinzips der Vernünftigkeit und Angemessenheit, das stets bei der Einschränkung von Grundfreiheiten respektiert werden muss, den Südtiroler Bürgern, die zu Recht im Freien keine Maske getragen haben, amtsmissbräuchlich Geldstrafen auferlegt und im Rahmen einer ungerechtfertigten Bereicherung kassiert hat.
Denn, wenn überhaupt, hätten diese Strafen nur vom Präfekten auferlegt und vom Staat kassiert werden dürfen.
Obwohl bereits in zwei Monaten (10. Juni 2025) der Verfassungsgerichtshof spezifisch zum Thema der Südtiroler Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Freien ein Urteil fällen wird, hat der Landeshauptmann bzw. die Landesregierung den Südtiroler Einzugsdienst ausdrücklich angehalten, die offenen Geldstrafen nunmehr forciert einzutreiben.
D.h. die Südtiroler Bürger werden unter Androhung einer Zwangsvollstreckung aufgefordert, eine Geldstrafe zu bezahlen, die ohne jegliche Kompetenz vom Land Südtirol auferlegt wurde, und dessen Inkasso dem Land Südtirol nicht zusteht, was eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt.
Mit meinem wie immer institutionell mehrsprachig dokumentierten Beschlussantrag, habe ich die Mitglieder des Landtages aufgefordert, die Landesregierung zu verpflichten, die verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen zu annullieren, bzw. die Landesregierung zumindest zu verpflichten, die Eintreibung dieser verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auszusetzen:
Meinem Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, FREIE FRAKTION
Meinem Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Juni haben nur folgende Fraktionen zugestimmt: VITA, WIR BÜRGER …, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT, TEAM K.
Gegen meinen Antrag auf Annullierung der verfassungswidrig auferlegten Geldstrafen, haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA, GRÜNE, TEAM K.
Nicht mit abgestimmt hat Anna Scarafoni von FdI
Gegen meinen Antrag auf Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, und damit für eine Wiederholung des groben Verfassungsbruches und die Verletzung der Grundrechte der Südtiroler Bürger haben gestimmt: SVP, FREIHEITLICHE, PD, FdI (Marco Galateo), LISTA CIVICA.
Sich der Stimme enthalten haben folgende Fraktionen: GRÜNE und Anna Scarafoni von FdI.
Siehe namentliches Abstimmungsverhalten anbei.
Absolut widersprüchlich zu leeren und mittlerweile endgültig unglaubwürdigen Ankündigungen ist wieder einmal die Position von FdI (Marco Galateo).
Diesmal hat er sich nicht nur zum wiederholten Male gegen die konkrete Aufarbeitung und Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit im Bereich der sog. „Corona-Maßnahmen“ und den konkreten Schutz der Bürger gegen verfassungswidrige autoritäre Maßnahmen gestellt, sondern sogar die Verletzung (durch die Autonome Provinz Bozen), der laut Verfassungsgerichtshof im Bereich der internationalen Prophylaxe klar ausschließlich dem Staat zustehenden Gesetzgebungs- und Sanktionskompetenz – durch sein im Gleichschritt mit SVP & Co. an den Tag gelegtes Abstimmungsverhalten – mitgetragen.
Für mich als Rechtsanwältin ist klar: sämtliche Geldstrafen, die die Autonome Provinz Bozen ohne eine ihr zustehende Kompetenz durch die Südtiroler Einzugsdienste AG eintreiben lässt, entspricht einer grob amtsmissbräuchlichen ungerechtfertigten Bereicherung der Autonomen Provinz Bozen, mit persönlicher Haftbarkeit der hierfür handelnden Amtspersonen (Landeshauptmann, Mitglieder der Landesregierung, Landtagsabgeordnete die gestern gegen die Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gestimmt haben, Verantwortliche der Südtiroler Einzugsdienst AG).
