Südtiroler Landesethikkomittee – Informationsabend zum Impfen in der EURAC. Propaganda anstatt objektiver Information. Landesethikkomittee kommt seiner wichtigen Funktion einmal mehr nicht nach

Südtiroler Landesethikkomittee – Informationsabend zum Impfen in der EURAC

Propaganda anstatt objektiver Information

Landesethikkomittee kommt seiner wichtigen Funktion einmal mehr nicht nach

 

Vorgestern, am 21. Jänner fand abends in der EURAC ein vom Landesethikkomittee organisierter „Informationsabend statt zum Thema „Gesundheit: Freiheit auf dem Prüfstand – IMPFEN – eine medizinisch – soziale oder rein persönliche Entscheidung?“

Vier Referenten, ein Innsbrucker Mediziner, eine Juristin, ein Theologe/Philosoph und die Verantwortliche der Abteilung Prävention und Hygiene des Südtiroler Sanitätsbetriebes hielten Vorträge.

Dabei wurde sehr rasch klar, dass „die Mission“ dieser vier Vortragenden (zwei davon selbst Mitglieder der Ethikkommission) ganz im Sinne der Europäischen Immunisierungsagenda 2030 der WHO das „Nudging“ (wie es ohne Umschweife der Theologe/Philosoph offen sagte) der Zuhörenden in Richtung Impfbefürwortung war, ohne dass die enormen Defizite des wissenschaftlichen Kenntnisstandes betreffend Wirksamkeit und Sicherheit der aktuell verwendeten Impfstoffe, sowie grundlegende Rechts- und Ethikfragen erörtert worden wären.

Anstatt der interessierten Bevölkerung und den auf Weiterbildung bestrebten Ärzten (es gab Weiterbildungspunkte) einen Informationsabend zu bieten, der notwendigerweise auf einem soliden aktuellen Stand der Wissenschaft fußen sollte, wurde erklärt, dass es im Grund nur darum geht, der Bevölkerung das Gefühl zu vermitteln, dass sie eigenständig die Entscheidung für die Impfung trifft.

Der Mediziner Jürgen Brunner (Ethikkommissionsmitglied) erklärte, dass die Kinderimpfungen geringe Impfnebenwirkungen und einen großen Schutz aufweisen würden.

Dazu habe ich ihn dann im Rahmen der halbstündigen Diskussionsrunde am Ende der Veranstaltung gefragt, ob er an dieser Aussage festhalten könne, in Anbetracht:

  1. des Umstandes, dass die CDC (Centers for Disease Control and Prevention) seit November 2025 offiziell auf ihrer website erklärt, dass ein Zusammenhang zwischen den Kinderimpfungen und den explosionsartig steigenden Fällen von Autismus-Spektrum-Störungen nicht ausgeschlossen werden kann, und dass in der Vergangenheit dieser Zusammenhang, der in einigen Studien nachgewiesen wurde, einfach kategorisch von den Gesundheitsbehörden ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz verneint wurde, um die Impfskepsis in der Bevölkerung zu unterbinden, und dass dieses höchst unethische Verhalten eingestellt wird und dem von vielen Medizinern und Wissenschaftlern behaupteten Zusammenhang nun mit gezielten Studien von Seiten des CDC nachgegangen wird

https://www.cdc.gov/vaccine-safety/about/autism.html

  1. des Inhalts des Anfang Jänner veröffentlichten Berichts der Experten des CDC, FDA, NIH zum ersten Zwischenergebnis der Überprüfung der aktuellen Kinderimpfstrategie der USA kennt, wo diese Experten ausdrücklich erklären, dass es keine klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen zu den Kinderimpfstoffen gibt, dass deshalb der Wissensstand äußerst lückenhaft ist und solche Studien schnellstens gemacht werden müssen, dass grundsätzlich die Erfassung der Impfnebenwirkungen äußerst lückenhaft und nur zu einem ganz geringen Prozentsatz erfolgt, damit die Fälle der effektiven Impfnebenwirkungen um ein Vielfaches höher sind, als die gemeldeten

https://www.hhs.gov/sites/default/files/assessment-of-the-us-childhood-and-adolescent-immunization-schedule-compared-to-other-countries.pdf

https://drive.google.com/file/d/1DEU1G78JFb-9IuP_wwINJ4YO-qTk5iTV/view?usp=drivesdk

  1. des WHO-Algorithmus zur Feststellung der Impfnebenwirkungen, der einen Zusammenhang zwischen einer Nebenwirkung und einer Impfung von vornherein per se im Interesse der Impfstoffhersteller ausschließt, wenn auch nur EINE mögliche andere Ursache für die Nebenwirkung vorliegt.

https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/2a09fc09-127c-47e7-b289-e20523ded26b/content

https://drive.google.com/file/d/15Qt5bdjjuK9Mlr9PPJcCJ8rPcTJLcpmA/view

Auf Frage 1 antwortete Herr Prof. Dr. Brunner, der gern auf von der Pharmaindustrie gesponserten Fachtagungen als Referent auftritt, dass es keine Studie gäbe, die den Zusammenhang zwischen Autismus und Kinderimpfungen nachweist. Aus der aktuellen website des CDC geht das Gegenteil hervor.

Auf Frage 2 antwortete der Pädiater, dass er das Dokument der Top-Experten von CDC, FDA und NIH nicht kennt, dabei handelt es sich um eine wissenschaftliche Stellungnahme, die jeder, der als „Experte“ in Impffragen auftritt, kennen muss.

Auf Frage 3 ist er gar nicht eingegangen.

Die Juristin Marta Tomasi (selbst Ethikkommissionsmitglied) lieferte einen Vortrag, der banal auf der Oberfläche blieb und die „Wissenschaft“ als den Ausgangs- sowie Schlusspunkt ihrer Überlegungen darstellte. Zu keinem Zeitpunkt war der Juristin offenbar das grundlegende Thema  „wer und was ist die Wissenschaft?“ bewusst.

Die Tatsache, dass – wie es auch aus der website der größten westlichen und wichtigsten Gesundheitsbehörde seit November 2025 im Zusammenhang mit dem Thema Autismus/Impfungen, sowie aus dem Zwischenbericht der Experten des CDC, FDA und NIH hervorgeht, im Bereich des Impfens peer-reviewte (d.h. von anderen unabhängigen Wissenschaftlern überprüfte und für fundiert befundene) Wissenschaft systematisch von Regierungen und Behörden ausgeblendet wurde und wird, war der Juristin offenbar nicht bewusst. Genauso wenig, dass die großen Wissenschaftsjournale von der Impfstoffindustrie finanziert werden.

Und gerade dieser unglaubliche, nunmehr von der CDC bestätigte Umstand, hätte Gegenstand dieses „Informationsabends“ des Ethikkomittees zum Impfen sein sollen.

Die Juristin zeigte dann auch große Wissenslücken in Bezug auf das mit den Impfungen eng verknüpfte europäische und von Italien rezipierte Arzneimittelrecht, das für Impfungen als notwendige Voraussetzung eine ärztliche Verschreibung vorsieht.

Die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung schließt von vornherein jegliche Impfpflicht aus.

Denn, eine ärztliche Verschreibung setzt voraus, dass der Arzt, auf der Basis von ärztlichem Wissen und Gewissen, ohne von der Politik konditioniert zu sein, gemeinsam mit seinem Patienten/Impfling frei entscheiden kann, ob eine Impfung im betreffenden Einzelfall sinnvoll ist und durchgeführt wird oder nicht.

Eine Impfpflicht kollidiert mit dieser vom Arzneimittelgesetzgeber verlangten Freiheit von Arzt und Impfling. Eine Impfpflicht gibt dem Arzt nur ganz wenige klinische Situationen vor, in denen er einen Impfling von der Impfung befreien kann. Dies ist juristisch und faktisch exakt das Gegenteil der Funktion des Arztes bei einer ärztlichen Verschreibung.

Dieses nicht nur juristisch, sondern gerade auch für die Medizinethik wesentliche Grundsatzthema, wäre ein würdiger Informations- und Diskussionsgegenstand einer auch als Fortbildung für die Ärzte gewerteten Veranstaltung des Ethikrates gewesen.

Stattdessen erwies sich, dass der vom Landesethikkomitee eingeladenen Juristin das für die rechtskonforme Anwendung von Impfstoffen wesentliche Arzneimittelrecht UNBEKANNT war, und sie zudem nicht wusste, dass die Impfstoffzulassungsbeschlüsse der Europäischen Kommission als Voraussetzung für die Anwendung der Impfstoffe eine ärztliche Verschreibung vorsehen, weil so vom Arzneimittelgesetzgeber verlangt.

Der Theologe/Philosoph erklärte den anwesenden Ärzten letztendlich, dass es im Grunde darauf ankommt, die Impfungen so gut zu verkaufen, dass die „Impflinge“ glauben, eigenständig eine Entscheidung für die Impfung getroffen zu haben. Dass es aber um umfassende Aufklärung im ausschließlichen Interesse der Impflinge und nicht um Marketingstrategie mit Wohlfühlansatz geht, ließ auch dieses Referat – ganz im Sinne der WHO-Impfagenda 2030 – freilich außen vor.

Auf den Seiten 13 ff. der European Immunization Agenda 2030 (Impfagenda 2030) der WHO

https://www.who.int/europe/initiatives/the-european-immunization-agenda-2030

https://drive.google.com/file/d/14q-W3UCwS7Q_XYsTQeRSpyCdURoHmXNS/view?usp=drivesdk

wird die gesamte Strategie der WHO dargelegt, Gesundheitsfachkräfte und politische Entscheidungsträger zu Propagandisten für Impfprogramme und damit für das Umsatzwachstum der Impfstoffhersteller zu machen, die mittlerweile die Tätigkeit der WHO bestimmen.

https://gh.bmj.com/content/10/10/e015343

https://drive.google.com/file/d/1MDP-2GUhiPChSPMvBK9DS5ufbsR-j6uh/view?usp=drivesdk

Bezeichnend ist das auf Seite 13 der WHO-Immunisierungsagenda vorgegebene Ziel:

„Vorbildliche Maßnahmen: Identifizierung und Ernennung von ‚Champions‘ oder ‚Impfhelden‘ und Vorbildern für bewährte Praktiken zur Förderung von Impfungen innerhalb nationaler Regierungen und/oder Gemeinschaften“ … „Sicherstellung optimaler Arbeitsbedingungen und Einsatz leistungsbezogener Anreize, um das Gesundheitspersonal zu motivieren, Impfungen zu unterstützen und zu fördern“ … „Schulung von Gesundheitspersonal und Sprechern in Kommunikationsfähigkeiten und Gewährleistung einer effizienten und reibungslosen Interaktion mit Medien und Journalisten“

Die WHO fordert die Regierungen auf, Gesundheitspersonal, das sich der Propaganda für Impfungen bedingungslos anschließt, zu belohnen, während der Arzneimittelgesetzgeber verlangt, dass die Tätigkeit des Arztes bei der Verschreibung eines Impfstoffs frei von jeglicher Beeinflussung, auch finanzieller Natur, sein muss!

Siehe Punkt 50 der Beweggründe der Richtlinie (EG) 2001/83 (Europäischer Arzneimittelkodex): „Die zur Verschreibung von Arzneimitteln berechtigten Personen müssen ihre Aufgabe absolut objektiv erfüllen können, ohne direkten oder indirekten finanziellen Anreizen ausgesetzt zu sein.“

Die vierte Vortragende, Sivlia Spertini hat ja bereits vor Monaten bewiesen, dass sie die Grenzen des ethisch Vertretbaren bei der Kinderimpfung überschritten hat. Sie hat doch tatsächlich erklärt, dass man Kinder impfen soll, weil sie Virenverbreiter sind. Die „pharmakologische Verzweckung von Kindern“ überschreitet klar Grenzen der Ethik und hätte Gegenstand einer kritischen Diskussion an diesem Abend sein müssen. Dass gerade diese Dame aber vom Ethikrat als Vortragende eingeladen wurde, lässt tief blicken.

Nach mir stellten dann weitere anwesende Zuhörer (darunter auch Ärzte) Fragen bzw. gaben berechtigte Statements zur äußerst fragwürdigen Propagandaveranstaltung ab.

Letztendlich zeigten sich die Vortragenden über den Umstand überrascht, dass ihre Vorträge es nicht geschafft haben, alle Zuhörer – ganz im Sinne der WHO-Impfagenda 2030 und der angewandten „Nudging-Strategie“ zufriedenzustellen, ja es fielen von juristischer Seite sogar die Worte „Komplottismus“ und der Mediziner meinte, dass die Fragen und Statements nichts mit der Veranstaltung zu tun hätten.

Da könnte er wohl recht haben, denn die Veranstaltung war als reine „Impfpropaganda-Veranstaltung“ im Rahmen der WHO-Immunisierungs-Agenda 2030 angelegt.

Als Landtagsabgeordnete und Juristin, die sich seit Jahren intensiv mit arzneimittel- und verfassungsrechtlichen Thematiken rund ums Impfen in enger Kooperation mit Wissenschaftlern und Ärzten international auseinandersetzt, kann ich dem Landesethikkomitee zu dieser Veranstaltung nicht gratulieren.  

Das Landesethikkomittee ist bereits in den sog. Corona-Jahren seiner wichtigen Aufgabe nicht gerecht geworden, und hat mit dieser Veranstaltung einmal mehr gezeigt, dass es als Handlanger politischer Entscheidungsträger fungiert und nicht als Organ, das im Interesse der Bürger grundlegende ethische Fragen aufwirft und dazu eine objektive nicht tendenziöse Diskussion führt.

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Bernd Gänsbacher – in den sog. Pandemiejahren in den deutschsprachigen Südtiroler Medien als sog. „Experte“ allgegenwärtig, auf den sich auch die Landespolitik berief – weicht der gemeinsamen Anhörung mit anderen Experten im Rahmen des Corona-Untersuchungsausschusses im Südtiroler Landtag aus. Echte Wissenschaft scheut keine Fragen und Gegenüberstellungen. RAI Südtirol hat gestern diesem vermeintlichen Experten wieder einmal eine exklusive Sendezeit gewährt, in der er unwidersprochen seine Desinformation der Südtiroler fortsetzen konnte. Das entspricht nicht dem Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt! Eine weitestgehende Debatte und Bestandsaufnahme über die inakzeptable Haltung der sog. „Leitmedien“ in der Berichterstattung zu den Covid-Maßnahmen unausweichlich

Bernd Gänsbacher – in den sog. Pandemiejahren in den deutschsprachigen Südtiroler Medien als sog. „Experte“ allgegenwärtig, auf den sich auch die Landespolitik berief – weicht der gemeinsamen Anhörung mit anderen Experten im Rahmen des Corona-Untersuchungsausschusses im Südtiroler Landtag aus

Echte Wissenschaft scheut keine Fragen und Gegenüberstellungen

RAI Südtirol hat gestern diesem vermeintlichen Experten wieder einmal eine exklusive Sendezeit gewährt, in der er unwidersprochen seine Desinformation der Südtiroler fortsetzen konnte.

Das entspricht nicht dem Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt!