In der gestrigen Ausgabe des Runden Tisches im Sender RAI Südtirol hat der Südtiroler Landesrat für die deutsche Bildung und Kultur Philipp Achammer folgendes wörtlich gesagt: „Wir haben einen massiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen … aus welchem Grund auch immer … niemand kommt mehr hinterher mit dem Unterstützungspersonal.“
Im Rahmen der in der ersten Gesetzgebungskommission im Südtiroler Landtag im Herbst vergangenen Jahres von uns Kommissionsmitgliedern vorgenommenen Anhörung der Vertreter von Kindergarten und Schule aller drei Sprachgruppen, wurde uns mitgeteilt, dass mittlerweile in Südtirol auf 76 Kinder 1 autistisches Kind fällt, und der Anstieg rasant ist.
Da sehr oft der Einwand kommt, dass der starke Anstieg in der Autismusrate nicht der Realität entspräche, sondern allein durch neue Diagnosekriterien bedingt sei, habe ich die Anhörung genutzt, um den seit Jahrzehnten im Kindergarten und in der Schule Tätigen, die konkrete Frage zu stellen, ob sie einen effektiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen sehen, oder ob der vermeldete Anstieg allein von einer geänderten Diagnosepraxis abhängt. Unisono wurde uns in der Aula des Landtages von allen eingeladenen Vertretern der Kindergärten und Schulen aller drei Sprachgruppen bestätigt, dass der massive Anstieg einer reellen Situation entspricht.
D.h. wir haben es mit einem Supergau an Notstand bzw. Zivilschutzerfordernis zu tun, der täglich Gegenstand einer offenen und intensiven Diskussion in einer nicht durch Zensur gegängelten Wissenschaft, Politik, in den Medien und damit in der Gesellschaft insgesamt sein muss.
Da aber die Ursachenermittlung mit enormen Tabus belegt ist, ja der sog. „Elefant im Raum“ bewusst ausgeblendet wird – nach dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“ – wird diese unsere Gesellschaft generell betreffende extrem bedrohende Situation in einer Art von OMERTÀ meist im öffentlichen Diskurs verdrängt, und nur wenn die Verantwortlichen in Erklärungsnotstand kommen, wie gestern der Südtiroler Landesrat für die deutschsprachige Bildung, wird die dramatische Realität kommuniziert.
Sämtliche in der Europäischen Union zentral von der Europäischen Kommission zugelassenen Kinderimpfstoffe (es kommen mittlerweile nur mehr Mehrfachimpfstoffe zur Anwendung) sind niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit geprüft worden. Die darin enthaltenen Adjuvantien, wie Aluminium, überwinden die Blutgehirnschranke, die im Kindesalter nicht ausgebildet ist, erst recht nicht bei Säuglingen und Kleinkindern.
Immer wieder wird auch bei uns behauptet, es sei nachgewiesen, dass es zwischen Autismus und den Kinderimpfstoffen keinen Zusammenhang gäbe. Das Gegenteil ist der Fall.
Es kommen laufend peer-reviewdte Studien heraus, die einen klaren Zusammenhang aufzeigen, siehe z.B. diese Studie, die Ende Jänner 2025 veröffentlicht wurde:
Die derzeit auch in Südtirol zur Anwendung kommenden Kinderimpfstoffe wurden niemals mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit geteset, ein Umstand, den übrigens der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit H. Messner, aufgrund meiner im Landtag hierzu gemachten Anfragen, bereits öffentlich zugegeben hat.
Die Pharmakokinetik der Kinderimpfstoffe wurde überhaupt nicht getestet: d.h. man hat nie geprüft, wie sich diese Substanzen, die Adjuvantien wie Aluminium enthalten, das bekanntlich hochtoxisch ist und zu schweren neurologischen Schäden führen kann, im Körper verteilen und wo sie verbleiben.
Die wenigen klinischen Studien mit nicht echten Kontrollgruppen (d.h. die sog. „Kontrollgruppe“ bekommt einen anderen Impfstoff, der auch nicht echt geprüft wurde bzw. eine Substanz, die auf jeden Fall die Adjuvantien enthält) wurden übrigens meist nur auf Säuglinge und Kleinkinder im Alter bis zu 24 Monaten in Lateinamerika, Afrika und Asien durchgeführt. Auch das sollte uns zu denken geben, denn Kinder in diesem Alter können die Beschwerden, die nach der Impfung auftreten kaum artikulieren, bzw. fällt es nicht so sehr auf, wenn ein Kind, das in seiner Sprach- und Bewegungsentwicklung noch nicht weit fortgeschritten ist, eine Nebenwirkung davon trägt.
Ich werde nicht müde, auf den Wahnsinn einer Gesellschaft hinzuweisen, die auf dem Altar eines seit Jahrzehnten – von einer, die Arzneimittelzulassungsbehörden, Politik, Justiz und Medien kontrollierenden Lobby – aufgebauten Impfdogmas, die eigenen Kinder und die Zukunft einer selbstbestimmten Gesellschaft generell opfert und eine Verhaltensweise an den Tag legt, die wir im Geschichtsunterricht dem Mittelalter zuordnen.
Wissenschaft heißt dogmenlose Überprüfung aller nicht nachweislich ausgeschlossenen Ursachen. Aber genau exakt dies erfolgt beim Thema Impfen nicht!
sodass selbst Länder, in denen keine Impfpflicht besteht (wie z.B. Österreich) mittlerweile eine relativ hohe Durchimpfungsrate aufweisen. Denn durch systematische Zensur und die Aufforderung von Politik und Sanität zur Bekämpfung von angeblicher Desinformation wurde in der Europäischen Union ein dem Autoritarismus verpflichteter Mechanismus installiert.
Und wie uns Landesrat Achammer gestern erklärt hat, haben auch sein Nordtiroler und Vorarlberger Kollege mit dem massiven Anstieg der Autismus-Spektrum-Störungen zu kämpfen und kämen, wie er, nicht mehr hinterher mit der Zurverfügungstellung von Unterstützungspersonal!
Wir haben es mit einem Supergau zu tun, der längst schon die Dimension eines auch zivilschutzrechtlichen Alarms hat, und ich frage mich, wie lange noch die Verantwortlichen in Politik, Sanität und Medien lieber ihre eigenen Kinder und Enkelkinder opfern, als der Wahrheit ins Gesicht zu sehen und endlich die Handbremse zu ziehen.
Dies erfordert als allererstes die Einhaltung der in den Zulassungsbeschlüssen der EU Kommission vorgesehenen ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe. Dies würde eine unmittelbare rechtswirksame Aushebelung der in Italien geltenden Kinderimpfpflicht bedeuten.
Ein von mir im Februar hierzu im Südtiroler Landtag institutionell dokumentiert eingebrachter Beschlussantrag wurde leider mehrheitlich nicht nur von den Regierungsparteien (SVP, Freiheitliche & Co.), sondern auch von großen Oppositionsparteien wie dem Team-K abgelehnt.
Und somit, geht die Behandlung unserer Kinder mit niemals auf ihre Sicherheit getesteten, aber in peer-reviewdten Studien als Ursache für Autismus und weiteren neurologische Schäden ausgemachten Impfstoffen unter Anwendung massiver Desinformation und einer menschenrechtswidrigen Erpressung der Eltern (nicht geimpfte Kinder werden von Kitas, Tagesmutterdienst und Kindergarten erbarmungslos ausgeschlossen!) munter weiter … bis jedes Kind eine eigene Stützlehrkraft braucht und wir als Gesellschaft insgesamt keine Gefahr mehr einer auf Selbstbestimmung und Selbstfindung ausgerichteten Bevölkerung für jene „Elite“ darstellen, denen diese Entwicklung ganz offensichtlich zu Gute kommt.