Eine weitestgehende Debatte und Bestandsaufnahme über die inakzeptable Haltung der sog. „Leitmedien“ in der Berichterstattung zu den Covid-Maßnahmen unausweichlich

 

Einer der Hauptverantwortlichen für die 2020 bis 2022 in den Südtiroler „Leitmedien“ erfolgte massive Desinformation der Südtiroler Bevölkerung – der Immunologe Bernd Gänsbacher – war gestern wieder einmal – zu bester Sendezeit Gast bei RAI Südtirol und konnte unwidersprochen sein Tun in der sog. Pandemie „rechtfertigen“.

Für die Zuschauer, die Kenntnis der Fakten haben, war es freilich keine Rechtfertigung, sondern ein jämmerliches Schauspiel von „Wortklauberei mit Rezeptoren“ und bewusster Ausblendung aller wesentlichsten Aspekte.

Bernd Gänsbacher, zu „Corona-Zeiten“ von morgens bis abends insbesondere (aber nicht nur) bei RAI-Südtirol als der „eine wahre Experte“ allgegenwärtig, behauptet doch tatsächlich, man hätte zum Zeitpunkt der Eröffnung der Impfkampagne (zur Erinnerung – ab 27. Dezember 2020 und dann richtig massiv im Laufe des Jahres 2021) keine ausreichenden Informationen über den Grad der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Viruses gehabt.

Fakt ist hingegen, dass längst bekannt war, dass dieses Virus eine im Schnitt geringe Sterblichkeit (vergleichbar mit einer schweren Grippe) aufwies, und dass bei rechtzeitiger Behandlung mit gängigen Medikamenten, es so gut wie zu keinen Ableben kam.

Fakt ist, dass bereits im Frühjahr 2020 die wahren Ärzte ihre Patienten – entgegen dem haarsträubenden vom italineischen (Nicht-)Gesundheitsministerium herausgegeben Behandlungsprotokoll mit der kriminellen Anweisung der Behandlung mit Paracetamol und alleine gelassenen Abwartens der Patienten zuhause (sog. protocollo tachiprina e vigile attesa) ihre Patienten rechtzeitig zuhause aufsuchten und mit gängigen Medikamenten erfolgreich behandelt haben! Solche – viel zu wenigen ÄRZTE – gab es auch in Südtirol.

Es wäre an der Zeit, dass RAI Südtirol diese wahren Helden der sog. Pandemie zu Wort kommen lässt und die Südtiroler nicht weiter desinformiert!

Jene Patienten, die nicht das Glück hatten, eine echte ärztliche Betreuung zu haben, riskierten – bei geschwächtem Immunsystem – in der Tat einen Zytokinsturm und kamen dann auf die Intensivstation, wo ihnen mit einer systematisch vorgenommenen Intubierung Aller durch Hochdrucksauerstoffzufuhr „der Rest für die Reise ins Jenseits gegeben“ wurde.

Gänsbacher, der stets zur „Impfung“ auch über Ferndiagnose im Fernsehen und Radio den Zuschauern und Zuhörern geraten hat (ein absolutes no go!) verschweigt tunlichst,

  • dass es bereits im März 2021 (also vor Einführung der „Impfpflicht“) unter den Experten bekannt war, dass diese sog. „Impfung“ nicht funktioniert.
  • und dass aus der Fachinformation zu diesen sog. Impfstoffen von vornherein hervorging, dass sie nicht zum Fremdschutz zugelassen waren und dass eine ganze Reihe von wesentlichen Studien nicht gemacht worden sind (Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität), die aber für die Beurteilung insbesondere einer gentechnischen Substanz notwendig sind!
    Gänsbacher hat als von den Südtiroler Medien auch jetzt noch hochstilisierter „Experte“ die vertrauensselige Südtiroler Bevölkerung als Versuchskaninchen in ein höchst gefährliches Experiment geführt und alles andere als korrekt aufgeklärt!

siehe die Ausführungen des wissenschaftlichen Leiters des Instituts für Globale Gesundheit am Istituto Superiore di Sanità Maurizio Federico in der Pressekonferenz im Dezember 2024 im Südtiroler Landtag, bei der die RAI mit Abwesenheit glänzte. Hier der Link zur Aufzeichnung er Erläuterungen des leitenden Wissenschaftlers an der Obersten italienischen Gesundheitsbehörde:

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/Dr.MaurizioFederico-LeiterdesNationalenZentrumsf%C3%BCrGlobaleGesundheit-ISS-BeitraginderPressekonferenzvonRADDr.RenateHolzeisenimS%C3%BCdtirolerLandtag4.12.2024:c

Und jetzt will Gänsbacher sich total aus der Verantwortung nehmen, indem er auf die Verantwortung der Politik für die Einführung der Impfpflicht verweist, und sich nicht dem Vergleich mit den Aussagen von Wissenschaftlern stellt, fast durchwegs Universitätsprofessoren, die sich auf Einladung den Fragen der Abgeordneten zum Südtiroler Landtag stellen werden.

Allein das, spricht Bände für die „Qualität“ des „Experten“ Gänsbacher, der nur dann bereit ist öffentlich aufzutreten, wenn er sich sicher sein kann, keinen Einspruch oder Widerrede zu erfahren.

Auch die Landespolitik hat leider auf angebliche „Experten“ wie Gänsbacher gehört und vertraut.

Das werden ehrliche Politiker, die selbst dem Narrativ dieser „Experten“ auf den Leim gegangen sind, wohl auch eingestehen.

Wann beginnt RAI Südtirol endlich ihrem Auftrag als öffentlich-rechtliche vom Steuerzahler bezahlte Rundfunkanstalt gerecht zu werden?

Wieso gibt man Gänsbacher, der sich der parlamentarischen Anhörung entzieht, die Möglichkeit unwidersprochen in bester Sendezeit seine Desinformationsstrategie auch jetzt noch fortzusetzen?
Mir kommt da nur eine Erklärung in den Sinn: vielleicht ist man bei der RAI in erster Linie bemüht, die eigene unrühmliche Haltung während der „Corona-Zeit“ zu decken, anstatt endlich ihrem Informationsauftrag nachzukommen?

Das ist absolut inakzeptabel und erfordert eine weitestgehende offizielle Debatte gerade auch zum Versagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RAI Südtirol bei der Berichtserstattung zu den sog. Corona-Maßnahmen.

Wetten, dass man diese meine Pressemitteilung – so wie übrigens 99,9 Prozent meiner Pressemitteilungen zu diesem und andere demokratiepolitische Themen – insbesondere von der RAI Südtirol in keinster Weise aufnehmen und dem Bürger mitteilen wird?

https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/notiziari/video/2026/01/Im-Fokus—20012026-2030-34102b77-2505-41cd-adc7-9b63fb31a214.html?wt_mc=2.www.wzp.rainews

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Meinungsfreiheit im Westen – speziell in Europa – massiv unter Druck – sogar der Papst zeigt sich besorgt. Beschlussantrag im Südtiroler Landtag eingebracht zum Zwecke eines klaren Bekenntnisses der gewählten Volksvertreter zur Meinungsfreiheit und damit zu Demokratie und Schutz der Menschenrechte

Meinungsfreiheit im Westen – speziell in Europa – massiv unter Druck – sogar der Papst zeigt sich besorgt

Beschlussantrag im Südtiroler Landtag eingebracht zum Zwecke eines klaren Bekenntnisses der gewählten Volksvertreter zur Meinungsfreiheit und damit zu Demokratie und Schutz der Menschenrechte

 

Der Aufruf des ehemaligen grünen EU-Parlamentariers Sepp Kusstatscher zum Schutz der Meinungsfreiheit und Menschenrechte – am konkreten Beispiel des vom Rat der Europäischen Union (sprich der Regierungsvertreter der EU-Mitgliedsstaaten) mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 mit härtesten Sanktionen belegten Oberst der Schweizer Armee und ehemaligen strategischen Analysten und Sachverständigen für Geheimdienste und Terrorismus Jacques Baud – veranlassen mich dazu, darauf aufmerksam zu machen, dass das wichtige Thema der offensichtlichen Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Europa Gegenstand eines in der kommenden Februarlandtagswoche zu behandelnden Beschlussantrages ist.

Die massive Unterdrückung der Meinungsfreiheit ist insbesondere in Europa mittlerweile so offenkundig, dass sich sogar Papst Leo XIV in seiner Neujahransprache im Vatikan vor den beim Heiligen Stuhl akkreditierten Botschaftern sehr deutlich seine Sorge ob der massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit im Westen zum Ausdruck gebracht.

Wörtlich sagte er:

„Es ist schmerzlich zu sehen, wie insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.

Aus dieser Fehlentwicklung ergeben sich leider weitere, die dazu führen, dass die Grundrechte des Menschen beschnitten werden, angefangen bei der Gewissensfreiheit.“

Hier die gesamte Rede des Papstes:

http://www.vatican.va/content/leo-xiv/de/speeches/2026/january/documents/20260109-corpo-diplomatico.html

Seit 2020 hat sich urplötzlich eine enorme Einengung des Diskussionskorridors, der Meinungsfreiheit und damit der Demokratie manifestiert.

Wissenschaft wurde von einem Tag auf den anderen auf die von den Regierungen propagierte Meinung reduziert.

Bürger, die eine der, von autoritär handelnden Regierungen vorgegebenen und von den Systemmedien verbreiteten „einen Wahrheit“ verschiedene Meinung äußerten, wurden per se oft als „rechtsradikal“ herabgewürdigt und damit meist mundtot gemacht bzw. oftmals nachhaltig auch wirtschaftlich geschädigt.

Die Gesellschaft wurde durch diese perfide, ja diabolische Strategie des Gegeneinander-Aufhetzens nachhaltig gespalten.

Auch sechs Jahre nach Implementierung von nie für möglich gehaltener systematischer Zensur, werden Meinungen und Positionen, die dem sog. „mainstream“ bzw. was als solches propagiert wird, von den nach wie vor in ihrer Zensursystematik behafteten System- bzw. sog. Leitmedien zensiert bzw. auch jetzt noch teilweise als „rechtsradikal“ abgestempelt, mit der offenkundigen Absicht sie „salonunfähig“ zu machen,

Auch heute noch tut man sich auch in diesem Landtag mit der sachlichen Behandlung gewisser Themen blutig schwer.

Auch heute noch hallt der Angriff auf die Meinungsfreiheit, einem Grundpfeiler der Demokratie, wenn nicht DER Grundpfeiler, in der Gesellschaft nach.

Ja noch schlimmer: die Europäische Union hat längst schon die Order zum Generalangriff auf die Meinungsfreiheit gegeben.

Während der sog. Corona-Zeit haben sowohl die Biden-Administration (sprich die ehemalige US-Regierung unter den sog. „Demokraten“), als auch die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedsstaaten den Medien die – gegen beträchtliches Entgelt – zu propagierende Wahrheit vorgegeben und sie zur brutalen Zensur gegensätzlicher Meinungen angehalten. Mit wenigen Ausnahmen spielten alle mit. Das war das Ende des sog. „Qualitätsjournalismus“, wenn nicht des Journalismus.

Über zentral von den großen Investmentfonds kontrollierte Pressagenturen wie REUTERS wurden die kleineren nationalen Agenturen, sowie die TV-Radio- und Zeitungsredaktionen bis in die Provinz Bozen hinein, mit vorgegebenen „Wahrheiten“ gefüttert … und man hat diese „vorgekaute Kost“ meist ohne jegliches „Wenn und Aber“ geschluckt und verbreitet.

Gegenteile Meinungen wurden beflissentlich in einer ganz neuen globalen „Omertà“ entweder von vornherein totgeschwiegen, oder durch ein politisches framing (mit ungerechtfertigter Zuweisung von Attributen wie „rechtsradikal“, „antisemitisch“ etc.) oder durch sonstige persönliche Herabwürdigung („seniler alter Depp“ wie es der mittlerweile im 90. Lebensjahr verstorbene Nobelpreisträger Luc Montagnier erfahren hat, der mit seiner Fachexpertise auf höchstem Niveau sofort zu Beginn 2020 auf den mittlerweile klaren Laborursprung des SARS-Cov-Viruses hinwies und darauf, dass sich die sog. „Pandemie“ innerhalb kürzester Zeit, ohne Bedarf an lockdowns und schon gar nicht einer sog. „Impfung“ von alleine erledigt hätte, und dass die sog. Covid-19-„Impfungen“ gefährliche gentechnische Substanzen sind, die zu Tod und schwersten Körperverletzungen führen).

Mark Zuckerberg (CEO von META) hat in einem Schreiben vom 26. August 2024 an die damalige Biden-Administration beklagt, dass er 2021 von der Biden-Administration dazu gedrängt/genötigt wurde, Inhalte zu Covid-19 zu zensieren:

https://prod-i.a.dj.com/public/resources/documents/meta-letter-082024.pdf

Hier die maschinelle Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1FJaQ5iDvd6OjCR8x32NS-5LyDKDXSOEw/view?usp=drivesdk

So war es dann auch. Facebook-Accounts – wie das der diesen Beschlussantrag einbringenden Landtagsabgeordneten, die seit 2020 versucht hat, u.a. über Facebook wichtige Informationen der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, nachdem diese von den sog. Leitmedien verschwiegen oder ins Lächerliche gezogen oder gar als „rechtsextrem“ diffamiert  worden sind – wurden auf Zuruf von sich lokal auch in Südtirol speziell damals gebildeten Zensur-Schergen-Gruppen (in Südtirol waren das bspw. die sog. inoffiziellen „RATIONALS“ unter der Leitung eines bekannten Videofilmers) von META gesperrt, und erst im Laufe des Jahres 2024 wieder entsperrt.

In den sog. Corona-Jahren war eigentlich nur die Soziale-Plattform TELEGRAM für freie und demokratische Meinungsäußerung zugänglich.

Aufgrund seiner Weigerung sich den von der Europäischen Union auferlegten Zensur-Funktionen zu beugen, wurde Pavel Durov, der Gründer von Telgram, 2024 in Frankreich verhaftet und unter Hausarrest gestellt.

https://youtu.be/bxFQvOyTolg?si=dx5aHdmfTBwJsEKL

In der von RAI Südtirol am 25. Oktober 2023 nach den Landtagswahlen ausgestrahlten Sendung „Landtagswahlen 2023 – Analyse und Kommentare“ konnte dann von allen Anwesenden unwidersprochen,  der Chefredakteur der ff-Wochenzeitung (Georg Mair) auf die Frage der Moderatorin, ob denn die Systemmedien nicht auch die „andere Seite“ hätten anhören und zu Wort kommen lassen müssen, und ob die Spaltung der Gesellschaft nicht auch darauf zurückzuführen ist, dass die Systemmedien insbesondere den Corona-19-„Impf“-gegnern kein Gehör, ja keinen Platz eingeräumt haben, doch tatsächlich wie folgt wörtlich antworten: „Die „Impf“gegner hatten andere Kanäle sich auszudrücken. Schauen Sie nur auf Telegram,  also da gibt es genug Möglichkeiten für „Impf“gegner, für die No-Vax sich zu dem Thema zu äußern. Aber ich bin dagegen, als Medien eine false balance, also ein falsches Gleichgewicht zu schaffen, etwa wenn es ums Thema Klima geht, wenn 99 Prozent der „Wissenschaft“ feststellt, es gibt die Erderwärmung, und 1 Prozent, ein Spinner das leugnet, sagt, das gibt es nicht, dann hier ins Studio der Rai den Wissenschaftler zu stellen und den Klimaleugner. Denn das weckt den Eindruck, als würden beide auf der gleichen Ebene argumentieren. Und ähnlich war es ja auch beim Impfen. Das heißt nicht, dass man den Leuten nicht zuhören muss, wenn sie Ängste und Sorgen haben. Aber wir als Medium müssen nicht sozusagen die Schwurbeleien widergeben. Da bin ich jetzt absolut dagegen, denn da sind wir nur ein Verstärker von fakenews“. Und das wollen wir nicht sein.“

Siehe hier, ab ca. -13.43:

https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/video/2023/10/analyse-chefredakteure-landtagswahlen-2023-04643a54-b6f2-446c-8451-a27d9ea8413a.html

An dieser extrem undemokratischen sich seit Jahren nun manifestierten und festgefrorenen Einstellung in den Redaktionen der sog. „Leitmedien“, hat sich (mit wenigen Ausnahmen) de facto kaum was bei uns in Südtirol und in Europa insgesamt geändert.

Ein schlagendes Beispiel dafür, dass Europa, und im Speziellen der deutschsprachige Raum, in eine extrem gefährliche Richtung abgedriftet ist, ist die unglaubliche Forderung nach Zensur und bei Bedarf Verbot unliebsamer Medien durch den CDU Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Daniel Günter in der ZDF-talk-show des gebürtigen Südtirolers Markus Lanz:

https://www.youtube.com/watch?v=gAjobTqY3r8

Der CDU-Mann forderte die autoritäre Regulation von, den Regierungen unliebsamen Medien. Im konkreten Fall speziell des als „rechtsextrem“ von den sich in Zensur übenden Systemmedien abgestempelten und vom ehemaligen Chefredakteur der BILD gegründeten Nachrichtenportals NIUS – https://www.nius.de/.

Besonders erschütternd ist, darüber hinaus, der Umstand, dass der gebürtige Südtiroler und ZDF-Star-Moderator Lanz im Nachhinein, die in seiner Sendung unwidersprochen durch den CDU-Ministerpräsidenten Günter vorgebrachte Zensurforderung, in der darauffolgenden Sendung durch plumpe, anhand der Originalaufzeichnungen leicht aufdeckbare Manipulation der Zuschauer zu widerlegen versuchte.

NIUS hat mit dem bekanntesten deutschen Medienrechtsanwalt  gerichtliche Verfahren eingeleitet, nachdem der CDU-Ministerpräsident Günter sogar das Verbot von unliebsamen Medien in der Lanz-Sendung unwidersprochen gefordert hat.

Was wohl der Pop-Star unter den aktuellen deutschen Philosophen und ZDF-Podcast-Partner von Markus Lanz, Richard David Precht über diese Sache denkt, nachdem er seine Stimme zur Notwendigkeit der Verteidigung der Meinungsfreiheit nach Jahren des Verstummens endlich wiedergefunden hatte.

Jene wenigen Medien, die ihrem Auftrag als Vierte Gewalt entsprechend, insbesondere die Regierungen beobachten und kritisieren, werden speziell in Europa mit der Zensurkeule bedacht. Das ist die Realität.

In Deutschland stehen regelmäßig frühmorgens Polizeieinheiten vor der Haustüre von Regierungskritikern, ja selbst von Karikaturisten und Satirikern. So weit ist es in der Bunderepublik Deutschland gekommen. Was wohl der verstorbene Altkanzler Helmut Schmidt dazu gesagt hätte?

In Europa werden vermehrt Bankkonten jener Menschen, Organisationen und Medien, die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ausüben, unbegründet geschlossen, und dies ohne dass gegen ihnen eine strafrechtlich relevante Tat oder Äußerung vorläge (siehe den Fall von Jacques Baud).

In Europa werden über immer mehr Menschen Ausreise- oder Einreiseverbote verhängt, nur weil sie den Regierenden nicht genehm sind, aber nicht weil sie Straftaten begangen haben.

Hier fallen insbesondere Großbritannien und Deutschland auf.

Besonders gefährlich bzw. vogelfrei leben Kritiker der EU-Position im Ukraine-Krieg.

Diese unglaubliche Zensurspirale wurde von der Europäischen Union unter der Führung von Ursula von der Leyen angeschoben und nach wie vor befeuert mit dem „Digital Services Act (DAS)“ und mit dem „European Democracy Shield“.

Herrn Jacques Baud wird folgendes im Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 15.12.2025 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502572) wörtlich vorgeworfen:

„ist regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen. Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten. Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie.“

Sehr aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang dieses Interview mit Jacques Baud:

https://www.youtube.com/watch?v=SIWp-PhXZNA

Als „pro-russisch“ werden jene Medien abgestempelt, die sich ihrem journalistischen Auftrag entsprechend, kritisch mit den EU-Sanktionen gegen Russland beschäftigen, sowie die Entwicklung des Ukraines-Krieges anhand der nachweisbaren Interventionen der USA bzw. GB mit ihren jeweiligen Geheimdiensten darlegen.

Nach diesem absurden, mit Meinungsfreiheit und damit Demokratie direkt kollidierendem Prinzip, müsste bspw. auch ein international hoch angesehener Wirtschaftsprofessor und Berater von Regierungen Goeffrey Sachs von der EU mit Sanktionen bestraft werden:

https://www.jeffsachs.org/

https://www.jeffsachs.org/interviewsandmedia/lhklf2aek7dtlkd9waelcy3xp8pd8a

Soweit getraut man sich noch nicht zu gehen.

 Was als Schutz der europäischen Demokratien gegen Desinformation und sog. fake news den Bürgern verkauft wird, ist in Wahrheit die schamlose Propaganda für brutale Zensur und gegen „Regimegegner“.

Denn wer blanke Zensur vertritt, vertritt ein Regime.

Während die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die fundamentalsten Prinzipien von Transparenz und Legalität mit Füßen tritt und die EU-Wirtschaft an die Wand fährt – und die Regierungschefs der meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie (noch) die Mehrheit des EU-Parlamentsabgeordneten (inklusive der „von der Leyen-Jünger2 Herbert Dorfmann der Südtiroler Volkspartei) der Kommissionpräsidenten dieses fundamental illegale Vorgehen durchgehen lassen, verlangt Ursula von der Leyen, dass in Europa die Zensurkeule gegen die Bürger sowie Medien/Journalisten mit aller Kraft geschwungen wird.

Diese Antidemokratie-Schraube wird laufend proportional zum wachsenden Grad des Zusammenfallens des auf Lüge und Täuschung gebauten Narrativs der EU-Verantwortlichen angezogen.

Ein schlagendes Beispiel ist dafür das Narrativ, man könne Russland durch Wirtschaftssanktionen in die Knie zwingen: Fakt ist, dass die Europäische Union ihre Kernindustrien an die Wand gefahren hat.

 Dieser fatalen und gefährlichen Entwicklung kann nur dann Einhalt geboten werden, wenn demokratische Werte zu verkörpernde Institutionen, wie der Südtiroler Landtag, sich explizit und demonstrativ für den Schutz der Meinungsfreiheit, und damit auch für den nötigen Pluralismus der vertretenen Meinungen aussprechen.

Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, in dem es in der Verantwortung von uns Volksvertretern liegt, dafür zu sorgen, dass die immer mehr als das „new normal“ durchgehende blanke Zensur und Bestrafung von regierungskritischer Berichterstattung unser politisches System, ja unseren Lebensraum nicht definitiv zu einer reinen Scheindemokratie verkommen lässt.

Wer nur dem sog. „mainstream“ Platz gewährt, hat der Demokratie von vornherein entsagt.

Die Mütter und Väter der italienischen Verfassung haben das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Art. 21 der Verfassung festgeschrieben:

https://www.senato.it/istituzione/la-costituzione/parte-i/titolo-i/articolo-21

In der Europäischen Menschenrechtskonvention ist die Meinungsfreiheit im Art. 10 festgeschrieben:

https://www.menschenrechtskonvention.eu/freie-meinungsaeusserung-9295/

Während in der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten der Europäischen Union das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Art. 11 verankert wurde:

https://dejure.org/gesetze/GRCh/11.html

*

Aus diesen Gründen, habe ich im Südtiroler Landtag den Beschlussantrag gestellt, mit dem ich

die Mitglieder des Südtiroler Landtages einlade, in einer gemeinsamen, von den Fraktionsvorsitzenden aufzusetzenden und medial im Anschluss daran vom Präsidenten des Südtiroler Landtages zu verbreitenden Grundsatzerklärung, ein klares Bekenntnis zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Sinne von Art. 21 italienische Verfassung, Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention und Art. 11 Charta der Europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten abzugeben, und die Medien daran zu erinnern, dass es ihr Auftrag ist, den in der Gesellschaft vertretenen Meinungen, gerade auch den (oftmals auch nur vermeintlich) minderheitlichen Meinungen, einen Platz einzuräumen, um eine multipolare Gesellschaft im urdemokratischen Sinne zu ermöglichen und zu schützen.

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_789445.pdf

Meinungsfreiheit im Westen, speziell in Europa unter enormen Druck – sogar der Papst zeigt sich besorgt 18.01.2026

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Lista Civica und Forza Italia stimmen im Landtag der Autonomen Provinz Bozen gegen die gesetzlich vorgesehene Überprüfung der Kinderimpfpflicht und gegen die notwendige Transparenz der Impfpolitik

SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Lista Civica und Forza Italia stimmen im Landtag der Autonomen Provinz Bozen gegen die gesetzlich vorgesehene Überprüfung der Kinderimpfpflicht und gegen die notwendige Transparenz der Impfpolitik

SVP und Freiheitliche nehmen bewusst die Rolle der Autonomen Provinz Bozen als Mitglied der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen nicht wahr

 

Mein Beschlussantrag  Nr. 351/25 https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_787044.pdf,

wurde heute im Südtiroler Landtag diskutiert und abgestimmt. Der wesentliche Punkt 1.1. ist knapp, wegen 1 Stimme nicht durchgegangen.

Er enthält Anträge, die jeder Volksvertreter, der sich zu den Grundsätzen unserer Verfassung bekennt und das Grundrecht der Bürger auf die notwendige Transparenz achtet und garantiert, unterstützen hätte müssen.

Stattdessen haben die Vertreter der SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia und Lista Civica erneut gegen die Gewährleistung von Rechtmäßigkeit und Transparenz gestimmt, auf die die Bürger gerade in der Gesundheitspolitik ein Grundrecht haben.

Seit der Einführung der Kinderimpfpflicht im Jahr 2017 – die den Ausschluss von Kindern, die nicht dem nationalen Impfplan entsprechen, vom Kindergarten, von Kleinkinderbetreuungsstätten und vom Tagesmutterdienst vorsieht – hätte der jeweilige Gesundheitsminister laut Gesetz (Art. 1 Abs. 1-ter Ges.V. 73/2017) alle drei Jahre (und in dringenden Fällen auch während des Dreijahreszeitraums) nach der erforderlichen Datenerhebung und Einholung der Stellungnahme, u.a. der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen, die derzeit für 10 Impfungen vorgesehene pädiatrische Impfpflicht einer Überprüfung (mit offenem Ausgang) unterziehen müssen.

Auch die derzeitige Regierung Meloni, verstößt in der Person des Gesundheitsministers Orazio Schillaci, schwerwiegend gegen die Verpflichtung, die Impfpflicht mit offenem Ausgang zu überprüfen, indem sie es unterlässt, die Meinung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen einzuholen.

Das Beratungsgremium für die Impfstrategie der Regierung (NITAG) wurde im August 2025 auf Eis gelegt, nachdem die Ernennung von zwei Mitgliedern, die von der Pharmalobby unabhängig sind, massiven Druck seitens der Medien ausgelöst hatte, der von der Lobby der Impfstoffhersteller organisiert wurde, und es der Gesundheitsminister vorzog, die Angelegenheit zu beenden, indem er die Tätigkeit des Gremiums einstellte, anstatt ein Beratergremium mit Mitgliedern zu garantieren, die frei von Interessenkonflikten sind.

Während in Ländern wie den USA das Beratungsgremium für die Impfstrategie der Regierung (ACIP) nun aus Experten besteht, die nicht von den Impfstoffherstellern finanziert werden, und die Bürger die Diskussionen des Beratungsausschusses für die Impfstrategie der Bundesregierung online verfolgen und sogar Fragen stellen können, die von den Experten online beantwortet werden, verstößt der italienische Gesundheitsminister gegen die im Gesetz (Art. 1 Abs. 1-ter Ges.V. 73/2017) vorgesehene Überprüfungspflicht und handelt völlig intransparent.

Während die Bürger der USA online detailliert über die wissenschaftlichen Gründe für die Impfstrategie ihrer Regierung informiert werden, sehen sich Eltern in Italien mit einer Impfpflicht konfrontiert, die bereits mindestens zweimal hätte überprüft werden müssen und für deren Erfüllung Substanzen verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit nie in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden (was übrigens vom Südtiroler Gesundheitslandesrat bereits vor einem Jahr eingeräumt wurde) und in Bezug auf welche, die CDC (Centers for Disease Control and Prevention) seit November 2025 einen möglichen Zusammenhang mit der erschreckend stark steigenden Zahl (auch in Italien) von Autismus-Spektrum-Fällen nicht mehr ausschließt!

Die Mitglieder des Südtiroler Landtages, die heute gegen meinen Beschlussantrag gestimmt haben, der sich aus mehreren Unterpunkten zusammensetzt, von denen die ersten niemals abgelehnt werden konnten, ohne damit faktisch eine illegitime und äußerst intransparente Vorgehensweise gutzuheißen, haben gezeigt, dass sie die Grundrechte der Bürger nicht schützen wollen und gegen die autonomierechtlichen Interessen der Autonomen Provinz Bozen handeln, deren Position als Mitglied der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen von der SVP und Freiheitlichen nicht gewährleistet wird.

Der Antrag sah eine namentliche und getrennte Abstimmung über die folgenden Punkte vor (die komplexen rechtlichen, wissenschaftlichen und institutionellen mit Dokumenten belegten Prämissen finden Sie im beigefügten Antrag):

„Möge der Südtiroler Landtag die Landesregierung verpflichten,

  1. in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen einzuberufen:
    • 1.1 zum Zwecke der von Art. 1 Abs.1-ter D.L. 73/2017 vorgesehenen Revision der Kinderimpfpflicht
    • 1.2 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, eine transparente, auf wissenschaftlicher Evidenz und nicht auf dogmatischer Propaganda fußende, dem Staatsbürger zugängliche Diskussion über die Kinderimpfpflicht zu führen
    • 1.3 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung eines von Interessenskonflikten freien Beratergremiums für die Entscheidungen zur nationalen Impfstrategie einzutreten
    • 1.4 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung der notwendigen Transparenz der Diskussion. sowohl über die nationale Impfstrategie, als auch über die Kinderimpfpflicht im Speziellen, auf welche die Bürger ein Grundrecht haben, einzutreten und bspw. Online-Übertragungen dieser Diskussion zu verlangen
    • 1.5 im Besonderen mit dem Ziel – in Anbetracht des Umstandes, dass weder die Sicherheit, noch die Wirksamkeit der derzeit in Italien Verwendung findenden Kinderimpfstoffe in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen geprüft und bestätigt wurden, sowie in Anbetracht des Umstandes, dass seit 19. November 2025 das CDC (Centers for Disease Control and Prevention) einen Zusammenhang zwischen den Kinderimpfungen und dem Autismus nicht mehr ausschließt – umgehend vorsorglich die Kinderimpfpflicht auszusetzen
    • 1.6 im Besonderen mit dem Ziel, die Entscheidung über die Kinderimpfung den Eltern zu überlassen, denen hierzu eine umfassende objektive, auf wissenschaftliche Evidenz basierte Information – ohne jegliche Zensur – garantiert werden muss, um eine freie und informierte Entscheidung treffen zu können
  2. bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen, und in Ausübung der autonomen primären Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kindergartens, kein nicht dem nationalen Impfplan entsprechendes Kind aus dem Kindergarten auszuschließen, und die Annullierung der, den betroffenen Familien bereits zugestellten Dekrete über den Verfall der Einschreibung in den Kindergarten zu veranlassen, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten, auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.
  3. bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen dafür zu sorgen, dass kein nichtgeimpftes Kleinkind aus den Kleinkinderbetreuungsstätten, inklusive Tagesmutterdienst, ausgeschlossen wird, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.“

Die Abstimmung zu Punkt 1.1. ist 16 zu 16 ausgegangen. Es hat also exakt 1 Stimme für die Mehrheit gefehlt.

Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zum Südtiroler Landtag finden Sie anbei.

Abstimmungen Votazioni

 

Politiker werden an ihren Taten und nicht an ihren Worten und Versprechungen gemessen.

Und jeder muss sich früher oder später für sein Abstimmungsverhalten gegenüber den Bürgern verantworten.

EA zum EA zum BA 351 2025 – Gesetzlich vorgeschriebene Revision der Kinderimpfpflicht längst überfällig 11.01.26

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Gesetzlich vorgeschriebene Revision der Kinderimpfpflicht längst überfällig. Die Autonome Provinz Bozen muss sofort aktiv werden und die Revision sowie eine transparente Diskussion hierzu einfordern. Beschlussantrag im Südtiroler Landtag Nr. 351/2025 – Abstimmung diese Woche

Gesetzlich vorgeschriebene Revision der Kinderimpfpflicht längst überfällig

Die Autonome Provinz Bozen muss sofort aktiv werden und die Revision sowie eine transparente Diskussion hierzu einfordern.

Beschlussantrag im Südtiroler Landtag Nr. 351/2025 – Abstimmung diese Woche

Laut Art. 1 Abs. 1-ter des Gesetzesdekrets Nr. 73/2017 muss die Kinderimpfpflicht alle drei Jahre, unter Einbindung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen einer Revision unterzogen werden.

Die Kinderimpfplicht hätte mittlerweile bereits mindestens zweimal, im Rahmen einer transparenten Diskussion mit Einbindung der Vertreter der Autonomen Provinz Bozen, von der italienischen Regierung einer eingehenden Revision unterzogen werden müssen.

Das ist nicht passiert. Auch nicht unter der Regierung Meloni.

Die aktuelle italienische Regierung hat sich allein darauf beschränkt, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, den von – durch die Impfstoffhersteller korrumpierten – Mitglieder des seit August 2025 stillgelegten NITAG (Nationales Beratungskomitee für die Impfstoffstrategie) vorgeschlagenen nationalen Impfplan PNPV 2023-2025

https://www.trovanorme.salute.gov.it/norme/dettaglioAtto?id=95963&completo=true

zu beschließen, bzw. im Dezember 2025 einfach um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Siehe Punkt 22 des am 18. Dezember 2025 in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen getroffenen Übereinkommen, den nationalen Impfplan einfach um ein weiteres Jahr zu verlängern.

https://www.statoregioni.it/media/mepdt121/report-csr-18dic20251-1-signed.pdf

Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass der nationale Impfplan keine Impfpflichten vorsieht, sondern allein die staatlich empfohlenen Impfungen.

Die Kinderimpfpflicht wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 73/2017 (konvertiert mit Gesetz Nr. 119/2017) eingeführt, und muss laut Art. 1 Abs. 1-ter des selben Gesetzesdekrets alle drei Jahre, oder bei Notwendigkeit auch innerhalb des Dreijahreszeitraums, einer Überprüfung/Revision unterzogen werden.

https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2017/08/05/17A05515/sg

Das Faktum, dass die Impfpflicht nicht im nationalen Impfplan vorgesehen ist, sondern mit Gesetzesdekret Nr. 73/2017 beschlossen wurde, scheint dem Landeshauptmann nicht bekannt zu sein.

Diese Schlussfolgerung ergibt sich aufgrund seiner Antwort auf die Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 39-11bis-25.

Mit dieser Anfrage wurde der Landeshauptmann gefragt, ob die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen seit Inkrafttreten am 06.08.2017 des Gesetzesdekrets 73/2017, mit welchem in Italien die Kinderimpfpflicht bezogen auf zehnt (10) Impfungen eingeführt wurde, vom Gesundheitsministerium zum Zwecke einer Revision der Kinderimpfpflicht zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert wurde. Außerdem richtete sich die Anfrage auf den Wortlaut der Stellungnahme der Ständigen Konferenz, sowie auf den Umstand, ob der Stellungnahme eine Debatte in der Ständigen Konferenz vorausgegangen war, und was die von der Autonomen Provinz Bozen zu diesem Thema vertretene Position war bzw. ist.

Aus der schriftlichen Antwort des Landeshauptmanns

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_783027.pdf

geht eindeutig hervor, dass dieser in seinen Antworten ausschließlich auf den Nationalen Impfplan Bezug nimmt, der aber nichts mit der vom Gesetzesdekret Nr. 73/2017 eingeführten Kinderimpfpflicht und der im Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017 vorgesehenen Verpflichtung zur periodischen (alle 3 Jahre), und bei Bedarf auch sofortigen Revision der Kinderimpfpflicht zu tun hat.

Es muss also davon ausgegangen werden, dass der Südtiroler Landesregierung die Verpflichtung der italienischen Regierung zur Revision der Kinderimpfplicht laut Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017 nicht bekannt ist.

Die Südtiroler Landesregierung muss aus den nachfolgend angeführten Gründen umgehend aktiv werden und im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen eine transparente Revision der in Italien seit Einführung mit Gesetzesdekret Nr. 73/2017 geltenden Kinderimpfpflicht einfordern.

Italien gehört zu einer Minderheit von Staaten, in denen es eine weitestgehende Kinderimpfpflicht gibt. Länder wie z.B. Österreich, Schweiz und das nunmehr von den USA für die Impfstrategie als Referenzland gewählte Dänemark haben keine Kinderimpfpflicht. Deutschland sieht allein für die Masernimpfung eine Pflicht vor.

Absolute Dringlichkeit der Revision der Kinderimpfpflicht in Italien ist u.a. deshalb gegeben, weil

  • der Nationale Impfplan von Politikern auf der Basis der durch die WHO vorgegebenen Impfstrategie erstellt wurde,
  • und die WHO von den Impfstoffherstellern und sog. Philanthropen (Bill & Melinda Gates Stiftung), die ihrerseits ins Impfstoffgeschäft groß investieren, kontrolliert wird.

Hier der Link zum unlängst im British Medical Journals erschienen Artikel in englischer Sprache  https://gh.bmj.com/content/10/10/e015343

und hier der link zur Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1MDP-2GUhiPChSPMvBK9DS5ufbsR-j6uh/view?usp=drivesdk

  • und die in Italien geltende Kinderimpfpflicht nur ganz wenige, letztendlich von der Politik auf Einflüsterung der WHO-Handlanger bestimmte Fälle vorsieht, in denen das Kind von der Impfpflicht behördlich befreit wird.

Dies ist in Anbetracht des Umstandes, dass kein Kinderimpfstoff jemals auf seine Wirksamkeit und Sicherheit in einer klinischen Studie mit einer echten Kontrollgruppe getestet wurde, grundsätzlich unhaltbar.

Die Tatsache, dass es keine klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen (d. h. Kontrollgruppen, denen ein echtes Placebo und kein anderer Impfstoff injiziert wird) zu den Kinderimpfstoffen von behördlicher Seite aus gibt, wurde am 4. Juni 2024 in der Aula des Südtiroler Landtags vom Landesrat für die Gesundheit Hubert Messner in Beantwortung einer Anfrage, im Anschluss daran auch den Medien bestätigt (siehe Neue Südtiroler Tageszeitung, Abschaffung ist ein Muss, vom 10. Juli 2024).

Das Dogma der WHO ist die Impfung vom Mutterleib (mittlerweile ist es en vogue Schwangere zu impfen) bis zum Sarg, mit einer kontinuierlichen Ausweitung des Impfplans, was innerhalb von 20 Jahren zu einer enormen Zunahme der Impfstoffe und Dosen im pädiatrischen Impfprogramm geführt hat. Und diese Entwicklung setzt sich fort!

Und aufgrund eines von der WHO definierten Algorithmus (WHO Causality assessment of an adverse event following immunization,

(hier der link zur Originalversion in englischer Sprache:

https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/2a09fc09-127c-47e7-b289-e20523ded26b/content

und hier der link zur Übersetzung in die deutsch Sprache

https://drive.google.com/file/d/15Qt5bdjjuK9Mlr9PPJcCJ8rPcTJLcpmA/view

der eindeutig zugunsten der Impfstoffhersteller ausfällt, wird der Kausalzusammenhang mit dem verabreichten Impfstoff bei Vorliegen einer anderen möglichen Ursache für die Nebenwirkung von vornherein von den Gesundheitsbehörden ausgeschlossen.

Im Zuge der skandalösen Vorgänge rund um die Neubesetzung und darauffolgende Annullierung des italienischen NITAG (national immunization technical advisory group) wurde bekannt, dass eine Vielzahl der Mitglieder des italienischen NITAG offensichtlich Geld von der Pharma-Industrie direkt beziehen, bzw. die Institute, in denen sie tätig sind, von der Pharma-Industrie Zuwendungen erhalten

https://drive.google.com/file/d/15F6xWUJtSzr1FEULxgPwx_eOwI-9iyfJ/view?usp=drivesdk

Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Personen als Lobbyisten der Impfstoffe herstellenden Pharmaindustrie im NITAG fungierten.

Während in den USA die Mitglieder des Beratungskomitees für die Impfstrategie der US-Regierung, die von der Pharmaindustrie direkt oder indirekt Zuwendungen beziehen, aus dem Beratergremium ausgeschlossen und mit Experten ersetzt wurden, die keine Interessenskonflikte haben, hat das italienische Gesundheitsministerium – nach Bekanntwerden der Nominierung von zwei Kritikern der aktuellen Impfstrategie und dem deshalb durch die Pharmaindustrielobbyisten öffentlich im August 2025 aufgebauten enormen Drucks gegen die Nominierung dieser einzigen zwei nicht von der Pharmaindustrie kontrollierten Mitglieder – den NITAG einfach stillgelegt.

Derzeit gibt es in Italien kein offizielles Beratergremium der Regierung zur nationalen Impfstrategie.

https://drive.google.com/file/d/1wlqR_BtP3rgqBQbeHXbBW0MGNsxa7E_v/view?usp=drivesdk

https://www.quotidianosanita.it/governo-e-parlamento/nitag-travolto-dalle-polemiche-schillaci-revoca-la-commissione-vaccini-dopo-appena-dieci-giorni/

Während in Italien die italienische Regierung, anstatt für Transparenz und von Interessenskonflikten freie Berater für die Impfstrategie zu sorgen, kurzerhand einfach das Beratergremium stilllegt, wurde in den USA das Beratergremium der US-Regierung für die Impfstrategie (ACIP) mit von Interessenskonflikten freien Experten besetzt, und die Sitzungen des Beratergremiums ACIP werden online vom CDC (Centers for Disease Control and Prevention) übertragen, damit sich jeder Bürger selbst ein Bild über die diversen Meinungen und die mehrheitlich getroffenen Entscheidungen machen kann.

https://www.cdc.gov/acip/meetings/index.html

Die Bürger können sogar Fragen stellen, wenn sie diese rechtzeitig entsprechend den auf der website des CDC gegebenen Anweisungen stellen.

Hier die Aufzeichnung der online-Übertragung der Sitzung des ACIP vom 4. und 5. Dezember 2025:

https://www.youtube.com/watch?v=LpthhPBFAgI

https://www.youtube.com/watch?v=kUgXRUpKal4

Im Rahmen dieses zweitägigen Meetings im Dezember 2025 des Beratergremiums der US-Regierung zur nationalen Impfstrategie wurde der Widerruf der allgemeinen Empfehlung für die Neugeborenen der Hepatitis-B-Impfung beschlossen, weil Hepatits-B eine in erster Linie durch sexuelle Kontakte oder kontaminierte Nadeln übertragbare Krankheit ist, und Babys nur dann sinnvollerweise davor zu schützen sind, wenn die Mutter positiv auf Hepatits-B getestet wurde.

Die generelle Empfehlung dieser Impfung für alle Babys und Kleinkinder entbehrt, aufgrund des nicht positiven Nutzen-Risiko-Profils für die Allgemeinheit der Kinder auch dieser Impfung, jeglicher Vernunft und Angemessenheit.

In Italien ist die Impfung gegen Hepatits-B aber, ebenso wie es in den USA bis vor kurzem der Fall war, eine Pflichtimpfung.

Sie wird im Rahmen des beginnend im Säuglingsalter wiederholt den Kindern gespritzten Sechsfachimpfstoffeses (in Südtirol ist es HEXYON von Sanofi-Pasteur) verabreicht.

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2024/20241204164684/anx_164684_de.pdf

Im Rahmen des online übertragenen zweitätigen Meetings des ACIP kam ganz klar zum Ausdruck, dass es für keinen derzeit zur Anwendung kommenden pädiatrischen Impfstoff, Studien mit echten Kontrollgruppen gibt.

Im Anschluss an dieses in aller Transparenz und für die Bürger online zugänglichen Meetings, hat der US-Präsident den Auftrag erteilt, mit Dringlichkeit den gesamten US-Kinderimpfplan zu überprüfen, nachdem das Ergebnis der US-Kinderimpfstrategie, die im Kern der italienischen Impfstrategie ähnelt, im Vergleich zur Impfstrategie von Ländern – wie Dänemark – die viel weniger Kinderimpfungen und vor allem keine Kinderimpfpflicht vorsehen – katastrophal schlecht ausfällt.

In den USA ist mittlerweile ein Kind auf 36 Kinder von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen.

Italien steht mit einem Kind auf 76 Kinder (Daten des Istituto Superiore di Sanità aus dem Jahr 2019), das von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen ist, auch nicht wesentlich besser da,

Man geht davon aus, dass mittlerweile die Autismus-Spektrum-Störungs-Prävalenz in Italien weiter angestiegen ist.

Sehr aufschlussreich ist die am 2. Jänner 2026 veröffentlichte Zwischenbewertung des Impfplans für Kinder und Jugendliche in den USA durch die amtierende Direktorin des Zentrums für Arzneimittelbewertung und -forschung sowie Mitglied des ACIP, sowie des Chief Science und Data Officer des stellvertretenden Ministers für Planung und Bewertung, sowie der Experten von CDC, FDA, NIH und CMS:

https://www.hhs.gov/sites/default/files/assessment-of-the-us-childhood-and-adolescent-immunization-schedule-compared-to-other-countries.pdf

Hier übersetzt in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1DEU1G78JFb-9IuP_wwINJ4YO-qTk5iTV/view?usp=drivesdk

Darin erklären die US-Experten folgendes wörtlich:

„… wie alle Medikamente bergen auch Impfstoffe Risiken, die gegen ihren Nutzen abgewogen werden müssenVor und nach der Zulassung haben die Hersteller unzureichende Anreize, die Nebenwirkungen von Impfstoffen zu untersuchen. Aufsichtsbehörden wie die FDA und die CDC haben Nebenwirkungen in Studien nach der Markteinführung manchmal nur langsam erkannt.  Die Sicherheit und Risiken von Impfstoffen werden daher oft nur unzureichend charakterisiert, quantifiziert oder verstanden. Wissenschaftlich fundierte Daten zu Nebenwirkungen sind selten verfügbar, um den Zusammenhang zwischen dem Impfplan der USA und der zunehmenden Prävalenz chronischer Krankheiten bei amerikanischen Kindern zu bestimmenMedizinische Interventionen, die bei gesunden Kindern zur Vorbeugung von Krankheiten und nicht zu deren Behandlung oder Heilung durchgeführt werden, sollten vor und nach der Markteinführung den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen

Es wird allgemein als Verstoß gegen die medizinische Grundethik angesehen, eine medizinische Intervention zu erzwingen oder zu verlangen, und die Einwilligung nach Aufklärung ist ein Grundpfeiler der medizinischen Versorgung in den USA und im Ausland.   In ihrem Kodex für medizinische Ethik erklärt die American Medical Association, dass die medizinische Behandlung nach dem Prinzip der „freien informierten Zustimmung“ sowohl in ethischer als auch in rechtlicher Hinsicht von grundlegender Bedeutung ist …

Ein erfolgreiches Impfprogramm für Kinder erfordert gegenseitiges Vertrauen zwischen Patienten/Eltern und  Ärzten sowie Gesundheitsbehörden. Dieses Vertrauen basiert auf vier Säulen:

  1. Wissenschaftliche Ehrlichkeit in Bezug auf Impfstoffe, einschließlich dessen, was bekannt ist und was nicht bekannt ist.
  2. Informierte Einwilligung, kein Zwang.
  3. Ein Impfstoffzulassungsverfahren, das sich auf evidenzbasierte Wissenschaft und eine gründliche Bewertung der Impfstoffsicherheit und -risiken nach der Zulassung stützt.
  4. Empfehlungen, die die Erfahrungen anderer Länder berücksichtigen…

Die Systeme zur Überwachung der Impfnebenwirkungen weisen gravierende Mängel auf, da sie nicht ausreichend genutzt werden, unter anderem für die Bewertung der Langzeitwirkungen von Impfstoffen, die Monate oder Jahre nach der Impfung diagnostiziert und auftretenden können, sowie die Auswirkungen verschiedener kombinierter Aspekte des Impfplans.

Ein erfolgreiches Impfprogramm für Kinder muss auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Das bedeutet:

  1. Die Zulassung neuer Impfstoffe, die für eine Massenanwendung vorgesehen sind, sollte auf doppelblinden, placebokontrollierten, randomisierten Studien basieren. Dies war bisher selten der Fall.
  2. Für neue Impfstoffe muss ein System nach der Markteinführung vorhanden sein, um unerwartete Nebenwirkungen schnell zu erkennen.
  3. Zusätzlich zu akuten Nebenwirkungen müssen wir die langfristigen Auswirkungen auf das Immunsystem bewerten, wie z. B. Asthma, Autoimmunerkrankungen, neurologische Störungen und unspezifische Infektionen.
  4. Zusätzlich zu einzelnen Impfstoffen müssen wir die Sicherheit des gesamten Impfplans gründlich bewerten, einschließlich kumulativer Effekte, Impfstofftypen und -inhaltsstoffe, Zeitpunkt und Reihenfolge der Impfungen sowie Wechselwirkungen. Das IOM fordert solche Studien seit langem.

Während man in den USA, evidenzbasiert den gesamten pädiatrischen Impfplan auf seine Sinnhaftigkeit hin überprüft, und bereits mit ersten Änderungen des Impfplans begonnen hat, sowie die Notwendigkeit der freien Impfentscheidung unterstreicht, kommt die italienische Regierung spätestens seit Anfang 2021 (Fälligkeit des ersten Drei-Jahreszeitraums) ihrer Verpflichtung zur Revision, sprich Überprüfung des pädiatrischen Impfplans nicht nach, sondern hat Ende 2025 einfach um ein weiteres Jahr den 2023 von, durch die Pharmaindustrie korrumpierten, „Experten“ des italienischen NITAG (Beratergremium der Regierung für die Impfstrategie) empfohlenen Impfplan, verlängert.

Und dies obwohl dieser NITAG seit August 2025 still gelegt ist, weil die italienische Regierung – im Gegensatz zur US-Regierung – es vorzieht, die Auseinandersetzung mit der geballten Lobby-Macht der Pharmaindustrie zu vermeiden, und weiterhin – hinter für die Bürger verschlossenen Türen ohne jegliche Transparenz und mittlerweile sogar ohne öffentlich bekannte Berater für die nationale Impfstrategie – einfach die von korrumpierten Regierungsberatern vor Jahren empfohlene Impfstrategie fortzusetzen.

Dies ist umso inakzeptabler, als die wichtigste westliche Gesundheitsbehörde, das CDC (Centers for Disease Control and Prevention – die führende US-Bundesgesundheitsbehörde) seit 19.11.2025 offiziell auf seiner website erklärt, dass die Kinderimpfungen als Ursache des Autismus nicht ausgeschlossen werden können.

https://www.cdc.gov/vaccine-safety/about/autism.html

Von den Vertretern der in der Landesregierung sitzenden Parteien (allen voran SVP, Fratelli d’Italia) wird immer eingewandt, die Autonome Provinz Bozen könne Nichts gegen die Kinderimpfpflicht unternehmen, währenddessen die Landesregierung aber sehr wohl im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen diesbezüglich nicht nur aktiv werden kann, sondern in Anbetracht der im Gesetzesdekret Nr. 73/2017 Art. 1 Abs. 1-ter vorgesehenen Verpflichtung zur Revision der Kinderimpfpflicht im Drei-Jahres-Rhythmus, bzw. bei außerordentlichen Umständen jederzeit, mit Dringlichkeit aktiv werden muss!

*

Aufgrund des oben Dargelegten, habe ich für die Beschlussfassung in dieser Woche folgenden Beschlussantrag (https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_787008.pdf)

gestellt:

Möge der Südtiroler Landtag die Landesregierung verpflichten,

  1. in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen einzuberufen:
    • 1.1 zum Zwecke der von Art. 1 Abs.1-ter D.L. 73/2017 vorgesehenen Revision der Kinderimpfpflicht
    • 1.2 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, eine transparente, auf wissenschaftlicher Evidenz und nicht auf dogmatischer Propaganda fußende, dem Staatsbürger zugängliche Diskussion über die Kinderimpfpflicht zu führen
    • 1.3 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung eines von Interessenskonflikten freien Beratergremiums für die Entscheidungen zur nationalen Impfstrategie einzutreten
    • 1.4 im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung der notwendigen Transparenz der Diskussion. sowohl über die nationale Impfstrategie, als auch über die Kinderimpfpflicht im Speziellen, auf welche die Bürger ein Grundrecht haben, einzutreten und bspw. Online-Übertragungen dieser Diskussion zu verlangen
    • 1.5 im Besonderen mit dem Ziel – in Anbetracht des Umstandes, dass weder die Sicherheit, noch die Wirksamkeit der derzeit in Italien Verwendung findenden Kinderimpfstoffe in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen geprüft und bestätigt wurden, sowie in Anbetracht des Umstandes, dass seit 19. November 2025 das CDC (Centers for Disease Control and Prevention) einen Zusammenhang zwischen den Kinderimpfungen und dem Autismus nicht mehr ausschließt – umgehend vorsorglich die Kinderimpfpflicht auszusetzen
    • 1.6 im Besonderen mit dem Ziel, die Entscheidung über die Kinderimpfung den Eltern zu überlassen, denen hierzu eine umfassende objektive, auf wissenschaftliche Evidenz basierte Information – ohne jegliche Zensur – garantiert werden muss, um eine freie und informierte Entscheidung treffen zu können
  2. bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen, und in Ausübung der autonomen primären Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kindergartens, kein nicht dem nationalen Impfplan entsprechendes Kind aus dem Kindergarten auszuschließen, und die Annullierung der, den betroffenen Familien bereits zugestellten Dekrete über den Verfall der Einschreibung in den Kindergarten zu veranlassen, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten, auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.
  3. bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen dafür zu sorgen, dass kein nichtgeimpftes Kleinkind aus den Kleinkinderbetreuungsstätten, inklusive Tagesmutterdienst, ausgeschlossen wird, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.

EA zum EA zum BA 351 2025 – Gesetzlich vorgeschriebene Revision der Kinderimpfpflicht längst überfällig 11.01.26

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Grundrecht der Bevölkerung auf freie und informierte Zustimmung zu einer pharmakologischen Behandlung durch das shedding der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ verletzt

Grundrecht der Bevölkerung auf freie und informierte Zustimmung zu einer pharmakologischen Behandlung durch das shedding der sog. Covid-19-„Impfstoffe“

verletzt

Südtiroler Landesregierung und die Regierung Meloni müssen umgehend handeln!

Eine neue israelische Studie (Wissenschaflterteam renomierter Universitäten Israels) bestätigt das Vorhandensein der Impf-RNA in der Plazenta, im Sperma, in der Samenflüssigkeit und im Blut auch viele Monate nach der „Verimpfung“ des in Israel massiv eingesetzten Covid-19-„Impfstoffes“ von Pfizer (Comirnaty).

Außerdem wurde Impf-RNA von Comirnaty von Pfizer auch in der Hälte der ungeimpften schwangeren Frauen gefunden, wodurch die Übertragung von „geimpften“ auf „ungeimpfte“ Personen (das sog. shedding) bestätigt wird.

Zudem wurde die Impf-RNA auch noch viele Monate nach „Verimpfung“ im Körper der sog. „Geimpften“ gefunden.

Hier die Originalversion der Studie in englischer Sprache:

https://www.gavinpublishers.com/article/view/detection-of-pfizer-biontech-messenger-rna-covid19-vaccine-in-human-blood-placenta-and-semen

Hier die Studie übersetzt in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1jq3WaIoEjqcyHlHSZkQqxW4X_kYAz1GV/view?usp=drivesdk

Es sei daran erinnert, dass laut den offiziellen Zulassungsdokumenten der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ keinerlei Studien zur Pharmakokinetik (u.a. Verteilung der gespritzten Substanz im Körper) vor Marktzulassung gemacht wurden! Das ist schlichtweg kriminell!

Siehe Punkt 5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften in der aktuell gültigen Anlage I zum Marktzulassungsbeschluss der Europäischen Kommission von Comirnaty von Pfizer/BioNTech, wo zu den Pharmakokinetischen Eigenschaften einfach nur „Nicht zutreffend“ steht, was bedeutet, dass keine Studien gemacht wurden!

So wie übrigens keine Studien zur Genotoxizität und Karzinogenität gemacht wurden.

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250725167118/anx_167118_de.pdf

In Anbetracht des Umstandes, dass die Geburtenrate der Südtiroler Bevölkerung besonders rasant seit breiter Anwendung (in den Jahren 2021 u. 2022 sogar mit direkter und indirekter „Impfpflicht“) dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen abnimmt, und auch auf nationaler Ebene die Geburtenrate einen weiteren rasanten Abfall erfährt, ist die sofortige Aussetzung der Anwendung dieser sog. „Covid-19-„Impfstoffe“ auf die Bevölkerung insbesondere im fortpflanzungsfähigen Alter unausweichlich!

Während die USA bereits im Mai die Empfehlung der Covid-19-„Impfstoffe“ zurückgenommen haben, werden diese höchst gefährlichen experimentellen Substanzen vom italienischen Gesundheitsministerium und den nationalen und lokalen für die öffentliche Gesundheit zuständigen Behörden weiterhin auch den schwangeren und stillenden Frauen empfohlen!

Bereits mit meinem Beschlussantrag Nr. 230/25, der leider vom Südtiroler Landtag mehrheitlich abgelehnt wurde, hatte ich auf den besonders dramatischen Geburtenrückgang in Südtirol seit breitem Einsatz der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ hingewiesen, und die sofortige Aussetzung der Anwendung dieser experimentellen Substanzen verlangt.

https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fapi-idap.landtag-bz.org%2Fdoc%2FIDAP_773568.pdf&e=ed7461d6&h=0e69fac2&f=y&p=y

Nun ist auch die Übertragung dieser gefährlichen experimentellen Substanzen durch „Geimpfte“ auf „Ungeimpfte“ bestätigt, was nicht nur eine unhaltbare Verletzung des Grundrechtes auf freie und informierte Zustimmung zur Behandlung mit einem Arzneimittel bedeutet (Verletzung von Art. 3 Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten der EU, Art. 32 Abs. 2 Verfassung der Italienischen Republik, Nürnberger Kodex, Gesetz 219/2017 zur freien und informierten Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung etc.), sondern – in Anbetracht der bekannten Tatsache, dass vorsätzlich keine Pharmakokinetischen Studien vor Zulassung dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ gemacht wurden – eine vorsätzliche Gefährdung der gesamten Bevölkerung und deren Fortbestandes!

Deshalb habe ich heute im Südtiroler Landtag diesen Beschlussantrag eingereicht:

„Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und des offenkundig aufgrund des sheddings der modifizierten RNA der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ bestehenden Zivilschutznotstandes

 

  • 1) im Rahmen der primären Zuständigkeit im Zivilschutz vorsorglich umgehend die Empfehlung der Covid-19-„Impfung“ für die gesamte im fortpflanzungsfähigen Alter (inklusive Kinder) befindliche Bevölkerung sofort auszusetzen
  • 2) die dringend notwendige transparente Detailauswertung und Veröffentlichung der Daten zu den in Südtirol erfolgten Fehlgeburten, getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. -woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit einem Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten Schwangeren, samt Ausweisung des Covid-19-„Impfstatus“ zu veranlassen
  • 3) eine weitestgehende Abklärung des Covid-19-„Impfstatus“ des bei der Zeugung der Totgeborenen beteiligten Partners zu veranlassen 
  • 4) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne  von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen zum Zwecke 
  • 4.1) der dringend notwendigen Beschlussfassung über den Widerruf der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ für die gesamte  Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter, insbesondere für schwangere und stillende Frauen und Kinder
  • 4.2) der dringend notwendigen Detailauswertung und Veröffentlichung der nationalen Daten zu den Fehlgeburten, getrennt nach Schwangerschaftstrimester bzw. -woche im betreffenden Jahr seit 2021 und getrennt nach mit einem Covid-19-„Impfstoff“ Behandelten und Nichtbehandelten,
  • 4.3) sowie die weitestgehende Abklärung des Covid-19-„Impfstatus“ des Partners in der Zeugung der festgestellten Totgeborenen

einzuberufen.

Ich hoffe, dass Mitglieder des italienischen Parlaments und der lokalen Parlamente der italienischen Regionen und der Autonomen Provinz Trient in dieselbe Richtig umgehend aktiv werden!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

 

Abschaffung der Kinderimpfpflicht im Pflichtkindergartenjahr scheitert denkbar knapp an den doppelzüngigen Vertretern von Fratelli d‘Italia und Freiheitlichen

Abschaffung der Kinderimpfpflicht im Südtiroler Pflichtkindergartenjahr scheitert denkbar knapp an den doppelzüngigen Vertretern von Fratelli d’Italia und Freiheitlichen

 

Mit meinem Beschlussantrag Nr. 344/25 https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_780840.pdf

habe ich gefordert, dass die Bestimmungen im Beschluss zum Südtiroler Pflichtkindergartenjahr der Südtiroler Landesregierung Nr. 1111 vom 3.12.2024 gestrichen werden

https://assets-eu-01.kc-usercontent.com/26bf2097-6663-0117-02e1-6cf39b4d6c12/b0c687e0-749c-421e-9338-40c6718cda56/Beschluss%20Nr.%201111-2024.PDF

wonach auch für das Pflichtkindergartenjahr (gilt in der Autonomen Provinz Bozen für die 5-jährigen) die Erfüllung der Kinderimpfpflicht (10 Pflichtimpfungen) Voraussetzung für den Besuch des öffentlichen Kindergartens ist, und Kinder, die aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, weil sie (auch nur teilweise) nicht geimpft sind, bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht gemeldet werden.

Dieser Antrag war umso dringender, als seit einer Woche das CDC (Centers for Disease Control and Prevention) bestätigt, dass die seit Jahrzehnten von den Gesundheitsbehörden dogmatisch propagierte Aussage, der Autismus sei definitiv nicht durch Kinderimpfungen hervorgerufen, jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt, und die Gesundheitsbehörden seit Jahrzehnten, allein um jegliche Impfskepsis im Keim zu ersticken, dies mit Zensur von Studien, die diese Kausalität nachweisen, ausgeschlossen haben.

https://www.cdc.gov/vaccine-safety/about/autism.html

Die Opposition im Südtiroler Landtag (mit Ausnahme des Vertreters des PD – Sandro Repetto) war sich diesmal mit mir darüber einig, dass es in Anbetracht der Verpflichtung der 5-Jährigen den Kindergarten zu besuchen, der Impfstatus des Kindes nicht als Zulassungs- bzw. Ausschlusskriterium für den Kindergarten gelten kann. Analog den nationalen Bestimmungen zum Besuch der Pflichtschule.

Außerdem war sich die gesamte Opposition darüber einig, dass eine Meldung bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht von rechtzeitig im Kindergarten angemeldeten Kindern, die vom Kindergarten ausgeschlossen werden, weil sie nicht oder nur teilweise geimpft sind, einfach absurd ist.

Das Pflichtkindergartenjahr wurde als notwendiges pädagogisches Angebot für die Vorbereitung auf die Grundschule in Südtirol mit dem Kindergartenjahr 2025/2026 eingeführt.

Besonders ärgerlich und absolut nicht nachvollziehbar ist die Position von Fratelli d’Italia auf Landesebene sowie die Position der sog. FREIHEITLICHEN.

FDI-Bildungslandesrat Marco Galateo (zuständig für den italienischen Kindergarten) hat – in der ihm eigenen Doppelzüngigkeit – in seiner Stellungnahme zu meinem Beschlussantrag erklärt, Fratelli d’Italia würde für das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Zusammenhang mit den Impfungen stehen und das Grundrecht der Kinder auf Bildung schützen, hat dann aber gegen meinen Beschlussantrag gestimmt, und zwar sogar auch gegen jenen Teil, der die Meldung bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht der aus dem Kindergarten wegen ihres Impfstatus ausgeschlossenen Kinder!

FDI-Abgeordnete Anna Scarafoni war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Mein Beschlussantrag ist damit an der doppelzüngigen Position von FRATELLI D‘ITALIA und den FREIHEITLICHEN gescheitert, deren Südtiroler Vertreter es hier verpasst haben, von Südtirol aus den notwendigen Anstoß zur längst überfälligen generellen Revision der Kinderimpfpflicht zu geben.

Denn laut Art. 1 Abs. 1-ter von Gesetzesdekret Nr. 73/2017 muss die Kinderimpfpflicht alle drei Jahre, unter Einbindung der Ständigen Staaten-Regionen-Autonome-Provinzen-Konferenz einer Revision unterzogen werden!

D.h. die Kinderimpfplicht hätte bereits zweimal durch eine transparente Diskussion mit Einbindung der Vertreter der Autonomen Provinz Bozen von der italienischen Regierung einer eingehenden Revision unterzogen werden müssen. Das ist nicht passiert! Auch nicht unter der Regierung Meloni!

Und daher gehe ich davon aus, dass die bis dato nicht erfolgte Beantwortung meiner in der Aktuellen Fragestunde vom 25.11.2025 gestellten Anfrage zu dieser Unterlassung (siehe anbei), kein Zufall ist, denn man hätte von Seiten des Landeshauptmanns bzw. seiner Stellvertreter in der mündlichen Beantwortung in der Landtagssitzung zugeben müssen, dass sich auch die Autonome Provinz Bozen nicht darum bemüht hat, die Ständige Staaten-Regionen-Konferenz zum Zwecke dieser gesetzlich verpflichtend vorgesehenen Revision einberufen zu lassen!

Das für die Gesundheit und das Grundrecht auf Bildung der Kinder fundamentale Thema ist noch längst nicht vom Tisch, und weitere Beschlussanträge und rechtliche Schritte sind bereits in Vorbereitung bzw. im Gange.

Ich danke den Kollegen im Südtiroler Landtag, die diesmal die Absurdität der Position der Südtiroler Landesregierung fast mehrheitlich korrekt erkannt haben.

Das Abstimmungsergebnis war denkbar knapp (1 Stimme fehlte) und die politischen Bemühungen zur Ausräumung einer nicht haltbaren Kinderdiskriminierung ist am Abstimmungsvotum von SVP, Freiheitlichen, Fratelli d’Italia, Lista Civica und Forza Italia gescheitert, wobei für mich die Doppelzüngigkeit von FDI und Freiheitlichen Ausdruck extremer politischer Inkohärenz ist, die insbesondere wenn sie Kinder betrifft, bei mir auf tiefstes Unverständnis trifft.

In Anbetracht der Wichtigkeit des Themas habe ich die getrennte und namentliche Abstimmung verlangt. Die Ergebnisse finden Sie anbei.

147197

147196

Seconda Interrogazione Novembre 2025

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Südtiroler Pflichtkindergartenjahr und die nationale Kinderimpfpflicht schließen sich gegenseitig aus – Beschlussantrag im Südtiroler Landtag und durch Südtiroler Eltern eingeleitete Gerichtsverfahren

Südtiroler Pflichtkindergartenjahr und die nationale Kinderimpfpflicht schließen sich gegenseitig aus

Beschlussantrag im Südtiroler Landtag und im Auftrage von Südtiroler Eltern eingeleitete Gerichtsverfahren

Mit Beschlussantrag Nr. 344/25 (siehe anbei und hier in der auf der website des Südtiroler Landtages veröffentlichten zweisprachigen Version  https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_780840.pdf), der diese Woche im Landtag behandelt wird, verlange ich vom Südtiroler Landtag, dass er die Südtiroler Landesregierung dazu verpflichtet, die offenkundig verfassungs- und grundrechtswidrigen Passagen des Beschlusses Nr. 1111 der Landesregierung vom 3.12.2024 zum Südtiroler Pflichtkindergartenjahr sofort zu annullieren.

Mit Art. 2 Abs. 2 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008 Nr. 5 Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten …“ hat der Landtag folgendes beschossen:

„Der Kindergartenbesuch stellt ein Recht jedes einzelnen Kindes dar. Zur Verwirklichung dieses Rechts werden das Bildungsangebot des Kindergartens und die Möglichkeit, ihn zu besuchen, für alle Kinder gewährleistet …Ein Kindergartenjahr ist verpflichtend … Die Landesregierung definiert die entsprechenden Kriterien und Details, wobei vorgesehen wird, dass für das verpflichtende Jahr keine Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten eingehoben wird.“

Mit Beschluss Nr. 1111 vom 03.12.2024 https://assets-eu-01.kc-usercontent.com/26bf2097-6663-0117-02e1-6cf39b4d6c12/b0c687e0-749c-421e-9338-40c6718cda56/Beschluss%20Nr.%201111-2024.PDF hat die Südtiroler Landesregierung die Kriterien und Details zur Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres wie folgt festgelegt:

Artikel 1 (Verpflichtende Einschreibung und Kontrolle über die erfolgte Einschreibung)

  1. Die Kinder, die im Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. August das fünfte Lebensjahr vollenden und die Kinder, die im darauffolgenden Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, das fünfte Lebensjahr innerhalb April vollenden, müssen verpflichtend ein Kindergartenjahr besuchen. ….
  2. Die Erziehungsverantwortlichen, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen innerhalb der ordentlichen Fristen für die Einschreibung … bei der Wohnsitzgemeinde eine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.
  3. Nach erfolgter Aufnahme der Kinder in den Kindergarten überprüft die Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde der Kinder durch Zugriff auf die Landesdatenbank der Schülerinnen und Schüler die erfolgte Einschreibung der Kinder bzw. das erfolgte Einreichen der Eigenerklärung laut Absatz 3.
  4. Jene Kinder, die die Bestimmungen zum verpflichtenden Kindergartenjahr nicht einhalten, werden von der Gemeinde nach einer erfolglos verstrichenen Mahnfrist bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet. Außerdem werden jene Kinder gemeldet, für die aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht der Verfall der Einschreibung verfügt wird.

Art. 2 (Impfpflicht)

  1. Die Einhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht stellt eine Voraussetzung für den Besuch des verpflichtenden Kindergartenjahres dar.
  2. für jene Kinder, die die Bestimmungen zur Impfpflicht nicht erfüllen und für die in der Folge der Verfall von der Einschreibung verfügt wird, haben die Erziehungsverantwortlichen die Eigenerklärung laut Artikel 1 Absatz 3 abzugeben.

Art. 3 (Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten)

Für das verpflichtende Kindergartenjahr erhebt die für die Führung des Kindergartens zuständige Körperschaft keine Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten.“

Eine Kindergartenpflicht bedeutet, dass nicht geimpfte oder nur teilweise geimpfte Kinder nicht diskriminiert werden dürfen, sprich nicht aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden dürfen, denn die Eltern können nicht dazu verpflichtet werden, mit ihren kindergartenpflichtigen Kindern auf eigenes Bemühen und eigene Kosten Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.

Die Rahmenrichtlinien des Landes für die deutschsprachigen Kindergärten – Beschluss der Landesregierung vom 3. November 2008 Nr. 3990

https://assets-eu-01.kc-usercontent.com/26bf2097-6663-0117-02e1-6cf39b4d6c12/8665a7c5-0791-4c18-ab17-18d2fbaaf269/412732_rahmenrichtlinien_des_landes_fuer_deutschsprachige_kindergaerten%20%281%29.pdf

sehen u.a. folgendes wörtlich vor:

„Punkt 1.1 (Die Philosophie der Rahmenrichtlinien). Die Rahmenrichtlinien entwerfen ein wissenschaftlich begründetes Konzept kindlicher Bildung und zielen darauf ab, dass Jungen und Mädchen in ihren frühen entscheidenden Jahren in ihren Kindergärten pädagogisch qualifizierte Orte der Bildung vorfinden. Besondere Beachtung kommt der Kontinuität der Bildungsprozesse sowie der professionellen Gestaltung der Übergänge im Bildungsverlauf zu…. Im Kindergarten wird das spielerische Lernpotential der Kinder durch eine systematische Begleitung und durch eine differenzierte lernmethodisch begründete Didaktik gefördert und bewusst auch für zielgerichtetes Lernen in Bildungsinitiativen und -projekten genutzt. Auf diese Weise kann das Kind den Wechsel zu organisierten Lern- und Bildungsprozessen in der Schulde bewältigen … Altersgemischte Gruppen im Kindergarten stellen für das einzelne Kind eine gewinnbringende Lerngemeinschaft dar … die Kinder sind in der Regel zwischen drei und sechs Jahre alt … Der Kindergarten trägt dazu bei, die Lern- und Lebenschancen von Kindern aus sozial benachteiligten Familien zu verbessern und gute Entwicklungsmöglichkeiten für sie zu sichern.“

Die Richtlinien für den italienischsprachigen Kindergarten in Südtirol

https://assets-eu-01.kc-usercontent.com/7ea6cc85-bc0d-01f3-7f75-32fd91efe5e0/4dfcb69c-ca68-4e32-915c-db242d11107e/Indicazioni%20provinciali%20per%20la%20scuola%20dell%27infanzia%20in%20lingua%20italiana.pdf

sehen unter anderem Folgendes vor:

„Der Besuch des Kindergartens stellt eine einzigartige Gelegenheit für das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung dar, um Ungleichheiten abzubauen, das persönliche und soziale Wohlbefinden zu steigern und einen positiven Einfluss auf die zukünftigen Lebenswege und die zukünftige Fähigkeit des Menschen, frei und selbstbestimmt zu entscheiden, zu fördern. Die Möglichkeit, Erfahrungen in einem sozial und kulturell positiven Umfeld zu sammeln, schafft eine solide Grundlage für grundlegende Lernprozesse wie motorische, relationale, emotionale, ästhetische, literarische, visuelle, ökologische und digitale Kompetenz.“

Ein Pflichtkindergartenjahr kann nicht gleichzeitig mit einer Impfpflicht verbunden werden.

Wenn der Besuch des Kindergartens eines 5-jährigen Kindes als wesentlich für seine Entwicklung und den optimalen Übergang zur Schule zu betrachten ist – so wie dies aus den Rahmenrichtlinien für die Südtiroler Kindergärten hervorgeht und im Landesgesetz Nr. 5/2008 festgelegt wurde –  dann darf keinem Kind der Besuch des Kindergartens verwehrt werden.

Der nationale Gesetzgeber sieht kein Pflichtkindergartenjahr vor.

Für die Pflichtschule sieht der nationale Gesetzgeber, aufgrund der Pflicht zum Schulbesuch und aufgrund des Grundrechts auf Schulbildung, nicht den Ausschluss von ungeimpften Kindern aus der Schule vor.

Denn bei Pflicht zum Besuch einer Bildungsstätte, kann die Erfüllung der Impfpflicht nicht als Zugangsvoraussetzung vorgesehen werden.

Das selbe Prinzip muss für das Südtiroler Pflichtkindergartenjahr gelten. Die Pflicht, die fünfjährigen Kinder in den Kindergarten zu schicken, weil dies auch als ein Grundrecht des Kindes auf die im Kindergarten zu garantierende Bildung gewertet wird, bedeutet, dass diese fünfjährigen Kinder nicht aus dem Kindergarten wegen einer zur Gänze oder auch nur teilweise nicht erfüllten Kinderimpfpflicht ausgeschlossen werden dürfen.

Ganz analog den sechsjährigen schulpflichtigen Kindern, die – selbst wenn nicht geimpft – nicht aus der Schule ausgeschlossen werden können.

Nachdem Südtirol – im Gegensatz zur nationalen Regelung – ein Pflichtkindergartenjahr ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 eingeführt hat, ist Südtirol, in Anbetracht der für die Fünfjährigen eingeführten Pflicht zum Besuch des Kindergartens, berechtigt bzw. verpflichtet von der im Gesetzesdekret Nr. 73 vom 7. Juni 2017 (umgewandelt in Gesetz Nr. 119/2017) vorgesehenen Kinderimpfpflicht für die Erfüllung des Pflichtkindergartenjahres abzusehen.

Eltern, die ihr Kind in den Kindegarten schicken möchten, und ihr Kind dort fristgerecht anmelden, können nicht verpflichtet werden, auf eigene Kosten und eigenes Bemühen ihrem Kind eine den Rahmenrichtlinien des Südtiroler Kindergartens entsprechende Bildung zukommen zu lassen.

Wenn dies Eltern aus freien Stücken tun wollen, weil sie ihr Kind nicht in den öffentlichen Kindergarten schicken möchten, ist es in Ordnung, das über eine Eigenerklärung der Eltern, mit ihren Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen, zu regeln.

Wenn hingegen Eltern, ihr Kind in den öffentlichen Kindergarten schicken möchten, aber von der Landesregierung darin gehindert werden, kann man diesen Eltern nicht die Verpflichtung zur kindergartenpädagogischen Bildung ihrer Kinder aufbürden!

Eine klare Diskriminierung kann nicht auch noch Anlass für Verpflichtungen der Diskriminierten werden.

Es sei in diesem Zusammenhang auch daran erinnert, dass laut Artikel 3 (Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten) des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1111 vom 03.12.2024, die für die Führung des Kindergartens zuständige Körperschaft für das verpflichtende Kindergartenjahr keine Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten erhebt.

Damit ist im Beschluss der Landesregierung eine klare finanzielle Diskriminierung der Familien, der aus dem öffentlichen Kindergarten ausgeschlossenen 5-jährigen Kinder festgeschrieben.

Keinesfalls ist die Meldung bei der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht von Kindern gerechtfertigt, die – weil „zur Gänze oder auch nur teilweise nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ – aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden, und die Eltern, sich nicht verpflichten wollen bzw. können, auf eigene Kosten und eigenes Bemühen mit ihrem Kind Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.

Es handelt sich dabei um Kinder, die fristgerecht von ihren Eltern im Kindergarten angemeldet wurden, aber aufgrund des Umstandes, dass sie dem nationalen Impfplan (10 Pflichtimpfungen) nicht entsprechen, aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden.

Darunter befinden sich auch Kinder, die bereits starke Reaktionen (höchstes tagelang anhaltendes Fieber, starke Schmerzen mit schrillem anhaltenden Schreien etc.) auf die ersten Impfdosen gezeigt haben, und die Eltern, aus völlig berechtigtem Vorsichtsprinzip keine weitere Impfung mehr vornehmen lassen wollen.

Der von Politikern auf der Basis einer von den Impfstoffherstellern und sog. Philanthropen – wie einer Bill & Melinda Gates Stiftung, die ihrerseits im Impfstoffgeschäft groß investieren – kontrollierten WHO

(hier der Link zum unlängst im British Medical Journals erschienen Artikel in englischer Sprache  https://gh.bmj.com/content/10/10/e015343

Und hier der link zur Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1MDP-2GUhiPChSPMvBK9DS5ufbsR-j6uh/view?usp=drivesdk

empfohlenen Impfstrategie erstellte nationale Impfplan und die in Italien geltende Kinderimpfpflicht sehen nur ganz wenige, letztendlich von der Politik bestimmte Fälle vor, in denen das Kind von der Impfpflicht behördlich befreit wird.

Dies ist in Anbetracht des Umstandes, dass kein Kinderimpfstoff jemals auf seine Wirksamkeit und Sicherheit in einer klinischen Studie mit einer echten Kontrollgruppe getestet wurde, grundsätzlich unhaltbar.

Das Dogma der WHO ist die Impfung von der Wiege bis zum Sarg mit einer kontinuierlichen Ausweitung des Impfplans, was innerhalb von 19 Jahren zu einer enormen Zunahme der Impfstoffe und Dosen im pädiatrischen Impfprogramm geführt hat. Und diese Entwicklung setzt sich fort!

Und aufgrund eines von der WHO definierten Algorithmus (WHO Causality assessment of an adverse event following immunization,

(hier der link zur Originalversion in englischer Sprache:

https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/2a09fc09-127c-47e7-b289-e20523ded26b/content

uns hier der link zur Übersetzung in die deutsch Sprache

https://drive.google.com/file/d/15Qt5bdjjuK9Mlr9PPJcCJ8rPcTJLcpmA/view

der eindeutig zugunsten der Impfstoffhersteller ausfällt, wird der Kausalzusammenhang mit dem verabreichten Impfstoff bei Vorliegen einer anderen möglichen Ursache für die Nebenwirkung von vornherein von den Gesundheitsbehörden ausgeschlossen.

Überfällige Kehrtwende des CDC bezüglich Kausalzusammenhang zwischen Kinderimpfstoffen und Autismus

Das CDC (Centers for Disease Control and Prevention – die führende US-Bundesgesundheitsbehörde) erklärt seit 19.11.2025 offiziell auf seiner website, dass die Kinderimpfungen als Ursache des Autismus nicht ausgeschlossen werden können, und begeht damit eine längst überfällige Kehrtwende in seiner Position!

https://www.cdc.gov/vaccine-safety/about/autism.html

Wörtlich erklärt das CDC Folgendes:

  • Die Behauptung „Impfstoffe verursachen keinen Autismus“ ist keine evidenzbasierte Behauptung, da Studien die Möglichkeit, dass Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder Autismus verursachen, nicht ausgeschlossen haben.
  • Studien, die einen Zusammenhang belegen, wurden von den Gesundheitsbehörden ignoriert.
  • Das HHS hat eine umfassende Untersuchung der Ursachen von Autismus eingeleitet, einschließlich Untersuchungen zu plausiblen biologischen Mechanismen und möglichen kausalen Zusammenhängen. Gemäß dem Data Quality Act (DQA), der von Bundesbehörden verlangt, die Qualität, Objektivität, Nützlichkeit und Integrität der Informationen, die sie an die Öffentlichkeit weitergeben, sicherzustellen, wurde diese Webseite aktualisiert, da die Aussage „Impfstoffe verursachen keinen Autismus“ keine evidenzbasierte Behauptung ist.

Wissenschaftliche Studien haben die Möglichkeit, dass Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder zur Entwicklung von Autismus beitragen, nicht ausgeschlossen. Diese Aussage wurde jedoch in der Vergangenheit vom CDC und anderen Bundesgesundheitsbehörden innerhalb des HHS verbreitet, um Impfskepsis zu verhindern.

Weiters erklärt das CDC auf seiner website wörtlich:

„Das HHS – Department of Health and Human Services (US Bundesgesundheitsministerium) hat eine umfassende Bewertung der Ursachen von Autismus eingeleitet, einschließlich Untersuchungen zu plausiblen biologischen Mechanismen und möglichen kausalen Zusammenhängen.

Diese Webseite wird mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert, die sich aus der umfassenden Bewertung der Ursachen von Autismus durch das HHS gemäß den Anforderungen des DQA ergeben. Im Folgenden werden gemäß den Anforderungen des DQA der Stand der Erkenntnisse und Studien sowie deren Mangel in Bezug auf Impfstoffe und Autismus-Spektrum-Störungen (Autismus) detailliert beschrieben und die zukünftigen Forschungsrichtungen des HHS zur Beantwortung dieser Fragen skizziert.

Es ist von entscheidender Bedeutung, die Fragen der amerikanischen Bevölkerung zur Ursache von Autismus zu beantworten, um sicherzustellen, dass die Leitlinien zur öffentlichen Gesundheit angemessen auf ihre Bedenken eingehen. Etwa jeder zweite befragte Elternteil autistischer Kinder glaubt, dass Impfstoffe eine Rolle bei der Entstehung des Autismus ihres Kindes gespielt haben, und verweist dabei häufig auf die Impfstoffe, die ihr Kind in den ersten sechs Lebensmonaten erhalten hat (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (DTaP), Hepatitis B (HepB), Haemophilus influenzae Typ B (Hib), Poliovirus, inaktiviert (IPV) und Pneumokokken-Konjugat (PCV)) und eine, die im ersten Lebensjahr oder danach verabreicht wurde (Masern, Mumps, Röteln (MMR)).

Dieser Zusammenhang wurde von der Wissenschaft noch nicht ausreichend und gründlich untersucht. Der Anstieg der Autismusprävalenz seit den 1980er Jahren korreliert mit dem Anstieg der Anzahl der Impfungen, die Säuglingen und Kleinkindern verabreicht werden. Obwohl die Ursache von Autismus wahrscheinlich multifaktoriell ist, wurde die wissenschaftliche Grundlage, um einen potenziellen Faktor vollständig auszuschließen, noch nicht geschaffen. Beispielsweise ergab eine Studie, dass Aluminiumadjuvantien in Impfstoffen unter zahlreichen vermuteten Umweltursachen die höchste statistische Korrelation mit dem Anstieg der Autismusprävalenz aufwiesen.“

Großangelegte letzthin veröffentlichte Studien weisen nach, dass nicht geimpfte Kinder, im Vergleich zu den geimpften Kindern, viel seltener an chronischen Krankheiten leiden, und die Kinderimpfung der wesentliche Treiber für die auch in Südtirol/Italien seit Jahren ausgebrochene Epidemie an Autismus-Spektrum-Störungen ist.

Am 27. Oktober 2025 wurde von renommierten angloamerikanischen Wissenschaftlern eine wichtige Metaanalyse veröffentlicht, die alle bisher veröffentlichten und bekannten Studien zu den Ursachen von Autismus-Spektrum-Störungen umfasst.

Hier der link zur Originalversion in englischer Sprache:

https://mcculloughfnd.org/pages/autism-research-report

Hier der link zur Übersetzung in die deutsche Sprache:

https://drive.google.com/file/d/1nSgFRgXuajO28u02PPMLg4wnNG7QGYa0/view

Diese wichtige Metastudie, die in ihrem Umfang beispiellos ist und epidemiologische, klinische und mechanistische Studien zur Bewertung potenzieller Risikofaktoren für Autismus-Spektrum-Störungen eingehend untersucht, kommt wörtlich zu folgendem detaillierten und dokumentierten Schluss:

„Die Gesamtheit der Beweise stützt ein multifaktorielles Modell von Autismus-Spektrum-Störungen, bei dem genetische Veranlagung, Neuroimmunbiologie, Umweltgifte, perinatale Stressfaktoren und iatrogene Expositionen zusammenwirken.

Kombinierte und frühzeitige Routineimpfungen im Kindesalter stellen den bedeutendsten veränderbaren Risikofaktor für Autismus-Spektrum-Störungen dar, was durch übereinstimmende mechanistische, klinische und epidemiologische Ergebnisse bestätigt wird, die durch eine intensivierte Anwendung gekennzeichnet sind, die sich durch die Anhäufung mehrerer Dosen während kritischer Phasen der neurologischen Entwicklung und durch das Fehlen von Untersuchungen zur kumulativen Sicherheit des vollständigen pädiatrischen Impfprogramms auszeichnet.

Da die Prävalenz von Autismus-Spektrum-Störungen weiterhin in beispiellosem Tempo zunimmt, bleibt die Klärung der Risiken, die mit der kumulativen Dosierung von Impfstoffen und dem Zeitpunkt der Impfung verbunden sind, eine dringende Priorität für die öffentliche Gesundheit.“

In den Vereinigten Staaten wird bei 1 von 36 Kindern eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert, während in Italien/Südtirol im letzten Jahr der Anteil bei 1 von 76 Kindern lag! Und der Trend ist steigend!

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 11111 vom 13.12.2024 wurde in seinen verfassungs- und grundrechtswidrigen Passagen im Auftrage von Südtiroler Eltern unlängst auch gerichtlich angefochten. Die Gerichtsverfahren behängen.

Ersetzungsantrag zum Ersetzungsantrag zu Beschlussantrag 344 25

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Offizielle Kehrtwende des CDC : schließt Kausalzusammenhang zwischen Kinderimpfstoffen und Autismus nicht mehr aus! In Italien geltende Kinderimpfpflicht definitiv nicht mehr haltbar!

Offizielle Kehrtwende des CDC: schließt Kausalzusammenhang zwischen Kinderimpfstoffen und Autismus nicht mehr aus!

Offizielles Eingeständnis durch die führende US-Gesundheitsbehörde, einen Kausalzusammenhang zwischen Kinderimpfung und Autismus ohne jeglichen wissenschaftlichen Beleg allein deshalb konsequent über Jahrzehnte ausgeschlossen zu haben, um der Impfskepsis entgegen zu wirken

In Italien geltende Kinderimpfpflicht definitiv nicht mehr haltbar!

Sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht und umfassende Aufklärung der Eltern für eine informierte und freie Zustimmung erforderlich!

 

Das CDC (Centers for Disease Control and Prevention – die führende US-Bundesgesundheitsbehörde) erklärt seit gestern offiziell auf seiner website, dass die Kinderimpfungen als Ursache des Autismus nicht ausgeschlossen werden können, und begeht damit eine längst überfällige Kehrtwende in seiner Position!

https://www.cdc.gov/vaccine-safety/about/autism.html

Wörtlich erklärt das CDC Folgendes:

  • Die Behauptung „Impfstoffe verursachen keinen Autismus“ ist keine evidenzbasierte Behauptung, da Studien die Möglichkeit, dass Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder Autismus verursachen, nicht ausgeschlossen haben.
  • Studien, die einen Zusammenhang belegen, wurden von den Gesundheitsbehörden ignoriert.
  • Das HHS hat eine umfassende Untersuchung der Ursachen von Autismus eingeleitet, einschließlich Untersuchungen zu plausiblen biologischen Mechanismen und möglichen kausalen Zusammenhängen. Gemäß dem Data Quality Act (DQA), der von Bundesbehörden verlangt, die Qualität, Objektivität, Nützlichkeit und Integrität der Informationen, die sie an die Öffentlichkeit weitergeben, sicherzustellen, wurde diese Webseite aktualisiert, da die Aussage „Impfstoffe verursachen keinen Autismus“ keine evidenzbasierte Behauptung ist.

Wissenschaftliche Studien haben die Möglichkeit, dass Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder zur Entwicklung von Autismus beitragen, nicht ausgeschlossen. Diese Aussage wurde jedoch in der Vergangenheit vom CDC und anderen Bundesgesundheitsbehörden innerhalb des HHS verbreitet, um Impfskepsis zu verhindern.

Weiters erklärt das CDC auf seiner website wörtlich:

„Das HHS – Department of Health and Human Services (US Bundesgesundheitsministerium) hat eine umfassende Bewertung der Ursachen von Autismus eingeleitet, einschließlich Untersuchungen zu plausiblen biologischen Mechanismen und möglichen kausalen Zusammenhängen.

Diese Webseite wird mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert, die sich aus der umfassenden Bewertung der Ursachen von Autismus durch das HHS gemäß den Anforderungen des DQA ergeben. Im Folgenden werden gemäß den Anforderungen des DQA der Stand der Erkenntnisse und Studien sowie deren Mangel in Bezug auf Impfstoffe und Autismus-Spektrum-Störungen (Autismus) detailliert beschrieben und die zukünftigen Forschungsrichtungen des HHS zur Beantwortung dieser Fragen skizziert.

Es ist von entscheidender Bedeutung, die Fragen der amerikanischen Bevölkerung zur Ursache von Autismus zu beantworten, um sicherzustellen, dass die Leitlinien zur öffentlichen Gesundheit angemessen auf ihre Bedenken eingehen. Etwa jeder zweite befragte Elternteil autistischer Kinder glaubt, dass Impfstoffe eine Rolle bei der Entstehung des Autismus ihres Kindes gespielt haben, und verweist dabei häufig auf die Impfstoffe, die ihr Kind in den ersten sechs Lebensmonaten erhalten hat (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (DTaP), Hepatitis B (HepB), Haemophilus influenzae Typ B (Hib), Poliovirus, inaktiviert (IPV) und Pneumokokken-Konjugat (PCV)) und eine, die im ersten Lebensjahr oder danach verabreicht wurde (Masern, Mumps, Röteln (MMR)).

Dieser Zusammenhang wurde von der Wissenschaft noch nicht ausreichend und gründlich untersucht. Der Anstieg der Autismusprävalenz seit den 1980er Jahren korreliert mit dem Anstieg der Anzahl der Impfungen, die Säuglingen und Kleinkindern verabreicht werden. Obwohl die Ursache von Autismus wahrscheinlich multifaktoriell ist, wurde die wissenschaftliche Grundlage, um einen potenziellen Faktor vollständig auszuschließen, noch nicht geschaffen. Beispielsweise ergab eine Studie, dass Aluminiumadjuvantien in Impfstoffen unter zahlreichen vermuteten Umweltursachen die höchste statistische Korrelation mit dem Anstieg der Autismusprävalenz aufwiesen.“

So wie in den USA explodiert auch in Italien seit Ausweitung des Kinderimpfprogramms samt mit der 2017 eingeführten Kinderimpfplicht die Autismusrate. Im vergangenen Jahr wurde offiziell verlautbart, dass in Italien 1 Kind auf 76 Kindern an einer Autismus-Spektrum-Störung leidet. Tendenz steigend!

Dass dieser Anstieg einem reellen Anstieg entspricht, wurde bspw. im Rahmen einer Anhörung der Vertreter der Kindergärten und aller Schulstufen aller drei Landessprachen (Deutsch, Italienisch und Ladinisch) durch die Erste Gesetzgebungskommission (der ich angehöre) im Südtiroler Landtag im Herbst vergangenen Jahres bestätigt. Auf meine konkrete Frage, ob der von den Vertretern der Kindergärten und Schulen beklagte laufende Anstieg der Anzahl der von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffenen Kinder einem reellen Anstieg oder auf eine geänderte sensiblere Diagnosemethode zurückzuführen sei, antworteten alle von uns im Landtag angehörten Vertreter der Kindergärten und Schulen unisono, dass der Anstieg faktisch ist und man kaum ausreichend notwendiges Stützpersonal hat!

In Anbetracht dessen, dass sämtliche derzeit in Südtirol/Italien verwendeten Kinderimpfstoffe niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen (sprich einer echten Placebo-gruppe) auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit getestet wurden (wie selbst Landesrat Hubert Messner in Beantwortung einer meiner Anfragen im Südtiroler Landtag bestätigen musste), ist die Aufrechterhaltung der Kinderimpfpflicht (10 Pflichtimpfungen in Italien) in Anbetracht der bereits jetzt vorliegenden erdrückenden wissenschaftlichen Erkenntnisse (siehe unlängst veröffentlichte Meta-Analyse der Peter McCullough Foundation, hier der link zur englischen Originalversion:  https://mcculloughfnd.org/pages/autism-research-report und hier der link zur Übersetzung in die deutsche Sprache: https://drive.google.com/file/d/1nSgFRgXuajO28u02PPMLg4wnNG7QGYa0/view und der deshalb nunmehr geänderten offiziellen Position der führenden US-Gesundheitsbehörde zum Thema, definitiv nicht mehr haltbar!

Ich fordere den für den Zivilschutz verantwortlichen Landeshauptmann Arno Kompatscher und den für die Gesundheit zuständigen Landesrat Hubert Messner auf, umgehend geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kindergesundheit zu treffen, u.a.

durch eine sofortige an die Regierungschefin Giorgia Meloni zu richtende Aufforderung, umgehend die Ständige Staaten-Regionen-Autonome Provinzen-Konferenz zum Zwecke der von Art. 1 Abs. 1-ter Gesetzesdekret Nr. 73/2017 (umgewandelt durch Gesetz Nr. 119/2017 – Legge Lorenzin) vorgesehenen und längst schon fälligen Revision der Kinderimpfpflicht einzuberufen, mit dem Ziel der Abschaffung der Kinderimpfpflicht und einer umfassenden Aufklärung der Eltern über das effektive Risikoprofil der derzeit zur Anwendung kommenden Kinderimpfstoffe.

Außerdem fordere ich all jene Oppositionsparteien im Südtiroler Landtag, die sich bis dato systematisch gegen eine Infragestellung der Kinderimpfpflicht gestellt haben – allen voran die Grünen und das TEAM K – auf, endlich aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und des Arzneimittelrechts gemeinsam mit mir und wenigen anderen Abgeordneten für den Schutz der Kindergesundheit einzustehen. Bis dato haben sie exakt das Gegenteil gemacht.

Eltern – durch den Ausschluss ihrer nicht geimpften Kinder aus den Kinderbetreuungsstätten, aus dem Tagesmutterservice sowie aus dem Kindergarten – dazu zu zwingen, ihren Kindern niemals auf ihre Sicherheit getestete Substanzen wiederholt (beginnend vom Säuglingsalter) zu spritzen, kommt in Anbetracht des offiziellen Eingeständnisses durch die führende US-Bundesgesundheitsbehörde, einen Kausalzusammenhang zwischen Kinderimpfung und Autismus ohne jeglichen wissenschaftlichen Beleg allein deshalb konsequent über Jahrzehnte ausgeschlossen zu haben, um der Impfskepsis entgegen zu wirken, einer klaren Verletzung des Nürnberger Kodexes, des internationalen Abkommens von Oviedo, sowie der Artt. 2, 10, 13, 31, 32 und 34 (dieser letzte Artikel betrifft das Südtiroler Pflichtkindergartenjahr), sowie Artt. 1 (Pflicht die Menschenrechte zu garantieren),  14 (Verbot der Diskriminierung), Art. 1 Protokoll Nr. 12  Europäische Menschenrechtskonvention  (Allgemeines Diskriminierungsverbot), sowie Artt. 1 (Menschenwürde), 3 (Recht auf Unversehrtheit), 14 (Recht auf Bildung), 21 (Nicht Diskriminierung), 24 (Rechte der Minderjährigen) der Grundrechtscharta der Europäischen Union, sowie der UN-Kinderrechtscharta gleich!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Südtiroler Landtag stimmt gegen den Schutz der Kinder

SÜDTIROLER LANDTAG STIMMT GEGEN DEN SCHUTZ DER KINDER

DAS BEMÜHEN EIGENE VERANTWORTLICHKEITEN ZU VERTUSCHEN IST DEN MEISTEN ABGEORDNETEN ZUM SÜDTIROLER LANDTAG WICHTIGER ALS DER KINDERSCHUTZ

Ein äußerst bedenkliches Zeugnis dafür, die eigenen Interessen bzw. jener von Parteikollegen vor jenen der Kinder zu stellen, haben die allermeisten Abgeordneten zum Südtiroler Landtag mit der Ablehnung meines Beschlussantrages Nr. 328/2025 gegeben.

Hier die auf der website des Südtiroler Landtages veröffentlichte zweisprachige Version meines Beschlussantrages (bestehend aus 16 Seiten samt den in zwei oftmals drei Sprachen gelieferten Anlagen):

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_777229.pdf

Nachdem die Verantwortliche des Südtiroler Sanitätsbetriebes für den Bereich Hygiene und Prävention, Dr. Silvia Spertini (Mitglied der dreiköpfigen Südtiroler Impfkommission) auf der Pressekonferenz zum Auftakt der Covid- und Grippeimpfung 2025/2026 dazu aufgerufen hat, auch Kleinkinder zu impfen, weil sie zur Verbreitung der Infektion beitrügen, die Kinder auf dieser Pressekonferenz als Virenmultiplikatoren bezeichnet wurden, habe ich mit meinem -sowohl arzneimittelrechtlich, als auch mit den institutionellen Zulassungsdokumenten der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb verwendeten Impfstoffsubstanzen, und nicht zuletzt mit Verweis auf den international verankerten Kinderrechtsschutz (Art. 3 UN Kinderrechtskonvention) begründeten und belegten – Beschlussantrag gefordert, dass der Südtiroler Landtag die Landesregierung dazu verpflichtet, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die für die Südtiroler Gesundheitspolitik Verantwortlichen es umgehend unterlassen, die Kinder als vermeintliches pharmazeutisch generiertes Schutzschild für die Gesellschaft zu missbrauchen, sprich zur Impfung der Kinder gegen Covid-19 und Grippe aufzurufen weil sie Virenmultiplikatoren seien.

In den Prämissen zum Beschlussantrag, habe ich anhand der Zulassungsdokumente von Comirnaty von Pfizer/BioNTech (der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb aktuell verwendete sog. Corona-Impfstoff) zum wiederholten Male den Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Landesregierung dargelegt, dass diese Substanz niemals für den sog. Fremdschutz zugelassen wurde (habe hierfür auch eine Abschrift des Briefes der EMA-Direktorin an EU-Abgeordnete in den Beschlussantrag eingepflegt), für den Fremdschutz de facto ungeeignet ist, und darüber hinaus zu schwerstwiegenden Nebenwirkungen bis hin zur Todesfolge führt.

Ich habe auch darauf hingewiesen, dass nunmehr laufend Urteile von italienischen Landesgerichten bekannt werden, mit denen diese, nach Feststellung schwerster Nebenwirkungen der sog. Covid-19-„Impfung“ – und speziell Comirnaty von Pfizer/BioNTech – wie z.B. eine transversale Myelitis, schwerste Herzmuskelentzündung, die laut Beipackzettel des „Impfstoffs“ auch zum Tod führen kann, etc. – den Betroffenen eine vergleichsweise bescheidene Entschädigung zusprechen. Für den Schadenersatz müssten sich die Geschädigten – und derlei gibt es Viele – an den Hersteller wenden, der aber von der Republik Italien und der Europäischen Union weitestgehend von der Haftung befreit wurde.

Ich habe außerdem anhand einer von Anthony Fauci (wohl kaum als Impfgegner einordenbar) im Jahr 2022 veröffentlichten Studie und den Ausführungen des Leiters des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit an der Italienischen Obersten Gesundheitsbehörde Dott. Maurizio Federico dargelegt, dass die Grippeimpfung ebenso wie die Corona-„Impfung“ nicht wirkt.

Es dürfte daher jedem einigermaßen vernünftig und verantwortungsvoll Handelnden klar sein, dass man die Eltern nicht dazu aufrufen darf, ihre Kinder gegen Corona und Grippe zu impfen, um andere zu schützen.

Diese vernünftige und verantwortungsvolle Vorgehensweise ist aber offensichtlich im Südtiroler Landtag bei Regierung und Opposition nicht angekommen.

Für meinen Beschlussantrag haben mit mir, nur weitere 4 Abgeordnete zum Südtiroler Landtag gestimmt. Dagegen gestimmt haben SVP, Freiheitliche, TEAM K, Grüne, PD, Lista Civica, Fratelli d’Italia (Kollegin Anna Scarafoni war bei der Abstimmung nicht anwesend) und Forza Italia.

Ich habe, in Anbetracht der fundamentalen Wichtigkeit dieses Themas die namentliche Abstimmung verlangt. Hier können die Südtiroler Bürger nachvollziehen, wie die Abgeordneten zu diesem Beschlussantrag gestimmt haben (Grün bedeutet Zustimmung zum Beschlussantrag, Rot Ablehnung, Gelb Stimmenthaltung):

Besonders unverständlich war die Stellungnahme von Dr.med. Franz Ploner (TEAM K), der wohl bewusst völlig am Thema vorbeigeredet hat. Er hielt eine dogmatische Abhandlung zu den Kinderimpfungen (um die es bei diesem Beschlussantrag nicht ging) und stieg auf das mit diesem Beschlussantrag von mir aufgeworfene wichtige Thema der medizinischen Ethik und des Missbrauchs der Kinder zum Schutz anderer gegen Covid und Grippe, überhaupt nicht ein. Das scheint Methode zu sein. Auch seine Behauptung, mein Beschlussantrag sei 500 Seiten lang und nur schwer lesbar.

Nun, was Herr Dr. Franz Ploner und Zeno Oberkofler der Grünen, der dieselbe leicht durchschaubare und armselige Argumentation für die gerade für einen Grünen nicht nachvollziehbare Ablehnung meines Beschlussantrages fährt, den Zuhörern verschweigen ist, dass mein Antrag aus 16 (sechszehn) Seiten besteht, und der Rest jeweils zweisprachig (in Deutsch und Italienisch), oftmals sogar dreisprachig (in englischer Originalsprache zur Überprüfbarkeit der Korrektheit der von mir zur Verfügung gestellten Übersetzung des Originaldokuments in die deutsche und italienische Sprache) zur Verfügung gestellte Dokumente für den Nachweis der Begründetheit meines Beschussantrages besteht.

Mir ist es nämlich ein Anliegen, dass jeder Abgeordnete in seiner Muttersprache, die von mir meinen Anträgen als Nachweis beigelegten, oftmals institutionellen Dokumente lesen kann.

So wichtige Beschlussanträge müssen begründet und dokumentiert sein.

Das scheint man im Südtiroler Landtag nicht gewöhnt zu sein.

Und daher fahren sowohl die Abgeordneten der Regierungsparteien, als auch die meisten der sog. Opposition jene „Masche“, unbequeme Anträge, wo es auch um die eigenen Verantwortlichkeiten bzw. jener von Parteikollegen in der Vergangenheit geht (es sei daran erinnert, dass LR Messner letztendlich für die Covid-19-„Impfung“ der Kinder war, und die allermeisten auch heute noch im Landtag sitzenden Abgeordneten sich nicht gegen den Missbrauch der Kinder um angeblich vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen, ausgesprochen hat), meine bis ins Detail belegten Beschlussanträge mit solch armseligen Bemerkungen als nicht „lesbar“ abzutun.

Freilich ist es eine schwere Kost, zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass man wahrscheinlich eine schwere Last für in der Vergangenheit mitgetragene Maßnahmen zu tragen hat.

Umso verwerflicher ist es aber, durch ein Fortfahren – im Eigeninteresse – in offenkundig fatalen politischen Fahrwassern, weiter Kinder zu gefährden!

Wer hier ein unqualifiziertes und unverantwortliches Verhalten an den Tag legt, sind all jene, denen der Schutz der Kinder offensichtlich nicht am Herzen liegt und Politik betreiben, um in erster Linie die eigenen Verantwortlichkeiten (bzw. jener von Parteikollegen) zu vertuschen und die eigenen Befindlichkeiten bzw. jene von Parteikollegen dem Wohl der Kinder voranstellen.

Ich werde weiterhin solche, offensichtlich der Mehrheit der Abgeordneten äußerst unangenehmen Beschlussanträge stellen, da es zumindest zu einer Offenlegung ihrer aktuellen Verantwortung kommt, denn wer trotz der institutionell belegten Sachlage, sich selbst gegen den Schutz der Kinder ausspricht, darf nicht erwarten, dass ihm/ihr das in Zukunft nicht von Geschädigten vorgehalten wird.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

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